EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 42008X0607(02)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung

OJ C 141, 7.6.2008, p. 17–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

7.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/17


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung

(2008/C 141/10)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS auf den politischen Hintergrund dieses Themas, der in der Anlage zu diesen Schlussfolgerungen erläutert wird, und auf die Ergebnisse der Konferenz zum Thema „Promoting Innovation and Creativity: Schools' Response to the Challenges of Future Societies“, die am 9./10. April 2008 in Brdo stattgefunden hat —

STELLEN FOLGENDES FEST:

1.

die Organisation und der Inhalt der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung fallen zwar uneingeschränkt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch ist die Förderung von Kreativität und Innovation ein Bereich, in dem eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene der Qualität und Effizienz auf nationaler und regionaler Ebene zugute kommen könnte;

2.

die gemeinsamen europäischen Ziele in Bezug auf Qualität, Zugang und Öffnung gegenüber der Welt wurden durch das derzeitige Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und dessen Ausrichtung auf Effizienz und Chancengleichheit unterstützt. Da Kreativität und Innovationsfähigkeit auch für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa von entscheidender Bedeutung sind, verdienen diese Themen im Rahmen der künftigen europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Bildung einen größeren Stellenwert;

3.

im Sinne des lebenslangen Lernens können alle Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu Kreativität und Innovation beitragen: Auf den frühen Stufen der Bildung sollte es vor allem um Motivation, den Erwerb von Lernkompetenz und andere Schlüsselkompetenzen gehen und auf den anschließenden Stufen eher um speziellere Fähigkeiten und den Aufbau, die Entwicklung und die Anwendung neuer Kenntnisse und Ideen.

SIND FOLGENDER AUFFASSUNG:

1.

Kreativität ist die wichtigste Quelle für Innovation; Innovation wiederum ist anerkanntermaßen die Haupttriebfeder für Wachstum und die Schaffung von Wohlstand, und sie ist von entscheidender Bedeutung für Verbesserungen im sozialen Bereich und ein unerlässliches Instrument zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Gesundheitsfürsorge und nachhaltige Entwicklung;

2.

wenn Schulen die Schüler angemessen auf die erheblichen Herausforderungen und Probleme einer sich schnell wandelnden Welt vorbereiten sollen, besteht zunehmend Handlungsbedarf auf nationaler Ebene wie auch in Bezug auf die Zusammenarbeit auf EU-Ebene, um die erforderlichen ehrgeizigeren Veränderungen herbeizuführen;

3.

über ihre wesentlichen Aufgaben hinaus, den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen und eine solide Bildungsgrundlage für das Wissensdreieck zu schaffen, können die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Entwicklung kreativer und innovativer Fähigkeiten, die entscheidende Faktoren für größere Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft, für stärkeren sozialen Zusammenhalt und für mehr Lebensqualität für den Einzelnen sind, eine grundlegende Rolle spielen;

4.

von der Schule an müssen die Bildungssysteme den Aufbau spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten mit der Entwicklung von allgemeinen, kreativitätsbezogenen Fähigkeiten wie Neugier, Intuition, kritischem und lateralem Denken, Problemlösung, Experimentieren, Risikobereitschaft und der Fähigkeit, aus Fehlern zu lernen, Phantasie und hypothetischem Denken und einem Sinn für das Unternehmerische verbinden;

5.

die acht in der Empfehlung der EU aus dem Jahre 2006 (1) definierten Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen betreffen Fähigkeiten, die für Kreativität und Innovationsfähigkeit besonders wichtig sind. Gebraucht werden insbesondere Fähigkeiten und Qualifikationen, die es Menschen ermöglichen, Veränderungen als Chance zu begreifen, für neue Ideen offen zu bleiben und die Werte Anderer zu respektieren und zu schätzen;

6.

da Vielfalt und ein multikulturelles Umfeld nachweislich kreativitätsfördernd wirken können, lässt sich der zunehmende Multikulturalismus der Gesellschaften in Europa im Rahmen integrativer Bildungsstrategien, die auf Toleranz und gegenseitiges Verständnis ausgerichtet sind, als positiver Faktor für Kreativität, Innovation und Wachstum nutzen;

7.

die Beteiligung von Schulen an verschiedenen neuen Netzen, insbesondere solchen, die in der örtlichen Gemeinschaft verankert sind, kann helfen, zur Erreichung ihrer Bildungsziele und zur Förderung von Kreativität und Innovation beizutragen. Generell tragen Partnerschaften zwischen Bildungswesen, Arbeitswelt und Zivilgesellschaft entscheidend dazu bei, dass ein sich ändernder Bedarf im beruflichen und sozialen Leben frühzeitig wahrgenommen wird und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden; Praktika, gemeinsame Projekte, kollegiales Lernen und Kursleiter von außerhalb der Bildungseinrichtungen können Lehrer und Schüler mit neuen Ideen bekannt machen;

8.

Lehrern kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, das kreative Potenzial eines jeden Kindes zu stärken und zu unterstützen, und sie können dazu beitragen, indem sie in ihrem eigenen Unterricht ein Beispiel für Kreativität geben.

