EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007DC0375

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Zwischenbewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008

/* KOM/2007/0375 endg. */

52007DC0375

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Zwischenbewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008 /* KOM/2007/0375 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 2.7.2007

KOM(2007) 375 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Zwischenbewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Zwischenbewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Hintergrund der Bewertung 3

3. Externe Evaluierung 3

3.1. Bewertungskriterien 3

3.2. Methodik 4

3.3. Bewertungsergebnisse 4

3.3.1. Finanzielle Aspekte 4

3.3.2. Europäischer Mehrwert 5

3.3.3. Relevanz 5

3.3.4. Wirksamkeit und Auswirkungen 6

3.3.5. Effizienz und Kostenwirksamkeit 7

3.3.6. Nutzen, Mehrwert und Nachhaltigkeit 7

4. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der externen Bewertung und Anmerkungen der Kommission 8

4.1. Programmgestaltung 8

4.2. Programmverwaltung 9

4.3. Programmfinanzierung 11

5. Schlussfolgerung der Kommission 11

Statistische Anhänge über gestellte und ausgewählte Anträge 13

1. EINLEITUNG

Dieser Bericht stützt sich auf Artikel 12 des Beschlusses 2317/2003/EG[1] vom 5. Dezember 2003 über die Einrichtung des Programms „Erasmus Mundus“, wonach eine Zwischenbewertung des Programms durchzuführen ist. Der Bericht enthält den Standpunkt der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Zwischenbewertung, die über folgenden Link zugänglich ist:

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm.

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen beruhen auf den ausführlichen Umfragen unter den Teilnehmern und Hauptakteuren von Erasmus Mundus, deren Ergebnisse detailliert im Anhang zu dem Zwischenbewertungsbericht aufgeführt sind.

2. HINTERGRUND DER BEWERTUNG

Erasmus Mundus ist ein Programm für Zusammenarbeit und Mobilität in der Hochschulbildung, mit dem sich die Europäische Union weltweit als ein Exzellenzzentrum des Lernens darstellen will. Das Programm soll die Entwicklung erstklassiger europäischer Masterstudiengänge fördern und für mehr Sichtbarkeit und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung in Drittländern sorgen. Die strategischen Ziele heißen hierbei höhere Qualität der europäischen Hochschulbildung sowie Ausbau der kulturübergreifenden Verständigung durch die Kooperation mit Drittländern.

Das Programm umfasst im Einzelnen folgende Ziele: Förderung von Qualität und Exzellenz in der europäischen Hochschulbildung, Ermutigung von Graduierten und Gastwissenschaftlern aus Drittstaaten zur Mobilität, Ausbau der strukturierten Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Drittländern sowie Verbesserung von Profil und Sichtbarkeit der europäischen Hochschulbildung auf internationaler Ebene und erleichterter Zugang dazu.

Das Programm gliedert sich in die folgenden vier Hauptaktionsbereiche: Aktion 1 – Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge mit integrierten Studiengängen auf Masterebene, die mindestens von drei Universitäten in drei unterschiedlichen EU-Staaten angeboten werden; Aktion 2 – Erasmus-Mundus-Stipendien für Studierende und Dozenten aus Drittstaaten; Aktion 3 – Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, die Stipendien für Studierende und Dozenten aus EU-Mitgliedstaaten bei Mobilitätsmaßnahmen in Drittstaaten einschließen; Aktion 4 – Projekte zur Förderung der weltweiten Attraktivität der europäischen Hochschulbildung.

3. EXTERNE EVALUIERUNG

3.1. Bewertungskriterien

Nach einer Ausschreibung[2] wurde das Centre for Strategy & Evaluation Services (CSES) mit der Bewertung beauftragt. Die Zwischenbewertung bezog sich auf den Zeitraum 2004-2006, in dem mehrere Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für die Programmdurchführung veröffentlicht wurden. Während die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, Stipendien und „Attraktivitätsprojekte“ (Aktionen 1, 2 und 4) im Studienjahr 2004-2005 anliefen, begannen die Partnerschaften (Aktion 3) ein Jahr später. Mit dieser Zwischenevaluierung soll Folgendes erreicht werden: Prüfung von Relevanz und Nutzen, Effizienz, Effektivität, Nachhaltigkeit und gemeinschaftlichen Mehrwert des Programms sowie Empfehlungen für die Kommission zur weiteren Verbesserung der praktischen Umsetzung des Programms, seiner Ziele, der Gestaltung, der Durchführungsvereinbarungen, Ergebnisse und Auswirkungen.

