EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52003DC0316

Mitteilung der Kommission an den Rat - Der EU-Afrika-Dialog

/* KOM/2003/0316 endg. */

52003DC0316

Mitteilung der Kommission an den Rat - Der EU-Afrika-Dialog /* KOM/2003/0316 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT - Der EU-Afrika-Dialog

Einleitung

Drei Jahre nach Kairo sollte am 5. April 2003 in Lissabon unter gemeinsamem Vorsitz von Griechenland und Südafrika der zweite EU-Afrika-Gipfel stattfinden. Der Vorschlag der Europäischen Union von Anfang diesen Jahres zur Verschiebung des Lissabonner Gipfels setzt dem EU-Afrika-Dialog kein Ende. Vielmehr hat die EU-Präsidentschaft der Präsidentschaft der Afrikanischen Union mitgeteilt die EU beabsichtige die Weiterführung der Gespräche mit ihren afrikanischen Partnern, so dass der Gipfels zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden kann.

Trotz der anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich des Zeitpunkts einer möglichen Wiederaufnahme des EU-Afrika-Dialogs auf Gipfelebene möchte die vorliegende Mitteilung zur Weiterführung der Gespräche und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika beitragen, um so den Weg für die Wiederaufnahme von hochrangigen Zusammenkünften des politischen Dialogs zu ebnen. Zugleich soll die vorliegende Mitteilung eine fundierte Debatte über die etwaigen Aussichten, die vielversprechendsten Wege und die künftigen Modalitäten des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Hinblick auf die Formulierung einer operativen EU-Afrika-Agenda ermöglichen. Die Mitteilung geht zunächst auf die seit langem bestehende Partnerschaft zwischen der EU und Afrika ein, setzt sich dann mit den bisherigen Zielen und Schwerpunkten des EU-Afrika-Dialogs auseinander und erörtert den neuen Kontext, der seit dem Kairoer Gipfel durch die Einrichtung der NEPAD und der Afrikanischen Union geschaffen wurde (Abschnitte 1 und 2).

In Abschnitt 3 wird der Stand des EU-Afrika-Dialogs bei jedem der acht prioritären Themen behandelt und werden die wichtigsten Fragen, für die sich Diskussionsbedarf ergeben hat, sowie Vorschläge für mögliche Standpunkte der Union dargelegt.

Im letzten Abschnitt wird versucht, vor dem Hintergrund der Gespräche, die bereits im Rat und während der letzten EU-Afrika-Ministerkonferenz im November 2002 in Ouagadougou stattgefunden haben, Ziele und Leitlinien für den künftigen Dialog mit Afrika aufzuzeigen.

Abschnitt 0. Die EU und Afrika: Eine seit langem währende Partnerschaft und eine neue Herausforderung

Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika gehen bis in die Anfangszeit der EU zurück. Die EU hat mit nahezu allen afrikanischen Ländern Assoziationsabkommen geschlossen, die auf drei Hauptsäulen ruhen: politischer Dialog, Handel und Entwicklungszusammenarbeit.

Der Dialog zwischen dem europäischen und dem afrikanischen Kontinent dient als Ergänzung und Zusatznutzen zum Rahmen für Dialog und Zusammenarbeit, der bereits auf Länder- und regionaler Ebene zwischen der EU und afrikanischen Ländern besteht, und zwar hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Cotonou-Abkommen und dem Barcelona-Prozess. Was die nordafrikanischen Länder betrifft, so gewinnt das Konzept eines "Größeren Europa" an Bedeutung [1].

[1] Die Mitteilung "Wide Europe - Neighborhood: A new framework for relations with our Eastern and Southern neighbors" wurde am 11/03/2003 herausgegeben (COM(2003-104)

Trotz der Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen Afrikas im Zuge der Globalisierungstendenzen verbinden die EU und Afrika nach wie vor intensive Beziehungen: 41 % der EU-Entwicklungshilfe ist für Afrika bestimmt, 45 % des afrikanischen Außenhandels wird mit der EU abgewickelt, was im Jahr 2000 144 Mrd. EUR jährlich entsprach, d.h. fünf mal mehr als der innerafrikanische Handel (29 Mrd. EUR jährlich).

Diese Partnerschaft erhielt erst Ende der 90er Jahre mit dem ersten EU-Afrika-Gipfel im Jahr 2000 eine wirklich kontinentale Dimension. An diesem EU-Afrika-Gipfel im April 2000 in Kairo nahmen alle afrikanischen Länder sowie alle EU-Mitgliedstaaten teil. Seitdem haben die Gründung der NEPAD 2001 und die Einrichtung der Afrikanischen Union 2002 die Aufmerksamkeit auf gesamtafrikanische Initiativen gelenkt und die Kapazität Afrikas, als Ländergruppe zusammenzuwirken, gestärkt. Mithilfe dieser Erneuerung der afrikanischen Dynamik kann Afrika eine gewichtigere Rolle auf internationaler Bühne spielen wie sich beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg zeigte.

Mit dem Beschluss über die Vertiefung seiner eigenen Integration öffnete sich Afrika für umfassendere Partnerschaften mit dem Rest der Welt. Die EU und Afrika können ihre Partnerschaft daher auf gemeinsame Ziele und Werte stützen, die sich im EU-Vertrag, im Cotonou-Abkommen und dem Barcelona-Prozess sowie in der Gründungsakte der Afrikanischen Union und im NEPAD-Manifest wiederfinden.

Im Vorfeld des zweiten EU-Afrika-Gipfels, der in Lissabon stattfinden wird, und vor dem Hintergrund der nahenden Erweiterung der Union, haben beide Seiten ihre Absicht erklärt, ihren Dialog neu zu bewerten und ihre Partnerschaft auf kontinentaler Ebene zu stärken.

Abschnitt 1. Der EU-Afrika-Dialog

1a. Ziele und Schwerpunkt des EU-Afrika-Dialogs

Trotz einiger Erfolgsgeschichten wie dem Übergang zur Demokratie und wirtschaftlichen Errungenschaften in einigen Ländern lassen die zunehmende Armut Afrikas, seine entmutigenden Gesundheits- und Bildungsprobleme, seine zunehmenden Krisenherde, Konflikte und gescheiterten Staaten den Ruf nach innovativen Strategien laut werden, die dem Kontinent helfen, diesen riesigen Herausforderungen entgegenzutreten.

Der Dialog soll einen Beitrag leisten zur

- Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Beziehungen zwischen der EU und Afrika in Einklang mit der EU-Außenpolitik und unter besonderer Berücksichtigung des neuen gesamtafrikanischen Kontexts;

- Beseitigung der Armut und Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele in Afrika sowie zur Umsetzung der unlängst bei internationalen Konferenzen eingegangenen Verpflichtungen (Doha, Monterrey und Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung).

- Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Afrika, zumal diese "wesentlichen Komponenten" der EU-Außenbeziehungen ebenfalls zentrale Werte der AU und der NEPAD sind.

Und diese Ziele erreichen zu können, muss die Zusammenarbeit mit Afrika einen umfassenden politischen Dialog innerhalb der unlängst eingerichteten gesamtafrikanischen Strukturen umfassen. Der Dialog soll Fragen wie Frieden und Sicherheit, Regierungsführung, nachhaltige Entwicklung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte umfassend behandeln. In diesem Zusammenhang sind angesichts des für die meisten afrikanischen Regionen charakteristischen Grades der Instabilität die Verhütung von Konflikten und die Friedenssicherung eine unbedingte Entwicklungsvoraussetzung und müssen im politischen Dialog mit Afrika auf höchster Ebene eine oberste Priorität einnehmen.

* Der EU-Afrika-Dialog sollte sich auf politische und globale Fragen von gemeinsamem Interesse konzentrieren und helfen, funktionierende Regierungsstrukturen aufzubauen und zur Herausbildung tragfähiger regionaler Strukturen beizutragen, die die strukturelle Stabilität der afrikanischen Gesellschaften fördern.

* Ferner sollte der Dialog die politische Dimension von Entwicklungsfragen im Rahmen des gesamten Kontinent des berücksichtigen. Dazu gehören Fragen wie die regionale Integration und Handel, Schulden, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Für die afrikanische Seite ist es von wesentlicher Bedeutung, dass diese Fragen auf der Agenda des politischen Dialogs mit der EU verbleiben, selbst wenn in verschiedenen bestehenden und geplanten Foren praktische Unterstützung durch die EU erörtert wird.

1b. AU und NEPAD: Bekräftigung afrikanischer Eigenverantwortung

* Die Umwandlung der OAU in die Afrikanische Union im Juli 2002 hat einen neuen institutionellen Rahmen geschaffen, der den Dialog Afrikas mit der übrigen Welt erleichtern dürfte. Außerdem lässt sie die Forderung nach einer stärkeren und besseren politischen Führung in Afrika und auf gesamtafrikanischer Ebene laut werden. In der Gründungsakte der Afrikanischen Union sind die Prinzipien Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren verankert. Durch die Gründung der AU legen die afrikanischen Führer den Schwerpunkt verstärkt auf kontinentale Fragen und die gesamtafrikanische Integration. Die EU, die bislang mit Afrika hauptsächlich auf nationaler und regionaler Ebene zusammengearbeitet hat, sollte auf diese gesamtafrikanischen Ambitionen in gebührender Form reagieren.

