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Document 32016D1756
Commission Decision (EU) 2016/1756 of 28 September 2016 determining the European Union position with regard to a decision of the management entities under the Agreement between the Government of the United States of America and the European Union on the coordination of energy-efficiency labelling programmes for office equipment, on the revision of specifications for displays included in Annex C to the Agreement (Text with EEA relevance)
Beschluss (EU) 2016/1756 der Kommission vom 28. September 2016 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Displays in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Beschluss (EU) 2016/1756 der Kommission vom 28. September 2016 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Displays in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2016/5973
OJ L 268, 1.10.2016, p. 90–112
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
1.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 268/90 |
BESCHLUSS (EU) 2016/1756 DER KOMMISSION
vom 28. September 2016
zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Displays in Anhang C des Abkommens
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss 2013/107/EU des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Abkommen erlaubt der Europäischen Kommission und dem Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA), zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte zu entwickeln und regelmäßig zu überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens zu ändern. |
(2) |
Der Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung der Spezifikationen wird von der Kommission festgelegt. |
(3) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) genannten Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung. |
(4) |
Die Spezifikationen für Displays in Teil I des Anhangs C sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte werden Beschlüsse über die Änderung der Spezifikationen in Anhang C des Abkommens von den Verwaltungsorganen gefasst. Der Standpunkt der Europäischen Union zu den in Anhang C des Abkommens dargelegten Spezifikationen für Displays beruht auf dem beigefügten Beschlussentwurf.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 28. September 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 63 vom 6.3.2013, S. 5.
(2) Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1).
ANHANG I
ENTWURF EINES BESCHLUSSES
vom …
der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Displays in Anhang C des Abkommens
DIE VERWALTUNGSORGANE —
gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII,
in der Erwägung, dass die Spezifikationen für „Displays“ überarbeitet werden sollten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
Der Teil I „Displays“, der gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte enthalten ist, wird durch den nachstehend beigefügten Teil I „Displays“ ersetzt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.
Unterzeichnet in Washington, D.C., am […]
im Namen der United States Environmental Protection Agency
Unterzeichnet in Brüssel am […]
im Namen der Europäischen Union
ANHANG II
ANHANG C
TEIL II DES ABKOMMENS
I. SPEZIFIKATIONEN FÜR DISPLAYS (Version 7.0)
1. Begriffsbestimmungen
A) |
Produktarten: 1. Elektronisches Display („Display“): ein Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion darin besteht, visuelle Informationen 1) von einem Computer, einer Workstation oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z. B. VGA, DVI, HDMI, DisplayPort, IEEE 1394, USB), 2) von einem externen Speichermedium (z. B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3) von einer Netzverbindung auszugeben. a) Bildschirm: ein elektronisches Display, das für die Verwendung durch eine (1) Person im Büroumfeld ausgelegt ist. b) Signage-Display: ein elektronisches Display, das als Anzeigegerät für mehrere Personen außerhalb des Büroumfelds, beispielsweise im Einzelhandel, in Kaufhäusern, Restaurants, Museen, Hotels, im Außenbereich, in Flughäfen, Konferenzräumen oder Unterrichtsräumen ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation werden Displays als Signage-Display eingestuft, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
|
B) |
Betriebsmodi: 1. Ein-Zustand: der Zustand, in dem das Display aktiviert worden ist und seine Hauptfunktion ausführt. 2. Ruhezustand: ein Niedrigverbrauchszustand, in dem das Display eine oder mehrere nicht primäre Schutzfunktionen oder kontinuierliche Funktionen ausführt. Hinweis: Der Ruhezustand kann folgenden Zwecken dienen: erleichterte Aktivierung des Ein-Zustands durch Fernschalter, Touchscreen-Technik, internen Sensor oder Timer; Ausgabe von Informationen oder Zustandsanzeigen einschließlich Zeitanzeige; Unterstützung sensorgestützter Funktionen oder Wahrung der Netzpräsenz. 3. Aus-Zustand: der Zustand, in dem das Display an eine Stromquelle angeschlossen ist, keine visuellen Informationen ausgibt und weder mittels Fernbedienung noch durch ein internes oder externes Signal in einen anderen Zustand versetzt werden kann. Hinweis: Diesen Zustand kann das Display nur durch direkte Betätigung eines integrierten Stromschalters oder Stromreglers durch den Benutzer verlassen. Einige Produkte haben möglicherweise keinen Aus-Zustand. |
C) |
