EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018XC0313(05)

Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

OJ C 95, 13.3.2018, p. 27–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/27


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2018/C 95/14)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„BRIOCHE VENDÉENNE“

EU-Nr.: PGI-FR-02294 — 24.2.2017

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Vendée Qualité

Maison de l’Agriculture

21, boulevard Réaumur

85013 La Roche-sur-Yon Cedex

FRANCE

Tel. +33 251368251

Fax +33 251368454

E-Mail: contact@vendeequalite.fr

Zusammensetzung

In dieser Vereinigung sind alle Wirtschaftsbeteiligten des Sektors der g.g.A. „Brioche vendéenne“ zusammengeschlossen (Bäckermeister, Hersteller und Handelsunternehmen sowie handwerkliche Erzeuger mit einer Produktionslinie, industrielle Erzeuger, Mühlenbetriebe und Eiaufschlagbetriebe). Sie ist als solche berechtigt, Änderungen der Produktspezifikation zu beantragen.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung(en) bezieht (beziehen)

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Kennzeichnung

Sonstiges: Aktualisierung der Kontaktdaten, geografisches Gebiet, Kontrolleinrichtung, einzelstaatliche Anforderungen, Anlagen

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderung(en)

5.1.    Rubrik „Beschreibung des Erzeugnisses“

Dieses Kapitel ist Gegenstand von redaktionellen Änderungen, die im Wesentlichen auf die Streichung von Wiederholungen abzielen.

Außerdem wird der Absatz:

„für seinen Geschmack: mit einem Geschmack, der mit seinem Geruch in Einklang steht, das heißt als dominierendes Merkmal mit einem Aroma, das von der Verwendung eines ‚Eau-de-vie‘ oder eines ‚Eau-de-vie‘ und eines Duftstoffs (Orangenblüte oder Vanille) stammt, verbunden mit einem sekundären Geschmack von Butter“

ersetzt durch den Absatz:

„für seinen Geschmack, der von einem Aroma dominiert wird, das von der Verwendung eines ‚Eau-de-vie‘ und manchmal eines anderen Duftstoffs (Orangenblüte und/oder Vanille) herrührt, verbunden mit einem sekundären Geschmack von Butter“.

In den sich auf Duftstoffe beziehenden Sätzen wird der Ausdruck „und/oder“ durch das Wort „oder“ ersetzt: „Orangenblüte und/oder Vanille“, „aus Vanille und/oder Orangenblüte“.

Die Möglichkeit, zwei weitere Duftstoffe in demselben Erzeugnis zu kombinieren, wird somit ausdrücklich angegeben. Sie entspricht der Praxis der Wirtschaftsbeteiligten, die das Wort „oder“ in der möglichen Bedeutung „und“ auslegen.

Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Erzeugnis und den ursächlichen Zusammenhang.

5.2.    Rubrik „Ursprungsnachweis“

Folgender Absatz wird hinzugefügt:

„Die zum Gefrieren bestimmten Teiglinge werden vor dem Gefrieren verpackt und gekennzeichnet. Die eventuellen Arbeitsgänge des Gefrierens der Teiglinge werden auf dem Produktionsblatt eingetragen.“

Dieser Zusatz ist erforderlich, um die Rückverfolgbarkeit der gefrorenen Teiglinge zu gewährleisten, die nach der geänderten Spezifikation zugelassen sind (vgl. nachstehender Punkt 5.3 zum Herstellungsverfahren).

In diesem Kapitel der Spezifikation werden außerdem formale Änderungen vorgenommen (Streichung von Wiederholungen, Unterscheidung zwischen der Ermächtigung der Wirtschaftsbeteiligten und der Führung von Registern und Dokumenten zur Rückverfolgbarkeit, Versetzung eines Absatzes…), um dem Text mehr Klarheit zu verleihen.

Die Angaben zum Nachweis des Ursprungs des Erzeugnisses werden nicht infrage gestellt.

5.3.    Rubrik „Erzeugungsverfahren“

Zutaten (Tabelle mit den Merkmalen)

—   Mehl:

Die Worte: „Brotweizenmehl des Typs 55 oder 45, zu 45 bis 55 %“

werden ersetzt durch:

„42 bis 52 %

Brotweizenmehl des Typs 65, 55 oder 45“.

Die geltende Produktspezifikation ermöglicht die Verwendung von zwei Weizenmehltypen — Typ 45 und Typ 55. Die geänderte Spezifikation führt einen neuen Mehltyp ein — Typ 65.

Das Mehl des Typs 65 ist etwas reicher an Kleie und wird oft für die Herstellung von Feingebäck wie der g.g.A. „Brioche Vendéenne“ verwendet. Es stellt eine technologische Antwort auf den Proteinmangel der heutigen Weizensorten dar, die durch die Fortschritte in der Müllerei ermöglicht wurde. Die Einführung dieses neuen Mehltyps verändert nicht die organoleptischen und technologischen Eigenschaften wie die Farbe, den Geschmack des Mehls oder auch das gute Aufgehen des Teigs.

