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Document 52002AE0837

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2007)" (KOM(2002) 26 endg. — 2002/0029 (COD))

OJ C 241, 7.10.2002, p. 8–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AE0837

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2007)" (KOM(2002) 26 endg. — 2002/0029 (COD))

Amtsblatt Nr. C 241 vom 07/10/2002 S. 0008 - 0013


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft ('ZOLL 2007')"

(KOM(2002) 26 endg. - 2002/0029 (COD))

(2002/C 241/02)

Der Rat beschloss am 21. März 2002 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 26. Juni 2002 an. Berichterstatter war Herr Simpson.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 392. Plenartagung (Sitzung vom 17. Juli 2002) einstimmig folgende Stellungnahme.

ZUSAMMENFASSUNG

(a) Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt diese Initiative der Kommission, die Arbeit der Zolldienste im Rahmen von "ZOLL 2007" auszudehnen und zu verbessern. Die Ziele sind konventionell und die zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagene Vorgehensweise ist angemessen.

(b) Der Ausschuss ist sich jedoch bewusst, dass noch zahlreiche kritische Probleme zu lösen sind, wenn es darum geht, effiziente und wirksame Zolldienste zu gewährleisten, den Umfang des nicht erfassten Handels zu verringern und den erforderlichen Grad an Mitarbeit seitens der Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit zwischen ihnen zu erreichen.

(c) Dem Ausschuss liegt besonders daran, dass dieses Programm als Chance genutzt wird, die Zollsysteme in den Bewerberstaaten voranzubringen und zu verbessern. Für jeden einzelnen Bewerberstaat sowie die Gemeinschaft als Ganzes ist es wichtig, dass das Zollwesen im gesamten Gebiet der erweiterten Gemeinschaft koordiniert wird.

(d) Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket ist umfassend und notwendig.

(e) In "ZOLL 2007" wird der Schwerpunkt folgerichtig auf eine koordinierte und wirksame Zollpolitik gelegt, die die Gefahr einer unsachgemäßen Umsetzung minimiert sowie die Kompetenzen und den Einsatz von Mitarbeitern maximiert. Bei diesen Prioritäten werden die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und der legale Handel vom Rückgang der Betrugsfälle und Steuerhinterziehungen profitieren. Die Kernziele einer verbesserten Zollpolitik bestehen jedoch in der Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft, der Beschäftigungsförderung und der Unterstützung des legalen Handels.

(f) Es besteht Einigkeit über das Erfordernis, politische Maßnahmen, Standards, gemeinsame Kommunikationstechnologien, Durchführung der Vorschriften und Ausbildung für die Zolldienste gemeinschaftsweit zu koordinieren.

(g) Da es sich hier um ein Fünf-Jahres-Programm handelt, muss es die Möglichkeit geben, die anfänglichen Fortschritte zu überwachen und erforderlichenfalls korrigierend einzugreifen.

(h) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sollte eine umfassende Bewertung durchgeführt werden, die sich auf vor Programmbeginn festgelegte objektive Kriterien und Indikatoren stützt. Der Ausschuss hofft, dass die Kommission für die vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Grundlage der von den verbesserten Methoden zur Handhabung des Zollsystems erwarteten Ergebnisse Leistungsindikatoren entwickelt.

(i) Der Ausschuss begrüßt die Bereitschaft der Kommission, eine Reihe sorgfältig ausgewählter Wirkungsindikatoren zu erarbeiten, um festzustellen, ob die Programmziele erreicht wurden.

1. Einleitung

1.1. Die Kommission hat eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat veröffentlicht, in der sie es als opportun ansieht, für weitere fünf Jahre - von 2002 bis 2007 - ein neues Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft aufzulegen.

1.2. Dieser Vorschlag würde zur Verlängerung und Erweiterung des laufenden Programms "ZOLL 2002"(1) führen, das seinerseits eine zweijährige Verlängerung des früheren, 1996 gestarteten Programms "ZOLL 2000"(2) darstellt.