Optische Merkmale: 1. Umgebungslichtbedingungen: die Kombination der Lichtwerte bzw. Beleuchtungsstärken in der Umgebung eines Displays, beispielsweise in einem Wohnzimmer oder Büro. 2. Automatische Helligkeitsregelung (ABC): der automatische Mechanismus, der die Helligkeit eines Displays in Abhängigkeit von den Umgebungslichtbedingungen regelt. Hinweis: Die automatische Helligkeitsregelung (ABC) muss aktiviert sein, damit die Helligkeit des Displays geregelt werden kann. 3. Farbumfang: Der Farbbereich ist als Prozentsatz des CIE-L*u*v*-Farbraums (1976) anzugeben und nach Abschnitt 5.18 „Gamut Area“ des Information Display Measurements Standard Version 1.03 zu berechnen. Hinweis: Farbraumunterstützung in nicht sichtbaren/unsichtbaren Farbbereichen ist nicht anzurechnen. Der Farbumfang ist ausschließlich als Prozentsatz des Bereichs des sichtbaren CIE-LUV-Farbraums anzugeben. 4. Leuchtdichte: das fotometrische Maß für die Lichtstärke eines in eine bestimmte Richtung abgestrahlten Lichtstroms pro Flächeneinheit, ausgedrückt in Candela pro Quadratmeter (cd/m2). a) Angegebene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display nach Herstellerangaben (z. B. im Benutzerhandbuch) in einer Voreinstellung des Ein-Zustands erreichen kann. b) Gemessene maximale Leuchtdichte: die maximale gemessene Leuchtdichte, die das Display durch manuelle Konfiguration seiner Einstellungen wie Helligkeit oder Kontrast erreichen kann. c) Werkseitige Leuchtdichte: die Leuchtdichte des Displays in der Werkseinstellung, die der Hersteller für den normalen Heimgebrauch bzw. den jeweiligen Markt vornimmt. 5. Native vertikale Auflösung: die Anzahl der physischen Zeilen entlang der vertikalen Achse des Displays innerhalb des sichtbaren Bereichs des Displays. Hinweis: ein Display mit einer Bildschirmauflösung von 1 920 × 1 080 (horizontal × vertikal) hätte eine native vertikale Auflösung von 1 080. 6. Bildschirmfläche: Der sichtbare Bereich des Displays, in dem Bilder erzeugt werden. Hinweis: Die Bildschirmfläche wird durch Multiplikation der sichtbaren Bildbreite mit der sichtbaren Bildhöhe ermittelt. Bei gewölbten Bildschirmen sind Breite und Höhe entlang der Bildschirmwölbung zu messen. |
D) |
Zusätzliche Leistungsmerkmale: 1. Brückenschaltung: eine physische Verbindung zwischen zwei Hub-Controllern (USB, FireWire). Hinweis: Brückenschaltungen dienen der Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten, normalerweise zur Verlegung der Anschlüsse an einen besser geeigneten Ort oder zur Erhöhung der Zahl der verfügbaren Anschlüsse. 2. Vollständige Netzschaltung: Fähigkeit des Displays zur Wahrung der Netzpräsenz im Ruhezustand. Die Präsenz des Displays, seiner Netzdienste und Anwendungen wird gewahrt, selbst wenn bestimmte Komponenten des Displays ausgeschaltet sind. Das Display kann aufgrund von Netzdaten, die es von entfernten Netzgeräten erhält, veranlasst werden, in andere Leistungsaufnahmezustände zu wechseln, sollte ansonsten jedoch im Ruhezustand verbleiben, solange es keine Anfrage von einem entfernten Netzgerät empfängt. Hinweis: Die vollständige Netzschaltung ist nicht auf bestimmte Protokolle beschränkt. Sie wird auch als „Netzproxy“-Funktion bezeichnet und in der Norm Ecma-393 beschrieben. 3. Anwesenheitssensor: eine Vorrichtung zur Feststellung der Anwesenheit einer Person vor einem Display oder in dessen Umgebung. Hinweis: Ein Anwesenheitssensor wird in der Regel zum Umschalten eines Displays zwischen Ein-Zustand und Ruhe-Zustand verwendet. 4. Touchscreen-Technik: ermöglicht es dem Nutzer, ein Produkt durch Berühren bestimmter Bereiche des Anzeigeschirms zu bedienen. 5. Plug-in-Modul: ein modulares Plug-in-Gerät, das eine oder mehrere der folgenden Funktionen ausführt und nicht dem ausdrücklichen Zweck dient, allgemeine Computerfunktionen zu erfüllen:
Hinweis: Sonstige Module, die weitere Input-Optionen bieten, werden nicht als Plug-in-Module im Sinne dieser Spezifikation angesehen. |
E) |
Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1) vom gleichen Hersteller stammen, 2) über denselben Bildschirmbereich, dieselbe Bildschirmauflösung und dieselbe angegebene maximale Leuchtdichte verfügen und 3) einen gemeinsamen Bildschirmgrundaufbau haben. Modelle innerhalb einer Produktfamilie können sich voneinander durch ein oder mehrere Merkmale oder Funktionen unterscheiden. Für Displays sind innerhalb einer Produktfamilie u. a. folgende Abweichungen zulässig:
|
F) |
Repräsentatives Modell: die Produktkonfiguration, die für die ENERGY-STAR-Einstufung geprüft wird und als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll. |
G) |
Stromquelle 1. Externe Netzteile (External Power Supply — EPS) : eine externe Stromversorgungsschaltung, die haushaltsüblichen elektrischen Wechselstrom in Gleichstrom oder in Wechselstrom mit niedriger Spannung für den Betrieb eines Verbraucherprodukts umwandelt. 2. Standard-Gleichstrom: Durch eine bekannte technische Norm festgelegte Methode zur Gleichstromübertragung, die Plug-and-play-Interoperabilität ermöglicht. Hinweis: Bekannte Beispiele sind USB- und Power-over-Ethernet. Im Allgemeinen umfasst Standard-Gleichstrom sowohl die Übertragung von Strom als auch von Kommunikationssignalen über ein und dasselbe Kabel; dies ist aber wie bei der 380-V-Gleichstrom-Norm nicht erforderlich. |
2. Anwendungsbereich
2.1. Einbezogene Produkte
2.1.1. Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung kommen Produkte infrage, die der Begriffsbestimmung eines Displays gemäß dieser Spezifikation entsprechen und direkt aus dem Wechselstromnetz, durch ein externes Netzteil oder durch Standard-Gleichstrom versorgt werden; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkte. Typische Produkte, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation infrage kommen würden, sind:
i) |
Bildschirme, |
ii) |
Bildschirme mit Tastatur-, Video- und Maus-Umschaltung (KVM), |
iii) |
Signage-Displays und |
iv) |
Signage-Displays und Bildschirme mit Plug-in-Modulen. |
2.2. Ausgeschlossene Produkte
2.2.1. Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, einschließlich Fernsehgeräte und Computer (Thin-Clients, Slates/Tablets und tragbare All-in-One-Computer, integrierte Desktop-Computer), kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht infrage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter http://www.eu-energystar.org/specifications.htm.
