EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004DC0196

Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen die Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union

/* KOM/2004/0196 endg. */

52004DC0196

Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen die Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union /* KOM/2004/0196 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, AN DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND AN DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN die Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union

INHALTSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

I. Eine besser strukturierte Kommunikation nach klareren hierarchischen Vorgaben

1. Interinstitutionelle Zusammenarbeit

2. Gemeinsame Werte als Elemente ein und desselben roten Fadens

3. Vorrangige Informationsthemen (PRINCE)

3.1. Neufestlegung der themenbezogenen Strategien

3.2. Mehrjahresplanung

II. Bündelung der verfügbaren Mittel

1. Partnerschaft und Dezentralisierung

2. PRINCE

2.1. Formen der Partnerschaft

2.1.1. Strategische Partnerschaft

2.1.2. Verwaltungspartnerschaft

2.1.3. Punktuelle Partnerschaft

3. Informationsrelais und -netze

3.1. Info-Points Europa und Foren für den ländlichen Raum (Carrefours)

3.1.1. Auswahl eines neuen Netzes - Direkte Verwaltung

3.1.2. Auswahl eines neuen Netzes - Indirekte zentrale Verwaltung

3.2. Nationale Informationszentren

3.3. PHARE-Informationszentren

4. Weitere Kommunikationsinstrumente und -werkzeuge

4.1. Audiovisuelle Medien

4.1.1. Laufende Anpassung der Werkzeuge

4.1.2. Ein dynamischeres Konzept

4.1.3. EuroNews

4.2. EUROPA zweite Generation

4.3. Umfragen und Europe Direct

4.3.1. Eurobarometer

4.3.2. Europe Direct (00 800 6 7 8 9 10 11 - http://europa.eu.int/ europedirect)

SCHLUSSFOLGERUNGEN

FINANZBOGEN

EINFÜHRUNG

Auf ihrer Sitzung vom 11. November 2003 nahm die Kommission zur Kenntnis, ,dass Herr Vitorino ihr ... eine Mitteilung über die Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie nach 2004 vorlegen wird".

Unter Informations- und Kommunikationsstrategie ist das in der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2002 [KOM(2002)350 endg.] festgelegte Konzept für die Kommunikationspolitik gegenüber der breiten Öffentlichkeit (und somit nicht für die gesamte Informationstätigkeit der Kommission) zu verstehen.

Diese Strategie beruht sowohl auf einer verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit als auch auf der Entwicklung strukturierter Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten. Sie war nicht nur auf der Ebene der Gemeinschaftsinstitutionen Gegenstand eingehender Beratungen, sondern wurde auch mit den meisten staatlichen Informationsdiensten der Mitgliedstaaten ausführlich erörtert. Diese Diskussionen fanden offiziell auf Einladung der Kommission in Brüssel statt oder wurden in der informelleren, aber nicht weniger konstruktiven Atmosphäre des ,Club of Venice" geführt.

Der ständige Dialog mündete schließlich darin, dass diese Strategie am 10. Dezember 2002 vom Rat und am 10. April 2003 - auf der Grundlage der Berichte der Herren Bayona und Andreasen - auch vom Europäischen Parlament offiziell gebilligt wurde.

Zur Erinnerung seien die wesentlichen Ziele dieser Strategie im Folgenden noch einmal aufgeführt.

Ihr Hauptziel besteht in der ,Verbesserung des Images der Europäischen Union und ihrer Organe sowie ihrer Legitimität in der Öffentlichkeit durch Vertiefung der Kenntnisse und des Verständnisses für ihre Aufgaben, ihre Strukturen und ihre Leistungen und durch einen Dialog mit den Bürgern".

Dies erfordert insbesondere, die Qualität der öffentlichen Debatte in Europa zu verbessern, den Bürger in den europäischen Entscheidungsprozess einzubinden, verstärkt auf den Bürger und seine Anliegen einzugehen und das Erscheinungsbild der Europäischen Union in methodischer und kohärenter Weise neu zu gestalten.

Dafür wird in der Mitteilung ein realistischer und schrittweiser Ansatz vorgeschlagen, der sich auf zwei Kernpunkte stützt:

* eine Kapazität für die Europäische Union zur Erarbeitung und Verbreitung geeigneter und gezielter Botschaften über ihre vorrangigen Informationsthemen,

* eine freiwillige, operative Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, die die Entwicklung wirklicher Synergieeffekte zwischen den Strukturen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten in Ergänzung der Maßnahmen der Europäischen Union ermöglicht.

Von wesentlicher Bedeutung für die Kohärenz dieser Strategie ist auch eine bessere Koordinierung der kommissionseigenen Mittel. Dies gilt sowohl für die Kommunikations instrumente der Kommission als auch für deren interne Kommunikationskultur. Dieser Ansatz beruht auf

* einer Verbesserung der Synergien im Bereich der Mittel, über die die Kommission zur Erreichung der festgelegten Ziele und Prioritäten verfügt und

* einer systematischeren und verbesserten internen Kommunikationskultur.

Diese Ziele müssen künftig unter neuen Rahmenbedingungen verwirklicht werden, die im Zeichen der notwendigen erweiterungsbedingten Mittelanpassungen stehen.

Im Rahmen ihrer institutionellen Befugnisse [1] muss die Kommission die neuen Gegebenheiten mit gleichbleibendem Personalstand in den zentralen Dienststellen sowie mit äußerst beschränkten Humanressourcen für die zehn neu einzurichtenden Vertretungen bewältigen. 2005 wird dabei das erste Jahr sein, in dem die Informations- und Kommunikationsstrategie in EU-25 [2] ausnahmslos zur Anwendung kommt.

[1] Stellungnahme des Juristischen Dienstes vom 10. Juli 2003: ,Informations- und Kommunikations maßnahmen fallen unter die institutionellen Befugnisse der Kommission und können daher aufgrund von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung ohne Basisrechtsakt durchgeführt werden."

[2] Es sei daran erinnert, dass in den acht mittel- und osteuropäischen beitretenden Staaten bis 31.12.2004 unter der Verantwortung der GD ELARG weiterhin PHARE-Mittel im Bereich der Information und Kommunikation ausbezahlt werden.

I. Eine besser strukturierte Kommunikation nach klareren hierarchischen Vorgaben

Die vorgeschlagene Strategie beruht zunächst darauf, dass die drei Gemeinschaftsinstitutionen dieselben Ziele verfolgen; sie muss in enger Abstimmung entwickelt und umgesetzt werden. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit ist unverzichtbar und sowohl für die Tätigkeit der zentralen Dienststellen als auch für die Aktivitäten der Vertretungen der Kommission, der Informationsbüros des Europäischen Parlaments und der staatlichen Informationsdienste der Mitgliedstaaten von maßgeblicher Bedeutung.

1. Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit war der Rat bereits im Jahr 2002 voll und ganz in die Entwicklung der Informations- und Kommunikationsstrategie eingebunden. Er wirkte insbesondere an den Arbeiten der Interinstitutionellen Gruppe ,Information" (IGI) mit, in der er nunmehr gemeinsam mit der Kommission und dem Europäischen Parlament den Vorsitz führt. In diesem Zusammenhang sei auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2002 verwiesen, denen zufolge ,die Informationstätigkeiten der Organe der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten mit den Informationstätigkeiten der betreffenden Mitgliedstaaten wirksam abgestimmt werden sollten".

Der Rat äußerte darin auch die Hoffnung, ,dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten, die sich mit der von der Kommission vorgeschlagenen neuen Strategie bieten, optimal nutzen werden ...".

Das Europäische Parlament wiederum betonte anlässlich der Abstimmung am 10. April 2003, wie sehr es ,die Bemühungen der Kommission" würdigt, die darauf abzielen, ,die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu intensivieren und eine gemeinsame Strategie in diesem Bereich zu entwickeln".

Ferner hat das Parlament darauf hingewiesen, ,dass sich jede Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten [...] auf die Durchführung vorrangiger Informationskampagnen konzentrieren muss, die zwar auf Gemeinschaftsebene festzulegen, jedoch an die jeweiligen kulturellen und sprachlichen Unterschiede anzupassen sind".

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit geht über diese Grundsatzerklärungen hinaus und entwickelt sich vor Ort in den von den beteiligten Partnern eingesetzten Koordinierungsgremien, so wie dies gemäß dem Wortlaut des Memorandum of Understanding (MoU) vorgesehen ist, das die Kommission und das Europäische Parlament ihren Partnern in den Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung vorschlagen.

Zudem sei darauf verwiesen, dass diese interinstitutionelle Zusammenarbeit auch ganz konkret im Verwaltungs- und Managementbereich in den so genannten Europäischen Häusern Gestalt annimmt, in denen die Vertretungen der Kommission und die Informationsbüros des Europäischen Parlaments unter einem Dach untergebracht sind.

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit bildet als ,Vertrauenspakt" das Fundament der vorgeschlagenen Strategie. Dieser Pakt muss regelmäßig im Rahmen der Interinstitutionellen Gruppe ,Information" (IGI) erneuert werden, deren Aufgabe in der Strukturierung dieser interinstitutionellen Zusammenarbeit auf politischer Ebene besteht.

Zu diesem Zweck müssen der Status, die Rolle und die Aufgaben der IGI neu bewertet werden, damit die politische Vorrangstellung der IGI gegenüber den einzelnen in ihr vertretenen Institutionen gefestigt wird. Verbesserungsbedarf besteht ferner bei der Vorbereitung der Arbeiten der IGI sowie bei der Umsetzung ihrer Beschlüsse. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die von der IGI erarbeiteten Leitlinien in der Folge kohärent und effizient umgesetzt werden. Die Kommission ist bereit, diese Thematik mit ihren Partnern nach der in diesem Jahr anstehenden personellen Erneuerung der Institutionen zu erörtern.

Eine strukturierte Öffentlichkeitsarbeit setzt darüber hinaus eine pädagogische Aufbereitung der Rolle und der Aufgaben der Europäischen Union voraus.

2. Gemeinsame Werte als Elemente ein und desselben roten Fadens

Die Entwicklung einer geeigneten Informations- und Kommunikationsstrategie stellt eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Politiken und Initiativen der EU dar, ganz gleich, ob es nun um die Vermittlung allgemeiner Informationen über die Union und deren Rolle geht oder um die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der großen Projekte und Ziele der EU (vorrangige Informationsthemen (PRINCE)).

Im Interesse der Effizienz müssen der Strategie gemeinsame Werte zugrunde gelegt werden, um einen einheitlichen Bezugsrahmen für die Strukturierung der Botschaften in den einzelnen Politikbereichen zu schaffen.

Wie in der Mitteilung vom 2. Juli 2002 angekündigt, wurde im Laufe des zweiten Halbjahres 2003 in EU-28 [3] eine breit angelegte, auf Interviews mit verschiedenen Zielgruppen basierende Untersuchung durchgeführt.

[3] Dazu gehören EU-15, die 10 beitretenden Länder sowie Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

Gegenstand dieser Untersuchung war zunächst die Aufgeschlossenheit gegenüber den EU-Grundwerten Frieden, Freiheit, Solidarität und kulturelle Vielfalt. Anhand dieser Werte sollte auch geprüft werden, inwieweit sich bestimmte Elemente als Argumentationshilfen zu den einzelnen vorrangigen Informationsthemen eignen.

