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Document 62017CN0148

Rechtssache C-148/17: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 24. März 2017 — Peek & Cloppenburg KG gegen Peek & Cloppenburg KG

OJ C 231, 17.7.2017, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/4


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 24. März 2017 — Peek & Cloppenburg KG gegen Peek & Cloppenburg KG

(Rechtssache C-148/17)

(2017/C 231/05)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Revisionsklägerin: Peek & Cloppenburg KG, Hamburg

Revisionsbeklagte: Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf

Vorlagefragen

1.

Ist es mit Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG (1) vereinbar, wenn die Ungültigkeit oder der Verfall einer nationalen Marke, die die Grundlage für die Beanspruchung des Zeitrangs einer Unionsmarke bildet und Gegenstand eines Verzichts gewesen oder erloschen ist, nachträglich nur dann festgestellt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Ungültigkeit oder den Verfall nicht nur zum Zeitpunkt des Verzichts auf die Marke oder ihres Erlöschens, sondern auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Feststellung vorliegen?

2.

Falls die Frage 1 zu bejahen ist:

Hat die Inanspruchnahme des Zeitrangs nach Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (2) die Wirkung, dass das nationale Markenrecht erlischt und nicht mehr rechtserhaltend benutzt werden kann, oder bleibt die nationale Marke auf der Grundlage des Unionsrechts aufrechterhalten, auch wenn sie im Register des betreffenden Mitgliedstaats nicht mehr existiert, mit der Folge, dass sie weiterhin rechtserhaltend benutzt werden kann und muss?


(1)  Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, ABl. L 299, S. 25.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke, ABl. L 78, S. 1.


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