3.2. Methodik

Die Methodik umfasste Fachliteraturrecherchen, eine Umfrage bei Einrichtungen, die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge anbieten oder an Partnerschaften und Attraktivitätsprojekten beteiligt sind (Aktionen 1, 3 und 4), eine Erhebung bei den teilnehmenden Studierenden und Dozenten aus der EU und aus Drittstaaten sowie eine Befragung der Hauptakteure einschließlich der Kommission, der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“, der nationalen Erasmus-Mundus-Strukturen und der Teilnehmer der vier Programmaktionen.

3.3. Bewertungsergebnisse

Insgesamt ist das Erasmus-Mundus-Programm 2004-2008 sehr vielversprechend angelaufen. Es wurde von Studierenden und Hochschuleinrichtungen gleichermaßen begeistert aufgenommen, was darauf schließen lässt, dass es bestens auf die ermittelten Bedürfnisse abgestimmt ist. Für die Hochschuleinrichtungen bedeutet das Programm in vielerlei Hinsicht einen zusätzlichen Nutzen, denn es fördert beispielsweise die Entwicklung gemeinsamer, doppelter und mehrfacher akademischer Grade zwischen den Hochschuleinrichtungen unterschiedlicher Länder, gemäß den Zielen des Bologna-Prozesses, die europäische Dimension im Bildungswesen zu erweitern und für mehr Mobilität zu sorgen.

Erasmus Mundus leistet inzwischen auch einen Beitrag zum Ausbau der akademischen Exzellenz in der europäischen Hochschulbildung, indem insbesondere die Hochschuleinrichtungen der Union in bestimmten Fachbereichen zu verstärkter Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen, als „Weltklasse“ eingestuften Hochschuleinrichtungen angeregt werden. Die Studierenden haben ebenfalls viele Vorteile festgestellt, so auch den Gewinn an persönlicher Entwicklung durch das Kennenlernen neuer Kulturen und Sprachen und den akademischen Nutzen der Teilnahme an einem Masterstudiengang, womit herausragende Studienleistungen demonstriert werden.

Mit Blick auf die Zukunft betrachteten die Studierenden ihre Teilnahme an Erasmus Mundus ferner als potenziellen Trumpf für die berufliche Entwicklung. Da das Programm jedoch erst 2004 angelaufen ist, kann sein Einfluss auf die Beschäftigungsmöglichkeiten künftiger Teilnehmer nur durch langfristige Untersuchungen des Werdegangs von Erasmus-Mundus-Absolventen bewertet werden (eine erste beobachtende Studie wird in Kürze beginnen).

3.3.1. Finanzielle Aspekte

Das Erasmus-Mundus-Programm ist für den Zeitraum 2004-2008 mit 230 Mio. EUR ausgestattet worden. In den Jahren 2005-2007 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 57,3 Mio. EUR durch das „Asien-Fenster“ und 2007 weitere 8,8 Mio. EUR durch das „AKP-Fenster“ und die Komponente „westlicher Balkan“ bereitgestellt. Diese Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Stipendien für Studierende spezifischer Länder werden im Rahmen der aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Außenhilfe zur Verfügung gestellt. Somit steht für den Programmplanungszeitraum 2004-2008 ein Finanzvolumen von insgesamt 296,1 Mio. EUR zur Verfügung.

Die finanzielle Gesamtausstattung des Programms ermöglichte die Finanzierung einer Reihe qualitativ hochwertiger Studiengänge und Stipendien entsprechend den ursprünglichen Erwartungen[3]. Die Nachfrage nach Studiengängen und Stipendien ist jedoch im Bezugszeitraum in einem Umfang gestiegen, der künftig zusätzliche Mittelzuweisungen rechtfertigt. So wurde beispielsweise zwischen 2004 und 2006 einer von sieben Anträgen auf Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Attraktivitätsprojekte (Aktionen 1 und 4) erfolgreich beschieden, während rund zwei Drittel der Anträge auf Partnerschaften (Aktion 3) angenommen wurden. Darüber hinaus wurde 2007 etwa jeder siebte Antrag auf Gewährung eines Stipendiums (Aktion 2) gebilligt, woraus geschlossen werden kann, dass sich sehr viele Studierende aus Drittländern um diese Stipendien bewerben. Die reibungslose Einbeziehung der so genannten „Fenster“ legt außerdem den Schluss nahe, dass ein größerer Finanzrahmen ohne Schwierigkeiten hätte ausgefüllt werden können, was den Nutzeffekt des Programms noch einmal erheblich gesteigert hätte.

