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Document 52015IP0311

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur Wissenschafts- und Universitätslaufbahn von Frauen und zu bestehenden unsichtbaren Barrieren (2014/2251(INI))

OJ C 316, 22.9.2017, p. 173–181 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/173


P8_TA(2015)0311

Wissenschafts- und Universitätslaufbahn von Frauen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur Wissenschafts- und Universitätslaufbahn von Frauen und zu bestehenden unsichtbaren Barrieren (2014/2251(INI))

(2017/C 316/17)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und die Artikel 8, 10, 19 und 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/ΕG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (COM(2010)0491),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 mit dem Titel „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern — eine Frauen-Charta“ (COM(2010)0078),

unter Hinweis auf den vom Rat am 7. März 2011 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2014 zum Fortschrittsbericht 2014 in Bezug auf den Europäischen Forschungsraum (COM(2014)0575),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Februar 1999 mit dem Titel „Frauen und Wissenschaft — Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung“ (COM(1999)0076),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juli 2012 mit dem Titel „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“ (COM(2012)0392),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 3. September 2014 über die Gleichstellungspolitik in der öffentlichen Forschung („Gender Equality Policies in Public Research“) auf der Grundlage einer Umfrage unter den Mitgliedern der Helsinki-Gruppe (der beratenden Gruppe der Kommission zu Gleichstellungsfragen, Forschung und Innovation),

unter Hinweis auf das von der Kommission 2013 veröffentlichte Dokument mit dem Titel „She Figures 2012. Gender in Research and Innovation. Statistics and Indicators.“ (Frauenzahlen 2012. Die Geschlechterfrage in Forschung und Innovation. Statistiken und Indikatoren.),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2014 zum Fortschrittsbericht 2014 über den Europäischen Forschungsraum,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Mai 2015 zum Fahrplan für den Europäischen Forschungsraum 2015-2020,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2015 zum Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2013 (2),

unter Hinweis auf Artikel 40 der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 21. November 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014–2020) (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2008 zum Thema „Frauen und Wissenschaft“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2000 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Frauen und Wissenschaft — Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung“ (5),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0235/2015),

A.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein wesentlicher, im Vertrag über die Europäische Union verankerter Grundsatz ist und zu den Zielen und Aufgaben der Union zählt;

B.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine Grundvoraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte durch Frauen und Mädchen ist und für ihre Selbstbestimmung sowie für das Erreichen einer tragfähigen, inklusiven Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass durch die unzulängliche Nutzung von Humankapital potentielle Vorteile für die Forschung und für im Innovationsbereich tätige Unternehmen sowie für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt geschmälert werden, von den verheerenden gesellschaftlichen Auswirkungen ganz abgesehen;

C.

in der Erwägung, dass es von eminenter Wichtigkeit ist, sicherzustellen, dass Frauen und Männer gleichberechtigte Partner mit gleichen Rechten, Verantwortlichkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten sind und dass ihr Beitrag zur Gesellschaft gleichermaßen wertgeschätzt und geachtet wird;

D.

in der Erwägung, dass aus den vorliegenden Statistiken und Untersuchungen hervorgeht, dass Frauen selbst in Sektoren, in denen sie die Mehrheit stellen, etwa auf dem Bildungssektor, in den meisten wissenschaftlichen und technischen Bereichen wie auch in den meisten Managementpositionen sowie auf höheren hierarchischen Ebenen unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen in MINT-bezogenen Bildungsbereichen und Berufslaufbahnen immens unterrepräsentiert sind und lediglich 24 % der Fachkräfte in Wissenschaft und Technik stellen; in der Erwägung, dass der Frauenanteil je nach MINT-Fachgebiet stark variiert; so stellt sich im Bereich der Chemie etwa das Problem, Frauen zu halten, während in den Bereichen Technik und Physik die Schwierigkeit darin liegt, Frauen anzuwerben;

E.

