EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004DC0133

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Jährliche Strategieplanung für 2005

/* KOM/2004/0133 endg. */

52004DC0133

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Jährliche Strategieplanung für 2005 /* KOM/2004/0133 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - Jährliche Strategieplanung für 2005

1. EINLEITUNG

1.1. Hintergrund

Die jährliche Strategieplanung ist die erste Phase des jährlichen politischen Planungszyklus der Kommission. Die jährliche Strategieplanung für das Jahr 2005 hat folgende Zielsetzungen:

- die strategischen Prioritäten für das Jahr 2005 festzulegen;

- die Schlüsselinitiativen zu bestimmen, die einen Beitrag zur Umsetzung dieser Prioritäten leisten;

- die Haushaltsorientierungen festzulegen, damit die prioritären Initiativen mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden und die finanzielle Planung gesichert ist.

Die jährliche Strategieplanung setzt die Rahmenbedingungen und Orientierungen für das Haushalts- und Legislativverfahren. Die nächsten Phasen nach Annahme der jährlichen Strategieplanung sind die Ausarbeitung eines Haushaltsvorentwurfs und der interinstitutionelle Dialog.

Angesichts der Besonderheiten des Jahres 2004, bedingt durch das Ende der Legislaturperiode und des Mandats dieser Kommission, wurden entsprechende Regelungen für den strukturierten Dialog vereinbart:

- Der strukturierte Dialog wird aus einer Begegnung der Kommission und der Konferenz der Vorsitzenden der parlamentarischen Ausschüsse im Verlaufe des April bestehen. Weiterhin wird der Dialog mit dem Rat nach den üblichen Regelungen erfolgen, unter Verantwortung des Ausschusses der Ständigen Vertreter.

- Anlässlich einer zweiten Sitzung im September wird eine Bilanz des strukturierten Dialogs gezogen. Für den Rat wird die Bilanz auf einer Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten entsprechend den geltenden Regelungen gezogen.

- Auf dieser Grundlage wird das Arbeitsprogramm vorbereitet, das die neue Kommission kurz nach ihrer Einführung verabschieden wird. Bei dieser Gelegenheit wird sie auch die Prioritäten und Orientierungen des vorliegenden Beschlusses prüfen. Das Arbeitsprogramm wird danach dem Parlament und dem Rat im Verlaufe des Dezember vorgelegt.

Der gesamte Zyklus bildet dann die Grundlage für die operationelle Programmplanung der Generaldirektionen und Dienststellen, die die politischen Prioritäten in ihren jährlichen Managementplänen für 2005 umsetzen. Über die Durchführung dieser jährlichen Managementpläne wird dann in den jährlichen Tätigkeitsberichten berichtet und eine Synthese an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Rechnungshof übermittelt.

1.2. Besonderheiten der Planung für 2005

Die vorliegende Strategieplanung weist eine Besonderheit auf: die jetzige Kommission legt einen politischen und haushaltstechnischen Rahmen fest, es ist aber die nächste Kommission, die im Jahre 2005 die politischen Prioritäten umsetzen muss. Ebenso wird der Rahmen im Herbst unter Mitwirkung eines neugewählten Europäischen Parlaments verabschiedet.

Es muss jedoch die Kontinuität und Kohärenz der Politik gewährleistet sein, für die die Kommission verantwortlich ist, sowie die Einhaltung der institutionellen Verpflichtungen. In einer solchen Phase des Umbruchs muss der Zyklus der Planung und strategischen Programmierung, der im Rahmen der internen Reform zur Förderung einer besseren Governance eingeführt wurde, in vollem Umfang zur Geltung kommen, da er einer der Garanten dieser Kontinuität ist.

Die Kommission hat daher diesen JSP-Beschluss mit folgenden Zielen ausgearbeitet:

- Gewährleistung einer reibungslosen Übergabe an die nachfolgende Kommission, mit Vorlage einer Bestandsaufnahme [1], Gewährleistung der Kontinuität der laufenden Maßnahmen und Benennung der Bereiche, in denen die Maßnahmen ab der Amtsübernahme im November 2004 fortgeführt werden müssen. Bei ihrem Amtsantritt wird die neue Kommission diese Prioritäten für 2005 überprüfen und den Kurs für die nachfolgenden Planungszyklen festlegen;

[1] Die Prodi-Kommission hat sich zu Beginn ihres Mandats vier strategische Ziele gesetzt: neue europäische Entscheidungsstrukturen; unseren Kontinent stabilisieren und Europas Stimme in der Welt stärken; auf dem Weg zu einer neuen wirtschafts- uns sozialpolitischen Agenda; bessere Lebensqualität für alle. Vgl. ,Strategische Ziele 2000-2005 - Das Neue Europa gestalten", KOM(2000) 154 vom 9. Februar 2000.

- Schaffung der Bedingungen für die nächste Kommission, unter weitgehender Bewahrung ihres politischen und haushaltstechnischen Handlungsspielraums. Hierbei ist das Haushaltsverfahren 2005 von besonderer Wichtigkeit;

- Gewährleistung der Kohärenz mit den prioritären Achsen, die für die Finanzielle Vorausschau nach 2006 skizziert wurden. Die politischen Elemente des Entwurfs, der die neue Finanzielle Vorausschau umfasst, werden bereits ab dem nächsten Jahr umgesetzt. Schließlich muss auch die Kohärenz mit dem ersten strategischen Programm 2004-2006 des Rates gewährleistet sein, das im vergangenen Dezember verabschiedet wurde.

2. DIE LAGE DER UNION 2005

Auf Gemeinschaftsebene wird 2005 das erste Amtsjahr der neuen Kommission sein, und damit der Startpunkt der Umsetzung ihrer politischen Agenda für die Dauer ihres Mandats.

2005 wird im Übrigen auch ein entscheidendes Jahr für den Abschluss aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der künftigen Finanziellen Vorausschau sein, einschließlich der Rechtsvorschläge für die nächste Generation der Strukturfonds, die bis Ende 2005 verabschiedet sein müssen.

2005 wird ein entscheidendes Jahr sein, in dem die Funktionsfähigkeit der erweiterten Union gewährleistet und die notwendigen Mittel im Hinblick auf diese Herausforderung bereitgestellt werden müssen.

Außerdem könnte 2005 das entscheidende Jahr für den Prozess der Ratifizierung des neuen Vertrags werden. Es gilt, sich auf die institutionellen und politischen Veränderungen vorzubereiten, die sich aus der Regierungskonferenz ergeben könnten.

Innenpolitisch sind unter den zahlreichen Programmpunkten die folgenden besonders zu erwähnen:

- die Halbzeitbilanz der Strategie von Lissabon, die eine Gelegenheit bieten wird, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten der Gemeinschaftspolitik für die Jahre 2005-2010 zu analysieren;

- die Überprüfung der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, die der Europäische Rat von Göteborg in Gang gesetzt hat;

- die Definition einer neuen Sozialpolitischen Agenda für den Zeitraum nach 2006;

- die Konsolidierung des Europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts gemäß der Planung von Tampere, wozu die Verabschiedung zusätzlicher Rechtsinstrumente erforderlich ist;

- schließlich wird auch bei der Vorbereitung der Beitrittsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien für 2005 eine kritische Phase erwartet, ebenso hinsichtlich der Fortsetzung des Heranführungsprozesses für die Türkei, einschließlich entsprechender finanzieller Unterstützung; möglicherweise wird auch der Heranführungsprozess für Kroatien eingeleitet.

