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Document 52013DC0214
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS on the application of Directive 2009/33/EC on the promotion of clean and energy efficient road transport vehicles
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Anwendung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Anwendung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
/* COM/2013/0214 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Anwendung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge /* COM/2013/0214 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Anwendung der Richtlinie 2009/33/EG
über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge Einleitung Dies ist der erste
Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2009/33/EG vom
23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter
Straßenfahrzeuge[1]
(„Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge“) sowie die Fördermaßnahmen
der Mitgliedstaaten nach Artikel 10 dieser Richtlinie. Die Richtlinie 2009/33/EG trat erst vor kurzem
in Kraft, da sich ihre Umsetzung in einer Reihe von Mitgliedstaaten erheblich
verzögerte. Die Analyse wurde außerdem dadurch erschwert, dass keine Berichtspflicht
seitens der Mitgliedstaaten bestand und die verfügbaren Daten uneinheitlich
waren. Dieser Bericht kann somit nur eine begrenzte qualitative Analyse liefern
und dies vor allem auf der Grundlage von Fallstudien. Ausführliches Material
enthält eine für die Kommission ausgearbeitete Studie[2]. Mit der Richtlinie über die Förderung sauberer
Fahrzeuge soll der Markt für saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge
belebt und damit ein Beitrag zur Energie-, Klima- und Umweltpolitik der EU im
Verkehrssektor geleistet werden. Stichtag für die Umsetzung war der
4. Dezember 2010. Die Richtlinie gilt für den Kauf von
Straßenfahrzeugen durch öffentliche Auftraggeber im Sinne der Richtlinien über
das öffentliche Auftragswesen[3]
und die Betreiber öffentlicher Verkehrsdienste im Sinne der Verordnung über
öffentliche Personenverkehrsdienste[4].
Gemäß der Richtlinie müssen Energieverbrauch, Kohlendioxidemissionen (CO2)
sowie Emissionen von Stickstoffoxid (NOx), Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und
Partikeln während der gesamten Lebensdauer berücksichtigt werden. Durch die
Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge wird somit erstmals die
Verpflichtung zur Nachhaltigkeit in das Vergaberecht in der gesamten EU
eingeführt. Die Richtlinie bietet
zwei Optionen für die Berücksichtigung der Energie- und Umweltauswirkungen: Bei
der ersten handelt es sich um die Festlegung technischer Spezifikationen für
die Leistung der Fahrzeuge im Hinblick auf Energie- und Umweltauswirkungen. Die
zweite Option bietet die Möglichkeit, diese Auswirkungen als Zuschlagskriterien
zu verwenden. In der Richtlinie wird
eine Methode zur Berechnung der über die gesamte Lebensdauer anfallenden
Betriebskosten des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und der
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen festgelegt. Durch den Ansatz der
finanziellen Bewertung werden externe Verkehrskosten internalisiert – ein
langfristiges Ziel der EU-Politik. Daraus ergibt sich ein Vorteil für
energieeffizientere und umweltverträglichere Fahrzeuge und ihre
Marktdurchdringung wird beschleunigt, was sowohl für Fahrzeuge mit
herkömmlichen Verbrennungsmotoren als auch für mit alternativen Kraftstoffen
betriebene Fahrzeuge gilt. 1. Umsetzung
der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten Der Richtlinie hätte bis zum 4. Dezember 2010 umgesetzt werden
müssen. Nur drei Mitgliedstaaten sind dieser Verpflichtung fristgerecht
nachgekommen. Gegen die Mitgliedstaaten, die dieser Verpflichtung nicht
nachgekommen sind, musste die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts waren alle laufenden
Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Umsetzung der Richtlinie durch die
betreffenden Mitgliedstaaten eingestellt worden. Allerdings gibt es
noch immer einen Mitgliedstaat, der die Richtlinie noch nicht vollständig in
innerstaatliches Recht umgesetzt hat. In diesem Mitgliedstaat (Lettland) ist
die Umsetzung der Richtlinie derzeit noch im Gang. Tabelle 1 gibt einen
Überblick über den Fortgang des Umsetzungsprozesses. Tabelle 1: Überblick
über die Umsetzung der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge in den
