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Document 52002AE0851

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (FISCALIS 2007)" (KOM(2002) 10 endg. — 2002/0015 (COD))

OJ C 241, 7.10.2002, p. 81–83 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AE0851

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (FISCALIS 2007)" (KOM(2002) 10 endg. — 2002/0015 (COD))

Amtsblatt Nr. C 241 vom 07/10/2002 S. 0081 - 0083


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (FISCALIS 2007)"

(KOM(2002) 10 endg. - 2002/0015 (COD))

(2002/C 241/15)

Der Rat beschloss am 31. Januar 2002, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 25. Juni 2002 an. Berichterstatter war Herr Bento Gonçalves.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 392. Plenartagung am 17. und 18. Juli 2002 (Sitzung vom 17. Juli) mit 124 gegen 1 Stimme bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Bei dem hier erörterten Vorschlag für eine Entscheidung geht es im Wesentlichen um die Fortführung des FISCALIS-Programms, das 1998(1) vom Europäischen Parlament und vom Rat für den Zeitraum 1998-2002 verabschiedet wurde.

1.1.1. Aufgrund der nach den ersten drei Jahren des Programmzeitraums durchgeführten Zwischenbewertung(2) konnte die Kommission die Schlussfolgerung ziehen, dass die Auswirkungen des Programms vielversprechend sind und seine Fortführung daher gerechtfertigt ist.

1.2. Der Vorschlag für eine Entscheidung über FISCALIS 2007 zielt im Prinzip auf ein Anschlussprogramm zu dem 1998 beschlossenen FISCALIS-Programm ab.

1.2.1. Dessen ungeachtet werden einige erhebliche Änderungen vorgeschlagen, von denen insbesondere die Einführung von Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, ihren Steuerverwaltungen sowie den für die direkten Steuern zuständigen Verwaltungen zu nennen wäre, die im früheren FISCALIS-Programm noch nicht enthalten war.

1.3. Außerdem sind die Ziele von FISCALIS 2007 unmittelbarer auf die konkreten steuerpolitischen Ziele abgestimmt, die auf Gemeinschaftsebene für die verschiedenen Arten von Steuern festgelegt wurden.

1.3.1. Als Beispiel hierfür wäre anzuführen, dass im Bereich der Mehrwertsteuer die Unterstützung der Mehrwertsteuer-Strategie der Europäischen Union explizit als Ziel des Programms FISCALIS 2007 festgelegt wird.

1.3.2. Selbst im Bereich der direkten Steuern, wo der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der Harmonisierung und Koordinierung der politischen Maßnahmen gering ist, wird die "Sensibilisierung für die Gemeinschaftspolitik" als Ziel von FISCALIS 2007 genannt.

2. Zusammenfassung des Inhalts des Vorschlags für eine Entscheidung

2.1. Der Vorschlag für eine Entscheidung über FISCALIS 2007 ist ähnlich aufgebaut wie der erste Vorschlag für FISCALIS, der 1998 angenommen wurde.

2.1.1. Der Vorschlag ist in vier Hauptpunkte gegliedert:

- Anwendungsbereich und Ziele;

- Programmaktivitäten;

- Finanzvorschriften;

- Bestimmungen über die Begleitung und Kontrolle.

2.2. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von FISCALIS 2007 auf die direkten Steuern stellt gegenüber dem vorhergehenden Programm eine Neuerung dar.

2.3. Die Ziele von FISCALIS 2007 - Artikel 3 des Vorschlags für eine Entscheidung - sind präziser strukturiert und gezielter auf die Steuerpolitik in den verschiedenen Bereichen abgestimmt.

2.4. Die Programmaktivitäten von FISCALIS 2007 sind mit denen des FISCALIS-Programms für den Zeitraum 1998-2002 identisch.

2.5. In finanzieller Hinsicht sieht die Kommission eine Anhebung der Gesamtmittelausstattung - für 5 Jahre - von 40 auf 56 Mio. EUR vor, die nicht nur mit dem erweiterten Anwendungsbereich des Programms aufgrund seiner Ausweitung auf direkte Steuern, sondern auch mit der Notwendigkeit begründet wird, die Bewerberländer stärker und besser in das Programm einzubeziehen.

2.6. Im Bereich der Begleitung und Kontrolle ist die Einsetzung eines "FISCALIS-Ausschusses" - Artikel 13 des Vorschlags für eine Entscheidung - vorgesehen, der die Aufgaben des früheren "Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Steuern" übernehmen wird.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Hinsichtlich der Bewertung des Vorschlags einer Entscheidung über das Programm FISCALIS 2007 weist der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss auf seine frühere Stellungnahme aus dem Jahr 1997 zum FISCALIS-Programm(3) hin, in der die Initiative alles in allem begrüßt wurde.

3.2. Der Ausschuss betont nochmals, dass derartige Programme für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten notwendig sind, insbesondere im Bereich der Steuern, wo sich die nationalen Steuerverwaltungen Tag für Tag mit neuen Fragen und neuen Problemen konfrontiert sehen, vor allem in dem immer stärker an Bedeutung gewinnenden Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs.

