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Polizeiliche Zusammenarbeit, Migration, Asyl und Kriminalitätsbekämpfung: Finanzinstrumente

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und zum Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Diese Verordnung legt gemeinsame Vorschriften für die Umsetzung der drei spezifischen Verordnungen der Europäischen Union (EU) zur Einrichtung zweier Fonds für Inneres im Zeitraum 2014-2020 fest:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Grundsätze der Unterstützung

Die Verordnung legt die Regeln für die Umsetzung dieser beiden Fonds im Bereich Inneres fest, einschließlich der Leitprinzipien wie die Einhaltung des EU-Rechts und des nationalen Rechts sowie den Schutz der finanziellen Interessen der EU.

EU-Maßnahmen sowie Soforthilfe und technische Hilfe

Es werden Vorschriften für Maßnahmen festgelegt, die aus den Fonds für Inneres finanziert und direkt von der Europäischen Kommission oder indirekt umgesetzt werden (EU-Maßnahmen – Maßnahmen, die der EU als Ganzes zugute kommen – sowie Soforthilfe und technische Hilfe).

Nationale Programme

Es werden die Regeln für die Ausarbeitung und Durchführung der nationalen Programme sowie die Förderfähigkeitsregeln für diese Programme dargelegt, die von den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Außerdem werden Regeln für die Verwaltung und Kontrolle der Fonds erstellt. Um eine sorgfältige Verwaltung der EU-Mittel zu gewährleisten, werden Regeln für unter anderem folgende Aspekte festgelegt:

  • Benennung der für die Verwaltung der Programme und die Ausgabenkontrolle zuständigen Stellen durch die Mitgliedstaaten;
  • Prüfung der Programme;
  • Aussetzung der Zahlungen.

Information und Kommunikation, Überwachung und Bewertung

Die Verordnung führt die Regeln für die Information und Öffentlichkeitsarbeit auf. So sollten die Ergebnisse der mit den Fonds für Inneres finanzierten Projekte der Öffentlichkeit auf transparente Weise mitgeteilt werden. Darüber hinaus legt sie die Überwachungs- und Bewertungsmethoden fest und die Termine fest, zu denen die Kommission dem Europäischen Parlament die Ergebnisse der Fonds vorlegen sollte.

Durchführungsverordnungen

Die Regeln und Grundsätze werden in von der Kommission erlassenen Verordnungen zur Durchführung näher beschrieben, insbesondere in technischen Aspekten wie:

  • Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und Informationsmaßnahmen für die Begünstigten, um das Bewusstsein für die Rolle der EU bei der Finanzierung von Programmen zu schärfen;
  • die technischen Merkmale der Informations- und Publizitätsmaßnahmen (z. B. das Format des EU-Emblems, das auf dem Werbematerial der geförderten Projekte erscheinen sollte);
  • Festlegung der Muster für die Unterlagen, die für die Zahlung des jährlichen Restbetrags erforderlich sind (um Verzögerungen bei der Erstellung von Zahlungsanträgen zu vermeiden);
  • Regeln zur Durchführung des jährlichen Verfahrens für den Rechnungsabschluss und den Konformitätsabschluss (d. h. detaillierte Modalitäten für diese Aufgaben, einschließlich des Informationsaustauschs zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, sowie Fristen);
  • Kontrollen, die von den zuständigen Behörden durchgeführt werden (um eine effiziente Verwaltungskontrolle der Ausgaben zu gewährleisten, einschließlich Vor-Ort-Kontrollen der Projekte).

Ausweitung der Förderfähigkeit der Ausgaben der Mitgliedstaaten

Der unprovozierte Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 führte zu einem Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine in mehrere Mitgliedstaaten und setzte die finanziellen Ressourcen der Mitgliedstaaten erneut unter Druck, um dringende Migrations-, Grenzverwaltungs- und Sicherheitsprobleme zu bewältigen. Die Änderungsverordnung (EU) 2022/585 bietet Flexibilität bei der Verwaltung der Fonds für Inneres 2014-2020, indem sie ihren Umsetzungszeitraum um ein Jahr verlängert. Darüber hinaus erlaubt sie die außergewöhnliche Verwendung nicht ausgezahlter Beträge, die den Mitgliedstaaten aus dem AMIF 2014-2020 zugewiesen wurden, um sie bei der Bewältigung neuer oder unvorhergesehener Umstände im Zusammenhang mit der Asyl- und Migrationssteuerung zu unterstützen.

Mit dem Beschluss (EU) 2022/1928 der Kommission wird die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 bestätigt.

Verabschiedung eines neuen Fondspakets

Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wurde ein neues Paket vom Fonds für Inneres verabschiedet:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Die EU-Politik im Bereich Inneres hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Ziel dieser Politik ist es, zur Schaffung eines offeneren und sichereren Europas beizutragen. Dies soll erreicht werden, indem die Migrationsströme effizient gesteuert werden, Kriminalität verhindert und gleichzeitig legales Reisen ermöglicht wird sowie die Verwaltung der Außengrenzen der EU gewährleistet werden.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom 20 Mai 2014, S. 112-142).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 514/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2022/1928 der Kommission vom 11. Oktober 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 81-82).

Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 112 vom 11.4.2022, S. 1-5).

Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 1-47).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 48-93).

Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 94-131).

Durchführungsverordnung (EU) 2015/840 der Kommission vom 29. Mai 2015 über Kontrollen, die von den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements durchgeführt werden (ABl. L 134 vom 30.5.2015, S. 1-5).

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2015/377 der Kommission vom 2. März 2015 zur Festlegung der Muster der für die Zahlung des Jahressaldos verlangten Unterlagen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements durchgeführt werden (ABl. L 64 vom 7. März 2015, S. 17-29).

Durchführungsverordnung (EU) 2015/378 der Kommission vom 2. März 2015 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Umsetzung des jährlichen Rechnungsabschlussverfahrens und die Vornahme des Konformitätsabschlusses (ABl. L 64 vom 7. März 2015, S. 30-32).

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1048/2014 der Kommission vom 30. Juli 2014 zur Festlegung von Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und Informationsmaßnahmen für Begünstigte gemäß Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 291 vom 7. Oktober 2014, S. 6-8).

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1049/2014 der Kommission vom 30. Juli 2014 über technische Anforderungen für Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 291 vom 7. Oktober 2014, S. 9-13).

Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 168-194).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG (ABl. L 150 vom 20. Mai 2014, S. 143-167).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20 Mai 2014, S. 93-111).

Letzte Aktualisierung: 14.12.2022

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