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Document 52009DC0400

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik : Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 2009

/* KOM/2009/0400 endg. */

52009DC0400

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik : Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 2009 /* KOM/2009/0400 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.7.2009

KOM(2009) 400 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik: Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 2009

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik:Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 2009

1. EINLEITUNG

Eine nachhaltige Entwicklung ist laut dem Vertrag das übergeordnete langfristige Ziel der Europäischen Union. Die im Jahr 2006 überarbeitete EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung bildet den Rahmen für eine langfristige Zukunftsvision für Nachhaltigkeit, bei der Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz Hand in Hand gehen und sich gegenseitig unterstützen.

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in zahlreiche politische Strategien aufgenommen. Sie hat sich insbesondere zum internationalen Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels gemacht und fördert eine wissensbasierte, ressourceneffiziente Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß. Trotz einer Fülle positiver Entwicklungen auf politischem Gebiet gibt es aber in mehreren Bereichen noch immer unnachhaltige Entwicklungstrends. Die Nachfrage nach natürlichen Ressourcen nimmt rasch zu und übersteigt die Menge, die die Erde auf lange Sicht wird nachhaltig liefern können. Die biologische Vielfalt nimmt weltweit ab, wichtige Ökosysteme sind zunehmend gefährdet und der Energieverbrauch des Verkehrsbereichs nimmt nach wie vor zu. Die Armut in der Welt besteht weiter, und es wird großer Anstrengungen bedürfen, wenn die Millenium-Entwicklungsziele erreicht werden sollen.

Die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, dass Nachhaltigkeit auch für unsere Finanzsysteme und unsere Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Die Krise wirkt sich auf alle Wirtschaftsbereiche, Haushalte, Unternehmen und Arbeitsplätze aus. Die neuesten Daten belegen, dass sich die Lage auf den Arbeitsmärkten in der EU infolge der Wirtschaftskrise zusehends verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit steigt, die Zahl der offenen Stellen ist weiterhin rückläufig, und die Unternehmen kündigen weiterhin umfangreiche Arbeitsplatzstreichungen in verschiedenen Bereichen an. Am stärksten hiervon betroffen sind die schwächsten Teile der Erwerbsbevölkerung.

Als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise haben die EU und die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems, zur Unterstützung der Realwirtschaft, zur Förderung der Beschäftigung und zur Ankurbelung eines weltweiten Wiederaufschwungs ergriffen. Im November 2008 hat die Kommission ein umfassendes europäisches Konjunkturprogramm für Wachstum und Beschäftigung[1] auf den Weg gebracht. Dieses umfasst Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage, zur Wiederherstellung des Vertrauens und zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Integration. Das Programm enthält zudem Vorschläge für intelligente Investitionen in das Know-how und die Technologien von morgen, die langfristig ein höheres Wirtschaftswachstum und nachhaltigen Wohlstand sichern sollen.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass jedwede Maßnahme zur Unterstützung der Realwirtschaft und zur Abfederung der sozialen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen vereinbar ist. Die EU muss die Krise dazu nutzen, die finanzielle und ökologische Nachhaltigkeit zu fördern und ein Konzept für eine wissensbasierte, ressourceneffiziente Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und für eine integrative Gesellschaft zu entwickeln, und sie muss sich sodann weltweit für dieses Konzept stark machen. Das Europäische Konjunkturprogramm und die entsprechenden einzelstaatlichen Konjunkturprogramme sehen bereits verschiedene Initiativen vor, die in diese Richtung gehen. Die Arbeiten zur Bewältigung der Krise laufen, insbesondere im Kontext der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, und berücksichtigen schwerpunktmäßig das „grüne Wachstum“. „Grüne“ Maßnahmen sollen auf kurze Sicht zur Wiederankurbelung der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und mittel- oder langfristig die Entwicklung neuer Technologien fördern und unseren Anteil am Klimawandel, an der Erschöpfung der natürlichen Ressourcen und am Zerfall der Ökosysteme verringern helfen.

Der Europäische Rat hatte die Kommission auf seiner Tagung vom Dezember 2007 gebeten, bis Juni 2009 einen zweiten Fortschrittsbericht[2] über die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung vorzulegen. Mit dieser Überprüfung wird der Forderung des Rates nachgekommen.

Ergänzend zu dieser Überprüfung wird Eurostat im weiteren Verlauf des Jahres 2009 einen Überwachungsbericht zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung veröffentlichen, in dem die erzielten Fortschritte anhand quantitativer Indikatoren gemessen werden.

2. DIE IMMER WICHTIGER WERDENDE ROLLE EINER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IN DER EU-POLITIK

In den vergangenen Jahren hat die EU ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung deutlich zum Ausdruck gebracht und den Nachhaltigkeitsaspekt in viele ihrer politischen Strategien integriert. Die Klimawandel- und Energiepolitik der EU zeugt von dem großen Einfluss, den die Strategie für nachhaltige Entwicklung auf die politische Tagesordnung gehabt hat. Die EU hat damit begonnen, den Nachhaltigkeitsaspekt in eine Vielzahl weiterer politischer Strategien einzubinden.

Die EU-Strategie für eine bessere Rechtsetzung hat zur Integration politischer Ziele und zur Verbesserung der Kosteneffizienz politischer Entscheidungen beigetragen. Das wurde durch die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften und die Verringerung des Verwaltungsaufwands erreicht. Hier ist vor allem die Bedeutung der Folgenabschätzung hervorzuheben: Das Folgenabschätzungssystem der Kommission trägt durch ein Gesamtkonzept für das Abschätzen der möglichen Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften oder neuer Politikvorschläge in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

Mit der erneuerten Sozialagenda [3] der Kommission wurden ein integrierter, ganzheitlicher Ansatz und verschiedene politische Initiativen für unterschiedliche Politikbereiche vorgestellt. In ihr wurde zudem die Bedeutung herausgestellt, die die Kommission der nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft beimisst, und die Entwicklung von über ein größeres BIP hinausgehenden Wohlstandszielen angekündigt.

Die Beschäftigungsleitlinien bilden als Bestandteil der Europäischen Beschäftigungsstrategie einen Rahmen für die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die im Einklang mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie stehen. So unterstützt die EU die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strukturfonds bei Maßnahmen zur Schaffung einer ressourceneffizienten Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß. Die Weiterentwicklung einer solchen Wirtschaft wird auch der Schlüssel für einen Wiederaufschwung in der EU sein.