Mitgliedstaaten || Mitgliedstaat || Umsetzung in nationales Recht || Von der Kommission getroffene Maßnahmen In der Richtlinie festgesetztes Datum: 4. Dezember 2010 || Tschechische Republik Dänemark, Portugal || September 2010 Dezember 2010 || entfällt 2011 || Litauen Bulgarien, Zypern, Ungarn, Italien, Spanien Rumänien Frankreich, Deutschland, Polen, Malta || Februar 2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 || 27.1.2011: Aufforderungsschreiben an 13 EU-Mitgliedstaaten wegen Nichtmitteilung nationaler Maßnahmen (Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Italien, Zypern, Litauen, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen und Rumänien). Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Schweden Vereinigtes Königreich Belgien, Estland || Juni 2011 Juli 2011 Oktober 2011 || 16.6.2011: Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme an zehn EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich). 25.11.2011: Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme an Finnland wegen fehlender Maßnahmen für die Provinz Åland. 2012 || Österreich Slowenien Finnland Lettland || Februar 2012 März 2012 April 2012 2013 (geplant) || 22.03.2012: Beschluss der Kommission, gegen Finnland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben (eingestellt, nachdem Finnland die vollständige Umsetzung mitgeteilt hat). Dabei mussten im
Rahmen des Umsetzungsprozesses überwiegend bestehende Gesetze für das
öffentliche Auftragswesen geändert anstatt neue Rechtsvorschriften angenommen
werden. Mehrere Mitgliedstaaten haben zudem Leitfäden für die Umsetzung der
Richtlinie 2009/33/EG erstellt oder beabsichtigen dies. Die Mitgliedstaaten
haben keine Ausnahmen nach Artikel 2 dieser Richtlinie gemeldet. Um die Umsetzung der
Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge zu erleichtern, eröffnete die
Kommission am 30. März 2009, dem Datum der Annahme der Richtlinie durch den
Ministerrat, ein Internetportal mit näheren Erläuterungen zur Richtlinie. Über
das Portal bestand ferner Zugang zu einem Rechner für die finanzielle Bewertung
der mit der Energie sowie CO2- und Schadstoffemissionen verbundenen
Kosten und zu Informationen über einschlägige Strategien und Maßnahmen in den
Mitgliedstaaten. Nach der Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG folgte ein
ausgefeilteres „Clean Vehicle“-Portal[5],
das deren Anwendung erleichtern sollte. Dieses Portal liefert die verfügbaren
Daten zur Berechnung der über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten für
alle Fahrzeuge auf dem Markt. Es vereinfacht die gemeinsame Beschaffung, um
durch Bündelung von Fahrzeugkäufen Größenvorteile zu erzielen. Das Portal
informiert außerdem über das Vergaberecht und spezifische Programme sowie über
auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene bestehende Anreize für Kauf und Betrieb von sauberen und
energieeffizienten Fahrzeugen. 2. Fördermaßnahmen
der Mitgliedstaaten Viele Mitgliedstaaten
haben in den vergangenen Jahren zusätzliche Fördermaßnahmen zur Entwicklung
eines Marktes für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge ergriffen, mit denen
die gleichen Ziele wie mit der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge
verfolgt wurden. Dazu zählen auch Anreize und Unterstützung für den Kauf
sauberer Fahrzeuge durch öffentliche Stellen sowie Maßnahmen, die indirekt zu
Kauf und Nutzung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge anregen,
beispielsweise selektive Zugangsbeschränkungen und lokale Nachfragesteuerung
durch Umweltauflagen sowie die Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Wo
Zugangsbeschränkungen gelten, müssen Fahrzeuge für den Marktzugang in der Regel
vorgeschriebene Normen/Emissionsniveaus oder andere Kriterien erfüllen. Während
also die Verbesserung der Umweltbedingungen auf lokaler Ebene angestrebt wird,
kann dies durchaus auch einen weiterreichenden Nutzen mit sich bringen, wenn in
der Folge die Akzeptanz sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge zunimmt. Durch Demonstrationsprojekte, z. B. im
Rahmen der CIVITAS-Initiative, könnten vorbildliche Praktiken und das Interesse
an sauberen und energieeffizienten Fahrzeugen im öffentlichen Sektor gefördert
werden, vor allem, wenn damit Vorteile verbunden sind. Die
Bereitstellung geeigneter Tank- bzw. Aufladeinfrastrukturen ist von zentraler
Bedeutung, wenn Kauf und Nutzung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge, die
auf alternativen Kraftstoffen/Technologien beruhen, gesteigert werden sollen.