2.2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht infrage:
i) |
Produkte mit integriertem TV-Tuner; |
ii) |
Displays mit integrierten oder austauschbaren Batterien, die den Hauptbetrieb ohne Wechselstrom- oder externe Gleichstromversorgung oder Gerätemobilität unterstützen (z. B. elektronische Lesegeräte, batteriebetriebene digitale Bilderrahmen), und |
iii) |
Produkte, die die EU-Vorschriften für medizinische Geräte erfüllen müssen, wonach Stromsparfunktionen verboten sind, oder die keinen der Begriffsbestimmung für den Ruhezustand entsprechenden Betriebszustand haben. |
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1. Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.
3.1.2. Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation anhand direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.
3.1.3. Zur Berichterstattung an die Europäische Kommission werden direkt gemessene oder berechnete Werte entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle gerundet.
3.2. Allgemeine Anforderungen für Bildschirme und Signage-Displays
3.2.1. Externe Netzteile (External Power Supply — EPS): Externe Einzel- und Mehrspannungsnetzteile müssen bei der Prüfung nach der Uniform Test Method for Measuring the Energy Consumption of External Power Supplies, Appendix Z to 10 CFR Part 430 (Einheitliche Prüfmethode für die Messung des Stromverbrauchs externer Netzteile) mindestens die Leistungsanforderungen der Stufe VI des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen.
i) |
Externe Einzel- und Mehrspannungsnetzteile müssen mindestens die Leistungsanforderungen der Stufe VI erfüllen. |
ii) |
Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: http://www.regulations.gov/#!documentDetail;D=EERE-2008-BT-STD-0005-0218 |
3.2.2. Energiemanagement:
i) |
Die Produkte müssen mindestens eine (1) standardmäßig aktivierte Stromsparfunktion aufweisen, mit der automatisch vom Ruhe-Zustand in den Ein-Zustand gewechselt werden kann, entweder durch ein angeschlossenes Host-Gerät oder intern (z. B. standardmäßig aktivierte Unterstützung von VESA Display Power Management Signalling (DPMS)). |
ii) |
Bei Produkten, die Inhalte zur Anzeige im Display aus einer oder mehreren internen Quellen erzeugen, muss standardmäßig ein Sensor oder Zeitgeber aktiviert sein, damit der Ruhe- oder Aus-Zustand automatisch eingeschaltet werden kann. |
iii) |
Bei Produkten, die eine interne Standardwartezeit haben, nach der das Produkt vom Ein-Zustand in den Ruhe- oder Aus-Zustand übergeht, ist die Wartezeit anzugeben. |
iv) |
Bildschirme müssen innerhalb von 5 Minuten, nachdem ihre Verbindung zu einem Host-Computer getrennt wurde, automatisch in den Ruhe- oder Aus-Zustand wechseln. |
3.2.3. Gemäß Abschnitt 5.2.F) des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens haben Signage-Displays im Ein-Zustand mindestens einen Leistungsfaktor von 0,7.
3.3. Anforderungen an den Stromverbrauch von Computerbildschirmen
3.3.1. Der Gesamtstromverbrauch (TEC) in kWh wird auf der Grundlage von Messwerten anhand der Gleichung 1 berechnet.
Gleichung 1
Berechnung des Gesamtstromverbrauchs
ETEC = 8,76 × (0,35 × PON + 0,65 × PSLEEP )
Dabei gilt:
— |
ETEC ist die Berechnung des Gesamtstromverbrauchs in kWh. |
— |
Pon ist die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt. |
— |
PSleep ist die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme in Watt. |
— |
Für die Berichterstattung wird das Ergebnis auf das nächste kWh gerundet. |
3.3.2. Der maximale TEC (ETEC_MAX) von Bildschirmen in kWh wird nach Tabelle 1 berechnet.
Tabelle 1
Berechnung des maximalen TEC (ETEC_MAX) von Bildschirmen in kWh
Fläche (in2) |
ETEC Max (kWh) Dabei gilt: Asichtbare Bildschirmfläche in in2,rBildschirmauflösung in Megapixel.Für die Berichterstattung wird das Ergebnis auf das nächste kWh gerundet. |
A < 130 |
(6,13 × r) + (0,06 × A) + 9 |
130 ≤ A < 150 |
(6,13 × r) + (0,69 × A) – 72,38 |
150 ≤ A < 180 |
(6,13 × r) + (0,21 × A) – 0,50 |
180 ≤ A < 200 |
(6,13 × r) + (0,05 × A) + 28 |
200 ≤ A < 230 |
(6,13 × r) + (0,03 × A) + 31,33 |
230 ≤ A < 280 |
(6,13 × r) + (0,2 × A) – 7 |
280 ≤ A < 300 |
(6,13 × r) + 49 |
300 ≤ A < 500 |
(6,13 × r) + (0,2 × A) – 11 |
A ≥ 500 |
(6,13 × r) + 89 |
3.3.3. Bei allen Bildschirmen darf der berechnete TEC (ETEC) in kWh höchstens dem nach der Gleichung 2 berechneten maximalen TEC (ETEC_MAX) entsprechen, wobei die anwendbaren Toleranzwerte und Anpassungen (höchstens einmal) anzuwenden sind.
Gleichung 2
Anforderung an den Gesamtstromverbrauch von Bildschirmen
ETEC ≤ (ETEC_MAX + EEP + EABC + EN + EOS + ET ) × effAC_DC
Dabei gilt:
— |
ETEC ist der TEC in kWh, berechnet nach Gleichung 1. |
— |
ETEC_MAX ist der maximal zulässige TEC in kWh, berechnet nach Tabelle 1. |
— |
EEP ist die Toleranz für leistungserweiterte Displays in kWh gemäß Abschnitt 3.3.4. |
— |
EABC ist die nach Gleichung 4 berechnete Toleranz für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) in kWh. |
— |
EN ist die Toleranz für die vollständige Netzschaltung in kWh gemäß Tabelle 3. |
— |
EOS ist die Toleranz für den Anwesenheitssensor in kWh gemäß Tabelle 4. |
— |
ET ist die nach Gleichung 5 berechnete Toleranz für Touchscreen-Technik in kWh. |
— |
effAC_DC ist die Standardanpassung für Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandlungsverluste, die am Stromversorgungsgerät des Displays entstehen, und beträgt 1,0 für wechselstromgespeiste Displays und 0,85 für Displays mit Standard-Gleichstromversorgung. |
3.3.4. Für Bildschirme, die die nachstehenden Anforderungen für leistungserweiterte Displays erfüllen, ist nur einer der folgenden Toleranzwerte aus Tabelle 2 in Gleichung 2 zu verwenden:
i) |
ein Kontrastverhältnis von mindestens 60:1, gemessen mit einem horizontalen Blickwinkel von mindestens 85° von der Senkrechten des Bildschirms und bei gewölbten Bildschirmen mindestens 83° von der Senkrechten, unabhängig davon, ob es sich um Bildschirme mit oder ohne Glasabdeckung handelt, |
ii) |
eine native Bildschirmauflösung von mindestens 2,3 Megapixeln (MP) und |
iii) |
ein Farbumfang von mindestens 32,9 % des CIE LUV. |
Tabelle 2
Berechnung der Leistungstoleranz bei leistungserweiterten Displays
Kriterien für den Farbumfang |
EEP (kWh) Dabei gilt: ETEC_MAX ist der maximal zulässige TEC in kWh. r ist die Bildschirmauflösung in Megapixel. |
Die Farbraumunterstützung beträgt mindestens 32,9 % des CIE LUV. |
|
Die Farbraumunterstützung beträgt mindestens 38,4 % des CIE LUV. |
0,65 × (ETEC_MAX – 6,13 × r) |
Hinweis: Modelle, die mehr als 99 % des sRGB-Farbraums unterstützen, verfügen über eine Farbraumunterstützung von 32,9 % des CIE LUV und Modelle, die mehr als 99 % des Adobe-RGB-Farbraums unterstützen, verfügen über eine Unterstützung von 38,4 % des CIE LUV.
3.3.5. Bei Bildschirmen mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu ETEC_MAX in Gleichung 2 eine nach Gleichung 4 berechnete Leistungstoleranz (EABC) addiert, falls die nach Gleichung 3 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt.
Gleichung 3
Berechnung der Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
Dabei gilt:
— |
RABC ist die durch die automatische Helligkeitsregelung (ABC) bewirkte prozentuale Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand. |
— |
P300 ist die bei einem Umgebungslicht von 300 lux gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt gemäß Abschnitt 6.4 der Prüfmethode. |
— |
P12 ist die bei einem Umgebungslicht von 12 lux gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt gemäß Abschnitt 6.4 der Prüfmethode. |
Gleichung 4
Leistungstoleranz für die automatische Helligkeitsregelung (EABC) bei Bildschirmen
EABC = 0,05 × ETEC_MAX
Dabei gilt:
— |
EABC ist die Leistungstoleranz für die automatische Helligkeitsregelung in kWh. |
— |
ETEC_MAX ist der maximale TEC in kWh gemäß Tabelle 1. |
3.3.6. Bei Produkten mit gemäß Abschnitt 6.7 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens bestätigter vollständiger Netzschaltung ist der in Tabelle 3 angegebene Toleranzwert anzuwenden.
