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Document 52003DC0062

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich nach der Konferenz in Kiew 2003

/* KOM/2003/0062 endg. */

52003DC0062

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich nach der Konferenz in Kiew 2003 /* KOM/2003/0062 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich nach der Konferenz in Kiew 2003

INHALT

1. Einleitung

2. Der ,Umwelt für Europa"-Prozess im Überblick

3. Die neue politische Landschaft und ihre Folgen für die Zukunft des ,Umwelt für Europa"-Prozesses

4. Ziele der EU-Umweltzusammenarbeit innerhalb eines größeren Europas

5. Von den Zielen zur Praxis: Prioritäten für die Umweltzusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern

5.1. Die 13 EU-Bewerberländer

Die Gruppe der 10 neuen EU-Mitgliedstaaten 2004

Bulgarien und Rumänien

Türkei

5.2. Die westlichen Balkanländer

5.3. Die Westlichen NUS und der Kaukasus

5.4. Die NUS-Länder und Zentralasien

6. Künftige Zusammenarbeit der Kommission mit dem Prozess ,Umwelt für Europa"

6.1. Verlagerung auf die NUS

6.2. Die Auswirkungen auf die Rechtsinstrumente

6.3. Die Rolle der Regionalen Umweltzentren

7. Schlussfolgerungen

1. Einleitung

In den letzten drei Jahrzehnten wurde die europäische Zusammenarbeit im Umweltschutz und in der nachhaltigen Entwicklung enorm ausgedehnt. Diese Entwicklung reicht zurück bis zu den ersten gemeinsamen Umweltvorschriften, die in den 70er und Anfang der 80er Jahre erlassen wurden. Aus der Zeit stammen auch die ersten europäischen Übereinkommen [1] und regionalen Initiativen wie die Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz des Nordost-Atlantik.

[1] Insbesondere das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und die Protokolle der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE).

Seit Mitte der 80er Jahre hat diese Zusammenarbeit vor allem durch die folgenden drei Faktoren an Dynamik gewonnen:

* Stärkung der EU-Umweltpolitik infolge der Aufnahme des Umweltkapitels in den EU-Vertrag im Zuge der Einheitlichen Europäischen Akte aus dem Jahre 1986 und deren Fortführung mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam; Verabschiedung der Umweltaktionsprogramme der Kommission (UAP), zuletzt des 6. UAP (2001-10).

* die enormen ökologischen Herausforderungen und Belastungen in den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOEL) und den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) [2] in Folge des Zusammenbruchs des Ostblocks, und den sich damit eröffnenden neuen Möglichkeiten für gemeinsame Maßnahmen.

[2] Diese Gruppe von Ländern hat jüngst den Wunsch geäußert, "Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens" genannt zu werden.

* die auf dem Rio-Gipfel 1992 eingegangene Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung und die Verhandlungen über weltweite Übereinkommen, wie z.B. über die Ozonschicht, den Klimaschutz und die Biodiversität.

Anfang der 90er Jahre wurden Anstrengungen unternommen, die wachsende Zahl von Einzelmaßnahmen in einer aufeinander abgestimmten, europaweiten Umweltzusammenarbeit zu koordinieren. 1991 fand die erste Konferenz der europäischen Umweltminister im Schloss Dobris in der Tschechischen Republik statt. Ziel war die Schaffung von politischen Rahmenbedingungen für gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und für eine nachhaltige Entwicklung in ganz Europa, um so die neu entstehenden demokratischen, marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaften der MOEL und NUS in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre Kräfte für den Umweltschutz zu bündeln, um die dringlichsten ökologischen Probleme in dieser Region angehen zu können.

Auf der Konferenz im Schloss Dobris wurde der Prozess ,Umwelt für Europa" ins Leben gerufen, mit dem diese Bestrebungen unterstützt werden sollten und dessen Mandat auf den Konferenzen in Luzern (1993), Sofia (1995) und Aarhus (1998) erneut bestätigt wurde. Die fünfte Konferenz der europäischen Umweltminister wird vom 21. bis 23. Mai 2003 in Kiew stattfinden.

Die Kiew-Konferenz findet vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen in Europa und sich neu abzeichnender Herausforderungen statt. Vor allem die folgenden vier Entwicklungen stehen dabei im Vordergrund:

* Die Erweiterung der Europäischen Union von 12 (1991) auf 25 Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 und der Ausbau wichtiger bilateraler Partnerschaften zwischen der EU und ihren Nachbarstaaten in Südosteuropa, im NUS- und Mittelmeerraum.

Diese Entwicklungen werden erneut deutlich machen, dass im erweiterten europäischen Raum die EU die wichtigste treibende Kraft auf den Gebieten Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung ist.

* Es gilt, Antworten auf die Fragen und Problemstellungen zu finden, die sich in dem Jahrzehnt zwischen den Weltgipfeln zur nachhaltigen Entwicklung in Rio 1992 und Johannesburg 2002 ergeben haben. Dabei geht es vor allem um die Ziele des Umsetzungsplans und die in Johannesburg vereinbarten Partnerschaften.

* Die Verfolgung der Ziele der Entwicklungsagenda von Doha, insbesondere die Verknüpfung von Handel und Umweltschutz.

