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Document C2013/075A/01

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/249/13

OJ C 75A, 14.3.2013, p. 1–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 75/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AD/249/13

(2013/C 75 A/01)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration (1).

BEAMTE DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (m/w) (AD 7)

in folgenden Fachgebieten:

1.

MAKROÖKONOMIE

2.

FINANZWISSENSCHAFTEN

Dieses Auswahlverfahren dient der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren.

Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.

INHALT

I.

ALLGEMEINES

II.

ART DER TÄTIGKEIT

III.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

IV.

ZULASSUNGSTESTS

V.

ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHL ANHAND VON BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN

VI.

ASSESSMENT-CENTER

VII.

RESERVELISTEN

VIII.

BEWERBUNG

ANHÄNGE

I.   ALLGEMEINES

1.

Zahl der Plätze auf der Reserveliste

Fachgebiet 1 = 37

Fachgebiet 2 = 27

2.

Besondere Hinweise

Dieses Auswahlverfahren umfasst zwei Fachgebiete. Sie können sich nur für eines dieser Fachgebiete anmelden.

Die Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen; sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen.

II.   ART DER TÄTIGKEIT

Die Anforderungsprofile der ausgeschriebenen Positionen sind im Anhang beschrieben.

III.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein:

1.

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jeder, der

a)

Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist,

b)

sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet,

c)

sich seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat,

d)

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

2.

Besondere Zulassungsbedingungen

2.1.

Bildungsabschlüsse und sonstige Befähigungsnachweise

Siehe Punkt 2 der Anhänge

2.2.

Berufserfahrung

Siehe Punkt 3 der Anhänge

2.3.

Sprachkenntnisse (2)

 

Sprache 1

Hauptsprache

Gründliche Kenntnis einer der 23 Amtssprachen der Europäischen Union

und

 

Sprache 2

Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein)

Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache.

Im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, müssen die EU-Organe begründen, weshalb sie im vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von EU-Amtssprachen beschränken.

Die Bewerber werden daher darüber informiert, dass die Optionen für die Wahl der zweiten Sprache in diesem Auswahlverfahren im Interesse des Dienstes festgelegt wurden, wonach neue Mitarbeiter unmittelbar nach ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben zu erfüllen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre das reibungslose Funktionieren der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.

Aufgrund der langjährigen Praxis der EU-Organe hinsichtlich der für die interne Kommunikation verwendeten Sprachen sowie angesichts der dienstlichen Erfordernisse für die externe Kommunikation und die Bearbeitung von Vorgängen sind Englisch, Französisch und Deutsch weiterhin die am häufigsten verwendeten Sprachen. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch bei den Auswahlverfahren mit freier Sprachwahl die bei weitem am häufigsten gewählten Sprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den EU-Organen kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprachen beherrschen. Wägt man das Interesse des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es angemessen, die Tests und Übungen in diesen drei Sprachen durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens in einer dieser drei Amtssprachen arbeiten können. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen ferner alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — den Test in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen. Durch eine derartige Bewertung der Fachkompetenzen können die EU-Organe prüfen, ob die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, in einem Umfeld zu arbeiten, das ihrem Berufsalltag sehr nahe kommt. Hiervon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts).

IV.   ZULASSUNGSTESTS

Die computergestützten Zulassungstests werden nur durchgeführt, wenn die Zahl der angemeldeten Bewerber oberhalb einer bestimmten Schwelle liegt, die der Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde nach Ablauf der Anmeldefrist festlegt und die je nach Fachgebiet variieren kann. Informationen hierzu erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto.

Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der Zulassungstests fest und billigt den Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

1.

Einladung zu den Zulassungstests

Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig validiert haben (siehe Abschnitt VIII).

Zu beachten:

1.

Durch die Validierung Ihrer Bewerbung erklären Sie, dass Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen.

2.

Sie müssen sich für einen der Termine für die Zulassungstests anmelden. Diese Anmeldung muss innerhalb der Frist vorgenommen werden, die Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wird.

2.

Art der Tests und Bewertung

Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen:

Test a

Sprachlogisches Denken

Bewertung: 0 bis 20 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte.