Tabelle 3
Leistungstoleranz für die vollständige Netzschaltung (EN) bei Bildschirmen
EN (kWh)
2,9
3.3.7. Bei Produkten, die mit aktiviertem Anwesenheitssensor geprüft werden, ist der in Tabelle 4 angegebene Toleranzwert anzuwenden.
Tabelle 4
Leistungstoleranz für zusätzliche Leistungsmerkmale (EOS) bei Bildschirmen
Art |
Toleranz (kWh) |
Anwesenheitssensor EOS |
1,7 |
3.3.8. Bei Produkten, die mit im Ein-Zustand aktivierter Touchscreen-Technik geprüft werden, ist der in Gleichung 5 angegebene Toleranzwert anzuwenden.
Gleichung 5
Leistungstoleranz für die Touchscreen-Technik (ET) bei Bildschirmen
ET = 0,15 × ETEC_MAX
Dabei gilt:
— |
ET ist die Leistungstoleranz für die Touchscreen-Technik in kWh. |
— |
ETEC_MAX ist der maximale TEC in kWh gemäß Tabelle 1. |
3.4. Anforderungen im Ein-Zustand für Signage-Displays
3.4.1. Die maximal zulässige Leistungsaufnahme (PON_MAX) im Ein-Zustand in Watt wird nach Gleichung 6 berechnet.
Gleichung 6
Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX) in Watt für Signage-Displays
PON_MAX = (4,0 × 10– 5 × × A) + 119 × tanh(0,0008 × (A – 200,0) + 0,11) + 6
Dabei gilt:
— |
PON_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt. |
— |
A ist die Bildschirmfläche in Quadratzoll. |
— |
ist maximale gemessene Leuchtdichte des Displays in Candela pro Quadratmeter, gemessen nach Abschnitt 6.2 des Prüfverfahrens. |
— |
tanh ist die Tangens-hyperbolicus-Funktion. |
— |
Das Ergebnis wird für die Berichterstattung auf das nächste Zehntelwatt gerundet. |
Gleichung 7
Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand für Signage-Displays
PON ≤ PON_MAX + PABC
Dabei gilt:
— |
PON ist die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt, gemessen nach Abschnitt 6.3 oder 6.4 des Prüfverfahrens. |
— |
PON_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt, berechnet gemäß Gleichung 6. |
— |
PABC ist die gemäß Gleichung 8 berechnete Leistungstoleranz im Ein-Zustand für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) in Watt. |
3.4.2. Bei Signage-Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu der nach Gleichung 6 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 8 berechnete Leistungstoleranz (PABC) addiert, falls die nach Gleichung 3 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt.
Gleichung 8
Berechnung der Leistungstoleranz im Ein-Zustand bei Signage-Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
PABC = 0,05 × PON_MAX
Dabei gilt:
— |
PABC ist der Toleranzwert für die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand für die automatische Helligkeitsregelung in Watt. |
— |
ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt. |
3.5. Anforderungen im Ruhezustand für Signage-Displays
3.5.1. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme (PSLEEP) in Watt darf die Summe aus der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) und etwaigen (höchstens einmal angewandten) Toleranzen gemäß Gleichung 9 nicht übersteigen.
Gleichung 9
Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand für Signage-Displays
Dabei gilt:
— |
PSleep ist die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme in Watt. |
— |
PSLEEP_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt gemäß Tabelle 5. |
— |
PN ist die Toleranz für die vollständige Netzschaltung in Watt gemäß Tabelle 6. |
— |
POS ist die Toleranz für den Anwesenheitssensor in Watt gemäß Tabelle 7. |
— |
PT ist die Toleranz für die Touchscreen-Technik in Watt gemäß Tabelle 7. |
Tabelle 5
Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) für Signage-Displays
PSLEEP_MAX
(Watt)
0,5
3.5.2. Bei Produkten mit gemäß Abschnitt 6.7 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens bestätigter vollständiger Netzschaltung ist der in Tabelle 6 angegebene Toleranzwert anzuwenden.
Tabelle 6
Toleranz für die vollständige Netzschaltung bei Signage-Displays
PN
(Watt)
3,0
3.5.3. Bei Produkten, die mit im Ruhezustand aktiviertem Anwesenheitssensor oder mit im Ruhezustand aktivierter Touchscreen-Technik geprüft werden, sind die in Tabelle 7 angegebenen Toleranzwerte anzuwenden.