1.3. Das vorausgehende Programm "ZOLL 2000" wurde in einer früheren Mitteilung der Kommission(3) ex post überprüft.

1.4. Vor Kurzem legte die Kommission ex ante einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Programms "ZOLL 2002" vor(4).

1.5. Diese Überprüfungen der Maßnahmen und Ergebnisse des früheren und des laufenden Zollprogramms ergaben, dass die Programme sowohl zur weiteren Stärkung der Gemeinschaftspolitik als auch zur Erhöhung der Effizienz und Wirksamkeit der Zolldienste in der gesamten Gemeinschaft beitragen.

1.6. Im März 1999 verabschiedete der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme(5) zum Zwischenbericht über das Aktionsprogramm "ZOLL 2000"(6). Der Ausschuss unterstützte die Grundsätze und die geplanten operationellen Maßnahmen weitgehend.

2. Das Programm "ZOLL 2002" und das vorgeschlagene Programm "ZOLL 2007"

"ZOLL 2002"

2.1. Das derzeitige Zollprogramm "ZOLL 2002" kombiniert verschiedene Aktionen zur Erhöhung der Effizienz der Zolldienste in der gesamten Gemeinschaft.

2.2. Zu den wichtigsten Merkmalen zählen:

- die Einsetzung einer Gruppe für Zollpolitik und eines Ausschusses "ZOLL 2002", die aus Beamten der Kommission und der Mitgliedstaaten bestehen und gemeinsame Problemlösungsansätze festlegen sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Programms ergreifen sollen;

- verbesserte Methoden zur Bewertung des Risikomanagements und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung;

- die Genehmigung von Investitionen im Rahmen des Programms zur Wartung und Aufrüstung der bestehenden und zur Entwicklung neuer EDV-Systeme, um den veränderten Anforderungen im Zollwesen zu genügen;

- die Nutzung der erhöhten EDV-Kapazität zur Unterstützung neuer EDV-Plattformen wie die Plattform Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle (CCN/CSI);

- die Erweiterung dieser Plattformen um das Neue EDV-gestützte Versandverfahren (NCTS) und das Datenverbreitungssystem (DDS), das den Zugang zu Informationen über Gemeinschaftszölle (TARIC) und -kontingente ermöglicht. Diese Datenbanken werden inzwischen 2,5 Mio. Mal pro Monat konsultiert;

- die verbesserte Anwendung gemeinschaftsweiter Standards im Zollwesen;

- eine bessere Zusammenarbeit, um die Einfuhr nachgeahmter Waren zu verhindern;

- die Standardisierung verschiedener Aktivitäten zur Unterstützung der Zolldienste, die beispielsweise Zolllabors, Produktsicherheit, chemische Ausgangsstoffe und den Einsatz von Röntgenscannern betreffen;

- externe Aktivitäten zur Unterstützung der Bewerberstaaten;

- der Austausch von Beamten und die engere Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden wie im Projekt RALFH für die fünf größten Seehäfen (Rotterdam, Antwerpen, Le Havre, Felixstowe, Hamburg) sowie der Einsatz von Containerscannern.

"ZOLL 2007"

2.3. Das vorgeschlagene Programm "ZOLL 2007" wird auf den bestehenden Programmen aufbauen, und zusätzlich sind die Erweiterung einiger Aspekte und die Hinzufügung verschiedener neuer Merkmale vorgesehen.

2.4. Bei der Beschreibung des Rahmens für das neue Programm hat die Kommission die wichtigsten politischen Ziele zur Rechtfertigung der Vorschläge dargelegt:

- Förderung der Beschäftigung durch ein wettbewerbsfähigeres Wirtschaftsumfeld, in dem für die Einhaltung der Rechtsbestimmungen geringere Kosten anfallen;

- Vorbereitung auf die Erweiterung und anschließend auf die volle Integration der neuen Mitgliedstaaten, so dass alle Zollverwaltungen in der erweiterten Gemeinschaft als eine einzige Verwaltung handeln können;

- Verbesserung des Schutzes, den der Zoll den Verbrauchern und den finanziellen Interessen der Gemeinschaft bietet(7).