In dieser Hinsicht scheinen stärker personalisierte, lernerzentrierte pädagogische Konzepte, die auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten verschiedener Lernender — einschließlich solcher mit besonderen Talenten — zugeschnitten sind, besonders kreativitätsfördernd zu sein und — trotz der Auswirkungen auf die Ressourcen und die interne Organisation — die Motivation und das Selbstvertrauen eher praktisch oder künstlerisch ausgerichteter Lernender zu verstärken;

9.

auch Lehrerausbildungseinrichtungen müssen einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie dem Lehrpersonal die Kenntnisse und Qualifikationen vermitteln, die für solche neuen Ansätze erforderlich sind, beispielsweise die Fähigkeiten, die nötig sind, um lernerzentrierte Ansätze, kooperative Arbeitsmethoden und den Einsatz moderner — insbesondere IT-gestützter — Lernmittel zu fördern. Die Förderung kreativer Fähigkeiten und Einstellungen in Schulen muss auch durch eine Organisationsstruktur, die Raum für Kreativität lässt, und die Schaffung eines generell innovationsfreudigen Umfelds und engagierter, zukunftsorientierter Leitungsinstanzen auf allen Ebenen gestützt werden;

10.

da das Lernen am Arbeitsplatz, in einem nicht-förmlichen Rahmen und in der Freizeit — oft mit neuen IT-gestützten Lernmitteln und -methoden — zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Entwicklung kreativer und innovativer Fähigkeiten für alle Aspekte des lebenslangen Lernens von Bedeutung;

11.

die Methoden zur Ermittlung, Definition, Messung und Aufzeichnung von Lernergebnissen bei weichen Querschnittskompetenzen wie Kreativität und Innovationsfähigkeit müssen, unterstützt durch einen entsprechenden Datenaustausch, umfassender erforscht werden. Außerdem muss den Bildungspolitikern eine solidere Faktengrundlage für die Förderung kreativer und innovativer Fähigkeiten im Rahmen des lebenslangen Lernens gegeben werden und es muss untersucht werden, welchen möglichen Beitrag die EU hierzu leisten könnte.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF:

1.

zu prüfen, wie größere Synergien zwischen Kenntnissen und Fähigkeiten einerseits und Kreativität andererseits geschaffen und wie Kreativität und Innovationsfähigkeit auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung am besten gefördert, begleitet und beurteilt werden können;

2.

Lehrer dazu anzuregen, sich in ihrer beruflichen Rolle als Lern- und Kreativitätskatalysator weiterzuentwickeln und die Lehrerbildungseinrichtungen bei der Ausrichtung auf die neuen Anforderungen an den Lehrberuf zu unterstützen, indem sie sich beispielsweise für kooperative, lernerzentrierte Ansätze, innovative Lernumfelder und den Einsatz offener Bildungsressourcen einsetzen;

3.

durch die Entwicklung größerer Lerngemeinschaften eine Lernkultur zu fördern, indem der Aufbau von Netzen der Zivilgesellschaft und anderen Beteiligten sowie Partnerschaften zwischen dem Bildungsbereich und damit verwandten Bereichen wie dem Kulturbereich einerseits und der Arbeitswelt andererseits erleichtert und unterstützt wird.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF:

1.

zu prüfen, inwieweit die Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit, ergänzend zur Förderung und Unterstützung der Umsetzung der Empfehlungen von 2006 zu den Schlüsselkompetenzen für das lebensbegleitende Lernen, in die Ziele der derzeitigen und künftigen europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung einbezogen werden kann, und auf europäischer Ebene geeignete und wirksame Mittel, beispielsweise das kollegiale Lernen, zu untersuchen, mit denen diese Ziele auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung im Sinne des lebenslangen Lernens erreicht werden können;

2.

das kulturelle Schaffen, den interkulturellen Dialog und die Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu fördern, um ein besonders kreativitäts- und innovationsförderndes Umfeld zu schaffen;

3.

durch eine aktive Zusammenarbeit mit den entsprechenden internationalen Organisationen — insbesondere dem Europarat, der UNESCO und der OECD — zu Themen wie interkultureller Bildung, Demokratie, Toleranz und Menschenrechte Synergien zu schaffen, die die Förderung von Kreativität und Innovation unterstützen. (Das Recht sämtlicher Mitgliedstaaten auf Teilnahme an dieser Arbeit sollte sichergestellt sein);

4.

auf die Entwicklung, den Austausch und die Verbreitung bewährter Verfahren einer faktengestützten Bildungspolitik im Hinblick auf die Förderung kreativer und innovativer Fähigkeiten in Europa hinzuwirken und diese zu unterstützen;

5.

die EU-Programme und -Instrumente zur Förderung und Unterstützung von Kreativität und innovativen Fähigkeiten auf allen Stufen des lebenslangen Lernens wie auch im Bildungsprozess selbst in geeigneter Weise zu nutzen.

UND FORDERN DIE KOMMISSION AUF:

1.