Test b

Zahlenverständnis

Bewertung: 0 bis 10 Punkte.

Test c

Abstraktes Denken

Bewertung: 0 bis 10 Punkte.

 

Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte.

3.

Bei den Tests verwendete Sprache

Sprache 1

V.   ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHL ANHAND VON BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN

1.   Verfahren

Anhand Ihrer Angaben im Bewerbungsbogen wird zunächst geprüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen. In der Folge wird anhand Ihrer Befähigungsnachweise eine Auswahl vorgenommen.

a)

Anhand Ihrer Angaben zu den allgemeinen und den besonderen Zulassungsbedingungen wird festgestellt, ob Sie zu denjenigen Bewerbern zählen, die sämtliche Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen.

Werden Zulassungstests durchgeführt, wird — angefangen bei den Bewerbern, die bei diesen Tests am besten abgeschnitten haben — in absteigender Reihenfolge die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft, bis für jedes Fachgebiet die von der Anstellungsbehörde festgelegte Zahl der Teilnehmer erreicht ist, die

die Mindestpunktzahl erzielt und bei den Zulassungstests am besten abgeschnitten haben und

die Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren erfüllen.

Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zur Phase der Auswahl auf der Grundlage der Befähigungsnachweise zugelassen. Die elektronischen Bewerbungen der übrigen Bewerber werden nicht geprüft.

b)

Anschließend wählt der Prüfungsausschuss unter den Bewerbern, die alle Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, anhand der Befähigungsnachweise diejenigen aus, die für die Art der Tätigkeit gemessen an den Auswahlkriterien die besten Qualifikationen (vor allem hinsichtlich Bildungsabschluss und Berufserfahrung) mitbringen. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich aufgrund der unter der Rubrik „Talentfilter“ gegebenen Antworten, und zwar in zwei Phasen:

Eine erste Auswahl ausschließlich anhand der Befähigungsnachweise aufgrund der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen gegebenen Antworten, die unter Berücksichtigung der Gewichtung der Fragen eine bestimmte Punktzahl ergeben. Bevor der Prüfungsausschuss die Bewerbungen prüft, wird von ihm jedes unter Ziffer 4 der Anhänge genannte Kriterium entsprechend der Bedeutung, die er ihm beimisst, mit dem Faktor 1 bis 3 gewichtet. Die elektronischen Bewerbungen mit den meisten Punkten werden anschließend in einer zweiten Phase einer weiteren Prüfung unterzogen.

In der zweiten Phase werden pro Fachgebiet die Bewerbungen von etwa neunmal so vielen Bewerbern durchgesehen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Der Prüfungsausschuss prüft die Antworten der Bewerber und vergibt für jede Antwort jeweils eine Note zwischen 0 und 4. Die Noten werden anschließend mit dem Faktor multipliziert, mit dem die entsprechende Frage gewichtet wurde, und addiert. Das Ergebnis bildet die Gesamtnote.

Anschließend erstellt der Prüfungsausschuss anhand dieser Gesamtnoten eine Rangfolge der Bewerber. Zum Assessment-Center werden pro Fachgebiet höchstens dreimal so viele Bewerber eingeladen (3) wie in die Reserveliste aufgenommen werden. Ihre Zahl wird auf der EPSO-Website (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/) veröffentlicht.

2.   Überprüfung der Angaben der Bewerber

Im Anschluss an das Assessment-Center werden die Angaben der Bewerber im Online-Bewerbungsbogen verifiziert. EPSO prüft anhand der beizubringenden Nachweise, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind; der Prüfungsausschuss verifiziert, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bei der Bewertung der Befähigung werden die beigefügten Nachweise nur zur Bestätigung der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen gegebenen Antworten herangezogen. Stellt sich dabei heraus, dass die Angaben (4) durch die mitgelieferten Belege nicht bestätigt werden, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zunächst werden die Nachweise der Bewerber überprüft, die bei den Übungen d, e, f und g des Assessment-Centers die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erreicht, dabei am besten abgeschnitten und bei den Kompetenz-Tests a, b und c die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Es werden so viele Nachweise überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden können und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft.