Die soziale Verantwortung der Unternehmen bietet diesen zudem die Möglichkeit, wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele miteinander zu kombinieren. Eine größere Bereitschaft der europäischen Unternehmen zur Übernahme sozialer Verantwortung würde die Möglichkeiten Europas, eine nachhaltige Entwicklung zu bewirken, verbessern. Die Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten der EU haben ihre Bemühungen um mehr soziale Verantwortung der Unternehmen verstärkt und dabei vor allem auf den Dialog zwischen den Beteiligten gesetzt.

Die EU hat außerdem Fortschritte bei Einbeziehung der Agenda für nachhaltiges Wachstum in ihre Außenpolitik gemacht, beispielsweise durch Folgenabschätzungen zur Nachhaltigkeit, die im Zuge der Vorbereitung der Freihandelsabkommen und der Arbeiten zum Klimawandel durchgeführt wurden.

Die Mitgliedstaaten arbeiten zudem gegenwärtig an innovativen Lösungen, die von Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung sind. Immer häufiger werden Schatten-Kohlenstoffpreise verwendet, um die sozialen Kosten von Treibhausgasemissionen im Rahmen der politischen Möglichkeiten widerzuspiegeln. Frankreich hat sich zu kohlenstoffneutralen Investitionen mit Kohäsionsfondsmitteln im Zeitraum 2007-2013 verpflichtet. Ein weiteres Beispiel ist die Zuweisung von Kohlenstoff-„Budgets“ im VK. Auch die Kohlenstofferfassung in Unternehmen schreitet voran. Die Ergebnisse der in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Tests zeigen zudem, dass sich der Energieverbrauch durch Verwendung intelligenter Messgeräte um bis zu 10 % verringern lässt. Einige Mitgliedstaaten haben - teilweise mit finanzieller Unterstützung - neue Systeme für Energie-Audits entwickelt, wodurch sich der Energieverbrauch im Bausektor erheblich verringert hat. Auch in Frankreich fand mit dem "Grenelle de l'Environnement" ein Umweltgipfel statt, auf dem Vertreter der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft auf hoher Ebene über neue Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung diskutierten.

3. POLITISCHE FORTSCHRITTE BEI DER EU-STRATEGIE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

In diesem Abschnitt wird ein Überblick über die Fortschritte gegeben, die auf EU-Ebene bei den sieben zentralen Herausforderungen und bereichsübergreifenden Themen seit dem letzten Bericht vom Oktober 2007 erzielt worden sind. Dabei erfolgt keine umfassende Auflistung aller ergriffenen Maßnahmen, sondern es werden nur die wichtigsten Initiativen in den einzelnen Bereichen beleuchtet. Nähere Einzelheiten der konkreten Fortschritte werden dem Eurostat-Bericht entnommen werden können, der auf der Grundlage der EU-Indikatoren für nachhaltige Entwicklung erstellt und im Herbst 2009 veröffentlicht werden wird. Bestimmte erste Ergebnisse des Berichts[4] sind in dieser Mitteilung bereits berücksichtigt.

Klimawandel und umweltverträgliche Energien

Die Treibhausgasemissionen in der EU haben zwar im Zeitraum 2000-2004 zugenommen, aber in den letzten drei Jahren war eine positive Entwicklung zu verzeichnen, so dass die EU derzeit bei der Erreichung ihres im Kyoto-Protokoll verankerten Ziels auf dem besten Wege ist. Wenn jedoch die Maßnahmen zum Klimawandel nicht rasch umgesetzt werden, werden die Treibhausgasemissionen 2020 mindestens 60 % höher sein als1990[5]. Seit 2002 nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoinlandsenergieverbrauch rascher zu, ist aber von dem bis zum Jahr 2010 angestrebten Ziel von 12 % noch weit entfernt.

In den vergangenen Jahren hat die EU eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels gespielt. Im Dezember 2008 hat der Gemeinschaftsgesetzgeber ein Klima- und Energiepaket[6] verabschiedet, mit dem sich die EU ehrgeizige Ziele setzt. So hat sich die EU einseitig verpflichtet, gegenüber dem Stand von 1990 ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20 % zu verringern - bzw. gar um 30 %, falls im Dezember 2009 auf dem Klimagipfel in Kopenhagen ein umfassendes internationales Klimaschutzüberkommen geschlossen wird. Außerdem hat sich die EU das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu steigern. Als Teil des genannten Pakets wurden die Richtlinie über das Gemeinschaftssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten geändert[7] und Richtlinien über die geologische Speicherung von Kohlendioxid[8] und erneuerbare Energiequellen[9] angenommen. Durch das Energieeffizienzpaket wurden die wichtigsten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden[10] und energieverbrauchsrelevanten Produkten[11] verschärft. Weitere Energieeinsparungen sollen durch die Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie[12] auf energieverbrauchsrelevante Produkte in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan für nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster bzw. nachhaltige Industriepolitik[13] erreicht werden. Die Vorschriften für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurden geändert[14], damit künftig der Rückgriff auf nachhaltige Energie im Bausektor gefördert und somit die Investitionen in diesem Sektor weiter gesteigert werden können. Durch den Europäischen Strategieplan für Energietechnologie[15] (SET-Plan) wird die Entwicklung und Verbreitung kosteneffizienter Technologien mit geringem Kohlenstoffeinsatz beschleunigt. Ferner wurde im Jahr 2009 eine Mitteilung[16] über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien zwecks Verbesserung der Energieeffizienz angenommen.

Die Einigung auf das Klima- und Energiepaket war angesichts der Wirtschaftskrise eine große Leistung, mit der die EU einen wichtigen Beitrag zu den Bemühungen um ein umfassendes Klimaschutzüberkommen in Kopenhagen beigesteuert hat. Die Treibhausgasemissionen in der EU machen allerdings nur einen begrenzten Teil der weltweiten Emissionen aus. Während die EU auf bestem Wege ist, ihre aus dem Kyoto-Protokoll resultierenden Ziele für die Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zu erreichen, liegt der weltweite CO2-Ausstoß heute rund 40 % über dem Niveau des Kyoto-Basisjahrs 1990[17]. Schätzungen zufolge müssten die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf weniger als 50 % des Niveaus von 1990 zurückgeführt werden, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen im Vergleich zum vorindustriellen Stand auf unter 2°C zu begrenzen[18]. Ein erfolgreicher Abschluss der internationalen Klimaschutz-Verhandlungen in Kopenhagen wäre von zentraler Bedeutung für die langfristige Zukunftsfähigkeit unseres Planeten.

Das Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel“[19] gibt den Rahmen vor, mit dem die Anfälligkeit der EU gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels gemindert werden soll, und zielt schwerpunktmäßig auf die Einbeziehung des Aspekts der Anpassung in die politischen Schlüsselbereiche und einschlägigen Maßnahmen der EU, die Schaffung einer soliden Wissensgrundlage und die Ausweitung der internationalen ab.

