EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32016R0683

Verordnung (EU) 2016/683 der Kommission vom 2. Mai 2016 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Propionsäure — Propionaten (E 280-283) in Tortillas (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2016/2548

OJ L 117, 3.5.2016, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/683/oj

3.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 117/28


VERORDNUNG (EU) 2016/683 DER KOMMISSION

vom 2. Mai 2016

zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Propionsäure — Propionaten (E 280-283) in Tortillas

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

(2)

Diese EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe kann nach dem in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) festgelegten einheitlichen Verfahren entweder auf Initiative der Kommission oder auf Antrag aktualisiert werden.

(3)

Am 14. Juli 2015 wurde ein Antrag auf die Erweiterung der Verwendungszwecke von Calciumpropionat (E 282) als Konservierungsstoff für die Verlängerung der Haltbarkeit von Tortillas gestellt. Dieser Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.

(4)

Die Verwendung von Propionsäure — Propionaten ist nötig, um die Haltbarkeit von Tortillas zu verlängern, da dieses Produkt aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehalts und der Zusammensetzung, die anfällig für das Wachstum von Mikroorganismen ist, sehr schnell verdirbt.

(5)

Propionsäure — Propionate werden aufgrund ihrer geringen Auswirkung auf Hefe und auf den Geruch oder Geschmack des Endprodukts häufig verwendet, um das Wachstum von Schimmelpilzen bei mit Triebmitteln gelockerten Backwaren zu verhindern.

(6)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) kam in ihrem Gutachten zur Neubewertung von Propionsäure (E 280), Natriumpropionat (E 281), Calciumpropionat (E 282) und Kaliumpropionat (E 283) als Lebensmittelzusatzstoffe (3) zu dem Ergebnis, dass von den Höchstkonzentrationen dieser Stoffe bei den derzeit zugelassenen Verwendungszwecken und -mengen als Lebensmittelzusatzstoffe keine Sicherheitsbedenken ausgehen. Die Zulassung der Verwendung von Propionaten in Tortillas ist eine Erweiterung, die keinen zusätzlichen Anlass zur Sorge gibt, da die Expositionsbewertung durch die Behörde die Lebensmittelkategorie 07.1, Brot und Brötchen, umfasste.

(7)

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aktualisieren zu können, es sei denn, von einer solchen Aktualisierung sind keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten. Da die Erweiterung der Verwendung von Propionsäure — Propionaten (E 280-283) als Konservierungsmittel in Tortillas eine Aktualisierung der Liste darstellt, die keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, kann auf die Einholung eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.

(8)

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. Mai 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 1).

(3)  EFSA Journal 2014;12(7):3779.


ANHANG

In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhalten die Einträge für Propionsäure — Propionate in der Lebensmittelkategorie 07.1 „Brot und Brötchen“ folgende Fassung:

 

„E 280-283

Propionsäure — Propionate

3 000

(1) (6)

Nur abgepacktes geschnittenes Brot und Roggenbrot

E 280-283

Propionsäure — Propionate

2 000

(1) (6)

Nur brennwertvermindertes Brot; vorgebackenes abgepacktes Brot; abgepackte Brötchen, Tortilla und Pitta; pølsebrød, boller und fløjter, abgepackt

E 280-283

Propionsäure — Propionate

1 000

(1) (6)

Nur abgepacktes Brot“


Top