* Die Einrichtung der NEPAD im Oktober 2001 war ein wichtiger Schritt und eine eindeutige Bekräftigung der Eigenverantwortung Afrikas. Mit der NEPAD legen die afrikanischen Führer die Werte und Ziele fest, an denen sich Afrika bei der Wiedergeburt des Kontinents orientieren will. Die zentralen Werte der NEPAD weisen eine große Ähnlichkeit zu den "wesentlichen Komponenten" der EU-Außenpolitik auf, die eine zentrale Rolle in allen EU-Afrika-Abkommen spielen. Die sektorspezifischen und thematischen Prioritäten der NEPAD sind praktisch dieselben wie im Kairoer Aktionsplan und entsprechen den unlängst festgelegten länderbezogenen und regionalen Kooperationsstrategien im Rahmen des Cotonou-Abkommens. Somit ist die EU von Natur aus gerüstet, die Umsetzung der NEPAD durch die afrikanischen Länder und Regionen zu unterstützen.

* Die Afrikanische Union und die NEPAD hängen eng miteinander zusammen. Zwar wurzeln sie in verschiedenen Initiativen, doch haben die afrikanischen Führer große Anstrengungen unternommen, um sie zu koordinieren und schließlich zusammenzuführen. Seit dem Gipfel von Durban im Juli 2002 ist die NEPAD im AU-Rahmen aufgegangen. Die AU (der institutionelle Rahmen für die Integration Afrikas) und die NEPAD (das sozioökonomische Programm der Afrikanischen Union) können nur zusammen gefördert werden. Zusammen schaffen AU und NEPAD eine neue Grundlage für die EU-Afrika-Beziehungen und machen einen verstärkten Dialog zwischen der EU und Afrika als Ganzem notwendig.

* Angesichts ihrer eigenen Integrationserfahrung wird die EU von allen, die am Aufbau der Afrikanischen Union arbeiten, als Modell wahrgenommen. Die AU möchte die europäische Integration, ihre Methoden und Institutionen besser verstehen und aus ihnen lernen, um ihr eigenes gesamtafrikanisches Modell aufzubauen.

* Zusammen schaffen die Einrichtung der mit einem präziseren Mandat, operativen Programmen und innovativen Institutionen ausgestatteten AU und die Gründung der NEPAD eine neue gesamtafrikanische Ebene des Regierens. Diese gesamtafrikanische Ebene, die sich mit den zentralen Fragen der nachhaltigen Entwicklung Afrikas beschäftigen wird, bietet heute einen passenderen und besser strukturierten Rahmen für den EU-Afrika-Dialog.

Abschnitt 2. Afrika als Einheit behandeln

Die Kommission räumt ein, dass es die Existenz verschiedener Abkommen zwischen der EU und verschiedenen Teilen Afrikas und die sich daraus ergebende Zersplitterung der Europäischen Kooperationsinstrumente für die Gemeinschaft nicht leicht machen, auf gesamtafrikanische Initiativen zu reagieren und regionale Maßnahmen der afrikanischen Regionen untereinander zu unterstützen.

Damit die EU die kontinentale Integration in Afrika besser unterstützen kann, ist die Kommission bereit, praktische Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, die Brücken bauen zwischen den einzelnen Abkommen, die bereits zwischen der EU und Afrika bestehen (Cotonou, Europa-Mittelmeer-Abkommen und das Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen mit Südafrika - TDCA). Das könnte für den Handelsbereich, für Beschaffungsregeln bei EU-finanzierten Projekten und für die Programmierung von Hilfe gelten.

* Um den innerafrikanischen Handel zu erleichtern und zu fördern, sollte die Gemeinschaft sorgfältig die Auswirkungen aller bestehenden oder unter ihren Abkommen vorgesehenen handelsbezogenen Instrumente analysieren. Dies betrifft insbesondere die laufenden Überprüfungen der Europa-Mittelmeer-Abkommen mit den nordafrikanischen Ländern sowie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die das Handelsregime im Rahmen des Cotonou-Abkommens darstellen werden. Diese Analyse sollte es ermöglichen, alle zusätzlichen Instrumente und Mechanismen zur Förderung des panafrikanischen Handels zu identifizieren.

* Ähnlich beschränken die für den EEF und verschiedene Haushaltslinien geltenden Beschaffungsregeln (insbesondere MEDA und EPRD) in der Regel die Anzahl der Lieferer, die in den Genuss der Vorteile eines Instruments kommen können. Folglich dürfen nordafrikanische Länder nicht an Ausschreibungen für EEF-Verträge teilnehmen und umgekehrt. Bei der Erneuerung der einschlägigen Rechtsgrundlagen sollte die Gemeinschaft bereit sein, ihre Zulassungskriterien im Rahmen der EEF- und der MEDA-Verordnung (sowie für das EPRD) zu reformieren, um auf beiden Seiten die Teilnahme an Ausschreibungen zu ermöglichen, wie dies bereits zwischen EEF und EPRD geschehen ist. Die Ausweitung der Zulassung auf den gesamten Kontinent könnte zum Oberziel der Aufhebung der Lieferbindungen für die Hilfe in Einklang mit der aktuellen Mitteilung der Kommission ("Aufhebung der Lieferbindungen: für eine wirksamere Hilfe") beitragen.

* Die Bewertung der Unterstützung gesamtafrikanischer Initiativen durch die EU erfolgt derzeit fallweise und die Reaktionsfähigkeit der EU ist beschränkt, weil auf verschiedene Finanzinstrumente zurückgegriffen werden muss. Sollen sich die gesamtafrikanischen Initiativen in Zukunft weiterentwickeln, schlägt die Kommission vor, dass die Gemeinschaft bereit sein sollte, diese in einen schlüssigen Rahmen einzubetten. Daher sollte erwogen werden, wie die EU-Hilfe vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Länder und Regionen zur Unterstützung einer operativen EU-Afrika-Agenda gebündelt werden kann. Wenn sich diese Bündelung verwirklichen lässt, könnte ihr erster Anwendungsfall ein Beitrag zur Einrichtung einer Fazilität für friedensunterstützende Maßnahmen für den gesamten Kontinent sein, die helfen soll, diejenigen Regionen in Afrika zu stabilisieren, die durch aktuelle oder seit langem anhaltende Konflikte an ihrer Entwicklung gehindert werden.

Über diese drei spezifischen Vorschläge hinaus ist die Kommission überzeugt, dass die umfassenderen Anstrengungen, die zur Wirksamkeitssteigerung der Hilfe in Afrika unternommen wurden, die Behandlung von gesamtafrikanischen Fragen und Querschnittsfragen vereinfachen und erleichtern werden. Dies wird auch als Teil einer Studie über die Budgetierung der EEF-Mittel erwägt, die in einer getrennten Kommissionsmitteilung vor Jahresende vorgelegt werden wird. Unterdessen werden Studien über die Möglichkeit einer Überprüfung der Bestimmungen in Anhang IV des Cotonou-Abkommens durchgeführt werden.

Abschnitt 3. Ergebnisse des EU-Afrika-Dialogs: Fortschritt bei den prioritären Themen

Die Erklärung und der Aktionsplan von Kairo waren von Ehrgeiz geprägt und umfassten alle Themen der Entwicklungszusammenarbeit. Als Folgemaßnahme nach Kairo beschloss die erste Biregionale Gruppe hoher Beamter im Oktober 2001, den EU-Afrika-Dialog im Hinblick auf die Verwirklichung konkreter Ziele um acht vorrangig die Themen herum zu organisieren: 1. Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren; 2. Verhütung und Beilegung von Konflikten; 3. Ernährungssicherheit; 4. HIV/AIDS und andere Epidemien; 5. Umwelt; 6. Regionale Integration und Handel; 7. Auslandsschulden; 8. Rückgabe rechtwidrig ausgeführter Kulturgüter. Seit Kairo wurden zwei Ministerkonferenz abgehalten:

* Bei der ersten Ministerkonferenz (Brüssel, Oktober 2001) wurde bei sechs der acht vorrangig im Themen ein vernünftiges Maß an Einigung erzielt, doch an den Themen Schulden und Rückgabe gestohlener Kulturgüter muss weiter gearbeitet werden. Außerdem konnte bei der Brüsseler Ministertagung eine gemeinsame Erklärung über Terrorismus verabschiedet werden und die Konferenz erklärte auf eine EU-Initiative zur Organisation einer besonderen Zusammenkunft mit den afrikanischen Führern hin ihre Unterstützung für die NEPAD.

* Die zweite Ministerkonferenz (Ouagadougou, November 2002) verabschiedete (i) ein Kommunikee, in dem die erheblichen Fortschritte bei der Vorbereitung des Gipfels bekräftigt wurden und (ii) eine weitere Erklärung über die gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus. Sie behandelte Fragen von Frieden und Sicherheit, Regierungsführung, Kulturgütern und einen Aktionsplan über Menschenhandel. In den Bereichen Handel und regionale Integration, Umwelt, Ernährungssicherheit und Weltgesundheitsfonds wurden weiterführende Maßnahmen aufgezeigt.

* In Ouagadougou wurde eine Diskussion über die Zukunft des Dialogs eingeleitet. Beide Seiten brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, die Zusammensetzung, den Schwerpunkt und die Verfahren des biregionalen Dialogs zu verbessern und ihn interaktiver zu gestalten, ohne ihn jedoch zu schwerfällig werden zu lassen. Der Kairoer Prozess wurde als einheitlicher Rahmen betrachtet, der ganz Afrika und die EU zusammengeführt. Es wurde vereinbart, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, die in Lissabon geprüft werden sollen (siehe Abschnitt 4).