Durch mangelndes Vertrauen der Verbraucher in die Verfügbarkeit alternativer
Kraftstoffe kann deren Akzeptanz beeinträchtigt werden. Die Bedeutung dieses
Aspekts wird im Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über den Aufbau
der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe[6]
hervorgehoben. Die Bereitstellung von
Tank- bzw. Aufladeinfrastrukturen variiert erheblich zwischen den und innerhalb
der einzelnen Mitgliedstaaten und sollte besser harmonisiert werden, um
hinsichtlich einer breiten Akzeptanz sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge,
die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, in vollem Umfang vom
Binnenmarkt zu profitieren, wie in der Mitteilung der Kommission „Saubere
Energie für den Verkehr“[7]
dargelegt. 3. Anwendung
der in der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge genannten Optionen Die meisten
Mitgliedstaaten haben sich bei der Umsetzung dieser Richtlinie in
einzelstaatliche Rechtsvorschriften für alle in Artikel 5 Absatz 3
der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge genannten Optionen
entschieden. Dies ermöglicht es den Behörden, bei Vergabeverfahren auch die Energie-
und Umweltauswirkungen von Fahrzeugen zu berücksichtigen, entweder durch
Festlegung technischer Spezifikationen oder durch Einbeziehung der Auswirkungen
in die Zuschlagskriterien. Im letztgenannten Fall können diese Auswirkungen
auch finanziell bewertet werden. Als Hauptgründe für
die Beibehaltung aller Optionen nach Artikel 5 Absatz 3 der
Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge nennen die Mitgliedstaaten die
größere Flexibilität für die öffentlichen Auftraggeber, die Möglichkeit für die
öffentlichen Auftraggeber, die Optionen zu nutzen, die ihrem Bedarf am besten
gerecht werden, und die Möglichkeit zur Nutzung der aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten am besten geeigneten Optionen. Nur Slowenien, das ausschließlich
die Energie- und Umweltauswirkungen als Zuschlagskriterien zulässt, die
Tschechische Republik, die die Option der finanziellen Bewertung nicht zulässt,
und Schweden, das nicht die Möglichkeit geschaffen hat, die Energie- und
Umweltauswirkungen als Zuschlagskriterien zu verwenden, haben diese Optionen
aus Gründen der Einfachheit oder der Kohärenz mit dem bestehenden nationalen
Konzept eingeschränkt. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Anwendung der
Richtlinie. Tabelle 2: Anwendung von Artikel 5 Absatz 3 in den EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen der Mitgliedstaaten nach Artikel 5 Absatz 3 || Mitgliedstaaten Alle Optionen zugelassen || 24 Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien. Zypern, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Vereinigtes Königreich. Nur Option 1 (d. h. die Festlegung technischer Spezifikationen für die Energie- und Umweltleistung von Fahrzeugen) zugelassen || - Nur Option 2a (d. h. Energie- und Umweltauswirkungen als Zuschlagskriterien) zugelassen || Slowenien Nur Option 2b (d. h. finanzielle Bewertung der Energie- und Umweltauswirkungen) zugelassen || - Optionen 1 und 2a || Tschechische Republik Optionen 1 und 2b || Schweden Auf nationaler Ebene übermittelte Deutschland
vereinzelte Hinweise in Bezug auf die Optionen, die die öffentlichen
Auftraggeber am häufigsten nutzen (alle in der Richtlinie vorgesehenen Optionen
sind derzeit nach deutschem Recht möglich), wobei Option 1 am häufigsten
gewählt wird, gefolgt von Option 2a. Es wird darauf verwiesen, dass
Option 2b vermutlich am wenigsten genutzt wird, hauptsächlich aufgrund der
mit ihrer Anwendung verbundenen Schwierigkeiten. Ansprechpartner aus Hamburg
stützten diese Ansicht und erklärten, sie nutzten bisher nur Option 1, vor
allem aufgrund ihrer einfachen Anwendbarkeit. In Kopenhagen haben die
