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Document C2011/096/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6132 — Cargill/KVB) Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 96, 29.3.2011, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 96/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6132 — Cargill/KVB)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 96/08

1.

Am 22. März 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cargill, Incorporated („Cargill“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Schwartauer Werke GmbH & Co. KG Kakao Verarbeitung Berlin („KVB“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Cargill: Herstellung und Vermarktung eines breiten Spektrums von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Cargills Geschäftsbereich Lebensmittel umfasst die Verarbeitung von Kakaobohnen sowie Herstellung, Verkauf und Vertrieb von Kakaolikör, Kakaopulver, Kakaobutter und industrieller Industrieschokolade,

KVB: Herstellung und Vertrieb von Kakaolikör, Kakaopulver, Kakaobutter und Industrieschokolade.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6132 — Cargill/KVB per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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