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Document 52003XG1029(01)
Council conclusions of 20 October 2003 on open coordination for adequate and sustainable pensions
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2003 über die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf angemessene und sichere Renten
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2003 über die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf angemessene und sichere Renten
OJ C 260, 29.10.2003, p. 3–4
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2003 über die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf angemessene und sichere Renten
Amtsblatt Nr. C 260 vom 29/10/2003 S. 0003 - 0004
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2003 über die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf angemessene und sichere Renten (2003/C 260/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION RUFT FOLGENDES IN ERINNERUNG: (1) Der Europäische Rat hat in Einklang mit der auf seiner Tagung in Lissabon (März 2000) festgelegten integrierten sozioökonomischen Strategie und als Reaktion auf den ersten Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten betont, dass in diesem Bereich die Dynamik der Zusammenarbeit durch die weitere Anwendung der offenen Koordinierungsmethode aufrechterhalten werden muss, und dass weitere Reformen erforderlich sind, in deren Mittelpunkt insbesondere die Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer stehen muss. (2) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Barcelona besonders hervorgehoben, dass die Reform der Altersversorgungssysteme beschleunigt werden muss, damit sowohl ihre finanzielle Tragfähigkeit als auch die Erfuellung ihrer sozialen Zielsetzungen gewährleistet wird; hierzu wird auch angestrebt, dass das tatsächliche Durchschnittsalter bei Beendigung des Arbeitslebens in der Europäischen Union bis 2010 allmählich um etwa fünf Jahre ansteigt. (3) In dem Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates mit dem Titel "Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns" wird nachdrücklich ein präventiver und lebenszyklusbezogener Ansatz im Rahmen einer umfassenden und integrierten Strategie zur Bewältigung der Herausforderung der Bevölkerungsalterung befürwortet und es werden alle Faktoren einer Prüfung unterzogen, die den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen und es Arbeitnehmern erlauben, länger berufstätig zu sein. (4) In dem Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten wurde nach einer Bewertung der verschiedenen von den Mitgliedstaaten angewandten Konzepte betont, dass eine Ausgewogenheit der Schritte bei der Bewältigung der sozialen wie auch der finanziellen Probleme der Schlüssel ist, mit dem hinsichtlich der Rentenreformen die politische Akzeptanz sicher gestellt werden kann, und die Mitgliedstaaten wurden in dem Bericht aufgefordert, die Schwungkraft des Reformprozesses beizubehalten und glaubwürdige und wirksame Strategien einzuleiten; die Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und damit der Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer stellt ein wirkungsvolles Mittel dar, beiden Anliegen Rechnung zu tragen. (5) Die künftige Angemessenheit der Renten in einigen Mitgliedstaaten hängt in zunehmendem Maße auch von der Möglichkeit ab, ausreichende zusätzliche Rentenansprüche erwerben zu können, was aber Menschen, die den Arbeitsplatz wechseln oder ihre berufliche Laufbahn unterbrechen, durch die Bedingungen für den Erwerb, die Aufrechterhaltung und die Übertragung betrieblicher Rentenanwartschaften, die überdies erhebliche Hindernisse für die Mobilität der Arbeitnehmer darstellen können, schwer gemacht wird; die Kommission hat den Sozialpartnern ein diesbezügliches Konsultationspapier unterbreitet. (6) In der Mitteilung der Kommission "Stärkung der sozialen Dimension der Lissabonner Strategie: Rationalisierung der offenen Koordinierung im Bereich des Sozialschutzes" wird vorgeschlagen, die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf die Renten nach 2006 in einem strafferen Rahmen fortzusetzen, und zwar auf der Grundlage einer Bewertung der Arbeiten, die bei den verschiedenen Reformprozessen im Bereich des sozialen Schutzes, einschließlich der Renten, in Angriff genommen worden sind. (7) Der Ausschuss für Sozialschutz hat sich in seiner Stellungnahme zur Rationalisierung nachdrücklich für das Ziel eingesetzt, die soziale Dimension der Lissabonner Strategie zu fördern, und hat betont, wie wichtig es ist, dass die verschiedenen Aspekte der Arbeiten im Bereich der Sozialpolitik einschließlich der Rentenpolitik ständig für die Öffentlichkeit sichtbar sind; der Ausschuss für Sozialschutz hat ferner die Kommission ersucht, anzugeben, wie die der offenen Koordinierungsmethode eigene Dimension des gegenseitigen Lernens im Bereich der Renten verstärkt werden kann. (8) Auf der informellen Tagung des Rates der Arbeits- und Sozialminister am 11. Juli 2003 in Varese wurden Wege zur Verbesserung und Stärkung der Zusammenarbeit im Rentenbereich auf der Grundlage der offenen Koordinierungsmethode besprochen. DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (1) WEIST DARAUF HIN, dass die Alterung der Bevölkerung alle gegenwärtigen Mitgliedstaaten und beitretenden Staaten betrifft und dass es zweckmäßig ist, ein umfassendes und integriertes Konzept zu fördern, um in Zukunft angemessene und sichere Renten zu gewährleisten; darüber hinaus müssen politische Konzepte entwickelt werden, die derzeitige und künftige Generationen von Arbeitnehmern dazu ermutigen, mit fortschreitendem Alter weiter berufstätig zu bleiben. (2) BESTÄTIGT, dass der Aufbau von angemessenen, tragfähigen und modernen Rentensystemen in den Zuständigkeitsbereich der einzelstaatlichen Politik fällt, dass dieser Prozess jedoch auf der Grundlage der offenen Koordinierungsmethode durch eine verstärkte Zusammenarbeit auf der Ebene der Europäischen Union unterstützt werden kann. (3) BEKRÄFTIGT, dass das Ziel einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Einklang mit dem Ziel von Barcelona von besonderer Bedeutung ist, und zwar sowohl als Beitrag zur Tragfähigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme als auch als integraler Aspekt des Ziels der Erhöhung der gesamten und der spezifischen Beschäftigungsquote in Übereinstimmung mit den Zielen von Lissabon und Stockholm. (4) UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, dass der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz - EPSCO) als Teil der übergreifenden Bemühungen um angemessene finanziell tragfähige und modernere Rentensysteme eine aktivere Rolle bei der Förderung der Koordinierung von Beschäftigungs- und Sozialpolitiken übernimmt. (5) UNTERSTREICHT, dass der Ausschuss für Sozialschutz, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik, den Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz - EPSCO) substanziell unterstützen und zu diesem Zweck insbesondere spezielle Untersuchungen zu den gemeinsamen Herausforderungen im Rentenbereich durchführen sollte. (6) BEGRÜSST, die Zusage der Kommission, mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2004 und gegebenenfalls den Dreiparteien-Sozialgipfel, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels von Barcelona, das tatsächliche Durchschnittsalter bei Beendigung des Arbeitslebens anzuheben, erzielt worden sind. (7) UNTERSTREICHT, wie wesentlich es ist, den Sozialschutz und die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken aufeinander abzustimmen und im Rahmen des Reformprozesses weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, dass die Angemessenheit sowie die finanzielle Tragfähigkeit und Modernisierung der Systeme gewährleistet sind. (8) ERKENNT die Notwendigkeit AN, auch die betrieblichen Rentensysteme zu modernisieren, und nimmt davon Kenntnis, dass die Sozialpartner im Einklang mit Artikel 138 des Vertrags auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission zur Übertragbarkeit betrieblicher Rentenanwartschaften ersucht worden sind, ein Konzept zur Verringerung der Mobilitätshindernisse zu prüfen.