International dürfte 2005 weitgehend auf Fragen im Zusammenhang mit der weltweiten Bekämpfung der Armut, internationalem Frieden, Sicherheit und Stabilität und die Folgemaßnahmen zum Konflikt im Irak konzentriert sein:

- zu beachten ist, dass das Jahr mit einem neu- oder wiedergewählten US-Präsidenten beginnen wird;

- die ,Roadmap" sieht für dieses Datum die Schaffung eines Palästinenserstaats vor;

- hinsichtlich Entwicklung und Handelsbeziehungen sind verschiedene Termine bereits geplant, insbesondere die Überprüfung des Fortschritts bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele durch die UN und die Überarbeitung des Abkommens von Cotonou. Auch sei daran erinnert, dass Januar 2005 als Ziel für den Abschluss des in Doha begonnenen Zyklus der Wirtschaftsverhandlungen festgelegt wurde.

3. POLITISCHE PRIORITÄTEN FÜR 2005

Über diese politischen Prioritäten hinaus gibt es eine grundlegende operationelle Priorität für die Kommission, die einen kritischen Faktor für ihr Handeln im Jahr 2005 darstellt: den Erfolg der Erweiterung sicherstellen und die Zukunft Europas gestalten. Das heißt, das reibungslose Funktionieren der erweiterten Union und die umfassende Anwendung der politischen Grundsätze und Regeln in allen Mitgliedstaaten muss gewährleistet sein. Ebenso wird es notwendig sein, die Kontinuität der laufenden Tätigkeit zu gewährleisten, insbesondere der Gemeinschaftspolitik in den zentralen Bereichen im Zusammenhang mit Kohäsion und Binnenmarkt. Hier ist die Bereitstellung zusätzlicher Humanressourcen bis 2008 entscheidend, damit die Kommission ihren institutionellen Verpflichtungen gerecht werden kann.

Über diese operationelle Priorität hinaus nennt die Kommission folgende politische Prioritäten für 2005, im Kontext einer auf 25 Mitgliedstaaten erweiterten Union, in Fortsetzung der Ziele der vorangegangenen Jahre:

- zentrales Ziel der Kommission ist eine neue Dynamik für das Wirtschaftswachstum, gestützt auf mehr Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion;

- das Ziel Stabilität und Sicherheit wird beibehalten, mit dem Bemühen um mehr Sicherheit und die Unionsbürgerschaft für mehr und mobilere Bürger;

- gestärkt durch ihre neue, kontinentale Legitimität wird die Union eine neue außenpolitische Verantwortung wahrnehmen, mit besonderer Betonung der Nachbarschaftsdimension.

3.1. Wettbewerb und Kohäsion

Während des vergangenen Jahrzehnts hat sich das Wachstum in der Union verschlechtert und steht derzeit bei nur noch 2 %. In diesem Moment nimmt die Union zehn neue Mitgliedstaaten auf, die 20 % der Bevölkerung der Union mitbringen, aber nur 6 % des BIP. Angesichts der schwachen wirtschaftlichen Leistung, die die Union in jüngster Zeit an den Tag gelegt hat, des nachhaltigen Rückgangs unserer Produktivität und Beschäftigungsquote sowie unseres Strebens nach umfassender Integration der neuen Mitgliedstaaten muss der wirtschaftliche Wiederaufschwung das zentrale politische Ziel der Kommission sein, durch ständiges Bemühen um eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Modells und Bewahrung von Wohlstand, Beschäftigung, Zusammenhalt und Umweltschutz als feste Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung. Die Stabilität des makroökonomischen Rahmens, die konkrete Umsetzung der Wachstumsinitiative und die Durchführung der strukturellen Reformen gemäß der Strategie von Lissabon sind unabdingbar. Das reibungslose Funktionieren des erweiterten Binnenmarkts und die umfassende Umsetzung des Besitzstandes sind hier alles entscheidend.

Besondere Betonung verdienen:

- die Industriepolitik, unabhängig davon, ob es sich um das verarbeitende Gewerbe oder den Dienstleistungssektor handelt. Auf Dienstleistungen entfallen heute zwei Drittel des BIP und die Mehrheit der in der Union geschaffenen Arbeitsplätze; dies ist der Bereich mit den größten Chancen für eine Steigerung von Produktivität und Arbeitsplatzschaffung und einem Beitrag zur Bewahrung einer soliden Industriebasis;

- die Verringerung der Kluft, die nach wie vor zwischen der Union und ihren wichtigsten Partnern hinsichtlich der Anstrengungen in Forschung einerseits und Entwicklung von Humankapital und Technologie (einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Informationsgesellschaft, lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus) andererseits besteht;

- Stärkung des Verbrauchervertrauens im Bereich der grenzüberschreitenden Transaktionen und des elektronischen Handels;

- Verringerung der Ungleichgewichte in der erweiterten Union: eine leistungsfähige Kohäsionspolitik ist wesentlich für die Verringerung der Kluft und die Verbesserung des Wachstumspotenzials.

Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion: Schlüsselinitiativen für 2005

Folgende Schlüsselinitiativen wurden ausgewählt:

* Förderung einer besseren wirtschaftspolitischen Governance und Stärkung der Überwachungskapazitäten für die makroökonomische und steuerliche Situation.

* Ausarbeitung und Umsetzung von in der Wachstumsinitiative identifizierten fortgeschrittenen Projekten insbesondere durch die Ausweitung der Transeuropäischen Netze und Anstrengungen in Forschung sowie Entwicklung von Humankapital und technischen Ressourcen.

* Ausarbeitung einer neuen sozialpolitischen Agenda für den Zeitraum nach 2006.

* Besonderer Nachdruck auf einer Kontrolle staatlicher Beihilfen in der erweiterten Union.

* Vorlage eines Rechtsvorschlags zur Durchsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung im Güterbereich.

* Vorlage eines Rechtsvorschlags bezüglich Rechtsmitteln im Bereich öffentliches Auftragswesen.

* Im Dienstleistungssektor rasche Verabschiedung der vorgeschlagenen Dienstleistungsrichtlinie durch den Gesetzgeber und Beschleunigung der bilateralen Verhandlungen zur Förderung des Zugangs europäischer Dienstleistungsunternehmen zu Drittlandsmärkten.

* Im Bereich Finanzdienstleistungen Vorlage dreier Rechtsvorschläge: Clearing und Abrechnung, Solvabilität von Versicherungsunternehmen, Rechte der Aktionäre bei börsennotierten Unternehmen.

* Vorlage neuer Rechtsvorschläge zur Besteuerung von Unternehmen im erweiterten Binnenmarkt, um die steuerlichen Hemmnisse für grenzüberschreitende Aktivitäten zu beseitigen und die Mehrwertsteuer-Bestimmungen zu vereinfachen.

* Im Verteidigungsbereich Rechtsvorschläge zu den innergemeinschaftlichen Transferverfahren und öffentlichem Auftragswesen.

* Anregung der Entwicklung und Realisierung neuer Luftverkehrskontrollsysteme, die die Modernisierung des Sektors im Rahmen der Initiative ,Single Sky" unterstützen.

* Vorschläge für eine verstärkte Finanzierung der TEN für Energie und Verkehr sowie Schaffung eines europäischen Garantieinstruments, um die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen für konkrete Projekte zu ermöglichen.

* Vorschläge zur Wechselwirkung zwischen Industriepolitik und anderen Politikbereichen der Gemeinschaft und zum Beitrag dieser Politikbereiche zu einer verstärkten Wettbewerbsfähigkeit. Tiefgehende Analyse der Sektoren IKT, Verteidigung und Rohstoffe, anschließend konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

* Rechtsvorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung des Rechts in wichtigen Industriebereichen, zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (etwa Automobil, Baustoffe, Kosmetika) sowie Vorschläge zur weiteren Umsetzung und Überarbeitung der Politik für die Informationsgesellschaft (Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation; Initiative eEurope).