Die gegenwärtige Spezifikation sieht einen Mehlanteil von 45 bis 55 % des Teiggewichts vor. Mit der Änderung sinkt dieser Anteil auf eine Rate von 42 bis 52 %.

Diese Verringerung des Mehlanteils wird durch eine bessere Absorptionsrate der heutigen Mehle, vor allem des Mehls des Typs 65, ermöglicht. Sie ermöglicht es, den Anteil der übrigen, höherwertigen Zutaten, wie Eier, Butter, Zucker oder Spirituosen, zu erhöhen. Die besonderen organoleptischen Eigenschaften der „Brioche Vendéenne“ können durch diese Änderung nur verstärkt werden.

—   Butter

Die geltende Spezifikation gibt eine Rate von über 12,5 % für „Frischbutter oder Butterkonzentrat“ vor. In der geänderten Spezifikation wird hinzugefügt „ausgedrückt als rekombinierte Butter“.

Die Berechnung der rekombinierten Butter wird in der Fußzeile hinzugefügt:

„Der Mindestanteil an Butter, der für das Rezept zu verwenden ist, wird unter Bezugnahme auf feine Butter mit 82 % Butterfett angegeben.

Bei Verwendung von Butterkonzentrat mit Y % Butterfett (Y über 96 %) wird das Äquivalent in rekombinierter Butter nach folgender Formel berechnet:

Formula“.

Diese Zusätze ermöglichen es, den Mindestanteil an Butter im Teig klarzustellen, egal ob es sich um Frischbutter oder um Butterkonzentrat handelt. Dieser Anteil entspricht der Praxis der Hersteller und gewährleistet die Erhaltung der Besonderheiten des Erzeugnisses mit der g.g.A. „Brioche Vendéenne“.

—   Spirituose als Duftstoff

Die Worte: „mindestens 0,5 %:

‚Eau-de-vie‘ oder Rum

Cognac, nicht denaturiert, mit mindestens 44°“

werden ersetzt durch:

„≥ 0,5 %

‚Eau-de-vie‘ oder Rum oder Cognac, nicht denaturiert, mit mindestens 44 %“.

Mit dieser Änderung wird eine Mehrdeutigkeit beseitigt. Sie kodifiziert die Praktiken der Wirtschaftsbeteiligten des Sektors, die eine Spirituose pro Erzeugnis und nicht eine Kombination aus nicht denaturiertem Cognac mit „Eau-de-vie“ oder Rum verwenden.

—   Aromastoff

Die Worte: „Fakultativ. Wenn vorhanden: natürliche Vanille oder identischer natürlicher Stoff, oder Orangenblütenwasser.“

werden ersetzt durch:

„Fakultativ. Natürliches Vanillearoma oder Vanillearoma und/oder Orangenblütenwasser.“

Diese Fassung berücksichtigt die Entwicklung der Vorschriften für die Definition der Aromastoffe und kodifiziert die Praktiken der Wirtschaftsbeteiligten des Sektors, die üblicherweise einen Aromastoff oder eine Kombination von zwei Aromen verwenden können.

Herstellungsprozess (Tabelle)

—   Gefrieren der Teiglinge

Die geänderte Spezifikation führt die Möglichkeit ein, die Teiglinge einzufrieren, wobei Folgendes präzisiert wird:

„Temperatur unter – 12 °C.

Die Lagerzeit beträgt höchstens 15 Tage.“

Die Hinzufügung des Gefrierens zum Herstellungsprozess führt zur Änderung mehrerer Produktionsschritte: für die Teigruhe wird hinzugefügt, dass im Fall des Gefrierens die Ruhezeit des Teiglings mindestens 30 Minuten beträgt; für die Gärung zwischen dem Ende des Knetens und dem Beginn des Backvorgangs (Endgärphase), die nach dem Auftauen des Erzeugnisses eintritt, beträgt die zulässige Dauer zwischen der Entnahme der Teiglinge aus dem Gefrierschrank und der Einführung in den Backofen mindestens 6 Stunden und höchstens 24 Stunden. Diese Dauer ermöglicht es, ein optimales Auftauen und Aufgehen sicherzustellen.

Diese Zusätze werden auch in die Diagramme für die Herstellung und die Arten der Dauer je nach Herstellungsart übernommen.