3.3.2. Europäischer Mehrwert

Zu den wesentlichen Elementen des Erasmus-Mundus-Programms gehört die Forderung, die Masterstudiengänge mit einer starken transnationalen Dimension auszustatten, wobei Aufenthalte in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten unabdingbarer Bestandteil sind. Teilnehmer und Akteure haben Erasmus Mundus deshalb einen hohen gemeinschaftlichen Mehrwert zuerkannt. Die enge Übereinstimmung von Erasmus Mundus mit den Zielen des Bologna-Prozesses (beispielsweise durch die Förderung der europäischen Dimension in den Bereichen Bildung, Mobilität, gemeinsame akademische Grade und europäische Kooperation bei der Qualitätssicherung) deutet ebenfalls auf einen zusätzlichen Nutzen für die Gemeinschaft hin.

3.3.3. Relevanz[4]

Die strategischen Rahmenbedingungen haben sich seit Vorlage des Vorschlags für den Programmplanungszeitraum 2004-2008 nicht grundlegend geändert. Die praktische Umsetzung bleibt somit relevant, sowohl aus strategischer Sicht (verstärkte Kooperation mit Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung, Intensivierung des interkulturellen Dialogs, weitere Entwicklung integrierter Studiengänge mit gemeinsamen, doppelten oder mehrfachen akademischen Graden auf europäischer Ebene entsprechend den Zielen des Bologna-Prozesses) als auch im Hinblick auf die Erfüllung der ermittelten Bedürfnisse der Nutznießer des Programms (Hochschuleinrichtungen sowie Studierende und Gastdozenten aus der Europäischen Union und aus Drittstaaten).

Es bestehen enge Verbindungen zwischen Erasmus Mundus und der Lissabon-Strategie, insbesondere der Agenda „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, sowie mit dem Bologna-Prozess, der die Notwendigkeit unterstreicht, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung für eine größere Zielgruppe zu öffnen und dadurch der Antwort der Gemeinschaft auf die Herausforderungen und Chancen durch die Globalisierung Rechnung zu tragen. Europa muss sich dem Wettbewerb in einem Umfeld stellen, das von einer rapide steigenden Zahl ausländischer Studierender und von ständig wachsender Konkurrenz zwischen den Studierenden gekennzeichnet ist.

3.3.4. Wirksamkeit und Auswirkungen[5]

Ende 2006 konnten folgende Ergebnisse verzeichnet werden: 80 Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (Aktion 1), 2 325 Stipendien für Gaststudierende aus Drittstaaten (Aktion 2), 19 Partnerschaften (Aktion 3), 23 Attraktivitätsprojekte (Aktion 4)[6]. Die Beteiligungsraten an dem Programm entsprechen bisher weitgehend den Erwartungen, mit Ausnahme der Partnerschaften (Aktion 3), deren Zahl hinter den Vorausschätzungen zurückgeblieben ist.

Erasmus Mundus kann Erfolge bei der Entwicklung einer stärker strukturierten Kooperation im Hochschulbereich zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern aufweisen, wenngleich die geringe Beteiligung an Partnerschaften (Aktion 3) darauf schließen lässt, dass es in diesem Bereich noch viel zu tun gibt. Hinsichtlich der Erleichterung des Zugangs zur europäischen Hochschulbildung, insbesondere durch die Zulassung hochqualifizierter Graduierter und Gastdozenten aus allen Teilen der Welt zu Studium und/oder Lehre in der EU, hat das Stipendienangebot (Aktion 2) herausragenden Studierenden aus Drittstaaten den Zugang erheblich erleichtert und die Attraktivität des Studienangebots erhöht.

Im Hinblick auf die Förderung der kulturübergreifenden Verständigung hat Erasmus Mundus den Erfahrungsaustausch zwischen den Kulturen erfolgreich in Gang gesetzt. Unterstützt wurde dies durch eine ausgewogene Verteilung der Nationalitäten unter den Stipendiaten aus Drittstaaten. Die Studierenden aus den Drittländern stuften die kulturellen und sprachlichen Nutzeffekte zudem höher ein als die konkreten Vorteile für ihre künftigen Berufsaussichten. Sie haben bis dato stärker von dem Programm profitiert als ihre Kommilitonen aus den Mitgliedstaaten, denn der Finanzrahmen für die Mobilität der EU-Studierenden ist weitaus begrenzter. Verglichen mit Studiengängen, in denen die außereuropäischen Studierenden überwiegen, ist der akademische, kulturelle und sprachliche Erfahrungsschatz der Studierenden besonders reich in Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen, die ein ausgewogenes Gleichgewicht von jungen Menschen aus den Mitgliedstaaten (einschließlich des Gastlandes) und aus Drittstaaten aufweisen.