* Im Bereich des europäischen Vertragsrechts Weiterführung der vorbereitenden Arbeiten für den gemeinsamen Bezugsrahmen.

* Verabschiedung von Vorschlägen für das siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung.

* Förderung des europäischen Weltraumprogramms.

* Im Bereich Umwelt Vorschlag eines Gesamtkonzepts für thematische Strategien (Luftqualität, nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Ressourcen, Meeresumwelt und Umweltschutz in Stadtgebieten) sowie integrierte Lösungen (einschließlich entsprechender Rechtsvorschläge).

3.2. Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Die Union muss Landgrenzen mit einer Gesamtlänge von 6000 km und Seegrenzen von insgesamt 85 000 km sichern. Die Zahl der in der Union lebenden Drittstaatenangehörigen liegt über 14 Millionen, jährlich kommen fast 1,5 Millionen hinzu. Im Übrigen verstärkt die Erweiterung die Vielfalt der Kulturen und Völker und stellt eine neue Herausforderung dar, nämlich die Unionsbürgerschaft als neue Dimension der Union.

Die Ausweitung des Unionsgebiets und die Vergrößerung ihrer Bevölkerung machen verstärkte Anstrengungen und eine bessere Koordinierung bei der Sicherung der neuen Gemeinschaftsgrenzen, der größeren individuellen Mobilität innerhalb dieses Raums und der Gewährleistung der Sicherheit erforderlich. In diesem Bereich hat die Kommission Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts getroffen, gemäß dem Mandat des Europäischen Rates von Tampere im Oktober 1999. Diese Strategie wird 2005 in eine zweite Phase eintreten.

Im Übrigen ist angesichts der europäischen Dimension im Hinblick auf den Schutz der Unionsbürger gegen Risiken wir Naturkatastrophen, Umweltkrisen oder Epidemien immer stärker die Union - ergänzend zu den Mitgliedstaaten oder an ihrer Stelle - gefordert. Hierzu betreibt die Kommission zahlreiche Programme für Sicherheit, Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit, Prävention und Kontrolle sowie Solidaritäts- und Krisenfonds.

Für 2005 wird vorgeschlagen:

- die Konsolidierung des Europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts gemäß der Planung von Tampere, wozu die Verabschiedung zusätzlicher Rechtsinstrumente erforderlich ist. Asyl und Einwanderung sowie der Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Terrorismus zählen zu den wichtigsten Themen;

- schwerpunktmäßig die Konsolidierung des Rechts jedes Einzelnen auf Schutz (vor Naturkatastrophen - durch Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der erweiterten Union - sowie Gesundheits-, und Nuklearkrisen) und auf Zugang zu den Leistungen der Daseinsfürsorge (Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit, Bildung, Verkehr, Verbraucherschutz sowie eine saubere und gesunde Umwelt);

- Förderung von Initiativen zur Schaffung einer bürgernäheren Union.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft: Schlüsselinitiativen für 2005

Folgende Schlüsselinitiativen wurden ausgewählt:

* Vorbereitung der zweiten Phase des Gemeinsamen Asylsystems (einschließlich Umsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds II).

* Stärkung der gemeinsamen Visapolitik und der Sicherheit von Reisedokumenten (einschließlich Biometrie): Einführung des VIS (Visa-Informationssystem) nach Verabschiedung des Rechtsakts durch den Rat und Koordinierung der Konzeption und Entwicklung von SIS II (Schengen-Informationssystem).

* Ausweitung der Rolle und Kapazitäten der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) zur Ausbildung von leitenden EU-Polizeibeamten, insbesondere durch Umwandlung von CEPOL in eine Agentur der Europäischen Union.

* Schaffung eines echten europäischen Raums des Rechts in Zivilangelegenheiten, einschließlich Weiterentwicklung des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen.

* Schaffung eines echten europäischen Raum des Rechts in strafrechtlichen Fragen, einschließlich Verabschiedung gemeinsamer Definitionen für Vergehen und Sanktionen für schwere Straftaten, Entwicklung des Projekts ,Erasmus für Richter".

* Start des neuen Aktionsplans gegen Drogen.

* Neue Initiativen zum Umgang mit der elektronischen Identität der Bürger, im Hinblick auf Vorkehrungen gegen mögliche Beeinträchtigungen von Privatsphäre, Vertraulichkeit und Intimsphäre durch die technischen Möglichkeiten der Informationsgesellschaft.

* Vorschlag für eine Änderung der Verordnung des Rates über die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, um die umfassende Wirksamkeit in der erweiterten Union sicherzustellen.

* Verbesserte Kontrollen und wirksamere Überwachung an den Außengrenzen der erweiterten Union.

* Förderung von Maßnahmen zugunsten der Sicherheitsforschung (im Hinblick auf die Ausarbeitung eines umfassenden Programms zur Stärkung der Sicherheit in Europa durch Forschung und Technologie).

* Verbesserung der Sicherheit auf See durch Überwachung des Verbots der Tankentleerung auf hoher See.

* Rechtsvorschläge für einen Gemeinschaftsrahmen für die Sicherheit von Dienstleistungen für Verbraucher.

* Ausweitung der Gesundheitsinformationssysteme, Angleichung des Bereitschaftsniveaus für Epidemien, Anwendung von Standardbetriebsverfahren für Frühwarnsysteme.

* Gewährleistung von Kontrollen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Pflanzengesundheit sowie der einheitlichen Verifizierung der Gesundheit importierter Tiere und der Sicherheit importierter Lebens- und Futtermittel.

* Gewährleistung - durch Einsatz eines Netzes von gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien - eines harmonisierten Vorgehens bei der Prüfung und Kontrolle chemischer und biologischer Kontaminanten.

* Umsetzung eines neuen Rahmens für die Kennzeichnung von Futtermitteln und Ausweitung des bestehenden Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel auf Nicht-EU-Länder.

* Änderung der Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen".

* Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen über kulturelle Vielfalt im Rahmen der UNESCO.

3.3. Außenpolitische Verantwortung: Nachbarschaft und Partnerschaft

Die neue Dimension der Union und die neuen Außengrenzen nach der Erweiterung machen es notwendig, einen stabilen und umfassenden politischen Rahmen gemeinsam mit den Nachbarländern im Süden und Osten zu schaffen. Wenn die Erweiterung Wirklichkeit wird, gewinnt die Umsetzung der zweiten Phase des Wohlstands und der Stabilität erste außenpolitische Priorität.

Dazu setzt die Kommission eine neue Nachbarschaftspolitik der Union um und wird sich bemühen, die regionale Zusammenarbeit zu verbessern. Diese neue Politik richtet sich an Nachbarstaaten, die (mit Ausnahme der westlichen Balkanländer) keinen Beitritt zur Union planen. Dieser Ansatz stützt sich auf einen Vorschlag, der dem Rat im Frühjahr 2004 vorgelegt wird und ein Strategiepapier, Länderberichte, Aktionspläne und ein Neues Nachbarschaftsinstrument umfasst.

Bezüglich der westlichen Balkanländer bleibt der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess das zentrale politische Element.

