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Document 52007DC0332

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft - Eine i2010-Initiative - Aktionsplan „Informations- und Kommunikationstechnologien für eine alternde Gesellschaft“ {SEC(2007)811}

/* KOM/2007/0332 endg. */

52007DC0332

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft - Eine i2010-Initiative - Aktionsplan „Informations- und Kommunikationstechnologien für eine alternde Gesellschaft“ {SEC(2007)811} /* KOM/2007/0332 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.6.2007

KOM(2007) 332 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft Eine i2010-Initiative Aktionsplan „Informations- und Kommunikationstechnologien für eine alternde Gesellschaft“ {SEC(2007)811}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft Eine i2010-Initiative Aktionsplan „Informations- und Kommunikationstechnologien für eine alternde Gesellschaft“ (Text von Bedeutung für den EWR)

1. IKT für eine alternde Gesellschaft: soziale Notwendigkeit und wirtschaftliche Chance 3

1.1. Einführung 3

1.2. Der Aktionsplan „Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft“ 4

2. Barrieren überwinden und Chancen nutzen 5

2.1. Ältere Nutzer verstehen 5

2.2. Marktsichtbarkeit und Transparenz 6

2.3. Regulatorische Hindernisse 7

2.4. Technische Hindernisse 7

2.5. Hindernisse für den Basiszugang und Fehlen geeigneter Lösungen 8

2.6. Sonstige Hindernisse 8

3. Ziele und Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans „IKT für eine alternde Gesellschaft“ 9

3.1. Sensibilisierung und Konsensbildung 10

3.2. Schaffung der notwendigen Voraussetzungen 10

3.3. Förderung der Einführung 12

3.4. Vorbereitung der Zukunft 12

4. Fazit 13

1. IKT FÜR EINE ALTERNDE GESELLSCHAFT: SOZIALE NOTWENDIGKEIT UND WIRTSCHAFTLICHE CHANCE

1.1. Einführung

Europas Bevölkerung wird immer älter: Die durchschnittliche Lebenserwartung ist von 55 Jahren im Jahr 1920 auf heute über 80 Jahre gestiegen. Wenn zwischen 2010 und 2030 die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, wird die Zahl der Menschen im Alter von 65 bis 80 Jahren um fast 40 % zunehmen. Dieser demografische Wandel stellt Europas Gesellschaften und Volkswirtschaften vor große Herausforderungen.[1] Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) können eine wichtige Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen spielen.

Die IKT können dem einzelnen älteren Menschen helfen, seine Lebensqualität zu erhöhen, gesünder zu bleiben und länger ein selbständiges Leben zu führen. Es zeichnen sich neue, innovative Lösungen ab, die die mit zunehmendem Alter auftretenden Probleme in Bezug auf Gedächtnisleistung, Sehkraft, Hörvermögen und Mobilität überwinden helfen.[2] Die IKT ermöglichen es älteren Menschen auch, länger erwerbstätig oder in ihrem sozialen Umfeld aktiv zu bleiben. Ihr Erfahrungsschatz und ihre Fähigkeiten sind ein wichtiger Trumpf, erst recht in der Wissensgesellschaft .

Die Nachfrage nach Gesundheits- und Sozialfürsorgeleistungen wird mit dem Anwachsen der Zahl hochbetagter und gebrechlicher Menschen (die Zahl der über 80-Jährigen wird sich bis 2050 nahezu verdoppeln) zunehmen, während die finanzielle Tragfähigkeit der entsprechenden Dienste bereits heute Sorge bereitet[3]. Die IKT ermöglichen ein effizienteres Management und eine effizientere Erbringung von Leistungen der Gesundheits- und Sozialfürsorge und schaffen zunehmend Möglichkeiten für eine gemeindenahe Versorgung oder eine Selbstversorgung und für Dienstleistungsinnovationen. Daraus können beträchtliche Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes erwachsen.

Obwohl die ältere Bevölkerung über eine große Kaufkraft verfügt und die demografische Alterung zunehmend zu einem globalen Phänomen wird, ist der Markt für IKT, die das wohltuende Altern in der Informationsgesellschaft erleichtern , erst noch im Entstehen begriffen. Noch sind Verfügbarkeit und Einführung der erforderlichen IKT-gestützten Lösungen nicht in vollem Umfang sichergestellt. Dafür gibt es verschiedene Gründe, so die geringe Aufmerksamkeit für die bestehenden Möglichkeiten und die Bedürfnisse der Nutzer, der unzureichende Erfahrungsaustausch, die Fragmentierung der Erstattungs- und Zertifizierungssysteme, die mangelnde Interoperabilität und die hohen Entwicklungs- und Validierungskosten.