Forschungstätigkeiten zur Förderung und Entwicklung kreativer und innovativer Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen und — in Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Forschungseinrichtungen — für die Analyse und den Austausch diesbezüglicher Daten sowohl auf EU-Ebene als auch zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen;

2.

sich bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Zeit nach 2010 weiterhin darum zu bemühen, dass der Kenntnisstand in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung kreativer und innovativer Fähigkeiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des Gesamtkontextes einer breit angelegten Innovationspolitik für die EU verbessert wird.


(1)  Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).


ANLAGE

POLITISCHER HINTERGRUND

1.

Bericht des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat im Frühjahr 2001 (1) und im Anschluss daran angenommenes ausführliches Arbeitsprogramm (2), in dem eine Reihe konkreter künftiger Ziele für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa gesteckt wurden, darunter Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft, Lernen muss attraktiver werden und Engere Kontakte zur Arbeitswelt und Forschung wie auch zur Gesellschaft im weiteren Sinne.

2.

Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates, in denen hervorgehoben wurde, dass zügiger Reformen durchgeführt werden müssen, damit qualitativ hochwertige Bildungssysteme entstehen, die sowohl effizient als auch gerecht sind, und in denen anerkannt wurde, dass das Streben nach Spitzenleistungen und Innovation auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung von zentraler Bedeutung ist (3).

3.

Schlussfolgerungen des Rates vom November 2006 zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, in denen festgestellt wurde, dass die Bildungseinrichtungen ihr Augenmerk auf das weitere Lernumfeld legen sollten, damit Effizienz, Gerechtigkeit und das allgemeine Wohlergehen gefördert und gewahrt werden (4).

4.

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, in der darauf hingewiesen wurde, dass kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle spielen (5).

5.

Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2006 zu den strategischen Prioritäten für Innovationsmaßnahmen auf EU-Ebene (6), in denen festgestellt wurde, dass Bildung eine Grundvoraussetzung für Innovation ist und dass sie Begabung und Kreativität von einem frühen Stadium an fördern muss, und die als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. September 2006 mit dem Titel „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ angenommen wurden (7).

6.

Mitteilung der Kommission vom Mai 2007 über „Eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“, in der festgestellt wird, dass die Rolle der Kultur bei der Unterstützung und Förderung von Kreativität und Innovation erforscht und verstärkt werden muss, und in der Kreativität als die Grundlage von Innovation gesehen wird (8).

7.

Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, in denen anerkannt wurde, dass die Festlegung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks einen kontinuierlichen und konsultativen Prozess darstellt (9).

8.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung, nach denen vereinbart wurde, den Erwerb von Kompetenzen zu fördern, dank deren Lehrer durch die Einbindung in die reflektierende Praxis und in die Forschung neue Kenntnisse entwickeln und innovativ tätig sein können (10).

9.

Gemeinsamer Fortschrittsbericht 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ — „Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen“, in dem hervorgehoben wurde, dass Forschung und Innovation eine breite Qualifikationsbasis in der Bevölkerung erfordern und dass in allen Systemen und auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung Spitzenleistungen und Schlüsselkompetenzen entwickelt werden müssen (11).

10.

Kernbotschaften des Rates (Bildung) für die Frühjahrstagung 2008 des Europäischen Rates, in denen festgestellt wurde, dass durch die allgemeine und berufliche Bildung eine breite Grundlage an Wissen und Fähigkeiten in der Bevölkerung geschaffen und Kreativität und Innovationskompetenz der Lernenden gefördert werden muss und dass hierzu auf allen Ebenen Lehrpläne ausgearbeitet werden sollten, um die Kreativität und die Innovationskompetenz der Lernenden zu stärken (12).

11.

Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung 2008 des Europäischen Rates, in denen die vollständige Erschließung des innovativen und kreativen Potenzials der europäischen Bürger, das auf der europäischen Kultur und den hervorragenden Leistungen der europäischen Wissenschaft beruht, als ein entscheidender Faktor für künftiges Wachstum gesehen wird (13).

12.

Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) (14).


(1)  „Die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ — Bericht des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat (Dok. 5980/01).

(2)  Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa, das so genannte Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1).

(3)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006 in Brüssel (Dok. 7775/06).

(4)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. November 2006 zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 298 vom 8.12.2006, S. 3).

(5)  Empfehlung 2006/962/EG.

(6)  Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Dezember 2006 zum Thema „Eine breit angelegte Innovationsstrategie: Strategische Prioritäten für Innovationsmaßnahmen auf EU-Ebene“ (Dok. 16253/06).

(7)  Dok. 12940/06.

(8)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“, 10. Mai 2007 (KOM(2007) 242 endg.).

(9)  Schlussfolgerungen des Rates betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, 24. Mai 2007 (ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13).

(10)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung (ABl. C 300 vom 12.12.2007, S. 6).

(11)  „Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen“ — Gemeinsamer Fortschrittsbericht 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (Dok. 5723/08).

(12)  Kernbotschaften zur allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Jugend für die Frühjahrstagung des Rates (Bildung) des Europäischen Rates (Dok. 6445/08).

(13)  Europäischer Rat, Tagung vom 13./14. März 2008 in Brüssel, Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Dok. 7652/08).

(14)  Dok. 7755/08.


Top