Nachhaltigkeit im Verkehr

Obschon das Wachstum des BIP größer als die Zunahme des Energieverbrauchs im Verkehrssektor gewesen ist, nimmt der verkehrsbedingte Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß weiter zu. Während im Personenverkehr Zeichen für eine Entkopplung von Verkehrsaufkommen und Wirtschaftswachstums sichtbar sind, hat der Güterverkehr rascher zugenommen als das BIP. Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr sind in der EU nach wie vor große Probleme mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit.

Die EU hat sich in ihrem Klima- und Energiepaket[20] verpflichtet, im Verkehrssektor den Anteil von Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen (darunter Biokraftstoffe, erneuerbare Elektrizität und Wasserstoff) bis zum Jahr 2020 auf 10 % zu steigern. Dieses Ziel wird von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe begleitet, die in der Richtlinie für erneuerbare Energie[21] und der Richtlinie über die Kraftstoffqualität festgelegt wurden[22].

Zu den wichtigsten politischen Entwicklungen auf EU-Ebene zählt auch das Maßnahmenpaket „Umweltfreundlicher Verkehr“, das sich mit der Ökologisierung des Verkehrs[23], der Internalisierung externer Kosten[24] und Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand[25] befasst. Dieses schließt zudem einen Vorschlag zur Internalisierung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge[26] ein. Im April 2009 wurde eine Verordnung mit verbindlichen Zielen für den CO2-Ausstoß neuer Pkw angenommen[27].

Darüber hinaus wurden eine Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge[28] und ein Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme[29] angenommen sowie neue Folgemaßnahmen zum Grünbuch zur Mobilität in der Stadt auf den Weg gebracht. Weiters wurde Einigung über die Aufnahme der Luftfahrt in das Emissionshandelssystem der EU ab 2012 erzielt. Im Seeverkehrsbereich wurden u.a. das dritte Maßnahmenpaket für die Sicherheit im Seeverkehr und die Seeverkehrsstrategie bis 2018[30] angenommen.

Ferner wurden Vorschläge für eine neue Richtlinie über die Kennzeichnung von Reifen[31] und für eine Verordnung mit Grenzwerten für das Rollgeräusch von Reifen, Beständigkeitsnormen und die Verwendung von Reifendruckwarnsystemen[32] angenommen.

Bei der Weiterentwicklung der Verkehrspolitik der EU ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sämtliche Nachhaltigkeitsaspekte (u.a. Emissionen, Lärm, Flächennutzung und biologische Vielfalt) und Basismaßnahmen in eine langfristige Vorstellung von einer nachhaltigen, sich über das gesamte Verkehrswesen[33] erstreckenden Mobilität von Bürgern und Waren und in einander ergänzende Anstrengungen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene einfließen.

Nachhaltigkeit beim Verbrauch und in der Produktion

Bei den Veränderungen im Hinblick auf einen nachhaltigen Verbrauch und eine nachhaltige Produktion bietet sich ein ziemlich gemischtes Bild, wohingegen bei der Entkopplung von Umweltbelastung, Verwendung natürlicher Ressourcen und Wirtschaftswachstum leichte Fortschritte zu verzeichnen sind. Die Verbrauchsmuster hingegen entwickeln sich vor allem beim Energieverbrauch eindeutig negativ, wohingegen die Produktionsmuster positive Anzeichen aufweisen.

Durch den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik[34] sollen die Umweltverträglichkeit von Erzeugnissen verbessert, die Nachfrage nach nachhaltigeren Waren und Produktionstechnologien gesteigert und Innovationen gefördert werden. Der Aktionsplan war begleitet von Vorschlägen für die Neufassung der Ökodesign-Richtlinie und der Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs und für eine Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung und der EMAS-Verordnung[35]. Der Einzelhandel spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf das Verhalten des Verbrauchers. Es wurde ein Forum eingerichtet mit dem Ziel, die Umweltbilanz des Einzelhandels zu verbessern und den Verbraucher umfassender aufzuklären.

Zu den wichtigsten politischen Initiativen für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen zählten die Energy-Star-Verordnung[36] und eine Mitteilung über umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen[37], in der das freiwillige, ab dem Jahr 2010 anzustrebende Ziel eines zu 50 % umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens in allen Mitgliedstaaten vorgeschlagen wird. Die Kommissionsdienststellen haben für zehn vorrangige Produkt- und Dienstleistungsgruppen (darunter Verkehr, Nahrungsmittel, Bauwesen und Büroausstattung) Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen ausgearbeitet und diese den Mitgliedstaaten zur Annahme unterbreitet.

Die Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie ist ebenso vorangeschritten wie die Messung ökologischer Innovationen. Die überarbeiteten Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen sehen einen Bonus von 10 % für höchstmögliche Beihilfen für ökologische Innovationen vor.[38] Die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung[39] ist ein entscheidendes Instrument auf dem Weg zu einer nachhaltigen Erzeugung und zu ökologischen Neuerungen, dessen Stellenwert durch den Vorschlag für eine Richtlinie über Industrieemissionen weiter erhöht wird.[40]

Im Jahr 2008 trat REACH, die wichtigste Rechtsvorschrift der EU auf dem Gebiet der chemischen Stoffe, in Kraft, und die neue Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) nahm ihre Arbeit auf. Außerdem traten neue Bestimmungen über die Klassifizierung, die Kennzeichnung und die Verpackung von chemischen Stoffen in Kraft.

Substanzerhaltende Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Obschon es positive Entwicklungen in Bezug auf den Status und die Verwendung von Wasser und Luft gegeben hat, stellt das Handeln des Menschen nach wie vor eine Bedrohung für die biologische Vielfalt und natürliche Bodenflächen dar.

Die weltweite Nachfrage nach natürlichen Ressourcen wächst rasch und wird infolge des Bevölkerungszuwachses auf schätzungsweise 9 Mrd. Menschen bis zum Jahr 2050 weiter zunehmen. Bezogen auf den ökologischen Fußabdruck würde damit die Grenze der langfristigen Belastbarkeit des Planeten um 30 % überschritten[41].

Die biologische Vielfalt nimmt weltweit ab, und nichts deutet darauf hin, dass sich diese Entwicklung umkehren oder zumindest verlangsamen könnte. Die EU wird ihr Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 aufzuhalten, wahrscheinlich verfehlen[42]. Die Fischbestände in der EU werden seit Jahrzehnten überfischt[43]. Der jährliche Verlust an Ökosystemleistungen wird auf 50 Billionen € geschätzt, die kumulierten Wohlfahrtsverluste dürften 2050 7 % des BIP erreichen[44].

Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Waldökosysteme in der EU zwar stabil geblieben, aber zunehmend mit Herausforderungen wie Stürmen, Waldbränden, Ungezieferbefall und sonstigen durch den Klimawandel bedingten Bedrohungen konfrontiert. Die Bodenqualität verschlechtert sich infolge des Klimawandels zusehends. Ökosystemdienstleistungen spielen in diesem Zusammenhang generell eine wichtige Rolle, weil sie u.a. extreme Witterungsbedingungen und deren Auswirkungen mildern helfen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.

Zu den von der EU auf diesem Gebiet ergriffenen Initiativen zählt die Rohstoffinitiative[45], eine Gesamtstrategie zur Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen beim Zugang zu Rohstoffen einschließlich sekundärer Rohstoffe, die in der EU durch mehr und bessere Wiederverwertung gewonnen werden können. Im November 2007 wurde vom UNEP und von der Kommission das International Panel for Sustainable Resource Management[46] eingerichtet. Um den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten, wurden neue Rechtsvorschriften für die Identifizierung und Etikettierung von Saatgut sowie für das Saat- und Pflanzgutwesen ausgearbeitet[47].

Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie[48] ist ein wichtiger Meilenstein; sie wird der EU dabei helfen, die materiellen Ressourcen besser zu bewirtschaften und die Ressourceneffizienz zu steigern. In der Richtlinie werden grundlegende Konzepte wie Abfallhierarchie, Abfallvermeidung und Einbeziehung des Lebenszyklus-Ansatzes präzisiert. Sie gibt wichtige Ziele für das Abfallrecycling vor: So soll bis 2020 erreicht werden, dass 50 % der Haushaltsabfälle und 70 % der Bau- und Abbruchabfälle recycelt werden.

Die Mitgliedsaaten haben mit der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie gezielte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt getroffen. Allerdings steht die abschließende Realisierung des Netzwerks Natura 2000 ebenso aus wie eine angemessene Bewirtschaftung von Arten und Habitat.

Zu den wichtigsten Maßnahmen bei der Wasserbewirtschaftung zählte die Wasserrahmenrichtlinie und die Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren[49]. Das Ziel dieser Richtlinie, bis 2015 den guten ökologischer Zustand aller Gewässer zu erreichen, ist eine große Herausforderung, zumal die die meisten Gewässer in der EU Gefahr laufen, die Ziele der Richtlinie zu verfehlen, wenn keine entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Die Wasserrahmenrichtlinie wurde durch eine Richtlinie ergänzt, mit der Umweltqualitätsnormen für wichtige chemische Stoffe eingeführt wurden[50].

Mit der im Oktober 2007 eingeführten integrierten Meerespolitik wurden ein gemeinsamer Rahmen für sämtliche Fragen der EU-Meerespolitik und sektorübergreifende Werkzeuge für eine wirklich nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt (Ozeane, Meere und Küsten) geschaffen. Zudem sind bei den sektorspezifischen politischen Strategien auf diesem Gebiet erhebliche Fortschritte erzielt worden[51]. Seebeckenstrategien für das Polarmeer, die Ostsee und das Mittelmeer befassen sich mit den spezifischen Herausforderungen an diese Wasserkörper.

Das Grünbuch „Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik“[52] befasst sich mit dem Zustand der Fischerei in Europa und enthält eine Analyse der aktuellen Gemeinsamen Fischereipolitik. Es soll zudem Anregungen für eine öffentliche Debatte über die Frage geben, wie die langfristige Nachhaltigkeit und Rentabilität der Fischerei gesichert werden kann.

Öffentliche Gesundheit

Insgesamt ist die Entwicklung im EU-Gesundheitssektor eher durchwachsen. Die Zahl der Jahre, die ein EU-Bürger erwartungsgemäß in guter gesundheitlicher Verfassung leben wird, nimmt langsam, aber sicher zu. Die gesundheitlichen Verbesserungen schlagen sich in sinkenden Sterberaten aufgrund chronischer Krankheit und Selbstmord nieder. Auch ist die Zahl schwerer Arbeitsunfälle rückläufig. Andererseits hat die Belastung durch Luftverschmutzung ebenso zugenommen wie die Menge der produzierten chemischen Stoffe.

Mit der Annahme der EU-Gesundheitsstrategie[53] im Oktober 2007 wurde ein ganzheitlicher Ansatz für Fortschritt und Nachhaltigkeit im Leben der EU-Bürger eingeführt.

Die Maßnahmen, die zur Förderung einer gesunden Lebensweise, zum Abbau von Ungleichheiten bei der Gesundheitsfürsorge und zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes ergriffen wurden, schlossen auch Maßnahmen zur Bekämpfung schwerer (z.B. Krebs), chronischer und seltener Krankheiten ein. Mehrere politische Initiativen befassten sich mit der geistigen Gesundheit, mit den Themen Alkohol, Fettsucht und Tabak sowie mit der Aids- bzw. HIV-Bekämpfung. Die Gesundheitsindikatoren der Europäischen Gemeinschaft[54], darunter der Indikator „Gesunde Lebensjahre“, geben Aufschluss über den Gesundheitszustand und über durch die Lebensweise bestimmte, für die Gesundheit und die Umweltverschmutzung ausschlaggebende Faktoren.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf einen neuen legislativen Rahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden[55] geeinigt. Dieser wird ein deutliche Verbesserungen in punkto Umweltschutz und Sicherheit mit sich bringen. Das Gemeinschaftliche Pflanzenschutzrecht wird derzeit evaluiert und aktualisiert[56].

Die neue EU-Regelung für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen[57] soll Innovationen im Futtermittelsektor ermöglichen und zur Verbesserung der Futtermittelumwandlungsquote beitragen. Der Aktionsplan zur Umsetzung der neuen Tiergesundheitsstrategie[58] schließt Initiativen für eine nachhaltige Sicherstellung hoher gesundheitlicher Standards für Mensch und Tier ein. Bei den Arbeiten über den Schutz und das Wohlergehen von Tieren wurden weitere Fortschritte erzielt.

Die Kommission trägt zudem über von der EU finanzierte Forschungsmaßnahmen und fortgeschrittene Dienste auf dem Gebiet der Gesundheitstelematik („e-Health“) zu einer besseren öffentlichen Gesundheit bei, indem sie beispielsweise den IKT-Einsatz in den europäischen Gesundheitssystemen fördert.

Im Jahr 2009 hat die Kommission die Initiative „Jugend und Gesundheit“ gestartet, durch die die Gesundheit und das Wohl junger Menschen gefördert werden sollen. Darüber hinaus hat die Kommission ihre Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Fragen wie dem Klimaschutz, der Luftqualität in Innenräumen, der Tabakkontrolle und der Verletzungsverhütung fortgesetzt.