Daher hat die Kommission beschlossen, einen Aktionsplan für ein wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft auf den Weg zu bringen, der bereits in der i2010-Initiative angekündigt wurde[4] und in der vorliegenden Mitteilung vorgestellt wird. Der Aktionsplan zielt nicht nur darauf ab, älteren Menschen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen und gleichzeitig beträchtliche Kosteneinsparungen in der Gesundheits- und Sozialfürsorge zu erzielen, sondern auch darauf, zur Schaffung einer soliden industriellen Basis in Europa im Bereich IKT für eine alternde Gesellschaft beizutragen. Der Aktionsplan ist eine erste Reaktion der Europäischen Kommission auf die Erklärung zur digitalen Integration, die die zuständigen Ministerinnen und Minister im Jahr 2006 in Riga verabschiedet haben,[5] und untermauert die EU-Politik in den Bereichen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Agenda, demografischer Wandel, Beschäftigung, Gesundheit und Chancengleichheit[6].

Auch wird die Kommission auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag vorschlagen, ein neues Forschungsprogramm mehrerer europäischer Länder zum Thema „ Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft“ zu unterstützen.

1.2. Der Aktionsplan „Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft“

Mit dem Aktionsplan sollen für Politik und Industrie Anreize gesetzt werden, signifikante Anstrengungen zu unternehmen, um benutzerfreundliche IKT-Instrumente und -Dienste zu entwickeln und zur Anwendung zu bringen, wobei es gilt, den Bedürfnissen älterer Nutzer Rechnung zu tragen und andere Bereiche der Politik in der Bewältigung der sich angesichts einer alternden Bevölkerung stellenden Herausforderungen zu unterstützen. Letzteres gilt insbesondere für den Aktionsplan der Kommission 2003–2010 zugunsten von Menschen mit Behinderungen[7].

Mit dem vorliegenden Aktionsplan soll gegen Marktbarrieren für IKT-Dienste und -Instrumente angegangen werden. Ziel ist es, die bestehenden Möglichkeiten insbesondere zum Vorteil der älteren Menschen von heute und morgen zu nutzen. Erreicht werden soll dies durch Sensibilisierung, Entwicklung gemeinsamer Strategien, Beseitigung technischer und regulatorischer Hürden, Förderung der Einführung geeigneter IKT, gemeinsame Forschung und Innovation. Der Aktionsplan koordiniert die laufenden Maßnahmen und sieht zusätzlich einige neue Aktionen vor, mit denen die bisherigen Arbeiten integriert, ergänzt und untermauert werden. Dabei gilt es, den Bedürfnissen der Nutzer in drei Bereichen Rechnung zu tragen:

Wohltuendes Altern am Arbeitsplatz oder „aktives Altern im Arbeitsleben“: länger aktiv und produktiv bleiben – bei höherer Qualität der Beschäftigung und einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben – dank leicht zugänglichen IKT, innovativen Praktiken zur Schaffung anpassungsfähiger, flexibler Beschäftigungsverhältnisse, IKT-Fertigkeiten und –Kompetenzen und IKT-gestütztem Lernen (Schlagworte digitale Kompetenz und eLearning).

Wohltuendes Altern im sozialen Umfeld : sozial aktiv und kreativ bleiben[8] dank IKT-Lösungen, die eine soziale Vernetzung ermöglichen, und dank Zugang zu öffentlichen und kommerziellen Dienstleistungen, dadurch Steigerung der Lebensqualität[9] und Vermeidung sozialer Isolation (eines der Hauptprobleme älterer Menschen nicht nur in ländlichen, dünn besiedelten Regionen, sondern bei unzureichender familiärer Unterstützung auch in städtischen Gebieten).

Wohltuendes Altern im häuslichen Umfeld : sich länger einer guten Gesundheit und einer höheren Lebensqualität im Alltag erfreuen mit Unterstützung entsprechender Technologien unter Wahrung eines hohen Maßes an Unabhängigkeit, Autonomie und Würde.

Die europäische IKT-Branche (einschließlich KMU) und die Anbieter von Leistungen der Gesundheits- und Sozialfürsorge sind in der Lage, zahlreiche Einzelkomponenten für die Erbringung von Dienstleistungen für ältere Kunden bereitzustellen. Im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften können umfassende Validierungsarbeiten zur Nutzerakzeptanz und zur Wirtschaftlichkeit innovativer Lösungen in Angriff genommen werden.

Wenn sich Europa der Herausforderung rechtzeitig stellt und die technischen, regulatorischen und verhaltensbedingten Barrieren überwindet, können IKT, die ein gutes Altern ermöglichen, zu einem Motor für Beschäftigung und Wachstum[10] und zu einem erfolgreichen Leitmarkt für Europa[11] werden.

IKT für ein wohltuendes Altern: soziale Notwendigkeit und wirtschaftliche Chance

Die Informationsgesellschaft kann es älteren Menschen ermöglichen, wo und wann sie dies wollen, als aktive, selbstbestimmte Bürger in vollem Umfang am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Gleichzeitig kann sie einen Nutzen für die Unternehmen und die Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes erbringen.