Mit dieser Änderung der Spezifikation wird ein neuer technischer Ablauf eingeführt, der das Gefrieren der Teiglinge im fortlaufenden Prozess nach der Ruhezeit und dem Flechten des Teigs ermöglicht. Er ermöglicht es kleinen Betrieben, ihre gesamten Brioche-Erzeugnisse mit der g.g.A. „Brioche Vendéenne“ aufzuwerten. Zahlreiche Anbieter bevorzugen nämlich die Zubereitung großer Teigmengen, um ein homogenes Erzeugnis unter Beachtung der Traditionen zu erhalten. Die zum Gefrieren bestimmten Teiglinge werden verpackt und gekennzeichnet. Die Anbieter können sie dann in kleineren Mengen auftauen und backen, je nach dem Bedarf für die Vermarktung. Die Begrenzung der maximalen Lagerzeit auf 15 Tage gewährleistet den vorübergehenden Charakter des Gefrierens und stellt eine maximale Erhaltung der Eigenschaften des Teiglings sicher, der für die Herstellung des Erzeugnisses mit der g.g.A. „Brioche Vendéenne“ bestimmt ist.

Das Gefrieren der Teiglinge, das die Aktivität der Hefen vorübergehend blockiert, hat keinen Einfluss auf das angestrebte Ziel.

—   Formen und Flechten

Die Sätze: „Aus 3 Strängen geflochtene Brioche oder Brioche nach Art von 3 Strängen“ und „Betreffend die Zubereitung und Präsentation der ‚Brioche nach Art von 3 Strängen‘ werden die 2 Techniken (‚3 Stränge‘ und ‚1 Strang‘, von Hand und als Zopf geformt) bei allen Herstellern (handwerkliche und industrielle Erzeuger, große Handelsketten) in gleicher Weise verwendet: das Gesamtgewicht des Teiglings (bzw. der Teiglinge) ist in beiden Fällen identisch [das heißt mindestens 300 g], ebenso das Endergebnis nach dem Backen (vgl. Farbfoto am Anfang des Dossiers).“

werden ersetzt durch:

„Brioche, von Hand geformt und aus 3 Strängen geflochten, oder aus 1 Strang nach Art von 3 Strängen geflochten.“

Diese Änderung vereinfacht den Wortlaut der Spezifikation, ohne ihn zu entstellen oder Elemente hinzuzufügen.

—   Verpacken in Tüten

Die geltende Produktspezifikation sieht eine Verpackung in Tüten vor, die „mindestens 1,5 Stunden“ und „höchstens 4 Stunden nach dem Ende des Backvorgangs“ durchgeführt wird.

In der geänderten Spezifikation wird die Mindestdauer vor der Verpackung in Tüten von 1,5 Stunden gestrichen. Diese Streichung ermöglicht es somit jedem Anbieter, die Verpackung entsprechend seiner Praxis und seiner Arbeitsumgebung vorzunehmen. Das angestrebte Ziel für die Brioche wird beibehalten (Erhaltung der Aromen und der weichen Konsistenz).

Die maximale Kühlzeit wird beibehalten.

—   Kennzeichnung

Der Satz zu den vorgeschriebenen Angaben auf dem Etikett wird gestrichen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum „DLUO“ wird durch das Mindesthaltbarkeitsdatum „DDM“ ersetzt. Diese Änderungen entsprechen den geltenden Entwicklungen der Vorschriften.

—   Transport

Die Bezugnahme auf die Transportbedingungen des Erzeugnisses „Brioche Vendéenne“ wird gestrichen, da sie den allgemeinen Vorschriften unterliegt.

—   Vermarktung

Die Bestimmung über die Bedingungen der Vermarktung der Erzeugnisse („die Brioche darf nicht angeschnitten sein und muss trocken und vor Sonnenlicht geschützt aufbewahrt werden“) wird gestrichen, sie unterliegt den allgemeinen Vorschriften und betrifft nicht die Herstellungsbedingungen der „Brioche Vendéenne“.

Herstellungsprozess (Diagramm)

Die Worte „1. Ruhezeit/Gärung“

werden ersetzt durch:

„Ruhezeit/1. Gärung“.

Es handelt sich hier um eine redaktionelle Änderung, mit der klargestellt werden soll, dass es nur eine einzige Ruhezeit und zwei Gärungen gibt.

Der Begriff: „Messtechnik“

wird durch folgende allgemeinere Bezeichnung ersetzt: „Rückverfolgbarkeit“.

Das Wort „Zertifizierung“ wird gestrichen und durch den eindeutigeren Begriff „Auswahl“ ersetzt.

Zusammensetzung und Rezept — Überwachung der Herstellung

Dieser Teil wird in der Spezifikation gestrichen, denn er enthält nicht verbindliche Bestimmungen (Ratschläge, Vergleich mit der „Brioche Parisienne“). Die das Know-how betreffenden Elemente („Aufgehen“) werden in den Teil über den Zusammenhang mit den geografischen Verhältnissen übernommen.