Abschnitt 3. Bereich A. Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren

Der Dialog zum Thema Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren Erfolge konzentrierte sich auf drei Hauptthemen: Menschenhandel, Unterstützung der afrikanischen Institutionen und Korruptionsbekämpfung einschließlich Ermittlung und Rückgabe rechtwidrig erworbener öffentlicher Gelder.

Beim ersten Thema, dem Menschenhandel, besonders mit Frauen und Kindern, wurde durch die Ausarbeitung eines Aktionsplans ein Fortschritt erzielt. Der Aktionsplan enthält allgemeine Grundsätze sowie Vorschläge für konkrete Maßnahmen im Bereich Verhütung und Sensibilisierung, Opferschutz und Hilfe, Rechtsrahmen, Entwicklung von Strategien, Rechtsdurchsetzung sowie Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort. Der Aktionsplan sollte beim Gipfel in Lissabon angenommen werden, wenn eine Lösung zur Frage der universellen Gerichtsbarkeit gefunden wird. Die im Rahmen des Aktionsplans entwickelten Maßnahmen sollten so weit wie möglich den mit der Rechtsdurchsetzung betrauten Akteuren mitgeteilt werden und sich auch in den Maßnahmen widerspiegeln, die durch die bestehenden EU-Programme im Bereich Justiz und Inneres finanziert werden.

Beim zweiten Thema, der Unterstützung der afrikanischen Institutionen, wurde der EU unlängst ein vorläufiges Programm über Demokratie, Regierungsführung und Menschenrechte für den Zeitraum 2002-2003 vorgelegt. Dieses Programm, das in Kürze als Folgemaßnahme zum AU-Gipfel in Durban angenommen wird, zielt in erster Linie darauf ab, die verschiedenen Verpflichtungen umzusetzen, die die AU-Mitglieder in einer Reihe politischer Dokumente eingegangen sind, etwa in der Gründungsakte der AU oder in der AU-Erklärung über die demokratische Wahlgrundsätze in Afrika. Das zweite Ziel des Programms ist die Stärkung der Institutionen, die sich mit Fragen von Demokratie, Regierungsführung und Menschenrechten beschäftigen, wie die Afrikanische Kommission zum Schutz der Menschen- und Völkerrechte und die Einrichtung des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschen- und Völkerrechte, damit diese in die Lage versetzt werden, ihrer Verantwortung wirksamer nachzukommen. Die Stärkung diese Institutionen ist umso wichtiger, weil diese aufgerufen sind, im Rahmen der afrikanischen Peer-Review-Mechanismen eine größere Verantwortung zu übernehmen. Bei der Ministerkonferenz in Ouagadougou erhielt das Programm die Unterstützung der EU und die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) hat die Möglichkeit vorgesehen, einige dieser Aktivitäten in der aktualisierten EIMDR-Programmierung für 2003 zu unterstützen. Die Kommission arbeitet derzeit die Einzelheiten einer möglichen Unterstützung aus.

Das dritte Thema, Korruptionsbekämpfung sowie Ermittlung und Rückgabe rechtwidrig erworbener öffentlicher Gelder, die in ausländischen Banken angelegt sind, ist Teil des umfassenderen Themas einer verantwortungsvollen Wirtschaftpolitik. In dieser Frage haben die Afrikaner seit dem Gipfel von Kairo mit der Annahme der NEPAD-Erklärung über Demokratie, Regierungsführung, Wirtschaftspolitik und Unternehmensführung durch die Afrikanische Union und der feierlichen Erklärung der Konferenz über Sicherheit, Stabilität und Entwicklungs zusammenarbeit in Afrika (CCCDCA) erhebliche Fortschritte gemacht. Das vor Kurzem angenommene AU-Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung und das Übereinkommen von Algier über die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus enthalten Bestimmungen über die finanziellen Aspekte des Terrorismus und sehen spezifische rechtliche Maßnahmen vor. Gleichzeitig sind zahlreiche Initiativen auf regionaler Ebene im Gange, um im Zusammenhang mit der Arbeit der Financial Action Task Force (FATF) regionale Initiativen zur Bekämpfung der Geldwäsche einzurichten und zu entwickeln. Schließlich wird auch auf globaler Ebene multilateral weiterer Fortschritt erwartet im Rahmen der künftigen UN Konvention gegen Korruption (Unterzeichnung geplant für Dezember 2003) die einen umfassenden und multidisziplinären Ansatz hat indem sie die Notwendigkeit der Etablierung funktionaler Mechanismen zur Wiedererlangung von Vermögenswerten mit der Notwendigkeit zur Institutionalisierung vorbeugender Maßnahmen in Einklang bringt.

Bei der Ministerkonferenz von Ouagadougou brachte die afrikanische Seite ihre Bereitschaft, die Korruption anzupacken zum Ausdruck und rief die EU auf, bei der Umsetzung der afrikanischen Beschlüsse zusammenzuarbeiten und sich für konkrete Kooperationsmaßnahmen auf diesem Gebiet und die vorgeschlagenen spezifischen Maßnahmen einzusetzen [2]. Angesichts dieser neuen Rahmenbedingungen ist das Problem der rechtwidrig erworbenen Gelder, die Schätzungen zufolge eine Höhe von über der Hälfte der Auslandsschulden Afrikas erreichen und vorwiegend in ausländischen Banken angelegt sind, ein wesentlicher Bestandteil des Fortschrittsbedarfs, der im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung und der gegenseitigen Verantwortlichkeit besteht. Die Biregionale Gruppe sollte daher konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet einleiten. Die Europäische Kommission ist entschlossen, die Länder Afrikas in ihren Anstrengungen bei der Eindämmung und Verhinderung von Korruption zu unterstützen, durch technischen Rat auf der Basis von allgemeingültigen Prinzipien die Teil einer demnächst erscheinenden Mitteilung über eine verständlichen EU Politik gegen Korruption sind.

[2] Vereinbarte Niederschrift der Biregionalen Gruppe (Ouagadougou, 25.-26. November 2002)

Ferner bereitet die EU im Hinblick auf den in Ouagadougou festgelegten politischen Rahmen und im Interesse der Förderung verantwortungsvollen Regierens eine Reihe von Maßnahmen vor, um gegen illegalen Holzeinschlag vorzugehen. Illegaler Holzeinschlag ist in einigen Ländern zu einem ernsthaften Problem herangewachsen, das die Rechtsstaatlichkeit und die Prinzipien verantwortungsvollen Regierens untergräbt und so die umfassenderen Ziele gefährdet, die wir durch unsere Handelsbeziehungen mit Drittländern und Entwicklungskooperationsprogramme erreichen wollen. Um die afrikanischen Bemühungen zur Bekämpfung illegalen Holzeinschlags zu unterstützen, leistet die Europäische Kommission erhebliche Unterstützung für den Afrikanischen Ministerprozess über Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor. Hinter dieser Initiative steckt die Absicht, ein starkes politisches Engagement hervorzubringen, mit dem die Ursachen für illegalen Holzeinschlag in Afrika bekämpft werden und ein Aktionsprogramm zur Behebung ihrer Folgen entwickelt wird. Ferner entwickelt die Europäische Kommission derzeit einen ergänzenden Aktionsplan über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor, in dem ein Maßnahmenpaket vorgelegt wird, das die Einfuhr illegaler Hölzer und Holzerzeugnisse in die Europäische Union beschränken soll. Die EU begrüßt die fruchtbare Zusammenarbeit mit Afrika zu diesem Thema.

Die EU verpflichtet sich ebenfalls, die Zusammenarbeit mit Afrika im Bereich der Humanressource-Entwicklung zu vertiefen, insbesondere in Bezug auf die universelle Grundschulausbildung für Jungen und Mädchen, die ein wichtiger Bestandteil der Förderung von ist. Wie in der neuen Mitteilung über ,Ausbildung und Fortbildung im Zusammenhang mit Armutsreduzierung in Entwicklungsländern" erwähnt, hat die Alphabetisierung und die Ausbildung in Grundfertigkeiten für alle bedeutendend positive Auswirkungen auf Gesundheit, soziale und politische Beteiligung, Chancengleichheit, Wirtschaftswachstumsraten, Einkommen, Produktivität [Ausbildung] .......hat positive Auswirkungen auf .........(Abschnitt I.I und II.I). Das vorgeschlagene ERASMUS MUNDUS Program soll die Beteiligung von Studenten, Gelehrten und Institutionen der höheren Bildung aus EU Partnerländer einschließlich der Afrikanischen Union einschließen.

Die Mitteilung der Kommission über die Einbeziehung von Migrationsthemen in die Beziehungen der EU zu Drittländern bietet Raum für die Einleitung eines EU-Afrika-Dialogs zum Thema Migration, der fester Bestandteil der bestehenden vertraglichen Beziehungen zu den Ländern und Regionen Afrikas ist [3].

[3] Die neue EG Mitteilung zu IKT (Informations- und Kommunikations Technoligien) und Entwicklung bietet eine Grundlage auf der der sektorübergreifende Einfluss von IKT auf die meisten Aspekte der Entwicklung, und vornehmlich im Bereich guter Regierungspraxis herausgestellt werden kann, wie afrikanische Führer erkannt haben, die IKT als eine der Prioritätsprogramme im Rahmen von NEPAD identifiziert haben.