Insgesamt bestätigen die ersten Ergebnisse der Untersuchung [4], dass den Bürgern grundlegende Fakten über die Europäische Union nicht bekannt sind. Demnach sind die gemeinsamen europäischen Werte, die als Bezugspunkte für die Öffentlichkeitsarbeit herangezogen werden, auf einem derart ,unfruchtbaren" Boden zu wenig aussagekräftig.

[4] Bericht über die qualitative Untersuchung der Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit über die EU (OPTEM, Januar 2004).

Tatsächlich finden die meisten getesteten Zielgruppen zunächst, dass diese Werte zu undifferenziert und zu unspezifisch sind, um die EU gegenüber den übrigen demokratischen Systemen abzugrenzen. Die von diesen Werten transportierte Aussage erscheint zu unspektakulär, um damit die Besonderheiten der Union entsprechend herausarbeiten zu können.

Überdies ist der Begriff ,Wert" nach wie vor abstrakt und statisch. Obwohl kein Weg an der Bezugnahme auf die Werte vorbeiführt, muss deren Maßgeblichkeit im Bereich der Öffentlichkeits arbeit an den wichtigsten politischen Zielen der Union gemessen und durch konkrete Beispiele ,nachgewiesen" werden.

Die befragten Bürger zeigen sich aufgeschlossen und interessiert, wenn sie Informationen über konkrete Aspekte der Gemeinschaftspolitiken erhalten und wenn ihnen vor Augen geführt wird, welche Auswirkungen sich daraus für sie persönlich ergeben können.

Die diese Aspekte betreffende Informationstätigkeit muss selbstverständlich forciert werden. Allerdings kann daraus keinerlei Grundstruktur für eine das Interesse an EU-Fragen weckende Argumentationshilfe entstehen, wenn die einzelnen, naturgemäß sehr unterschiedlichen Bestandteile nicht auf die eine oder andere Weise durch einen roten Faden verknüpft sind, der sich aus den ihnen übergeordneten Zielen ableitet.

Es liegt auf der Hand, dass sich die Bürger nur dann für die Europäische Union mobilisieren lassen, wenn ihnen eine starke politische Botschaft vermittelt wird, die nicht nur die Ziele der Union herausstellt, sondern auch ein Bekenntnis zu einem übergeordneten Gesamtvorhaben darstellt und letztlich dessen Wertebezogenheit nachweist.

Die Institutionen müssen daher imstande sein, ihre eigenen Botschaften zu entwickeln. Dafür bedarf es gemeinsamer Bezugspunkte und Werte sowie eines roten Fadens, der sich durch alle Botschaften zieht. Die Auswahl der wichtigsten Informationsthemen muss auf der Grundlage der großen politischen Projekte erfolgen, die sich die Union für die kommenden Jahre vorgenommen hat, und muss den konkreten Bedürfnissen und Anliegen der Bürger Rechnung tragen (entsprechend den im APS-Beschluss festgelegten politischen Prioritäten). Die zu entwickelnden und zu verbreitenden Botschaften müssen nicht nur für die Union, sondern auch für die Bürger von ,vorrangiger" Bedeutung sein.

Die Herausforderung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit besteht für die Union in erster Linie darin, zu mobilisieren, die Bürger neugierig zu machen und ihr Interesse zu wecken. Dafür muss sie sich einer Botschaft bedienen, die zwar den gemeinsamen Werten verpflichtet, jedoch inhaltlich so konkret ist, dass sich die Bürger damit identifizieren können.

3. Vorrangige Informationsthemen (PRINCE)

Wie in der Mitteilung vom 2. Juli 2002 ausgeführt, standen bislang die folgenden vier vorrangigen Informationsthemen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kommission: ,Die Erweiterung", ,Die Zukunft der Union", ,Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" sowie ,Der Euro". Darüber hinaus stimmten das Europäische Parlament und der Rat der Festlegung eines fünften PRINCE-Themas im Jahr 2004 zu (,Die Rolle der Europäischen Union in der Welt"), so dass die Kommission besser auf die Anliegen der Unionsbürger eingehen kann.

3.1. Neufestlegung der themenbezogenen Strategien

Die markanten Ereignisse, die die Union im Jahr 2004 prägen, rechtfertigen voll und ganz die Aktualisierung der Strategien, die den genannten vorrangigen Informationsthemen zugrunde liegen.

Dies trifft in erster Linie für das Thema ,Erweiterung" zu. Die Kommunikationsstrategie in diesem Bereich muss auch nach dem historischen Termin des 1. Mai 2004 fortgesetzt werden. Sie darf nicht nur auf den Prozess des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten ausgelegt sein, sondern muss auch die Fortführung der Verhandlungen mit den übrigen Kandidatenländern und zusätzlich die Dimension der neuen Nachbarschaftspolitik abdecken. Dazu gilt es, diesen Prozess als fortlaufende Entwicklung zu kommunizieren, aus der die Grenzen der Union von morgen hervorgehen. Die Leitlinien, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 10. Mai 2000 festgelegt hat, sind auf diesem Gebiet weiterhin maßgeblich.

Noch stärker gilt dies für das Thema ,Zukunft der Union". Da die Verhandlungen der Regierungskonferenz noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Wahlen zum Europäischen Parlament und insbesondere der Zeitplan der weiteren Verhandlungen in die künftige Strategie zum Verfassungsvertrag einfließen.

Auch nach dem Übergangsjahr 2004 sollte unbedingt geprüft werden, inwieweit es angebracht ist, andere Themen aufzugreifen, mit denen dem Streben nach Kohärenz Rechnung getragen und den politischen Prioritäten der Kommission besser entsprochen wird.

3.2. Mehrjahresplanung

Außer der notwendigen Aktualisierung im Bereich der bisherigen Themen bietet das Jahr 2004 auch Gelegenheit, die alljährlich an den APS-Beschluss angepassten strategischen Prioritäten, die sich die neue Kommission setzt, im Hinblick auf 2005 besser auf die vorrangigen Informationsthemen abzustimmen. Ferner ist den künftigen, im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau festgelegten Prioritäten voll und ganz Rechnung zu tragen.

Unter diesen Gegebenheiten muss parallel zur Erweiterung der Union die interinstitutionelle Zusammenarbeit ausgebaut werden. Die Grundlage dafür sind eine verbesserte Planung und eine nach klareren hierarchischen Vorgaben gestaltete Neufestlegung der vorrangigen Informationsthemen für die Jahre ab 2005. Ferner muss diese Planung für mehrere Jahre ausgelegt werden. Um besser auf die Dauer der Wahlperiode und auf die Amtszeit der Kommission abgestimmt zu sein, könnte diese Planung somit für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren (2005-2009) erstellt sowie einer jährlichen Begutachtung und einer Halbzeitbewertung unterzogen werden, die ihrerseits auf noch festzulegenden Wirkungsindikatoren basieren. Auf diese Weise würde auch den Forderungen der Mitgliedstaaten nach politischer Transparenz sowie nach rechtlicher und finanzieller Sicherheit verstärkt Rechnung getragen.

Ganz abgesehen von den Partnerschaftsformen, die für die PRINCE-Aktivitäten maßgeblich sind, muss die Anpassung dieser Aktivitäten an die Erfordernisse der Erweiterung auch mit einer rationelleren Abwicklung der entsprechenden Verwaltungsabläufe einhergehen.

Vorrangige Informationsthemen:

Anpassung der Strategien und Neugestaltung der Planung.

II. Bündelung der verfügbaren Mittel

Die Kommission kann sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene tätig werden. Die Herausforderung, die die Entwicklung der Informations- und Kommunikationsstrategie im Rahmen von EU-25 darstellt, wirft nicht nur die Frage auf, wie die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Mittel an die neuen Gegebenheiten angepasst und ausgebaut werden kann, sondern auch, wie sich angemessene Ressourcen sowohl in den zentralen Dienststellen als auch in den künftig 25 Vertretungen bereitstellen lassen.

1. Partnerschaft und Dezentralisierung

Wie in der Mitteilung vom 2. Juli 2002 ausgeführt, hat die den Mitgliedstaaten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften angebotene Partnerschaft mit der Erarbeitung von politischen Vereinbarungen in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) einen neuen Aufschwung erlebt. Dieses vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigte Referenzdokument konzentriert das beiderseitige politische Engagement der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftsinstitutionen auf die wichtigsten Träger der Informations- und Kommunikationsstrategie der EU. Es handelt sich somit um eine rein politische, auf freiwilliger Basis geschlossene Vereinbarung. Dieser Text, der in Kürze von der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterzeichnet sein dürfte, trägt dem Wunsch nach Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Rechnung, den die meisten nationalen Behörden hinsichtlich der Umsetzung eines gemeinsamen Kommunikationsplans im Zusammenwirken mit der Europäischen Kommission geäußert haben.

Der von den derzeitigen Mitgliedstaaten gebilligte Text könnte in dieser Form bereits am 1. Mai 2004 den neuen Mitgliedstaaten unterbreitet werden.

Es sei nochmals daran erinnert, dass dieses von der Kommission, der jeweiligen Regierung und dem Europäischen Parlament unterzeichnete Memorandum darauf abzielt, die von diesen drei Partnern verfolgten EU-Informations- und Kommunikationsstrategien im Rahmen einer Partnerschaft zu koordinieren, bei der es sowohl um die Verbreitung allgemeiner Informationen über die EU als auch um die Vermittlung der im Zuge des PRINCE-Programms gemeinsam beschlossenen vorrangigen Informationsthemen geht.

Um die Informationsarbeit möglichst bürgernah zu gestalten, wird sich die Partnerschaft auch auf die Informations- und Dokumentationsstellen und -netze der Europäischen Union (einschließlich der nationalen Informationszentren) stützen.

Das MoU sieht die Einrichtung eines Koordinierungsgremiums vor, das sich aus Vertretern der drei Vertragspartner (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, nationale Regierung) zusammensetzt und mit der Koordinierung der Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle und Evaluierung dieser Partnerschaft insbesondere im Rahmen eines gemeinsamen Kommunikationsplans betraut ist. Das Koordinierungsgremium bildet das Fundament für die volle Einbindung des Europäischen Parlaments, wodurch der Aspekt der Bürgernähe aufgewertet wird und das Engagement genutzt werden kann, das vom Europäischen Parlament (insbesondere in den Berichten der Herren Andreasen [5] und Bayona [6]) bezeugt wurde. Bei jeder im Rahmen dieser Partnerschaft durchgeführten Maßnahme ist auf die Beteiligung der jeweiligen Regierung und der EU deutlich hinzuweisen.

[5] Entschließung vom 13. März 2002 P5_TA(2002)0109.

[6] Entschließung vom 10. April 2003 P5_TA(2003)0187.

Bislang wurden bereits sechs MoU (mit Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich und Luxemburg) unterzeichnet. Vier weitere derzeitige Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, die Niederlande und Finnland) stehen kurz vor der Unterzeichnung.

2. PRINCE

Abgesehen von der zentralen Verwaltung der Informationskanäle im Rahmen des PRINCE-Programms (autonome Aktionen der Kommission) beruht die bisherige Durchführung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auf der Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, das heißt auf einer Zusammenlegung der jeweiligen Kapazitäten der Beteiligten auf der Grundlage eines abgestimmten Kommunikationsplans.