5.4.    Rubrik „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“

In der geltenden Spezifikation sind die Elemente zum Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet auf mehrere Kapitel verteilt. Der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet wird unterschiedlich beschrieben, insbesondere mit einem Abschnitt über die Geschichte der Region, dem Zusammenhang zwischen dieser regionalen Geschichte und der Tradition der Zubereitung der Brioche und der Entwicklung des Sektors „Brioche Vendéenne“, einem zweiten Abschnitt über das wachsende und nachgewiesene Ansehen des Erzeugnisses, dann einem dritten über die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors und den Einsatz von Fachkräften, wobei ein letzter Teil sich auf die Motivation der Wirtschaftsbeteiligten für die Verleihung der g.g.A. bezieht. Die Änderungen bestehen darin, alle relevanten Elemente zu sammeln und das Kapitel rund um die folgenden erwarteten Abschnitte neu zu strukturieren: „Besonderheit des geografischen Gebiets“, „Besonderheit des Erzeugnisses“ und „Ursächlicher Zusammenhang“. Zudem hat seit der Anerkennung des Erzeugnisses „Brioche Vendéenne“ als g.g.A. das Ansehen dieser Brioche ständig zugenommen, und aufgrund dieses steigenden Ansehens ist sein Verbrauch ebenfalls gestiegen, wie aus den Verbrauchszahlen hervorgeht.

Es handelt sich somit um eine redaktionelle Änderung, die die Interpretation des Zusammenhangs des Erzeugnisses „Brioche Vendéenne“ mit seinen geografischen Verhältnissen erleichtert, ohne die Grundlagen dieses Zusammenhangs in Frage zu stellen.

5.5.    Rubrik „Kennzeichnung“

Der Teil zur Kennzeichnung wird aktualisiert, um die geltenden allgemeinen Vorschriften zu berücksichtigen. Die geltende Spezifikation sieht folgende vorgeschriebene Angaben vor:

„—

„Verkehrsbezeichnung: ‚Brioche Vendéenne‘

Ursprung: Vendée

Nummer des Etiketts oder Datum und Uhrzeit der Herstellung

Name, Adresse und Logo der Zertifizierungsstelle

Name der antragstellenden Qualitätsvereinigung, der der Hersteller angehört

Logo der g.g.A. (gegebenenfalls)“,

und die Zusammenfassung sieht in dem Teil zur Kennzeichnung vor: „Wird unter der Bezeichnung ‚Brioche Vendéenne‘ verkauft.“

In dem Entwurf zur geänderten Spezifikation und in dem Einzigen Dokument wird präzisiert, dass das Etikett folgende Angaben enthält: „Name und Adresse der Zertifizierungsstelle sowie Name und Kontaktdaten des Herstellers“.

Die Anbringung der Verkehrsbezeichnung, die der Bezeichnung der g.g.A. entspricht, und des Logos der g.g.A. ist seit dem 4. Januar 2016 verbindlich, weshalb die Beibehaltung dieser Bestimmungen in der Spezifikation nicht mehr erforderlich ist. Die Bestimmung „Ursprung: Vendée“ scheint angesichts des Ansehens der g.g.A. „Brioche Vendéenne“ ebenfalls nicht mehr erforderlich. Die Bestimmung „Nummer des Etiketts oder Datum und Uhrzeit der Herstellung“ ist eine Information zur Rückverfolgbarkeit, die die Unternehmen in ihrem Betrieb vorsehen, um die Verfolgung der Lose sicherzustellen. Die Bestimmung „Name der antragstellenden Qualitätsvereinigung, der der Hersteller angehört“ wird gestrichen und ersetzt durch „Name und Kontaktdaten des Herstellers“, da diese Angabe als Verbraucherinformation besser geeignet ist.

5.6.    Rubrik „Sonstiges“

—   Aktualisierung der Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle des Mitgliedstaats werden hinzugefügt, und die Kontaktdaten der antragstellenden Vereinigung sowie die Informationen zu ihrer Zusammensetzung werden aktualisiert.

—   Geografisches Gebiet

In der Spezifikation wurde zur Klärung der in dem geografischen Gebiet durchgeführten Produktionsschritte der folgende Satz hinzugefügt: „Das geografische Gebiet der Herstellung der ‚Brioche Vendéenne‘, vom Kneten des Teigs bis zur Verpackung des Erzeugnisses in Türen, erstreckt sich auf das Gebiet der folgenden Gemeinden:“.

Für jedes Departement wird die Liste der Kantone durch die Liste der entsprechenden Gemeinden ersetzt. Das geografische Gebiet bleibt unverändert.

Die Karte des geografischen Gebiets wird ebenfalls aktualisiert. Ein Absatz zum Nachweis der Abgrenzung des Gebiets der g.g.A. „Brioche Vendéenne“ wird gestrichen, da ihr Inhalt in den Teil mit den Elementen zum Nachweis des Zusammenhangs mit den geografischen Verhältnissen übernommen wird.

