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Document 52005DC0037

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien {SEK(2005) 225}

/* KOM/2005/0037 endg. */

52005DC0037

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien {SEK(2005) 225} /* KOM/2005/0037 endg. */


Brüssel, den 9.2.2005

KOM(2005) 37 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Ü berprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien

{SEK(2005) 225}

INHALT

Vorwort 4

Teil I: Nachhaltige Entwicklung – Was steht auf dem Spiel? 7

1. Einleitung 7

2. Das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung 8

3. Gründe für die Überprüfung 9

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte 10

Teil II: Den Herausforderungen begegnen 18

5. Künftige Leitlinien 18

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung 18

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz 18

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen. 19

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen 20

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring 20

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen 21

6. Nächste Schritte 21

Vorwort

Nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes Ziel des Vertrags über die Europäische Union. Sie ist außerdem eine globale Herausforderung für unsere Partner in der ganzen Welt. Sie wirft die Frage auf, wie sich wirtschaftliche Entwicklung, sozialer Zusammenhalt, Nord-Süd-Gerechtigkeit und Umweltschutz miteinander in Einklang bringen lassen. Ihre Bedeutung spiegelt sich im EU-Vertrag wider und kommt auch in der Verfassung zum Ausdruck, in der die Union aufgefordert wird, “die nachhaltige Entwicklung Europas anzustreben auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie eines hohen Maßes an Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltqualität”.

Angesichts der rapiden demographischen Veränderungen werden in den nächsten Jahrzehnten die Ressourcen der Welt zunehmend stark beansprucht werden. Dies gilt sowohl für den Klimawandel als auch für die natürlichen Ressourcen, die biologische Vielfalt und das Nord-Süd-Wohlstandsgefälle. Wir müssen heute tätig werden, um das empfindliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Gleichgewicht der Welt für morgen zu erhalten.

Europas Zukunft kann nur in diesem globalen Zusammenhang begriffen werden. Die EU hat zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung intern und international bereits erhebliche Anstrengungen unternommen. Durch proaktives Handeln kann die EU den Bedarf nach Umweltschutz und sozialem Zusammenhalt in Chancen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung umwandeln. Mit der Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung bekräftigen wir unsere Verpflichtungen, legen genauer fest, welche Strukturveränderungen in unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften erforderlich sind und stellen eine positive Agenda auf, um diesen Prozess des Wandels für eine bessere Lebensqualität aller zu steuern.

Diese Herausforderung kann nur durch ein koordiniertes Vorgehen und eine starke Führungsrolle der Union bewältigt werden, um Lösungen zu entwickeln, die für die Menschen in Europa und auf der ganzen Welt von dauerhafter Wirkung sein werden.

Deshalb hat sich die Europäische Union zu Beginn dieses Jahrtausends zwingend verpflichtet, ein Programm für den Wandel durchzuführen, um sicherzustellen, dass nicht nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Trends begegnet wird. Im Jahr 2000 wurde mit der Lissabon-Strategie eine ehrgeizige Agenda für wirtschaftliche und soziale Reformen aufgestellt, die auf eine dynamische und wettbewerbsfähige Wissensgesellschaft zielt. 2001 beschloss der Europäische Rat in Göteborg eine umfassende Strategie der nachhaltigen Entwicklung und 2002 wurde deren Außendimension in Barcelona im Vorfeld des UN-Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung im Sommer 2002 definiert. Jeder dieser Schritte wurde durch wichtige Beschlüsse und Maßnahmen flankiert, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Trotz all dieser Anstrengungen wurden nicht genügend Fortschritte erzielt; nicht nachhaltige Entwicklungen sind nach wie vor ungebrochen und die internationalen Herausforderungen sind nach wie vor groß.

Der Beginn des Mandats der neuen Kommission und des neu gewählten Europäischen Parlaments ist der geeignete Zeitpunkt, die erzielten Fortschritte zu bewerten und darauf zu drängen, dass das Tempo der Veränderung beschleunigt wird.

Die ersten Schritte wurden bereits getan. Mit den von ihr vorgeschlagenen strategischen Zielen der Union für die nächsten fünf Jahre hat die Kommission ihre Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung bekräftigt. In der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie hat sie jüngst vorgeschlagen, eine erneuerte Lissabon-Agenda zu unserer Strategie für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zu machen, die es uns ermöglicht, den Antrieb einer dynamischeren Wirtschaft zur Erfüllung unserer umfassenderen sozialen und umweltpolitischen Ziele zu nutzen. Somit bleibt die Lissabon-Strategie eine wesentliche Komponente des im EU-Vertrag genannten Gesamtziels der nachhaltigen Entwicklung: nachhaltige Steigerung des Wohlstands und Verbesserung der Lebensbedingungen für die heutige und künftige Generationen. Hierzu stellte die Kommission in der vorgenannten Halbzeitüberprüfung Folgendes fest: „ Sowohl die Lissabonner Strategie als auch die Strategie für nachhaltige Entwicklung leisten einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Da sie sich wechselseitig verstärken, zielen sie auf ergänzende Maßnahmen ab, nutzen sie unterschiedliche Instrumente und erzielen sie ihre Ergebnisse zu unterschiedlichen Zeiten.“

Ferner geht die Überprüfung der Lissabon-Strategie mit einer aktualisierten EU-Sozialagenda einher, die ebenfalls heute von der Kommission lanciert wird; diese zeigt Strategien auf, die helfen können, mehr Zusammenhalt auf unserem Kontinent und die Weiterentwicklung unseres Sozialmodells unter Berücksichtigung der nicht nachhaltigen Trends zu gewährleisten. Auf diese Weise leistet unsere Sozialagenda einen eigenständigen Beitrag zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen Entwicklung.

Diese Mitteilung bildet den ersten Schritt der Kommission bei der Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung im Jahr 2005. Sie zieht eine vorläufige Bilanz der seit 2001 erzielten Fortschritte und legt künftige Leitlinien für die Überprüfung dieser Strategie dar, die im Laufe des Jahres in einer getrennten Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vorgestellt werden soll. Sie stützt sich sowohl auf die im vergangenen Jahr geführte Debatte als auch auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom April letzten Jahres und die Ergebnisse der im Oktober letzten Jahres von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation[1].