Im Übrigen wird die Kommission 2005 ihre außenpolitischen Maßnahmen um die nachstehenden weiteren Ziele gruppieren:

- Beitrag zur Vollendung des laufenden Erweiterungsprozesses, durch Vorbereitung des Beitritts von Rumänien und Bulgarien. Weiter könnte die Kommission - im Lichte der 2004 getroffenen Entscheidungen - die Umsetzung der Heranführungsstrategie mit der Türkei vor dem Hintergrund der 2004 getroffenen Entscheidungen weiter verfolgen und in eine aktive Verhandlungsphase mit Kroatien eintreten;

- die erweiterte Union kann und muss eine stärkere weltweite Verantwortung übernehmen. Der Kommission wird es obliegen, eine stärkere Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäß den internationalen Verpflichtungen der Union zu spielen, unter Berücksichtigung der Millenium-Entwicklungsziele, die 2005 überprüft werden müssen. Die integrierte Handelspolitik der Union und ihre vorrangige Rolle in der Entwicklungspolitik führen zu einer größeren Verantwortung in der multilateralen Governance;

- schließlich geht die Erweiterung der Union einher mit einer größeren internationalen Verantwortung und erfordert eine verstärkte Kohärenz des außenpolitischen Handels unter Einsatz aller verfügbaren Instrumente. Der künftige Außenminister spielt hierbei eine wichtige Rolle. Diese verstärkte Kohärenz wird es der EU ermöglichen, besser auf die Herausforderungen und Bedrohungen zu reagieren; dies ist dargelegt in der Europäischen Sicherheitsstrategie [2], dazu gehören die Schaffung entsprechender Krisenmanagementkapazitäten unter Einbeziehung ziviler und militärischer Ressourcen, wobei gleichzeitig sichergestellt sein muss, dass humanitäre Hilfe unabhängig von politischen Überlegungen bleibt.

[2] Vom Europäischen Rat im Dezember 2003 bekräftigt.

Außenpolitische Verantwortung: Nachbarschaft und Partnerschaft: Schlüsselinitiativen für 2005

Folgende Schlüsselinitiativen wurden ausgewählt:

* Besondere Betonung des Prozesses der Stabilisierung und Assoziierung mit den westlichen Balkanländern. Stärkung der Kapazitäten für die wirtschaftliche Überwachung und Beratung für die Länder der Region.

* Eintritt - auf der Grundlage von Leitlinien, die im Frühjahr 2004 festgelegt werden - in eine aktive Phase der Nachbarschaftspolitik, insbesondere durch gemeinsame Aktionspläne mit einer Reihe der betreffenden Länder, auf der Grundlage gemeinsamer Werte, insbesondere Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Achtung von Minderheiten. Auf regionaler Ebene Schaffung eines günstigeren Rahmens für Austausch und Investitionen, einschließlich Ursprungsregeln. Verstärkung der Beobachtung des Wirtschaftsgeschehens in der Region. Stärkung des ordnungspolitischen Dialogs und Förderung der Entwicklung von ,ACAA" (Accreditation and Conformity Assessment Agreements). Ausweitung der Charta der kleinen Unternehmen auf diese Länder.

* Ausweitung des Energie- und Verkehrsbinnenmarkts auf die Balkan- und Mittelmeerländer.

* Weitere Anstrengungen zur Schaffung von vier gemeinsamen Räumen mit Russland (Wirtschaftsraum; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Raum der Kooperation im Bereich der äußeren Sicherheit; Raum der Forschung und Bildung, einschließlich Kultur), durch Ausarbeitung eines gemeinsamen Aktionsplans, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Energie. Diese Arbeiten müssen auf der derzeitigen erfolgreichen Kooperation in spezifischen Bereichen (z. B. Annäherung der Rechtsvorschriften im Zollbereich) aufbauen.

* Abschluss von Handelsvereinbarungen mit Mercosur.

* Stärkung der Beziehungen der Union zu den Golfstaaten, insbesondere Iran, und Bemühen um Verhandlungen mit dem Golf-Kooperationsrat.

* Sicherstellung des Beitrags der Union zum Wiederaufbau im Irak.

* Ausbau und Umsetzung internationaler Fischereiabkommen, insbesondere mit Russland und Libyen.

* Überprüfung und Ausweitung des EU-Beitrags zu den Millennium-Entwicklungszielen.

* Unterstützung afrikanischer Bemühungen, Frieden und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent sicherzustellen und die Friedens-Fazilität für Afrika einsatzfähig zu machen.

* Lancierung einer EU Wasser-Fazilität zur Umsetzung der auf dem Gipfel von Johannesburg (2002) vorgeschlagenen EU Wasser-Initiative.

* Sicherstellung der Rolle der Union als Schlüsselakteur auf dem UN-Weltgipfel für die Informationsgesellschaft (II), der im November 2005 in Tunis stattfinden wird.

* Vorlage beim Rat einer überarbeiteten Verordnung über die Sonderfazilität für Kriseneinsätze im Hinblick auf größere Effizienz in Krisensituationen. Stärkung der Kapazitäten der Union im Kampf gegen Massenvernichtungswaffen sowie zur Vernichtung konventioneller Bestände.

* Förderung - zwecks besserer internationaler Governance - der Entwicklung des ordnungspolitischen Dialogs für Finanzmärkte, Datenschutz und berufliche Qualifikationen.

4. AUSWAHL VON INITIATIVEN FÜR EINE AUSFÜHRLICHE FOLGENABSCHÄTZUNG

In ihrer Mitteilung vom 5. Juni 2002 über die Folgenabschätzung [3] legte die Kommission eine neue integrierte Methode der Folgenabschätzung für ihre sämtlichen wichtigen Initiativen fest, also für diejenigen, die in ihrer jährlichen Strategieplanung oder dem Legislativ- und Arbeitsprogramm vorgestellt werden. Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Qualität und Kohärenz des Strategieentwicklungsprozesses zu verbessern und Transparenz und Kommunikation mit den Unionsbürgern über die erwarteten Auswirkungen europäischer Initiativen und Rechtsvorschriften zu vertiefen. Die neue Methode integriert, strafft und ersetzt sämtliche bestehenden sektoralen Folgenabschätzungen, die zuvor bei der Analyse der Kommissionsvorschläge durchgeführt wurden.

[3] KOM(2002) 276 endg.

Die Auswahl von Vorschlägen für eine ausführliche Folgenabschätzung ist Bestandteil des Strategie- und Programmplanungszyklus der Kommission. Die Kommission entscheidet in ihrer jährlichen Strategieplanung oder spätestens im jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm, welche Vorschläge Gegenstand einer ausführlichen Folgenabschätzung sein sollen. Dabei legt sie folgende Kriterien zugrunde:

- Hat der Vorschlag beträchtliche wirtschaftliche, umweltbezogene und/oder soziale Auswirkungen auf einen spezifischen Sektor oder mehrere Sektoren?

- Hat der Vorschlag bedeutsame Auswirkungen auf wichtige Interessengruppen?

- Beinhaltet der Vorschlag eine wesentliche Reform in einem Sektor oder mehreren Sektoren?

2003 war das erste Jahr der Anwendung der Folgenabschätzung, die für mehrere wichtige und bereichsübergreifende Vorschläge durchgeführt wurde. 2004 wird die Kommission die Anwendung des neuen Verfahrens schrittweise ausweiten, um es ab 2005 als Standardverfahren anzuwenden, dem alle wichtigen vorbereitenden und die Politik definierenden Dokumente sowie alle Rechtsvorschläge mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Auswirkungen unterzogen werden sollen, die im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission aufgeführt sind. Die Folgenabschätzung bei Kommissionsvorschlägen sollte angemessen sein und die Analysetiefe der Bedeutung der Auswirkungen entsprechen.

5. HUMAN- UND FINANZRESSOURCEN: GLOBALER RAHMEN FÜR 2005

5.1. Humanressourcen

5.1.1. Verstärkung aufgrund der Erweiterung

In ihrer Mitteilung ,Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten Europäischen Union" [4] schätzt die Kommission, dass die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf die zehn neuen Mitgliedstaaten global bis zum Erreichen des ,Normalbetriebs" (2008) die Einstellung von 3900 neuen Personen erforderlich macht [5] . Diese Aufstockung soll zwischen 2004 und 2008 stattfinden, entsprechend der Finanziellen Vorausschau für eine erweiterte Gemeinschaft.