in der Erwägung, dass die Wissenschaft in wirtschaftlicher Hinsicht in Europa eine Schlüsselrolle spielt und in der Wissenschaft stetig wachsende Teams benötigt werden, die unter anderem die Pionierforschung vorantreiben können, welche für eine Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von grundlegender Bedeutung ist, und in der Erwägung, dass das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Personen mit MINT-Qualifikationen eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Europäischen Agenda für Wachstum und Beschäftigung sowie der Ziele der Strategie Europa 2020 darstellt; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach MINT-Fachkräften voraussichtlich bis 2025 ansteigen wird, während den jüngsten verfügbaren Statistiken zufolge eine Überalterung des Forschungssektors zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass die gegenseitige Bereicherung von MINT-Fächern und Kunst und Geisteswissenschaften (STEAM — Science, Technology, Engineering, Arts, Mathematics) enormes wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Potenzial bietet und dass Frauen in den Bereichen Forschung und Innovation gut positioniert sind, um Verbindungen zwischen MINT (Engl. „STEM“) und STEAM zu knüpfen; in der Erwägung, dass Forscherinnen von großem Wert für die Europäische Union sind, die alle verfügbaren Ressourcen benötigt, um die Wirtschafts- und Finanzkrise endgültig zu überwinden und sich den gesellschaftlichen Änderungen insgesamt stellen zu können; in der Erwägung, dass die Entwicklung der beruflichen Laufbahn von Frauen und eine höhere Präsenz von jungen Menschen, vor allem Studentinnen und Akademikerinnen, in MINT-Bereichen gefördert und erleichtert werden müssen;

F.

in der Erwägung, dass es in Bezug auf Frauen in der Forschung einige positive Entwicklungen gegeben hat und der Anteil an Forscherinnen in den letzten Jahren rascher gestiegen ist als der an Männern, dass es jedoch nach wie vor bei weitem weniger Forscherinnen als Forscher gibt, wobei die Differenz auf dem Unternehmenssektor am größten ist;

G.

in der Erwägung, dass die Universitätslaufbahn von Frauen nach wie vor von einer ausgeprägten vertikalen Geschlechtersegregation gekennzeichnet ist, d. h. dass nur ein sehr geringer Anteil der Spitzenpositionen im akademischen Bereich von Frauen bekleidet wird; in der Erwägung, dass aus den Angaben in „She Figures 2012“ hervorgeht, dass nur 10 % der Universitätsrektoren weiblichen Geschlechts sind;

H.

in der Erwägung, dass offensichtlich nur wenige Mitgliedstaaten innerhalb ihres Rechtsrahmens für die Forschung über Bestimmungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter verfügen und die Integration des Gleichstellungsaspekts in nationale Forschungsprogramme kaum Beachtung findet;

I.

in der Erwägung, dass Frauen bei der Gründung ihres eigenen Unternehmens nach wie vor Steine in den Weg gelegt werden, die auf hartnäckige Vorurteile und Klischees zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass eine intensivere Unternehmertätigkeit von Frauen gefördert und unterstützt werden muss und dass ein Umfeld geschaffen werden muss, in dem Unternehmerinnen und Familienunternehmen erfolgreich sein können und Unternehmergeist belohnt wird, indem auf der Grundlage eines Austauschs von bewährten Verfahren die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden und besonderes Augenmerk auf Mütter gelegt wird;

J.

in der Erwägung, dass es für diese Situation zahlreiche, komplexe Gründe gibt, darunter auch negative Stereotype und Vorurteile und eine bewusste wie auch eine unbewusste Befangenheit;

K.

in der Erwägung, dass aus Statistiken durchweg hervorgeht, dass Mädchen das Interesse an MINT-Fächern in der Schule verlieren und seltener einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss anstreben; in der Erwägung, dass der geringe Anteil von Frauen in MINT-Bereichen nicht nur auf einen einzigen Grund, sondern auf eine Vielzahl von Gründen zurückgeht, unter anderem: mangelnde Kenntnis von MINT-Laufbahnen seitens der Lehrkräfte in der Schule, fehlende weibliche Vorbilder, eine hohe Anzahl prekärer befristeter Arbeitsverträge, unbewusste Befangenheit bei Einstellungsgesprächen, die Tatsache, dass Frauen sich seltener als Männer auf Führungspositionen bewerben, sowie die Tendenz von Frauen, eher Positionen im pädagogischen und seelsorgerischen Bereich als in Forschung und Wissenschaft anzustreben;

L.