Soziale Eingliederung, Bevölkerungsentwicklung und Migration

Die Zahl der Erwerbslosenhaushalte, die Einkommensungleichheit und die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist zurückgegangen, aber die Zahl der erwerbstätigen Armen und das generelle Armutsrisiko sind konstant geblieben. Das Ziel, bis zum Jahr 2010 mindestens jede zweite ältere Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zuzuführen, wird wahrscheinlich erreicht, das Ziel, das durchschnittliche Renteneintrittsalter bis 2010 auf 65 Jahre zu erhöhen, jedoch wahrscheinlich nicht. Die demografische Entwicklung deutet darauf hin, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den EU-27 ab dem Jahr 2013 zurückgehen und bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 2008 um 39 Millionen (12 %) abnehmen wird[59].

Eine wichtige Herausforderung bleibt die optimale Nutzung des Bevölkerungspotenzials Europas für eine Zunahme der Beschäftigungsquoten, für größere Produktivität und für die erfolgreiche Integration von Zuwanderern. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um gegen die Diskriminierung von Zuwanderern vorzugehen.

Einen politischen Fortschritt bedeutete die Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen vom Oktober 2008. Mittels der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration wurden Reformen der Mitgliedstaaten auf diesen Gebieten gefördert. Auch werden die Mitgliedstaaten mit Strukturfondsmitteln der Gemeinschaft bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung unterstützt. Insgesamt sind für diese Zwecke rund 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehen.

Der zweite Demografiebericht[60] wurde in Verbindung mit dem Europäischen demografischen Forum im Jahr 2008 veröffentlicht. Außerdem wurden eine Europäische Allianz für Familien und eine neue, auf Regierungsebene tätige Beratungsgruppe für demografische Fragen geschaffen.

Der von der Kommission vorgelegte Bericht über die demografische Alterung 2009[61] befasst sich ausführlich mit den langfristigen wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Auswirkungen der demografischen Alterung bis 2060.

Als Teil des EU-Aktionsplans „Altern in der Informationsgesellschaft“ wurde ein Forschungsprogramm für umgebungsunterstütztes Leben (AAL)[62] aufgelegt, das mit rund 150 Mio. EUR ausgestattet ist.

Daneben arbeitet die EU an einer besseren Steuerung der Migrationsströme, an der Koordinierung nationaler Integrationsstrategien und an der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Im Zuge der Umsetzung des strategischen Plans zur legalen Zuwanderung wurden Legislativvorschläge zur Angleichung der Aufnahmeverfahren, -kriterien und -rechte bei bestimmten Kategorien von Drittstaatangehörigen vorgelegt.[63] Ferner ist die EU-„Blue-Card“ für hochqualifizierte Zuwanderer eingeführt worden[64]. Zur Verstärkung des Vorgehens gegen die illegale Einwanderung wurden die „Rückführungsrichtlinie“ und eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen[65], erlassen.

Weiters wurden Handbücher für politische Entscheidungsträger und Praktiker erstellt sowie eine einheitliche europäische Integrationswebsite[66] und ein europäisches Integrationsforum geschaffen. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten werden im Zeitraum 2007-2013 mit 825 Mio. EUR aus dem Europäischen Integrationsfonds unterstützt.

Mit der Mitteilung „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa“[67] und dem Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl[68] wurde der Grundstein für ein kohärentes künftiges Vorgehen gelegt. Darüber hinaus hat der Europäische Rat beschlossen, ab Juni 2010 alljährlich eine Debatte über die Einwanderungs- und Asylpolitik abzuhalten.

Armut in der Welt und Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung

Nach dem 2007 verzeichneten Abwärtstrend der offiziellen Entwicklungshilfe, gelang es der EU 2008, diese Entwicklung umzukehren. Dennoch dürften die nächsten Jahre aus entwicklungspolitischer Sicht eher problematisch sein, da viele Mitgliedstaaten von ihren Zwischenzielen für 2010 weit entfernt sind[69]. Die meisten anderen Indikatoren für die Handelsglobalisierung, für die Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung und für die weltweite Ressourcenverwaltung weisen positive Trends aus.

Für die Bewältigung globaler Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung ist es unbedingt notwendig, Partner in Drittländern einzubinden. Die EU arbeitet weiterhin eng mit Drittländern und Regionen zusammen, sei es auf bilateraler Ebene oder aber multilateral wie beispielsweise im Rahmen der G8, der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) und anderer zuständiger UN-Gremien sowie der OECD. In der Sitzung der CSD im Mai 2009 wurde vereinbart, dass mit Blick auf eine langfristige Lebensmittelsicherheit in der künftigen Politik auch Umweltbelange (der Wasserbedarf in der Landwirtschaft, der Verlust von Waldflächen, die Verschlechterung der Bodenqualität und notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel usw.) berücksichtigt und zu diesem Zweck wissenschaftlich fundierte Ansätze verfolgt und das Wissen der örtlichen Bevölkerung genutzt werden müssen.

Auf hoher Ebene wurde mit zahlreichen Ländern (u.a. Brasilien, China, Indien, Russland, Mexiko und Südafrika) ein Dialog über Umweltfragen aufgenommen. Ähnliche Gespräche werden bereits mit Australien, Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten geführt. Mit einigen Ländern (darunter Indien und China) wurden ausgedehnte Kooperationsrahmen geschaffen. Außerdem wurden mit dem Karibikforum, dem Pazifikinselforum und der Afrikanischen Union gemeinsame Erklärungen zum Klimawandel vereinbart, und es wurde eine gemeinsame Erklärung der AKP-Staaten und der EU unterzeichnet.

Durch den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Partnern der Europäischen Nachbarschaftspolitik werden Ziele einer nachhaltigen Entwicklung gefördert. Zu diesem Zweck wurde die regionale Zusammenarbeit durch die Union für den Mittelmeerraum, die Schwarzmeersynergie und die Östliche Partnerschaft verstärkt.

Auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit wurden mehrere Initiativen zur Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung ergriffen, darunter die Mitteilung „EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern“[70], ein europäischer Strategierahmen für die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit[71], ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über eine bessere Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Entwicklungszusammenarbeit[72] sowie mehrere Abkommen im Rahmen der Initiative für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT), darunter das freiwillige Partnerschaftsabkommen mit Kongo (Brazzaville); mit mehreren weiteren Ländern laufen entsprechende Verhandlungen.

Allgemeine und berufliche Bildung

Die Dominanz eines geringen Bildungsstands nimmt in allen Altersgruppen ab. Die Zahl der Menschen, die sich mit lebenslangen Lernaktivitäten befassen, nimmt jedoch langsamer zu als vorgesehen, und auch die Zahl der Schulabbrecher nimmt nicht rasch genug ab, um das diesbezügliche Ziel zu erreichen.