Tabelle 7
Berechnung der Leistungstoleranz im Ruhezustand für zusätzliche Leistungsmerkmale bei Signage-Displays
Art |
Bildschirmdiagonale (in) |
Toleranz (Watt) |
Anwesenheitssensor POS |
Alle |
0,3 |
Touchscreen-Funktion PT (gilt nur für Signage-Displays mit einer Bildschirmgröße von mehr als 30 Zoll) |
≤ 30 |
0,0 |
> 30 |
1,5 |
3.6. Für alle Displays geltende Anforderungen im Aus-Zustand
3.6.1. Die Produkte müssen keinen Aus-Zustand haben, um für eine Einstufung infrage zu kommen. Bei Produkten, die über einen Aus-Zustand verfügen, darf die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) höchstens der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) gemäß Tabelle 8 entsprechen.
Tabelle 8
Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX)
POFF_MAX
(Watt)
0,5
3.7. Erforderliche Angaben zur Leuchtdichte
3.7.1. Die angegebene maximale Leuchtdichte und die gemessene maximale Leuchtdichte sind für alle Produkte anzugeben; die Leuchtdichte bei Auslieferung ist für alle Produkte anzugeben, außer bei solchen mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC).
4. Prüfanforderungen
4.1. Prüfverfahren
4.1.1. Die ENERGY-STAR-Einstufung erfolgt nach den in Tabelle 9 aufgeführten Prüfverfahren.
Tabelle 9
Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung
Produktart |
Prüfverfahren |
Alle Produktarten und Bildschirmgrößen |
ENERGY-STAR-Prüfverfahren zur Bestimmung der Leistungsaufnahme von Displays |
Leistungserweiterte Displays |
International Committee for Display Metrology (ICDM) Information Display Measurements Standard — Version 1.03 |
Displays, die laut Angaben über eine vollständige Netzschaltung verfügen |
CEA-2037-A, Determination of Television Set Power Consumption (Bestimmung des Stromverbrauchs von Fernsehgeräten) |
4.2. Anzahl zu prüfender Geräte
4.2.1. Zur Prüfung wird ein Gerät eines repräsentativen Modells gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 ausgewählt.
4.2.2. Zur Einstufung einer Produktfamilie wird als repräsentatives Modell jeweils diejenige Produktkonfiguration betrachtet, die für jede Produktart die schlechteste Stromaufnahme innerhalb der Produktfamilie aufweist.
5. Benutzerschnittstelle
5.1. Den Herstellern wird empfohlen, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der IEEE-Norm P1621 bezüglich der Bedienungselemente für die Leistungssteuerung zu konzipieren: Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments. Näheres dazu unter http://energy.lbl.gov/controls/.
6. Inkrafttreten
6.1. Inkrafttreten: Als Datum des Inkrafttretens der Version 7.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays gilt der Tag des Inkrafttretens des Abkommens. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.
6.2. Künftige Änderungen der Spezifikationen: Die Europäische Kommission behält sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.
7. Überlegungen für künftige Änderungen
7.1. Zulässige Gleichstrom-Leistungsaufnahme im Ein-Zustand: Das US-EPA und die Europäische Kommission halten es für wünschenswert, eine gesonderte Anforderung an die maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei gleichstromgespeisten Produkten zu erwägen, bei der keine Berechnung für die Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandlung erforderlich ist. Das US-EPA und die Europäische Kommission gehen davon aus, dass solche Produkte angesichts der neuesten USB-Norm auf dem Markt immer beliebter werden, und würden es begrüßen, zusätzliche Daten aus der direkten Gleichstrom-Prüfung für diese Produkte zu erhalten.
ENDGÜLTIGES PRÜFVERFAHREN FÜR DISPLAYS
Rev. Sept. 2015
1. Überblick
Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays wird das folgende Prüfverfahren angewandt.
2. Anwendbarkeit
Das folgende Prüfverfahren ist für alle Produkte anwendbar, die für eine Einstufung nach der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Displays infrage kommen.
3. Begriffsbestimmungen
Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in dieser Anlage verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays angegebenen Begriffsbestimmungen überein.
A) Host-Computer: Die Maschine oder das Gerät, die/das als Quelle für Video/Audio-Signale zur Prüfung von Displays eingesetzt wird. Hierbei kann es sich um einen Computer oder ein anderes Gerät handeln, das Videosignale aussendet.
4. Prüfanordnung
A) |
Prüfanordnung und –geräte: Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der Norm IEC 62301:2011 Household electrical appliances — Measurement of standby power (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Messung der Standby-Leistungsaufnahme), Abschnitt 4 General Conditions for Measurements (Allgemeine Messbedingungen), der Internationalen Elektrotechnischen Kommission entsprechen, sofern in diesem Dokument nichts anderes angegeben ist. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR-Prüfverfahren vor. |
B) |
WS-Eingangsstrom: Produkte, die über das Wechselstromnetz versorgt werden können, müssen an eine der in Tabelle 10 aufgeführten, für den jeweiligen Markt geeigneten Spannungsquellen angeschlossen werden. Wird das Produkt mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss es damit an die angegebene Spannungsquelle angeschlossen werden. Tabelle 10 Eingangsstromanforderungen für Produkte
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C) |
Gleichstrom-Eingangsstrom:
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D) |
Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 23 °C ± 5 °C betragen. |
E) |
Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 10 % und 80 % liegen. |
F) |
Ausrichtung des zu prüfenden Geräts (Unit Under Test — UUT):
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G) |
Lichtquelle zur Prüfung des Ein-Zustands:
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H) |
Leistungsmessgerät: Die Leistungsmessgeräte müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
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I) |
Leuchtdichte- und Beleuchtungsstärkemesser:
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J) |
Messgenauigkeit:
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5. Prüfdurchführung
5.1. Leitlinien für die Leistungsmessung
A) |
Prüfen mit Werkseinstellungen: Bei der Prüfung im Ruhezustand und im Ein-Zustand sind die Leistungsmessungen am Produkt mit den Werkseinstellungen vorzunehmen. Dabei sind alle vom Nutzer konfigurierbaren Optionen auf die Werkseinstellung zurückzusetzen, sofern in diesem Prüfverfahren nichts anderes angegeben ist.