Die Europäische Union verfügt über eine umfassende und langfristige Zukunftsvision. Wir glauben an die Stärke und die Grundwerte unseres dynamischen europäischen Modells. Wir werden dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der gegenwärtigen und der künftigen Generationen erfüllt werden können. Dieses grundlegende Ziel wird sich durch alle Politikbereiche der Union ziehen. Nachhaltige Entwicklung erfordert, dass jetzt gehandelt wird. Die Europäische Union ist fähig, kompetent und kreativ genug, die erforderlichen Veränderungen vorzunehmen. Die Europäer und alle anderen Bürger in der Welt können sich darauf verlassen, dass sich die Union für eine nachhaltige Zukunft für alle einsetzt.

Teil I: Nachhaltige Entwicklung – Was steht auf dem Spiel?

1. EINLEITUNG

Nachhaltige Entwicklung - eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können – ist ein grundlegendes Ziel des EU-Vertrags[2] und der Verfassung. Sie ist ein Rahmenkonzept, das allen Politikfeldern, Aktionen und Strategien der EU zugrunde liegt und fordert, die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik so zu konzipieren und durchzuführen, dass sich diese Politikfelder gegenseitig stärken.

In einer immer stärker globalisierten Welt bedarf es klarer politischer Vorgaben, um heute und in Zukunft ein dynamisches europäisches Modell zu befördern. Die Kommission setzt sich nachdrücklich für eine nachhaltige Entwicklung ein und möchte eine positive Agenda für den Wandel aufstellen. Für unsere Zukunft in Europa und der Welt sind eine langfristige Vision und Maßnahmen in einer breiten Palette von Politikfeldern notwendig. Die Kommission ist überzeugt, dass wir mehr Wohlstand, Solidarität und Sicherheit anstreben müssen, um für uns und die kommenden Generationen eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Wir benötigen Wachstum und mehr Arbeitsplätze sowie eine saubere und gesündere Umwelt. Wir brauchen eine Gesellschaft mit mehr Zusammenhalt, in der in Europa und darüber hinaus für alle Wohlstand herrscht und Chancen offen stehen. Wir brauchen mehr Innovation, Forschung und Bildung. Wir müssen unserer globalen Verantwortung nachkommen und unsere Verpflichtungen erfüllen. Unser Wohlstand und unsere Lebensqualität werden in Zukunft davon abhängen, inwieweit wir fähig sind und uns dafür einsetzen, unser Produktions- und Konsumverhalten zu ändern und das Wirtschaftswachstum von der Verschlechterung der Umwelt abzukoppeln.

Die Maßnahmen zu diesen Themen dürfen nicht auf die Union beschränkt bleiben. Nachhaltigkeit bleibt eine globale Herausforderung. Deshalb ist es unabdingbar, dass Europa nach innen wie nach außen eine Führungsrolle übernimmt. Dies erfordert ein integriertes Konzept und trägt der Tatsache Rechnung, dass die EU angesichts der Globalisierung und der zunehmenden Interdependenz der Probleme ihre zentralen Prioritäten nur dann vollständig verwirklichen kann, wenn sie gleichzeitig auch auf internationaler Bühne erfolgreich agiert. Will die EU Worte in Taten umsetzen und weltweit weiterhin eine glaubwürdige Führungsrolle im Bereich der nachhaltigen Entwicklung spielen, ist es ebenso wichtig, dass sie in der Lage ist, ihre globalen Verpflichtungen in alle ihre Politikfelder aufzunehmen.

Das Mandat dieser Kommission reicht zwar nur bis Ende 2009, doch sie ist eindeutig auch verpflichtet, bei der Formulierung der Strategie über diesen Termin hinaus zu sehen. Wenn wir unsere künftigen Ziele verwirklichen wollen, dürfen wir nicht bis morgen warten, sondern müssen jetzt handeln. Die Verwirklichung der langfristige Vision erfordert konkrete Ziele, um langfristige Trends steuern zu können, sowie Mechanismen, um die Ziele einhalten zu können. Damit muss jetzt angefangen werden. Die amtierende Kommission hat bereits bekräftigt, wie wichtig ihre zentralen strategischen Ziele des Wohlstands, der Solidarität und Sicherheit für die nachhaltige Entwicklung sind[3].

Die EU hat ihr Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung erstmals im Juni 2001 formuliert. Damals nahm der Europäische Rat von Göteborg auf Grundlage einer Mitteilung der Kommission die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung an. Im Jahr 2002 legte die Kommission eine zweite Mitteilung[4] mit Schwerpunkt auf der Außendimension der nachhaltigen Entwicklung vor, die vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt wurde. Gemeinsam bilden diese Texte die Grundlage der umfassenden EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Strategie zu Beginn der Amtszeit jeder neuen Kommission zu überprüfen. Dies wird im Laufe des Jahres 2005 anhand der Erfahrungen der letzten vier Jahre geschehen.

In der überarbeiteten Strategie der nachhaltigen Entwicklung muss ein umfassenderes Konzept gewählt werden, bei dem die notwendigen strukturellen Änderungen in der Wirtschaft hervorgehoben werden, um in Richtung nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster und Bekämpfung nicht nachhaltiger Trends voranzukommen. Mit der überarbeiteten Strategie wird das neue Konzept der Politikgestaltung weiter gestärkt, was ihre dreidimensionale Ausrichtung bekräftigt und dafür sorgt, dass die Außenaspekte der nachhaltigen Entwicklung vollständig einbezogen und gestärkt werden. Darüber hinaus wird mit ihr der im Vorschlag über die finanzielle Vorausschau 2007-2013 eingegangenen Verpflichtung, dass nachhaltige Entwicklung Leitprinzip für die Politik der EU sein wird, bekräftigt.