Diese Partnerschaft macht die Erarbeitung von Kofinanzierungsvereinbarungen erforderlich, die nunmehr den Bestimmungen der neuen Haushaltsordnung entsprechen müssen. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die bisherigen Vereinbarungen nicht mit der Haushaltsordnung vereinbar sind. Letztere beinhaltet sowohl neue Auflagen für den Inhalt und den Anwendungsbereich dieser Vereinbarungen als auch für deren Genehmigung im Hinblick auf die Frage, ob die zuständigen Behörden in Bezug auf die geplanten Maßnahmen tatsächlich de jure oder de facto eine Monopolstellung innehaben.

Daher erscheint es notwendig, sich wieder auf den Grundgedanken der Partnerschaft zu besinnen. Somit gilt es zunächst, auf der Ebene der strategischen Ziele zu einer Zusammenarbeit der Kommission und der nationalen Regierungen zurückzufinden, um auf diese Weise die Zuständigkeiten der beteiligten Partner für bestimmte Aktionen unter der Federführung eines gemeinsamen Koordinierungsgremiums besser aufzuteilen, so wie dies gemäß den Bestimmungen des MoU vorgesehen ist.

2.1. Formen der Partnerschaft

Den Mitgliedstaaten können drei Arten der Partnerschaft angeboten werden: eine strategische Partnerschaft, eine Verwaltungspartnerschaft und eine punktuelle Partnerschaft. Diese drei Arten der Partnerschaft sind nicht voneinander isoliert zu sehen, sondern bieten eine ganze Palette von Mitteln, die für die Partner der Kommission entweder auf einer mehrjährigen oder auf einer einjährigen Grundlage von Interesse sein könnten. Dieses Leistungsangebot entspricht dem von den meisten nationalen und/oder regionalen Behörden geäußerten Wunsch nach Flexibilität.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist allerdings nur die strategische Partnerschaft unmittelbar und sofort praktikabel. Für die Verwaltungspartnerschaft und die punktuelle Partnerschaft gilt es noch, Basisrechtsakte und Mustervereinbarungen auszuarbeiten und anzunehmen.

2.1.1. Strategische Partnerschaft

Die unmittelbare Anwendung des MoU kann mit der Umsetzung einer strategischen Partnerschaft gleichgesetzt werden, bei der beide Seiten jeweils für bestimmte Aktionen zuständig sind, die sie separat, aber in komplementärer Weise finanzieren.

Nach der bereits in mehreren Mitgliedstaaten gängigen Praxis und gemäß den Bestimmungen des MoU entspricht diese Form der Partnerschaft den Grundsätzen des PRINCE-Programms.

Im Rahmen dieser Partnerschaft einigen sich die nationale Regierung, die Kommission und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Kommunikationsplan. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden separat, aber in komplementärer Weise entweder von der Kommission selbst (im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder von Ausschreibungen) oder von der nationalen bzw. regionalen Regierung (gemäß deren eigenen Finanzbestimmungen) finanziert. Durch ein gemeinsames Logo kann darauf hingewiesen werden, dass diese Maßnahmen Teil einer gemeinsamen Strategie sind.

Mit dieser Lösung wird die für die Umsetzung der Informations- und Kommunikations strategie notwendige Kontinuität gewährleistet. Damit wird der Forderung nach jener Flexibilität entsprochen, die eine Anpassung an die Verwaltungsstrukturen der einzelnen Länder und an die Leitlinien der jeweiligen Regierung ermöglichen soll. Diese Lösung bietet sich somit als grundlegender Aktionsrahmen für alle Mitgliedstaaten an.

2.1.2. Verwaltungspartnerschaft

Diese Art der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Behörden eines Mitgliedstaates entspricht einer echten strukturierten Partnerschaft der Parteien und soll die Kofinanzierung des gemeinsam beschlossenen Kommunikationsplans erleichtern. Sie beruht auf der Einführung einer indirekten zentralen Verwaltung, bei der die Mitgliedstaaten mit der Verwaltung der gemeinsam beschlossenen Informationsmaßnahmen betraut sind.

Dieses System setzt die Annahme eines Rechtsaktes der Kommission (Basisrechtsakt oder Beschluss) voraus, mit dem die Übertragung der Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten geregelt wird. In diesem Basisrechtsakt müssen gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung und gemäß Artikel 38 und 39 der Durchführungsbestimmungen die übertragenen Durchführungsaufgaben und die erforderlichen Kontrollen genau festgelegt werden.

Gemäß Artikel 39 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen wird im Falle einer Verbundverwaltung, welche die Benennung von mindestens einer Einrichtung je Mitgliedstaat erforderlich macht, diese Benennung von dem Mitgliedstaat gemäß den Bestimmungen des Basisrechtsakts vorgenommen.

Im Anschluss an diese Benennung der jeweiligen Informationsdienste oder Verwaltungs behörden durch die Mitgliedstaaten muss die Kommission gemäß Artikel 41 der Durchführungsbestimmungen die erforderlichen Übertragungsverfügungen vornehmen. In den entsprechenden Vereinbarungen müssen die zugewiesenen Aufgaben ebenso festgelegt werden wie die Bedingungen und Modalitäten für deren Durchführung sowie die Regelungen über die Berichterstattung und erforderlichen Kontrollen. Ferner müssen sie Bestimmungen enthalten, durch die Erkennbarkeit der Gemeinschaftsmaßnahme insbesondere gegenüber den übrigen Tätigkeiten der Einrichtung, der diese Durchführungsaufgaben übertragen wurden, gewährleistet ist.

Erst nach Abschluss dieses zweiphasigen, kommissionsinternen Verfahrens (Beschluss gefolgt von Übertragungsverfügungen) können Haushaltsmittel jährlich angewiesen werden. Dafür müssen die bevollmächtigten anweisungsbefugten Stellen und die Einrichtungen, die mit Durchführungsaufgaben betraut wurden, gemäß Artikel 160 der Durchführungs bestimmungen Vereinbarungen über die Bereitstellung operativer Mittel unterzeichnen.

Die Mitgliedstaaten fungieren also als Intermediäre, die für die Gewährung und Verwaltung der Finanzhilfen und Aufträge gemäß den von der Kommission festgelegten Leitlinien, Kriterien und Verfahren zuständig sind. Die Kommission muss feststellen, dass diese Übertragung von Vollzugsaufgaben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entspricht [7].

[7] Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung.

Sobald dieses System angewendet wird, gewährleistet es in vollem Umfang den Fortbestand der Partnerschaft zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission und trägt zudem den Erfordernissen Rechnung, die sich aus der Planung der politischen Prioritäten der Institutionen ergeben.

2.1.3. Punktuelle Partnerschaft

Bei dieser Art von Partnerschaft handelt es sich um eine einfache Kofinanzierung von Maßnahmen, die unmittelbar von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Im Gegensatz zur Verwaltungspartnerschaft kann der Mitgliedstaat jedoch die Finanzhilfe nicht an Dritte weitervergeben, da er als Finanzhilfeempfänger und nicht als delegierter Anweisungsbefugter für den Vollzug des Gemeinschaftshaushalts fungiert [8]. In diesem Fall ist ein Beschluss des Kollegiums erforderlich, um die Gewährung von Finanzhilfen ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu rechtfertigen und um zu bestätigen, dass die begünstigte Behörde in Bezug auf die geplanten Maßnahmen de jure oder de facto eine Monopolstellung innehat.

[8] Angesichts der strikten Regelungen, die die Artikel 53 bis 57 der Haushaltsordnung für die Übertragung von Befugnissen vorsehen, müsste im vorliegenden Fall eine zentrale indirekte Verwaltung nach dem Modell der Verwaltungspartnerschaft geschaffen werden.

Wie im Falle jeder anderen Finanzhilfe ist die Vereinbarung über eine einfache Kofinanzierung nur für Begünstigte gedacht, die die Maßnahmen direkt durchführen, nicht aber für Intermediäre (öffentliche Behörden), die die Mittel an Dritte weitervergeben.

Tatsächlich fungieren der Mitgliedstaat oder die regionale Behörde bei der Umsetzung ihrer Informations- und Kommunikationsstrategie jedoch sehr häufig als Intermediäre. Diese Vereinbarungen über eine einfache Kofinanzierung haben daher ein begrenztes Anwendungsgebiet, zumal grundsätzlich für jede Maßnahme eine Vereinbarung geschlossen werden muss.

Es ist daher anzumerken, dass die Kommission auch im Rahmen dieser punktuellen Partnerschaft ein Modell entwickeln kann, das eine Rahmenvereinbarung mit dazugehörigen spezifischen Vereinbarungen vorsieht. Erklärt sich ein Mitgliedstaat mit einer derartigen Rahmenvereinbarung einverstanden, so kann er nach der Zustimmung durch die Kommission während eines Zeitraums von vier Jahren kurzfristig eine spezifische Vereinbarung für eine Maßnahme schließen, ohne dass diese spezifische Vereinbarung nochmals von der Kommission genehmigt werden muss.

- Entwicklung der MoU in EU-25 als Fundament für die Partnerschaft zwischen dem Mitgliedstaat und den Gemeinschaftsinstitutionen;

- Entwicklung und Ausarbeitung der verschiedenen Partnerschaftsformen.

3. Informationsrelais und -netze

Bekanntlich tritt die Kommission in ihrer Mitteilung vom 2. Juli 2002 dafür ein, dass für die Informationsrelais und -netze ,ein neuer kohärenterer Aktionsrahmen definiert, ihre Rolle innerhalb der neuen Strategie aufgewertet [und] die Ausdehnung auf künftige Mitgliedstaaten vorbereitet" wird.

Die Kommission stützt sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen zur Information der Bürger auf ein Netzwerk von über 1 000 Informationsrelais.

Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die Info-Points Europa und die Foren für den ländlichen Raum (Carrefours), um die Europäischen Dokumentationszentren (EDZ) und andere universitäre Referenzzentren (Gesamtzahl: etwa 780). Darüber hinaus verfügt die Kommission über einen Stab von 550 Team Europe-Referenten. Alle diese Netze sind ausbaufähig. Rund 100 Einrichtungen in EU-15 haben von sich aus ihr Interesse bekundet, im Jahr 2004 als Informationsrelais tätig zu werden.

Wie in der Mitteilung vom 2. Juli 2002 angekündigt, wurde 2003 eine umfassende Evaluierung sämtlicher Informationsrelais und -netze (,stocktaking evaluation") durchgeführt; diese soll der Kommission dabei helfen, ein Modell der Informationsrelais der zweiten Generation zu erarbeiten, die den heutigen Informationsbedürfnissen der Bürger besser gerecht werden.

Die Evaluierung diente folgenden drei Zielen:

* Genaue Prüfung und detaillierte Analyse des derzeitigen Systems,

* Bewertung der Erfahrungen und der derzeitigen Effizienz,

* Erkennen möglicher Verbesserungen aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung.

Die große Zahl der im Rahmen der Evaluierung eingegangenen Antworten [9] gewährleistet, dass die Ergebnisse zuverlässig sind.