Unter den Themen, die prioritär diskutiert werden könnten sind die Förderung von Bemühungen von in der EU ansässigen Migranten, die beabsichtigen, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihres Herkunftslandes beizutragen, die Förderung nachhaltiger Rückkehr von Migranten zur Unterstützung lokaler Entwicklung, die Konsequenzen der Rekrutierung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus afrikanischen Ländern durch Industrienationen und die effiziente Verwendung von Rimessen in der makro-ökonomischen Entwicklung der Herkunftsländer.

Abschnitt 3. Bereich B. Verhütung und Beilegung von Konflikten

In diesem Bereich haben Europäer und Afrikaner in den letzten beiden Jahren Vertrauensbildung betrieben. Der herausragende Beschluss der AU im Juli 2002, einen Friedens- und Sicherheitsrat für den gesamten Kontinent einzusetzen, sowie die Annahme eines Arbeitsprogramms über Frieden und Sicherheit zeigten, dass die AU der Konfliktlösung vorrangige Bedeutung beimisst. Ziel dieses Programms ist die Stärkung der Zusammenarbeit mit den regionalen Organisationen Afrikas (ECOWAS, SADC, IGAD,...), die auch bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Konfliktprävention oder bei friedensfördernden Maßnahmen, die der AU- Friedens- und Sicherheitsrat beschließt oder genehmigt, eine Rolle spielen können. Die Annahme des gemeinsamen Standpunkts der EU über Konfliktprävention in Afrika im Mai 2001 unterstrich die Entschlossenheit der EU, ihre politische Partnerschaft mit der AU zu intensivieren und ihre verschiedenen Instrumente stärker auf den Bereich Konfliktprävention und Friedensschaffung zu richten.

Die festgelegten Bereiche für Dialog und Zusammenarbeit wurden in Ouagadougou als "Modellfall für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika" bezeichnet und umfassen den verstärkten Dialog (so kam etwa der AU-Kommissar für Frieden und Sicherheit in den letzten 15 Monaten regelmäßig mit Rat und Kommission zusammen), die Aufstellung einer Liste mit Institutionen und die Stärkung der afrikanischen Kapazitäten im Bereich Frühwarnung und präventive Diplomatie (zu der zahlreiche Mitgliedstaaten und die EG auf regionaler und gesamtafrikanischer Ebene beitragen). Einige Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und Antipersonen-Landminen (APL) sind ebenfalls im Gange.

Als ein erster Beitrag von europäischer Seite zur neuen Friedens- und Sicherheitsagenda der AU wurde am 2. April in Addis ein EG-Programm zur Unterstützung der friedenschaffenden Maßnahmen und Übergangsmaßnahmen der AU unterzeichnet. Ziel dieses Programms ist erstens die Finanzierung operativer Aktivitäten des Friedens- und Sicherheitsrats und zweitens die Arbeit am Aufbau der Kapazitäten der AU während der Übergangszeit. Dieses Unterstützungsprogramm stützt sich auf das vorläufige Arbeitsprogramm der AU über Friedens- und Sicherheitsfragen und finanziert vor allem Maßnahmen der AU zur Vermittlung und Friedensüberwachung. Die Not der Lage und die Entschlossenheit der AU haben die EG bereits veranlasst, im Wege des EG-Krisenreaktionsmechanismus (KRM) Friedensbemühungen unter Führung der AU zu unterstützen und zu finanzieren wie etwa im Fall von Burundi (AU-Beobachtungskommission).

Dieses EG Programm umfasst ebenfalls die Dimension eines regelmäßigen, in Addis angesiedelten Dialogs und eine Koordinierung zwischen den Gebern und dem AU-Kommissar für Frieden und Sicherheit, die auf Sachverständigenebene in einer erweiterten "technische Arbeitsgruppe" durchgeführt werden sollen, um die Wirksamkeit der Geberhilfe in diesem Bereich zu erhöhen und die Verfahren und Anforderungen der Geber aufeinander abzustimmen. Ferner dürfte dieser Prozess die Ermittlung von Lücken, Bedarf und Prioritäten für die Unterstützungsprogramme der Geber erleichtern. Ebenso angemessen wäre es, in Addis für einen regelmäßigen Meinungsaustausch zwischen dem AU-Kommissar für Frieden und Sicherheit, dem Vorsitzenden des Friedens- und Sicherheitsrats und den Botschaftern der Gebergemeinschaft über die kommenden Prioritäten im Bereich Konfliktprävention und deren Bedeutung im Hinblick auf die Unterstützung durch die Geber zu sorgen. Ähnlich sollten in den afrikanischen Hauptstädten auf Ebene der Teilregionen Vorkehrungen für die Koordinierung der Geber über Friedens- und Sicherheits angelegenheiten in Afrika getroffen werden.

Das würde die Geber, allen voran die EU, in die Lage versetzen, ein umfangreicheres Unterstützungspaket für die neuen Friedens- und Sicherheitsmechanismen der AU zu benennen und bereitzustellen. Die AU beziffert die geschätzten Kosten hierfür auf rund 100 Mio. US-Dollar für einen Zeitraum von drei Jahren. Für die Mitgliedstaaten wäre es in diesem Zusammenhang angemessen, umfangreiche Beiträge in Erwägung zu ziehen. Was die Arten möglicher Geberunterstützung anbelangt, so könnten diese das vollständige Spektrum einer Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und der operativen Unterstützung für Maßnahmen der Konfliktprävention und -lösung ausschöpfen, von Frühwarnsystemen, Vermittlertätigkeiten über Ausbildung für friedenserhaltende Maßnahmen bis hin zur logistischen und finanziellen Unterstützung für den Einsatz afrikanischer Friedenssicherungskräfte. Die oben genannte Fazilität für friedenunterstützende Maßnahmen (siehe Abschnitt 2, S. 5) sollte die afrikanischen Partner in die Lage versetzen, die Kosten im Zusammenhang mit Friedenseinsätzen in Afrika sowie die Kosten im Zusammenhang mit den afrikanischen Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich zu decken. Damit zur Unterstützung friedenssichernder Maßnahmen in Afrika mehr Mittel zur Verfügung stehen, wäre es angebracht, innerhalb des Entwicklungs ausschusses der OECD (DAC) einen Konsens zu suchen, um das im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe als unterstützungswürdig geltende Hilfespektrum auszuweiten auf die Unterstützung der afrikanischen Kapazitäten zur Durchführung friedenssichernder und damit zusammenhängender Maßnahmen.

Der Zugang zu natürlichen Ressourcen und die Umweltrisiken für Wasser, Boden und Luft können wegen der grenzüberschreitenden Natur ökologischer und natürlicher Ressourcen Konfliktursachen sein. So kann beispielsweise Wasserknappheit eine Konfliktquelle sein.

Daher ist die falsche Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen im Zusammenhang mit gewalttätigen Konflikten in Afrika in Betrachtung zu ziehen. Natürliche Ressourcen, die rechtmäßig zur Erwirtschaftung von Einnahmen für den Staatshaushalt ausgebeutet werden könnten, wurden häufig genutzt, um bewaffnete Konflikte zu finanzieren und zu verlängern. Kriege wurden auch geführt, um im Interesse des persönlichen Gewinns Kontrolle über wertvolle Ressourcen zu erhalten und so zum Preis von Menschenleben, Not und der Verarmung von Millionen von Menschen eine kleine Elite zu bereichern. Inzwischen wird anerkannt, dass dieses Phänomen eine wichtige Konfliktursache in Afrika ist. Im Falle der "Kriegsdiamanten" hat die erfolgreiche Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft zu dem innovativen Zertifikationssystem für Diamanten im Rahmen des Kimberley-Prozesses geführt, der den weltweiten Handel mit "Blutdiamanten" erheblich verringern dürfte. Vergleichbare Fälle wurden inzwischen im Zusammenhang mit den Holzreserven, Diamanten, Erdöl und vielen anderen wertvollen Ressourcen aufgegriffen, so unlängst in einer Resolution des UN-Sicherheitsrats im Januar im Zusammenhang mit dem Raubbau von Ressourcen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Viele andere Länder haben unter ähnlichem Raubbau gelitten. Die konfliktfördernde Rolle natürlicher Ressourcen muss unbedingt anerkannt werden und dies muss sich in den Strategien zur Wiederherstellung des Friedens widerspiegeln. Es scheint daher angebracht, in den Rahmen des EU-Afrika-Dialogs für Konfliktprävention einzubinden Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einzubeziehen.

Abschnitt 3. Bereich C. Ernährungssicherheit

In Ouagadougou hat der EU-Afrika-Dialog ein gemeinsames Dokument angenommen, das ein gemeinsames Verständnis von Ernährungssicherheit und der Rolle von Nahrungsmittelhilfe widerspiegelt und als Grundlage für die Entwicklung gemeinsamer Standpunkt in den Bereichen Biotechnologie, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Standards, Tierkrankheiten und Agrarforschung dient. Als erste konkrete Maßnahme vereinbarten die Minister auf Grundlage eines Vorschlags der EU, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Durchführung einer umfassenden Bewertung der bestehenden Frühwarnmechanismen in Afrika eingerichtet werden soll. [4] In Bezug auf Biotechnologie wurde die Verpflichtung eingegangen, schnellstmöglich für das Inkrafttreten des Cartagena-Protokolls und des internationalen Abkommens über pflanzengenetische Ressourcen für Lebensmittel und Landwirtschaft zu sorgen und die Minister brachten ihren gemeinsamen Willen zur Stärkung der afrikanischen Kapazitäten bei der Umsetzung dieser Abkommen zum Ausdruck.