2. DAS EU-KONZEPT DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG

Die Strategie der nachhaltigen Entwicklung umfasst folgende Komponenten:

Zunächst wird allgemein dargelegt, was Nachhaltigkeit bedeutet . Die Kernaussage der Strategie lautet, dass die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit letzten Endes Hand in Hand gehen und sich gegenseitig verstärken müssen: „Die nachhaltige Entwicklung bietet der Europäischen Union die positive langfristige Perspektive einer wohlhabenderen und gerechteren Gesellschaft; sie verspricht eine sauberere, sicherere und gesündere Umwelt - eine Gesellschaft, die uns, unseren Kindern und Enkeln eine bessere Lebensqualität bietet” [5] . Es kommt entscheidend darauf an, die Bedeutung dieser drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung und die Beziehungen zwischen ihnen zu verstehen.

Im zweiten und wahrscheinlich ehrgeizigsten Teil der Strategie wird versucht, die Art und Weise der Politikgestaltung zu verbessern und sich auf die Verbesserung der politischen Kohärenz und die Bewusstseinsbildung für mögliche Kompromisse zwischen widersprüchlichen Zielen zu konzentrieren, so dass fundierte politische Entscheidungen getroffen werden können. Dazu müssen alle Folgen dieser Entscheidungen einschließlich der Folgen des Nichthandelns sorgfältig geprüft werden, insbesondere durch eine rechtzeitige Folgenabschätzung und die richtigen Signale an den Markt durch richtige Preise. Außerdem müssen die politischen Entscheidungsträger der EU die weltweiten Zusammenhänge berücksichtigen und sich aktiv für die Schlüssigkeit der internen und externen Politik einsetzen. Darüber hinaus sind Investitionen in Wissenschaft und Technologie erforderlich, um die notwendigen Anpassungen für die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Schließlich werden bei dem neuen Konzept der Politikformulierung die Verbesserung der Kommunikation und die Einbindung von Bürgern und Unternehmen hervorgehoben.

Drittens wird eine begrenzte Anzahl an Trends aufgegriffen, die eindeutig nicht nachhaltig sind , etwa die Probleme des Klimawandels und der Energienutzung, Gefahren für die öffentliche Gesundheit, Armut und soziale Ausgrenzung, Alterung der Gesellschaften, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Landnutzung und Verkehr.

Schließlich wird im Rahmen der globalen Dimension auf einige internationale Ziele eingegangen, wobei für den Beitrag der EU zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung Prioritätsziele festgelegt werden: Einhegung der Globalisierung, Handel im Dienst der nachhaltigen Entwicklung, Armutsbekämpfung, soziale Entwicklung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und ökologischen Ressourcen, Verbesserung der Kohärenz der Politikfelder der EU, verantwortungsvolleres Regieren auf allen Ebenen sowie die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung.

3. GRÜNDE FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG

Die Kommission ist bereits verpflichtet, die Strategie zu Beginn der Amtszeit jeder neuen Kommission zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dies zuletzt im Juni und November 2004 begrüßt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt durch eine Reihe weiterer Entwicklungen untermauert:

- die Verschärfung nicht nachhaltiger Trends wie etwa die wachsende Beanspruchung der natürlichen Ressourcen, der Druck auf die biologische Vielfalt, das Klima sowie das Anhalten von Ungleichheit und Armut und die zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen durch die alternde Bevölkerung;

- die schwache Wirtschaftsleistung Europas zusammen mit neuem Wettbewerbsdruck durch die anhaltende Globalisierung und den Aufstieg neuer Industrieländer (wie China, Indien, Brasilien) sind Zeichen für zunehmenden wirtschaftlichen Wettbewerb und einen möglichen Wandel der nationalen Produktionsstrukturen mit weltweiten Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung;

- den neuen internationalen Verpflichtungen und Verhandlungen, die potenziell alle zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen können, müssen zunehmende Umsetzungsanstrengungen gegenüberstehen (z.B. die WTO-Entwicklungsagenda von Doha, der beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung verabschiedete Johannesburger Umsetzungsplan, die Monterreyer Verpflichtungen zur Entwicklungsfinanzierung sowie die Millenniums-Entwicklungsziele);

- neue Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus (z.B. die Anschläge vom 11. September 2001 und vom 11. März 2004), Naturkatastrophen (Überschwemmungen) und Gesundheitsrisiken (z. B. SARS) haben das Bewusstsein für unsere Anfälligkeit geschärft. Darüber hinaus steigt das Bewusstsein für die Notwendigkeit, gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Rassismus vorzugehen;

- die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten, der die Überprüfung Rechnung tragen muss, und die Festlegung nationaler Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den meisten Mitgliedstaaten sowie die stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Behörden.

4. BESTANDSAUFNAHME DER FORTSCHRITTE

Zum einen wurden bei der Umsetzung der Strategie einige Fortschritte erzielt und können keine unmittelbaren Ergebnisse erwartet werden, zum anderen ist klar, dass noch viel zu tun bleibt. Es gibt nur wenige Anzeichen, dass die meisten Bedrohungen der nachhaltigen Entwicklung abgewendet wurden. Diese Bedrohungen bedürfen dringender und anhaltender Aufmerksamkeit. Eine eingehende Aufstellung der Fortschritte kann dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[6] entnommen werden. Eine Reihe bedeutender Entwicklungen sind hervorzuheben:

- Politik anders gestalten. 2001 wurde die „neue Art der Politikgestaltung“ eingeführt, um die verschiedenen politischen Maßnahmen kohärenter zu machen und die richtigen Voraussetzungen für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu schaffen.

Kohärentere Politik

Die Einbeziehung zahlreicher horizontaler Prinzipien des EU-Vertrags in alle Politikbereiche der EU ist ein wichtiges Ziel. Zu diesem Zweck hat die EU beispielsweise den „Cardiff-Prozess“ eingeleitet, der die Einbeziehung von Umweltbelangen in sektorbezogene Politikbereiche fördert. Eine erste Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses 2004 hat jedoch gezeigt, dass sich die Fortschritte bislang in Grenzen halten.