[9] Vertretungen der Europäischen Kommission 100 %

Informationsrelais: Informationsforen, Info-Points, interregionale Zentren 92 %

Team Europe 50 %

Europäische Dokumentationszentren und Trägereinrichtungen 59 %

Sonstige Trägerorganisationen 66 %

Die quantitative und qualitative Auswertung führte im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

1) 91,3% der Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten (Antworten insgesamt: 100%) sind der Auffassung, dass die Relais und Netze als Informationsinstrumente für die breite Öffentlichkeit nützlich oder sogar sehr nützlich sind. Sie ermöglichen es den Vertretungen, eine ihrer vorrangigen Aufgaben zu erfuellen.

2) Von den 92% der Informationsrelais, die sich an der Evaluierung beteiligt haben, erklären mehr als 80%, dass sie sich auf die politische Unterstützung durch ihre nationalen Behörden auf lokaler oder regionaler Ebene verlassen können. Dies bezeugt, dass die Arbeit der Relais von den Mitgliedstaaten erheblich gefördert wird.

3) Diese Aussage wird durch die Angaben der Trägereinrichtungen, von denen 66% geantwortet haben, erhärtet. Über 85% bewerten folgende Aspekte positiv:

* die Bedeutung der Relais für die Information der Bürger über Europa,

* den Mehrwert, denen die Relais für ihre eigene Institution darstellen und

* ihr eigenes Interesse daran, ein Relais zu unterstützen.

4) Abgesehen von der politischen und finanziellen Förderung können die Relais auf starke operative Unterstützung (Technik, Logistik, Material, Verwaltung) der Trägereinrichtungen zählen: administrative Unterstützung bei der Herstellung von auf örtliche Zielgruppen zugeschnittenem Informationsmaterial (90%) und Unterstützung durch Werbung (rund 80% der Trägereinrichtungen werben in den Medien für die Aktionen ihrer Relais). Zudem geben drei Viertel der Befragten an, sie beabsichtigten eine Kapazitätssteigerung ihres Relais, um den Informations- und Dokumentationsbedürfnissen der Benutzer gerecht zu werden.

Insgesamt lassen die Ergebnisse der Evaluierung - Funktion und Mehrwert der Verbreitung von Informationen über die Union - deutlich erkennen, dass die Relais außerordentlich proaktiv sind und sowohl von den nationalen, lokalen und regionalen Behörden als auch von den Relais-Trägereinrichtungen und den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten als unverzichtbare Informationsquellen für den Bürger eingestuft werden.

Die Evaluierung bestärkt uns somit darin, die schon 2002 definierte Strategie fortzuführen und den Info-Points sowie den Foren im ländlichen Raum eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der zweiten Generation von Informationsanbietern zuzuweisen [10].

[10] Vgl. KOM(2002) 350 endg. vom 2.7.2002.

Angesichts der Erweiterung der EU ist die Kommission derzeit um einen rationelleren Einsatz ihrer Informationsrelais und -netze bemüht. Dafür bedarf es vor allem einer einheitlichen Bezeichnung sowie eines einheitlichen Logos für alle Informationsrelais und -netze. Als Bezeichnung wäre Europe Direct vorstellbar. Unter diesem Überbegriff würden sämtliche Dienste zusammengefasst, die die Kommission anbietet, um den Bürger zu informieren und seine Fragen zu beantworten - von der gebührenfreien Telefonnummer über den Informationsserver Europa bis hin zu einer lokalen Informationsstelle.

Diese Informationsrelais erhalten bereits jetzt umfangreiche technische Unterstützung in vielerlei Form: kostenlose Lieferung von Informationsmaterial und Veröffentlichungen für die breite Öffentlichkeit (rund 1 500 000 Stück jährlich - EUR 15), Zugriff auf das ,Internet der Relais und Netze", spezielle Unterstützung durch einen Helpdesk für die Relais und Netze (jährliche Kosten rund 1 500 000 EUR - EUR 15), kostenlose Fortbildungskurse für das Relaispersonal (800 Manntage jährlich - EUR 15), Durchführung von Vernetzungsmaßnehmen, insbesondere regelmäßigen Koordinierungssitzungen, Besuchen und Austauschprogrammen für das Relaispersonal (über 1 000 Manntage jährlich - EUR 15) sowie Bereitstellung von auf die spezifischen Bedürfnisse der Relais zugeschnitten Informationsprodukten.

Darüber hinaus gewährte die Kommission den Trägereinrichtungen der 266 Info-Points Europa und Carrefours bis einschließlich 2003 zusätzliche Unterstützung in Form einer direkten pauschalen Betriebskostenfinanzhilfe in Höhe von 20 000 EUR pro Jahr.

3.1. Info-Points Europa und Foren für den ländlichen Raum (Carrefours)

Nach Bestätigung der Einigung, die die Haushaltsbehörde im Rahmen der Haushaltskonzertierung am 24. November 2003 erzielt hatte, genehmigte die Kommission auf ihrer Sitzung vom 26. November 2003 ausschließlich und letztmalig für 2004 eine finanzielle Förderung für die Trägereinrichtungen der IPE und der Carrefours. Der entsprechende Ad-hoc-Beschluss über die Gewährung von Betriebskostenfinanzhilfen sieht übergangsweise eine Ausnahme von dem in der Haushaltsordnung verankerten Grundsatz der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vor.

Im Hinblick auf die Festlegung des neuen Aktionsrahmens für die Informationsrelais und -netze (2. Generation) für EU-25 und auf den Netzwerkausbau in den neuen Mitgliedstaaten hält es die Kommission für angebracht, die Förderungswürdigkeit der derzeitigen Strukturen neu zu bewerten. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, ihre Verwaltung unter Berücksichtigung der zur Zeit sehr unterschiedlichen Lage in den Ländern der erweiterten Europäischen Union zu modernisieren. EUR-15 verfügt bereits über ein etabliertes Netz, während dieses in EUR-10 noch eingerichtet werden muss. Somit muss die Art der Verwaltung in den einzelnen Gebieten unterschiedlich gestaltet werden.

Es wird vorgeschlagen, für EUR-15 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die direkte Verwaltung zu veröffentlichen, die es den Info-Points und Foren im ländlichen Raum gestatten würde, ihre Erfahrung im Rahmen eines offenen Wettbewerbs einzubringen. Denjenigen Ländern, die eine indirekte zentrale Verwaltung vorziehen, würde die Aufgabe zugewiesen werden, eine solche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen selbst durchzuführen.

Es wird vorgeschlagen, für EUR-10 nur die indirekte zentrale Verwaltung vorzusehen. Auf diese Weise kann sich jeder neue Mitgliedstaat bei der Festlegung der spezifischen Anforderungen im Hinblick auf die Einrichtung neuer Relais und Netze auf das Fachwissen seiner nationalen Behörden stützen.

Die beiden Systeme würden parallel für einen Zeitraum von vier Jahren eingeführt und anschließend entsprechend den bei der Durchführung gesammelten Erfahrungen überarbeitet.

Um die vorgeschlagene Lösung verständlicher zu machen, erscheint es nützlich, die beiden Systeme im Einzelnen zu beschreiben. Beiden Systemen muss ein Beschluss der Kommission zugrunde gelegt werden, der für die Auswahl und Finanzierung des neuen Netzes die gleichen Kriterien und Bestimmungen vorsieht.

3.1.1. Auswahl eines neuen Netzes - Direkte Verwaltung

Zur Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz setzt die Auswahl der Relais-Trägereinrichtungen, die ab 2005 eine Betriebskostenfinanzhilfe erhalten sollen, die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen voraus.

Die Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie die Finanz- und Kontrollvorschriften müssen in einem Kommissionsbeschluss festgelegt werden. Im Interesse der Stabilität des Netzes und der Kontinuität seiner Informations- und Kommunikationsmaßnahmen könnte eine solche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf einer mehrjährigen Grundlage (vier Jahre) durchgeführt werden. In diesem Rahmen könnten mit allen Begünstigten Partnerschaftsvereinbarungen (Rahmenvereinbarungen) für denselben Zeitraum geschlossen werden.

Der Anweisungsbefugte würde die Arbeitsprogramme genehmigen und die spezifischen Vereinbarungen, die jedes Jahr zur Ergänzung der Rahmenvereinbarungen geschlossen würden, umsetzen.

Hier sei daran erinnert, dass sämtliche Finanzhilfen gemäß Artikel 112 Absatz 2 der Haushaltsordnung bis zum 30. April 2005 gewährt werden müssten.

3.1.2. Auswahl eines neuen Netzes - Indirekte zentrale Verwaltung

Diese Option sieht die Einführung einer indirekten zentralen Verwaltung vor, bei der die Mitgliedstaaten mit der Durchführung der Aktivitäten und der Verwaltung des Netzes betraut wären.

Diese Option würde einen Beschluss der Kommission erforderlich machen, um die Übertragung der Relaisverwaltung und -betreuung auf die Mitgliedstaaten zu regeln. Dabei würde die Kommission nicht von ihrer Kontrollverantwortung (Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung und Artikel 38 und 39 der Durchführungsbestimmungen) entbunden werden. Dieser Beschluss muss dieselben Auswahl- und Zuschlagskriterien und einschlägigen Finanzbestimmungen enthalten wie der Beschluss zum System der direkten Verwaltung.

Nach der Annahme dieses Basisrechtsaktes (Beschluss) durch die Kommission müssen die Mitgliedstaaten die Einrichtungen benennen, auf die die Verwaltungszuständigkeiten übertragen werden sollen (Artikel 39 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen). Auf der Grundlage dieser Benennung muss die Kommission die notwendigen Übertragungs verfügungen (Übertragungsvereinbarungen gemäß Artikel 41 der Durchführungs bestimmungen) vornehmen. Nach der Festlegung dieser mehrjährigen Rahmenbedingungen können jedes Jahr auf der Grundlage entsprechender Finanzierungsvereinbarungen diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die den Betriebskostenfinanzhilfen für die Trägereinrichtungen dieses neuen Netzes von Informationsrelais entsprechen (Artikel 160 der Durchführungsbestimmungen).

Dies setzt jedoch voraus, dass die Mitgliedstaaten (die Einrichtungen, auf die die Zuständigkeiten übertragen werden) bei der Auswahl der neuen Informationsrelais, die für Betriebskostenfinanzhilfen in Betracht kommen, die Haushaltsordnung der EU anwenden. Die Mitgliedstaaten sind bei dieser Option in der Tat nichts anderes als Intermediäre für die Anwendung der Haushaltsordnung: Sie sind daher selbst verpflichtet, diese neuen Informationsrelais und -netze im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auszuwählen.

Umsetzung der beiden Optionen für die Verwaltung dieser Art von Informationsrelais und -netzen.

3.2. Nationale Informationszentren

Die Kommission stützt sich auch auf drei nationale Informationszentren, die in Lissabon, Paris und Rom angesiedelt sind. Sie ist Gründungsmitglied dieser drei Zentren, die als Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Lissabon und Rom) bzw. als Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Paris) gegründet wurden und mit dem betreffenden Mitgliedstaat jeweils zu gleichen Teilen finanziert werden. Die Kommission ist in allen Leitungsgremien dieser Zentren vertreten.