2. BARRIEREN ÜBERWINDEN UND CHANCEN NUTZEN

2.1. Ältere Nutzer verstehen

Der Markt für Produkte und Dienstleistungen im Bereich IKT für eine alternde Gesellschaft beginnt sich gerade erst zu entwickeln. Eine geringe Marktwahrnehmung und Marktsichtbarkeit, der Mangel an Standards und an Interoperabilität, Unsicherheiten bezüglich der Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen – all dies sind Hindernisse, die der Marktentwicklung im Wege stehen. Die Folge der Marktfragmentierung ist eine Vielfalt kostspieliger Lösungen. Ethische Fragen und ein allgemeiner Mangel an Koordinierung, an gemeinsamen Strategien und an Zusammenarbeit zwischen Nutzern und Industrie bremsen die Entwicklung. Will man diese Hindernisse überwinden und die sich bietenden Chancen nutzen, muss man die Nutzer in den Blickpunkt des Interesses rücken. Auf zwei typische Merkmale von Nutzern soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Bei der Konfrontation mit neuen Technologien können ältere Menschen das Gefühl haben, dass sie sich in einer relativ schwachen Position befinden. Seinen Grund kann dies in ihrer persönlichen Situation (Einkommen, Bildung, geografischer Standort, Gesundheit, etwaige Beeinträchtigungen, geschlechtsspezifische Aspekte) haben, in der Komplexität der Technologien oder in der Vermittlung durch Experten (Ärzte, Rehabilitationsfachkräfte, Spezialisten für selbständige Lebensführung und für die Anpassung von Arbeitsplätzen), professionelle oder informelle Betreuer oder Familienangehörige. Außerdem werden die angebotenen Produkte und Dienstleistungen häufig nicht den spezifischen Bedürfnissen älterer Nutzer gerecht oder sind nicht in ausreichendem Umfang verfügbar, wodurch Gefühle der Frustration und der Abhängigkeit verstärkt werden. Wenn hier keine Abhilfemaßnahmen getroffen werden, wird dies – angesichts des Tempos der technologischen Entwicklung – auch bei den „künftigen Alten“ noch so sein.

Im Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge basieren die Erstattungs- und Versicherungssysteme häufig auf komplizierten Verfahren. Versagen sie an irgendeinem Punkt, kann dies bei älteren Menschen ein Gefühl völliger Ohnmacht auslösen.

Ein wichtiger gegenläufiger Trend im IKT-Bereich ist die zunehmende Befähigung der Nutzeremanzipierung . Für ältere Nutzer ist es heutzutage wesentlich leichter als jemals zuvor, gut informiert zu sein, so dass sie in zunehmendem Maße selbst Verantwortung für ihre Gesundheit, Fitness und eine selbständige Lebensführung übernehmen können – dank des Informationsangebots im Internet, Fernseh-Themenkanälen und IKT-gestützten Lösungen zur Bewältigung des Alltags oder zum Erhalt von Gesundheit und Fitness. Im Übrigen werden in mehreren Ländern derzeit die Versicherungs- und Versorgungssysteme einer Überprüfung unterzogen, mit dem Ziel, die Kosten in den Griff zu bekommen und Effektivität und Qualität zu steigern, wobei ein Teil der Verantwortung von den Regierungen auf den einzelnen Bürger und auf den privaten Sektor übergeht.

2.2. Marktsichtbarkeit und Transparenz

Die mangelnde Kenntnis unterstützender Technologien aufseiten eines Teils der europäischen IKT-Branche[12], der Vermittler und der Endnutzer ist einer der Hauptgründe dafür, dass der IKT-Markt für Senioren bisher noch unzureichend entwickelt ist.

Ältere Nutzer verfügen häufig nur über eine begrenzte Kenntnis der möglichen Lösungen. Es gibt kaum systematische Übersichten und vergleichende Bewertungen der Technologien, anhand deren sich die Verbraucher informieren könnten. Selbst in Bezug auf die Kenntnis benutzerfreundlicher Funktionen (barrierefreier Zugang) der Haupttechnologien für den Arbeitsplatz bestehen erhebliche Unterschiede. Anwendungen der Telemedizin und Anwendungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege haben sich zwar bewährt, doch kommen sie erst in geringem Umfang zum Einsatz, da die Möglichkeiten, die sie bieten, bei den potenziellen Nutzern, wie etwa den kommunalen Behörden, nur unzureichend bekannt sind.

Die Industrie verfügt nach wie vor nur über eine ungenügende Kenntnis der unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse, die von sozioökonomischen Faktoren, Geschlecht und Einkommen abhängig sind – Faktoren, die den Zugang zu den IKT erschweren können –, wie auch von persönlichen Einstellungen, der Aufgeschlossenheit für IKT oder gar der Lebensweise. So verfahren Unternehmen und kommunale Behörden nach wie vor nach dem „Trial-and-Error“-Prinzip. Das Fehlen eines systematischen Ansatzes zur Marktentwicklung hat hohe Kosten für Forschung und Marktvalidierung zur Folge. Die fehlende Transparenz der geltenden Vorschriften und Regelungen, einschließlich der Mechanismen zur Unterstützung innovativer Lösungen, stellt ein Hindernis für die Nutzer und für die Industrie dar und macht Lösungen kostspielig.