Die allgemeine und berufliche Bildung ist das Fundament einer nachhaltigen Entwicklung. Zur Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung strategischer Konzepte für den Austausch von Know-how und bewährten Praktiken. Die von der Kommission vorgenommene Bestandsaufnahme innovativer Maßnahmen in EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern[73] unterstreicht die Bedeutung, die der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung beigemessen wird.

Die von der Kommission vorgelegte Mitteilung „Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“[74] bildet einen maßgeblichen Leitfaden für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in diesem Bereich bis zum Jahr 2020. Das Programm für lebenslanges Lernen (2007–2013) ist ein zentrales Werkzeug für die Weiterentwicklung der Rolle von Systemen für die allgemeine und berufliche Bildung.

Forschung und Entwicklung

Eurostat-Daten zufolge ist der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP zwischen 2000 und 2007 von 1,85 auf 1,83 % zurückgegangen. Dieser Indikator entfernt sich also von dem EU-Ziel, bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 3 % zu erreichen.

Eines der Hauptziele des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung im Zeitraum 2007-2013 besteht darin, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. In den Jahren 2007 und 2008 wurden 44 % aller für gemeinsame Forschungsmaßnahmen vorgesehenen Mittel für Projekte zugewiesen, die eine nachhaltige Entwicklung fördern sollen. Auch zwei gemeinsame Technologieinitiativen, die im Zuge des Siebten Rahmenprogramms durchgeführt werden („Clean Sky“ sowie „Brennstoffzellen und Wasserstoff“) stellen auf Nachhaltigkeit ab. Der Beitrag der EU beläuft sich auf insgesamt 1,3 Mrd. EUR. Ferner hat die Kommission im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms drei umfangreiche Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor angeregt, bei denen es um drei Themen geht, die von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung sind: „Umweltfreundliche Autos“, „Energieeffiziente Gebäude“ und „Fabriken der Zukunft“. Die Kommission möchte sicherstellen, dass überall in der europäischen Forschung den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird. Die künftige Herausforderung wird darin bestehen, auf den viel versprechenden ersten Schritten aufzubauen und den Beitrag der Forschung zu einer nachhaltigen Entwicklung auszuweiten.

Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente

Auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik setzt die EU auf Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch Einbindung einschlägiger Initiativen in nationale und regionale Entwicklungsstrategien. Im Programmierungszeitraum 2007-2013 werden auf diese Weise sowohl Maßnahmen zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen als auch sektorübergreifende Themen unterstützt: Beispielsweise werden im Zeitraum 2007-2013 Mittel in Höhe von 105 Mrd. EUR (30 % der Gesamtmittelausstattung der Kohäsionsfonds von 347 Mrd. EUR) für Umweltmaßnahmen aufgewendet. Ferner wird im Rahmen der Kohäsionspolitik die Entwicklung politischer Mechanismen (z.B. Programmierungskonzepte oder Verfahren für das Regieren auf mehreren Ebenen) gefördert, durch die wiederum innerhalb der Programmverwaltungsstrukturen Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung unterstützt und die Regionen zu eben solchen Maßnahmen ermutigt werden.

Die Ziele und Grundsätze der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung müssen noch mehr in die Kohäsionspolitik integriert werden, damit in diesem Rahmen die neuen Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung angegangen werden können, denen sich die EU derzeit gegenüber sieht (z.B. demografische Entwicklung und Klimawandel). Die Kohäsionspolitik kann einen wichtigen Beitrag zur Folgenabfederung (insbesondere durch Unterstützung des Umstiegs auf eine Wirtschaft mit geringem Kohlenstoffausstoß) und zur Anpassung leisten.

Die Kommission hat das Ziel eines schrittweisen Abbaus umweltschädlicher Subventionen in ihre sektorspezifischen politischen Strategien integriert, beispielsweise durch die Reform der Fischereipolitik oder als Teil des GAP-„Gesundheitschecks“.

Die Kommission hat neue Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen[75] angenommen, die gleichermaßen auf einen größeren Nutzen für die Umwelt und auf eine möglichst geringe Verzerrung des Wettbewerbs abstellen und so den Mitgliedstaaten helfen sollen, die erforderlichen politischen Instrumente einzuführen und ökologische Neuerungen zu finanzieren..

Bei der öffentlichen Konsultation, die im Jahr 2007 mit dem Grünbuch über den Einsatz marktgestützter Instrumente für umweltpolitische und verwandte Zwecke eingeleitet wurde, zeigte sich, das großes Interesse an einer breiteren Verwendung marktgestützter Instrumente auf verschiedenen geografischen Ebenen besteht[76].

4. PERSPEKTIVEN FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Drei Jahre, nachdem mit der Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung begonnen wurde, ist es nunmehr an der Zeit, Überlegungen darüber anzustellen, wie diese Strategie künftig weitergeführt werden könnte.

Auf EU-Ebene wird die Nachhaltigkeit vor allem über die verschiedenen politischen Strategien der EU und die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung selbst gefördert und überwacht. Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung trägt nicht zuletzt dazu bei, dass auf nationaler und auf regionaler Ebene Strategien für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet wurden. So verfügen heute nahezu alle Mitgliedstaaten über eine eigene nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung, die den internationalen Empfehlungen für bewährte Praktiken[77] entsprechen. Die nationalen Strategien sind in einer vom Ausschuss der Regionen in Auftrag gegebenen, unlängst veröffentlichten Studie[78] ausführlich analysiert worden.

Verschiedenen Akteuren fällt es schwer, zu verstehen, warum es auf EU-Ebene mehrere verschiedene bereichsübergreifende Strategien von vorrangiger Bedeutung gibt (z.B. die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung). Weitere bereichsübergreifende Strategien sind das Klima- und Energiepaket oder die integrierte Meerespolitik. Die Lissabon-Strategie ist eine dynamische Strategie, in die Nachhaltigkeitsaspekte (Klimawandel, Energie, finanzielle und soziale Nachhaltigkeit) integriert wurden. Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung ist eine auf lange Sicht angelegte Strategie, die einen guten Rahmen für die Ausrichtung und Offenlegung allgemeiner langfristiger Entwicklungen und für Maßnahmen zur Förderung von Überlegungen über künftige Nachhaltigkeitsmaßnahmen bildet, gleichzeitig aber auch kurzfristige politische Maßnahmen erfordert. Ein Zusammenlegen der bereichsübergreifenden Strategien scheint wegen ihrer unterschiedlichen Funktionen nicht machbar zu sein. Auf den ergänzenden Charakter der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Lissabon-Strategie ist bereits in der erneuerten EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung[79] hingewiesen worden. Gleichwohl mag es erforderlich sein, die Frage, welche spezifische Funktion die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung im Vergleich zu anderen EU-Strategien erfüllt, näher zu klären und sie entsprechend zu präzisieren.