Die Kommission bekräftigte auf ihrer Sitzung am 11. November 2003, dass die Beteiligung der Gemeinschaft an diesen Zentren mit dem Beitrag eines Mitglieds der Vereinigung vergleichbar ist, so dass die für Finanzhilfen geltenden Bestimmungen keine Anwendung finden. Auf dieser Grundlage hat die Kommission am 15. März 2004 den Vertrag mit dem nationalen Zentrum ,Sources d'Europe" in Paris verlängert.

Es erscheint jedoch erforderlich, die Nützlichkeit und die Wirkung der Maßnahmen der drei nationalen Informationszentren einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen, bevor der Ausbau entsprechender Strukturen im erweiterten Europa in Betracht gezogen wird. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden im zweiten Halbjahr 2004 vorliegen.

Diese Frage wird im Zusammenhang mit den Leitlinien für die Beteiligung der Kommission an privatrechtlichen Einrichtungen erörtert, die in Kürze von der Kommission geprüft werden sollen.

Jeder Ausbau oder jede Weiterentwicklung im Bereich dieser nationalen Informationszentren ist daher von der Erfuellung dieser beiden Voraussetzungen abhängig.

Globale Evaluierung der drei bestehenden nationalen Informationszentren und Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den Leitlinien der Kommission über deren Beteiligung an privatrechtlichen Einrichtungen ergeben.

3.3. PHARE-Informationszentren

In acht der zehn künftigen Mitgliedstaaten existiert derzeit ein spezieller Typ von Informationsrelais. Es handelt sich um (PHARE-)EU-Informationszentren, die in den Hauptstädten der jeweiligen Mitgliedstaaten angesiedelt sind und gegenwärtig ausschließlich aus PHARE-Mitteln finanziert werden.

Die Rechtsgrundlage für diese Zentren läuft am 31. Dezember 2004 aus. Die Kommission kann diese Einrichtungen in keinem Fall übernehmen.

Die bisherigen Aufgaben der Informationszentren sollen künftig zum Teil von den neuen Vertretungen übernommen werden (Beispiel: Pressekontakte) und zum Teil an externe Dienstleister ausgelagert werden (Beispiel: Medienauswertung), die im Wege von Ausschreibungen ausgewählt werden. Die betreffenden Mitgliedstaaten können diese Zentren übernehmen, sofern sie dies wünschen und sämtliche Kosten tragen.

Bestätigung, dass die (PHARE-)EU-Informationszentren in den neuen Mitgliedstaaten nicht von der Kommission übernommen werden können.

4. Weitere Kommunikationsinstrumente und -werkzeuge

Die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger ist nach wie vor sehr schlecht über europäische Angelegenheiten informiert. Beim letzten Eurobarometer (für EU-15) gaben 72 % der Befragten an, nichts oder nur sehr wenig über die Europäische Union zu wissen.

Die Kommunikationsinstrumente und -werkzeuge der Kommission, die gemäß den vielfältigen und zahlreichen Bedürfnissen von 450 Millionen Menschen weiterzuentwickeln sind, müssen auf der Grundlage dieser Erkenntnisse auf Nutzen, Zweckmäßigkeit und Mehrwert geprüft werden.

4.1. Audiovisuelle Medien

Fernsehen und Radio sind nach Meinung der Bevölkerung in den bisherigen wie auch in den künftigen Mitgliedstaaten bei weitem die wichtigsten Vermittler von Informationen über europäische Angelegenheiten. Allerdings wird die Nutzung dieser Medien aufgrund des äußerst stark gestiegenen Radio- und Fernsehangebots noch komplexer (allein in EU-15 werden über 1 100 nationale und weitere 1 900 lokale oder regionale Fernsehsender betrieben, und in den zehn neuen Mitgliedstaaten gibt es 166 nationale und 264 lokale oder regionale Sendeanstalten). Will man die ,breite Öffentlichkeit" mit Mitteln erreichen, die angesichts des dafür eigentlich erforderlichen Finanzbedarfs beschränkt sind, so müssen Medienstrategien entwickelt werden, mit denen die zu verbreitenden Botschaften besser auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmt werden können und eine kritische Masse der verfügbaren Mittel bei Angehörigen der Medienberufe (über EbS, Studios und Mediathek) sowie bei Entscheidungsträgern und einem politisch interessierten Publikum (über EuroNews und in mehreren Ländern ausgestrahlte Informationssender) zum Einsatz gebracht werden kann. Gleichzeitig ist eine aktive Politik zur Diversifizierung der Kofinanzierung (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) von Maßnahmen erforderlich, die auf die unterschiedlichsten Zielgruppen innerhalb der ,breiten Öffentlichkeit" zugeschnitten sind.

4.1.1. Laufende Anpassung der Werkzeuge

Schwerpunkte der audiovisuellen Kommunikationsstrategie werden auch künftig die für die Medien und die Angehörigen der Medienberufe bestimmten Instrumente sein. Es gilt, Europe by Satellite (EbS), die Unterstützung der elektronischen Medien und die Mediathek auszubauen. In all diesen Bereichen ist derzeit die Digitalisierung im Gange, und das Angebot an Online-Diensten wird ständig erweitert.

Im Hinblick auf die Bereitstellung dieser Dienste in den neuen Mitgliedstaaten muss die Berichterstattung über sämtliche für die Union relevanten Ereignisse auf diese Staaten ausgeweitet und auf derselben Grundlage wie derzeit in EU-15 gewährleistet werden. Dies trifft auch für die Studioproduktionen zu und gilt sowohl für die Erstellung von Koproduktionen, die auf die Bedürfnisse von Produzenten und/oder Sendern in den neuen Mitgliedstaaten zugeschnitten sind, als auch für die Kapazitäten zur Durchführung von Schulungen im Bereich der audiovisuellen Techniken für Mitglieder oder Bedienstete der Kommission, die aus diesen Ländern stammen.

Es wird bereits daran gearbeitet, den Sendebetrieb und den Internet-Auftritt von EbS in 21 Sprachen zu gewährleisten und mittelfristig noch weitere Sprachen anbieten zu können. Überdies werden derzeit Rahmenverträge ausgearbeitet, die eine rasche und effiziente Produktion von Fernsehsendungen in EU-25 ermöglichen sollen.

EbS leistet als interinstitutionelles Instrument einen aktiven Beitrag zu einer besseren Fernsehbericht erstattung über die im Rahmen der IGI beschlossenen vorrangigen Informationsthemen auf der Ebene von EU-25. Dank der Qualität und Vielseitigkeit der Produktionen sowie aufgrund der Nachfrage nach EbS-Diensten rangiert EbS mittlerweile an der 8. Stelle unter den etwa 100 Sendern, die die Eurovision (UER) mit Beiträgen beliefern.

Darüber hinaus werden vermehrt Fortbildungsseminare für Journalisten aus der Europäischen Union angeboten. An diesen Seminaren nehmen derzeit hauptsächlich Journalisten aus den neuen Mitgliedstaaten teil.

4.1.2. Ein dynamischeres Konzept

Im Zusammenhang mit der Erweiterung ist darüber hinaus unbedingt für eine bessere Übereinstimmung zwischen den angestrebten Zielen und den verfügbaren Mitteln zu sorgen. Dieses dynamischere Konzept macht die Entwicklung operativer Instrumente, die einen besseren Einblick in den Medienmarkt ermöglichen, ebenso erforderlich wie einen vermehrten Einsatz von Mitteln zur besseren Einschätzung des unterschiedlichen und im Wandel begriffenen Informationsbedarfs der einzelnen Bevölkerungsgruppen. Ferner gilt es, Medienstrategien zu entwickeln, die es ermöglichen, die Medien gezielter je nach den zu vermittelnden Botschaften und den zu erreichenden Personengruppen auszuwählen.

Daher wird angeregt, die Kofinanzierung audiovisueller Programme über die EU im Wege adäquater Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen fortzusetzen sowie die damit verbundenen Verwaltungsverfahren und Auswahlmodalitäten zu verbessern. Mit diesem Konzept, das erstmals 2003 mit einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen über 8,5 Mio. EUR umgesetzt wurde, konnten über 40 Radio- und Fernsehsendungen in EU-15 kofinanziert werden. Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, für die zur Reduzierung des Personalbedarfs derzeit einheitliche Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet werden, wird 2004 von den Vertretungen in EU-15 sowie 2005 von den zentralen Dienststellen in Zusammenarbeit mit den Vertretungen veröffentlicht werden.

Ebenfalls geprüft wird derzeit die Aufnahme einer multilateralen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Parlaments- und Politikkanälen gemäß dem in dem Bericht von Herrn Andreasen [11] geäußerten und durch den Bericht von Herrn Bayona [12] bekräftigten Wunsch. Dieses künftig als Channel Europe bezeichnete Projekt zielt zunächst darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen diesen Fernsehkanälen zu fördern. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Zuschauern immer häufiger aus anderen Mitgliedstaaten sowie von den EU-Institutionen stammende politische Nachrichten zugänglich zu machen. Schließlich könnte diese Initiative zur Einrichtung eines europäischen Politikkanals führen. Konkrete Empfehlungen zu diesem Projekt können noch im Laufe des Jahres 2004 abgegeben werden.

[11] Entschließung vom 13. März 2002 P5_TA(2002)0109.

[12] Entschließung vom 10. April 2003 P5_TA(2003)0187.

4.1.3. EuroNews

In der Mitteilung der Kommission vom 9. Juli 2003 wurde eine Ad-hoc-Evaluierung der Unterstützung der Gemeinschaft für den Fernsehkanal EuroNews gefordert. Diese Evaluierung wurde im Anschluss an eine Ausschreibung von der unabhängigen, auf derartige Aufträge spezialisierten Firma Deloitte and Touche durchgeführt. [13] Die Evaluierung ist positiv ausgefallen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen werden nachstehend aufgeführt:

[13] ,Evaluation of Conventions and co-financing projects with EuroNews in the period 1993-2003" [Evaluierung von Vereinbarungen mit EuroNews und gemeinsamen kofinanzierten Projekten im Zeitraum 1993-2003]; Abschlussbericht DG Budg/2000/S 203-130610, Europäische Kommission, GD PRESS, März 2004.

,EuroNews trägt eindeutig zur Erreichung von Zielen der EU bei.

EuroNews ist in der Lage, einer großen Zahl von Zuschauern Informationen mit EU-Relevanz in mehreren Sprachen zu vermitteln. Mittelknappheit beeinträchtigt unweigerlich die Effizienz von EuroNews.

EuroNews ist im Verhältnis zu vergleichbaren Alternativen und Branchenstandards ein leistungsstarker Partner der Kommission.

Die Ergebnisse von (eingeschränkten) Befragungen zum Zuschauerverhalten sind ein Beweis für den mit EuroNews verbundenen Nutzen, der aber wiederum von den finanziellen Möglichkeiten abhängig ist ...

... Aufgrund der Einzigartigkeit und der Position von EuroNews sind wir zu der Ansicht gelangt, dass kein anderer europaweiter Fernsehkanal eine geeignete oder effiziente Alternative zur Partnerschaft zwischen der Kommission und EuroNews geboten hätte. Die durchschnittlichen Kosten für eine Stunde Sendezeit sind verglichen mit jenen anderer öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten in Europa außerordentlich niedrig."

