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Vierte UN-Weltfrauenkonferenz

Die Europäische Union strebt eine neue Partnerschaft zwischen Frauen und Männern an, die auf einer gerechten Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben basiert.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 1. Juni 1995: Eine neue Partnerschaft zwischen Frauen und Männern, ausgewogene Aufgabenteilung und Mitbestimmung - Die Prioritäten der Europäischen Gemeinschaft für die vierte UN-Weltfrauenkonferenz (Peking, September 1995) [KOM(1995) 221 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinschaft betrachtet die Gleichheit von Frauen und Männern als grundlegendes Prinzip. Die Rechte von Frauen und Mädchen sind unveräußerlich, unteilbar und integraler Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte.

2. Im Rahmen politischer Strategien und Programme sind Maßnahmen vorzusehen, die abstellen auf die Anerkennung der grundlegenden Rolle der Frauen in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen, auf die Mitwirkung der Frauen in Regierung und Verwaltung und auf die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.

Außerdem sind spezifische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Aspekt der Chancengleichheit für Frauen und Männer in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Union einbezogen wird.

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten in den Bereichen Ernährung, Alphabetisierung, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Zugang zur primären Gesundheitsversorgung usw. müssen dringend beseitigt werden.

Die Gemeinschaft hat sich folgende strategische Ziele gesetzt:

  • Die diskriminierungsfreie Mitwirkung aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist aktiv zu fördern, insbesondere dadurch, dass die Ratifizierung und Anwendung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterstützt wird.
  • Die Rechtsvorschriften gegen Gewalt, sexuelle Belästigung und sexuelle Ausbeutung von Frauen müssen verstärkt werden.
  • Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von nichtstaatlichen Organisationen, die den Frauen mehr Verantwortung übertragen, sind zu unterstützen.
  • Die Mitwirkung von Frauen bei der Entscheidungsfindung in sämtlichen öffentlichen und politischen Institutionen ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern und beschleunigt voranzutreiben.
  • Es ist sicherzustellen, dass Frauen weltweit frei und verantwortlich selbst darüber entscheiden können, wie viele Kinder sie haben, in welchem zeitlichen Abstand sie die Kinder bekommen und wann sie schwanger werden wollen, und dass sie über entsprechende Informationen und Mittel verfügen.
  • Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die der horizontalen und vertikalen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken.
  • Es sollten Veränderungen in der Arbeitsorganisation angestrebt werden, die einer gerechten Aufteilung der beruflichen und häuslichen Pflichten förderlich sind, und es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die es erleichtern, private, gesellschaftliche und berufliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen.
  • Der Aspekt der Chancengleichheit ist in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen einzubeziehen („Mainstreaming").

Die Gemeinschaft wird ihren Ansatz in der Frage der Mittelausstattung und des Follow-ups auf verschiedenen Ebenen überdenken müssen: innerhalb der Gemeinschaftsinstitutionen, auf der Ebene der Mitgliedstaaten, in Bezug auf die Arbeit internationaler Institutionen und im Hinblick auf Maßnahmen zur Ermutigung und Unterstützung von Partnerregierungen und Regierungen von Ländern, deren Wirtschaftssysteme im Umbruch sind, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Hintergrund

Die Veranstaltung einer UN-Frauenkonferenz im Jahr 1995 in Peking und die Teilnahme der Europäischen Gemeinschaft an dieser Zusammenkunft war eine Folgemaßnahme zu den bereits zuvor von der internationalen Gemeinschaft unternommenen Anstrengungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Auf der ersten Weltfrauenkonferenz, die 1975 in Mexiko stattfand, wurden drei prioritäre Ziele definiert: Gleichheit, Entwicklung und Frieden. Mit Blick auf die Verwirklichung dieser Ziele wurden auf der Konferenz in Kopenhagen im Jahr 1980 drei Bereiche herausgearbeitet, denen ein besonderes Augenmerk gelten sollte: gleicher Zugang zur Bildung, gleicher Zugang zur Beschäftigung und gleicher Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung. Auf der Konferenz in Nairobi im Jahr 1985 wurde erstmals erklärt, dass alle Probleme der Menschheit auch Probleme der Frauen seien. Frauen haben somit einen legitimen Anspruch, an Entscheidungsprozessen mitzuwirken und bei allen die Menschen betreffenden Fragen einbezogen zu werden.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Vierte Weltfrauenkonferenz, Peking 1995

In der Erklärung und der Aktionsplattform, die zum Abschluss der Konferenz verabschiedet wurden, wurden die strategischen Ziele definiert und die Maßnahmen aufgelistet, die zu ergreifen sind, um die der Förderung der Frau entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen.

Es wurden zwölf Hauptproblembereiche genannt, in denen spezifische Maßnahmen erforderlich sind: Frauen und Armut; Bildung und Ausbildung von Frauen; Frauen und Gesundheit; Gewalt gegen Frauen; Frauen und bewaffnete Konflikte; die Frau in der Wirtschaft; Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen; institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau; Menschenrechte der Frauen; Frauen und die Medien; Frauen und Umwelt; Mädchen.

Auf der Pekinger Konferenz wurde auch das „Gender"-Konzept („gender" = „soziales Geschlecht") thematisiert und die Notwendigkeit herausgestellt, dem Ziel der Geschlechtergleichstellung in allen Institutionen, Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Rechnung zu tragen.

Als Follow-up-Maßnahme zur Vierten Weltfrauenkonferenz fand im Jahr 2000 eine Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen statt, die dem Thema „Frauen 2000: Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden im 21. Jahrhundert" (Peking + 5) gewidmet war.

Verordnung (EG) Nr. 806/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Mitteilung der Kommission vom 21. Juni 2001 an den Rat und das Europäische Parlament: „Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft - Ein Aktionsprogramm " [KOM(2001) 295 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 1996: Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft [KOM(96) 67 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 27.08.2004

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