Einen positiven Einfluss hat Erasmus Mundus auch auf die EU-Staaten ausgeübt, in denen zuvor kein rechtlicher Rahmen für die Zuerkennung gemeinsamer, doppelter oder mehrfacher akademischer Grade unter Einbeziehung von Partnereinrichtungen in unterschiedlichen EU-Ländern bestand. Selbst wenn die Zulassung eines gemeinsamen Abschlusses nach wie vor Probleme bereitet, sind doch im Zuge der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge solide Strukturen für Doppel- und Mehrfachabschlüsse entstanden, die eine echte Integration und Zusammenarbeit im Studium möglich gemacht haben. Gemeinsame Studienabschlüsse tragen außerdem dazu bei, den EU-Arbeitsmarkt für die europäischen Studierenden transparenter und durchlässiger zu gestalten.

Weniger positiv war die Tatsache, dass einige EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Projektteilnahme ihrer Hochschuleinrichtungen zahlenmäßig unterrepräsentiert waren, so dass die Kommission derzeit nach Wegen sucht, um dieses Missverhältnis auszugleichen. Die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge sind in praktisch allen akademischen Disziplinen zu finden, wenngleich der Schwerpunkt eindeutig auf den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studien liegt.

3.3.5. Effizienz und Kostenwirksamkeit[7]

Angesichts des bisherigen Programmverlaufs haben die Kommission und die Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ nach Ansicht der nationalen Strukturen und der Hochschuleinrichtungen, die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge anbieten, sehr gute Arbeit geleistet. Insbesondere die Kommunikations- und Informationsflüsse wurden aufgrund ihrer Regelmäßigkeit und Sachdienlichkeit als sehr positiv gewertet. Die Anfragen der Hochschulen wurden normalerweise unverzüglich bearbeitet, und die Konsortien haben nach Vorlage ihrer Berichte nützliche Rückmeldungen und Kommentare erhalten. Insgesamt waren Studierende und Hochschuleinrichtungen mit der Durchführung des Programms äußerst zufrieden, was auf eine effiziente, wirkungsvolle Arbeit der Kommission und der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ hindeutet.

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms wurden die Verwendung und die Höhe der Einheitskosten und Pauschalbeträge als kostenwirksam erachtet, so dass die Programmziele zu möglichst niedrigen Kosten erreicht werden konnten. Die Bewertung legt jedoch den Schluss nahe, dass die an den Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen teilnehmenden Universitäten und die Studierenden aus den EU-Mitgliedstaaten im laufenden Programm zu geringe Zuschüsse erhalten.[8]

3.3.6. Nutzen, Mehrwert und Nachhaltigkeit[9]

Recht viele der im Rahmen des Programms unterstützten Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge beruhen auf bereits vorher bestehenden Studiengängen, die so umgewandelt wurden, dass sie in den Rahmen von Erasmus Mundus passen. Offensichtlich wurden die Hochschuleinrichtungen durch das Programm dazu ermutigt, ihre bestehenden qualitativ hochwertigen Studiengänge umzuwandeln, indem sie mit Hochschuleinrichtungen anderer EU-Mitgliedstaaten, die denselben Fachbereich anbieten und die geforderten akademischen Exzellenzkriterien auf europäischer/internationaler Ebene erfüllen, zusammenarbeiten und gemeinsame Lehrpläne entwickeln.

Die Untersuchungen legen den Schluss nahe, dass die meisten dieser Studiengänge ohne Zuschüsse aus dem Erasmus-Mundus-Programm in der bisherigen Form nicht hätten aufrechterhalten werden können. Während dadurch einerseits mit geringer Nachhaltigkeit gerechnet werden muss, kann doch andererseits angenommen werden, dass EU-Mittel zur Förderung von Aktivitäten verwandt werden, die ohne diese Zuschüsse nicht in gleicher Art durchgeführt werden könnten.

Eine andere Frage ist, ob Studierende und Gastdozenten (insbesondere aus Drittstaaten) ohne finanzielle Unterstützung an dem Programm teilgenommen hätten. In diesem Zusammenhang gaben 95 % der Studierenden aus außereuropäischen Ländern an, dass eine Teilnahme ohne Stipendium für sie nicht möglich gewesen wäre. Somit dürfte der Mehrwert sehr hoch sein.

4. WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN AUF DER GRUNDLAGE DER EXTERNEN BEWERTUNG UND ANMERKUNGEN DER KOMMISSION

Die Empfehlungen des Bewerters sind in Fettdruck, die Antworten der Kommission in Kursivschrift gehalten.