2003 wurde in der Kommission als ein Instrument, das zur Verbesserung der politischen Kohärenz beitragen soll, ein neuer Folgeabschätzungsmechanismus eingeführt. Mit ihm sollen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen wichtiger politischer Vorlagen integriert bewertet und Kompromisse zwischen konkurrierenden Zielen offen gelegt werden. Bislang hat die Kommission in einer breiten Palette von Politikfeldern über 50 Folgeabschätzungen durchgeführt, welche von Vorschlägen für die Rückversicherungsrichtlinie bis hin zu strategischen Leitlinien über die Marktorganisation für Zucker und zur die Finanzierung von Natura 2000 reicht. In den Außenbeziehungen wurden in Bezug auf alle großen Handelsgespräche Nachhaltigkeitsprüfungen eingeleitet.

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Die Methode der offenen Koordinierung kann ein effizientes Instrument zur Förderung bewährter Praktiken sein, Interessenträger einbeziehen und mobilisieren und auf die Mitgliedstaaten Druck ausüben, zu einem strategischeren und integrierten Konzept überzugehen und effizientere Politik zu machen. So haben die Kommission und die Mitgliedstaaten beispielsweise in den Bereichen soziale Eingrenzung und Renten gemeinsame Ziele und Indikatoren vereinbart. Die meisten Mitgliedstaaten haben für Armutsverringerung und soziale Ausgrenzung quantitative Ziele festgelegt.

Preise und Anreize richtig gestalten

Sicherzustellen, dass die Marktpreise die echten Kosten der Wirtschaftsaktivitäten für die Gesellschaft widerspiegeln, hält dazu an, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern. Um dahin zu kommen, können marktgestützte Instrumente wie Umweltsteuern, Regelungen zum Emissionshandel und Subventionen traditionelle Regulierungsmaßnahmen wirksam ergänzen. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene Fortschritte erzielt, doch die Entscheidungsfindung ist bisweilen nach wie vor schwierig, insbesondere in Bezug auf Steuern, weil hier im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist. Marktgestützte Instrumente hat die EU beispielsweise 2003 bei der Energiesteuerrichtlinie eingesetzt, die das Gemeinschaftssystem der Mindeststeuersätze von Mineralöl auf andere Energieerzeugnisse ausweitet, aber auch bei der EU-weiten Regelung für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen, die seit 2005 in Kraft ist, um bei der Verwirklichung der Reduzierungsziele von Kyoto zu helfen.

Investition in Wissenschaft und Technologie

Fortschritte in den Bereichen Wissen und Technologie sind zentrale Voraussetzungen für die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichem Wachstum und sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Außerdem lassen sich viele Innovationen bei Qualität und Leistung und Innovationen zur Optimierung der Energienutzung, der Abfallvermeidung und der Sicherheit synergetisch nutzen. So verbrauchen etwa Maschinen mit höherer Energieeffizienz weniger natürliche Ressourcen und führen zu niedrigeren Emissionen. Ferner schaffen Investitionen in neue Technologien Arbeitsplätze und Wachstum. In diesem Bereich entwickelt die EU unter anderem Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung. Der Aktionsplan für Umwelttechnologien fördert Technologieforen über Wasserstoff und Brennstoffzellen, Photovoltaik, nachhaltige Chemie, Wasserversorgung und –entsorgung. Ferner fördert die EU den Einsatz von Technologien, die sich auf unsere Sozialsysteme, zum Beispiel auf die Gesundheitssysteme[7], auswirken.

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

Die Zivilgesellschaft und der Privatsektor spielen für die nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle. Auf EU-Ebene wurden mehrere Initiativen ergriffen, um zur aktiven Einbeziehung dieser Gruppen anzustoßen und die Konsultationsprozesse sowie die Mobilisierung der Interessenträger zu verbessern. So hat die Kommission unter anderem Mindeststandards für die Konsultation der Interessenträger angenommen, betreibt eine bessere Informationspolitik und hat die Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen verbessert. Ferner hat sie verschiedenen Initiativen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen ergriffen.

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

In den letzten hundert Jahren stieg die Temperatur in Europa schneller als im globalen Durchschnitt (0,95°C in Europa im Vergleich zu 0,7°C weltweit). Acht von neun Gletschern ziehen sich in erheblichen Ausmaß zurück; Extremwetterlagen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen haben zugenommen[8]. Um den weltweiten Temperaturanstieg unter der Schwelle zu halten, bei der eine gefährlichere Klimaänderung wahrscheinlich wird, sind global tiefe Einschnitte bei den Treibhausgasemissionen nötig. Bestimmte Schätzungen geben die Schäden durch Extremwetterlagen 2002 mit Verlusten in Höhe von 25 Mrd. € an[9]. Eine verlässliche und erschwingliche Energieversorgung ist in den Entwicklungsländern bei Weitem kein Standard. Dort sind über 2 Mrd. Menschen auf Biomasse (Holz, Abfall usw.) als Primärenergiequelle angewiesen und 1,6 Mrd. Menschen haben keinen Stromanschluss.

Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) fungierte als entscheidender Rahmen für Maßnahmen gegen den Klimawandel in Europa. Es umfasst wichtige Energieinitiativen und die unlängst eingerichtete EU-weite Regelung für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen, die seit 1. Januar 2005 greift. Ferner fördert die EU durch ihre Regionalfonds eine Reihe von Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Klimaänderung beitragen. Zwar zeigen die neuesten Zahlen, dass die EU-15 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 2,9 % verringert hat, doch muss noch weit mehr getan werden, um das Ziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erreichen, d.h. eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen um 8% gegenüber dem Stand von 1990 im Zeitraum 2008-2012. Auch international spielte die EU weiterhin eine wichtige Rolle, indem sie sich für die Ratifikation des Kyoto-Protokolls einsetzte und die Verpflichtungen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg umsetzte. Die EU plädierte diesbezüglich im Rahmen der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energie für die weltweite Nutzung erneuerbarer Energien. Die EU-Energieinitiative ist ein Beitrag zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und soll den Zugang zu angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgungsleistungen in ländlichen Gebieten sowie in und im Umfeld von Städten sicherstellen.

In Europa werden mit der neuen Energieeffizienzinitiative erneute Anstrengungen unternommen, um bei der Energieeffizienz echte Fortschritte zu erzielen.