2.5. Das Kernziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Zollpolitik in allen Mitgliedstaaten konsequent und professionell angewandt werden. "Die Maßnahmen des Zolls ... [müssen] den Bedürfnissen des gemeinschaftlichen Binnenmarktes entsprechen" (Art. 3 Abs. 1 Buchstabe (a), in der vom Rat geänderten Form). Die Maßnahmen des Zolls müssen nicht nur bedarfsgerecht sein, sondern es ist auch wichtig, dass sie von jedem Mitgliedstaat konsequenter durchgeführt werden.

2.6. Der Schwerpunkt des Programms "ZOLL 2007" soll auf folgenden Aspekten liegen: einer verbesserten EDV, der Versandverfahrensreform, einer besseren Risikoanalyse und besseren Kontrollen in den Bereichen, in denen kriminelle Handlungen am wahrscheinlichsten sind, einer besseren Grundlage für die Betrugsbekämpfung sowie genauer festgelegten Normen für die Bewerberstaaten im Heranführungszeitraum.

2.7. Obwohl das vorrangige Ziel in einer erhöhten Effizienz der Zolldienste der Mitgliedstaaten besteht, würde sich als Nebenwirkung der Verbesserungen ein Schutz der Einnahmen als "Eigenmittel" der Gemeinschaft ergeben, was in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe (d) in der vom Rat geänderten Form bestätigt wird. Dies dürfte auch zu höheren Standards bei der Handhabung und Durchsetzung der zolltechnischen Anforderungen an in die Gemeinschaft eingeführte Waren beitragen.

2.8. Als entscheidendes Element sieht das Programm beschleunigte Schritte in Richtung e-Zoll vor, mit allen Konsequenzen für die Effizienz und einer Entwicklung hin zu papierlosen Systemen.

2.9. Zudem würde das Programm die praktische Unterstützung und Schulung der entsprechenden Mitarbeiter in allen Fragen der gemeinschaftlichen Zollbestimmungen beinhalten.

2.10. Diese Maßnahmen sollen u. a. dazu führen, dass die Kosten für die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Zollwesen sinken, was wiederum dazu beitrüge, dass kein Missverhältnis zwischen Zollkosten und Gesamtnutzen entsteht. Als zusätzlicher Vorteil dürften diese Maßnahmen eine weitere Standardisierung der insbesondere bei der Zollanmeldung geforderten Angaben sicherstellen.

2.11. Die gesamte Haushaltsbelastung wird für die fünf Jahre auf 133 Mio. EUR geschätzt. Davon sind 18,8 Mio. EUR für gemeinsame Maßnahmen vorgesehen, mit einem gesondert aufgeführten Betrag für Benchmarking-Maßnahmen. Weitere 79 Mio. EUR fließen in Investitionen und Verbesserungen im EDV-Bereich. Dazu kommen 22,7 Mio. EUR für die Unterstützung der Bewerberstaaten bei Investitionen in die Verknüpfung ihrer Systeme mit denen der Gemeinschaft. Die verbleibenden 12,5 Mio. EUR fallen unter sonstige Maßnahmen.

3. Allgemeine Bemerkungen

3.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt diese Initiative der Kommission, die Arbeit der Zolldienste im Rahmen von "ZOLL 2007" auszudehnen und zu verbessern. Die Ziele sind konventionell und die zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagene Vorgehensweise ist angemessen.

3.1.1. Der Ausschuss ist sich jedoch bewusst, dass noch zahlreiche kritische Probleme zu lösen sind, wenn es darum geht, effiziente und wirksame Zolldienste zu gewährleisten, den Umfang des nicht erfassten Handels zu verringern und den erforderlichen Grad an Mitarbeit seitens der Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit zwischen ihnen zu erreichen.

