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Document 52002AE0856

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anzeiger über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda" (KOM(2002) 89 endg.)

OJ C 241, 7.10.2002, p. 104–107 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AE0856

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anzeiger über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda" (KOM(2002) 89 endg.)

Amtsblatt Nr. C 241 vom 07/10/2002 S. 0104 - 0107


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 'Anzeiger über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda'"

(KOM(2002) 89 endg.)

(2002/C 241/20)

Die Kommission beschloss am 19. Februar 2002, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 20. Juni 2002 an. Berichterstatter war Herr Bloch-Laine, Mitberichterstatter war Herr Koryfidis.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 392. Plenartagung am 17. und 18. Juli 2002 (Sitzung vom 17. Juli 2002) mit 127 gegen zwei Stimmen bei einer Stimmenthaltung folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Bei der Annahme der europäischen Sozialagenda hoben das Parlament und der Rat die Bedeutung eines jährlichen Anzeigers hervor, der dazu dienen soll, das bisher Erreichte fest zu halten und das Engagement und die Beiträge der Akteure bei der Umsetzung der Agenda zu überprüfen. Der erste Anzeiger wurde im März 2001 angenommen. Der zweite, den die Kommission im Februar 2002 erstellte, wurde auf dem Gipfeltreffen von Barcelona am 14. und 15. März 2002 angenommen. Positiv zu bewerten ist, dass damit ein Prozess der regelmäßigen Überprüfung in Gang gesetzt wurde; ebenso wichtig ist angesichts dieser Thematik aber auch die regelmäßige Begutachtung der Ergebnisse dieser Überprüfung.

1.2. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zur Agenda selbst bereits Stellung genommen und erwartet, auch an der für 2003 vorgesehenen Evaluierung beteiligt zu werden.

1.3. Im vorliegenden Fall musste der Ausschuss zwei Klippen umschiffen: er wollte nicht wortlos über die zweite Ausgabe eines mehrteiligen Mechanismus hinweggehen, dessen Einführung er so sehr befürwortet hat; andererseits wollte er mit seinen Bemerkungen aber auch nicht voreilig sein oder sich wiederholen. Die Agenda befindet sich erst in einem Frühstadium ihrer Umsetzung; es wäre sinnlos, in fast gleichem Wortlaut und ohne Aktualisierung Standpunkte erneut vorzutragen, die er bereits bei früherer Gelegenheit geäußert hat.

1.4. Daher hat der Ausschuss, der zur Halbzeit des eingeleiteten Prozesses eine eingehendere, ausführlichere Stellungnahme erarbeiten wird, bei dieser Gelegenheit nur ein kurz gefasstes, auf einige Kernpunkte beschränktes Papier verfasst, mit dem er

- zunächst seine Einschätzungen darlegen (Abschnitt 2) und

- dann einige Empfehlungen formulieren will (Abschnitt 3).

2. Einschätzungen

2.1. Eine Zwischendiagnose ist immer ein heikles Unterfangen, weil es schwierig ist, langfristige Tendenzen und Eckdaten, die sich aus dem unmittelbaren wirtschaftlichen Kontext ergeben (und die zur Zeit Zeichen der Abflachung aufweisen), auseinander zu halten. In dieser Hinsicht ist zu bedenken, dass es immer einen zeitlichen Versatz zwischen einer Rückkehr zu höheren Wachstumsraten und deren Wirkung auf die Beschäftigung gibt. Angesichts dieses Verzögerungseffektes darf man nicht der Versuchung erliegen, die Wirksamkeit der in der Agenda vorgesehenen aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen auf die Beschäftigung in Frage zu stellen. Vielmehr müssen die Leitlinien verstärkt umgesetzt und die Aktionsbereiche ausgedehnt werden.

2.2. Nach Ansicht des Ausschusses wäre es wünschenswert, wenn die Mitteilung die darin gemachten Angaben stärker in eine Rangordnung bringen würde und sie neben der Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Beschlüsse, die getroffen wurden oder vorgesehen sind, mehr und besser über die tatsächlichen Realitäten und die feststellbaren, greifbaren Veränderungen Aufschluss gäbe. Für den kommenden Evaluierungszeitraum 2003 sollten daher fundiertere, aussagekräftigere Informationen verfügbar gemacht werden, um die effektiven Auswirkungen der Sozialagenda auf die soziale und wirtschaftliche Struktur der EU-Mitgliedstaaten bewerten zu können.