Verkehrsbehörden alle Optionen genutzt und mit jeder einzelnen gute Erfahrungen
gemacht. Bologna hat die Optionen 2a und 2b genutzt, doch sind noch
keine Belege für positive oder negative Erfahrungen mit diesen Methoden
verfügbar. Slowenien hat die Methode für während der gesamten Lebensdauer
anfallende Kosten verwendet, obgleich nicht genügend Informationen zum
Emissionsverhalten vorlagen. Die Vertreter von Kopenhagen, Bologna und
Slowenien müssen sich noch eine Meinung darüber bilden, ob die Optionen
beibehalten oder geändert werden sollen. Gent verwendet sowohl die
technischen Spezifikationen als auch die Zuschlagskriterien (d. h.
Optionen 1 und 2a). Bei der ersten Option ist nur die Technologie anzugeben,
über die das zu beschaffende Fahrzeug verfügen muss (auf der Grundlage einer
Prüfung der Fahrzeuge auf dem Markt), während bei den Zuschlagskriterien eine
Mindestumweltleistung für die Fahrzeuge festgelegt ist. In Stockholm ist
gemäß der Richtlinie 2009/33/EG die Fortführung des früher innerhalb der Stadt
verwendeten Konzepts zulässig, das sich auf wirksame technische Spezifikationen
stützt, d. h. es können nur Fahrzeuge beschafft werden, die der nationalen
Begriffsbestimmung eines „sauberen Fahrzeugs“ entsprechen. Nach Ansicht der
Vertreter von Gent und Stockholm sind zusätzliche Leitlinien für die Verwendung
von Energie- und Umweltauswirkungen als technische Anforderungen erforderlich.
Außerdem sollten die der Option der finanziellen Bewertung zugrunde gelegten
Faktoren anpasst werden. London, Wien und die rumänischen
öffentlichen Verkehrsbetriebe geben die Umweltstandards an, die die zu
beschaffenden Fahrzeuge erfüllen müssen, während Barcelona die
Lebenszykluskosten des Fahrzeugs sowie andere Faktoren schätzt. Die meisten Mitgliedstaaten vertraten die
Auffassung, dass alle Optionen beibehalten werden sollten. Dies war vor allem
darauf zurückzuführen, dass bislang nur begrenzte Erfahrungen mit der Umsetzung
der Richtlinie 2009/33/EG vorliegen. Vor allem mangelt es bislang an
Bewertungen der Auswirkungen dieser Richtlinie, insbesondere auch in Bezug auf
die Entwicklung des Marktes für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge. Einige
Mitgliedstaaten wiesen außerdem darauf hin, dass aufgrund der unterschiedlichen
nationalen Systeme in der EU die Wahl zwischen den Optionen erhalten bleiben
sollte, damit nicht bestimmte Mitgliedstaaten benachteiligt werden. Auch in Bezug auf die Frage, ob eine der
Optionen geändert werden sollte, erklärten die Mitgliedstaaten, dass sie
aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit der Richtlinie 2009/33/EG derzeit noch
keine Vorschläge für eine mögliche Verbesserung der Optionen unterbreiten
können. Hierfür müssten erst weitere Erfahrungen gesammelt und die Auswirkungen
bewertet werden. Orientierungshilfen
für die Anwendung der verschiedenen Optionen der Richtlinie 2009/33/EG und die
relative Gewichtung ihrer einzelnen Bestimmungen haben nur einige
Mitgliedstaaten erstellt, beispielsweise die Niederlande, Lettland, Dänemark,
Frankreich und das Vereinigte Königreich. 4. Auswirkungen
der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge Die Bewertung der
Auswirkungen der Richtlinie 2009/33/EG wurde dadurch stark beeinträchtigt, dass
keine Berichtspflicht seitens der Mitgliedstaaten besteht. Erschwerend kam
hinzu, dass es an umfassenden Daten sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch
auf Seiten der Hersteller mangelt. In Bezug auf die Leistung hinsichtlich
Energieeffizienz, CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen der
gekauften Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie fand keine einheitliche
Datenerhebung statt. Da zudem die
Richtlinie 2009/33/EG in einer Reihe von Mitgliedstaaten viel später umgesetzt
