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Document C2015/405/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7870 — Fondo Strategico Italiano/Eni/Saipem) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 405, 5.12.2015, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 405/40


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7870 — Fondo Strategico Italiano/Eni/Saipem)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 405/11)

1.

Am 26. November 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Fondo Strategico Italiano SpA („FSI“, Italien) und Eni SpA („Eni“, Italien), die sich im Besitz der Hon Hai Precision Industry Co. Ltd. („Hon Hai/Foxconn“, Taiwan) befindet, übernehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Saipem SpA („Saipem“, Italien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Eni ist weltweit in der gesamten Wertschöpfungskette für Erdöl und Erdgas sowie in der Erzeugung und dem Vertrieb von Strom, im petrochemischen Sektor, im Maschinen- und Anlagenbau und im Finanzsektor tätig.

FSI ist eine Holdinggesellschaft, die direkte oder indirekte Beteiligungen an Unternehmen in Sektoren erwirbt, die als für die italienische Wirtschaft strategisch wichtig angesehen werden.

Saipem ist weltweit im Bau und Betrieb von Förderanlagen für die Öl- und Gasindustrie tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7870 — Fondo Strategico Italiano/Eni/Saipem per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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