3.3. Das Programm FISCALIS 2007 darf nicht als ein reines "Fortbildungsprogramm" für das Steuerwesen betrachtet werden.

3.3.1. Ohne die Bedeutung der Bildungskomponente - Fortbildungsmaßnahmen, Seminare, Austausch von Beamten - schmälern zu wollen, muss FISCALIS 2007 vor allem als ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten (den Mitgliedstaaten wie auch den Bewerberländern) gesehen werden, das bei der Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerbetrug auf gemeinschaftlicher wie auch auf einzelstaatlicher Ebene zum Tragen kommt; es wird somit zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts beitragen und sicherstellen, dass sowohl den Mitgliedstaaten als auch der Europäischen Union ausreichende Finanzmittel für die Erfuellung der politischen Verpflichtungen zur Verfügung stehen, die sie gegenüber den Bürgern eingegangen sind.

3.4. Der Ausschuss begrüßt die Ausweitung des Anwendungsbereichs von FISCALIS 2007 auf die direkten Steuern als positive Maßnahme und hofft, dass das Programm dazu beitragen kann, die Schwierigkeiten zu überwinden, mit denen die Gemeinschaft bei der Koordinierung der Steuerpolitik im Bereich der direkten Steuern zu kämpfen hat.

3.5. Es ist wichtig, dass FISCALIS 2007 im Bereich der Mehrwertsteuer einen zusätzlichen Beitrag dazu leistet, die Verabschiedung der endgültigen Mehrwertsteuerregelung zu ermöglichen, die im Einklang mit den diesbezüglichen Forderungen des Ausschusses auf der ausschließlichen Besteuerung im Herkunftsland basiert.

3.6. Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass die Effizienz und der Erfolg bei der Verwirklichung der Ziele von FISCALIS 2007 unter anderem auch davon abhängen werden, dass ein Programm mit vergleichbaren Zielen im Zollwesen(4) aufgelegt und außerdem die Möglichkeit geschaffen wird, spezifische einander ergänzende Maßnahmen der beiden Programme miteinander zu kombinieren.

3.6.1. Desgleichen muss in diesem Bereich dafür gesorgt werden, dass die Zollkontrollen wirksam sicherstellen, dass die in den Gemeinschaftsraum eingeführten Warenmengen auch tatsächlich besteuert werden.

3.7. Da die Verwirklichung der Ziele von FISCALIS 2007 für den Erfolg der gesamten Steuerpolitik der Europäischen Union sehr wichtig ist, empfiehlt der Ausschuss, die Bewerberländer im Hinblick auf die anstehende Erweiterung mit Nachdruck zur Beteiligung an dem Programm anzuhalten, was sich leichter erreichen lässt, wenn eine derartige Beteiligung keine besonders hohen Kosten verursacht.

3.8. Im Hinblick auf die Bewertung - die Zwischen- und Abschlussbewertung - von FISCALIS 2007 sollte die Kommission nach Ansicht des Ausschusses dafür Sorge tragen, dass neben der qualitativen Bewertung auch eine Quantifizierung der Auswirkungen der im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen ermöglicht wird - insbesondere in Bezug auf die Ergebnisse der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerflucht -, was mit Sicherheit für sämtliche beteiligten Staaten ein motivierender und stimulierender Faktor sein wird.

4. Schlussfolgerungen

4.1. Unbeschadet der Anmerkungen und Empfehlungen in den obengenannten Punkten spricht der Ausschuss der Kommission sein Lob für den Vorschlag aus, das erste FISCALIS-Programm fortzuführen und an die veränderten wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten anzupassen, indem den Bewerberländern besondere Aufmerksamkeit gewidmet und das Programm FISCALIS 2007 - wie dies der Ausschuss 1997(5) empfohlen hatte - auf den wichtigen Bereich der direkten Steuern ausgeweitet wird.

4.2. Die Verwirklichung dieses Ziels wird - wie in Ziffer 3.6.1 dieser Stellungnahme ausgeführt - von der Effizienz der Zollkontrollen abhängen.

4.3. Der Rat und die Kommission sollten die bereits seit langem versprochene endgültige Mehrwertsteuerregelung einführen, die, wie auch der Ausschuss vorgeschlagen hat, auf der ausschließlichen Besteuerung im Herkunftsland basieren soll.

Brüssel, den 17. Juli 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) Entscheidung Nr. 888/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 1998 über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Systeme der indirekten Besteuerung im Binnenmarkt (FISCALIS-Programm).

(2) SEK(2001) 1328.

(3) ABl. C 19 vom 21.1.1998, S. 48.

(4) Wie dies bereits im Dokument KOM(2002) 26 endg. "ZOLL 2007" vorgeschlagen wurde, mit dem sich das Europäische Parlament und der WSA derzeit beschäftigen (2002/0029 COD).

(5) ABl. C 19 vom 21.1.1998, S. 48.

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