VI.   ASSESSMENT-CENTER

1.

Einladung zum Assessment-Center

Wenn Sie zu den Bewerbern (5) gehören, die

nach eigenen Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen

und

bei der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen eines der besten Ergebnisse erzielt haben,

werden Sie zum Assessment-Center (6) eingeladen, das sich über ein oder zwei Tage erstreckt und in der Regel in Brüssel stattfindet.

2.

Assessment-Center

Die Prüfungen dienen der Bewertung Ihrer Kompetenzen in drei Bereichen:

logisches Denkvermögen, sofern es nicht bereits im Rahmen der Zulassungstests geprüft wurde: Tests a, b und c,

Fachkompetenzen: Übung d,

allgemeine Kompetenzen: Übungen e, f und g.

Ihre Fähigkeit zum logischen Denken wird hier in folgender Form getestet (7):

a)

Test zum sprachlogischen Denken,

b)

Test zum Zahlenverständnis,

c)

Test zum abstrakten Denken.

Ihre Fachkompetenzen werden anhand folgender Übung (7) überprüft:

d)

strukturiertes Auswahlgespräch zu Ihren fachbezogenen Kompetenzen auf der Grundlage der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen gegebenen Antworten.

Ihre allgemeinen Kompetenzen  (8) werden anhand folgender Übungen (7) überprüft:

e)

Fallstudie,

f)

Gruppenübung,

g)

strukturiertes Auswahlgespräch zu Ihren allgemeinen Kompetenzen.

Jede allgemeine Kompetenz wird nach folgendem Modell getestet:

 

Fallstudie

Gruppenübung

Strukturiertes Gespräch

Analytisches und problemlösungsorientiertes Denken

x

x

 

Kommunikationsfähigkeit

x

 

x

Qualitäts- und ergebnisorientiertes Arbeiten

x

 

x

Lernfähigkeit und Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung

 

x

x

Prioritätensetzung und Organisationstalent

x

x

 

Belastbarkeit

 

x

x

Teamfähigkeit

 

x

x

Führungsqualitäten

 

x

x

3.

Beim Assessment-Center verwendete Sprachen

Sprache 1 für die Tests a, b und c

Sprache 2 für die Übungen d, e, f und g

4.

Bewertung und Gewichtung

Logisches Denkvermögen

a)

sprachlogisches Denken: 0 bis 20 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte;

b)

Zahlenverständnis: 0 bis 10 Punkte;

c)

abstraktes Denken: 0 bis 10 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c: 10 Punkte.

Das Nichtbestehen der Tests a, b und c führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren; die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Übungen des Assessment-Centers hinzugezählt.

Fachkompetenzen (Übung d)

0 bis 100 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 50 Punkte.

Gewichtung: 55 % der Gesamtnote

Allgemeine Kompetenzen (Übungen e, f und g)

0 bis 80 Punkte für alle allgemeinen Kompetenzen zusammen (10 Punkte pro Kompetenz),

erforderliche Mindestpunktzahl:

 

3 Punkte für jede Kompetenz

und

 

40 Punkte für alle acht allgemeinen Kompetenzen.

Gewichtung: 45 % der Gesamtnote

VII.   RESERVELISTE

1.

Aufnahme in die Reserveliste

Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf,

wenn Sie zu den Bewerbern (9) gehören, die bei den Tests und Übungen a bis g die Mindestpunktzahl erreicht und bei den Übungen d, e, f und g des Assessment-Centers zusammen eines der besten Ergebnisse erzielt haben (siehe Abschnitt I Ziffer 1: Zahl der Plätze auf der Reserveliste)

und wenn die Überprüfung Ihrer Belege bestätigt, dass Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen.

2.

Rangfolge

Die Listen werden nach Fachgebiet gegliedert; die Namen sind alphabetisch geordnet.

VIII.   BEWERBUNG

1.

Elektronische Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website sowie die Anleitung zur Online-Bewerbung.

Frist für die Anmeldung (und Validierung): 16. April 2013 um 12 Uhr (mittags), Brüsseler Ortszeit.