Öffentliche Gesundheit

Die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit hat seit 2001 weiter zugenommen. Wohlstandskrankheiten und chronische Krankheiten nehmen weltweit rapide zu, wobei die alarmierendsten Entwicklungen bei der Fettleibigkeit zu verzeichnen sind (in den EU-Staaten ein Anstieg von 10-40 % in den letzten zehn Jahren). Die HIV/AIDS-Epidemie hat weltweit den bisher höchsten Stand an Infektionen erreicht (39,4 Mio.) und der Anteil an neuen HIV-Infektionen hat sich in Europa seit 1996 mehr als verdoppelt. Im Zuge der anhaltenden Zunehmende Kontakte und weltweite Mobilität haben die Auswirkungen der Gesundheitsrisiken durch übertragbare Krankheiten wie Vogelgrippe und SARS verschärft. Ein weiteres neues Element ist der Bioterrorismus. In den Entwicklungsländern wurde das, was in letzter Zeit in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung gewonnen wurde, zunichte gemacht und die Ausbreitung wichtiger übertragbarer Krankheiten stellt eine ernste Bedrohung für ihre künftige Entwicklung dar. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine gesundheitsschädliche Umwelt jährlich für den Tod von über 5 Mio. Kindern weltweit verantwortlich.

Die seit 2001 ergriffenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Finanzierung der Genomforschung zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenz, die Einrichtung eines gemeinsamen Überwachungs- und Frühwarnsystems für übertragbare Krankheiten auf EU-Ebene, die Annahme eines Vorschlags für einen neuen Rechtsrahmen der EU für Chemikalien (REACH), die Annahme des Europäischen Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit 2004-2010 sowie die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

International brachte die EU erheblich mehr Mittel auf, um gegen Krankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vorzugehen. Ferner wurden Beiträge zur Senkung der Preise für wichtige Arzneimittelprodukte in Entwicklungsländern geleistet.

Armut und soziale Ausgrenzung

Armut und soziale Ausgrenzung sind ein zunehmendes Problem. In der EU droht rund 15 % der Bevölkerung Einkommensarmut. Die Lage in einigen neuen Mitgliedstaaten ist besonders Besorgnis erregend. Weitere beunruhigende Trends sind die Fortschreibung von Armut und Ausgrenzung über die Generationen hinweg und die unverhältnismäßige Belastung einiger Untergruppen (z.B. Arbeitslose, Alleinerziehende, Behinderte, ethnische Minderheiten). Weltweit leben 2,8 Mrd. der 6 Mrd. Menschen mit weniger als 2 € am Tag.

Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, ihre Politik zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu koordinieren, indem sie gemeinsame Ziele aufstellen, nationale Aktionspläne formulieren und unter Heranziehung gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Forschritte bewerten. Die Europäische Kommission unterstützt diesen Koordinierungsprozess. Ferner tragen die Mittel der Europäischen Regionalpolitik etwa durch Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung vor Ort zu diesem Ziel bei.

Um das Problem weltweit anzugehen, hat sich die Entwicklungspolitik der EU die erhebliche Reduzierung und schließlich die Beseitigung der Armut zum Ziel gesetzt. Im Rahmen der neuen globalen Partnerschaft für Armutsverringerung und nachhaltige Entwicklung, die bei den Gipfeltreffen von Doha, Monterrey und Johannesburg festgelegt wurde, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Alterung der Gesellschaft

Es wird davon ausgegangen, dass das Bevölkerungswachstum in Europa zum Stillstand kommen und immer weniger und immer ältere Arbeitnehmer immer mehr alte Menschen unterstützen muss. Der Anteil alter, abhängiger Menschen steigt voraussichtlich von 24 % im Jahr 2004 auf 47 % im Jahr 2050 an.

Zwar ist die steigende Lebenserwartung eine große Errungenschaft, doch wirft die alternde Gesellschaft Europas Fragen der Nachhaltigkeit auf, die es zu lösen gilt. Weder Einwanderung noch ein rascher Geburtenanstieg kann die steile Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung in den nächsten 20 Jahren aufhalten.

Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten an der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme, damit diese finanziell tragfähig und sozialverträglich bleiben. Zu den auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona beschlossenen Maßnahmen zählt auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für ältere Arbeitnehmer. So sollen bis 2010 50 % der 55-64-jährigen im Arbeitsleben stehen und das tatsächliche Alter für den Rückzug aus dem Arbeitsleben bis 2010 um fünf Jahre angehoben wird. Neben der Lösung der finanziellen Probleme müssen auch die Gesundheitssysteme weiterentwickelt werden, um mit der erwarteten Nachfrage durch immer mehr ältere Menschen fertig zu werden, besonders um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Union fördert in diesem Bereich eine strukturierte Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken.

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Aufgrund des raschen globalen Bevölkerungswachstums sind 2010 bereits 400 Mio. Menschen mehr auf der Erde als heute, die hauptsächlich in Ballungsräumen leben werden. In einer immer interdependenteren Welt können wir nicht so weiter produzieren und konsumieren wie wir das heute tun. Die biologische Vielfalt ist in Gefahr. Weltweit sind 15 500 Pflanzen- und Tierarten in hohem Maße vom Aussterben bedroht. In den letzten Jahrzehnten kam es bei praktisch allen Arten von Ökosystemen und Arten (Tiere, Pflanzen, Wälder, Trinkwasser, fruchtbarer Boden usw.) zu erheblichen Verlusten. Auch Trinkwasser ist eine wertvolle natürliche Ressource, die immer knapper wird. Allgemein werden das Leben, die nachhaltige Entwicklung und letzten Endes auch Frieden und Sicherheit durch die weltweite Wasserkrise bedroht.

Zu den politischen Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels der EU, dem Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten, zählt die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Einrichtung des Natura 2000-Netzes. Derzeit wird an einer Mitteilung darüber gearbeitet, wie dem Verlust biologischer Vielfalt bis 2010 Einhalt geboten werden kann. Im Interesse einer effizienteren Nutzung der Ressourcen wurden unter anderem die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte und die Mitteilungen der Kommission über eine integrierte Produktpolitik vorgelegt. Ferner setzt die Europäische Union von 2000-2006 umfangreiche Mittel aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds zur Kofinanzierung von Investitionen in Umweltinfrastruktur und die Rehabilitation und Instandhaltung industrieller, städtischer und natürlicher Standorte ein.