wurde als ursprünglich vorgesehen, kann in diesem frühen Stadium noch nicht mit
größeren Auswirkungen der Rechtsvorschriften gerechnet werden. Eine Bewertung der in
Bezug auf die erwarteten Auswirkungen der Richtlinie über die Förderung
sauberer Fahrzeuge erfolgte nur in einigen wenigen Fällen. Die potenziellen
Auswirkungen der Optionen nach Artikel 5 Absatz 3 haben nur sehr
wenige Mitgliedstaaten bewertet. Im Vereinigten Königreich wurde eine
Folgenabschätzung für die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie
vorgenommen, allerdings in Bezug auf die Richtlinie insgesamt und nicht auf die
einzelnen Optionen. Sie gelangte zu dem Schluss, dass mit der Umsetzung dieser
Richtlinie im Vereinigten Königreich ein wirtschaftlicher Nutzen in Höhe von
27 Mio. EUR verbunden sei. Aufgrund der verspäteten Umsetzung der
Richtlinie und des Mangels an verwertbaren Daten im Anschluss daran liegen noch
keine schlüssigen Folgenabschätzungen zur tatsächlichen Lage nach der Umsetzung
der Richtlinie vor. Einige Mitgliedstaaten verfügten bereits vor
Inkrafttreten der Richtlinie 2009/33/EG über Vorschriften für ein
umweltfreundliches Beschaffungswesen in Bezug auf Fahrzeuge. Daher hat sich
diese Richtlinie nur geringfügig auf die derzeitige Lage ausgewirkt. Allerdings
wurde eingeräumt, dass öffentliche Stellen möglicherweise davon profitieren,
dass die Kriterien für die Auftragsvergabe formalisiert werden und es wird
davon ausgegangen, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die zuvor keine Kriterien festgelegt
hatten, von der Richtlinie profitieren werden. Viele Städte in der EU
haben Maßnahmen im Hinblick auf die Beschaffung sauberer und
energieeffizienterer Fahrzeuge ergriffen. Diese Maßnahmen haben dort zur
Verringerung der Emissionen des öffentlichen Fuhrparks beigetragen. Auslöser
war häufig der Zwang zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsnormen. Nach Einführung
der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge wird davon ausgegangen,
dass mehr Städte unter Nutzung der verschiedenen Optionen ihren Fuhrpark
umstellen. Nach Angaben der
Hersteller haben öffentliche Stellen vermehrt die Kosten und Auswirkungen von
Fahrzeugen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg bewertet, statt sich lediglich
auf die Anschaffungskosten zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang bewirkt die
Richtlinie 2009/33/EG offenbar eine veränderte Einstellung, die auf längere
Sicht deutlichere Auswirkungen auf die Vergabeentscheidungen von Behörden und
öffentlichen Verkehrsbetrieben haben könnte. In Bezug auf weiterreichende Auswirkungen
wurde jedoch die Auffassung vertreten, dass die Abschätzung der Auswirkungen
der Richtlinie 2009/33/EG sich ausgesprochen schwierig gestalten würde, da
ähnliche erwartete Auswirkungen auch auf andere politische Maßnahmen
zurückzuführen sein könnten. Obgleich der Markt für schadstoffarme Fahrzeuge
wächst, lässt sich dies nicht unbedingt auf die Umsetzung dieser Richtlinie
zurückführen, sondern es spielen wahrscheinlich eher andere Faktoren eine Rolle
(etwa technologische Entwicklungen, andere EU-Rechtsvorschriften, nationale
Vorschriften für die Kfz-Besteuerung, Marktbedingungen, bestehende staatliche
Anreizsysteme usw.). Eine Reihe von Mitgliedstaaten wiesen auf den
geringen Umfang des Beschaffungswesens für Fahrzeuge (und für andere Sektoren)
in den vergangenen Jahren hin: viele Mitgliedstaaten verfügten in den letzten
Jahren infolge der Auswirkungen der weltweiten Rezession nur über sehr geringe
Mittel für die Erneuerung von Fuhrparks/Dienstleistungsverträgen. Ein weiterer Faktor, der sich auf die Kaufentscheidungen
von Behörden und privaten Akteuren ausgewirkt haben könnte, sind die von einem