3.2. Um den Binnenmarkt erfolgreich weiterentwickeln zu können, müssen die Regierungen und Unternehmen in der Gemeinschaft einer hochqualifizierten Verwaltung der Zolldienste sicher sein. Jeder Mitgliedstaat hängt von den Anstrengungen der anderen ab, die Zollanforderungen an den Außengrenzen durchzusetzen und zu kontrollieren sowie den Binnenhandel zu überwachen.

3.3. Erfolgreiche Zolldienste werden zu einheitlichen, konsequenten und hohen Standards in der gesamten Gemeinschaft führen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Gemeinschaftsmaßnahmen wie die in "ZOLL 2007" vorgesehenen erforderlich.

3.4. Es müssen verbesserte Zolldienste entwickelt werden, die den gegensätzlichen Zwängen Rechnung tragen, übertriebene Bürokratie zu vermeiden und wirksame Umsetzungsverfahren sicherzustellen.

3.5. Deshalb wird der Schwerpunkt in "ZOLL 2007" folgerichtig auf eine koordinierte und wirksame Zollpolitik gelegt, die die Gefahr einer unsachgemäßen Umsetzung minimiert sowie die Kompetenzen und den Einsatz von Mitarbeitern maximiert. Bei diesen Prioritäten werden die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und der legale Handel vom Rückgang der Betrugsfälle und Steuerhinterziehungen profitieren.

3.6. Es besteht Einigkeit über das Erfordernis, politische Maßnahmen, Standards, gemeinsame Kommunikationstechnologien, Durchführung der Vorschriften und Ausbildung für die Zolldienste gemeinschaftsweit zu koordinieren. Da die Zolldienste jedoch in jedem Mitgliedstaat in umfassendere Erfordernisse der nationalen Verwaltung eingebunden sind (wozu beispielsweise gewisse Aufgaben im Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerbereich sowie bei der Unterbindung des Handels mit bestimmten Drogen gehören), bleiben sie Teil der ihrem jeweiligen Mitgliedstaat gegenüber verantwortlichen öffentlichen Verwaltung. Die Gemeinschaft hat jetzt die Aufgabe, für angemessene und wirksame Zusammenarbeit zu sorgen.

3.6.1. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission bei der Überwachung der Kontrollstandards in den Mitgliedstaaten eine proaktivere Rolle spielen. Dies könnte zum Teil durch die Schaffung eines Systems von für das gesamte Gemeinschaftsgebiet zuständigen Zollinspektoren erreicht werden. Diese Empfehlung wäre besonders für die Unterstützung der Beitrittsstaaten bei der Einführung der erforderlichen Kontrollstandards und der nötigen Überwachung an den (neuen) erweiterten Grenzen der Gemeinschaft relevant.

3.6.2. Das durch das Projekt RALFH (siehe Ziffer 2.2) gegebene Beispiel für vorbildliche Verfahrensweisen sollte ausgebaut werden, indem Orte mit gemeinsamen Kontrollproblemen oder vergleichbaren Handelsverkehrsabläufen (z. B. Mittelmeerhäfen) gruppiert werden, um ihre Kontroll- und Aufklärungstätigkeit zu verbessern. Dies sollte mit dem Beamtenaustausch zwischen Zollbehörden gekoppelt werden (siehe Ziffer 4.10).

3.7. Diese Aufgabe umfasst natürlich insbesondere die Auswirkungen von "ZOLL 2007" auf die Bewerberstaaten, die ihren Beitritt zur Gemeinschaft aushandeln.

3.8. Der Ausschuss begrüßt die von der Kommission unternommenen Schritte zur Entwicklung einer wirksamen Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten und den Bewerberstaaten, damit letztere maximalen Nutzen aus dem Programm ziehen können und bei der Einrichtung effizienterer Zolldienste unterstützt werden.