[4] Mitteilung vom 5. Juni 2002, KOM(2002) 311 endg.

[5] Dies entspricht einer Erhöhung um 3 400 Planstellen im Verwaltungshaushalt, 560 externe Mitarbeiter und 150 Planstellen im Forschungsbereich. Auf der anderen Seite ist eine Verringerung um 210 externe Mitarbeiter vorgesehen, die aus den Heranführungsprogrammen finanziert wurden.

Im Rahmen der jährlichen Strategieplanung 2005 möchte die Kommission deutlich machen, dass diese Anforderung von 3 900 Beschäftigten unerlässlich ist für die Funktionsfähigkeit der erweiterten Union. In dieser Hinsicht erkennt die Kommission die Tatsache an, dass ihren Anforderungen bisher von der Haushaltsbehörde stattgegeben wurde. Nichtsdestoweniger unterstreicht die Kommission die Bedeutung der verbliebenen Planstellen bis 2008 und bittet die Haushaltsbehörde, diese Anforderung zu erfuellen, damit die Kommission ihrer institutionellen Verantwortung im Zusammenhang mit der Erweiterung nachkommen kann.

Nach der Anforderung von 1280 Planstellen im Jahre 2004 ist 2005 eine weitere ,Frontloading"-Operation bei den Humanressourcen notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren der erweiterten Union und die umfassende Anwendung der politischen Konzepte und Regeln in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Angesichts der Haushaltseinschränkungen wird für 2005 eine begrenzte Nettoaufstockung um 700 Stellen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Union beantragt.

Die Einstellung dieser 700 Personen für 2005 stellt die unerlässliche Voraussetzung dar, um die Verwaltung und Kontrolle der Gemeinschaftsprogramme weiterführen und den gemeinschaftlichen Besitzstand innerhalb der erweiterten Union umsetzen zu können. Die Kommission wird die neuen Ressourcen nutzen, um der Ausweitung ihrer Aufgaben nach der Erweiterung gerecht zu werden und die drei politischen Prioritäten der erweiterten Union (,Wettbewerb und Kohäsion", ,Sicherheit und Unionsbürgerschaft" und ,Außenpolitische Verantwortung") weiter voranzubringen, wobei die zehn neuen Mitgliedstaaten in vollem Umfang einbezogen werden.

Der langsamere, mehr schrittweise vollzogene Zuwachs an Humanressourcen und die Tatsache, dass fast die Hälfte davon auf die Sprachendienste entfällt, wird sich negativ auf die Fähigkeit der Kommission auswirken, ihren institutionellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Sprachendienste werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen erhalten [6], damit der Qualitätsstandard in den neuen Sprachen sichergestellt ist, ebenfalls unter Berücksichtigung der genannten allgemeinen Einschränkungen. Die Kommission wird Überlegungen zu den geeignetsten Mitteln anstellen, um für die Zukunft die Fähigkeit ihrer Dienststellen zu erhöhen, auf die stetig steigenden Anforderungen zu reagieren.

[6] Bis zu 10 Mio. Euro über den Zeitraum 2003-2008 gemäß der Mitteilung über den mittelfristigen Personalbedarf im Hinblick auf die Erweiterung.

Die Initiativen der Kommission zur Förderung einer besseren wirtschaftspolitischen Governance werden mittelfristig auch eine Verstärkung der Humanressourcen für diesen Politikbereich bedingen, der unter den Einschränkungen des Jahres 2005 nicht im vollen Umfang abgedeckt werden kann.

Die Kommission beabsichtigt, eine Diskussion über die allgemeine Organisation ihres internen Audit einzuleiten, um die Koordination zwischen den Dienststellen und deren Unabhängigkeit zu fördern und - unter Nutzung von Synergien - ihre allgemeinen Auditkapazitäten zu erhöhen. Mit den derzeit verfügbaren Ressourcen kann der Interne Auditdienst der Kommission seine Aufgabe in Bezug auf die Prüfung der Gemeinschaftsagenturen nicht im vollen Umfang wahrnehmen.

Die Kommission weist schließlich darauf hin, dass die vorgesehene Schaffung einer Europäischen Verwaltungsakademie dazu beitragen wird, die Eingliederung neuer Beamter deutlich zu vereinfachen. Die Akademie wird über Ressourcen verfügen, die von den beteiligten Institutionen transferiert werden, wird allerdings auch von einer Nettoerhöhung profitieren, die in der vorliegenden Mitteilung vorgesehen ist, soweit dies zur Erfuellung ihrer Aufgaben in einer erweiterten Union notwendig ist.

5.1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool

Über die genannten 700 Stellen hinaus muss die Kommission für die Umsetzung der prioritären Initiativen im Jahre 2005 zusätzliche Ressourcen mobilisieren. Dazu plant sie die Umsetzung von Personal innerhalb der und zwischen den Dienststellen. Damit werden die Initiativen für die drei Prioritäten gewährleistet, soweit diese unabhängig von der Erweiterung sind.

Dementsprechend wird, wie in den vorangegangenen Jahren, vorgeschlagen, einen zentralen Personalpool auf der Grundlage eines allgemeinen Beitrags aus dem Gesamtpersonalbestand zu bilden. Die Dienststellen der Kommission haben bereits umfassend in mehreren großen Umsetzungsrunden dazu beigetragen. So beschränken sich die für 2005 geforderten Beiträge zu einem zentralen Pool zugunsten der drei Prioritäten der erweiterten Union auf einen geringen Prozentsatz (zwischen 0,85 % und 1 % des Stellenplans ,Verwaltung"), in Abhängigkeit vom Umfang der internen Umsetzung in jeder GD.

Hier sollten die Einsparungen durch Externalisierung (die normalerweise mit einer Rückgabe der entsprechenden Dienstposten einhergehen muss) eine Umverteilung auf die prioritären politischen Ziele erlauben.

Im Übrigen wird die Ermittlung negativer Prioritäten und anderer Möglichkeiten zur Umsetzung von Personal für Aufgaben im Zusammenhang mit prioritären Anforderungen (Umstrukturierung, Überprüfung des Entscheidungs- und Verwaltungsprozesses, mehr Gleichgewicht zwischen horizontalen und operationellen Aufgaben usw.) als Voraussetzung für die Rechtfertigung jedes Antrags auf neue Ressourcen gesehen.

5.1.3. Insgesamt für die drei Prioritäten verfügbare Humanressourcen

Auf der Grundlage der identifizierten Schlüsselinitiativen sind die wichtigsten Politikbereiche:

* Für die Priorität ,Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion": Wirtschaft und Finanzen, Unternehmen, Landwirtschaft, Fischerei, Regionalpolitik, Binnenmarkt, Beschäftigung und Soziales, Umwelt, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft, Forschung, Verkehr und Energie, Steuern und Zollunion;

* Für die Priorität ,Sicherheit und Unionsbürgerschaft": Justiz und Inneres; Gesundheit und Verbraucherschutz, Bildung und Kultur, Verkehr und Energie;

* Für die Priorität ,Außenpolitische Verantwortung: Nachbarschaft und Partnerschaft": Außenbeziehungen, Handel, Justiz und Inneres, Steuern und Zollunion.