Mitgliedstaat genannten hohen Benzin- und Energiepreise. Vermutlich sind diese
Erwägungen allgemein gültig. Die Gesamtkosten für den Eigentümer sind in
einigen Fällen für Kaufentscheidungen von Bedeutung (vor allem bei
Schwerlastern und Fuhrparkfahrzeugen), was teilweise den Druck auf die
Automobilhersteller erhöhen könnte, ihr Angebot an sauberen Fahrzeugen zu
erweitern. Die Anwendung der
Richtlinie 2009/33/EG auf schwere Nutzfahrzeuge wurde dadurch erschwert, dass
es keine einheitlichen Verfahren zur Messung der CO2-Emissionen
dieser Fahrzeuge gibt. Eine besondere Berechnungsmethode wurde daher auf dem
„Clean Vehicle“–Portal bereitgestellt. Darüber hinaus haben der Internationale
Verband für das öffentliche Verkehrswesen (UITP) und der Europäische
Automobilherstellerverband (ACEA) gemeinsam vereinbart, wie Betreiber und
Auftraggeber die Bestimmungen der Richtlinie über die Förderung sauberer
Fahrzeuge bei Ausschreibungen für Busverkehrsdienste anwenden könnten. Eine
ähnliche Zusammenarbeit wäre für andere Arten von schweren Nutzfahrzeugen
denkbar. Ab 2013 werden alle
Motoren schwerer Nutzfahrzeuge nach dem unter der Schirmherrschaft der UN/ECE
festgelegten „Worldwide Harmonized Heavy-Duty Transient Cycle“ (weltweit
harmonisierter instationärer Prüfzyklus für schwere Nutzfahrzeuge) geprüft. Wie
der Abschlussbericht[8]
der betreffenden Arbeitsgruppe besagt, war das Ziel der ursprünglich
durchgeführten Untersuchungen die Entwicklung eines weltweit harmonisierten
Motorenprüfzyklus für Abgasemissionen von Motoren. Dieses Instrument dient der
Messung der Luftschadstoffemissionen, der CO2-Emissionen und des
Kraftstoffverbrauchs. Diese Messungen werden eine umfassendere Anwendung der in
der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge genannten Option der
finanziellen Bewertung unterstützen. Bislang gibt es keine
Anhaltspunkte für eine Auswahl bestimmter Technologien, wodurch der vollständig
technologieneutrale Ansatz dieser Richtlinie bekräftigt wird. 5. Übernahme
des Ansatzes der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge Die Richtlinie über
die Förderung sauberer Fahrzeuge ist Teil eines allmählichen Politikwechsels
der EU hin zu einer proaktiveren und kohärenteren Einbeziehung von
Umweltanforderungen in die EU-Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und
Produkte. Dieser Richtlinie vergleichbare Ansätze zur Einbeziehung der während
der gesamten Lebensdauer entstehenden Auswirkungen auf Ressourcen und Umwelt wurden
mehrere Jahre lang in einigen anderen Sektoren, wie etwa Gebäude, elektrische
Geräte oder Bürogeräte verfolgt. Solche Initiativen werden zusammen mit
zunehmend sauberen und energieeffizienten Kraftfahrzeugen einen wichtigen
Beitrag dazu leisten, dass das Ziel, die Energieeffizienz der EU bis 2020 um
20 % zu verbessern, erreicht wird. Die
Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen
hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Analyse wie beispielsweise der
Lebenszykluskosten wurde allgemein in dem Vorschlag der Kommission vom
20. Dezember 2011 für eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinien
über die öffentliche Auftragsvergabe[9]
niedergelegt, insbesondere in Artikel 66 über die Zuschlagserteilung und
in Artikel 67 über die Lebenszykluskostenrechnung. Zu den im
vorgeschlagenen überarbeiteten Rechtsrahmen enthaltenen Änderungen zählt auch
eine kohärentere Berücksichtigung von Umweltkriterien bei öffentlichen
Vergabeentscheidungen in der EU. Zwar
wurden keine Belege dafür gefunden, dass die Richtlinie 2009/33/EG das Konzept
des privaten Sektors für die Beschaffung sauberer und energieeffizienter
Fahrzeuge unmittelbar beeinflusst, doch gibt es gleichwohl Beispiele dafür,
dass im privaten Sektor energieeffizientere Fahrzeuge angeschafft werden.