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B) |
Module für den Bereitstellungspunkt (POD-Module): Es dürfen keine optionalen POD-Module installiert sein. |
C) |
Plug-in-Module: Kann das Display ohne installierte Plug-in-Module nach dem Prüfverfahren geprüft werden, so sind etwaige optionale Plug-in-Module vom Display zu entfernen. |
D) |
Ruhezustand mit mehreren Funktionen: Bietet das Produkt mehrere Möglichkeiten des Geräteverhaltens im Ruhezustand (z. B. Schnellstart) oder mehrere Arten, in den Ruhezustand zu wechseln, so ist die Leistung in allen Ruhezuständen zu messen und zu protokollieren. Alle Prüfungen im Ruhezustand sind gemäß Abschnitt 6.5 durchzuführen. |
5.2. Bedingungen für die Leistungsmessung
A) |
Leistungsmessung:
|
B) |
Dunkelkammerbedingungen:
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C) |
Konfigurierung und Steuerung des zu prüfenden Geräts:
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D) |
Bildauflösung und Bildwiederholfrequenz:
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E) |
Genauigkeit des Eingangssignals: Bei Verwendung analoger Schnittstellen müssen sich Videoanschlüsse innerhalb von ± 2 % der Referenzwerte für Schwarz-Weiß-Pegel bewegen. Bei der Nutzung digitaler Schnittstellen darf das Videoquellsignal farblich nicht angepasst oder vom Prüfer zu anderen Zwecken als gegebenenfalls der Komprimierung/Expandierung bzw. der Ver-/Entschlüsselung für die Übertragung verändert werden. |
F) |
Leistungsfaktor: Die Programmteilnehmer müssen den Leistungsfaktor (PF) des zu prüfenden Geräts während der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand angeben. Die Leistungsfaktorwerte müssen in denselben Abständen wie der Leistungsaufnahmewert (PON) erfasst werden. Der protokollierte Leistungsfaktor wird über die gesamte Dauer der Prüfung im Ein-Zustand gemittelt. |
G) |
Testmaterial:
|
H) |
Video-Eingangssignal:
|
6. Prüfverfahren für alle produkte
6.1. Initialisierung des zu prüfenden Geräts vor der Prüfung
A) |
Vor dem Beginn der Prüfung muss das zu prüfende Gerät wie folgt initialisiert werden:
|
6.2. Messung der Leuchtdichte
A) |
Die Messung der Leuchtdichte muss unmittelbar nach der Aufwärmphase unter Dunkelkammerbedingungen erfolgen. Die Beleuchtungsstärke des Produkts, gemessen am zu prüfenden Gerät im Aus-Zustand, darf nicht mehr als 1,0 lux betragen. |
B) |
Die Leuchtdichte muss mit einem Leuchtdichtemesser im rechten Winkel zum Bildschirmmittelpunkt des Produkts in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch des Messgeräts gemessen werden. |
C) |
Die Position des Leuchtdichtemessers im Verhältnis zum Bildschirm des Produkts bleibt während der gesamten Dauer der Prüfung unverändert. |
D) |
Bei Produkten mit automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird die Messung der Leuchtdichte bei abgeschalteter ABC durchgeführt. Kann die automatische Helligkeitsregelung nicht deaktiviert werden, so ist die Leuchtdichtemessung im rechten Winkel zum Bildschirmmittelpunkt des Produkts zu messen, wobei das Licht direkt am Umgebungslichtsensor in einer Stärke von mindestens 300 lux einfällt. |
E) |
Die Messung der Leuchtdichte ist folgendermaßen durchzuführen:
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F) |
Der eingestellte maximale Kontrast ist während der anschließenden Prüfungen im Ein-Zustand beizubehalten, es sei denn, im Prüfverfahren ist etwas anderes angegeben. |
6.3. Prüfung im Ein-Zustand bei Produkten ohne standardmäßig aktivierte automatische Helligkeitsregelung (ABC)
A) |
Nach der Messung der Leuchtdichte und vor der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand ist die Leuchtdichte des zu prüfenden Geräts wie folgt einzustellen:
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B) |
Bei zu prüfenden Geräten, die die IEC-Signale anzeigen können, ist die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON) gemäß IEC 62087:2011 Abschnitt 11.6.1 Measurements using dynamic broadcast-content video signal zu messen. Bei zu prüfenden Geräten, die keine IEC-Signale anzeigen können, ist die Leistungsaufnahme (PON) im Ein-Zustand wie folgt zu messen:
|
6.4. Prüfung im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
Die durchschnittliche Leistungsaufnahme des Produkts im Ein-Zustand wird anhand des dynamischen Sendeinhalts gemäß IEC 62087:2011 bestimmt. Kann das Produkt keine IEC-Signale anzeigen, so ist das Testbild gemäß VESA FPDM2 L80 wie in Abschnitt 6.3B)5) beschrieben, für alle weiteren Schritte zu verwenden.