2.3. Davon abgesehen, besticht die Mitteilung der Kommission jedoch durch Klarheit und analytische Schärfe. So wird deutlich aufgezeigt, wie kontrastreich die Bilanz des untersuchten Zeitraums ist, z. B. in folgenden Punkten:

a. Die Zahl neu geschaffener Arbeitsplätze hat beträchtlich zugenommen. Aber auch, wenn es natürlich noch zu früh für die Beantwortung der Frage ist, ob die Zwischenziele von Stockholm und Lissabon erreicht werden oder nicht, ist doch festzustellen, dass in Fragen wie z. B. der Lage älterer Arbeitnehmer kaum Fortschritte erzielt wurden.

b. Die Zahl neuer Vollzeitarbeitsplätze steigt; die Arbeitslosenquote sinkt; die Zahl der Stellenangebote für wenig oder mittelmäßig qualifizierte Arbeitskräfte hat sich erhöht. Strukturelle Schwächen bestehen jedoch fort: ungleiche Entlohnung von Männern und Frauen, Arbeitslosigkeit nach wie vor auf einem sehr hohen Stand, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, die fast doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenrate aller Arbeitnehmer ist, während gleichzeitig die regionalen Ungleichheiten auf dem Gebiet der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit weiterhin groß sind.

c. Armut und soziale Ausgrenzung sind immer noch zu weit verbreitet; sie sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat außerordentlich unterschiedlich ausgeprägt.

Der Anzeiger endet passenderweise mit einem Appell an das Verantwortungsbewusstsein und die Entschlossenheit aller Akteure.

3. Empfehlungen

3.1. Der Ausschuss hielt es bei der Ausarbeitung dieser Stellungnahme nicht für angebracht, bereits abgeschlossene oder noch nicht anstehende Beratungen über bestimmte Themen, auf die der Anzeiger eingeht, neu aufzunehmen.

Er weist vielmehr auf seine klaren Aussagen zu folgenden Fragen in seinen früheren Stellungnahmen hin:

- beschäftigungspolitische Leitlinien [Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002"; ABl. C 36 vom 8.2.2002; Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001", ABl. C 14 vom 16.1.2001],

- Qualität der Arbeit [Stellungnahme zum Thema "Qualitative Dimension der Sozial- und Beschäftigungspolitik", ABl. C 311 vom 7.11.2001],

- Sozialindikatoren [Stellungnahme zum Thema "Sozialindikatoren"],

- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz [Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission - Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006"; Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige",

- Renten und Pensionen [Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss: Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise", ABl. C 48 vom 21.2.2002; Stellungnahme "Wirtschaftswachstum, Besteuerung und Nachhaltigkeit der Rentensysteme in der EU", ABl. C 48 vom 21.2.2002, S. 89; Stellungnahme zum Thema "Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung", ABl. C 36 vom 8.2.2002, S. 53],

- Europäisches Regieren [Stellungnahme zum Thema "Europäisches Regieren"],

- lokale Dimension der Beschäftigungsstrategie [Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Die Beschäftigung vor Ort fördern Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie", ABl. C 14 vom 16.1.2001; Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die lokale Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie stärken", ABl. C 149 vom 21.6.2002],

- Sozialdienste ohne Erwerbszweck im Kontext der Daseinsvorsorge [Stellungnahme zum Thema "Private Sozialdienste ohne Erwerbszweck im Kontext der Daseinsvorsorge in Europa", ABl. C 311 vom 7.11.2001],

- ältere Arbeitnehmer [Stellungnahme zum Thema "Ältere Arbeitnehmer", ABl. C 14 vom 16.1.2001],

- Jugend [Stellungnahme zu dem "Weißbuch der Europäischen Kommission: Neuer Schwung für die Jugend Europas", ABl. C 149 vom 21.6.2002].