Allerdings ist die Anschaffung energieeffizienter Fahrzeuge im privaten Sektor
nur ein Aspekt des Fuhrparkmanagements. Die Beschaffung solcher Fahrzeuge kann
dazu beitragen, die Kosten des Fuhrparkmanagements zu senken, insbesondere wenn
die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten eines energieeffizienten
Fahrzeugs geringer sind als die konventioneller Fahrzeuge. Das
energieeffiziente Fuhrparkmanagement umfasst jedoch auch andere Elemente wie
maximale Beladung, eine Verringerung der Leerfahrtanteile und umweltbewusstes
Fahren. Viele Unternehmen mit einem großen Fuhrpark, z. B.
Kurierdienstunternehmen wie DHL, TNT und UPS, verwalten daher ihren Fuhrpark
so, dass der Energieverbrauch und damit die Emissionen gesenkt werden. Für
derartige Unternehmen ist diese Verwaltung ihres Fuhrparks wirtschaftlich
sinnvoll und darüber hinaus werden sie umfassenderen ökologischen Anliegen,
auch ihrer Kunden, gerecht. Es gibt verschiedene Beispiele für vorbildliche
Praktiken in Bezug auf umweltfreundliches Fuhrparkmanagement in aller Welt. In Finnland wurden die Ansätze der Richtlinie
2009/33/EG vom privaten Sektor übernommen. Die Beschaffungsempfehlungen in
Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über die Förderung sauberer
Fahrzeuge wurden auch an große private Käufer, beispielsweise Käufer von
Firmenwagen, übermittelt – nicht unbedeutend angesichts der Tatsache, dass fast
ein Fünftel der verkauften Neuwagen in Finnland Firmenwagen sind. 6. Schlussfolgerungen Aufgrund
der verspäteten Umsetzung der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge
in den meisten Mitgliedstaaten sind die Erfahrungen mit dieser Richtlinie noch
begrenzt, was eine Herausforderung für die Bewertung ihrer Auswirkungen im
Rahmen dieses Berichts darstellte. Verschärft wird diese Lage noch dadurch,
dass die Mitgliedstaaten nicht zur Berichterstattung verpflichtet sind. Zusätzliche
Orientierungshilfe im Hinblick auf die Anwendung der verschiedenen in der
Richtlinie genannten Optionen zur Berücksichtigung von Energieverbrauch, CO2-Emissionen
und Schadstoffemissionen bei der Fahrzeugbeschaffung erscheint notwendig. Zudem
muss der noch neuartige Ansatz der finanziellen Bewertung gefördert werden. Die
Mitgliedstaaten sollten diese Orientierungshilfe unter besonderer Beachtung
ihrer einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bieten. Fernen sollten
spezielle Schulungsmaßnahmen für das Personal in Betracht gezogen werden, das
für die Durchführung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zuständig
ist. Das
„Clean Vehicle“-Portal gilt als wirksames Instrument für die Unterstützung der
Behörden bei der Beschaffung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge sowie in
Bezug auf die mit dieser Richtlinie gesammelten Erfahrungen. Die Kommission
wird das „Clean Vehicle“-Portal ausbauen, um den Erwartungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern gerecht zu werden. Außerdem wird die Funktion des
Portals zur Förderung der gemeinsamen Beschaffung sauberer und
energieeffizienter Fahrzeuge verbessert, einschließlich der weiteren
Erleichterung enger Kontakte zwischen den zuständigen nationalen und regionalen
Behörden in den 27 EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus. Dadurch
dürfte die Marktposition sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge gestärkt
