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Document 32010R0670

Verordnung (EU) Nr. 670/2010 des Rates vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland

OJ L 196, 28.7.2010, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 10 Volume 002 P. 282 - 284

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/670/oj

28.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 670/2010 DES RATES

vom 13. Juli 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Estland

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („der Vertrag“), insbesondere auf Artikel 140 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (1) sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten tritt, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gemeinschaft zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion überging, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllten.

(2)

Die Verordnung (EG) Nr. 2596/2000 des Rates (2) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 sieht die Ersetzung der Währung Griechenlands durch den Euro vor.

(3)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates (3) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten vorzubereiten, die den Euro bislang nicht als einheitliche Währung übernommen haben.

(4)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1647/2006 des Rates (4) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Sloweniens durch den Euro zu ermöglichen.

(5)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 835/2007 des Rates (5) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Zyperns durch den Euro zu ermöglichen.

(6)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 836/2007 des Rates (6) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Maltas durch den Euro zu ermöglichen.

(7)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 693/2008 des Rates (7) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung der Slowakei durch den Euro zu ermöglichen.

(8)

Gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 ist Estland ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 139 Absatz 1 des Vertrags gilt.

(9)

Nach dem Beschluss 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro durch Estland am 1. Januar 2011 (8) erfüllt Estland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Estland geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung ab 1. Januar 2011 aufgehoben.

(10)

Die Einführung des Euro in Estland erfordert die Ausweitung der derzeitigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro auf Estland.

(11)

Im estnischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel dieses Mitgliedstaats werden sollen. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2011 festgelegt werden. Eine „Auslaufphase“ sollte nicht angewandt werden.

(12)

Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 974/98 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. REYNDERS


(1)  ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(2)  ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 2.

(3)  ABl. L 346 vom 29.12.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 309 vom 9.11.2006, S. 2.

(5)  ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 1.

(6)  ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 3.

(7)  ABl. L 195 vom 24.7.2008, S. 1.

(8)  Siehe Seite 24 dieses Amtsblatts.


ANHANG

Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 974/98 wird zwischen den Angaben für Deutschland und Griechenland folgender Wortlaut eingefügt:

Mitgliedstaat

Termin der Euro-Einführung

Termin der Bargeldumstellung

Mitgliedstaat, der eine „Auslaufphase“ in Anspruch nimmt

 

„Estland

1. Januar 2011

1. Januar 2011

Nein“


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