3.2. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte der Ausschuss nur folgenden Besorgnissen Ausdruck geben:

3.2.1. Die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung ist künftig ein Grundstein der europäischen Sozialpolitik. Die nationalen Aktionspläne für Integration, die die Mitgliedstaaten im Juni 2001 der Kommission vorgelegt haben, zeichnen ein Bild der Armut, die nicht nur in finanzieller Bedürftigkeit besteht, sondern die auch durch die Häufung und Verkettung von Schwierigkeiten, Entbehrungen und Ungewissheiten in den Bereichen Beschäftigung, Wohnung, Gesundheit, Bildung, Kultur und Zugang zu Diensten gekennzeichnet ist. Dass der mehrdimensionale Charakter der Armut anerkannt wird, ist schon ein guter Schritt vorwärts. Nach Ansicht des Ausschusses sind jedoch weitere Schritte auf diesem Weg nötig. Es reicht nicht, dass die Mitgliedstaaten ihre gegenwärtigen Maßnahmen aufzählen und, wie es in den 2001 vorgelegten Plänen geschehen ist, Maßnahmenkataloge aufstellen. Es bedarf vielmehr eines umfassenderen, vorausschauenden Ansatzes entsprechend den im März 2002 in Lissabon festgelegten Zielen.

Um dies zu bewerkstelligen, muss man mehr, als dies in den Plänen der ersten Generation geschehen ist, über den einfachen Rahmen arbeitsmarktbezogener Maßnahmen hinausgelangen. Beschäftigung ist zwar eine zentrale Komponente der sozialen Integration, aber nicht die einzige. Die gemeinschaftliche Strategie zur Bekämpfung der Ausgrenzung darf sich nicht auf die Beschäftigungsstrategie beschränken, so wichtig diese auch ist. Durch die Kimme anzuvisieren ist, so weit entfernt das Ziel auch liegen mag, der Zugang zu allen Grundrechten.

Der Ausschuss hält es für zweckdienlich, dass Ende 2001 ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm angenommen wurde, mit dem die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Ausgrenzung verstärkt werden soll. Das Programm gilt für den Zeitraum 2002-2006. Für diese fünf Jahre erhält es eine Mittelausstattung von 75 Mio. EUR. Ist dies genug im Vergleich zur Ausstattung des Europäischen Sozialfonds als dem Finanzinstrument, das vorwiegend für die unerlässliche, wichtige Beschäftigungsstrategie gedacht ist? Wäre es nicht angebracht, den Aufgabenbereich des ESF auf die Unterstützung von Aktionen zur Bekämpfung der Armut und der Ausgrenzung auszudehnen?

3.2.2. Die vorliegende Mitteilung erweckt möglicherweise den Eindruck, dass die "Sozialpartner" an der Umsetzung der Sozialagenda nicht so tatkräftig mitwirken, wie es nötig wäre. Dazu vertritt der EWSA folgende zwei Anschauungen(1):

a. Die Sozialpartner, auch wenn man sie zu noch mehr Dynamik ermuntern könnte, erfuellen ihre schwierige Aufgabe mit großer Stetigkeit und Entschiedenheit.

b. Man kann ebenfalls empfehlen und wünschen, dass hinter der Verteidigung angestammter Positionen und Rechte, womit auch immer sie auf beiden Seiten gerechtfertigt werden, die Hilferufe und Anliegen der Schwächsten, der "Rechtlosen", der Bedürftigsten nicht zu sehr auf den zweiten Platz im "sozialen Dialog" gedrängt werden. Andernfalls würde langfristig ein schwerwiegendes Defizit an Solidarität in der Europäischen Union entstehen. Zu den an dieser Stelle möglichen Empfehlungen gehört auch die, dass man bei Fragen des Asylrechts und der Zuwanderung in der Europäischen Union mehr Aufmerksamkeit und Einfallsreichtum entwickeln und sich mehr und rechtzeitig mit der Frage auseinander setzen muss, wie die "Erweiterung" in sozialer Hinsicht bewältigt werden soll.