A) |
Stabilisieren Sie das zu prüfende Gerät 30 Minuten lang. Dies erfolgt anhand von drei Wiederholungen des 10-minütigen dynamischen Sendeinhalt-Videosignals gemäß IEC-Norm. |
B) |
Stellen Sie die Beleuchtungsstärke der für die Tests verwendeten Lampe so ein, dass sie an der Vorderseite des Umgebungslichtsensors 12 lux beträgt. |
C) |
Lassen Sie das 10-minütige dynamische Sendeinhalt-Videosignal anzeigen. Messen und protokollieren Sie die Leistungsaufnahme P12 während der 10-minütigen Anzeige des dynamischen Sendeinhalt-Videosignals. |
D) |
Wiederholen Sie die Schritte 6.4B) und 6.4C) bei einem Umgebungslicht von 300 lux, um P300 zu ermitteln. |
E) |
Deaktivieren Sie die automatische Helligkeitsregelung (ABC) und messen Sie die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON) gemäß Abschnitt 6.3. Kann die automatische Helligkeitsregelung (ABC) nicht deaktiviert werden, so sind die Leistungsmessungen wie folgt durchzuführen:
|
6.5. Prüfung im Ruhezustand
A) |
Die Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) ist gemäß IEC 62301:2011 unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 zu messen. |
B) |
Die Prüfung des Ruhezustands muss ebenso wie die Prüfung des Ein-Zustands durchgeführt werden, während das zu prüfende Gerät an den Host-Computer angeschlossen ist. Sofern möglich, ist der Ruhezustand durch Versetzen des Host-Computers in den Ruhezustand zu aktivieren. Der Ruhezustand eines Host-Computers ist in der Version 6.1 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer definiert. |
C) |
Verfügt das Produkt über mehrere Ruhezustände, die manuell ausgewählt werden können, oder ist es in der Lage, auf unterschiedliche Weise in den Ruhezustand zu wechseln (z. B. per Fernbedienung oder durch Versetzen des Host-Computers in den Ruhezustand), so sind die Messungen in allen Ruhezuständen durchzuführen. Tritt das Produkt automatisch in seine verschiedenen Ruhezustände ein, so muss die Messdauer lang genug sein, um ein Mittel aller Ruhezustände ermitteln zu können. Die Messung muss außerdem die Anforderungen des Abschnitts 5.3 der Norm IEC 62301:2011 (u. a. Stabilität, Messzeitraum) erfüllen. |
6.6. Prüfung im Aus-Zustand
A) |
Bei Produkten mit Aus-Zustand ist der Aus-Zustand nach Beendigung der Prüfung des Ruhezustands über den am leichtesten zugänglichen Netzschalter zu aktivieren. |
B) |
Messen Sie die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) gemäß Abschnitt 5.3.1 der Norm IEC 62301:2011. Protokollieren Sie das Vorgehen und die für den Wechsel in den Aus-Zustand notwendige Schrittfolge. |
C) |
Eingangs-Synchronisierungssignale (input sync signal check cycle) dürfen beim Messen der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand außer Acht gelassen werden. |
6.7. Zusätzliche Prüfung
A) |
Bei Produkten mit Daten-/Netzfunktionen oder einer Brückenschaltung ist gemäß Abschnitt 5.2C)1)b) und c) zusätzlich zu der Prüfung mit aktivierten Daten-/Netzfunktionen und einer aktiven Brückenschaltung (siehe Abschnitt 5.2C)1)) eine Prüfung des Ruhezustands durchzuführen, bei der die Daten-/Netzfunktionen ausgeschaltet sind und die Brückenschaltung inaktiv ist. |
B) |
Das Vorliegen einer vollständigen Netzschaltung ist zu ermitteln, indem das Display im Ruhezustand gemäß Abschnitt 6.7.5.2 der Norm CEA-2037-A Determination of Television Set Power Consumption (Bestimmung des Stromverbrauchs von Fernsehgeräten) unter Berücksichtigung folgender Punkte auf Netzwerkaktivität geprüft wird:
|
(1) http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/CFR-2011-title10-vol3/pdf/CFR-2011-title10-vol3-sec430-2.pdf
(2) IEEE 802 — Telecommunications and information exchange between systems — Local and metropolitan area networks — Part 11: Wireless LAN Medium Access Control (MAC) and Physical Layer (PHY) Specifications.
(3) Teil 3: Carrier Sense Multiple Access with Collision Detection (CSMA/CD) Access Method and Physical Layer Specifications — Amendment 5: MEDIA Access Control Parameters, Physical Layers, and Management Parameters for Energy-Efficient Ethernet.