4.1. Programmgestaltung

Empfehlung 1

Stipendien für Studierende aus der Europäischen Union zur Teilnahme am Erasmus-Mundus-Programm sollten auf Wettbewerbsbasis vergeben werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass Studierende aus der Europäischen Union unter den gleichen Bedingungen wie Studierende aus Drittstaaten teilnehmen.

Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an, da dadurch die innergemeinschaftliche Mobilität von Studierenden aus der Europäischen Union erleichtert und eine stärkere Beteiligung dieser Zielgruppe gefördert werden kann. Die Kommission wird mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Studierenden aus der EU untersuchen und zugleich die Komplementarität mit dem Erasmus-Programm anstreben.

Empfehlung 2

Das Erasmus-Mundus-Programm sollte – abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten – auf das Promotionsstudium ausgedehnt werden, sowohl hinsichtlich der Lehrveranstaltungen als auch der Stipendien. Dabei müssten gründliche Überlegungen in Bezug auf Fragen der Qualitätssicherung bei Promotionsstudiengängen angestellt werden. Das französische „Cotutelle“ -Modell sollte in dieser Hinsicht als Beispiel dienen. Besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, Überschneidungen mit den Marie-Curie-Forschungsstipendien zu vermeiden.

Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an, da dadurch herausragende Studierende und Forscher aus Drittstaaten in Europa gehalten und Verbindungen zwischen Hochschulbildung und Forschung geschaffen werden können. Sie wird das „Cotutelle“-Modell bei der Entscheidung über künftige Maßnahmen prüfen und zugleich darauf achten, Synergien mit den Marie-Curie-Forschungsstipendien und -Netzen herzustellen.

Empfehlung 3

Die Hochschuleinrichtungen sollten ermutigt werden, im Rahmen der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge nicht nur die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten zu intensivieren, sondern auch dafür zu sorgen, dass diese Einrichtungen als gleichberechtigte Partner im Rahmen dieser Studiengänge fungieren. Dies könnte erreicht werden, indem die Masterstudiengänge und die Partnerschaften (Aktionen 1 und 3) unter einen Hut gebracht werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung im Prinzip zu und wird Überlegungen zu zweckmäßigen künftigen Maßnahmen anstellen. Gleichwohl ist die Qualitätssicherung ein komplexes Unterfangen, wenn es um Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten geht. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Wünsche der teilnehmenden europäischen Hochschuleinrichtungen und die Struktur ihrer Lehrprogramme in vollem Umfang respektiert werden.

Empfehlung 4

Die Kooperationsprogramme Atlantis und EU/Kanada (ebenso wie Pilotprojekte mit Japan, Australien und Neuseeland) sollten mit dem Erasmus-Mundus-Programm kombiniert werden, um die Kohärenz des Kommissionsansatzes zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung zu verbessern. Im Hinblick auf Werbewirksamkeit und Sensibilisierung wäre es von Vorteil, Erasmus Mundus als einzigen „Markennamen“ zu verwenden, um die institutionelle Zusammenarbeit und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zwischen der EU und Drittstaaten zu fördern. Dies hätte außerdem äußerst positive Auswirkungen auf die Sichtbarkeit des Programms und die Kohärenz der Gemeinschaftsaktivitäten in diesem Bereich.

Die Kommission hält diese Empfehlung für beachtenswert. Gleichwohl hat das kürzlich erneuerte Kooperationsprogramm EU/USA (Atlantis) einen größeren Anwendungsbereich als Erasmus Mundus, wobei gemeinsame Masterstudiengänge nur einen Teil des Programms ausmachen. Die Zusammenführung aller Hochschulaktivitäten der Gemeinschaft mit externer Dimension in einem einzigen integrierten Programm könnte allerdings als Möglichkeit für den Zeitraum nach 2013 ins Auge gefasst werden.

Empfehlung 5

Es sollten Überlegungen angestellt werden, ob Erasmus-Mundus-Studierenden Praktikumsmöglichkeiten auf systematischerer Grundlage geboten werden sollten. Dies würde auch erheblich dazu beitragen, das Ansehen des Programms bei den Arbeitgebern und anderen Stakeholdern zu erhöhen. Gleichwohl sollten Praktika nicht zwingend vorgeschrieben sein, da dies nicht notwendigerweise für alle Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge angebracht wäre.

Die Kommission unterstützt diese Empfehlung und wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge Praktikumsmöglichkeiten für die Studierenden geboten werden (wenn zweckmäßig). Ein flexibler Ansatz, wie von den Bewertern vorgeschlagen, scheint hier angebracht zu sein.