3.2.3. Der Ausschuss vermisst in diesem Anzeiger immer noch eine Würdigung - oder jedenfalls eine ausreichende Würdigung - der Rolle, die den zur Daseinsvorsorge in Europa beitragenden "privaten Sozialdiensten ohne Erwerbszweck" in der "organisierten Zivilgesellschaft" zukommt. Er hat in einer früheren Stellungnahme insbesondere darauf hingewiesen, dass man in den Gemeinschaftsinstitutionen nicht das volle Ausmaß der von diesen Diensten erbrachten Leistungen erfasst hat, dass die Aufgaben und Schwierigkeiten, mit denen sie auf ihre Art und Weise seit langem und mit steigender Bedeutung in der Gesundheits- und Sozialpflege in vielen EU-Mitgliedstaaten zu tun haben, nicht richtig eingeschätzt werden. An dieser Stelle mangelt es den Anzeigern an Indikatoren zur Richtungsangabe. Fest steht, dass der Ausdruck "nichtkommerzieller Sektor" oder "dritter Sektor" und sein Inhalt bisher relativ schwammig sind. Das ist jedoch kein Grund, länger den Blick auf die greifbaren Realitäten zu verstellen, die davon erfasst und damit bezeichnet werden, insbesondere im Bereich der Vereinigungen, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine auf Gegenseitigkeit. Nicht darauf einzugehen, sie bis auf wenige vage und geziemende Bezugnahmen und Würdigungen von "NRO" unerwähnt zu lassen, ist gleichbedeutend mit dem Bestehenlassen einer Lücke, einer weiteren schwammigen Stelle im sozialpolitischen Projekt Europas; es wäre Knauserei und Zeitvergeudung, man würde die Erschließung eines wertvollen Potenzials verschleppen, das kraftvoll und fragil zugleich ist. Der Platz dieses Sektors zwischen "Staat" und "Markt" muss besser ausgelotet werden.

Eine ähnliche Herangehensweise ist auch bei der gegenwärtigen Gestaltung der EU erforderlich. Insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung wird sie sich als angebracht - und obendrein als vorteilhaft - erweisen.

3.2.4. Völliges Einvernehmen herrscht über die Notwendigkeit, die "organisierte Zivilgesellschaft" im Rahmen der Umsetzung der Sozialagenda und als Voraussetzung für deren Umsetzung zu konsultieren und einzubeziehen. Was ist mit dieser Bezeichnung gemeint? Sicherlich die "Sozialpartner" und auch die im vorigen Absatz genannten Organisationen. Man muss aber auch nichtinstitutionelle Gruppierungen berücksichtigen, die von Menschen gegründet und getragen werden, die man gemeinhin als "Ausgegrenzte" und soziale Minderheitengruppen sieht. Hier steckt ein großes Potenzial derer, die besser als sonst jemand die sie betreffende Problemlage ansprechen, schildern und Initiativen in Gang setzen können.

3.2.5. In Anbetracht der ungleichen Verbreitung von Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung unter den Regionen in derGemeinschaft betont der Ausschuss die Notwendigkeit, mehr Synergien zwischen der Beschäftigungs- und der Regionalpolitik zu schaffen.

3.2.6. Der Ausschuss weist erneut auf die Notwendigkeit hin, in der schwierigen Aufstellung von Indikatoren für Qualität voranzukommen.

3.2.7. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Bemühungen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit im Bereich der Beschäftigung und sozialen Integration unausgesetzt fortzuführen, und betont die Notwendigkeit, energische, koordinierte Anstrengungen zu unternehmen, um einen integrierten, leistungsfähigen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen(2).

4. Schlussfolgerungen

4.1. Mit ihren Bemühungen um eine sinnvolle Verbindung von Wirtschafts- und Sozialpolitik hat die Europäische Union zeigen wollen, was sie leisten kann. Nur verbirgt sich hinter den schönen Worten und Sprüchen ein dorniger Weg. Aber es ist der einzig gangbare, wenn am Ende nicht Enttäuschung und Fehlschlag stehen sollen.

4.2. Der Schritt, diese Anzeiger vorzulegen, ist unerlässlich. Vielleicht wäre es besser, von einem "Fahrtenblatt" zu sprechen, wie es manche tun, denn bei diesem Ausdruck denkt man eher an eine zurückzulegende Wegstrecke und an Vorankommen.

4.3. Auf jedem Weg muss man sich regelmäßig umsehen, um anhand der Dinge um einen herum zu erkennen, ob man richtig ist, abbiegen muss oder sich verirrt hat. Bei der Agenda, deren Halbzeit 2003 erreicht sein wird, ist es noch zu früh, von Evaluierung zu sprechen. Allerdings möchte der Ausschuss hier schon sein Interesse an seiner aktiven Einbeziehung an dieser nicht mehr so fernen Aufgabe anmelden. In dieser Stellungnahme will er nur von vornherein seine Bereitschaft zusagen, zu gegebener Zeit seinen sachdienlichen Beitrag zu leisten.

Brüssel, den 17. Juli 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) Siehe auch die Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft", ABl. C 258 vom 10.9.1999, und die Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002", ABl. C 36 vom 8.2.2002, S. 4.

(2) Stellungnahme zu dem "Memorandum über lebenslanges Lernen", ABl. C 311 vom 7.11.2001.

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