in der Erwägung, dass Frauen in der Forschung — ebenso wie in allen anderen Bereichen — gezwungen sind, mehr Verantwortung im Zusammenhang mit Kinderbetreuung oder ihrer Familie zu übernehmen als in der Forschung tätige Männer, und bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen Frauen daher die Möglichkeit haben müssen, Beruf und Familienleben erfolgreich miteinander zu vereinbaren, so dass auch Männer in diese Bereiche eingebunden werden;

M.

in der Erwägung, dass Frauen trotz aller derzeit unternommenen Anstrengungen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit zu fördern, es nach wie vor erleben, dass sie keinen gleichwertigen Zugang zu Positionen in der Forschung, zu finanzieller Unterstützung, zu Veröffentlichungsmöglichkeiten und zu akademischen Auszeichnungen haben, und sie außerdem mit starren Kriterien für eine Beförderung und Anerkennung konfrontiert sind, es keine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt oder es an einer geeigneten Politik fehlt, um sie zu unterstützen, wobei die Perspektiven für junge Wissenschaftlerinnen besonders schlecht sind; in der Erwägung, dass es sich hier durchwegs um Faktoren handelt, die potenziell zur Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte (Brain Drain) beitragen, und diese Situation keine einfachen, sondern radikale Maßnahmen erfordert; in der Erwägung, dass zudem eine kollektive Zusammenarbeit unerlässlich ist, die sowohl auf individueller Ebene als auch innerhalb der Gesellschaft umgesetzt und gefördert werden sollte;

N.

in der Erwägung, dass das de facto geringe Ansehen, das in der Wissenschaft tätige Frauen in der Gesellschaft genießen, ohne dass sich dies unbedingt durch objektive Kriterien begründen ließe, sowie die Beziehungen zwischen den Geschlechtern und Geschlechterstereotypen neu betrachtet und bewertet werden müssen; in der Erwägung, dass die Verbesserung der beruflichen Perspektiven von Frauen und die Änderung der Bildungsmodelle sich positiv auf die Nivellierung des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern auswirken könnten, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Zahl der Frauen, die in Wissenschaft und Technik tätig sind;

O.

in der Erwägung, dass sich die Kommission bereits verpflichtet hat, sicherzustellen, dass in allen ihrer Sachverständigengruppen, Foren und Ausschüsse das unterrepräsentierte Geschlecht zu 40 % vertreten ist, und dass sie dies insbesondere auf das spezifische Programm Horizont 2020 anwenden wird;

P.

in der Erwägung, dass in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie im Europäischen Forschungsraum bereits seit 2005 anerkannt wird, wie wichtig es ist, die Gleichstellung der Geschlechter in der Forschung und die Aufnahme von Frauen in leitende Positionen zu fördern, dass sich der Rat jedoch seitdem nicht mehr zu dieser Thematik geäußert hat;

Q.

in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten im Fahrplan für den Europäischen Forschungsraum 2015-2020 aufgefordert werden, die nationalen Gleichstellungsgesetze in wirksame Maßnahmen zu übertragen, um geschlechtsspezifische Ungleichgewichte in Forschungseinrichtungen und bei politischen Entscheidungsträgern zu beseitigen und den Gleichstellungsaspekt stärker in Strategien, Programme und Projekte im Bereich FuE zu integrieren;

R.

in der Erwägung, dass in der Istanbul-Konvention die Verpflichtung festgelegt ist, die eigentlichen Ursachen für Gewalt zu bekämpfen und durch einen Einstellungswandel und die Beseitigung von Stereotypen eine stärkere Gleichheit der Geschlechter zu fördern, und zwar nicht nur auf Ebene des Einzelnen, sondern auch auf Ebene der Hochschuleinrichtungen wie auch am Universitätscampus, die ebenfalls nicht vor geschlechtsspezifischer Gewalt gefeit sind, damit Frauen vor Gewalt und der damit einhergehenden Angst, die sie häufig an der uneingeschränkten Teilnahme am akademischen und gesellschaftlichen Leben hindert, geschützt sind;

S.

in der Erwägung, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Entwicklung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles im Wissenschafts- und Forschungsbereich, bei der Analyse der Gründe und bei der Bewertung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften spielen kann;

Gleichstellung der Geschlechter bei Positionen im akademischen Bereich

1.