4.2. Programmverwaltung

Empfehlung 6

Die nationalen Strukturen sollten weiterhin hauptsächlich von den Mitgliedstaaten finanziert werden, um eine volle Abdeckung durch EU-Agenturen auf nationaler Ebene zu vermeiden (was auch die nationalen Strukturen anscheinend nicht befürworten). Gleichwohl sollten für die nationalen Strukturen EU-Mittel zur Kofinanzierung von Werbemaßnahmen bereitgestellt werden, da sie im nächsten Programmplanungszeitraum aufgrund der geplanten Aufstockung des Programmbudgets einer wesentlich höheren Arbeitbelastung ausgesetzt sein dürften. Die Kommission sollte Vorkehrungen für beschränkte Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen auf thematischer Grundlage treffen, um es den nationalen Strukturen zu ermöglichen, spezifische Initiativen, die sie unterstützen wollen (z. B. Marketing- und Werbemaßnahmen), zu finanzieren. Ferner könnte im neuen Programmplanungszeitraum erwogen werden, den nationalen Strukturen eine offizielle Rolle beim Monitoring der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge zu übertragen.

Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an. Die Rolle der nationalen Strukturen im Hinblick auf die Durchführung spezifischer Informations-, Werbe- und Verbreitungsmaßnahmen sowie Projektmonitoring sollte verstärkt werden.

Empfehlung 7

Die Europäische Kommission sollte sich mit der Qualitätssicherung befassen, sobald die im Rahmen des Erasmus-Mundus-Programms durchgeführten Masterstudiengänge effektiv eingerichtet und startbereit sind. Die Selbstbewertung sollte Ausgangsgrundlage für die kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge bleiben. Darüber hinaus sollte eine repräsentative Stichprobe der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge über den gesamten jeweiligen Programmplanungszeitraum hinweg einer externen Qualitätsbewertung unterzogen werden. Diese Arbeit könnte von externen Qualitätssicherungsstellen wahrgenommen werden, die über frühere Erfahrungen mit der Bewertung der Qualität akademischer Inhalte und der Integration von Studiengängen (vorzugsweise auf länderübergreifender Basis) verfügen.

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, die Qualität der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge zu gewährleisten, und befasst sich bereits im Rahmen des laufenden Programms mit dieser Frage. Im Jahr 2007 wird die Kommission – in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten – einen Leitfaden für vorbildliche Verfahren in Bezug auf Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge erstellen. Im Anschluss an ein Selbstbewertungsverfahren werden externe Sachverständige eine Stichprobe von Studiengängen einer Prüfung unterziehen und im Rahmen von Peer-Reviews analysieren, um Indikatoren für vorbildliche Verfahren zu erstellen, die an gegenwärtige und potenzielle künftige Begünstigte weitergegeben werden.

Empfehlung 8

Das Ausschussverfahren für Erasmus-Mundus-Stipendien (Aktion 2) sollte abgeschafft werden, um den Abschluss des Auswahlverfahrens zu beschleunigen. Dies könnte die Entscheidung über die Vergabe von Stipendien um sechs bis acht Wochen verkürzen.

Die Kommission teilt die Bedenken der Bewerter hinsichtlich des gegenwärtigen Ausschussverfahrens für Auswahlentscheidungen über Stipendien, da diese Entscheidungen allein von den Hochschulen auf der Grundlage akademischer Leistungen getroffen werden. Die Kommission wird dieser Frage nachgehen, wenn sie einen Vorschlag für die künftige Programmgestaltung erarbeitet.

4.3. Programmfinanzierung

Empfehlung 9

Im nächsten Programmplanungszeitraum sollte die Höhe des Stipendiums für Studierende aus Drittländern nicht unter das gegenwärtige Niveau von 21 000 EUR pro Jahr gesenkt werden. Gleichwohl sollte die Kommission auch die Stipendienbeträge anderer bekannter Stipendienprogramme (z. B. Fulbright-, Chevening- und DAAD-Stipendien) im Auge behalten. Es sollte weiterhin ein universeller Stipendienbetrag gelten, ohne Unterscheidung nach dem Studienort oder dem Herkunftsland des Studierenden. Dies ist der einzige gerechte Ansatz, und andere Ansätze erscheinen nicht praktikabel. Gemeinsame, von einzelnen Masterkonsortien beschlossene Studiengebühren für die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge sollten beibehalten werden.

Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an, um die globale finanzielle Konkurrenzfähigkeit der Erasmus-Mundus-Stipendien aufrechtzuerhalten. Hinsichtlich der gemeinsamen Studiengebühr ist die Kommission der Auffassung, dass diese ein wesentliches Element eines integrierten Studienprogramms darstellt, und beabsichtigt, gemeinsame Studiengebühren als obligatorischen Bestandteil gemeinsamer Programme weiterhin zu unterstützen.