[4] Kommunikee der Ministerkonferenz (Ouagadougou, 28 November 2002).

Im Zusammenhang mit den Millenniums-Entwicklungszielen und den Zielen des Welternährungsprogramms könnte der EU-Afrika-Dialog helfen, den politischen Willen zur Bekämpfung des Hungers zu stärken.

Der künftige Dialog sollte sich mehr auf die politische Dimension der Ernährungssicherheit konzentrieren und Probleme wie den Zugang zu produktiven Ressourcen (Boden, Wasser) und Eigenkapital behandeln. Das schließt auch die Suche nach Synergiemöglichkeiten sowie die Kohärenz von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene ein. Ebenso wichtig ist die Überprüfung von Politikfeldern mit Bezug zum Thema Ernährungssicherheit wie Fischerei, Handel und Umwelt. Der EU-Afrika-Dialog könnte ferner helfen, unterschiedliche Auffassungen zu überbrücken und Afrika und Europa in internationalen Foren näher zusammenzubringen, insbesondere in den Vereinten Nationen (FAO, IFAD, WEP), wo nach wie vor regionale Konstellationen vorherrschen.

Die gegenwärtige Ernährungskrise im südlichen Afrika und am Horn von Afrika bietet die Gelegenheit, den Dialog weiterzuentwickeln und mit der afrikanischen Seite zu ermitteln, wo Bedarf besteht, dem mittels langfristiger Entwicklungsstrategien zur Beseitigung der Armut, die den Zugang zu wichtigen Ressourcen, Vermögenswerten und Versorgungsleistungen für die Armen und eine bessere Politikgestaltung einschließen, begegnet werden kann.

Abschnitt 3. Bereich D - HIV/AIDS und andere Epidemien

Beide Seiten hatten einen ausführlichen und offenen Meinungsaustausch über die zerstörerischen Auswirkungen von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose auf Afrika und über den dringenden Handlungsbedarf.

Im Oktober 2002 stellt die Biregionale Gruppe übereinstimmend fest, dass Bedarf besteht, die Gesundheitssysteme in den afrikanischen Ländern innerhalb eines umfassenden Vorsorge-, Behandlungs- und Pflegerahmens zu stärken und die Aufwendungen der nationalen Regierungen (wie in Abuja im April 2001 vereinbart) und der internationalen Gebergemeinschaft für den Gesundheitssektor aufzustocken. Ferner herrschte Einvernehmen über den Bedarf eines gemeinsamen Konzepts in den Bereichen Preisstaffelung und Technologietransfer sowie lokale Produktion im Hinblick auf einen verstärkten Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln. Bei der Tagung in Ouagadougou begrüßte die afrikanischen Seite den unlängst von der Europäischen Kommission angenommenen Entwurf für eine Verordnung zur Verhinderung einer Umlenkung des Handels mit im Rahmen der Preisstaffelung günstiger abgegebenen Arzneimitteln. Das Engagement der AU im Hinblick auf die Verringerung/Beseitigung von Steuern und Zöllen, die diese Anstrengungen [5] untergraben, ist von wesentlicher Bedeutung und ein Bereich mit weiterem Diskussionsbedarf.

[5] Eine aktuelle Studie der GD Handel in 57 Entwicklungsländern kommt zu dem Schluss, dass sich die insgesamt für AIDS/Malaria/Tuberkulose-Arzneimittel erhobenen Zölle auf rund 3 Mrd. US-Dollar belaufen.

Die afrikanischen Seite forderte Unterstützung im Bereich der Informations-, Bildungs- und Kommunikationsprogramme, die auf die Verhütung von HIV/AIDS und anderen Epidemien abzielen und für die EG legt weiterhin Vorrang auf Verhütung und auf die Stärkung des Gesundheits- und Bildungssektors zu diesem Zweck. Ferner fordert die afrikanischen Seite Unterstützung für ein Informations- und Datenaustauschnetz mithilfe neuer Informationstechnologien, das im Rahmen des 8. EEF innerhalb der AKP-Länder programmiert wurde und für das derzeit die Projektermittlung läuft.

Die Gespräche bezogen sich auf zwei wesentliche Fragen: Einerseits auf die Schwierigkeit des Zugangs zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM) und dessen langsames Auszahlungsgebaren sowie auf den Bedarf für einen spezifischen Gesundheitsfonds für Afrika; andererseits auf die Umwandlung eines Teils der Schulden Afrikas in ein Programm zur Bekämpfung von HIV/AIDS und zur Verringerung der Armut. Zu diesen Fragen werden beide Kommissionen weitere Gespräche führen.

Bei der Ministertagung in Ouagadougou hob die afrikanischen Seite die Notwendigkeit hervor, dass die EU bei der Bereitstellung angemessener Mittel zur Beseitigung der Kinderlähmung in 45 afrikanischen Ländern hilft, in denen nach wie vor Fälle von Kinderlähmung auftreten. Zu diesem Zweck prüft die EG Möglichkeiten im Rahmen der Länder- und Regionalprogramme.

Abschnitt 3. Bereich E. Umwelt einschließlich Bekämpfung von Dürre und Desertifikation

Im Rahmen des EU-Afrika-Dialogs war dies einer der ursprünglichen Konsensbereiche (siehe auch: 3B). Besonders von afrikanischer Seite wurde der Bekämpfung von Dürre und Desertifikation große Bedeutung beigemessen und bei der dritten biregionalen Tagung in Brüssel wurde der Entwurf für ein gemeinsames Dokument über Umweltfragen angenommen. Die Prioritäten dieses Entwurfs beinhalten internationales Umweltmanagement, Zusammenarbeit in der Vorbereitung nationaler Strategien bezüglich nachhaltiger Entwicklung, Armut und Umwelt, die grenzüberschreitende und regionale Dimension von Umweltaspekten, die Stärkung der Kapazität afrikanischer Länder, internationale Umweltabkommen zu verhandeln und zu implementieren sowie die gemeinsame Suche nach Wegen, die Globale Umweltfazilität zu verbessern. Integriertes Wassermanagement sowie die Verhütung von Naturkatastrophen werden ebenfalls als Prioritäten hervorgehoben. Im Oktober 2002 legte die Afrikanische Union einen Vorschlag über prioritäre Umweltfragen vor, der eine Prüfung im Zusammenhang mit dem Kairoer Aktionsplan und dem Ergebnis des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung erforderte. Bei der Ministertagung im November 2002 in Ouagadougou wurde ein "Vermerk zum gemeinsamen Umweltpapier genehmigt, der die unterschiedlichen Elemente im Hinblick auf die unterschiedlichen Prioritäten miteinander in Einklang bringen sollte.

Im Vorfeld des Gipfels von Lissabon müssen insbesondere zwei Fragen behandelt werden: Erstens die Folgemaßnahmen zum Gipfel von Johannesburg. In diesem Zusammenhang verdienen die Initiativen in den Bereichen Wasser und Energie besondere Aufmerksamkeit, die über den umweltpolitischen Kontext hinausgreifen, insbesondere da die NEPAD diese Fragen auch getrennt behandelt. Zweitens die Konsolidierung eines auf den Rahmen der NEPAD/AU gestützten afrikanischen Aktionsplans, der die Folgemaßnahmen zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt. Dieser Plan sollte die beteiligten Akteure und Institutionen und auch den Bedarf für den Aufbau von Kapazitäten und ihre jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten benennen. Zugleich würde er als strategischer und schlüssiger Rahmen für die Unterstützung durch die Geber dienen. Die Kommission begrüßt eine aktive Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren.

Durch die Wasserinitiative bekräftigt die Europäischen Union ihren zugesagten Beitrag zur Verwirklichung der beim Weltgipfel [6] für nachhaltige Entwicklung vereinbarten Millenniums-Entwicklungsziele. (In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Mitteilung an Rat und Parlament die Einrichtung eines Wasserfonds aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds vorschlägt).Im Mittelpunkt der Initiative steht bis 2015 die Halbierung der Anzahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und grundlegender sanitärer Versorgung. Die zweite Stoßrichtung der Initiative ist die Unterstützung der Entwicklung von Plänen zur integrierten Wasser bewirtschaftung (IWRM) und zur effizienten Wassernutzung bis 2005, die Förderung der Annahme von Strategien, Plänen und Bewirtschaftungsformen für Flusseinzugsgebiete und insbesondere für grenzüberschreitende Einzugsgebiete. Die EU ist überzeugt, dass ein IWRM unter starker Beteiligung der Öffentlichkeit und unter Gewährleistung von Transparenz und Verantwortlichkeit ein Schlüsselkonzept zur Verwirklichung dieses Zieles ist.

[6] In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass eine Mitteilung an den Rat und das Parlament die Einrichtung eines EU Wasserfonds, finanziert durch den Europäischen Entwicklungsfonds, vorschlägt

Die EU-Wasserinitiative setzte sich dafür ein, dieses Ziel durch Koordination der EU-Mitgliedstaaten, der EG und EIB strategisch zu unterstützen. Erstes Ziel muss das Engagement auf der Ebene des jeweiligen Landes sein, in das Regierungen, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft einbezogen werden.