stellt fest, dass in der jüngeren Vergangenheit zwar positive Änderungen eingetreten sind, dass jedoch in der Wissenschaft und im akademischen Bereich nach wie vor keine Gleichstellung der Geschlechter erreicht ist, wobei sich die Situation je nach Mitgliedstaat, Forschungsbereich und akademischem Grad unterschiedlich darstellt; weist auf die auffallend geringe Präsenz von Frauen in akademischen Spitzenpositionen und Leitungsfunktionen mit Entscheidungsbefugnis in wissenschaftlichen Einrichtungen und Universitäten hin, was darauf hindeutet, dass es eine Gläserne Decke gibt, das heißt unsichtbare, auf Vorurteilen beruhende Barrieren, die es Frauen erschweren, in höhere Positionen aufzusteigen;

2.

bedauert, dass bei den Hierarchien an den Schulen und Hochschulen Europas und anderer fortgeschrittener Volkswirtschaften nachweislich eine sowohl horizontale als auch vertikale Geschlechtersegregation herrscht und dass in der EU-28 Frauen nur 18 % der ordentlichen Universitätsprofessoren stellen, obwohl 59 % der Hochschulabsolventen Frauen sind;

3.

weist darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter einer der Grundsätze ist, auf denen die EU beruht, und auch im Bereich der Wissenschaft und der Forschung geachtet werden muss; betont, dass alle Formen einer mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung von Frauen beseitigt werden müssen;

4.

stellt fest, dass der Frauenmangel in Wissenschaft und Forschung dazu geführt hat, dass Männer in Forschung und Entwicklung als Standard angenommen werden und insbesondere a) dass es keine weiblichen Crashtest-Dummys gibt, b) dass medizinische Forschung in der Regel an männlichen Probanden durchgeführt wird, c) dass Berechnungen für Strahlendosen auf der Absorptionsrate von Männern mittleren Alters basieren, und d) dass in den meisten Anatomielehrbüchern männliche Körper abgebildet sind;

5.

bedauert, dass Frauen in der Forschung nach wie vor keinen gleichwertigen Zugang zu Positionen, zu finanzieller Unterstützung und zu Veröffentlichungsmöglichkeiten haben und dass in der Wissenschaft und im akademischen Bereich ein unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle besteht, obwohl in der EU wie auch in den Mitgliedstaaten rechtliche Bestimmungen zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in Kraft sind, die auch Vorschriften über gleichen Lohn beinhalten;

Positive Maßnahmen

6.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die bestehenden rechtlichen Bestimmungen dahingehend zu analysieren, ob sie korrekt umgesetzt werden, und sie gegebenenfalls zu überarbeiten, damit die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgesetzt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, der als eines der Ziele der Union im Vertrag von Lissabon verankert ist, in jeder Art von Beschäftigungsvertrag und von finanzieller Unterstützung sowie des gesetzlich verankerten Rechts auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit in Bezug auf alle Bestandteile der Vergütung von Männern und Frauen, auch in Bezug auf Zuschüsse und Stipendien, sicherzustellen, etwa durch die Gewährleistung von Lohntransparenz;

7.

stellt fest, dass neben der Durchsetzung von rechtlichen Bestimmungen kulturelle und institutionelle Hindernisse, die eine mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung von Frauen in wissenschaftlichen Laufbahnen und Entscheidungspositionen bewirken, beseitigt werden müssen, damit eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht wird; ist der Auffassung, dass diese Formen von Diskriminierung, negativen Vorurteilen und bewussten oder unbewussten Stereotypen auf Haltungen und Normen aufbauen, die ständig reproduziert werden, und dass institutionelle Veränderungen dazu beitragen können, sie zu beseitigen; fordert die Kommission auf, Sensibilisierungskampagnen sowie Programme und Initiativen durchzuführen und zu unterstützen, die den Abbau dieser Hindernisse sowohl im akademischen Bereich als auch in der Gesellschaft im Allgemeinen zum Ziel haben;

8.

kritisiert erneut, dass Frauen infolge ihres ungleichen Anteils auch in Wissenschaft und Forschung nach wie vor für dieselbe Tätigkeit schlechter bezahlt werden als Männer;

9.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung und Förderung von Unterstützungsnetzwerken und den Austausch bewährter Verfahren in der Union und darüber hinaus vorzusehen;

10.