Zu den internationalen Initiativen zählt unter anderem die EU-Initiative – „Water for Life“, die infolge des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung ergriffen wurde. Außerdem spielt die EU beim Übereinkommen über die biologische Vielfalt und den Arbeiten zur Einrichtung eines zehnjährigen Rahmens für Programme für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion eine führende Rolle.

Flächennutzung und Verkehr

Trotz des Ziels, den Verkehr vom BIP-Wachstum abzukoppeln, steigt das Verkehrsaufkommen nach wie vor schneller als das BIP. Das hat Auswirkungen in verschiedenen Bereichen von Verkehrsstaus und Gesundheitsproblemen durch Luftverschmutzung bis hin zu CO2-Emissionen, welche die klimapolitischen Ziele der EU gefährden.

Um die negativen Auswirkungen des wachsenden Verkehrsaufkommens zu begrenzen, hat die EU zahlreiche politische Initiativen auf den Weg gebracht. So fördert sie den Umstieg vom Straßenverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie saubere Busse, Schiffe und Eisenbahn. Außerdem hat die Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, im Interesse der Nachfragesteuerung Gebühren auf die Benutzung von Infrastruktur zu erheben, damit letzten Endes die von den Verkehrsteilnehmern entrichteten Gebühren die vollständigen gesellschaftlichen Kosten widerspiegeln (z.B. Richtlinie über die Eurovignette), doch hielt sich die Umsetzung dieses Vorschlags bislang in Grenzen. Darüber hinaus wurden bei der Fahrzeug- und Brennstofftechnologie, angestoßen durch EU-Recht und –Initiativen, erhebliche Fortschritte erzielt, die allerdings durch eine gestiegene Nachfrage und ein höheres Verkehrsaufkommen wieder ausgehebelt wurden. Schließlich sind beispielsweise mit dem EU-Strukturreformprogramm „Urban II“ und dem Forschungsrahmenprogramm Maßnahmen im Gange, um die Umwelt in Städten und die Verwaltung der Flächennutzung zu verbessern. Ferner bereitet die Kommission derzeit eine thematische Strategie über die städtische Umwelt vor, die 2005 veröffentlicht werden soll.

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

Neben der Bekämpfung der oben genannten nicht nachhaltigen Trends hat die EU zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

- Einhegen der Globalisierung

Die Globalisierung ist der neue Kontext, in dem die nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden muss. Sie kann für eine nachhaltige Entwicklung einerseits wichtige Anstöße geben, andererseits sind die Globalisierungsgewinne häufig zu uneinheitlich zwischen den Ländern und innerhalb der Länder verteilt und eine Integration ohne Regeln kann sich nachteilig auf die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt auswirken.

Die EU unterstützt ein kohärentes und ganzheitliches Herangehen an Globalisierungsfragen in der WTO, in den internationalen Finanzinstitutionen und in den Gremien der Vereinten Nationen. Außerdem möchte sie wichtige Einrichtungen wie etwa die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stärken.

Um die Entwicklungsländer wirksam und ausgewogen in die Weltwirtschaft einzubeziehen, spielen die laufenden WTO-Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha eine wesentliche Rolle. Im Zuge dieser Verhandlungen arbeitet die EU seit 2002 kontinuierlich an der Verwirklichung ihrer Ziele der Vereinbarung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung über die gesamte Palette der zahlreichen Verhandlungsthemen hinweg. Die Anstrengungen der Entwicklungsländer zur Integration in das Welthandelssystem müssen wirksam unterstützt werden. Daher wurde handelsbezogene Hilfe als einer der Prioritätsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit der EU festgehalten und dieser Aspekt auf allen Ebenen in die Entscheidungen über die Zuweisung von Mitteln einbezogen.

Darüber hinaus hat die EU seit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung unter anderem durch Fortsetzung der Anstrengungen zur Einbeziehung einer substanziellen Komponente über nachhaltige Entwicklung in alle laufenden oder künftigen bilateralen oder regionalen Verhandlungen, wichtige unterstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Handelspolitik ergriffen, die nicht unter die Entwicklungsagenda von Doha fallen.

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

Good Governance und Förderung der Demokratie sind entscheidende Faktoren für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. In der Millenniums-Erklärung heißt es, dass die Herstellung von Rahmenbedingungen, die der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich sind, unter anderem von Good Governance innerhalb jedes Landes und auf internationaler Ebene sowie von der Transparenz der Finanz-, Währungs- und Handelssysteme abhängt.

Die Kommission beschäftigt sich mit dem Aufbau institutioneller Kapazitäten, Good Governance und Rechtsstaatlichkeit in einer Mitteilung über Governance in den Entwicklungsländern, in deren Mittelpunkt der Aufbau institutioneller Kapazitäten und der Governance-Dialog entsprechend der unterschiedlichen Lage in den jeweiligen Ländern steht. Ferner wurden im Zusammenhang mit allen bestehenden internationalen und regionalen Kooperationsabkommen und politischen Instrumenten Anstrengungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung unternommen. Des Weiteren stand die Stärkung der internationalen Governance im Interesse der nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt der Bemühungen der EU um den Ausbau eines wirksamen Multilateralismus.

- Entwicklungsfinanzierung

Ohne Finanzierung lassen sich die Millenniums-Entwicklungsziele nicht verwirklichen. Doch wird das Ziel der Vereinten Nationen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen, bei Weitem nicht erfüllt.

Als Beitrag zum Prozess der Entwicklungsfinanzierung hat die EU acht ausdrückliche Verpflichtungen festgelegt, die am 14. März 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt wurden. Im letzten Monitoring-Bericht wird in Aussicht gestellt, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der erweiterten EU (25 Mitgliedstaaten) zusammen genommen das Zwischenziel von 0,39 % des BNE übersteigen wird und bis 2006 0,42 % des BNE erreichen soll. Das entspricht schätzungsweise 38,5 Mrd. €. Insgesamt erreichen die zusätzlichen Mittel zwischen 2002 und 2006 ein Volumen von 19 Mrd. €.