Generell leidet die Marktentwicklung an mangeldem Austausch praktischer Erfahrungen . So gibt es beispielsweise keine "beste" Referenzimplementierungen für „intelligente Häuser“ („Smart Homes“) , die eine selbständige Lebensführung ermöglichen, oder für entsprechend angepasste Arbeitsplätze. Innovative bewährte Praktiken bleiben aufgrund der bruchstückhaften Konzepte für die Risikoverteilung und aufgrund des Mangels an zukunftsorientierten Entwicklungsmaßnahmen (einschließlich innovativer Beschaffungsverfahren) häufig auf Anwendungen in kleinem Maßstab beschränkt. Der begrenzte Umfang der Technologieverbreitung, das Informationsdefizit bezüglich Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz innovativer Dienste aufseiten der Nutzer sowie die technologischen Herausforderungen (z. B. Interoperabilität) sind Hindernisse, die höheren Investitionen im Wege stehen.

2.3. Regulatorische Hindernisse

Die Richtlinien, die den Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation festlegen, enthalten zahlreiche Bestimmungen für behinderte Bürger, die von den Mitgliedstaaten unterschiedlich angewandt werden. Daraus ergeben sich Hindernisse für Menschen mit Behinderungen – vielfach handelt es sich hier um ältere Menschen – beim Zugang zu und bei der Inanspruchnahme von Kommunikationsdiensten. Dies führt zur Fragmentierung des Marktes für barrierefreie Technologien.

Der Mangel an gemeinsamen Standards und Konformitätsbewertungsverfahren verhindert, dass bestehende und neue Dienstleistungen und Technologien – wie „intelligente Häuser“, integrierte IKT-Systeme für die Gesundheits- und Sozialfürsorge und unterstützende Technologien – Massenmärkte erobern und zur Wettbewerbsreife gelangen.

Die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in den Erstattungssystemen im Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge und die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Anforderungen an die medizinische Zertifizierung von IKT-gestützten Diensten (wie Telemedizin und Lösungen für eine selbständige Lebensführung) schränken die Möglichkeiten für eine Übernahme der Investitionskosten durch die kollektiven Versicherungssysteme ein und stehen so einer Weiterentwicklung und Implementierung der betreffenden Dienste im Wege.

2.4. Technische Hindernisse

Der barrierefreie Zugang sowie die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit technischer Einrichtungen und Dienste sind Voraussetzungen für eine integrationsfördernde Erbringung vorger¨ckter Dienste für eine alternde Gesellschaft. Die gängigen IKT-Produkte und -Dienste tragen selten den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung Rechnung, z. B. den Bedürfnissen, die aus den vielfältigen fortschreitenden altersbedingten Beeinträchtigungen erwachsen. Die Märkte neigen dazu, die Bedürfnisse älterer Nutzer zu übersehen: es gibt nur wenige Leitlinien, freiwillige oder obligatorische Standards und entsprechende Regelrahmen.

Die technologischen Lösungen für die Endnutzer machen es häufig erforderlich, verschiedene Dienste und Instrumente zusammenzuführen und in einer Weise zu verknüpfen, die die Fähigkeiten der meisten Endnutzer übersteigt.[13] Von den Märkten allein gehen jedoch nicht die nötigen Anreize aus, um Interoperabilität und Modularität bei den verschiedenen Diensten und technischen Einrichtungen sicherzustellen. Dadurch entstehen den Endnutzern höhere Kosten, Größenvorteile kommen nicht zum Tragen und der Binnenmarkt der IKT für eine alternde Gesellschaft wird in seiner Entwicklung behindert.

2.5. Hindernisse für den Basiszugang und Fehlen geeigneter Lösungen

Für ältere Menschen ist die Gefahr besonders groß, dass ihnen die Vorteile der Informationsgesellschaft nicht zugute kommen, da sie vielfach nicht über einen Basiszugang zu den Kommunikationsnetzen, wie etwa Breitbandnetzen, und zu den Informationstechnologien verfügen. Nur 10 % der Personen über 65 Jahre – gegenüber einem Durchschnitt von 47 % der Gesamtbevölkerung der EU-25-Staaten – nutzen regelmäßig das Internet.[14] Die Gründe für den eingeschränkten Zugang sind zumeist unzureichende Motivation, unzureichende finanzielle Mittel, eine unzureichende digitale Kompetenz und eine unzureichende Schulung.

Derzeit investiert der Markt nicht in dem Umfang in Innovationen, wie es erforderlich wäre, um sinnvolle und erschwingliche Lösungen für ältere Nutzer verfügbar zu machen, wie etwa integrierte und leicht zu nutzende Dienstleistungen, die ein unabhängiges und gesundes Leben fördern. Hier gilt es, den Teufelskreis zu durchbrechen , denn der Mangel an adäquaten Lösungen, an Bewusstsein, an Größenvorteilen und Standards und an tragfähigen Geschäftsmodellen hat wiederum zur Folge, dass nur unzureichend in Forschung und innovative Lösungen investiert wird.