betont, dass sich Sensibilisierungskampagnen sowohl an Männer als auch an Frauen richten sollten, weil geschlechtsbezogene Stereotype (bewusst oder unbewusst) wiederholt werden, was zur Folge haben kann, dass Frauen kulturelle und institutionelle Hindernisse für ihre berufliche Laufbahn als gegeben hinnehmen;

11.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf bestehenden Programmen und Initiativen aufzubauen und verstärkt positive Kampagnen einzusetzen, die auf Mädchen und Frauen abzielen und sie ermutigen, in allen Bereichen der Wissenschaft Laufbahnen in der Lehre und Forschung einzuschlagen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf dem Sektor Ingenieurwesen und Technik liegen sollte, wo die Teilnahme von Frauen trotz positiver Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit nach wie vor unter dem Durchschnitt liegt;

12.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Bildungsprogramme zu unterstützen, die zu Synergien und einer gegenseitigen Bereicherung zwischen MINT-Fächern und Kunst und Geisteswissenschaften anregen, sowie eine Geschlechterperspektive voranzutreiben, um die Rolle zu fördern, die Frauen dabei spielen können, diese Verknüpfungen herzustellen;

13.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, positive weibliche Leitbilder auf allen Ebenen der Bildung, vom Pflichtschulalter bis hin zur Hochschulbildung, bei Aufbaustudiengängen und bei der postgradualen Ausbildung, und auch bei der informellen Bildung und Jugendarbeit zu fördern; erkennt an, dass es zur Förderung positiver weiblicher Leitbilder auch gehört, Maßnahmen zu ergreifen, um die historischen und zeitgenössischen Erfolge von Frauen in Wissenschaft und Technik, Unternehmertum und politischen Entscheidungsprozessen hervorzuheben; stellt fest, dass im Rahmen derartiger Maßnahmen auch ein besonderer Schwerpunkt auf den Weltfrauentag, Wissenschaftswochen und den Einsatz bestehender bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten und weltweit gelegt werden kann;

14.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die entsprechenden Akteure auf, Initiativen und Programme zu stärken, durch die Frauen ermutigt werden, ihre wissenschaftliche und akademische Laufbahn fortzusetzen, etwa Coaching- und Networking-Programme und die Unterstützung insbesondere junger Wissenschaftlerinnen, die an Forschungsprogrammen und Beihilfeanträgen teilnehmen, und durch die auch die persönliche Laufbahn von Wissenschaftlerinnen und ihre Beförderung in die höchsten Laufbahnstufen gefördert werden; ist der Auffassung, dass Frauen außerdem ermutigt werden sollten, sich auf Positionen mit Entscheidungsbefugnis zu bewerben, während gleichzeitig allen Formen von Hindernissen entgegengewirkt werden muss, die Bewerbungen erschweren oder unmöglich machen;

15.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Gestaltung von Gleichstellungsstrategien im Hochschulbereich Frauen, die mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, wie LGBTI-Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören oder Migrationshintergrund haben, weibliche Flüchtlinge und Frauen in Pflegepositionen, besonders zu berücksichtigen;

16.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, wirksame und attraktive MINT-Lehrpläne und -Lehrmethoden auszuarbeiten, um das Interesse von Mädchen an Naturwissenschaften zu bewahren, und Lehrkräfte als Triebkräfte für einen kulturellen Wandel anzuerkennen und in sie zu investieren, da sie über das Potenzial verfügen, die fortdauernde Teilnahme von Mädchen am naturwissenschaftlichen Unterricht zu verbessern;

17.

fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, das Potenzial hochwertiger Berufsberatung und von Ausbildungsgängen anzuerkennen, um Mädchen darin zu bestärken, das Studium von MINT-Fächern an der Hochschule fortzusetzen;

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

18.

unterstreicht, dass die Notwendigkeit, berufliche und familiäre Verpflichtungen erfolgreich miteinander zu vereinbaren, speziell für Frauen oft ein großes Hindernis für die Weiterentwicklung ihrer wissenschaftlichen und akademischen Laufbahn darstellt und einer der Hauptgründe dafür ist, dass sie aus dieser beruflichen Laufbahn ausscheiden;

19.

fordert flexiblere Arbeitsbedingungen sowohl für Forscherinnen als auch für Forscher, damit sie ihre Arbeit mit ihrem Familienleben vereinbaren können, und dass — im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter — das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Bezügen abgeschafft wird;