2.

Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center zugelassen wurden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Nachweise) zum Assessment-Center mitbringen (10).

Modalitäten: siehe Ziffer 6.1 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  Siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen — erforderliches Mindestsprachniveau: Sprache 1 = C1/Sprache 2 = B2 (http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).

(3)  Den nicht zum Assessment-Center zugelassenen Bewerbern werden die Bewertungsergebnisse und die Gewichtung der einzelnen Fragen durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

(4)  Die Angaben werden vor Erstellung der Reserveliste auf der Grundlage der Belege überprüft (siehe Abschnitt VII Punkt 1 und Abschnitt VIII Punkt 2).

(5)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.

(6)  Aus organisatorischen Gründen können die Tests zum logischen Denkvermögen sowie die Fallstudie (Übung e) getrennt von den übrigen Prüfungsteilen des Assessment-Centers in Prüfungszentren in den Mitgliedstaaten stattfinden.

(7)  Der Inhalt wird vom Prüfungsausschuss validiert.

(8)  Zum besseren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Bewerbungsleitfadens.

(9)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.

(10)  Das Datum Ihres Assessment-Centers wird Ihnen zu gegebener Zeit über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.


ANHANG I

FACHGEBIET 1 — MAKROÖKONOMIE

1.   Art der Tätigkeit

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Makroökonomie mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse und Gestaltung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

Überwachung der makroökonomischen Entwicklungen und Strategien der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union.

Gestaltung und Durchführung makroökonomischer Anpassungsprogramme.

Empirische Analyse und/oder Modellsimulation zur Unterstützung der Formulierung und Bewertung wirtschaftspolitischer Strategien, unter anderem in den Bereichen öffentliche Finanzen, Strukturreformen sowie Finanzinstitute und -märkte.

Gestaltung von analytischen Rahmenbedingungen und Instrumenten für die Analyse wirtschaftlicher Entwicklungen und politischer Leistungen.

Vorbereitung der Wirtschaftsprognosen der Europäischen Kommission.

Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschafts- und Finanzinstituten, Behörden und sonstigen Interessenträgern bei der wirtschaftlichen Überwachung und der Durchführung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme.

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben Abfassen von Analyse-, Strategie- und Rechtsdokumenten sowohl für den internen Gebrauch als auch zur Veröffentlichung.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaft mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren

ODER

abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaft mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen unmittelbaren Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung in Makroökonomie.

Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise kann der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde legen:

1.

Hochschulabschluss (außer Promotion) oder eine Befähigung, die über die Anforderungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren (siehe Ziffer 2 oben) hinausgehen, in einem der folgenden Bereiche: Wirtschaft, quantitative Analyse, Finanzen oder angewandte Makroökonomie.

2.

Promotion in einem der folgenden Bereiche: Wirtschaft, quantitative Analyse, Finanzen oder angewandte Makroökonomie.

3.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei internationalen Wirtschafts- und/oder Finanzinstituten.

4.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei nationalen öffentlichen Verwaltungen, die für die Gestaltung und Durchführung von wirtschaftlichen, fiskal- oder währungspolitischen Strategien zuständig sind.

5.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in akademischen, politischen oder Forschungseinrichtungen (mit Spezialisierung im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspolitik).

6.

Veröffentlichungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed) in den Bereichen quantitative Analyse und Modellierung.

7.

Veröffentlichungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed) im Bereich Makroökonomie.

8.

Erfahrung mit der Erstellung technischer und nichttechnischer Berichte über makroökonomische Entwicklung, Überwachung und Prognose.

9.

Erfahrung mit der Erstellung technischer und nichttechnischer Berichte über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Strukturreformen und Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

10.

Erfahrung mit der Erstellung technischer und nichttechnischer Berichte über öffentliche Finanzen und wirtschaftspolitische Steuerung in Europa.

11.

Mindestens zwei Jahre Erfahrung in angewandter Ökonometrie, beispielsweise Zeitreihenanalyse und Panel- und Regressionsanalyse.

12.