Diese positive Beurteilung von EuroNews stützt sich im Wesentlichen auf folgende Tatsachen:

In erster Linie auf die Vergrößerung der Reichweite und Zuschauerzahlen und auf den festen Platz, den EuroNews mittlerweile in der audiovisuellen Medienlandschaft Europas einnimmt.

Seit der Aufnahme des Sendebetriebs im Jahr 1993 hat sich EuroNews in einem Markt behauptet, der sowohl im Hinblick auf das Marktangebot als auch auf die Technologien einem sehr raschen Wandel unterliegt. Während die Zahl der landesweit oder in mehreren Staaten ausgestrahlten Fernsehsender von 190 im Jahr 1993 auf 1 132 im Jahr 2003 [14] angestiegen ist, konnte EuroNews seine Reichweite von 35 Millionen auf 151 Millionen Haushalte erhöhen. EuroNews wird derzeit über Kabel und Satellit in sieben Sprachen (darunter Russisch) in 78 Ländern vor allem in Europa und den an die EU angrenzenden Staaten (in Osteuropa, im Nahen Osten und im Maghreb) ausgestrahlt. Auch die Zuschauerzahl hat stark zugenommen und lag Ende 2003 bei über 7,1 Millionen täglich (gegenüber 5,6 Millionen im Jahr 2000).

[14] Vgl. ,Grenzüberschreitendes Fernsehen in der Europäischen Union: Marktanteile und ausgewählte juristische Aspekte", Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Europarat, März 2004.

Die Website von EuroNews verzeichnet monatlich über 500 000 Besucher, die über 4 Millionen Seiten aufrufen und 3 000 Stunden Videonachrichten herunterladen.

Im Bereich der europapolitischen Berichterstattung ist EuroNews zum führenden Fernsehsender in der audiovisuellen Landschaft der EU und der angrenzenden Länder geworden.

Überdies scheint EuroNews der europaweit kostengünstigste Fernsehsender zu sein.

Gemäß den vorliegenden Studien sind die Kosten pro Stunde Sendezeit bei EuroNews wesentlich geringer als bei anderen Fernsehsendern. [15] Somit werden 2004 aus Gemeinschaftsmitteln in der Höhe von 3,6 Mio. EUR 112 Stunden Neuproduktionen und 1 426 Stunden Sendezeit mit europäischen Inhalten finanziert werden können. Dies entspricht vier Stunden Nachrichten, die täglich von über 7,1 Millionen Zuschauern gesehen werden.

[15] Mac Kinsey & Company: ,Organisatie-en efficientieverbeteringen Publieke Omroep", 2003.

Es dürfte kein anderes Informationsinstrument geben, das ein derartig günstiges Verhältnis zwischen Preis, Leistung und Qualität bietet.

Zusammenfassend erscheint es daher mittel- und langfristig durchaus gerechtfertigt, dass die Kommission - wie auch im Rahmen der externen Evaluierung empfohlen - bei der Umsetzung ihrer audiovisuellen Strategie weiter mit EuroNews zusammenarbeitet.

Im Hinblick darauf würde eine mit den Haushaltsbestimmungen vereinbare Methode darin bestehen, einer marktorientierten Logik zu folgen. Da eine Strategie im Bereich der audiovisuellen Kommunikation festgelegt ist, besteht die Möglichkeit, EuroNews teilweise mit deren Durchführung im Rahmen eines im Verhandlungsverfahren vergebenen Dienstleistungs auftrags zu betrauen. Ein derartiger Auftrag könnte für 2005 und die Folgejahre gemäß den Bestimmungen für die Auftragsvergabe im Bereich der kulturellen Dienstleistungen [16] erteilt werden.

[16] Vgl. Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, geändert durch die Richtlinien 97/52/EG (WTO-Übereinkommen) und 2001/78/EG (Verwendung von Standardformularen für die Bekanntmachung öffentlicher Aufträge). Sie ist Bestandteil der Haushaltsverfahren der Gemeinschaft und 126.b MODEX.

Mit diesem Konzept könnten im Übrigen sämtliche wettbewerbsrechtlichen Probleme umgangen werden, da die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Gemeinschaftsrecht geregelt ist und überdies dadurch jegliche überhöhte Vergütung für die erbrachte Dienstleistung vermieden werden kann.

Für den dreijährigen Zeitraum von 2005 bis 2007 würde der Gemeinschaftsbeitrag zwischen 9 und 12 Mio. EUR ausmachen.

Zunächst hat das Europäische Parlament im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2004 die Haushaltslinie 16 02 02 ,Information der Bürger durch die Medien" mit 8,165 Mio. EUR ausgestattet und davon 2 Mio. EUR mit folgenden Anmerkungen in die Reserve eingestellt.

,Ein Teil dieser Mittel kann EuroNews unter Einhaltung der Bestimmungen der Haushaltsordnung zugewiesen werden. Grundlage für die Freigabe der in die Reserve eingestellten Mittel wird die vom Europäischen Parlament vorgenommene Bewertung jener Vorschläge sein, die die Kommission bis spätestens 1. Mai über die Bedingungen und Zielsetzungen der Finanzierung von EuroNews aus dem Gemeinschaftshaushalt vorlegt."

Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Kommission beschließen, EuroNews im Jahr 2004 aus dem Haushaltsplan 2004 eine Betriebskostenfinanzhilfe von ungefähr 2 Mio. EUR [17] zu gewähren. Damit würde sich der gesamte Beitrag der Kommission zum Betrieb von EuroNews im Jahr 2004 auf insgesamt etwa 5,4 Mio. EUR [18] belaufen. Dies entspräche ungefähr 16,9 % des Umsatzes des Senders, der mit dem von der Kommission kofinanzierten Sendezeitanteil erzielt wird.

[17] Artikel 108 Absatz 2 der Haushaltsordnung.

[18] Von diesen 5,4 Mio. EUR stammen 0,6 Mio. EUR aus dem Haushaltsplan 2001 und knapp 3 Mio. EUR aus dem Haushaltsplan 2003.

Die finanzielle Existenzfähigkeit von EuroNews wurde im Rahmen des Verfahrens der Kommission vom Dezember 2003 zur Gewährung maßnahmenbezogener Finanzhilfen positiv bewertet. Aufgrund der seitdem unveränderten Situation würde eine derartige Finanzhilfe nicht auf einen Ausgleich der Bilanz von EuroNews abzielen, sondern vielmehr den Empfehlungen entsprechen, die im Rahmen der externen Evaluierung an die Kommission gerichtet wurden. Sie würde zu einer rascheren Erneuerung der Produktionsausrüstung von EuroNews und somit zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz bzw. zu einer weiteren Erhöhung der Reichweite beitragen. Im Übrigen wäre eine derartige Finanzhilfe aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

Die Gewährung einer derartigen Betriebskostenfinanzhilfe für das Jahr 2004 würde voraussetzen, dass die Kommission vor dem 30. April einen mit der Haushaltsordnung [19] in Einklang stehenden Beschluss zur Gewährung einer derartigen Finanzhilfe fasst.

[19] Insbesondere mit Artikel 108 Absatz 1 Buchstabe b der Haushaltsordnung und Artikel 168 Buchstabe c der Durchführungsbestimmungen.

Das Parlament wäre in jedem Fall darüber zu informieren, wie die Kommission entschieden hat. Gleichzeitig sollten die Gründe für diese Entscheidung auf der Grundlage der oben erwähnten Ergebnisse der externen Evaluierung von EuroNews erläutert werden. Wenn die Kommission die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit EuroNews über das Jahr 2005 hinaus beschließt, wären die entsprechenden Ad-hoc-Beträge bei den Vorbereitungen des Haushaltsplans für 2005 und die Folgejahre zu berücksichtigen.

- Bestätigung der zentralen Rolle von EbS und der Verwaltung der Datenbanken auf digitaler Basis;

- Bestätigung des zentral ausgerichteten Konzepts, das die Kommission und die EU bei ihrer Politik im Bereich der audiovisuellen Medien anwenden;

- Ausweitung der audiovisuellen Berichterstattung über die wichtigen Ereignisse in der EU auf die neuen Mitgliedstaaten;

- Bis zum 30. April 2004 anzunehmender Beschluss über die Gewährung einer Betriebskostenfinanzhilfe für das Jahr 2004 im Einklang mit der Haushaltsordnung und deren Durchführungsbestimmungen;

- Festlegung der neuen Bedingungen für die Zusammenarbeit mit EuroNews für 2005 und die Folgejahre.

4.2. EUROPA zweite Generation

Am 6. Juli 2001 nahm die Kommission im Rahmen des Programms eEurope die Mitteilung ,EUROPA ZWEITE GENERATION - moderne Internetdienste für Bürger, Unternehmen und andere professionelle Nutzer" [C(2001)1753/2] an.

Gegenstand dieser Mitteilung waren der Ausbau der interaktiven Dimension dieses Instruments, dessen Anpassung an eine erweitere Union mit 25 Mitgliedstaaten sowie die Umsetzung einer auf Portalen beruhenden Strategie und dadurch die Verbesserung des Zugangs für die verschiedenen Kategorien von Nutzern.

Die Jahre 2004 und 2005 stehen im Zeichen der beginnenden Umstellung der Webseiten der Kommission auf eine neue Umgebung für die Erstellung und Verwaltung von Informationen im Internet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Generaldirektionen die notwendigen Mittel bereitstellen. Dieser Prozess ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Online-Strategie der Kommission.

Um der Nachfrage von 450 Millionen europäischer Bürger nach allgemeinen Informationen zu entsprechen, müssen die Inhalte in allen 20 Amtssprachen auf den ersten beiden Navigationsebenen der Europa-Website veröffentlicht werden. Überdies soll eine Multimedia-Datenbank mit Basisinformationen eingerichtet werden, die auf lokaler Ebene ergänzt und auf das Zielpublikum abgestimmt werden. Die Informationsrelais und -netze der zweiten Generation könnten auf diese Weise zu Cyberrelais werden, die einen kostenlosen Zugang zu den auf Europa verfügbaren Informationen und interaktiven Diensten ermöglichen.

Es werden auch spezifische Portale entwickelt, die auf ein bestimmtes Publikum zugeschnitten sind, beispielsweise auf Unionsbürger, die von den Möglichkeiten der Mobilität innerhalb der Union Gebrauch machen (junge Menschen, Studierende, Arbeitssuchende usw.) oder auf die Berufsgruppen, die ständig mit der EU und ihren Bestimmungen zu tun haben.

Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichungen der Kommission in immer stärkerem Ausmaß elektronisch verwaltet werden sollen, damit der Bedarf in EU-25 in Echtzeit gedeckt wird und die Lagerkosten minimiert werden.

- Umstellung der Webseiten der Kommission auf ein modernes System für die Erstellung und Verwaltung von Informationen im Internet;

- Interaktive und mehrsprachige Weiterentwicklung von Europa II durch spezifische Portale, die von den mit der jeweiligen Thematik befassten Generaldirektionen mitbetreut werden.

4.3. Umfragen und Europe Direct

4.3.1. Eurobarometer

Die Umfragen der Kommission bringen sowohl der Europäischen Union als auch den Mitgliedstaaten wertvolle Aufschlüsse über aktuelle Trends. Dies muss auch in einer erweiterten Union mit 25 Mitgliedern gewährleistet werden. Insbesondere soll Eurobarometer (EB) auch in Zukunft zuverlässige Daten liefern.