3.9. In der Diskussion über den Entscheidungsentwurf hat der Rat Artikel 3, in dem die Gesamtziele dargelegt sind, geändert. Der Ausschuss bemerkt, dass in der revidierten Fassung gefordert wird, die Zollpolitik "in einer Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten" ständig den neuen Entwicklungen anzupassen. Das ist eine wichtige Klarstellung und Hervorhebung.

3.10. Bereits in der Vergangenheit hat der Ausschuss auf die Probleme der Steuerhinterziehung hingewiesen(8). Er erwartete, dass sich das Programm "ZOLL 2007" auf die Zurückdrängung von Betrug und Steuerhinterziehung konzentrieren würde. Der Ausschuss ist enttäuscht, dass dieses Ziel nicht intensiver verfolgt wird. Eine Verpflichtung, Informationen in größerem Umfang zu teilen, bei Ermittlungen zusammenzuarbeiten und bei der Entdeckung verdächtiger Personen oder Unternehmen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, könnte überzeugend demonstrieren, dass "ZOLL 2007" positive Ergebnisse zeitigen soll.

3.11. Der Ausschuss befürwortet zwar die Ziele und die Methodik von "ZOLL 2007", weist jedoch darauf hin, dass sich aus der vorliegenden Mitteilung nicht das Kosten-Nutzen-Verhältnis der derzeitigen und vorgeschlagenen Maßnahmen ableiten lässt. Der Ausschuss würde es begrüßen, wenn die Kommission ihm bestätigen könnte, dass dieses Verhältnis bei der Ausarbeitung des Programms bewertet wurde. Informationen dieser Art sind im Zwischenbericht über das Programm "ZOLL 2002" zu finden(9).

4. Besondere Bemerkungen

4.1. Das Programm sollte ergänzt werden durch einen operativen Plan, der die erforderlichen Maßnahmen skizziert und die erwarteten Ergebnisse dann als spezifische Zielsetzungen und Termine festlegt. Das wird dem Programm eine Dynamik verleihen, die die Umstellung vorantreibt und erleichtert. Der Ausschuss wurde darüber unterrichtet, dass ein genauer Aktionsplan für die Umsetzung des Programms "Zoll 2002" vorbereitet wurde, und regt eine ähnliche Verpflichtung für "Zoll 2007" an.

4.2. Da es sich hier um ein Fünf-Jahres-Programm handelt, muss es die Möglichkeit geben, die anfänglichen Fortschritte zu überwachen und erforderlichenfalls korrigierend einzugreifen. Für die durch Bewertungsberichte abzudeckenden Zeiträume sollten in dem Programm vorab Termine festgelegt werden, wobei der jeweilige Bericht spätestens 6 Monate nach Ende des entsprechenden Zeitraums vorliegen muss. Es werden Berichte für das erste Jahr (2003) und den Zeitraum 2003-2005 vorgeschlagen. Dies soll sicherstellen, dass die Ergebnisse am Aktionsplan gemessen werden.

4.3. Die Bewertung sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden und sich auf vor Programmbeginn festgelegte objektive Kriterien und Indikatoren stützen.

4.4. Der Ausschuss weist insbesondere darauf hin, dass im Programmentwurf auf keinerlei quantifizierte Leistungsindikatoren des derzeitigen Programms verwiesen wird und keine spezifischen Maßnahmen für das neue Programm vorgeschlagen werden, obwohl der Nutzen einer Bewertung der Ergebnisse mit Hilfe entsprechender Leistungsindikatoren betont wird. Der Ausschuss hofft, dass die Kommission das Programm in diesem Punkt konkreter gestaltet, indem sie für die vorgeschlagenen Maßnahmen Leistungsindikatoren entwickelt. Diese würden sich auf die Ergebnisse stützen, die von den verbesserten Methoden zur Handhabung des Zollsystems an den Außengrenzen der Gemeinschaft sowie zur Überwachung der innergemeinschaftlichen Bewegungen von Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, erwartet werden. Der Ausschuss begrüßt die Absicht der Kommission, zu diesem Zweck eine Reihe von Wirkungsindikatoren vorzubereiten.