20.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, Forschungsfördereinrichtungen und sonstige Akteure auf, Programme zu entwickeln, um Frauen aktiv dazu anzuhalten, nach dem Mutterschafts- oder Elternurlaub ihre Berufstätigkeit fortzusetzen, und finanzielle Mittel für Wiedereinstiegsprogramme bereit zu stellen, die an die Erfordernisse der jeweiligen Einrichtung angepasst sind und die notwendigen Schulungsmaßnahmen umfassen, um mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten, sowie nach der Geburt oder Adoption eines Kindes mehr Flexibilität in Bezug auf die wissenschaftliche Tätigkeit von Frauen zu ermöglichen und angemessene Kinderbetreuungseinrichtungen bereit zu stellen und dabei auch die Einbeziehung der Männer in das Familienleben zu fördern; diese Maßnahmen sollten auch auf Forscher, die mittels Einzelstipendien arbeiten, sowie auf Mitarbeiter bei extern finanzierten Forschungsprojekten angewendet werden;

21.

legt den Mitgliedstaaten und Regionen nahe, die Entwicklung familienfreundlicher Universitäten und Forschungseinrichtungen zu fördern;

22.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Notwendigkeit eines angemessenen Vaterschaftsurlaubs und Vaterschaftsgeldes anzuerkennen, damit es sich für Männer lohnt, Erziehungsurlaub zu nehmen, und gegen die Konvention angegangen wird, dass die Frau der Elternteil ist, der seine Karriere unterbricht, und damit ein wesentliches Hindernis für Frauen überwunden wird, das sie davon abhält, ihre Karriere im Bereich der Wissenschaft und Lehre voranzutreiben;

Institutionelle Veränderungen und Projekte

23.

nimmt zur Kenntnis, dass es neben der Förderung der beruflichen Laufbahn einzelner Frauen auch institutioneller Veränderungen bedarf, um die Hindernisse bei der Gleichstellung der Geschlechter zu überwinden, insbesondere in Bezug auf die vertikale Geschlechtersegregation und die Mitwirkung von Frauen in Entscheidungsgremien;

24.

betont, dass es bei der Förderung und Unterstützung dieser Veränderungen eines institutionalisierten Engagements bedarf, indem neue Normen festgelegt werden, auf auftauchende Probleme eingegangen wird und die erreichten Fortschritte überwacht werden, so dass Wissenschaftlerinnen die vorliegenden Informationen nutzen und zugleich aktiv zum Europäischen Forschungsraum beitragen können;

25.

fordert die Kommission eindringlich auf, eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung mit gemeinsamen Leitlinien für institutionelle Veränderungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorzulegen;

26.

vertritt die Auffassung, dass eine Systematisierung der verfügbaren Daten zur Geschlechterverteilung sowie zur Stellung von Wissenschaftlerinnen in den Mitgliedstaaten erforderlich ist, um in sämtlichen öffentlichen wie auch privaten Forschungseinrichtungen die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; vertritt die Auffassung, dass in Bezug auf weitere Maßnahmen zur Förderung von Projekten zugunsten von Wissenschaftlerinnen ein Konsens erforderlich ist;

27.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Koordinierungsrolle in Bezug auf Initiativen im Bereich des Gender Mainstreaming im Europäischen Forschungsraum mit mehr Inhalt zu füllen und Akteure für die Bedeutung von Gender Mainstreaming in Wissenschaft und Lehre zu sensibilisieren und ihnen entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten; unterstreicht, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen in Bezug auf die Entwicklung der beruflichen Laufbahn im akademischen und wissenschaftlichen Bereich eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird;

28.

begrüßt, dass die Kommission durch Projekte im Rahmen des 7. Rahmenprogramms und von Horizont 2020 derzeit die Erstellung von Plänen für die Gleichstellung der Geschlechter finanziert, und begrüßt ferner das gemeinsame Projekt der Kommission und des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, ein Online-Instrument für Pläne für die Gleichstellung der Geschlechter zu schaffen, das ein Mittel sein soll, um bewährte Verfahren auszumachen und mit relevanten Akteuren zu teilen; hebt hervor, dass bei den vorgeschlagenen bewährten Verfahren der Unabhängigkeit der Universitäten und Forschungseinrichtungen und der Vielfalt ihrer Organisationsstrukturen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden sollte;