In dem Einzigen Dokument wird die Liste der Kantone aktualisiert, aufgrund einer verwaltungsmäßigen Änderung der Bezeichnung der Kantone und ihres Gebiets. Diese Aktualisierung scheint notwendig, da aufgrund der Neuordnung der Kantone, die in den letzten Jahren in Frankreich durchgeführt wurde, die Bezeichnung einiger Kantone und/oder ihr Gebiet geändert wurde. Die in die Zusammenfassung aufgenommene Liste der Kantone wird aufgrund der französischen Vorschriften in ihrem Wortlaut geändert, doch das Gebiet, das sie umfasst, bleibt unverändert.

—   Kontrolleinrichtung

Die Kontaktdaten der Kontrolleinrichtung wurden durch die Kontaktdaten der zuständigen Kontrollbehörde ersetzt. Ziel dieser Änderung ist es, eine Änderung der Spezifikation im Falle einer Änderung der Kontrolleinrichtung zu vermeiden.

—   Einzelstaatliche Anforderungen

In der geltenden Spezifikation sind die wichtigsten Kontrollpunkte nicht angegeben. Sie werden in der geänderten Spezifikation unter den einzelstaatlichen Anforderungen hinzugefügt.

—   Anlagen

Die Anlagen zur geltenden Spezifikation werden gestrichen. Sie bestanden nämlich aus nicht verbindlichen Elementen, die zur Veranschaulichung beigefügt wurden (Presseschau, Kennzeichnungen, historische Studien…).

EINZIGES DOKUMENT

„BRIOCHE VENDÉENNE“

EU-Nr.: PGI-FR-02294 — 24.2.2017

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

1.   Name(n)

„Brioche Vendéenne“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 2.3. Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die „Brioche Vendéenne“ ist eine geflochtene gebackene Brioche mit goldgelb gebackenem Teigkopf in regelmäßig runder, ovaler oder viereckiger Form. Sie gelangt als ganzes Stück oder geschnitten auf Lebensmittelpapier in Klarsichttüten verpackt stets frisch in den Verkehr. Ihr Gewicht beträgt mindestens 300 g.

Ihre Krume zeichnet sich durch eine einheitliche Farbe, feine Wabenstruktur und luftig-feste, auf der Zunge schmelzende Textur aus.

Die Brioche hat einen komplexen Geruch und duftet ausgewogen nach Butter und „Eau-de-vie“- oder Rum-Aromen, manchmal auch nach Vanille und/oder Orangenblüte. Ihr Geschmack ist vollmundig, süß und duftend.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Das Mehl stammt von Brotweizen aus folgenden Getreideanbaugebieten: Centre, Grand Ouest (Pays de la Loire, Bretagne, Normandie, Poitou-Charentes) sowie Beauce und Brie (geografische Verweise: „Code et nomenclature des régions agricoles de la France au 1er janvier 1971“, 1974 gemeinsam von INSEE und SCEES veröffentlicht). Der Weizen und seine Herkunftsgebiete (zur Sicherstellung der Mehlversorgung von handwerklichen und industriellen Betrieben sowie Handelsunternehmen) werden nach technologischen und qualitativen Kriterien ausgesucht — der Backfähigkeit des Mehls, die mindestens dem Koeffizienten W 180 entsprechen muss, und einem Gesamtproteingehalt von mindestens 10,5 %.

Eier und Milch stammen aus dem geografischen Gebiet.

Die Butter kommt aus dem geografischen Gebiet sowie aus der französischen Großregion Grand-Ouest (Pays de la Loire, Bretagne, Normandie und Poitou-Charentes).

Das verwendete Salz wird an der Atlantikküste zwischen der Gironde und der Südküste der Bretagne gewonnen, insbesondere auf der Île de Ré, der Île de Noirmoutier und in Guérande.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Herstellungsschritte der „Brioche Vendéenne“, vom Kneten bis zum Backen des Erzeugnisses, erfolgen in dem geografischen Gebiet.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Verpackung in Tüten erfolgt in dem geografischen Gebiet.

Die Brioche wird nach dem Backen schnell eingetütet, um die Erhaltung ihrer organoleptischen Eigenschaften sicherzustellen. Frühzeitiges Verpacken schützt das zuckerreiche Erzeugnis vor Insekten, gewährleistet mikrobiologischen Schutz und erhält die weiche Konsistenz und die Aromen der „Brioche Vendéenne“ optimal.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Unbeschadet der geltenden Vorschriften beinhaltet die Kennzeichnung:

den Namen und die Adresse der Kontrolleinrichtung;

den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Departement Vendée: das gesamte Departement.

Departement Loire-Atlantique: die Kantone Clisson, Machecoul, Pornic, Rezé-1, Rezé-2, Saint-Brevin-les-Pins, Saint-Philbert-de-Grand-Lieu, Saint-Sébastien-sur-Loire, Vallet, Vertou und die südlich der Loire gelegenen Teile der Gemeinden Indre und Nantes.

