EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Beschäftigung und Valorisierung der Humanressourcen

1) ZIEL

Diese Initiative umfasst drei aufeinander abgestimmte Ziele für drei gesonderte, jedoch zusammenhängende Bereiche:

  • Förderung der Chancengleichheit für Frauen am Arbeitsmarkt ("Beschäftigung-NOW");
  • Ausweitung der Beschäftigungsperspektiven für Behinderte und andere benachteiligte Personengruppen ("Beschäftigung- Horizon");
  • Förderung der Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt, insbesondere Jugendlicher ohne Grundqualifikation oder sonstige Berufsbildung ("Beschäftigung-Youthstart").

2) GEMEINSCHARTSMASSNAHME

Mitteilung an die Mitgliedstaaten zur Festlegung der Ausrichtungen für die operationellen Programme oder Globalzuschüsse, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "Beschäftigung und Valorisierung der Humanressourcen" zur Förderung des Beschäftigungswachstums, insbesondere durch die Entwicklung der Humanressourcen, vorzulegen gebeten sind.

3) INHALT

Diese Initiative gilt für das gesamte Gebiet der Union und insbesondere für benachteiligte Regionen.

Wesensmerkmale

Diese Initiative fügt sich unmittelbar in den Kontext des Weißbuchs der Kommission über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ein, das in erster Linie darauf abzielt, den Hauptschwerpunkt auf freiwillige Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktes zur Stimulierung eines beschäftigungsfördernden Wachstums zu legen.

Hauptmerkmale der Gemeinschaftsinitiativen sind:

  • transnationaler Charakter: Priorität genießen der Austausch, die Kooperation und die Verbreitung von Information auf transnationaler Ebene;
  • Innovation: Förderung neuartiger Vorgehensweisen;
  • Ansatz von unten nach oben: Identifizierung der lokalen, regionalen und multisektoralen Probleme und Bedürfnisse, wie sie sich in der gesamten Gemeinschaft stellen;
  • Verstärkung der gemeinschaftspolitischen Maßnahmen und Programme, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt und Humanressourcen, und hier vor allem auf dem Gebiet der Berufsbildungspolitik.

Förderfähige Maßnahmen

Die Mitgliedstaaten sind gebeten, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine beschränktere Anzahl von Maßnahmen auszuwählen, auf die sich die Finanzbeihilfe konzentrieren soll.

a) Beschäftigung-NOW

Dieser Bereich zielt darauf ab, einen Beitrag zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit zu leisten und den beruflichen Status der Frau, ihre berufliche Qualifikation und ihre Laufbahnperspektiven zu verbessern.

b) Beschäftigung-Horizon

Zweck dieses Bereichs ist die Förderung der Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Behinderten und anderen benachteiligten Personengruppen, die ohne Beschäftigung sind bzw. deren Integration durch sonstige ernsthafte Hemmnisse, die durch ihre Marginalisierung bedingt sind, erschwert wird.

c) Beschäftigung-Youthstart

Ziel dieses Programms ist die Stimulierung der Durchführung von Maßnahmen auf seiten der Mitgliedstaaten, um Jugendlichen schrittweise einen garantierten Zugang zu allgemeiner oder beruflicher Bildung zu bieten.

Im Rahmen dieser drei Teilbereiche können folgende Maßnahmen in den Genuß einer Beihilfe kommen:

  • Entwicklung angemessener Systeme für Ausbildung, Orientierung, Beratung und Beschäftigung, insbesondere im Wege transnationaler Kooperation;
  • Berufsbildung, insbesondere solcher mit transnationaler Dimension;
  • Hilfeleistung zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere im Wege transnationaler Kooperation;
  • Maßnahmen zur Informationsverbreitung und Sensibilisierung, insbesondere solche mit transnationaler Dimension.

Zeitraum

Diese Initiative ist für den Zeitraum 1994-1999 vorgesehen.

Finanzmittel

Die unter diese Initiative fallenden Maßnahmen werden gemeinsam von den Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft, Unternehmen und ggf. sonstigen einschlägigen Organisationen finanziert werden.

Der Gesamtbeitrag der Strukturfonds für den Zeitraum 1994-1999 wird auf 1,4 Mrd. ECU veranschlagt, wovon 0,8 Mrd. ECU den Ziel-1-Regionen gewährt werden.

Die Mittelbeträge werden den einzelnen Bereichen nach folgenden Modalitäten zugewiesen werden:

  • Beschäftigung-NOW: 370 Mio. ECU;
  • Beschäftigung-Horizon: 730 Mio. ECU;
  • Beschäftigung-Youthstart: 300 Mio. ECU.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Amtsblatt C 180 vom 01.07.1994

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Top