29.

legt den Mitgliedstaaten nahe, Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten einzugehen, um kulturelle und institutionelle Veränderungen in Geschlechterfragen voranzutreiben;

30.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Hochschuleinrichtungen zusammenzuarbeiten, um die berufliche Entwicklung an entscheidenden Übergangspunkten wie zwischen Promotion, Postdoktorandenstelle und Lehrauftrag zu unterstützen und mehr Möglichkeiten für eine derartige Entwicklung vorzusehen;

31.

betont, dass der Gleichstellungsaspekt in der Forschung und Geschlechterparität bei der Teilhabe vollständig in das Programm Horizont 2020 integriert werden müssen; ist der Auffassung, dass dies weitere Anstrengungen zur Integration des Gleichstellungsaspekts in die Gestaltung und Umsetzung des nächsten Arbeitsprogramms erfordern wird; begrüßt die Einrichtung der beratenden Gruppe zu Gleichstellungsfragen im Rahmen von Horizont 2020; ist der festen Überzeugung, dass die Ziele von Horizont 2020 nur mit der uneingeschränkten Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen erreicht werden können;

32.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Hochschuleinrichtungen zusammenzuarbeiten, um Frauen aktiv darin zu bestärken, sich auf Stellen zu bewerben, und nach Möglichkeit sicherzustellen, dass unter den Personen, die das Vorstellungsgespräch führen, auch Frauen sind;

33.

ist fest davon überzeugt, dass der Gleichstellungsaspekt einen Mehrwert für die Forschung bedeutet und sich finanziell rentiert; unterstreicht, dass Innovation und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik durch eine geschlechtsspezifische Analyse verbessert werden können;

Fortschritte

34.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für Forschungseinrichtungen und Universitäten zu schaffen, damit diese Pläne für die Gleichstellung der Geschlechter anwenden, in ihre nationalen Forschungsprogramme den Gleichstellungsaspekt aufnehmen, rechtliche und andere Hemmnisse für die Einstellung, langfristige Beschäftigung und berufliche Entwicklung von Forscherinnen beseitigen und umfassende Strategien für strukturelle Änderungen umsetzen, um das bestehende Gefälle in Forschungseinrichtungen und -programmen zu überwinden;

35.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht im Entscheidungsfindungsprozess und innerhalb der Gremien, die für die Einstellung und Beförderung von Forschern zuständig sind, zu beseitigen und in Erwägung zu ziehen, dass als Vorbedingung für den Zugang zu öffentlichen Mitteln in Forschung, Wissenschaft und Lehre Pläne für die Gleichstellung der Geschlechter erstellt werden müssen, insbesondere indem die Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft aufgefordert werden, Berichte über ihre Bemühungen zur Integration von Wissenschaftlerinnen zu erstellen, und indem offene, transparente Auswahl- und Beförderungsverfahren gewährleistet werden;

36.

erkennt an, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Hochschulbildung auch das Phänomen der geschlechtsspezifischen Gewalt angehen müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Universitätscampus auszuarbeiten, die unter anderem eine Sensibilisierung, die Erleichterung des Zugangs von Frauen zur Justiz und die Einbeziehung männlicher Studenten, Wissenschaftler und Dozenten in den Kampf gegen Gewalt umfassen;

37.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Arbeitgeber darin zu bestärken, Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form von Mobbing von Frauen am Arbeitsplatz zu ergreifen, welches dazu führen kann, dass die Opfer eingeschüchtert werden und schlussendlich kündigen;

38.

bestärkt die Mitgliedstaaten darin, einen regelmäßigen Austausch oder gleichwertigen Mechanismus zwischen den Ministern für Hochschulbildung und Wissenschaft und den Ministern für Gleichstellung der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, damit nationale politische Strategien entwickelt werden, die Frauen in Wissenschaft und Lehre fördern und unterstützen;

39.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Medien und die Privatwirtschaft bei der Ausmerzung geschlechtsbezogener Stereotypen und bei der Förderung gegenseitigen Respekts zu involvieren; unterstreicht die Rolle der Medien bei der Verbreitung, aber auch der Bekämpfung geschlechtsbezogener Stereotypen und das Potenzial der Medien zur proaktiven Förderung positiver Leitbilder für Frauen und Mädchen, das es zu verstärken gilt;

