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Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit
1) ZIEL
Anregung einer breiten Diskussion über die Richtung der künftigen Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit, um nach Ratifizierung des Vertrags von Amsterdam konkrete Vorschläge vorlegen zu können.
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Mitteilung der Kommission vom 15. April 1998 über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit
3) INHALT
Die Gemeinschaftsstrategie im Bereich der öffentlichen Gesundheit ist grundlegend zu überdenken, damit sie einer Reihe von wichtigen Entwicklungen wie den neu entstehenden Gesundheitsgefahren, dem steigenden Druck auf die Gesundheitssysteme, der EU-Erweiterung und den neuen Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam Rechnung tragen kann.
Es muß daher zur Diskussion über die neue Richtung der gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik angeregt werden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Gesundheit der Bevölkerung in der Gemeinschaft erheblich verbessert, was dadurch belegt wird, daß seit 1970 die Lebenserwartung bei der Geburt um fünf Jahre gestiegen ist. Dieses Ergebnis ist zwar erfreulich, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß in der Gemeinschaft weiterhin schwerwiegende Gesundheitsprobleme bestehen:
Die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten sind dem Druck aus verschiedenen Richtungen ausgesetzt. Einerseits hat sich der Anteil der Gesundheitskosten am BIP in den letzten dreißig Jahren verdoppelt und steigt weiter, was im wesentlichen auf demographische Faktoren, auf die Kosten der neuen medizinischen Technologien und auf die gestiegenen Erwartungen der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Andererseits erfordert der allgemeine Sparzwang der öffentlichen Hand eine Reform der Gesundheitssysteme, damit die Ausgaben bewältigt und gleichzeitig die Rentabilität des Sektors unter verschärften Wettbewerbsbedingungen optimiert werden können.
Dieses Dilemma müssen die Mitgliedstaaten bewältigen, ohne dabei die Bedeutung der Gesundheit für das Wohlbefinden der Bürger und die wirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitssysteme aus den Augen zu verlieren.
Die Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit muß sowohl der bevorstehenden EU-Erweiterung als auch der Globalisierung Rechnung tragen.
Die Gesundheitssysteme in den MOEL sind deutlich weniger leistungsfähig als die der derzeitigen Mitgliedstaaten, im wesentlichen aufgrund unzureichender Ressourcen. Deshalb stehen sie vor Problemen anderer Art. Es wird erforderlich sein, diesen Ländern dabei zu helfen, die Leistungsfähigkeit ihrer Gesundheitssysteme zu verbessern; es müssen aber auch die möglichen Auswirkungen der Erweiterung auf die Gesundheit in den derzeitigen Mitgliedstaaten geprüft werden.
Ferner ist auch die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der WHO nötig, um den Gesundheitsgefahren auf globaler Ebene zu begegnen.
Zwar enthielten die europäischen Verträge von Anfang an Gesundheitsbestimmungen, aber erst seit dem Maastrichter Vertrag hat die Gemeinschaft eine echte Strategie im Bereich der öffentlichen Gesundheit umsetzen können: fünf spezifische Aktionsprogramme (Krebsbekämpfung, AIDS, Suchtprävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung) wurden angenommen, und drei weitere (seltene Krankheiten, Verhütung von Verletzungen und umweltbedingte Krankheiten) wurden vorgeschlagen. Gleichzeitig gab es weitere Initiativen (Bericht über den Gesundheitszustand in der Europäischen Gemeinschaft, Empfehlungen für die Sicherheit von Blutprodukten usw.). Außerdem haben auch mehrere andere Bereiche der Gemeinschaftspolitik Einfluß auf die Gesundheit.
Aus den bei der Umsetzung des Aktionsrahmens von 1993 gewonnenen Erfahrungen hat die Kommission folgende Lehren gezogen:
Im Laufe der letzten beiden Jahre haben mehrere Ereignisse, wie beispielsweise die BSE-Krise, zu einem neuen Bewußtsein für die Bedeutung einer gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik beigetragen. Dieses wachsende Interesse spiegelt sich in der Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit mit dem Vertrag von Amsterdam wider.
Um diesem Bedarf gerecht zu werden, muß die künftige Gemeinschaftspolitik nach Ansicht der Kommission drei Schwerpunktbereiche umfassen:
Die Umsetzung dieser drei Schwerpunktbereiche würde die Beachtung der Bestimmungen des Vertrags über die Verknüpfung der Gesundheitsbestimmungen mit den anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik erleichtern.
Erforderlich ist eine von allen Institutionen und Beteiligten geführte Diskussion über die politische Richtung und deren Umsetzung. Im Lichte dieser Diskussion sollen so bald wie möglich nach Inkrafttreten des neuen Vertrags formelle Vorschläge erarbeitet werden.
4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften
Entfällt
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)
6) quellen
Mitteilung der Kommission KOM(1998) 230 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
7) weitere arbeiten
Schlußfolgerungen des Rates vom 26. November 1998 über den künftigen gemeinschaftlichen Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit [Amtsblatt C 390 vom 15.12.1998].
Darin begrüßt der Rat die Arbeit der Kommission und nennt folgende Punkte, die die Kommission in künftigen Vorschlägen für konkrete Maßnahmen berücksichtigen sollte :
Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur künftigen Gemeinschaftsaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit [Amtsblatt C 200 vom 15.07.1999]. Darin bekräftigt der Rat seine Auffassung, was die künftige Tätigkeit im Gesundheitsbereich anbelangt und weist darauf hin, daß es notwendig ist, diese transparent zu gestalten, damit die Bürger besser informiert und somit verstärkt in diese Maßnahmen eingebunden werden können.
Die Kommision bereitet folgende Dokumente im Bereich der öffentlichen Gesundheit vor:
8) durchführungsmassnahmen der kommission