werden, so dass die Industrie von Größenvorteilen profitieren und
wettbewerbsfähigere Produkte anbieten kann. Indem den Privatkunden verstärkte
Aufmerksamkeit gewidmet wird, können außerdem die Auswirkungen der ursprünglich
unmittelbar auf den öffentlichen Sektor ausgerichteten Richtlinie 2009/33/EG
auf Anschaffungen im beruflichen und privaten Bereich ausgeweitet werden. Verschiedene
Akteure, beispielsweise EU-Industrieverbände, könnten ähnlich wie der
internationale Verband für das öffentliche Verkehrswesen (UITP) Leitlinien
entwickeln, um diese Richtlinie stärker ins Bewusstsein ihrer Mitglieder zu
rücken. Die Kommission
hat im Dezember 2012 eine Europäische Beobachtungsstelle zur Elektromobilität[10] (European Electro-mobility Observatory, EEO) eingerichtet, die die
einheitliche Erhebung und Verbreitung statistischer Schlüsseldaten zur
Förderung der Elektromobilität (batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und
Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge) durch Regional- und Kommunalbehörden
gewährleisten wird. Die EEO sollte zur Haupt-Informationsplattform der
europäischen Regionen hinsichtlich der Förderung der Elektromobilität werden. Sie sollte ferner
Informationen darüber bereitstellen, wie das öffentliche Auftragswesen auf
lokaler Ebene die Entwicklung des Marktes für Elektrofahrzeuge oder
Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge in Europa beeinflusst Bei
der für 2014 geplanten nächsten Überprüfung der Richtlinie über die Förderung
sauberer Fahrzeuge will die Kommission den Zusatznutzen der Richtlinie
eingehend bewerten. In diesem Zusammenhang kann die Kommission die Möglichkeit
in Betracht ziehen, diese Richtlinie zu straffen und ihre Anwendung dadurch zu
vereinfachen. So könnten beispielsweise die Wahlmöglichkeiten auf der Ebene der
Mitgliedstaaten durch Konzentration auf den einfachsten Ansatz für die
durchzuführenden Berechnungen verringert werden. Dadurch würde eine mögliche
Zersplitterung des Binnenmarktes durch die Auswahl unterschiedlicher
Technologien vermieden. So böten sich für innovative Fahrzeugtechniken durch
Bündelung der Nachfrage im Binnenmarkt bessere Bedingungen im Hinblick auf
Größenvorteile. Auch könnten den Mitgliedstaaten eindeutige
Berichterstattungspflichten auferlegt werden. [1] Richtlinie
2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über
die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, (ABl. L120 vom
15.5.2009, S.5
(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:120:0005:0012:DE:PDF)
. [2] http://ec.europa.eu/transport/themes/urban/vehicles/directive/index_en.htm. [3] Richtlinie
2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der
Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und
Verkehrsversorgung sowie der Postdienste; Richtlinie 2004/18/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur
Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. [4] Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene
und Straße. [5] http://www.cleanvehicle.eu/. [6] COM(2013)
18 final. [7] COM(2013)
17 final. [8] http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2001/wp29grpe/TRANS-WP29-GRPE-42-inf02.pdf. [9] KOM(2011)
896. [10] http://www.hyer.eu/publications/newsletters/hyer-update-december-2012/hyer-signs-european-electromobility-observatory-contract