Teil II: Den Herausforderungen begegnen

5. KÜNFTIGE LEITLINIEN

Angesichts der fortgesetzten Herausforderungen muss Europa nicht nur zu seinem Engagement für eine langfristige Agenda für nachhaltige Entwicklung und mehr Lebensqualität stehen, sondern auch Wege finden, diesen Herausforderungen wirksamer zu begegnen.

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung und die Komplementarität zwischen der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Lissabon-Strategie wurden im Vorwort beschrieben.

Darüber hinaus wird in der Überprüfung bekräftigt, dass der grundlegende dreidimensionale Charakter der nachhaltigen Entwicklung den Stützpfeiler der Strategie bildet, was bedeutet, dass eine solche Entwicklung nur erreicht werden kann, wenn wirtschaftliches Wachstum, soziale Eingliederung und Umweltschutz in Europa wie in anderen Teilen der Welt Hand in Hand gehen.

Außerdem wird die Überprüfung den Beitrag der EU zur globalen nachhaltigen Entwicklung auf zweierleise Weise berücksichtigen : erstens durch die Darlegung der internationalen Aspekte der sechs nicht nachhaltigen Trends, die in der Strategie genannt werden, und zweitens durch die Einbeziehung der auswärtigen Politiken der EU, die zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dabei wird die EU ihre Verpflichtung, beim Vorantreiben der Entwicklungsagenda auf globaler Ebene eine führende Rolle zu übernehmen, bekräftigen und verstärken.

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

Bei der Überprüfung wird das „neue Konzept für die Politikgestaltung“ als zentrales Instrument dienen, um die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt der Politik der EU zu stellen. Insbesondere wird die künftige EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung den einzelnen Komponenten der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung mehr Nachdruck verleihen, einschließlich der Folgenabschätzung, der Konsultation der Beteiligten und der Vereinfachung der Rechtsvorschriften.

Das bedeutet, dass eine nachhaltige und kosteneffiziente Politikgestaltung durch die bessere Rechtssetzung gefördert wird, u.a. durch einen wirksameren Einsatz eines ausgewogenen Folgenabschätzungsmechanismus , der sich auf neue innen- wie außenpolitische Initiativen der Kommission erstreckt. Darüber hinaus werden wichtige Handelsabkommen weiterhin auf Nachhaltigkeit geprüft. Diese Nachhaltigkeitsprüfungen (sustainability impact assessments) wurden in jüngster Zeit auf der Grundlage der ersten Erfahrungen[10] bereits verbessert, doch es muss noch weiter nach möglichen Wegen zur Verbesserung der Methode gesucht werden, vor allem mit Blick auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission auch, die Konsultation der Betroffenen zur Politik der EU zu verbessern. Ferner wird die Bedeutung eines angemessenen Follow-up zur Interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat[11] berücksichtigt (z.B. müssen das Europäische Parlament und der Rat bei der Abschätzung der Folgen von substanziellen Änderungen zu Kommissionsvorschlägen dieselben Grundsätze und Standards anwenden).

Das neue Konzept beinhaltet außerdem die offene Koordinierungsmethode , vor allem in den Bereichen soziale Eingliederung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Sozialschutz, wo diese Methode eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung der Sozialschutzsysteme spielt.

Im Rahmen des neuen Konzepts für die Politikgestaltung wird die Kommission weiter die Verwendung von marktgestützten Instrumenten fördern, die die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, die der Gesellschaft durch die Ressourcennutzung und ihre Auswirkungen entstehen. Beispielsweise werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zu prüfen, wie sie die Steuerlast von der Arbeit auf die Ursachen von Umweltschäden verlagern können. Darüber hinaus wird die Überprüfung weiteren Nachdruck auf die Bedeutung legen, die Investitionen in Wissenschaft und Technik für die nachhaltige Entwicklung haben. Zu den möglichen Mitteln für die Förderung von Umweltinnovationen zählen das Forschungsprogramm der EU, die Innovationspolitik der Kommission und öffentliche Aufträge. Der Austausch von Informationen über nachhaltige Forschung, Wissenschaft und Technik mit Drittlandspartnern wird ebenfalls gefördert werden.

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen

Der Schwerpunkt der Strategie liegt nach wie vor auf der Überprüfung der Trends, die die nachhaltige Entwicklung am stärksten gefährden . Den meisten dieser Trends kann nur durch kontinuierliche Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg entgegengewirkt werden und sie erfordern größere strukturelle Veränderungen in der Funktionsweise unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften. Doch dies sollte nicht als Vorwand dienen, um kurzfristig gar nichts zu unternehmen.

Die Überprüfung wird daher einen sorgfältige Untersuchung der von der derzeitigen Strategie erfassten nicht nachhaltigen Trends beinhalten, um die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen für die kommenden Jahre festzulegen. Die im Jahr 2001 ermittelten Prioritäten sollten außerdem mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, die die EU auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung, auf der Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung, in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen und im Rahmen anderer einschlägiger multilateraler Vereinbarungen eingegangen ist. Darüber hinaus werden die Prioritäten aktualisiert, um dem EU-Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten - sowie der in nicht allzu ferner Zukunft anstehenden nächsten Erweiterung - Rechnung zu tragen, die neue Herausforderungen an die Fähigkeit der EU stellen, sich mit den nicht nachhaltigen Trends zu befassen. In diesem Zusammenhang wird bei der Überprüfung auch die Möglichkeit untersucht, eine begrenzte Anzahl neuer oder bisher nicht berücksichtigter Trends, einschließlich wirtschaftlich nicht nachhaltiger Trends, einzubeziehen.

Schließlich wird der Untersuchung von Wechselbeziehungen zwischen den ausgewählten nicht nachhaltigen Trends in der Überprüfung größere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei wird versucht, die positiven Synergieeffekte zu maximieren und Kompromisse zu reduzieren. So ist es z.B. möglich, durch die Förderung einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene die Treibhausgasemissionen zu verringern und gleichzeitig die Verkehrsüberlastung zu reduzieren (wovon alle Seiten profitieren). Ein weiteres Beispiel wären Investitionen in grundlegende technologische Veränderungen, die zu besserer Wettbewerbsfähigkeit führen und gleichzeitig die Qualität der Umwelt und den sozialen Zusammenhalt verbessern.