In diesem Zusammenhang könnten zur Begleitung der Strategie Folgendes in Betracht gezogen werden:

1. Stärkere Synergie mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die im Jahr 2010 überprüft werden wird, sowie mit anderen bereichsübergreifenden EU-Strategien. Denkbar wäre zudem eine bessere Koordinierung und Verknüpfung zwischen den von den Strategien abgedeckten Politikfeldern und dem jeweiligen Follow-up.

2. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung könnte weiter präzisiert oder aber auf ihren Überbrückungscharakter refokussiert werden und dann nach Maßgabe der im Jahr 2006 festgelegten Leitgrundsätze den allgemeinen Rahmen für die Politik auf diesem Gebiet bilden.

3. Mit Hilfe der Strategie könnte der Austausch bewährter Praktiken innovativer Konzepte der Mitgliedstaaten erleichtert werden.

4. Um eine effizientere Überwachung und Durchsetzung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, könnten die bei der Lissabon-Strategie genutzten Mechanismen ebenfalls bei der Überwachung der Umsetzung der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung verwendet werden. Dies würde gemeinsam festgelegte Ziele, Messinstrumente (Indikatoren und Leitlinien), Benchmarks (für den Leistungsvergleich unter den Mitgliedstaaten) und Emulationen für das Replizieren und Verbessern bewährter Praktiken einschließen. Zudem könnten Maßnahmen zur Unterstützung beider Strategien mit sichtbaren positiven Auswirkungen auf das Wachstum, die Beschäftigung und die Umwelt ausgearbeitet werden. Leitthema könnte beispielsweise die Förderung von ökologischen Neuerungen, Ressourceneffizienz und grünem Wachstum sein.

5. Die Überwachung der Strategie für nachhaltige Entwicklung erfolgt auf der Grundlage der von Eurostat koordinierten Indikatoren für nachhaltige Entwicklung. Derartige Indikatoren sind zwar ein umfassendes Beobachtungswerkzeug, aber es müssen noch weitere maßgebliche Indikatoren entwickelt werden. Um die vorhandenen Indikatoren für nachhaltige Entwicklung zu ergänzen und wichtige Informationen über Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung besser verbreiten zu können, prüft die Kommission zurzeit Möglichkeiten für die Einführung eines Anzeigers der Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung („scoreboard“).

6. Es gibt einige neue Herausforderungen, die in der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung noch nicht erfasst oder nur am Rande berührt werden: Energiesicherheit, Anpassung an den Klimawandel[80], Lebensmittelsicherheit, Bodennutzung, die Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen und die externe Dimension einer nachhaltigen Entwicklung. Die Schwerpunkte dieser externen Dimension müssen auch weiterhin der Klimawandel und Energie sowie die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele sein.

Bei der Umsetzung dieser Strategie könnte der Schwerpunkt auf die Förderung langfristiger EU-Ziele in besonders wichtigen Bereichen gelegt werden, d.h. insbesondere auf die

- Förderung der raschen Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonende Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß, die sich durch energie- und ressourceneffiziente Technologien, umweltfreundliche Verkehrsmittel und nachhaltiges Verbraucherverhalten auszeichnet.

- Verstärkung umweltpolitischer Anstrengungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz von Wasser und sonstigen natürlichen Ressourcen: Die Zerstörung der biologischen Vielfalt setzt sich nachweislich und in Besorgnis erregendem Maße fort. Die Verschlechterung der Ökosysteme ist nicht nur unserer Lebensqualität und der Lebensqualität künftiger Generationen abträglich, sondern steht auch einer nachhaltigen langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung im Wege.

- Förderung der sozialen Integration: Ausgerechnet die schwächsten Bevölkerungsgruppen laufen Gefahr, am stärksten von der Wirtschaftskrise getroffen zu werden, und wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, kann es sein, dass sie am längsten unter den Auswirkungen werden leiden müssen.

- Stärkung der internationalen Dimension der nachhaltigen Entwicklung und Intensivierung der Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut in der Welt.

5. ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die politischen Fortschritte, die auf EU-Ebene in den von der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung abgedeckten Bereichen erzielt worden sind, sowie Anregungen für weitere Überlegungen und Diskussionen über das Thema nachhaltige Entwicklung. Sie kommt u.a. zu dem Schluss, dass trotz merklicher Bemühungen, Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in die wichtigsten politischen Strategien der EU zu integrieren, unnachhaltige Entwicklungstrends fortbestehen und die EU ihre Anstrengungen weiter verstärken muss. Am Beispiel des Klimawandels wird deutlich, dass frühzeitiges Handeln zu besseren, rascheren und kostengünstigeren Ergebnissen führt.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss arbeitet zurzeit eine Sondierungsstellungnahme zur Zukunft der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung aus, die im Herbst 2009 veröffentlicht wird und einen weiteren Beitrag zu dieser Debatte leisten könnte.

Diese und weitere Beiträge wie auch aktive Beiträge der Beteiligten werden mit in eine künftige Entscheidung darüber einfließen, ob, wie ursprünglich bereits im Jahr 2006 vorgesehen, eine umfassende Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung durchgeführt wird. Diese könnte die Grundlage für eine weitere Präzisierung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung bilden, bei der ihre Funktion im politischen Entscheidungsprozess der EU eindeutiger definiert, sie auf die Bereiche mit dem größten Fortschrittsbedarf ausgerichtet und ihre Steuerung verbessert werden könnte.

[1] Siehe bezüglich des Konjunkturprogramms die einschlägigen Mitteilungen KOM(2008) 800 vom 26.11.2008 und KOM(2009) 114 vom 4.3.2009 sowie die Mitteilungen „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ (KOM (2009) 257 vom 3.6.2009) und „Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren“ (KOM(2008) 876 vom 16.12.2008).

[2] Der erste Bericht wurde im Oktober 2007 angenommen; siehe KOM(2007) 642 und SEK(2007)1416.

[3] KOM (2008) 412 vom 2.7.2008.

[4] Die auf EU-Indikatoren für nachhaltige Entwicklung beruhenden Eurostat-Daten beziehen sich größtenteils auf den Zeitraum 2000-2007.

[5] Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zu der Mitteilung „Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen", SEK(2009) 101.

[6] http://ec.europa.eu/environment/climat/climate_action.htm

[7] Richtlinie 2009/29/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 63).