4.4.1. Für einen erfolgreichen Verlauf des Programms ist eine engere Zusammenarbeit mit und aus den Mitgliedstaaten erforderlich. Die Mitgliedstaaten müssen für bessere Leistungen die nötigen Mittel zur Verfügung stellen und akzeptieren, dass die Gemeinschaft als Ganzes vom Engagement der einzelnen Mitgliedstaaten abhängt.

4.5. In Abschnitt 3 der einleitenden Bemerkungen des Vorschlags, der die Bewertung von "ZOLL 2002" betrifft, ist von besseren Ergebnissen aufgrund eines Beamtenaustauschs die Rede, aber diese werden nicht quantifiziert. Im Zwischenbericht über das Programm "ZOLL 2002"(10) finden sich genauere Informationen. Dieser verweist auf eine Studie, in der die Notwendigkeit spezifischerer Ziele und ständiger Überwachung hervorgehoben wird (siehe Ziffer 3.1.A).

4.6. In Abschnitt 4A des Vorschlags für "ZOLL 2007" wird auf Verbesserungen in stark gefährdeten Schlüsselbereichen hingewiesen, aber diese werden weder quantifiziert, noch zu spezifischen Zielen für den Zeitraum 2003-2007 in Beziehung gesetzt. Der Ausschuss schlägt vor, diese genauer darzulegen, auch wenn es einsichtig ist, dass die angewandte Taktik vertraulich bleiben muss.

4.7. Abschnitt 4D enthält verschiedene Kostenschätzungen. Es ist nicht deutlich, ob mit dem unter den IT-Maßnahmen genannten Betrag die der Kommission entstehenden Kosten gemeint sind oder ob mit diesem Betrag die Kosten aller Mitglieds- und Bewerberstaaten gedeckt werden sollen. Ist Ersteres der Fall, so sollte eine Schätzung der den Mitgliedstaaten entstehenden Kosten angegeben werden.

4.8. Entscheidungsentwurf: Kapitel 1. Geltungsbereich und Ziele

4.8.1. Artikel 4: Im ursprünglichen Entwurf wurde dieser Artikel mit "Spezifische Ziele" bezeichnet. Inzwischen wurde er vom Rat revidiert und als "Prioritäten des Programms" bezeichnet, während Artikel 3 mit "Ziele" betitelt wurde. Dadurch wird die Intention des Dokuments deutlicher. Die Liste der Prioritäten wurde grundlegend geändert, um einen zweckmäßigeren Rahmen zu erhalten. Die überarbeitete Fassung des Rates ist als Anhang 1 beigefügt.

4.8.2. Soll das Programm den größtmöglichen Nutzen bringen, so müssen die Ziele in Artikel 4 Buchstabe (b) "die bestmöglichen Arbeitsmethoden zu identifizieren, weiterzuentwickeln und anzuwenden" und (c) "ein System zur Leistungsmessung in den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten [...] aufzustellen" gleich zu Beginn des Fünf-Jahres-Programms angegangen oder sogar vor Ende 2002 erreicht werden.

4.8.3. Buchstabe (g) - vormals (e) - wurde umformuliert, um zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, die potentiellen Vorteile elektronischer Kommunikation in und zwischen den Zollbehörden hervorzuheben sowie die Bestrebung, papierlose Zollverfahren mit einem besseren und gesicherten Zugang für die Nutzer zu entwickeln, noch stärker herauszustreichen.