Empfehlung 10

Im nächsten Programmplanungszeitraum sollten die den einzelnen Erasmus-Mundus-Masterkonsortien zugewiesenen Finanzmittel aufgestockt werden, um die tatsächlichen Kosten der länderübergreifenden Verwaltung eines integrierten Masterstudiengangs widerzuspiegeln.

Die Kommission selber hat im Rahmen des Programmmonitoring festgestellt, dass der gegenwärtige jährliche Zuschuss von 15 000 EUR für die Hochschulen den Kosten der gemeinsamen Programme im Allgemeinen nicht gerecht wird. Sie wird dieser Empfehlung bei der Planung der nächsten Programmphase – unter Beachtung der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen – Rechnung tragen.

5. SCHLUSSFOLGERUNG DER KOMMISSION

Die Kommission teilt die Gesamteinschätzung des Bewerters, wonach das Programm einen wichtigen Beitrag zur internationalen Öffnung der europäischen Hochschulbildung geleistet hat. Erasmus Mundus hat den Hochschulen geholfen, auf die Globalisierung zu reagieren, und stellt damit ein relevantes und effizientes Instrument dar. Die Ergebnisse dieser Zwischenbewertung zeigen, dass das Programm die angestrebten politischen und operativen Zielsetzungen sowie die Ziele von Artikel 149 EG-Vertrag erfüllt.

Tatsächlich haben 323 europäische und außereuropäische Hochschulen sowie 2 325 Studierende aus Drittländern im Zeitraum 2004-2006 an dem Programm teilgenommen und sich zufrieden – oder sogar begeistert – über das Programm geäußert. Bei der Ausarbeitung des Vorschlags für das künftige Erasmus-Mundus-Programm wird die Kommission der geäußerten Kritik, dass das Programm für EU-Studierende weniger erfolgreich gewesen sei, Rechnung tragen.

Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Zwischenbewertung berücksichtigen, wenn sie das neue Erasmus-Mundus-Programm für den Zeitraum nach 2008 vorstellt. Sie wird ihren Vorschlag für das neue Erasmus-Mundus-Programm (für Juni 2007 geplant) auf die in dieser Bewertung ausgesprochenen Empfehlungen stützen, welche mit den Erkenntnissen aus Umfragen übereinstimmen, die außerhalb des Evaluierungsrahmens zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt wurden.

STATISTISCHE ANHÄNGE ÜBER GESTELLTE UND AUSGEWÄHLTE ANTRÄGE

Hochschuleinrichtungen, die an Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen teilnehmen (2004-2006) |

EU- + EFTA/EWR-Länder | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an beantragten EM-Masterstudiengängen (1) | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an ausgewählten EM-Masterstudiengängen (1) | Zahl der an ausgewählten EM-Masterstudiengängen beteiligten Hochschuleinrichtungen | Erfolgsquote (in %) |

Österreich | 23 | 6 | 4 | 26,09 |

Belgien | 110 | 16 | 7 | 14,55 |

Zypern | 0 | 0 | 0 | 0,00 |

Tschechische Republik | 48 | 9 | 4 | 18,75 |

Dänemark | 54 | 12 | 7 | 22,22 |

Estland | 20 | 3 | 2 | 15,00 |

Finnland | 40 | 7 | 5 | 17,50 |

Frankreich | 367 | 50 | 40 | 13,62 |

Deutschland | 248 | 41 | 30 | 16,53 |

Griechenland | 34 | 4 | 4 | 11,76 |

Ungarn | 57 | 8 | 3 | 14,04 |

Irland | 39 | 6 | 5 | 15,38 |

Italien | 277 | 33 | 20 | 11,91 |

Lettland | 19 | 0 | 0 | 0,00 |

Litauen | 26 | 0 | 0 | 0,00 |

Luxemburg | 6 | 1 | 1 | 16,67 |

Malta | 16 | 1 | 1 | 6,25 |

Niederlande | 123 | 26 | 14 | 21,14 |

Polen | 100 | 10 | 6 | 10,00 |

Portugal | 131 | 20 | 11 | 15,27 |

Slowakei | 10 | 1 | 1 | 10,00 |

Slowenien | 17 | 2 | 2 | 11,76 |

Spanien | 383 | 44 | 23 | 11,49 |

Schweden | 103 | 21 | 11 | 20,39 |

Vereinigtes Königreich | 203 | 37 | 23 | 18,23 |

Island | 2 | 0 | 0 | 0,00 |

Liechtenstein | 0 | 0 | 0 | 0,00 |

Norwegen | 46 | 11 | 8 | 23,91 |

Insgesamt | 2 502 | 369 | 232 | 14,75 |

(1) Diese Zahlen schließen die Mehrfachbeteiligung von Hochschulen an verschiedenen Anträgen ein. |