Im Rahmen der Wasserinitiative arbeitet die EU mit ihren Partnern zu folgenden Zwecken zusammen:

* Stärkung des politischen Handlungswillens und Hervorhebung des Beitrags von Wasser und sanitärer Versorgung zur Armutsverringerung

* Förderung besserer Formen der Wasserbewirtschaftung, darunter stärkere Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor und lokalen Interessenträgern sowie Aufbau institutioneller Kapazitäten

* verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit hin zu Konzepten für den gesamten Sektor

* Entwicklung einer regionalen Zusammenarbeit durch Hilfe bei der Umsetzung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Konfliktprävention.

Neben der besseren Koordinierung wasserbezogener Maßnahmen soll die Initiative auch innovative Finanzierungsmechanismen hervorbringen, um als Grundlage für eine nachhaltige Wasserfinanzierung zusätzliche Ressourcen und Partner anzuziehen.

Die afrikanische Komponente der Initiative wurde mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung für eine neue strategische Partnerschaft zwischen Afrika und der EU über Wasserangelegenheiten und sanitäre Versorgung auf höchster politischer Ebene bekräftigt.

Auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung hin wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit den Prioritäten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und der sanitären Versorgung sowie mit Fragen der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen (IWRM) befassen sollen. Die EU-Partner arbeiten mit dem Afrikanischen Ministerrat über Wasser (AMCOW), nationalen und lokalen Regierungen, der Zivilgesellschaft, privaten Interessenträgern und multilateralen Agenturen zusammen, um einen Beitrag zur Verwirklichung der wasserbezogenen Millenniums-Entwicklungsziele in Afrika zu leisten.

Die "EU-Afrika-Partnerschaft über Wasser und sanitäre Versorgung" wurde im Rahmen des EU-Afrika-Dialogs bekräftigt. Auf nationaler Ebene beinhaltet sie die Entwicklung geeigneter politischer Strategien und Maßnahmen für die Bereitstellung von Wasser und sanitäre Versorgung sowie für die integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen. Wasserbewirtschaftung ist auch eine Frage der regionalen Integration, wenn sie grenzüberschreitende Flussläufe und Seen betrifft. Das politische Engagement muss daher auch auf regionaler Ebene gestärkt werden. Unter Führung Griechenlands ist die Ausarbeitung einer Mittelmeerkomponente für die EU-Wasserinitiative im Gange.

Die EU-Energieinitiative für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung unterstreicht den politischen Willen der EU zur Unterstützung der Teile des Plans zur Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, in denen die Bedeutung von angemessenen, erschwinglichen und nachhaltigen Energiedienst leistungen hervorgehoben wird. Diese Verbesserung der Energiedienstleistungen für die Armen ist eine notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Die EU versteht unter "Energiedienstleistungen" eine breite Maßnahmenpalette von der verbesserten Bewirtschaftung und Nutzung von Biomasse, der Stromversorgung im ländlichen und halbstädtischen Umfeld bis hin zur Nutzung von Erdgas in Haushalten usw. Die Konzentration der NEPAD auf die Vernetzung bestehender Netze sollte erörtert werden, wenn dadurch hauptsächlich die gegenwärtig nicht versorgten armen Bevölkerungsgruppen mit Energiedienst leistungen versorgt werden sollen. Ein zentraler Aspekt der Initiative ist die Unterstützung der Entwicklung geeigneter Energiestrategien und entsprechender starker Institutionen. Die Initiative bemüht sich um aktive Partnerschaften mit Interessenträgern aus dem Privatsektor, Finanzierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft.

Schlüssel zum Erfolg künftiger Aktivitäten ist die Eigenverantwortung der Partnerländer, ausgeübt in Partnerschaften, die auf nationaler und regionaler Ebene aufgebaut werden, und auch durch die Zusammenarbeit mit der EIB auf Länderebene. Bislang stammen 15 von 22 Ländern, die sich an die Initiative angeschlossen haben, aus dem afrikanischen Kontinent. Im Zuge des Fortschreitens der Initiative werden sich weitere afrikanische Länder beteiligen. Um die Initiative in Afrika voranzutreiben, organisiert die Kommission Ende 2003 in Nairobi eine hochrangig besetzte Veranstaltung zum Thema Energie. Dies wird den Dialog zwischen der EU und Afrika zum Thema Energie und insbesondere über die Prioritäten der Partnerländer im Hinblick auf die Energie-Initiative der EU intensivieren. Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten unterstützen die Vorarbeiten für diese Veranstaltung. Eines der Gesprächsthemen sollte die Rolle der AU/NEPAD bei der Entwicklung von Strategien zur Verbesserung des Zugangs zu Energiedienstleistungen in Afrika sowie im Hinblick auf die voraussichtlichen Aufgaben der vorgeschlagenen Energiekommission für Afrika (AFREC) sein.

Die allgemeine Beachtung von Umweltthemen bei der Armutsbekämpfung sollte ein grundlegendes Prinzip in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika sein, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Umweltschutz nicht ein Entwicklungshindernis, sondern die Basis einer nachhaltiges Lebenshaltung ist. In diesem Zusammenhang muss unbedingt dem Querschnittscharakter der Umweltthematik Rechnung getragen werden, insbesondere im Hinblick auf Ernährungssicherheit, internationalen Handel einschließlich illegaler Holzfällerei, Beilegung und Prävention von Konflikten und regionale Integration.

Abschnitt 3. Bereich F. Regionale Zusammenarbeit und Integration/ Integration Afrikas in die Weltwirtschaft/den Welthandel

Seit dem Kairoer Gipfel hat die EU der regionalen Integration Vorrang eingeräumt und diese verstärkt gefördert, da diese zur Einbeziehung der afrikanischen Länder in die Weltwirtschaft beiträgt und eine entscheidende Rolle bei der Konsolidierung des Friedens und der Verhütung von Konflikten spielt. Das im Juni 2000 unterzeichnete EU-AKP-Partnerschaftsabkommen macht die Unterstützung regionaler Zusammen arbeit und Integration zu einem vorrangigen Thema. Inzwischen sind alle afrikanischen Richtprogramme unterzeichnet und die beauftragten afrikanischen Organisationen erhalten insgesamt 600 Mio. EUR in den kommenden fünf Jahren, von denen knapp 300 Mio. EUR für die wirtschaftliche Integration vorgesehen wurden. Ferner wurde die Bedeutung der regionalen Integration im Zusammenhang mit dem Barcelona-Prozess bekräftigt und insbesondere die Notwendigkeit der Integration der Länder des Südens untereinander. Der Mittelmeer-Regionalprozess kommt im Zeitraum 2000-2005 in den Genuss von rund 400 Mio. EUR.

Im September des Jahres2002 begannen die EU und die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) mit den Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA). Ein Schlüsselelement dieser Partnerschaft ist die regionale Integration zwischen AKP-Ländern. Die Schaffung größerer Märkte wird dazu beitragen , mehr lokale und ausländische Investitionen zu mobilisieren. Gleichzeitig führt die Harmonisierung von Politiken und Regeln auf regionaler Ebene zu mehr Transparenz und stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Partnerschaft bedeutet auch, dass Handelsabkommen so ausgestaltet werden müssen dass den spezifischen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbedingten Beschränkungen jedes AKP-Landes und jeder Region Rechnung getragen wird. Dies gilt in gleicher Weise für ihre Kapazität, ihre Volkswirtschaften and neue Handelsrahmenbedingungen anzupassen.

Die Verhandlungen werden in zwei Phasen geführt: eine erste (gegenwärtig laufende) Phase unter Beteiligung der EU und aller AKP-Länder und eine zweite Phase mit regionalen AKP-Gruppierungen. Die EU ist bereit Verhandlungen mit den Regionen zu beginnen und Vorbereitungen für diese Verhandlungen zu beschleunigen, vor allem mit jenen Regionen die bereits ihre Bereitschaft signalisiert haben, Verhandlungen spätestens im September 2003 zu beginnen.

In diesem Zusammenhang hoben beide Seiten bei der zweiten EU-Afrika-Ministertagung in Ouagadougou die Bedeutung hervor, zwischen den regionalen Wirtschaftszusammenschlüssen, die mit der EU WPA-Verhandlungen führen, und den regionalen Wirtschafts gemeinschaften im Hinblick auf die Errichtung der in der Gründungsakte der Afrikanischen Union vorgesehenen Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft für Kohärenz zu sorgen. Konsultationen sind zwischen der EU- und der AU-Kommission vorgesehen, um Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen regionalen Integrationsprozessen in Afrika und en WPA Verhandlungen zu prüfen..