4.8.4. Unter dem ehemaligen Buchstaben (j) war die vorgeschlagene Formulierung "Ausbildungsinfrastruktur mit Management" unklar. Die Mitgliedstaaten haben ihre eigenen Ausbildungseinrichtungen und -programme, die erforderlichenfalls koordiniert und im Rahmen von Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Austausch geteilt werden müssen. In der geänderten Formulierung - jetzt Buchstabe (k) - wird der Schwerpunkt auf gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Programmaktivitäten gelegt. Damit wird der Kommission deutlicher die Verantwortung übertragen, bei der Entwicklung eines geeigneten gemeinsamen Organisationsrahmens für Ausbildungsmaßnahmen federführend zu sein.

4.8.4.1. Folgerichtig wird damit auf den möglichen Nutzen der Einrichtung eines offiziellen Ausbildungszentrums verwiesen, in dem die Kommission ausgewählte Beamte aus den Mitgliedstaaten schulen kann.

4.9. Artikel 7 "Benchmarking": Dies sollte eine prioritäre Maßnahme sein. Die angegebene Definition sollte strikt beachtet werden und unspezifische oder sonst wie "schwammige" Maßnahmen sind zu vermeiden.

4.10. Artikel 8 "Beamtenaustausch": Dies kann ein sehr sinnvolles Instrument für die Sicherstellung einer engeren Zusammenarbeit, besserer Leistungen und geringerer Kosten für die Einhaltung der Rechtsbestimmungen darstellen. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 werden vermutlich nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Artikel 8 Abs. 2 könnte wie folgt umformuliert werden: Um aus einem Austausch den größtmöglichen Nutzen zu ziehen, sollten die Beamten über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und soweit möglich in der Zollverwaltung des Gastlandes das gesamte Spektrum relevanter Aufgaben ausüben dürfen. Es obliegt den Gastverwaltungen, sicherzustellen, dass keine rechtlichen Schwierigkeiten entstehen und Umsetzungsmaßnahmen, Ermittlungen und geheime Operationen in keiner Weise gefährdet werden.

4.11. Artikel 9 "Seminare, Workshops und Projektgruppen": Dies sollte in jedem Programm ein sehr nützlicher Teil sein, der jedoch sorgfältig zu kontrollieren ist. Die potentiellen Teilnehmer müssen durch ihre Erfahrung und Zuständigkeiten unbedingt angemessen qualifiziert sein. Empfehlungen solcher Gruppen sollten klar und präzise sein. Die für die Veranstaltungen zuständige Direktion der Kommission sollte dafür sorgen, dass deren Kosten ausgehend von einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis kalkuliert werden und eine entsprechende Überprüfung erfolgt.

4.12. Artikel 11 "Monitoringmaßnahmen": Dieser Vorschlag, spezifische Bereiche des gemeinschaftlichen Zollrechts zum Gegenstand eines Monitorings zu machen, sollte genauer und strikter ausgestaltet und mit den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten vor Programmbeginn abgesprochen werden.

4.13. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, einen Teil der Kosten zu tragen, könnten für die verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen genauer festgelegt werden.

4.14. Entscheidend für den Erfolg des Programms und die Verbesserung der Standards für wirksame Zolldienste sind verschiedene Arbeitsvereinbarungen und Methoden, die jeden einzelnen Mitgliedstaat einbinden und von der Kommission überwacht werden. Dazu sollten Vereinbarungen über strengere Kontrollen, eine gemeinsame Überwachungs- und Stichprobenpolitik sowie ein Gleichgewicht zwischen neuen Techniken und auf geeigneter Ebene eingesetzten Beamten gehören.

Brüssel, den 17. Juli 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) ABl. L 13 vom 19.1.2000.

(2) ABl. L 33 vom 4.2.1997.

(3) KOM(2001) 51 endg. vom 8.2.2001.

(4) SEK(2001) 1329 vom 31.7.2001.

(5) ABl. C 138 vom 18.5.1999.

(6) ABl. C 396 vom 19.12.1998.

(7) KOM(2002) 26 endg., Begründung, Absatz 3.

(8) ABl. C 268 vom 19.9.2000.

(9) SEK(2001) 1329 vom 31.7.2001.

(10) SEK(2001) 1329.

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