Daher wurde die Ausarbeitung von zwei Rahmenverträgen beschlossen, die für alle 25 Mitgliedstaaten die Bereiche Standard- und Spezial-Eurobarometer sowie ,Flash"-Euro barometer abdecken und ab Herbst 2004 (Standard- und Spezial-Eurobarometer) bzw. ab Ende 2004 (Flash-Eurobarometer) genutzt werden können.

Im Hinblick auf die Erweiterung stellt sich ebenfalls die Frage, wie die Tätigkeit der Kommission im Bereich der Umfragen und allen voran die Eurobarometer-Aktivitäten begleitet werden können. Die Kommission sollte in der Lage sein, die diesbezüglich erforderliche Kontrolle auszuüben.

Im Übrigen greift die Kommission stärker auf ,qualitative" Untersuchungen für sämtliche Generaldirektionen zurück, die sich dank der Unterzeichnung eines neuen Rahmenvertrags in diesem Jahr bereits auf EU-25 (bzw. sogar auf EU-28) erstrecken.

4.3.2. Europe Direct (00 800 6 7 8 9 10 11 - http://europa.eu.int/ europedirect)

Über diesen Dienst werden eine gebührenfreie Rufnummer sowie ein E-Mail-Formular bereitgestellt und die Fragen der Bürger zu sämtlichen Politikfeldern der Gemeinschaft in der von ihnen gewünschten Sprache direkt beantwortet. Europe Direct wurde bereits an die Bedürfnisse einer Union mit 25 Mitgliedstaaten angepasst und wird ebenfalls in die Informations- und Kommunikationsstrategie der EU integriert werden. Dies gilt sowohl für die interinstitutionelle Komponente von Europe Direct (Beitrag zur Vorbereitung auf die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament) als auch für die Komponente der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Informationsrelais und -netzen der EU.

Spätestens am 1. Mai 2004 werden alle Bürger der neuen Mitgliedstaaten Zugang zu Europe Direct haben. Eine einheitliche, für das gesamte Gebiet der erweiterten Union gültige Rufnummer wird ab Frühjahr dieses Jahres eingerichtet.

Entwicklung von Eurobarometer und Europe Direct auf einer interinstitutionellen Grundlage im Sinne der Informations- und Kommunikationsstrategie der EU

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Damit der am 2. Juli 2002 beschlossenen Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union Erfolg beschieden ist, muss sie auf höchster politischer Ebene beschlossen werden und auf den politischen Prioritäten der Institutionen beruhen.

Die kommenden Jahre muüssen zur Konsolidierung der Ergebnisse genutzt werden, die mit der Informations- und Kommunikationsstrategie der EU seit Juli 2002 erzielt wurden.

Durch die Erweiterung der Union wird umso deutlicher, dass die dieser Strategie zugrunde liegenden Konzepte der Partnerschaft und Dezentralisierung ihre Berechtigung haben.

Die erfolgreiche Umsetzung der Strategie wird davon abhängen, welche Aufgaben die Kommission und die Mitgliedstaaten im ständig an Bedeutung gewinnenden Bereich der Kommunikation erfuellen wollen und welche Ressourcen dafür aufgewendet werden.

Aus der Sicht der Kommission geht es einerseits um eine Stärkung der Initiativ-, Koordinierungs- und Programmierungsrolle der Zentrale und andererseits um eine klarere Festlegung der Aufgaben der Vertretungen gemäß den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln.

FINANZBOGEN

Politikbereich(e): 16 - PRESSE UND KOMMUNIKATION

Tätigkeit(en):

16 01 - Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Presse und Kommunikation

16 02 - Unterrichtung der Medien über Beschlüsse und Politiken der Kommission

16 03 - Analyse der öffentlichen Meinungstrends und Entwicklung allgemeiner Informationen für die Bürger

16 04 - Integriertes Management der Kommunikationsmittel (auf zentraler und lokaler Ebene)

16 05 - Koordinierung der Informationsrelais und Netze in der Europäischen Union

Bezeichnung der Maßnahme: Umsetzung der Informations- und Kommunikations strategie der Europäischen Union

1. HAUSHALTSLINIE(N) (NUMMER + BEZEICHNUNG)

16 01 04 01 (ex-B3-300A) - Allgemeine Informationsmaßnahmen zur Europäischen Union - Verwaltungsausgaben

16 01 04 02 (ex-B3-301A) - Informationsrelais -Verwaltungsausgaben

16 01 04 03 (ex-B3-306A) - Informationsmaßnahmen für spezifische Politiken - Verwaltungsausgaben

16 01 04 04 (ex-B3-303A) - Kommunikationsmaßnahmen - Verwaltungsausgaben

16 49 04 01 (ex-B3-300A) - Allgemeine Informationsmaßnahmen zur Europäischen Union - Verwaltungsausgaben (Zahlungsermächtigungen 2004)

16 49 04 02 (ex-B3-301A) - Informationsrelais - Verwaltungsausgaben (Zahlungsermächtigungen 2004)

16 49 04 03 (ex-B3-306A) - Informationsmaßnahmen für spezifische Politiken (Zahlungsermächtigungen 2004)

16 49 04 04 (ex-B3-303A) - Kommunikationsmaßnahmen - Verwaltungsausgaben (Zahlungsermächtigungen 2004)

16 02 02 (ex-B3-3000B) - Information der Bürger durch die Medien

16 02 03 (ex-B3-3030B) - Direkte Kommunikation - Medien

16 02 04 (ex-A-421) - Betrieb der Hörfunk- und Fernsehstudios und Geräte für audiovisuelle Produktionen

16 03 01 (ex-B3-3000B) - Meinungsumfragen und Nachbarschaftsmaßnahmen

16 03 02 (ex-B3-3030B) - Kommunikationsmaßnahmen

16 04 02 (ex-B3-3000B) - Instrumente zur Information des europäischen Bürgers

16 04 03 (ex-B3030B) - Kommunikationsmittel

16 05 01 (ex-B3-301) - Informationsrelais

16 01 02 01 (ex-Titel A7) - Externes Personal der GD PRESS

16 01 02 11 (ex-Titel A7) - Sonstige Verwaltungsausgaben der GD PRESS

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (ex-Teil B): VE in Höhe von 63,835 Mio. EUR im Jahr 2005

2.2 Geltungsdauer:

2004-2006

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben:

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. Euro (bis zur dritten Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

in Mio. Euro (bis zur dritten Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtaufwand für Humanressourcen und sonstige Verwaltungsausgaben

(vgl. Ziffern 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau (FV)

Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

Keinerlei finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen.

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Die betreffenden Tätigkeiten fallen unter die institutionellen Befugnisse der Kommission.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.1.1 Zielsetzungen

Die Kommission nahm auf ihrer Sitzung vom 11. November 2003 zur Kenntnis, ,dass Herr Vitorino ihr ... eine Mitteilung über die Umsetzung der Informations- und Kommunikations strategie nach 2004 vorlegen wird".

Unter Informations- und Kommunikationsstrategie ist das Konzept für die Kommunikations politik gegenüber der breiten Öffentlichkeit (und somit nicht für die gesamte Informations tätigkeit der Kommission) zu verstehen, das in der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2002 über ,Eine Informations- und Kommunikationsstrategie für die Europäische Union" [KOM(2002)350 endg.] festgelegt wurde.

Diese Strategie beruht sowohl auf einer verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit als auch auf der Entwicklung strukturierter Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten. Sie wurde sowohl vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2002 als auch vom Europäischen Parlament in seiner auf dem Bericht des Herrn Bayona basierenden Entschließung vom 10. April 2003 angenommen.

Ihr Hauptziel besteht in der ,Verbesserung des Images der Europäischen Union und ihrer Organe sowie ihrer Legitimität in der Öffentlichkeit durch Vertiefung der Kenntnisse und des Verständnisses für ihre Aufgaben, ihre Strukturen und ihre Leistungen und durch einen Dialog mit den Bürgern".

Dies erfordert eine effizientere Planung der Informationsmaßnahmen im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit sowie eine klarere Festlegung der für deren Umsetzung vorgesehenen Verfahren.

Die Umsetzung der Informationsmaßnahmen muss unter neuen Rahmenbedingungen erfolgen, die sich einerseits aus der Anwendung der neuen Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen und andererseits aus den notwendigen erweiterungsbedingten Mittelanpassungen ergeben.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Strategie beruht auf sämtlichen, der GD PRESS vorliegenden Meinungsumfragen und Untersuchungen. Konkret stützt sich diese Mitteilung (Punkt I.2.) auf den ,Bericht über die qualitative Untersuchung der Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit über die EU", der von der Firma OPTEM im Januar 2004 vorgelegt wurde. In dieser Untersuchung wird bestätigt, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission unbedingt auf konkreten Beispielen aufbauen muss, die die politischen Ziele der Europäischen Union veranschaulichen.

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

Nachdem im Oktober 2003 innerhalb der GD PRESS die ,Evaluierung" institutionalisiert wurde, werden künftig jedes Jahr im Managementplan der GD PRESS die zu berücksichtigenden Evaluierungsschwerpunkte festgelegt.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Die betroffenen Haushaltslinien gehören zum Politikbereich ,Presse und Kommunikation" (Titel 16).

Die geplanten Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die allgemeinen Informationsmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten, die Frage der Finanzierung der Informationsrelais und -netze der EU sowie die Kommunikationsmittel, über die die Kommission auf zentraler und dezentraler Ebene verfügt.

Die für die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten vorgesehenen Verwaltungsverfahren können auch für die Durchführung der vorrangigen Informationsaktionen von PRINCE [20] angewandt werden.

[20] - Debatte über die Zukunft der Europäischen Union (Haushaltslinie 25 03 02),

5.3 Durchführungsmodalitäten

Die Ziele sollen im Wesentlichen durch dreierlei Interventionen erreicht werden:

- Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten:

Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2002 über ,Eine Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union" [KOM(2002)350 endg.] sowie der neuen Haushaltsordnung beruht die Durchführung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen mit Hilfe der Mitgliedstaaten auf einer Partnerschaft zwischen diesen und der Kommission, das heißt auf einer Zusammenlegung der Kapazitäten der Beteiligten auf der Grundlage eines abgestimmten Kommunikationsplans.

Drei Arten von Partnerschaften sind denkbar:

(1) Verwaltungspartnerschaft: Dieses System wird mittels einer indirekten zentralen Verwaltung umgesetzt, bei der die Mitgliedstaaten durch einen Beschluss der Kommission mit der Verwaltung der Informationsmaßnahmen betraut werden.

(2) Punktuelle Partnerschaft: Hierbei handelt es sich um eine einfache Kofinanzierung von Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Letztere sind die Endbegünstigten der Finanzhilfen (welche auf der Grundlage eines Kommissionsbeschlusses [21] gewährt werden) und fungieren nicht als Intermediäre für die Umsetzung der Strategie. Im Rahmen dieser Option kann ebenfalls eine Rahmenvereinbarung (ergänzt durch spezifische Vereinbarungen) mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden.

[21] Darin soll bestätigt werden, dass der Empfänger der Finanzhilfe (Mitgliedstaat) in Bezug auf die geplante Maßnahme de jure oder de facto eine Monopolstellung innehat.