In der nachstehenden Tabelle sind, nach Priorität und Quelle, die Humanressourcen zusammengefasst, die zur Einleitung neuer Initiativen oder zur Intensivierung laufender Aktionen vorgesehen sind.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die endgültige Aufteilung der neuen Ressourcen im Zusammenhang mit der Erweiterung auf die einzelnen Politikbereiche wird im Verlauf der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs 2005 festgelegt, einschließlich der Verteilung auf Dauerplanstellen und externes Personal. Die Bestätigung dieses Bedarfs von 700 neuen Stellen im Haushaltsvorentwurf setzt voraus, dass das Problem der Finanzierung der Rubrik 5, wie im Finanzteil der Mitteilung beschrieben, gelöst wird.

5.1.4. Umverteilung der Ressourcen, die durch die Externalisierung von Tätigkeiten freigesetzt werden

Das Weißbuch zur Reform [7] nennt die Externalisierung als eine der Möglichkeiten zur Umsetzung der Strategie der Rückführung der Kommission zu ihren Kerntätigkeiten und politischen Prioritäten. Damit sollten Ressourcen freigesetzt werden, die umverteilt werden, um so die von der Kommission festgesetzten Prioritäten zu unterstützen [8].

[7] KOM(2000) 200 vom 1. März 2000.

[8] Siehe Ziffern 1 und 7 des Berichts der für die Externalisierung zuständigen Planungs- und Koordinierungsgruppe, ,Externalisation of the programmes management" vom 15.5.2000 - SEK(2000) 823/2 und Ziffer 3 des Memorandums des Präsidenten ,Übereinstimmung zwischen Humanressourcen und Aufgaben der Kommission - Mittel zur Verwirklichung unserer Ziele" vom 25.7.2000 - SEK(2000) 2000/2.

Wie es in der Ratsverordnung zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen [9] heißt, werden die Stellen von Beamten, die von der Kommission abgeordnet und einer Agentur als Bedienstete auf Zeit zugeteilt werden, für die Zeit dieser Abordnung nicht besetzt und die Haushaltsmittel der Kommission dementsprechend berechnet. Die Verordnung bestätigt auch, dass die Kommission die durch die Übertragung von Aufgaben auf die Exekutivagenturen frei gewordenen administrativen Ressourcen umschichten kann. Sie hat die Haushaltsbehörde im Rahmen des Haushaltsverfahrens zu informieren und die im APS-Beschluss, der den Gesamtrahmen für die Festlegung der Prioritäten und die Verwendung der Ressourcen der Kommission bildet, vorgesehene Umverteilung dieser Ressourcen zu begründen.

[9] Verordnung (EG) Nr. 58/2003 vom 19. Dezember 2002, ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

Für 2004 ist die Einrichtung zweier Exekutivagenturen geplant. Die Exekutivagentur TREN, deren Aufgabe die Durchführung des Programms ,Intelligente Energie für Europa" ist und deren Einrichtung bereits beschlossen ist, wird die Umsetzung von insgesamt acht Planstellen bis 2005 erlauben. Hinsichtlich der SANCO-Agentur zur Verwaltung des Programms für öffentliche Gesundheit sind die Einrichtung und die Folgen für die Personalsituation noch nicht geklärt. Wird die Agentur tatsächlich eingerichtet, werden die Folgen für die Personalsituation im Rahmen der jährlichen Ressourcenzuweisung (APS/HVE) präzisiert.

2005 müsste die GD EAC über eine Exekutivagentur verfügen, die im wesentlichen an die Stelle der Büros für technische Unterstützung treten und deren Aufgabe vor allem [10] die Umsetzung der Programme Sokrates, Leonardo, Jugend und MediaPlus sein wird.

[10] Das genaue Mandat der Agentur liegt noch nicht fest, ebenso wie die Auswirkungen auf die Humanressourcen der GD EAC.

Sollte die Kommission die Einrichtung dieser Agenturen beschließen, so muss sie, auf der Basis einer durch die Verordnung vorgeschriebenen Kosten-Nutzen-Analyse, das Prinzip der Umwidmung der dadurch frei gewordenen Ressourcen bestätigen. Die umgewidmeten Ressourcen müssten gemäß dem Wunsch der Haushaltsbehörde gekennzeichnet werden. Dieses Verfahren wird ggf. im Verlaufe der Abwicklung überprüft, unter umfassender Berücksichtigung des prioritären Bedarfs, wie er im APS-Beschluss definiert ist, sowie gemäß den Verfahren, die je nach Art der Agentur (Exekutiv- oder andere) anzuwenden sind.

5.1.5. Situation der Generaldirektionen im Bereich Außenbeziehungen

Die Kommission bekräftigt die Notwendigkeit, für die neue Kommission Vorschläge hinsichtlich der Reorganisation ihrer Relex-Dienststellen vorzulegen, und wiederholt ihre Absicht, einen Bericht auszuarbeiten, der unter der Verantwortung des Präsidenten der Kommission erstellt wird und die effizienteste Form der Organisation ihrer Dienststellen für Außenbeziehungen beschreiben soll.

Nach Abschluss der Erweiterung der Union werden zahlreiche der vom Kollegium benannten Schlüsseldossiers für 2005 (Nachbarschaftspolitik, Prozess der Stabilisierung und Assoziierung der westlichen Balkanstaaten) bzw. solche, deren Entwicklung von Beschlüssen im Jahre 2004 abhängen (Heranführungsstrategie für die Türkei, Start des Prozesses mit Kroatien) von diesen reorganisierten Relex-Dienststellen verwaltet werden.

Bei der Verwaltung der Außenhilfe ist der Prozess der Dekonzentration weitgehend - und korrekt - angelaufen. Daher wird eine Neuordnung der Tätigkeit der GD AIDCO angeregt, die im Zusammenhang mit ihrer Rolle innerhalb der Relex-Dienste zu bewerten ist.

Im Übrigen erscheint die Anwendung gemeinsamer Lösungen notwendig, um bestimmten administrativen Erfordernissen - hinsichtlich Personal, Informatik, Reform der Rechnungslegung, Ausbildung, Audit und Überprüfung usw. - gerecht zu werden.

Ziel ist es, eine Kohärenz des JSP-Beschlusses für 2005 nach politischen Prioritäten zu sichern, unabhängig von der künftigen administrativen Struktur, die für die Umsetzung zuständig ist. Allgemein werden die von den Generaldirektionen der Relex-Familie vorgeschlagenen prioritären Initiativen durch eine Umwidmung innerhalb dieser Familie abgedeckt.

Ebenso ist es angebracht, die Fortschritte der Regierungskonferenz und die administrative Unterstützung für den Außenminister zu berücksichtigen, wenn es um die Struktur der im Bereich Außenbeziehungen tätigen Generaldirektionen geht.

5.2. Finanzmittel

Die Obergrenzen der Finanziellen Vorausschau werden zu Preisen von 1999 festgesetzt und müssen dementsprechend durch die Anwendung eines Deflators auf heutige Preise umgerechnet werden, entsprechend Nummer 15 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) [11]. Diese technische Anpassung führt die Kommission jedes Jahr vor Beginn des Haushaltsverfahrens durch, auf der Grundlage der jüngsten verfügbaren Wirtschaftsvoraussagen. Für das Verfahren 2005 wurde die Anpassung im Dezember 2003 [12] durchgeführt, dabei war eine Verringerung des für das Jahr 2003 angewandten Deflators erforderlich.

[11] Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens, ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Hinsichtlich der Obergrenzen für die Rubrik 1 und der Zahlen für die Strukturfonds in Rubrik 2 wird ein Standard-Deflator angewandt, der auf 2 % pro Jahr festgelegt ist. Bezüglich der Obergrenzen für die anderen Rubriken wird ein Deflator auf der Basis des BNE (Bruttonationaleinkommens) angewandt.

[12] KOM(2003) 785.