40.

fordert die Kommission und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen auf, zusätzlich zu Statistiken über Humanressourcen die bestehende Methodik für das Führen von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken für jede akademische und wissenschaftliche Tätigkeit weiterzuentwickeln und aussagekräftige Indikatoren zu entwickeln, um Prozesse im Zusammenhang mit institutionellen Veränderungen national wie auch innerhalb des gesamten Europäischen Forschungsraums zu messen;

41.

fordert die Mitgliedstaaten, den akademischen Bereich und alle einschlägigen Akteure auf, in der Bildung, insbesondere im Bereich der tertiären Bildung, spezifische Programme einzuführen, um die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter hervorzuheben;

42.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei allen Programmen und Maßnahmen, durch die im Bereich Wissenschaft, Lehre und Forschung Finanzmittel bereitgestellt werden, konsequent auf Geschlechterparität bei der Budgetierung zu achten sowie Leitlinien und Methoden für die Überwachung und Beurteilung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in diesen Bereichen auszuarbeiten;

43.

fordert die Mitgliedstaaten auf, statistische Möglichkeiten zu entwickeln, um festzustellen, welche berufliche Laufbahn Hochschulabsolventinnen einschlagen, um die Politikgestaltung akademischer Einrichtungen und Regierungen in damit verbundenen Bereichen zu verbessern;

44.

bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die positive Anerkennung akademischer Einrichtungen, die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Diskrepanzen ergriffen haben, in Erwägung zu ziehen;

45.

fordert die Kommission auf, den Gleichstellungsaspekt in wissenschaftliche und technologische Inhalte zu integrieren, um unterschwelligen Formen von Diskriminierung einen Riegel vorzuschieben, indem Anreize geschaffen werden, um in Forschung und Entwicklung den Geschlechteraspekt zu berücksichtigen;

Aktive Mitwirkung

46.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen auf nationaler und regionaler Ebene sowie auf Ebene der EU weiter zu stärken;

47.

regt an, dass die Mitgliedstaaten die Einführung von Mentorenprogrammen prüfen, deren besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Frauen dazu anzuhalten, sich für Stipendien, Promotionen und sonstige Möglichkeiten zu bewerben, und dass die Mitgliedstaaten sie während des gesamten Verfahrens unterstützen;

48.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass ein höherer Prozentsatz von Frauen an der Entscheidungsfindung mitwirkt und dass das Geschlechterverhältnis in Bewertungsgremien, Auswahlausschüssen und sämtlichen sonstigen einschlägigen Ausschüssen sowie in Gremien, deren Mitglieder benannt werden, und in Ausschüssen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit Einstellungen, Finanzierung, Forschungsprogrammen und Veröffentlichung treffen, ausgewogen ist; ist der Auffassung, dass Forschungseinrichtungen und Universitäten aufgefordert werden sollten, Ziele für die Beteiligung von Frauen an derartigen Gremien festzulegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten diesbezüglich auf, auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (6) aufzubauen, um analoge gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf leitende Positionen für Frauen in Wissenschaft und Lehre vorzuschlagen;

49.

fordert den Rat auf, unter der Luxemburger Präsidentschaft Schlussfolgerungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Forschung anzunehmen, um eine verstärkte Präsenz und Beteiligung von Frauen bei der Entscheidungsfindung in der Forschung sicherzustellen;

50.

schlägt vor, dass das Parlament den Preis „Frauen und Wissenschaft in Europa“ auslobt, der Arbeitgebern (Unternehmen, Instituten und Behörden) verliehen werden soll, die auf beispielhafte Weise Frauen im akademischen und wissenschaftlichen Bereich fördern, Frauen unterstützen, die Führungspositionen bekleiden, und den Grundsatz der gleichen Bezahlung anwenden;

51.

fordert die Kommission auf, über Aufklärungskampagnen Projekte und Programme zu fördern, mit denen die Teilhabe von Frauen an der wissenschaftlichen Forschung gefördert werden soll;

o

o o

52.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

(2)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0050.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0499.

(4)  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 40.

(5)  ABl. C 309 vom 27.10.2000, S. 57.

(6)  COM(2012)0614.


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