(3) Strategische Partnerschaft: Die Maßnahmen werden auf der Grundlage eines gemeinsamen Kommunikationsplans separat, aber in komplementärer Weise finanziert.

- Informationsrelais und -netze:

Die Kommission stützt sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen zur Information der Bürger auf ein Netzwerk von über 1 000 Informationsrelais. Darunter kommen nur die Info-Points Europa (IPE) und die Foren für den ländlichen Raum (Carrefours), deren Zahl sich im Jahr 2004 auf 266 beläuft, für eine (Betriebskosten-)Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht.

Zur Ausarbeitung dieses neuen Aktionsrahmens für die Informationsrelais und -netze (2. Generation) der EU-25 wird die Kommission die diesen Einheiten in Form technischer Unterstützung gekoppelt mit direkten Betriebsbeihilfen gewährten Hilfen aufrechterhalten. Es sind folgende Modalitäten für die Verwaltung dieser Hilfen vorgesehen:

(1) EU-15 - direkte Verwaltung: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl der Trägereinrichtungen der Relais und Netze im Einklang mit der Haushaltsordnung, oder indirekte zentralisierte Verwaltung auf Antrag der Mitgliedstaaten;

(2) EU-10 - indirekte zentrale Verwaltung: Relaisverwaltung durch die Mitgliedstaaten, die einem entsprechenden Kommissions beschluss zustimmen.

Die Kommission stützt sich auch auf drei nationale Informationszentren, die in Lissabon, Paris und Rom angesiedelt sind. Sie ist Gründungsmitglied dieser drei Zentren, die als Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Lissabon und Rom) bzw. als Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Paris) gegründet wurden und mit den betreffenden Mitgliedstaaten jeweils zu gleichen Teilen finanziert werden.

Um der notwendigen Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationsstrategie sowie den bereits von mehreren Mitgliedstaaten geäußerten Wünschen Rechnung zu tragen, wird Folgendes vorgeschlagen: Die Nützlichkeit und die Wirkung der Maßnahmen der drei derzeitigen nationalen Informationszentren sollten einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden, bevor der Ausbau entsprechender Strukturen im erweiterten Europa in Betracht gezogen wird. Überdies sollen die Leitlinien für die Beteiligung der Kommission an privatrechtlichen Einrichtungen in einer Mitteilung des Generalsekretariats dargelegt werden, die dem Kollegium in Kürze vorgelegt werden soll. Jeder Ausbau oder jede Weiterentwicklung im Bereich dieser nationalen Informationszentren ist daher von der Erfuellung dieser beiden Voraussetzungen abhängig.

- Bündelung der Mittel der Kommission

Die Kommission verfügt über mehrere Mittel, um die oben genannten Maßnahmen zu ergänzen.

(1) Kommunikationsinstrumente und -mittel:

* Audiovisuelle Medien:

- Ausbau der multilateralen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Parlaments- und Politikkanälen (Projekt ,Channel Europe"). Nach Abschluss der laufenden Analyse sollen 2004 konkrete Empfehlungen abgegeben werden;

- Kofinanzierung audiovisueller Programme über die EU auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

- Fortführung der Fortbildungsseminare für Journalisten;

- Schaffung einer Basis für die künftige Zusammenarbeit mit EuroNews auf der Grundlage einer Betriebskostenfinanzhilfe im Jahr 2004 (für die ein Beschluss der Kommission erforderlich ist) sowie maßnahmenbezogener Finanzhilfen ab 2005.

* EUROPA zweite Generation: Umstellung der Webseiten der Kommission auf ein modernes System für die Erstellung und Verwaltung von Informationen im Internet sowie interaktive und mehrsprachige Weiterentwicklung von Europa II (im Gange).

* Umfragen, insbesondere Eurobarometer: Anpassung an die Gegebenheiten in einer erweiterten Union (im Gange);

* Aufrechterhaltung von Europe Direct (gebührenfreie Rufnummer, damit die Fragen der Bürger zu sämtlichen Politikfeldern der Gemeinschaft in der von ihnen gewünschten Sprache beantwortet werden können).

(2) Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten (p.m.):

Die Umwandlung der in den neuen Mitgliedstaaten angesiedelten Delegationen in Vertretungen soll bis August 2005 abgeschlossen werden, so dass ein homogenes Netz von Vertretungen entstehen kann. Nach diesem Zeitraum werden die neuen Vertretungen schrittweise weiter ausgebaut.

Bei der Berechung der finanziellen Auswirkungen sowie der Auswirkungen auf Personal- und Verwaltungsausgaben (vgl. Ziffern 6 und 7) wurde von den folgenden Optionen ausgegangen:

Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten:

- Verwaltungspartnerschaft: Sie beinhaltet die Ausarbeitung der erforderlichen rechtlichen/finanziellen Instrumente durch die zentralen Dienststellen sowie diesbezügliche Verhandlungen der Vertretungen mit den Behörden der Mitgliedstaaten. Für die Umsetzung und Kontrolle sind weiterhin die anweisungsbefugten Dienststellen zuständig (keine Subdelegation für die PRINCE-Haushaltslinien).

Informationsrelais und -netze:

- Indirekte zentralisierte Verwaltung (auf Antrag der EU-10- und EU-15-Mitgliedstaaten) und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (für die EU-15-Mitgliedstaaten, die keine indirekte Verwaltung wünschen).

Audiovisuelle Medien (EuroNews):

- Gewährung einer Betriebskostenfinanzhilfe im Jahr 2004 (für die ein entsprechender Kommissionsbeschluss erforderlich ist) und Dienstleistungsauftrag ab 2005.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung - operationeller Teil (ex-Teil B des Haushaltsplans)

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) Die Beträge in Kursivschrift sind Teilbeträge der für jede Haushaltslinie angegebenen Mittel und entsprechen den in Tabelle 6.2 dargestellten Auswirkungen auf den Haushaltsplan.

6.1.2 Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben

Verpflichtungsermächtigungen in Mio. Euro (bis zur dritten Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2. Berechnung der Kosten für jede einzelne der vorgesehenen Maßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Die genannten Mittel betreffen nur die von der GD PRESS durchgeführten Informationsmaßnahmen.. Die entsprechenden Partnerschaftsvereinbarungen können auch für die PRINCE-Mittel verwendet werden, die in die Zuständigkeit anderer GD fallen.

Die in den Haushaltsplan 2004 eingestellten PRINCE-Mittel, die mit Hilfe von Partnerschaftsvereinbarungen verwaltet werden könnten, belaufen sich auf:

- PRINCE - Debatte über die Zukunft der Europäischen Union (25 03 02): 4,5 Mio. EUR,

- Informations- und Kommunikationsstrategie/Erweiterung (22 04 01): 16,5 Mio. EUR.

Die übrigen PRINCE-Haushaltslinien betreffen folgende Bereiche (Haushaltsplan 2004):

- PRINCE - Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich EURO (01 02 04): 6 Mio. EUR,

- PRINCE - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: 3 Mio. EUR,

- PRINCE - Rolle der Europäischen Union in der Welt (16 04 05): 4 Mio. EUR.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1. Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Bedarf an Humanressourcen, der für die unter Punkt 5.3 erläuterten Optionen ermittelt wurde, stellt sich wie folgt dar:

- Erstellung der Vereinbarungen im Rahmen der Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten und technische Unterstützung bei deren Umsetzung (1 A, 1 B);

- Aufbau und Verwaltung eines erweiterten Netzes von Relais: (5 A, 4 B und 3 C) [22]

[22] Über diesen Bedarf wurde am 14. April 2004 Einigkeit zwischen den Präsidenten, Herrn Vitorino und Frau Schreyer erzielt; konkret geht es um folgende Stellen:

- Einrichtung und Verwaltung der neuen großen Informationszentren (7 B, 6 C) [23]

[23] Richtantrag unbeschadet des Ergebnisses der Auswertung und der in Ausarbeitung befindlichen Mitteilung über die Beteiligung der Kommission an privatrechtlichen Einrichtungen.

- Verstärkung der Maßnahmen zur operativen Koordinierung sämtlicher Aktivitäten der Vertretungen (1 A, 1 C).

Die anweisungsbefugten Dienststellen der Kommission verpflichten sich, im Wege der erforderlichen Rechtsetzungsvorschläge geeignete Verwaltungssysteme einzurichten, um die Informations- und Kommunikationsstrategie der Kommission im Rahmen der zugewiesenen personellen und finanziellen Ressourcen durchzuführen.

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung für die Humanressourcen

Entfällt.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Angegeben sind die Gesamtausgaben für 12 Monate.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

8.1 Vorkehrungen zur Begleitung der Maßnahme

Im Falle der Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten werden sämtliche Maßnahmen regelmäßig durch die operativen Referate der zentralen Dienststellen und die Vertretungen begleitet werden. Diese nutzen dazu die zusammen mit den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzten Koordinierungs gremien.

Hinsichtlich der Informationsrelais und -netze sowie der Mittel der GD PRESS wird das interne Begleit- und Berichterstattungssystem der GD PRESS verstärkt, damit unter den neuen Rahmenbedingungen (Erweiterung, neue Konventionen im Einklang mit der Haushaltsordnung, verstärkte Kontrollen usw.) ein optimaler Einsatz der vorhandenen Ressourcen gewährleistet wird.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Ab 2004 werden fortlaufend Evaluierungen nach der Bewertungsmethodik der GD PRESS durchgeführt, in die die laufende Evaluierung der PRINCE-Maßnahmen einfließt.

Im Falle der Aktivitäten der Relais wird 2005 eine spezifische Evaluierung nach der Bewertungsmethodik der GD PRESS durchgeführt, die sich insbesondere auf die folgenden Unterlagen stützen wird: endgültige Tätigkeitsberichte der Informationsrelais, Berichte über die Kontrollen vor Ort und Berichte/Analysen der Vertretungen der Kommission. Berücksichtigung findet dabei auch die technische Unterstützung der Informationsrelais durch die Kommissionsdienststellen (in Form von Fortbildungsmaßnahmen, Dokumentation, Information, audiovisuellen und elektronischen Diensten usw.). Mit der Durchführung dieser Evaluierung wird eine externe Stelle beauftragt.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Es gelten die Bestimmungen über die Ausführung des Haushalts und insbesondere über die Kontrollmaßnahmen.

Gemäß den zwischen der Kommission und den Empfängern geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen können bei den direkten Empfängern der Finanzhilfen der Gemeinschaft Kontrollen vor Ort durch die Kommission oder den Rechnungshof durchgeführt und während eines Zeitraums von fünf Jahren nach Auszahlung des Restbetrags der Finanzhilfe Nachweise für die im Rahmen der Vereinbarungen getätigten Ausgaben verlangt werden.

Die Begünstigten von Finanzhilfen sind darüber hinaus verpflichtet, Bericht zu erstatten und eine finanzielle Abrechnung vorzulegen, die gemäß der Zielsetzung der Gemeinschaftsfinanzierung sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben analysiert werden.

Von Bedeutung ist ferner, dass die Kontrollen vor der Auszahlung der Finanzhilfe unter Einbeziehung aller Möglichkeiten einer objektiven Prüfung seitens des Begünstigten erfolgen. Dazu gehört beispielsweise die Zertifizierung von Finanzunterlagen.

Top