Departement Maine-et-Loire: die Gemeinden Chalonnes-sur-Loire, Chaudefonds-sur-Layon, Denée, Rochefort-sur-Loire und die Kantone Beaupréau, Chemillé-Melay, Cholet-1, Cholet-2, Doué-la-Fontaine, La Pommeraye, Les Ponts-de-Cé, Saint-Macaire-en-Mauges und Saumur, ausgenommen die nördlich der Loire gelegenen Teile der Gemeinden Les Ponts-de-Cé und Saumur.

Departement Deux-Sèvres: die Gemeinden Allonne, Azay-sur-Thouet, Beaulieu-sous-Parthenay, La Boissière-en-Gâtine, Le Bourdet, Clavé, Les Groseillers, Mauzé-sur-le-Mignon, Mazières-en-Gâtine, Niort, Pougne-Hérisson, Priaires, Prin-Deyrançon, Le Retail, La Rochénard, Saint-Aubin-le-Cloud, Saint-Georges-de-Noisné, Saint-Georges-de-Rex, Saint-Hilaire-la-Palud, Saint-Lin, Saint-Marc-la-Lande, Saint-Pardoux, Secondigny, Soutiers, Usseau, Vernoux-en-Gâtine, Verruyes, Vouhé, die Kantone Autize-Égray, Bressuire, Cerizay, der Kanton Frontenay-Rohan-Rohan mit Ausnahme der Gemeinde Granzay-Gript, die Kantone Mauléon, Parthenay, La Plaine Niortaise, Saint-Maixent-l’École, Thouars, der Kanton Val du Thouet mit Ausnahme der Gemeinden Airvault, Assais-les-Jumeaux, Availles-Thouarsais, Boussais, Le Chillou, Irais, Louin, Maisontiers, Marnes, Saint-Généroux, Saint-Jouin-de-Marnes, Saint-Loup-Lamairé und Tessonnière.

Departement Charente-Maritime: die Kantone Aytré, Châtelaillon-Plage, La Jarrie, Lagord, Marans, Rochefort, La Rochelle-1, La Rochelle-2, La Rochelle-3, Surgères und der Kanton Tonnay-Charente mit Ausnahme der Gemeinden Échillais, Port-des-Barques, Saint-Nazaire-sur-Charente und Soubise.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Besonderheit des geografischen Gebiets

Die natürlichen Faktoren

Das an der Atlantikküste, zwischen den Hafenstädten Nantes und La Rochelle gelegene geografische Gebiet der „Brioche Vendéenne“ verfügt über ein gemäßigtes Seeklima, das günstige Bedingungen für eine große Vielfalt von Erzeugnissen bietet. Seine Geodiversität prägt verschiedenste Umweltmilieus:

am südlichen Rand des Armorikanischen Massivs das Bocage vendéen, das durch ein auf Viehzucht in allen Formen ausgerichtetes Agrarsystem gekennzeichnet ist;

auf den Sedimenten des Mesozoikums die Plaine vendéenne, die vor allem für den Getreideanbau genutzt wird;

im Flachland hinter der Küste Feuchtgebiete, die oft als Weideflächen dienen;

an der Küste renommierte Salzgärten und Seebäder, die die Vendée zum zweitwichtigsten touristischen Zielgebiet unter den französischen Departements machen.

Die menschlichen Faktoren

Das abseits der Hauptverkehrswege gelegene geografische Gebiet ist die Heimat einer menschlichen Gemeinschaft, die durch gemeinsame Werte und eine reichhaltige und vielfältige Gastronomie gekennzeichnet ist. In dieser der Religion eng verbundenen Region wurden für Osterfeiertage, die das Ende des Winters und der Fastenzeit bildeten, Kuchen mit viel Zucker, Eiern und Butter hergestellt. In der Vendée zeichneten sich diese Kuchen durch eine feste Krume aus, was auf die Unterbrechung der Teiggärung zurückzuführen ist. Man nannte sie „Pain de Pâques“ (Osterbrot), „Galette pacaude“ (Osterbrioche), „Alize“ oder „Gâche“ (Association vendéenne du goût, Produits du terroir et recettes traditionnelles de Vendée, Éditions l’Étrave, 1995). „Der Karsamstag war ganz der Zubereitung dieser oft sehr großen ‚Gâteaux briochés‘ gewidmet“ (Anne-Christine Beauviala und Nicole Vielfaure, Fêtes, coutumes et gâteaux, Éditions C. Bonneton, 1978).

Im 19. Jahrhundert wird die Herstellung von Kuchengebäck, das bisher zu Hause erfolgte, von handwerklichen Bäckern übernommen. In dieser Zeit entsteht in der Vendée der „Brioche-Zopf“ aus Mehl, Eiern und Butter, mit „Eau-de-vie“, manchmal mit einer Messerspitze Vanille oder Orangenblüte als Duftstoff angereichert. Es ist ein Festtagskuchen, der mit großen Ereignissen wie Erstkommunion und Hochzeiten verbunden ist. Nach alter Tradition spendeten die Paten und Patinnen der Braut eine riesige Brioche (Edmond Bocquier, La Terre vendéenne, Januar 1906). Dieser Kuchen wurde auf einer Trage präsentiert, die mit ausgestreckten Armen gehalten wurde und um die die Gäste einen Reigen tanzten (Abel Hugo, France pittoresque, Éditions Delloye, 1835). Dieser Brauch hat sich in der Vendée bis heute gehalten.