[8] Richtlinie 2009/31/EG ( ABl. L 140 vom 5.6. 2009, S. 114).

[9] Richtlinie 2009/28/EG ( ABl. L 140 vom 5.6. 2009, S. 16).

[10] KOM(2008) 780 vom 13.11.2008.

[11] KOM(2008) 778 vom 13.11.2008.

[12] KOM(2008)399 vom 16.7.2008.

[13] KOM(2008) 397 vom 16.7.2008.

[14] Verordnung (EG) Nr. 397/2009 (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 3).

[15] KOM(2007) 723 vom 22.11.2007.

[16] KOM(2009) 111 vom 12.3.2009.

[17] Siehe „Prosperity without Growth? The transition to a sustainable economy“, UK Sustainable Development Commission, 2009.

[18] Siehe die Mitteilung KOM(2009) 39 vom 28.1.2009 („Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen“).

[19] Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)147 vom 1.4.2009).

[20] http://ec.europa.eu/environment/climat/climate_action.htm.

[21] Richtlinie 2009/28/EG, ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.

[22] Richtlinie 2009/30/EG, ABl. L 140, 5.6.2009, S.. 88.

[23] KOM(2008) 433 vom 8.4.2008.

[24] KOM(2008) 435 vom 8.4.2008.

[25] KOM(2008) 432 vom 8.4.2008.

[26] KOM(2008) 436 vom 8.4.2008.

[27] Verordnung (EG) Nr. 443/2009, ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1.

[28] Richtlinie 2009/33/EG ( ABl. L 120 vom 15.5.2009, S. 5.

[29] KOM(2008) 886 vom 16.12.2008.

[30] KOM(2009) 8 vom 21.1.2009.

[31] KOM(2008) vom 31.11.2008.

[32] KOM(2008) 316 vom 23.5.2008.

[33] KOM(2009) 279 vom 17.6.2009 [Mitteilung „Ein zukunftsfähiges Verkehrswesen: zu einem integrierten, technologiegeführten und benutzerfreundlichen System“].

[34] KOM(2008) 397 vom 16.7.2008

[35] Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits Einigkeit über die Ökodesign-Richtlinie, die Umweltzeichen-Verordnung und die EMAS-Verordnung erzielt.

[36] Verordnung (EG) Nr. 106/2008 ( ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1).

[37] KOM(2008) 400 vom 16.7.2008.

[38] ABl. C 82 vom 1.4.2008, S. 1.

[39] http://ec.europa.eu/environment/air/pollutants/stationary/ippc/key_impl.htm

[40] COM(2007) 844, 21.12.2007

[41] WWF, Living Planet Report 2008.

[42] Halbzeitbewertung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (KOM(2008) 864 vom 16.12.2008).

[43] Grünbuch „Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik“ (KOM(2009)163 vom 22.4.2009).

[44] TEEB (2008) "The Economics of Ecosystems and Biodiversity" (Ökonomischer Wert von Ökosystemen und biologischer Vielfalt) - Zwischenbericht an die COP-9 der CBD und Halbzeitbewertung der EU-Strategie für die Erhaltung der biologischen Vielfalt (KOM(2008) 864) und der EPRG (erscheint 2009).

[45] KOM(2008) 699 vom 4.11.2008.

[46] www.unep.fr/scp/rpanel/.

[47] http://ec.europa.eu/food/plant/propagation/conservation_varieties/index_en.htm

[48] Richtlinie 2008/98/EG, ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.

[49] KOM(2007) 414 vom 18.7.2007, http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/scarcity_en.htm.

[50] Richtlinie 2008/105/EG (ABl. L 384 vom 24.12.2008, S. 84).

[51] Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG, ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19), Europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung (KOM(2008) 534 vom 3.9.2008), Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen (KOM(2009) 10 vom 21.1.2009), Mitteilung über die Offshore-Windenergie (KOM(2008) 768 vom 13.11.2008), Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel“ (KOM(2009)147 vom 1.4.2009) und die EU-Strategie für eine Verbesserung des Abwrackens von Schiffen (KOM (2008) 767 vom 19.11.2008).

[52] KOM(2009) 163 vom 22.4.2009, siehe auch http://ec.europa.eu/fisheries/reform/.

[53] KOM (2007) 630 vom 23.10.2007.

[54] http://ec.europa.eu/health/ph_information/dissemination/echi/echi_de.htm.

[55] http://ec.europa.eu/environment/ppps/home.htm

[56] http://ec.europa.eu/food/plant/strategy/index_en.htm

[57] http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/comm_register_feed_additives_1831-03.pdf

[58] http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/strategy/actionplan_en.htm.

[59] Quelle: Eurostat.

[60] SEK(2008) 2911 vom 28.11.2008.

[61] KOM(2009)180 vom 29.4.2009, siehe auch http://ec.europa.eu/economy_finance/thematic_articles/article14761_de.htm.

[62] Entscheidung 742/2008/EG, ABl. L 201 vom 30.7.2008, S. 49.

[63] Richtlinie 2009/50/EG v(ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17); KOM(2007) 638.

[64] Richtlinie 2009/50/EG (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17)..

[65] Richtlinie 2009/52./EG (ABl. L 168 vom 30?6.2009, S. 24).

[66] http://ec.europa.eu/ewsi/de/.

[67] KOM(2008) 359 vom 17.6.2008.

[68] Ratsdokument 13440/08; Mitteilung der Kommission KOM (2009) 266 vom 10.6.2009.

[69] KOM(2009) 160 vom 8.4.2009.

[70] KOM (2009) 84 vom 23.2.2009.

[71] KOM (2008) 588 vom 24.9.2008.

[72] SEK (2009) 555 vom 21.4.2009.

[73] http://ec.europa.eu/education/more-information/doc/sustdev_en.pdf.

[74] KOM (2008) 865 vom 16.12.2008, gebilligt in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12.5.2009.

[75] ABl. C 82 vom 1.4.2008, S. 1.

[76] SEK (2009) 53 vom 16.1.2009, siehe http://ec.europa.eu/environment/enveco/pdf/analyse_doc.pdf.

[77] Der Zusammenhalt zwischen der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung und den nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung wird durch nationale Koordinatoren sichergestellt. Den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen erleichtert das EU-Netz für nachhaltige Entwicklung, auf dessen Homepage (http://www.sd-network.eu/?k=country%20profiles) Informationen über die nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung abgerufen werden können.

[78] Beiträge der regionalen und der örtlichen Behörden zur Strategie für nachhaltige Entwicklung, Ausschuss der Regionen, 2009 (Verfasser: RIMAS).

[79] Ratsdokument 19117/06 vom 9.6.2006.

[80] KOM(2009) 147 vom 1.4.2009.

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