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

Mit der Strategie von 2001 wurde der Ansatz verfolgt, mittelfristige Oberziele für die einzelnen nicht nachhaltigen Trends zu definieren und eine Reihe von Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung festzulegen. Die Überprüfung wird bestätigen, dass klarere Zielsetzungen, Vorgaben und Fristen erforderlich sind, um die Durchführung zielgerichteter Aktionen in den prioritären Bereichen und die Messung der Fortschritte zu ermöglichen.

Auch wenn es sich bei den Trends um langfristige Probleme handelt, die langfristiger Lösungen bedürfen, kann nur durch die Festlegung klarer Etappenziele und die Messung der Fortschritte sichergestellt werden, dass die Gesellschaft sich in die richtige Richtung bewegt. Die Festlegung langfristiger Ziele darf daher nicht als Vorwand dienen, um Maßnahmen auf später zu verschieben.

Die überarbeitete Strategie wird daher neue Oberziele für jeden nicht nachhaltigen Trend enthalten und Etappenziele nennen, die der EU die Überwachung der Fortschritte ermöglichen. Die operationellen Ziele und Aktionspläne werden innerhalb der jeweiligen internen und externen Sektorpolitiken festgelegt, die auch den Rahmen für die Durchführung und Überwachung der politischen Initiativen einschließlich der im Rahmen der Millenniumserklärung und der Gipfeltreffen in Barcelona und Monterrey eingegangenen Verpflichtungen bilden werden.

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

Die in Göteborg beschlossene Gewährleistung eines jährlichen Monitoring der Strategie auf den Frühjahrstagungen des Europäischen Rates blieb hinter den Erwartungen zurück. In der Überprüfung wird daher ein verbessertes Berichterstattungssystem beschrieben, dessen Schwerpunkt auf der kurz- und mittelfristigen Verwirklichung der Ziele der Strategie liegen wird, wobei die derzeitigen Berichte über Fragen der nachhaltigen Entwicklung so weit wie möglich miteinander verknüpft und zugleich vereinfacht werden sollen. Die institutionellen Zuständigkeiten (vor allem die Rolle des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments) im Monitoring-Prozess werden ebenfalls klarer definiert.

Das Monitoring wird vor allem auf der Basis von Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung erfolgen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese werden sich unter anderem an den verschiedenen im Rahmen der sektorpolitischen Prozesse entwickelten Indikatoren und an der bereits erstellten Synthese der strukturellen Indikatoren orientieren, mit denen die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele im Rahmen der Reformagenda des Lissabon-Prozess überwacht wurden. Darüber hinaus werden die Bemühungen um die Entwicklung von Zukunftsmodellen und Prognosen sowie um die Erhebung wissenschaftlicher Daten verstärkt, um ein wirksames Monitoring zu unterstützen.

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Schärfung des Bewusstseins sowie zur Mobilisierung und Einbeziehung der Akteure auf allen Ebenen. So muss klar definiert sein, wer zu welchem Zeitpunkt für welche Maßnahme zuständig ist und wer die Kosten trägt. Zu diesem Zweck wird die Kommission prüfen, wie wirksame Partnerschaften mit der Industrie, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Verbraucherverbänden begründet werden können, um vor allem zu erörtern, wie ein Beitrag zur Umkehrung der nicht nachhaltigen Trends geleistet werden kann, die im Rahmen der Überprüfung ermittelt werden.

Es wird eine größere Übereinstimmung zwischen den Initiativen der EU und globalen, nationalen, regionalen und lokalen Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung angestrebt. Mögliche Maßnahmen wären die Ermittlung gemeinsamer Prioritäten im Rahmen jedes Oberziels, die Einleitung eines Lernprozesses gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und/oder Regionen und die Einführung von Mechanismen für den ständigen Informationsaustausch über bewährte Methoden.

Die Europäische Union muss außerdem ihre Bemühungen um die Anregung weiterer Maßnahmen in anderen Teilen der Welt - sowohl in den Industrie- und Transformationsländern als auch in den Entwicklungsländern - verstärken. Die Kommission wird einen intensiveren Dialog über die Ziele der nachhaltigen Entwicklung mit Partnern außerhalb der EU anstreben, vor allem mit den Verwaltungen und der Zivilgesellschaft in Drittländern sowie mit internationalen Organisationen und NRO, die sich schwerpunktmäßig mit globalen Fragen befassen.

6. Nächste Schritte

Die Kommission fordert den Europäischen Rat, den Rat, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten, die regionalen Behörden und sämtliche Gruppen der Zivilgesellschaft auf, ihre Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Leitlinien für die Strategie abzugeben. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion wird sich im Interessensforum bieten, das der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss am 14. und 15. April 2005 veranstaltet. Die Kommission wird später in diesem Jahr einen Vorschlag für eine überarbeitete Strategie für die nachhaltige Entwicklung vorlegen.

[1] Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich in den Teilen 1 und 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen, SEK(2005) 225. Der vollständige Bericht der Kommission über die Ergebnisse der Konsultation wird in Kürze vorliegen (http://europa.eu.int/comm/sustainable/pages/review_en.htm).

[2] Artikel 2 EU-Vertrag.

[3] KOM(2005) 12 vom 26.1.2005 : “Strategische Ziele 2005-2009 - Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas: Wohlstand, Solidarität und Sicherheit”.

[4] KOM(2002) 82 vom 13.2.2002: „Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung“.

[5] KOM(2001) 264 “Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung ”, S. 2.

[6] SEK(2005) 225.

[7] Siehe zum Beispiel den kürzlich angenommenen Aktionsplan „Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste, KOM(2004) 356.

[8] EUA-Bericht „Impacts of Europe’s changing climate“, August 2004.

[9] Münchener Rück, Geo risk research department, Januar 2004.

[10] Siehe „Impact Assessment: Next Steps - in support of Competitiveness and Sustainable Development“, SEK(2004) 1377 vom 21.10.2004.

[11] Interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtssetzung“, ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

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