Mit der Entstehung der Eisenbahn und dem damit verbundenen Entwicklung Aufschwung des Tourismus im 20. Jahrhundert wendet sich die Wirtschaft der Vendée der Außenwelt zu. Auf dem Land entwickelten sich Handwerk und Industrie, wodurch sich ein originelles Wirtschaftsmodell herausbildete (Jean Renard, La Vendée, un demi-siècle d’observation d’un géographe, Presses universitaires de Rennes, 2004). Handwerkliche Betriebe beginnen, ihre Produktion zu industrialisieren, um Brioches außerhalb der Vendée zu vermarkten. Im April 1949 organisiert der Verein „Association des Vendéens de Paris“ einen Wohltätigkeitsbasar in der französischen Hauptstadt. Für diesen Anlass wird die Bezeichnung „Brioche Vendéenne“ eingeführt, um das Erzeugnis von anderen Brioches abzuheben (Frédéric Zégierman, Le Guide des pays de France, Éditions Fayard, 1999).

Seitdem verwenden alle Hersteller das traditionelle Brioche-Rezept, das sich durch eine lange, zweiphasige Gärphase, das Formen und Flechten der Teiglinge von Hand, das Backen bei mäßiger Temperatur und das Verpacken der Brioche in Klarsichttüten kurz nach ihrer der Entnahme aus dem Backofen auszeichnet. Die Abgrenzung des geografischen Gebiets, das die Vendée als Verwaltungseinheit sowie die angrenzenden Gebiete der benachbarten Departements umfasst, basiert auf diesem örtlich begrenzten Know-how in Verbindung mit der Mobilität der in der Vendée ausgebildeten Bäcker und Bäckerlehrlinge.

Besonderheit des Erzeugnisses

Die „Brioche Vendéenne“ ist erkennbar an ihrer Zopfform, die durch eine spezielle Technik des manuellen Formens und Flechtens dreier Teigstränge („façon 3 brins“) entsteht. Am häufigsten wird sie in Kastenform angeboten, kann aber für bestimmte Gelegenheiten auch eine längliche oder runde Form aufweisen. Sie besitzt eine aufgeblähte, zart goldgelbe Kruste. Sie kann geschnitten oder als ganzes Stück vermarktet werden, und wird auf Lebensmittelpapier in geschlossenen Klarsichttüten angeboten.

Nach dem Schneiden zeigt die Brioche eine Krume mit feiner Wabenstruktur und manchmal fester, aber immer luftiger Textur. Im Mund setzt diese weiche, schmelzende Krume feine Aromen von Butter und „Eau-de-vie“ oder Rum frei, manchmal auch mit feinen Noten von Vanille und/oder Orangenblüte. Ihr Geschmack ist aufgrund des hohen Anteils an Butter und Eiern intensiv und süßer als bei den meisten anderen Brioches.

Ursächlicher Zusammenhang

Der ursächliche Zusammenhang zwischen den Besonderheiten des Erzeugnisses und den Besonderheiten des geografischen Gebiets beruht zugleich auf den typischen Eigenschaften des Erzeugnisses (Zusammensetzung, Geschmack, Aussehen, Textur) und auf seinem Ansehen.

Eine Zusammensetzung und ein Geschmack, die durch die Besonderheiten des geografischen Umfelds geprägt sind

Zwischen den Besonderheiten des geografischen Umfelds und den Zutaten, aus denen sich die „Brioche Vendéenne“ zusammensetzt, lässt sich ein Zusammenhang herstellen:

das Seeklima, von dem die Region geprägt ist, begünstigt die Rinderzucht, vor allem im Bocage vendéen und in den Feuchtgebieten, was zu einer reichlichen Butter- und Milchproduktion führt;

dieses gemäßigte Klima und das Agrarsystem der Bocage sind zudem die Grundlage einer bedeutenden Geflügelzucht, wodurch die Verfügbarkeit von Eiern in großen Mengen, vor allem in der Osterzeit, sichergestellt wird;

die fruchtbaren Böden der Plaine vendéenne und die trockengelegten Flächen der Sumpfgebiete haben seit dem Mittelalter, dank der Förderung durch die Abteien, den Aufschwung der Getreideerzeugung ermöglicht;

die Nähe von Cognac, im Süden des geografischen Gebiets, erklärt, warum sich eine handwerkliche Produktion von „Eau-de-vie“ entwickelt hat und dass diese Spirituosen für feine Backwaren verwendet werden;

die Küstenlage des Gebiets mit seinen großen Häfen führte dazu, dass nicht einheimische Erzeugnisse wie Rum, die Aromastoffe Vanille und Orangenblüte sowie Rohrzucker zum Einsatz kommen;

die Atlantikküste ist seit langem ein wichtiges Gebiet für die Salzgewinnung, insbesondere rund um die Produktionsgebiete Guérande, Noirmoutier und Île de Ré.

