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Document 32009D0723

Beschluss EUSEC/1/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. September 2009 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo)

OJ L 257, 30.9.2009, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/723/oj

30.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 257/40


BESCHLUSS EUSEC/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 25. September 2009

betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo)

(2009/723/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2009/709/GASP des Rates vom 15. September 2009 betreffend die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (1), insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 8 der Gemeinsamen Aktion 2009/709/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ernennung des Missionsleiters zu entscheiden.

(2)

Am 24. Juni 2008 war Jean-Paul MICHEL zum Leiter der Mission für die EUSEC RD Congo ernannt worden.

(3)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die erneute Ernennung von Jean-Paul MICHEL zum Leiter der Mission für die EUSEC RD Congo vorgeschlagen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Jean-Paul MICHEL wird zum Leiter der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 1. Oktober 2009 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 25. September 2009.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  ABl. L 246 vom 18.9.2009, S. 33.


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