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Leitlinien für die Beschäftigungspolitik 2000

1) ZIEL

Festlegung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000. Im Lichte der nationalen Aktionspläne und des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 1999 wurden einige Änderungen gegenüber den Leitlinien für das Jahr 1999 vorgenommen. Im Vordergrund stehen das Bemühen um Kohärenz und die Fortführung des 1997 in Luxemburg auf den Weg gebrachten integrierten Ansatzes.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 8. September 1999: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2000 - Vorschlag.

3) INHALT

Die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik 2000 sind Teil des von der Kommission am 8. September 1999 angenommen Beschäftigungspakets, das neben den Leitlinien den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1999, einen Beschluß des Rates zur Einsetzung des Beschäftigungsausschusses sowie eine Empfehlung der Kommission für Empfehlungen des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten enthält.

Den Angaben der Kommission zufolge macht die Europäische Union bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Fortschritte: Die Zahl der Beschäftigten in der EU hat im Jahr 1998 um 1,8 Millionen zugenommen, was einem Anstieg von 1,2 % entspricht (der Beschäftigungszuwachs ist damit doppelt so hoch ausgefallen wie im Jahr 1997 und ist der höchste seit 1990). Die Arbeitslosenquote in der EU ist von 10,1 % im Mai 1998 auf 9,4 % im Mai 1999 gesunken.

Zwar hat sich die Situation verbessert, doch darf nicht übersehen werden, daß die Erwerbstätigenquote in der Union (61 %) zu niedrig ist und deutlich unter der Erwerbstätigenquote in den USA und in Japan (etwa 74 %) liegt.

Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre haben gezeigt, daß die derzeitige Vier-Pfeiler-Struktur der beschäftigungspolitischen Leitlinien (mit den Schwerpunkten Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit) eine gute Ausgangsbasis ist für einen integrierten, mittelfristig ausgerichteten Ansatz, einen Ansatz, der auch auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der G8, auf positive Resonanz gestoßen ist.

Die Kommission ist daher der Auffassung, daß die Änderungen an den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr auf ein Minimum beschränkt bleiben sollten und daß sich die Debatte auf Gemeinschaftsebene nunmehr auf die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten konzentrieren sollte.

Die Kommission schlägt für das Jahr 2000 keine neuen Leitlinien vor. Die im Jahr 1999 bereits geführten Gespräche mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern haben allerdings gezeigt, daß einige der bestehenden Leitlinien gewisser Anpassungen und Präzisierungen bedürfen.

Beschäftigungsfähigkeit

Unter anderem schlägt die Kommission folgende Anpassungen vor:

  • Stärkung des in den Leitlinien 1 und 2 vorgesehenen präventiven Ansatzes: erforderlich ist ein frühzeitiges Eingreifen im Einzelfall, mit dem Ziel einer effektiven und raschen Eingliederung in den Arbeitsmarkt; derzeit sind die vorgesehenen präventiven Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend.
  • Klärung, was mit dem in den Leitlinien 3 und 4 angestrebten „Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen" gemeint ist (zum einen Anreize zur Arbeitssuche, zur Arbeitsaufnahme oder zur Teilnahme an einer die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum anderen politische Konzepte, die auf eine Verlängerung des Erwerbslebens abzielen).
  • Anpassung der Leitlinie 6 zum lebenslangen Lernen, um den Arbeiten des Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt an der Entwicklung einer geeigneten Definition Rechnung zu tragen.
  • Aufnahme einer spezifischen Empfehlung, die darauf abzielt, die Vermittlung von Informatikkenntnissen in den Schulen zu forcieren, die Ausrüstung der Schulen mit Computern voranzutreiben und Schülern und Studenten den Zugang zum Internet zu ermöglichen, und zwar bis zum Jahr 2002, um auf diese Weise - im Sinne der Leitlinien 7 und 8 - den Übergang von der Schule zum Beruf zu erleichtern.

Unternehmergeist

Die Kommission schlägt vor,

  • die sich bietenden neuen Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen auszuschöpfen, insbesondere im Bereich der industrienahen Dienstleistungen, einschließlich des Umweltsektors;
  • die lokale und regionale Dimension der Beschäftigung zu stärken - unter Berücksichtigung der Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltung.

Anpassungsfähigkeit

Im Anschluß an die Debatte, die durch die Mitteilung der Kommission über die „Modernisierung der Arbeitsorganisation" aus dem Jahre 1998 eingeleitet wurde, und angesichts der von den Sozialpartnern bekundeten Bereitschaft, gemeinsam einen entsprechenden Prozeß in Gang zu bringen, schlägt die Kommission eine inhaltliche Anpassung der Leitlinie 16 vor. Insbesondere nennt sie verschiedene Themen, die in diesem Kontext angegangen werden können, wie Aus- und Weiterbildung, einschließlich Umschulung, Einführung neuer Technologien, neue Arbeitsformen, Fragen der Arbeitszeit usw.

Chancengleichheit

Dieser „Pfeiler" der Leitlinien (Chancengleichheit) wurde bereits im Jahre 1999 deutlich gestärkt. Daher ist im Vorschlag für die Leitlinien 2000 lediglich eine Präzisierung vorgesehen: es wird das Ziel von Leitlinie 22 verdeutlicht, bei der es darum geht, Frauen und Männern nach einer Berufspause die Rückkehr ins Erwerbsleben zu erleichtern.

Konsolidierung des Prozesses

Kommission und Mitgliedstaaten sind im Jahre 1999 ein gutes Stück vorangekommen: sie haben einen ersten Satz gemeinsamer Indikatoren festgelegt, mit deren Hilfe gemessen werden soll, welche Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der auf EU-Ebene definierten Ziele in den Bereichen Prävention und Aktivierung erreicht wurden.

Die bereits vorhandenen Indikatoren müssen jedoch noch im Lichte der 1999 gewonnenen Erfahrungen verfeinert werden; darüber hinaus muß der bereits erarbeitete Indikatorensatz um weitere Indikatoren erweitert werden, damit auch andere Bereiche abgedeckt werden können, wie allgemeine und berufliche Bildung, Unternehmertum und Steuern, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit.

Einige Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen noch verstärken und auf die Entwicklung von Überwachungsmechanismen hinarbeiten, die geeignet sind, detaillierte Daten von ausreichender Qualität und Vergleichbarkeit zu liefern, wie sie für eine umfassende Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik erforderlich sind.

Im Jahr 2000 sollen die beschäftigungspolitischen Berichte stärker rationalisiert werden. Es wird ein einziger Durchführungsbericht vorzulegen sein, in dem zum einen die Umsetzung des nationalen Aktionsplans erläutert und zum anderen eine Anpassung des Aktionsplans im Lichte der beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 vorgenommen wird; dabei soll in stärkerem Maße abgestellt werden auf

  • gemeinsame Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Erfüllung der EU-weiten und der nationalen Zielvorgaben;
  • eine Bewertung der Initiativen zum Zwecke der Ermittlung vorbildlicher Verfahren;
  • eine Berichterstattung über neue Initiativen oder interessante Ansätze.

Der Anhang enthält die geänderten Leitlinien für die Beschäftigungspolitik 2000.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt.

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(1999) 441 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

7) weitere arbeiten

Am 13. März 2000 wurde der Beschluß des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2000 angenommen [Amtsblatt L 72 vom 21.03.2000].

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 11.05.2007

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