Die EU und Afrika werden ihre Zusammenarbeit und regelmäßigen Dialog in WTO-Angelegenheiten fortsetzen vornehmlich im Zusammenhang mit der Entwicklungsagenda von Doha im Hinblick auf die Einbeziehung der Entwicklungsdimension in alle Verhandlungsbereiche. Die EU ist entschlossen wichtige Fortschritte während der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancun in allen Verhandlungsbereichen zu machen. Bei den DEA -Verhandlungen berücksichtigt die EU die präferentiellen Handelsbeziehungen, die sie mit Afrika entwickelt hat, in einer Weise, dass das multilaterale Handelssystem und die bilateralen Handelsabkommen komplementär sind und sich gegenseitig unterstützen. Dies ist von besonderer Bedeutung auf Gebieten wie Marktzugang, Landwirtschaft, intellektueller Eigentumsrechte, Zugang zu Medikamenten, spezielle und differentielle Behandlung ebenso wie die sogenannten Singapurthemen (Investitionen, Wettbewerb, Handelserleichterung und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen).Die EU ist entschlossen, ihre Unterstützung zur Stärkung der Kapazitäten afrikanischer Länder und Regionen im Hinblick auf eine umfassende Teilnahme an den WTO- und WPA-Verhandlungen fortzusetzen. In diesem Zusammenhang leistet die EU den bei Weitem größten Anteil an handelsbezogener technischer Hilfe bzw. an Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten in Afrika unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Komponente.

Abschnitt 3. Bereich G : Auslandsschulden

Bei einer ersten Ministerkonferenz im Oktober 2001 in Brüssel wurde beschlossen, dass eine EU/AKP-Sachverständigengruppe einen gemeinsamen Bericht über die Schuldenkrise in Afrika und über ihre Auswirkungen auf die Entwicklungsperspektiven des Kontinents ausarbeiten soll. Beide Seiten haben ihren eigenen Berichtsentwurf vorgelegt, in denen sie unterschiedliche Standpunkte vertreten. Trotz einiger konsensfähiger Bereiche gelang es bislang nicht, eine Einigung über einen gemeinsamen Bericht herzustellen.

Bei der Ministertagung in Ouagadougou wurde vereinbart, Gespräche im Rahmen einer Sachverständigensitzung weiterzuführen, die die Arbeit an dem gemeinsamen Bericht vorantreiben sollen. Die Kommission hofft auf ein rechtzeitiges Stattfinden dieser Sitzung, so dass deren Ergebnisse in die Vorbereitung des zweiten Gipfels einfließen können.

Wann auch immer der zweite EU-Afrika-Gipfel stattfinden sollte, sollte es möglich sein, zu einer förmlichen politischen Verpflichtung zur Weiterführung der Gespräche über mögliche Wege zur Sicherstellung einer erfolgreichen Durchführung des Schuldenerlasses im HIPC Rahmen und der Vertiefung und/oder Erweiterung des Schuldenerlasses im Rahmen geeigneter Foren (Leitungsgremien von G8, IMF/Weltbank, Pariser Club, usw.) zu gelangen.

Die Kommission hat beschlossen, als Beitrag zum Schuldendialog eine Studie zu finanzieren, welche die Optionen für einen über die HIPC hinausgehenden Schuldenerlass prüfen soll. Diese Studie wird von der Kommission in vollem Umfang finanziert und betreut. Die Kommission sorgt dafür, dass ihre Studie den Standpunkt der Mitgliedstaaten, der afrikanischen Ländern, der Weltbank/des IWF und anderer interessierter Partner berücksichtigt und diesen zugänglich gemacht wird. Sobald die Studie fertiggestellt ist, ist die Kommission bereit, die einschlägigen Elemente dem EU-Afrika-Dialog als Beitrag zu unterbreiten.

Bislang hat die Kommission über 1,275 Mrd. EUR für die HIPC-Initiative zugesagt: 734 Mio. EUR als Geber zum HIPC-Treuhandfonds, 485 Mio. EUR als Kreditgeber, - den aktuellen Beschluss des EG-AKP-Ministerrates in Höhe von 125 Mio. EUR eingeschlossen -, sowie zusätzlich 60 Mio. EUR, wiederum als Kreditgeber -, zur Schuldenerleichterung in Bezug auf all die den am wenigsten entwickelten AKP-HIPCs gewährten Sonderdarlehen, die nach der vollen Einführung der HIPC-Initiative verbleiben würden.. Darüber hinaus hat sich die Kommission weiterhin verpflichtet, auf Grundlage einer gerechten Lastenverteilung, die potenziellen Kosten der Zuzahlung ("topping-up") zu tragen, d.h. den zusätzlichen Schuldenerlass, der auf einer Fall zu Fall Basis von einzelnen Ländern, die besonders unter von außen verursachten Katastrophen wie z.B. den weltweiten wirtschaftlichen Abschwung und den Verfall der Rohstoffpreise leiden. In diesem Hinblick wird die Bewilligung einer weiteren Unterstützung über 335 Mio. EUR vom Ministerrat in seiner Sitzung am 16. Mai erwartet.

Abschnitt 3. Bereich H.: Rückgabe gestohlener oder rechtwidrig ausgeführter Kulturgüter

Der Dialog über Kulturgüter hat die politischen Beziehungen zwischen Afrika und der EU um eine bedeutende Dimension ergänzt. Die Frage der Rückgabe gestohlener oder rechtwidrig ausgeführter Kulturgüter muss im Zusammenhang mit systematischem Diebstahl, heimlichen Ausgrabungen und illegalem Handel gesehen werden, die dem kulturellen Erbe in den afrikanischen und den europäischen Ländern nach wie vor ernsthaft Schaden zufügen. Außerdem hat die Entnahme von Kulturgütern für die afrikanischen Länder einen hohen symbolischen Wert im Hinblick auf den Aufbau kultureller Identität und die moralische Rehabilitierung in Bezug auf die koloniale Vergangenheit.

Zunehmend wächst das Bewusstsein um die Notwendigkeit eines besseren Schutzes des kulturellen Erbes gegen illegalen Handel sowie die Erkenntnis, dass jedes Land zumindest über eine angemessene repräsentative Sammlung seines Kulturerbes verfügen sollte. Unlängst haben die auf dem Kunstmarkt wichtigsten Länder Maßnahmen getroffen, um den einschlägigen internationalen Übereinkommen beizutreten und ethische Überlegungen gewinnen in der Debatte immer mehr an Raum.

Ein Durchbruch im EU-Afrika-Dialog über Kulturgüter wurde durch eine Ad hoc-Sachverständigengruppe erreicht, die vom 13.-14. November 2002 in Addis Abeba zusammenkam und einige Leitsätze und konkrete Empfehlungen für Maßnahmen formulierte. Auf den Bericht der Sachverständige hin forderte die Ministertagung in Ouagadougou eine vorläufige Aufstellung aller derzeit laufenden Kooperations maßnahmen zwischen der EU und afrikanischen Akteuren im Hinblick auf die Entwicklung konkreter Vorschläge für Zusammenarbeit. Die EU arbeitet gegenwärtig an dieser Aufstellung und hofft, dass ein erster Entwurf mit der afrikanischen Seite vor dem Gipfel erörtert werden kann.

Gestützt auf die vertrauensschaffenden Maßnahmen sollte der Dialog über Kulturgüter

- mehr Gewicht auf ethische und kulturelle Argumente legen, das Bewusstsein für die durch Diebstahl und rechtwidrige Ausfuhr von Kulturgütern hervorgerufenen Schäden wecken und in den entsprechenden Branchen Ethik-Kodices fördern;

- den Beitritt aller Länder in der EU und Afrika zu den entsprechenden internationalen Übereinkommen fördern, insbesondere dem UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie dem UNIDROIT-Übereinkommen von 1995 über gestohlene oder unrechtmäßig ausgeführte Kulturgüter; abgestimmte Maßnahmen auf EU Ebene im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens von 1970 zugunsten besonders gefährdeten archäologischen oder ethnologischen Materials aus bestimmten afrikanischen Ländern können in Erwägung gezogen werden.

- Entwicklung und Unterstützung von Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten in afrikanischen Ländern, insbesondere gezielte kulturelle Hilfepakete, die spezifisch auf das Problem gestohlener und rechtswidrig ausgeführter Kulturgüter zugeschnitten sind, in Bereichen wie Aufstellungen und Informationsaustausch, Erhaltung, Schulungen, Ausbau archäologischer Stätten, Forschung, Sicherheit und Polizei/Zoll.;

- Unterstützung der Tätigkeit der UNESCO auf diesem Gebiet und Einbeziehung erfahrener Akteure des Kulturlebens von beiden Seiten.

Abschnitt 4. Ein neuer Dialog über Lissabon hinaus

Bei der Ministertagung in Ouagadougou schlug die europäische Seite die "Plattform für die künftigen Beziehungen zwischen Afrika und der EU" [7] vor, die einen flexibleren, einfacheren, unmittelbareren und politischen Dialog fordert, der ein intensiveres Zusammenspiel mit dem bestehenden Dialog und den vertraglichen Beziehungen sicherstellt.

[7] Anhang 1.

Die afrikanische Seite machte konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Dialogs und brachte insbesondere die Notwendigkeit zum Ausdruck, die Kommissionen damit zu beauftragen, das Zusammenwirken zu verbessern und alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu prüfen.

In diesem Zusammenhang könnten die Missionsleiter der EU in Addis Abeba eine wichtigere Rolle spielen. Ferner besteht Bedarf, über arbeitsfähige Modalitäten für den regelmäßigen Dialog mit Afrika auf der Ebene hoher Beamter und politischer Funktionsträger nachzudenken.

A . Dialog auf politischer Ebene und auf Ebene der hohen Beamten:

* EU-Afrika-Gipfel könnten alle drei bis vier Jahre veranstaltet werden und sollten vorzugsweise zusammen mit einer Tagung des Europäischen Rates oder einem AU-Gipfel veranstaltet werden.