2.6. Sonstige Hindernisse

Die Vorteile der entwickelten Lösungen können nur dann zum Tragen kommen, wenn die Nutzer Zugang zu grundlegenden IKT-Einrichtungen haben, wenn sie entsprechend geschult und motiviert sind und wenn ethischen und psychologischen Fragen gebührend Rechnung getragen wird. Es gibt keinen spezifischen Referenzrahmen für ethische Aspekte im Zusammenhang mit IKT-Lösungen für eine alternde Gesellschaft, beispielsweise zur Frage der Wahrung von Menschenwürde und Autonomie in Fällen, in denen die erarbeiteten Lösungen einen gewissen Grad an Überwachung und Intervention erfordern.

Im Bereich der IKT für eine alternde Gesellschaft besteht ein deutlicher Mangel an Koordinierung. Dies spiegelt die Fragmentierung auf der Nachfrage- und der Angebotsseite wider. Allgemein zeichnet sich in der Wirtschaft (IKT, Gesundheitswesen) zwar angesichts neuer Allianzen eine Verbesserung der Situation ab, doch bei den unterstützenden Technologien ist immer noch eine starke Fragmentierung festzustellen. Die Nutzerverbände in Europa sind nach wie vor kleiner als entsprechende Organisationen beispielsweise in den USA und Kanada, weshalb ihr Einfluss in den Partnerschaften mit Industrie und Behörden begrenzt bleibt.

Und schließlich ist das Fehlen einer Koordinierung und Zusammenarbeit der Marktakteure entlang der gesamten Dienstleistungskette eine der Hauptursachen für die bestehenden Hindernisse. Eine Zusammenarbeit zwischen Industrie, Nutzern und Behörden ist von entscheidender Bedeutung, um einen hohen Grad an Sichtbarkeit und Bewusstsein zu erreichen, eine höhere Rentabilität zu erzielen, für mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Nutzerbedürfnisse zu sorgen, Lösungen in Sachen Interoperabilität zu finden, die Regelwerke aneinander anzunähern, Risiken in Forschung und Innovation zu teilen und allgemein die Fortschritte zu überwachen.

Fakten, die das Potenzial verdeutlichen

- Die Europäer im Alter von über 65 Jahren verfügen über Vermögen und Einkünfte in Höhe von über 3 000 Mrd. EUR.

- Der Markt der Anwendungen für das „intelligente Haus“ („Smart-Home“) (zur Unterstützung älterer Menschen beim Einkaufen, Ankleiden, selbständigen Fortbewegen) wird sich zwischen 2005 und 2020 von 13 Millionen auf 37 Millionen Menschen erhöhen und damit verdreifachen.

- Im Jahr 2005 litten 68 Millionen Menschen unter verschiedenen Formen altersbedingter Beeinträchtigungen. Diese Zahl wird bis zum Jahr 2020 auf 84 Millionen ansteigen.

- Eine frühzeitige Entlassung von Krankenhauspatienten, ermöglicht durch die Einführung mobiler Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands, würde allein in Deutschland Kosteneinsparungen in einer Größenordnung von 1,5 Mrd. EUR pro Jahr bringen.

- Im Rahmen von EU-Forschungsprojekten wurden bereits Technologien für persönliche Navigationshilfen, die häusliche Pflege, die Fernüberwachung des Gesundheitszustands und eine Fernberatung entwickelt, aber auch für intelligente Alarmsysteme und natürliche, barrierefreie IKT-Schnittstellen.

3. ZIELE UND MAßNAHMEN IM RAHMEN DES AKTIONSPLANS „IKT FÜR EINE ALTERNDE GESELLSCHAFT“

Der Aktionsplan für ein wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft soll dazu beitragen, dass sich die Vorteile der Informationsgesellschaft für Bürger, Unternehmen und Behörden in Europa möglichst bald konkretisieren.

- Für die Bürger bedeutet dies: höhere Lebensqualität und bessere Gesundheit durch eine längere selbständige Lebensführung, aktives Altern in der Arbeitswelt – was beinhaltet, dass älteren Arbeitskräften die Möglichkeit gegeben wird, ständig ihre Qualifikationen weiterzuentwickeln – und stärkere Teilhabe am sozialen Leben.

- Für die Unternehmen bedeutet dies: Ausweitung des Marktes und Erhöhung der Marktchancen im europäischen Binnenmarkt im Bereich IKT für eine alternde Gesellschaft, besser qualifizierte und produktivere Arbeitskräfte und Stärkung der Position auf den wachsenden Märkten weltweit.

- Für die Behörden bedeutet dies: Kosteneinsparungen, Effizienzgewinne und eine insgesamt höhere Qualität der Gesundheits- und Sozialfürsorgesysteme.

