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Document 52014XC0820(02)

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern und der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 272, 20.8.2014, p. 5–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/5


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern und der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/C 272/06)

ENO (1)

Referenz und Titel der Norm

(und Referenzdokument)

Erste Veröffentlichung ABl.

Referenz der ersetzten Norm

Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1

Cenelec

EN 60312-1:2013

Staubsauger für den Hausgebrauch — Teil 1: Trockensauger — Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften

IEC 60312-1:2010 (modifiziert)#IEC 60312-1:2010/A1:2011 (modifiziert)

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. Die Abschnitte 5.9, 6.15, 6Z1.2.3, 6Z1.2.4, 6.Z1.2.5 und 6.Z2.3 sind nicht Teil des vorliegenden Zitats. In Abschnitt 7.2.2.5 wird „mit Prüfstaub“ durch „mit feinem Prüfstaub (A2)“ ersetzt. In Abschnitt 7.3.2 wird „Einsatz aus Kiefernholz oder gleichwertigem Holz“ durch „Aluminiumeinsatz“ ersetzt.

Cenelec

EN 60335-2-2:2010

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-2: Besondere Anforderungen für Staubsauger und Wassersauger

IEC 60335-2-2:2009

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

 

EN 60335-2-2:2010/A11:2012

Dies ist die erste Veröffentlichung

Anmerkung 3

1.2.2015

 

EN 60335-2-2:2010/A1:2013

IEC 60335-2-2:2009/A1:2012

Dies ist die erste Veröffentlichung

Anmerkung 3

20.12.2015

Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen.

Cenelec

EN 60335-2-69:2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-69: Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersauger für den gewerblichen Gebrauch

IEC 60335-2-69:2012 (modifiziert)

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen.

Cenelec

EN 60704-2-1:2001

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission — Teil 2-1: Besondere Anforderungen an Staubsauger

IEC 60704-2-1:2000

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen.

Anmerkung 1: Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.

Anmerkung 2.1: Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

Anmerkung 2.2: Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

Anmerkung 2.3: Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen.

Anmerkung 3: Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

ANMERKUNG:

Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und Cenelec veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich.

Verweise auf Berichtigungen „.../AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen.

Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind.

Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses.

Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm


(1)  ENO: Europäische Normungsorganisation:

CEN: Avenue Marnix 17, 1000 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIЁ, Tel. +32 25500811; Fax +32 25500819 (http://www.cen.eu)

CENELEC: Avenue Marnix 17, 1000 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIЁ, Tel. +32 25196871; Fax +32 25196919 (http://www.cenelec.eu)

ETSI: 650, route des Lucioles, 06921 Sophia Antipolis, FRANCE, Tel. +33 492944200; Fax +33 493654716 (http://www.etsi.eu)

(2)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.


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