Diese seit Langem in dem Gebiet vorhandenen Ausgangstoffen prägen die Besonderheit des Erzeugnisses — seine weiche, schmelzende Textur, die den Eiern, der Milch und der Butter zu verdanken ist, die richtige Dosierung von Zucker und Salz und die Komplexität seiner durch Alkohol, Vanille und Orangenblüte bedingten Aromen.

Ein Aussehen und eine Textur, die auf einem in dem geografischen Gebiet angesiedelten Know-how basieren

Ein starker ursächlicher Zusammenhang entsteht dadurch, dass gewisse Merkmale des Erzeugnisses auf ursprüngliche Herstellungsverfahren zurückzuführen sind, und dieses Know-how auf das geografische Gebiet begrenzt ist:

Das Aussehen des Erzeugnisses, seine Form und seine geflochtene Struktur sind das Ergebnis manueller Formgebung;

die stark aufgeblähte Form der „Brioche Vendéenne“, ihre Krume mit der feinen Wabenstruktur und die Leichtigkeit auf der Zunge sind auf die zweiphasige Gärung mit Ruhezeit und nachfolgender Endgärphase zurückzuführen;

die goldgelbe Farbe und die weiche Konsistenz sind das Ergebnis eines kontrollierten Backvorgangs in einem geeigneten Backofen;

das erlesene Aroma des Erzeugnisses bleibt dank seiner schnellen Einbeutelung erhalten.

Diese traditionellen Praktiken gehen auf die altüberlieferte Zubereitung von Oster- oder Hochzeitskuchen zurück. Sie wurden von den Hausfrauen an die handwerklichen Bäcker weitergegeben, wurden manchmal in industriellem Maßstab angewandt und bestehen heute in der Ausbildung der Lehrlinge fort. Das Erzeugungsgebiet der „Brioche Vendéenne“ umfasst alle Betriebe, die dieses Know-how heute beherrschen.

Ein Ansehen, das den Besonderheiten des geografischen Gebiets zu verdanken ist

Der gute Ruf des Erzeugnisses beruht zugleich auf seiner starken lokalen Verwurzelung und auf seiner weiten Verbreitung außerhalb seines historischen Ursprungsgebiets. Beide Faktoren stehen in Zusammenhang mit bestimmten charakteristischen Merkmalen des geografischen Gebiets.

So ist das Festhalten der Bevölkerung an ihrem kulinarischen Erbe ein besonderes Merkmal der Vendée und ihrer angrenzenden Gebiete. Dieses Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft und eine starke regionale Identität haben eine lange Tradition von feinem Ostergebäck begründet, die in der „Brioche Vendéenne“ fortlebt, welche auch heute noch auf Festen und Hochzeiten einen festen Platz hat. Die Wettbewerbe rund um dieses Vorzeigeprodukt der Gastronomie haben die Begeisterung für das Erzeugnis wachgehalten.

Das geografische Gebiet ist dank seiner örtlichen Begrenzung offen für den Tourismus, der sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark entwickelt hat. Die Attraktivität des Küstengebiets der Vendée bietet einen hervorragenden Resonanzboden für das Ansehen der „Brioche Vendéenne“. Der Wagemut und Enthusiasmus der handwerklichen und industriellen Betriebe, die sich für ihre Verbreitung eingesetzt haben, stehen in Verbindung mit einem wirtschaftlichen Umfeld, das durch die Dichte und Dynamik der in einer ländlichen Umgebung angesiedelten kleinen und mittleren Unternehmen gekennzeichnet ist. Das Erzeugnis macht mehr als 10 % des Marktes für Feingebäck auf nationaler Ebene aus (Quelle: SECODIP-Panel, 2001). Eine von OSER, Junior Entreprise der École Supérieure d’Agriculture d’Angers, durchgeführte Studie zeigte, dass rund 45 % der Befragten das Erzeugnis spontan erkannten. Dieser Wert steigt für die gestützte Wiedererkennung auf 77 % (95 % in Westfrankreich und 50 % in der Region Paris).

Die „Brioche Vendéenne“ wird von dem Verein „Conseil National des Arts Culinaires“ in der der Region Pays-de-la-Loire gewidmeten Publikation L’Inventaire du patrimoine culinaire de la France (Éditions Albin Michel, 1993) besonders hervorgehoben: „Sie erlebt seit einigen Jahrzehnten einen großen Erfolg, der weit über die Grenzen der Region hinausreicht …“.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-14f3e5da-22af-4b8a-aca8-d88d7481ebb9/telechargement


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


Top