Der Aktionsplan umfasst vier Bereiche:

1. Sensibilisierung, Konsensbildung und Festlegung gemeinsamer Strategien

2. Schaffung der notwendigen Voraussetzungen

3. Förderung der Einführung von und der Investitionen in validierte Lösungen

4. Koordinierungsmaßnahmen zur Vorbereitung der Zukunft durch Forschung und Innovation

3.1. Sensibilisierung und Konsensbildung

Eine Voraussetzung für den Erfolg ist die Kenntnis der Möglichkeiten und der Hindernisse. Die Schärfung des Bewusstseins ist zum großen Teil Aufgabe der zentralen Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Der auf europäischer Ebene entstehende Zusatznutzen liegt darin, dass dem Thema IKT in einer alternden Gesellschaft ein herausragender Platz in der EU-Politik zuerkannt wird.

Erforderlich sind gemeinsame Zielvorstellungen, Strategien und Partnerschaften, die die interessierten Kreise einbinden: ältere Menschen und ihre Interessenvertreter, Ministerien und Behörden auf nationaler und regionaler Ebene, Industrie und Dienstleister, Arbeitgeber, gesetzliche und private Krankenversicherer, Forscher und Wissenschaftler, Telekommunikations- und Bauunternehmen sowie Normungsgremien.

Ein Beispiel wäre die Entwicklung integrierter Lösungen, die eine selbständige Lebensführung ermöglichen: Dabei muss es darum gehen, rechtliche, technische und finanzielle Barrieren abzubauen und den Bedürfnissen der Nutzer Rechnung zu tragen. Erreicht werden kann dies durch einen Maßnahmenmix, der Regulierung, Forschung, Validierung und Einführung sowie Sensibilisierungsaktivitäten einschließt und sämtliche Akteure einbezieht.

Daher wird die Kommission im Verlauf des Jahres 2007 die Beteiligten aus der Wirtschaft und die Organisationen der Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen unterstützen, eine Innovationsplattform zum Thema „Altern in der Informationsgesellschaft“ einzurichten (als Forum für eine Zusammenarbeit an strategischen Innovationsagenden für Forschung, Entwicklung und Anwendung), um gemeinsame „Fahrpläne“, Präsentationen und Anwendungswege entlang der Dienstleistungskette zu entwickeln.

Im zweiten Halbjahr 2007 sollen unter portugiesischem Ratvorsitz eine Ministerdebatte stattfinden und Vorschläge dazu vorgelegt werden, wie der Einsatz von IKT im Sinne des Konzepts des „aktiven Alterns“ in der Arbeitswelt gefördert werden kann. Besonderes Augenmerk wird auch der Frage gelten, vor welchen Herausforderungen ältere Frauen in der Informationsgesellschaft stehen.

Die Aktivitäten im Bereich IKT für eine alternde Gesellschaft werden ein wesentlicher Beitrag der europäischen Initiative zur digitalen Integration im Jahr 2008 sein. Geplant ist unter anderem die Einrichtung eines Internetportals zum Thema „IKT in einer alternden Gesellschaft“.

3.2. Schaffung der notwendigen Voraussetzungen

Die Kommission wird in den Jahren 2007 und 2008 weitere Arbeiten zur Bewertung der Markthindernisse in Angriff nehmen, die der Anwendung von Technologien für eine selbständige Lebensführung im Wege stehen, und sie wird Maßnahmenempfehlungen aussprechen. Angesichts des Potenzials der Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) in Systemen für eine selbständige Lebensführung wird die Kommission die Implikationen und Möglichkeiten der entsprechenden Technologien bewerten. Sie wird im Jahre 2007 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen auf die Privatsphäre ausarbeiten und Investitionen in die Fortsetzung der RFID-Forschung und großmaßstäbliche Prototypen fördern[15].

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen unterstützen, die Ziele der Ministererklärung von Riga zu verwirklichen, indem sie Optionen aufzeigt, Zieldaten festgelegt und Orientierungen für die Beseitigung der rechtlichen und technischen Hindernisse vorgibt, die der Einführung von Technologien für eine selbständige Lebensführung im Wege stehen (z. B. unterschiedliche Erstattungs- und Zertifizierungssysteme oder fehlende Interoperabilität von IKT-Systemen). Insbesondere wird die Kommission mit den Vertretern der Mitgliedstaaten in den einschlägigen i2010-Untergruppen zusammenarbeiten, um Informationen über die bestehenden nationalen Regulierungs- und Organisationskonzepte verfügbar zu machen und bewährte Praktiken auszutauschen.