Das Ergebnis ist eine erhebliche Senkung der Obergrenzen zu aktuellen Preisen für die verschiedenen Rubriken der Finanziellen Vorausschau. Dies ist ein besonderes Problem für die Rubriken 3, 4 und 5, wo die Reduzierung 134, 76 und 94 Millionen Euro ausmachte. Derartige Senkungen der Obergrenzen haben zu einer sehr schwierigen Situation geführt, in der es notwendig wurde, bei einer Reihe programmierter Beträge eine Kürzung vorzunehmen, um wichtige Initiativen finanzieren zu können und gleichzeitig innerhalb der Rubrik 3 eine ausreichende Marge zu wahren, wie durch die Interinstitutionelle Vereinbarung gefordert. Angesichts der jüngsten Einigung zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde hinsichtlich der zusätzlichen Mittel für der Mitentscheidung unterliegende Programme nach der Erweiterung der EU wurden diese Kürzungen, wo sie sich als notwendig erwiesen, auf Beträge für Programme begrenzt, die nicht der Mitentscheidung unterliegen.

Für Rubrik 1 ,Landwirtschaft" liegt die vorläufige Schätzung für 2005 bei 50 754 Mio. Euro, obwohl der Betrag im Vorentwurf des Haushaltsplans 2005 vor allem vom durchschnittlichen Wechselkurs zwischen Euro und US-$ im ersten Quartal 2004 abhängen wird.

Bezüglich Rubrik 2 ,Strukturmaßnahmen" werden die Ausgaben gemäß der IIV in vollem Umfang in den Jahreshaushalt eingestellt, so dass unter der Obergrenze für diese Rubrik der Finanziellen Vorausschau keine Marge mehr bleibt. Die Ausgaben für die neuen Mitgliedstaaten basieren auf den Schlussfolgerungen von Kopenhagen.

Die Ausgaben unter der Rubrik 3 ,Interne Politikbereiche" lassen unterhalb der Obergrenze eine Marge von 54 Mio. Euro. Dies ist das Ergebnis von:

- zusätzlichen Mittelzuweisungen (33 Mio. Euro) für neue Initiativen;

- einer Reihe von Kürzungen programmierter Beträge. Der größte Teil dieser Kürzungen ergibt sich aus der Rücknahme oder Überprüfung von Vorschlägen (90 Mio. Euro, siehe Nummer 5.2.4, zweiter Absatz);

- Umprogrammierung von Mitteln im Zusammenhang mit dem 6. Forschungsrahmenprogramm (33 Mio. Euro);

- einer geringfügigen Kürzung - um insgesamt etwa 18 Mio. Euro - von nicht der Mitentscheidung unterliegenden Beträgen in verschiedenen Politikbereichen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Bezüglich der Kategorie 4 ,Externe Maßnahmen" wird die schwierige Situation aufgrund der technischen Anpassung der Finanziellen Vorausschau noch verschärft durch den Finanzierungsbedarf für die vorgeschlagene fortgesetzte Beteiligung der EU am Wiederaufbau im Irak (für 2005 sind 200 Mio. Euro vorgesehen). Um die Durchführung dieser Initiative zu ermöglichen, wurde eine gründliche Prüfung möglicher Kürzungen bei programmierten Beträgen vorgenommen, wie in Nummer 24 der IIV vorgesehen. Aus dieser Analyse ergibt sich, dass nur ein Teil solcher Ausgaben innerhalb der Ausgabenobergrenze finanziert werden kann, ohne die derzeitige politische Position der EU und ihre politischen Prioritäten zu beeinträchtigen. Die Kommission wird daher vorschlagen, dass der verbleibende Mittelbedarf durch den Einsatz des Flexibilitätsinstruments finanziert wird, wie unter Nummer 24 der IIV vorgesehen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Für die Rubrik 5 ,Verwaltung" ist die Situation sehr schwierig. Tatsächlich ergibt sich aus der Entwicklung der normalen Ausgaben (Gehälter und laufende Ausgaben wie etwa Mieten) und dem Einfluss der neuen Stellen im Jahre 2004, zusammen mit einer Senkung der derzeitigen Obergrenze um 94 Mio. Euro nach der technischen Anpassung der Finanziellen Vorausschau eine recht erhebliche negative Marge. So müssen, um den Bedarf an neuen Dienstposten für alle Organe für 2005 im Zusammenhang mit der Erweiterung zu decken, Kommission und die anderen Organe ihre derzeitige Ausgaben- und Investitionsplanung umfassend überarbeiten und ggf. außergewöhnliche Maßnahmen treffen, die Einsparungen bei administrativen Ausgaben ermöglichen. Im Verlaufe des Vermittlungsverfahrens vom 24. November 2003 haben Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission die Generalsekretäre aller Organe aufgerufen, eine Umprogrammierung der Verwaltungsausgaben vorzunehmen, um der neuen Situation bezüglich der Obergrenze gerecht zu werden. Das Ergebnis dieser Analyse wird erst Ende Februar vorliegen. Sollte das Fazit sein, dass selbst bei außergewöhnlichen Einsparungen eine Finanzierung aller für 2005 geplanten neuen Dienstposten im Zusammenhang mit der Erweiterung für die verschiedenen Organe (beispielsweise für das Europäische Parlament) nicht möglich ist, wird die Kommission die Situation überprüfen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Bezüglich der ,Heranführungsstrategie" (Rubrik 7) sind keine Änderungen der geplanten Beträge vorgesehen.

In den nachstehenden Tabellen sind die finanziellen Auswirkungen der ausgewählten Initiativen zusammenfassend dargestellt. Die Zahlen für jeden einzelnen Politikbereich, der zu den drei Prioritäten beiträgt, beziehen sich auf Änderungen gegenüber der bestehenden Finanzplanung und drücken somit die zusätzlichen Finanzressourcen aus, die für die festgelegten Ziele als notwendig erachtet werden. Die in den Tabellen dargestellten Änderungen betreffen Bereiche der Innenpolitik und außenpolitische Maßnahmen.

5.2.1. Finanzielle Auswirkungen der Priorität ,Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion"

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Innerhalb des Politikbereichs Verkehr und Energie wird 2005 ein Betrag von 2 Mio. Euro (und 10 Mio. Euro für 2006) für die Festlegung der Spezifikationen für ein europäisches Luftverkehrsmanagementsystem bereitgestellt, das bis 2015 operationell sein soll. Das Projekt wird Luftfahrtindustrie, Flughafenbetreiber sowie Unternehmen der Telekommunikationsindustrie einbeziehen und letztlich von einem Konsortium durchgeführt werden.

Bezüglich der Transeuropäischen Netze (TEN) liegt derzeit beim Rat und beim Europäischen Parlament ein Rechtsvorschlag, demzufolge die Mittelausstattung aufgrund der Erweiterung für den Zeitraum 2005-2006 um 200 Mio. Euro erhöht werden soll. Dieser Betrag ist bereits in der aktuellen Finanzplanung enthalten. In der Wachstumsinitiative identifizierte fortgeschrittene Projekte könnten innerhalb der erhöhten Mittelausstattung der TEN Mittel erhalten, womit die rasche Realisierung einer Reihe klar identifizierter und startbereiter Projekte möglich würde, was einen Beitrag zur Wachstumsinitiative leisten würde.

Für die Erstellung und Verbreitung öffentlicher Ausschreibungen in 20 Sprachen im Supplement zum Amtsblatt werden die Mittel für 2005 auf 32,5 Mio. Euro angehoben (+ 3 Mio. Euro im Politikbereich ,Verwaltung").