* Zwischen den Gipfeln könnte eine Ministertagung eine Bestandsaufnahme durchführen, die ebenfalls zusammen mit geplanten Ministertagungen der EU oder der AU stattfinden könnten.

* Zwischen den beiden Kommissionen und über ihre jeweiligen Troikas könnten gegebenenfalls regelmäßige Kontakte der politischen Funktionsträger und der hohen Beamten stattfinden.

B. Die Biregionale Arbeitsgruppe auf Beamtenebene

Das gegenwärtige System einer Biregionalen Arbeitsgruppe hoher Beamter, in der nahezu alle AU- und EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hat sich als Instrument für den Dialog und die Koordinierung als nicht wirksam erwiesen. Eine kleinere Beamtengruppe (mit 5 bis 10 Teilnehmern von jeder Seite), die regelmäßig zusammenkommt, könnte wirksamer Koordinierungsarbeit leisten und Bestandsaufnahmen des Dialogs durchführen. Diese Beamten würden nach ihren persönlichen Fähigkeiten ausgewählt und wären den entsprechenden Räten in Addis und Brüssels verantwortlich. Außerdem könnten sie gegebenenfalls den Rat von Sachverständigen einholen.

Damit diese koordinierende Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufnehmen und der Dialog tatsächlich als ständiger Prozess aufrechterhalten werden kann, bedarf es offensichtlich der Stärkung eines Dialogs zuallererst auf der Ebene der EU-Missionen bei der AU in Addis.

C. Regelmäßiger Dialog zwischen der AU und den Missionsleitern in Addis Abeba

Ein regelmäßiger Dialog sollte stattfinden zwischen den Botschaftern der Geber und den für Frieden und Sicherheit zuständigen AU-Kommissaren/dem Vorsitz des Friedens- und Sicherheitsrates im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus den AU-Botschaftern und den Gebern, die wahrscheinlich die meisten Missionsleiter der EU in Addis umfasst (siehe Abschnitt 3 Bereich B - Seite 10). Es wäre angebracht, im Vorfeld dieser Tagungen (auf Arbeitsebene und auf Botschafterebene) ebenfalls für geeignete Koordinierung zu sorgen. Auch hier wäre ein regelmäßiger Dialog der EU-Missionsleiter mit der AU-Kommission und dem lokalen Vorsitz und/oder der Troika der Ständigen Vertreter nötig, der sich mit dem umfassenderen Spektrum der AU-Agenda (einschließlich der Friedens- und Sicherheitsagenda, aber auch darüber hinaus) befassen sollte. Dieser regelmäßige Dialog sollte Vorlagen für die Arbeit der oben genannten Biregionalen Arbeitsgruppe liefern.

D. Dialog mit den afrikanischen Missionsleitern in Brüssel

Ohne in Bezug auf den oben genannten Dialog in Addis Doppelarbeit zu leisten, könnten ebenfalls regelmäßige Zusammenkünfte zwischen den Botschaftern der EU und Afrikas in Brüssel ins Auge gefasst werden und auch Zusammenkünfte zwischen der Afrika-Arbeitsgruppe der EU-Troika und einer Troika afrikanischer Botschafter.

E. Die Kommissionen der AU und der EU

Wie in Ouagadougou vereinbart, sollte mit Hilfe beider Kommissionen die Arbeit vorbereitet und die Dynamik des Koordinierungsprozesses im EU-Afrika-Dialog aufrechterhalten werden.

ANHANG

EU-Afrika-Ministerkonferenz Ouagadougou, 28. November 2002

EU-Plattform für die künftigen Beziehungen zwischen Afrika und der EU

1. Der EU-Afrika-Gipfel im April in Kairo war der historische Beginn eines vertieften EU-Afrika-Dialogs und setzte einen Prozess in Gang, der zum für den 4.-5. April 2003 in Lissabon geplanten EU-Afrika-Gipfel führen soll.

Da es wichtig ist, eine gemeinsame Vorstellung in Bezug auf den Dialog zu entwickeln, ist es nun an der Zeit, Überlegungen über den Dialog nach dem Lissabonner Gipfel - die "Post-Lissabon-Agenda" - einzuleiten, auch im Hinblick auf die Folgemaßnahmen im Rahmen des Kairoer Aktionsplans. Es ist Sache der Staats- und Regierungschefs, in Lissabon über die Zukunft des Dialogs zu entscheiden.

2. Im Hinblick auf die weichenstellenden Ereignisse auf gesamtafrikanischer Ebene seit dem Gipfel von Kairo im Jahr 2000 ist die EU der Auffassung, dass der Gipfel einen Rahmen für den künftigen EU-Afrika-Dialog nach Lissabon erarbeiten sollte, der die Errichtung der Afrikanischen Union und der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) berücksichtigt.

Die EU sieht in der Afrikanischen Union die zentrale Organisation für Frieden, Sicherheit und regionale Integration auf dem afrikanischen Kontinent. Ferner sieht sie sich selbst in Bezug auf ihren Aufbau, ihre Strukturen und ihre Aufgaben als natürlichen Partner der Afrikanischen Union. Vor der AU liegt eine lange und schwierige Aufgabe und die EU wird sich bemühen, die AU in bestimmten Bereichen sowie allgemein beim Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen.

Die EU nimmt die der AU und der NEPAD überantworteten Aufgaben und Zuständigkeiten zur Kenntnis. Sie sieht darin eine neue Grundlage für die Beziehungen zwischen der EU und Afrika. In diesem Sinne ist die NEPAD ein Rahmen, der zur Stärkung des EU-Afrika-Dialogs beitragen dürfte.

Der EU-Afrika-Dialog ist das einzige Forum, in dem Afrika und Europa Fragen von Interesse für den gesamten Kontinent erörtern können. Unter Berücksichtigung der Bedeutung von AU und NEPAD erwartet die EU von afrikanischer Seite Vorschläge über die Möglichkeiten der Weiterführung des Dialogs und der Zusammenarbeit in ihrer derzeitigen, ganz Afrika einschließenden Form.

Was die EU betrifft, so sollte sich der Dialog stärker auf politische und gesamtafrikanische Fragen konzentrieren und dabei auf eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Prioritäten beschränken. In diesem Zusammenhang sollten klare Ziele festgelegt werden, die im Hinblick auf die angestrebten Ergebnisse zu nachweislichen Fortschritten führen.

3. Der Lissabonner Gipfel sollte nach Auffassung der EU den Dialog zwischen Afrika und der EU dahingehend stärken, dass er flexibler und wirksamer gemacht wird und den Dialog und die Zusammenarbeit im Rahmen anderer bestehender Strukturen ergänzt.

Flexibilität und Effizienz

Es sollten flexiblere und wirksamere Arbeitsmethoden geschaffen werden. Tagungen sollten in kleinerem Rahmen stattfinden und an die zu erörternden Themen angepasst werden, wobei den unterschiedlichen Kompetenzen der beteiligten Gremien gebührend Rechnung zu tragen ist. Leitgedanke soll es sein, die geeignete Zusammensetzung nach Maßgabe der Themen zu bestimmen.

Im Hinblick auf die Stärkung der Wirksamkeit des Dialogs und zu dessen Vorbereitung sollte dafür Sorge getragen werden, dass beide Seiten in kleineren Gruppen zusammenkommen. Gegebenenfalls könnte die EU, um sich vertreten zu lassen, stärker auf Koordinatoren (Präsidentschaft und EU-Kommission) oder auf die EU-Troika zurückgreifen. So könnten Koordinatoren helfen, für mehr Kontinuität und eine stärkere Konzentration auf die Vorbereitung des Dialogs sorgen und dadurch die Regelmäßigkeit, Wirksamkeit und Flexibilität verbessern.

Der Dialog soll hauptsächlich im Rahmen von Zusammenkünften 1) auf Beamtenebene im kleineren Kreis, die beide Seiten vertreten sowie 2) im Rahmen von Zusammenkünften spezifischerer Art in Ad hoc-Gruppen stattfinden. Ferner sollten Foren unter Einbeziehung von NRO und der Zivilgesellschaft sowie von Regierungsvertretern möglich sein.

Den Gesamtrahmen des Dialogs würde weiterhin der EU-Afrika-Gipfel in voller Besetzung bilden. Die Tagesordnungen für die Zusammenkünfte sollten im Interesse der Sachdienlichkeit flexibel bleiben und in der Lage sein, auf Chancen und Entwicklungen zu reagieren.

Komplementarität

Der EU-Afrika-Dialog muss unbedingt eine Ergänzung zum Dialog und zur Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Strukturen (nicht zuletzt EU-AKP, EU-MEDA, EU-SADC, und EU-ECOWAS; VN; WTO; Weltbank/IWF und HIPC) darstellen sowie einen zusätzlichen Nutzen gegenüber diesen Strukturen bieten. In diesem Sinne wäre der EU-Afrika-Dialog auf gesamtafrikanischer Ebene eine sinnvolle Ergänzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Rahmen des Cotonou-Abkommens, der Zusammenarbeit mit dem Afrika südlich der Sahara, der Zusammenarbeit im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Partnerschaftsabkommens (MEDA) für die nordafrikanischen Länder sowie der Handels- und Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Südafrika, wo der Schwerpunkt überall auf der nationalen und subregionalen Ebene liegt.

Top