Angesichts der Korrelation zwischen Behinderung und Alter sollten die Mitgliedstaaten für eine konsequentere Einhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit Sorge tragen und in diesem Bereich die Festlegung von Normen unterstützen. Ferner wird die Kommission, wie in ihrer „eAccessibility“-Mitteilung aus dem Jahr 2005[16] angekündigt, die sich mit der Überarbeitung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation bietende Gelegenheit nutzen, um zu prüfen, inwieweit weitere Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Im Einklang mit dem Aktionsplan zu den elektronischen Gesundheitsdiensten[17] wird die Kommission im Jahr 2007 eine Empfehlung zur Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste annehmen, in der sie auf die grundlegenden Infrastrukturdaten in diesem Bereich („Patienten-Kurzakte“, Notfalldaten) eingehen wird.

Mitgliedstaaten, Akteure aus der Wirtschaft, Nutzerorganisationen, regionale und kommunale Behörden sollten einen Basis-Breitbandzugang zu IKT-Diensten für ältere Menschen fördern und die digitale Kompetenz älterer Menschen verbessern. Ziel muss es sein, im Einklang mit der Ministererklärung von Riga das Defizit in Sachen Internetzugang bis 2010 zu halbieren. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren und den Zugang zu Programmen, Diensten, Lösungen und gemeinsamen Initiativen mehrerer Akteure durch Einrichtung eines Internetportals erleichtern. Auch wird sie im Zeitraum 2007/8 die politischen Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz älterer Menschen einer Überprüfung unterziehen und die Fortschritte messen.

Im Rahmen einer Ministerdebatte, die im ersten Halbjahr 2008 unter slowenischem Ratsvorsitz stattfinden wird, sollen ethische Fragen im Zusammenhang mit IKT-Lösungen für eine alternde Gesellschaft erörtert werden. Durch Forschungsarbeiten, Analysen und Pilotprojekte, die auf eine Marktvalidierung abzielen, wird die Kommission Industrie und Nutzerorganisationen dabei unterstützen, ethische Fragestellungen aufzugreifen und Möglichkeiten zur Festlegung ethischer Leitlinien zu prüfen.

3.3. Förderung der Einführung

Die fehlende Validierung der Auswirkungen potenzieller Lösungen auf der Grundlage einer sozioökonomischen Bewertung sowie die fehlende Validierung im Hinblick auf eine Verfügbarmachung in großem Maßstab stehen derzeit noch einer breiten Einführung entgegen. Die Kommission wird im Rahmen des IKT-Teils des Rahmenprogramms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) verschiedene Pilotprojekte auf den Weg bringen , die von Industrie, Dienstsleistungsanbietern, nationalen, regionalen und kommunalen Behörden durchgeführt werden. Im Jahr 2007 wird der Schwerpunkt zunächst auf den Themen „selbständige Lebensführung“ und „Überwachung chronischer Krankheiten“ liegen.

Die Kommission wird des Weiteren Benchmarking-Aktivitäten und die Erforschung des Potenzials der IKT zur Förderung des aktiven Alterns in der Arbeitswelt (im Rahmen des CIP) unterstützen ebenso wie eine Verknüpfung mit den Strukturfonds und innovativen Ansätzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich IKT für eine alternde Gesellschaft seitens der kommunalen, regionalen und nationalen Behörden.

Geplant ist ferner die Einführung eines europäischen Systems zur Auszeichnung von Anwendungen für das „intelligente Haus“ und Anwendungen, die eine selbständige Lebensführung erleichtern . Bis 2008 sollte in jedem Mitgliedstaat ein intelligentes i2010-Musterhaus anerkannt sein, bis 2010 sollten es deutlich mehr sein. Ziel ist die Bildung eines europäischen Netzwerks für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken.

Berufsverbände, Industrie, Wissenschaft und Nutzerverbände sind aufgefordert, Schulungsprogramme aufzustellen, die u. a. die Themen Zugänglichkeit von Websites, Zugänglichkeit der gängigen IKT-Instrumente und -Dienste und universelles Design abdecken. Die Kommission wird Synergien mit laufenden EU-Projekten anstreben, um – auf der Grundlage eines gemeinsamen Engagements von Partnern aus der Industrie und Nutzerorganisationen – die Einrichtung eines Master-Studiengangs im Bereich „Design für alle“ zu fördern.

3.4. Vorbereitung der Zukunft

Die IKT für eine alternde Gesellschaft stecken erst in den Anfängen: Wissenschaft und Technologie entwickeln sich rasch und eröffnen zahlreiche Perspektiven für immer benutzerfreundliche, intelligentere und wirtschaftlichere Lösungen. Innovationsführerschaft kann zu einem Schlüsselfaktor für Europas Wirtschaft werden.

Sollen die Vorzüge der Innovation rasch und nachhaltig genutzt werden, sind gemeinsame Forschungspläne, ein Bündeln knappen Ressourcen und die Entwicklung gemeinsamer Plattformen erforderlich. Die Kommission hat bereits die Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet IKT für eine alternde Gesellschaft – im Zusammenhang mit den Themen „elektronische Gesundheitsdienste“ und „digitale Integration“ im Kontext des 7. Rahmenprogramms – verstärkt, wobei größeres Gewicht auf die Einbeziehung der Nutzer und auf eine weite Verbreitung von für ältere Menschen geeigneten IKT gelegt wird. Sie wird die FuE-Projekte der EU und andere Projekte zusammenführen, um die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Interoperabilität von IKT-Lösungen und –Diensten für eine alternde Gesellschaft zu fördern.

Auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag schlägt die Kommission dem Parlament und dem Rat vor, eine neue Forschungsinitiative „Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft“ zu unterstützen, in deren Rahmen die Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten (im Rahmen der Aktion „umgebungsunterstütztes Leben“) im Bereich IKT für eine alternde Gesellschaft koordiniert werden sollen. Die Initiative wird Anreize schaffen für marktorientierte Forschung zu Anwendungen, die eine selbständige Lebensführung erleichtern. Sie wird die im Rahmen des 7. Rahmenprogramms durchgeführten längerfristig ausgerichteten Forschungsarbeiten durch groß angelegte Innovationsprojekte im Rahmen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ergänzen. Darüber hinaus fordert die Kommission insbesondere die Europäischen Technologieplattformen auf, in ihren strategischen Forschungsplänen das Thema „IKT in einer alternden Gesellschaft“ aufzugreifen.

4. FAZIT

Der Aktionsplan für ein wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft nennt vorrangige Aktionsbereiche und Maßnahmen, bei denen die IKT am besten einen Beitrag dazu leisten können, die sich angesichts einer alternden Bevölkerung in Europa stellenden Herausforderungen zu meistern und die vorhandenen Chancen zu nutzen. Im Rahmen des Aktionsplans sollen die größten Hindernisse mit Blick auf Marktfähigkeit, Angemessenheit und Erschwinglichkeit der Produkte und Dienste und Nachhaltigkeit der Leistungserbringung und der Geschäftsmodelle angegangen werden. Der Aktionsplan setzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit sämtlicher Akteure und hat zum Ziel, das vielversprechende Potenzial der IKT für eine alternde Gesellschaft in Europa – und über Europas Grenzen hinaus – zu erschließen.

Die Kommission fordert alle interessierten Kreise der Zivilgesellschaft sowie Behörden und Unternehmen auf, gemeinsam auf die Verwirklichung der Ziele für ein wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft hinzuarbeiten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Aktionen aktiv zu unterstützen bzw. durchzuführen. Das Europäische Parlament wird aufgefordert, die Stärkung der Rechte älterer Menschen und die Entwicklung der sich ihnen in der Informationsgesellschaft bietenden Möglichkeiten im Kontext der geltenden Rechtsvorschriften und der bestehenden EU-Programme zu unterstützen und auf diese Weise eine volle Teilhabe aller an Wirtschaft und Gesellschaft in Europa zu ermöglichen.

[1] KOM(2005) 658; KOM(2006) 57.

[2] 45 % der über 74-Jährigen sind in ihren alltäglichen Verrichtungen beeinträchtigt.

[3] Die Ausgaben für Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege werden in den nächsten Jahrzehnten um 4-8 % des BIP zunehmen. Die Zahl der Erwerbstätigen (die diese Ausgabenlast zu tragen haben) im Verhältnis zur Zahl der Rentner wird bis 2050 zurückgehen (von 5:1 auf 2:1).

[4] KOM(2005) 229: Ankündigung einer i2010-Vorreiterinitiative zu den Bedürfnissen der alternden Gesellschaft, namentlich „zur menschlichen Fürsorge in einer alternden Gesellschaft“, wobei es um „Technologien für das Wohlbefinden, eine selbständige Lebensführung und die Gesundheitsfürsorge“ gehen soll.

[5] Ministerkonferenz in Riga zum Thema „IKT für eine integrative Gesellschaft“ und Minstererklärung von Riga, Juni 2006.

[6] Siehe KOM(2005) 658., KOM(2006) 30, KOM(2005) 525, Bericht der Aho-Gruppe, Richtlinie 2000/78/EG des Rates, SEK(2006) 1195, KOM(2003) 650.

[7] KOM(2003) 650.

[8] Z. B. durch Nutzung von Internet 2.0 / Web 2.0 und digitalem Fernsehen – vorausgesetzt, dass es für alle zugänglich ist – und mobiler Kommunikation.

[9] Im Sinne der Zielsetzungen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007.

[10] Silver Economy Network.

[11] Aho-Bericht.

[12] 48 % der Personen im Alter über 50 Jahre meinen, dass die derzeit verfügbaren IKT-Ausrüstungen und -Dienste ihren Bedürfnissen nicht in ausreichendem Maße gerecht werden (Senior Watch).

[13] Z. B. Verknüpfung unterstützender Technologien mit den gängigen Technologien.

[14] Eurostat, 2006, Gemeinschaftserhebung zur IKT-Nutzung in Privathaushalten und durch Privatpersonen.

[15] KOM(2007) 96.

[16] KOM(2005) 425.

[17] KOM(2004) 356.

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