Erfahrung in der Entwicklung und/oder Verwendung makroökonomischer Modelle (z. B. DSGE-Modelle).

13.

Berufserfahrung in der Gestaltung und Anwendung eines wirtschaftlichen Anpassungsprogramms.


ANHANG II

FACHGEBIET 2 — FINANZWISSENSCHAFTEN

1.   Art der Tätigkeit

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Finanzwissenschaften mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse und Gestaltung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

Überwachung und Analyse der Funktionsweise der Finanzmärkte und Marktsegmente der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsraums und der Europäischen Union, einschließlich der Ermittlung eines etwaigen Marktversagens oder einer nicht am Markt orientierten Preisbildung.

Analyse und Bewertung der Existenz-, Leistungs- und Tragfähigkeit der Finanzinstitute und -märkte in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit einem wirtschaftlichen Anpassungsprogramm.

(Theoretische, empirische oder modellbasierte) Analyse zur Unterstützung der Formulierung und Bewertung von Strategien, die die Regulierung von Finanzmärkten, Finanzinstitute und die Finanzinfrastruktur betreffen.

Entwicklung und Anwendung von Methoden, Instrumenten und Verfahren zur Verarbeitung und Auslegung von Finanz-, Währungs- und Wirtschaftsdaten. Dies umfasst auch Daten zu Wertpapieren, was den Einsatz fortschrittlicher quantitativer Techniken für Bewertungs- und Berechnungszwecke erforderlich machen kann.

Gestaltung, Aushandlung und Durchführung von Finanzinstrumenten oder Zweckgesellschaften (beispielsweise Garantiesysteme für Schuldeninstrumente oder Risikoteilungsinstrumente), mit denen die Durchführung von EU-Strategien unterstützt werden soll.

Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschafts- und Finanzinstituten, Behörden und sonstigen Interessenträgern bei der wirtschaftlichen Überwachung der Finanzmärkte, einschließlich der Durchführung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme.

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben Abfassen von Analyse-, Strategie- und Rechtsdokumenten sowohl für den internen als auch externen Gebrauch.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren

ODER

abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung in der Analyse des Finanzsektors.

Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise kann der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde legen:

1.

Hochschulabschluss (außer Promotion) oder eine Befähigung, die über die Anforderungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren (siehe Ziffer 2 oben) hinausgehen, in einem der folgenden Bereiche: Finanzwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Corporate Finance, quantitative Analyse, Statistik, angewandte Wirtschaftswissenschaften oder Finanzmathematik.

2.

Promotion in einem der folgenden Bereiche: Finanzwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Corporate Finance, quantitative Analyse, Statistik, angewandte Wirtschaftswissenschaften oder Finanzmathematik.

3.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei Banken und/oder anderen Finanzinstituten.

4.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einer öffentlichen Verwaltung oder einer internationalen Organisation, die für Mikro- und Makroaufsicht zuständig ist.

5.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einer öffentlichen Verwaltung oder einer internationalen Organisation, die Strategien zur Finanzmarktstabilisierung entwirft, verwaltet und durchführt.

6.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Hochschul- oder sonstigen Forschungseinrichtungen mit Spezialisierung im Bereich Finanz- und Wirtschaftswissenschaften.

7.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit der Analyse der Existenz- und Leistungsfähigkeit von Finanzinstituten.

8.

Veröffentlichungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed), insbesondere in den Bereichen quantitative Finanzwissenschaft, Finanzmarktstabilität und Corporate Financing.

9.

Erfahrung mit der Erstellung technischer und nichttechnischer Berichte über Finanzmarktentwicklungen, Finanzmarktstabilität und Entwicklungen im Bankensektor.

10.

Mindestens zwei Jahre Erfahrung in angewandter Ökonometrie, beispielsweise Zeitreihenanalyse und Panel- und Regressionsanalyse.

11.

Erfahrung in der Entwicklung und/oder Verwendung makroökonomischer Modelle (z. B. DSGE-Modelle).

12.

Berufserfahrung in der Gestaltung und Anwendung eines wirtschaftlichen Anpassungsprogramms.


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