Schließlich bestätigt die Kommission, obwohl im Laufe des Haushaltsverfahrens für den Haushalt 2004 die Haushaltsbehörde die von der Kommission vorgeschlagene vorbereitende Maßnahme für die Einrichtung der neuen Agentur für chemische Stoffe, die 2006 stattfinden soll, ablehnte, die notwendigen vorbereitenden Arbeiten für diese Agentur und erhöht die Mittelzuweisungen für 2006 um 8,7 Mio. Euro.

5.2.2. Finanzielle Auswirkungen der Priorität ,Sicherheit und Unionsbürgerschaft"

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht ist für 2005 ein Betrag von 1,7 Mio. Euro für die Entwicklung sicherer Informations- und Kommunikationseinrichtungen für Eurojust eingesetzt. Dies umfasst u. a. ein Virtual Private Network für die Übermittlung von Dokumenten im Zusammenhang mit Rechtssachen.

Im selben Politikbereich wird nach einer Durchführbarkeitsstudie, aus der sich ein etwas anderes Ausgabenprofil ergibt als ursprünglich geplant, vorgeschlagen, die Mittel für die Entwicklung des Schengen-Informationssystems II für 2005 auf 14,5 Mio. Euro (+ 4 Mio.) zu erhöhen.

Es wird vorgeschlagen, diesen Bereich für 2005 um weitere 3 Mio. Euro zu verstärken, um die Umwandlung von CEPOL (Europäische Polizeiakademie), die leitende Polizeibeamte ausbildet und bislang den Status eines Netzes nationaler Ausbildungseinrichtungen hat, in eine EU-Rechtskörperschaft ab 2005 zu ermöglichen.

Weiterhin wird im Bereich Energie und Verkehr für 2005 ein Betrag von 2 Mio. Euro vorgeschlagen für ein Satellitenüberwachungssystem für Seeschiffe, im Hinblick auf die Überwachung von Schiffen, die EU-Gewässer verschmutzen, zur Durchsetzung der neuen Verordnung, die das Leeren von Tanks auf hoher See untersagt. Ergänzend dazu [13] wird für 2005 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro für 2006) für eine Machbarkeitsstudie und Maßnahmen zur Koordinierung der EU-Küstenwachen vorgeschlagen.

[13] Als Antwort auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2004.

Im Bereich Direkte Forschung werden 2005 zusätzliche 10 Mio. Euro für die Stilllegung von Nuklearanlagen bereitgestellt, womit sich die Gesamtmittel für das Jahr auf 37,5 Mio. Euro erhöhen. Dies ermöglicht die entsprechende Abfallbewirtschaftung sowie die Verbringung - vor 2006 - verbrauchter Brennelemente aus hochangereichertem Uran US-amerikanischer Herkunft in die USA und die Endlagerung dort.

Weiterhin wird vorgeschlagen, die Mittel für den Bereich Presse und Kommunikation für 2005 um 5,4 Mio. Euro zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf für Informationsstellen nach der Erweiterung.

Schließlich bestätigt die Kommission die vorbereitende Maßnahme zur Sicherheitsforschung, die 2004 vorgeschlagen wurde und für 2005 und 2006 jeweils mit einem Betrag von 24 Mio. Euro ausgestattet ist, wie bereits in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen.

5.2.3. Finanzielle Auswirkungen der Priorität: Außenpolitische Verantwortung: Nachbarschaft und Partnerschaft"

Tabelle 3 - Änderung der Finanzressourcen für die Priorität ,Außenpolitische Verantwortung: Nachbarschaft und Partnerschaft" im Vergleich zur Finanzplanung für die EU-25

Verpflichtungsermächtigungen (in Mio. Euro)

FV-Rubriken 3 und 4 // Außenpolitische Verantwortung - Nachbarschaft und Partnerschaft

// Indikative Veränderungen bei den Finanzressourcen

Politikbereich // 2005

Auswärtige Beziehungen // 200,0

INSGESAMT // 200,0

Im Bereich Außenbeziehungen sind Anstrengungen erforderlich im Hinblick auf einen Beitrag zu Stabilität, Wohlstand und Demokratisierung im Irak. Nach der Zusage auf der Ministerkonferenz in Madrid wurden für den Zeitraum 2003-2004 200 Mio. Euro in den EU-Haushalt eingestellt. Es wird jetzt vorgeschlagen, den EU-Beitrag auf 2005 zu verlängern. Daher wird ein Betrag von 200 Mio. Euro zur Unterstützung des Wiederaufbaus und des politischen und wirtschaftlichen Übergangs vorgeschlagen, als Beitrag zur Stabilisierung der Region.

Die Initiative ,Größeres Europa" hat bereits eine erhebliche Aufwärts-Umwidmung von Mitteln der Kategorie 4 für 2004 mit sich gebracht, um diese mit der neuen Strategie hinsichtlich dieser Initiative und dem neuen Konzept der Nachbarschaftspolitik in Einklang zu bringen. Die Haushaltsbehörde bestätigte den Ansatz im Kontext des Haushalts 2004 weitgehend, daher sind in dieser Phase nur geringfügige Anpassungen erforderlich.

5.2.4. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Unter Rubrik 3 wurde eine Reihe von Kürzungen vorgenommen. Einige ergeben sich aus veränderten Bedingungen, andere wurden vorgenommen, um für den Start des Haushaltsverfahrens eine ausreichende Marge innerhalb der Obergrenze zu schaffen und gleichzeitig die Finanzierung der vorstehend genannten neuen Initiativen zu ermöglichen.

Hinsichtlich der ursprünglich programmierten Beträge haben bestimmte Ereignisse zu einer Kürzung der Mittel im Politikbereich Wirtschaft und Finanzen geführt, wo die ursprünglich zugewiesenen 25 Mio. Euro für die Kapitalaufstockung des EIF nicht mehr im Jahr 2005 bereitgestellt werden, außerdem im Bereich Verkehr und Energie, wo ein Vorschlag zur Erhöhung der TEN-Mittel für die Grenzregionen um 100 Mio. Euro (55 Mio. für 2005 und 45 Mio. für 2006) nach einer längeren Diskussion mit dem Rat schließlich von der Kommission zurückgezogen wurde. Im selben Politikbereich führte eine Überprüfung der Ausgabenschätzungen zu einer Kürzung um 10 Mio. Euro für 2005 bei den Mitteln für Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung.

Die Kürzungen innerhalb der Rubrik 3 im Hinblick auf die Wiederherstellung der Marge für 2005 umfassen 33 Mio. Euro im Forschungsbereich, für den 2003 ein ,Frontloading"-Verfahren durchgeführt wurde, sowie eine Reihe kleinerer Anpassungen der Finanzressourcen für Programme, die nicht der Mitentscheidung unterliegen, in einer Reihe von Politikbereichen.

Innerhalb der Kategorie 4 werden die Mittel im Bereich Fischerei um 6 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro aufgestockt, um die Neuverhandlung dreier internationaler Fischereiabkommen sowie die Finanzierung einer Reihe neuer Abkommen zu ermöglichen, die Ende 2004 abgeschlossen werden sollen, sofern die Abkommen in Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen und verantwortlichen Fischerei stehen, wie sie in der überarbeiteten Gemeinsamen Fischereipolitik enthalten sind [14].

[14] Sollten sich die Mittel im Zusammenhang mit diesen Fischereiabkommen als unzureichend erweisen, wird die Kommission entsprechende Maßnahmen vorschlagen, wie in der interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehen.

Eine zweite Anpassung in dieser Kategorie für 2005 bezieht sich auf die Umwidmung - innerhalb des Bereichs Außenbeziehungen - von Mitteln zur Bereitstellung von 13 Mio. Euro für das neu eingerichtete Programm zur finanziellen und technischen Unterstützung von Drittländern in den Bereichen Asyl und Migration (AENEAS).

Top