Hochschuleinrichtungen, die an Erasmus-Mundus-„Attraktivitätsprojekten“ teilnehmen (Aktion 4) (2004-2006) |

EU- + EFTA/EWR-Länder | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an beantragten Projekten der EM-Aktion 4 (1) | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an ausgewählten Projekten der EM-Aktion 4 (1) | Zahl der an ausgewählten Projekten der EM-Aktion 4 beteiligten Hochschuleinrichtungen | Erfolgsquote (in %) |

Österreich | 24 | 3 | 3 | 12,50 |

Belgien | 42 | 4 | 4 | 9,52 |

Zypern | 3 | 1 | 1 | 33,33 |

Tschechische Republik | 19 | 2 | 2 | 10,53 |

Dänemark | 15 | 4 | 3 | 26,67 |

Estland | 13 | 4 | 3 | 30,77 |

Finnland | 37 | 10 | 7 | 27,03 |

Frankreich | 76 | 11 | 10 | 14,47 |

Deutschland | 65 | 9 | 7 | 13,85 |

Griechenland | 15 | 1 | 1 | 6,67 |

Ungarn | 25 | 2 | 2 | 8,00 |

Irland | 3 | 1 | 1 | 33,33 |

Italien | 85 | 6 | 6 | 7,06 |

Lettland | 8 | 2 | 2 | 25,00 |

Litauen | 20 | 3 | 3 | 15,00 |

Luxemburg | 1 | 0 | 0 | 0,00 |

Malta | 5 | 1 | 1 | 20,00 |

Niederlande | 36 | 9 | 7 | 25,00 |

Polen | 36 | 4 | 4 | 11,11 |

Portugal | 26 | 3 | 3 | 11,54 |

Slowakei | 19 | 2 | 2 | 10,53 |

Slowenien | 10 | 0 | 0 | 0,00 |

Spanien | 69 | 10 | 9 | 14,49 |

Schweden | 29 | 5 | 4 | 17,24 |

Vereinigtes Königreich | 59 | 8 | 7 | 13,56 |

Island | 1 | 0 | 0 | 0,00 |

Liechtenstein | 1 | 1 | 1 | 0,00 |

Norwegen | 16 | 7 | 7 | 43,75 |

Insgesamt | 758 | 113 | 100 | 14,91 |

(1) Diese Zahlen schließen die Mehrfachbeteiligung von Hochschulen an verschiedenen Anträgen ein. |

Stipendien für Studierende |

Zahl der von Studierenden eingereichten Anträge | Anzahl der gewährten Erasmus-Mundus-Stipendien | Im Rahmen der „Fenster“ gewährte Stipendien | Gesamtzahl der gewährten Stipendien | Erfolgsquote (in %) |

2004-05 | n.v. | 140 | 0 | 140 | n.v. |

2005-06 | 3 030 | 455 | 353 | 808 | 26,67 |

2006-07 | 5 500 | 741 | 636 | 1 377 | 25,04 |

2007-08 | 12 766 | 1 198 | 606 | 1 804 | 14,13 |

2008-09[10] | n.v. | 1 890 | 45 | 1 935 | n.v. |

Insgesamt | 21 296 | 4 424 | 1 640 | 6 064 | 19,39 |

[1] ABl. L 345 vom 31.12.2003.

[2] Ausschreibung Nr. EAC 34/06.

[3] Siehe Zahlenangaben in Abschnitt 3.3.4.

[4] Bedeutung der Programmziele für die Bedürfnisse der Hochschulbildung in Europa.

[5] Erfüllung der gesteckten Ziele.

[6] Bei Abschluss des Programms im Jahr 2008 wird mit folgenden Endergebnissen gerechnet: 105 Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (Aktion 1), 6 000 Stipendien für Gaststudierende aus Drittstaaten (Aktion 2), 50 Partnerschaften (Aktion 3) und 50 Attraktivitätsprojekte (Aktion 4).

[7] Grad der Erreichung der angestrebten Wirkungen zu vernünftigen Kosten.

[8] Für die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge wird jährlich ein Pauschalbetrag von 15 000 EUR bereitgestellt. Studierende aus den EU-Mitgliedstaaten erhalten ein mit 3 100 EUR dotiertes Stipendium für einen dreimonatigen Studienaufenthalt an einer Hochschuleinrichtung in einem Drittstaat.

[9] Voraussichtliche Dauer der positiven Auswirkungen nach Abschluss einer Aktivität.

[10] Vorausschätzung.

Top