* Die wachsende Einsicht in die Notwendigkeit, dass vor allem angesichts der begrenzten Mittel, des erforderlichen politischen Rückhalts auf höchster Ebene sowie der verwaltungstechnischen und finanziellen Unterstützung, die vielfältigen Maßnahmen für den Umweltschutz in Europa zusammengeführt und das europaweite Umweltmanagement verbessert werden müssen (wie z. B. unzureichende Rechtsgrundlagen, geringe institutionelle Unterstützung, keine Umsetzung usw.).

In dieser Mitteilung erläutert die Europäische Kommission, wie ihrer Auffassung nach die Umweltzusammenarbeit zwischen der erweiterten EU und ihren europäischen Nachbarn in den nächsten fünf Jahren fortgesetzt werden könnte. Sie soll einen Beitrag zu den Diskussionen im Rahmen der Kiew-Konferenz über die künftige Entwicklung einer solchen Zusammenarbeit aber auch über die Zukunft des ,Umwelt für Europa"-Prozesses leisten.

2. Der ,Umwelt für Europa"-Prozess im Überblick

Dem ,Umwelt für Europa"-Prozess kommen zwei wichtige Aufgaben zu: Erstens bildet er durch die Veranstaltung von Ministerkonferenzen, die von der UNECE koordiniert werden [3], den gesamteuropäischen Rahmen für die Umweltzusammenarbeit. Bei der Bewertung von Fortschritten und der Festlegung von Schwerpunkten spielen die von der Europäischen Umweltagentur vorgelegten Berichte über den Zustand der Umwelt in Europa eine wichtige Rolle. Der nächste (dritte) Bericht wird für die Kiew-Konferenz erstellt. Zweitens soll der Prozess zu Verbesserungen der Umweltsituation in den MOEL und NUS führen, für die 1993 ein Umweltaktionsprogramm verabschiedet wurde, das wiederholt auf Ministerkonferenzen bestätigt worden ist.

[3] Wirtschaftsausschuss für Europa der UN (http://www.unece.org/ )

Die wichtigsten Gremien für den ,Umwelt für Europa"-Prozess sind:

- die Taskforce des Umweltaktionsprogramms (UAP-Taskforce), deren Vorsitz von der Europäischen Kommission gemeinsam mit einem Umweltminister der NUS-Region (gegenwärtig Georgien) wahrgenommen wird. Ziel ist die Einbeziehung von Umweltfragen in die wirtschaftlichen und politischen Reformprozesse, indem die institutionellen und personellen Kapazitäten für das Umweltmanagement ausgebaut und eine effiziente Verwendung der Mittel gefördert wird. 1993 haben die Minister die in Paris ansässige Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gebeten, das Sekretariat zu übernehmen.

- der Projektvorbereitungsausschuss (PPC), der 1993 eingesetzt wurde, um Umweltinvestitionen in den MOEL und NUS zu mobilisieren. In ihm sind Geberländer und internationale Finanzinstitute vertreten, den Vorsitz führt derzeit das Ministerium für Internationale Entwicklung des Vereinigten Königreichs. Das Sekretariat ist bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in London angesiedelt.

- das Regionale Umweltzentrum für Mittel und Osteuropa [4], das 1990 von der Europäischen Kommission, den USA und Ungarn als unabhängige, gemeinnützige Organisation in Budapest gegründet wurde und den Auftrag hat, bei der Lösung von Umweltproblemen in Mittel- und Osteuropa Hilfe anzubieten. Hierzu fördert das Zentrum die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen, Regierungen und Unternehmen, unterstützt den freien Informationsaustausch und fördert die öffentliche Beteiligung an der Entscheidungsfindung in Umweltfragen. Seit 1998 wurden auch regionale Umweltzentren in der Republik Moldau, der Ukraine, dem Kaukasus, Zentralasien und Russland mit einem ähnlichen Aufgabenprofil eingerichtet.

[4] (http://www.rec.org/ )

Auf der letzten ,Umwelt für Europa"-Ministerkonferenz in Aarhus 1998 wurde vereinbart, dass angesichts der anstehenden Erweiterung der Europäischen Union die UAP-Taskforce und der PPC ihre Tätigkeit neu ausrichten und sich stärker auf die NUS und die MOEL konzentrieren sollten, die nicht in den Beitrittsprozess eingebunden sind. Zwischenzeitlich hat das Regionale Umweltzentrum in Budapest das Sekretariat der UAP-Taskforce für die MOEL übernommen (einschließlich der fünf westlichen Balkanländer).

3. Die neue politische Landschaft und ihre Folgen für die Zukunft des ,Umwelt für Europa"-Prozesses

Seit 1998 hat sich die politische Landschaft, in die der ,Umwelt für Europa"-Prozess eingebettet ist, tiefgreifend verändert. Die bei weitem größten Auswirkungen auf seine künftige Entwicklung wird dabei die anstehende EU-Erweiterung haben. Nach der offiziellen Eröffnung der Verhandlungen 1998 haben die Beitrittsländer ihre Anstrengungen forciert, das EU-Umweltrecht zu übernehmen und umzusetzen. Verbunden damit war eine Ausweitung der institutionellen Kapazitäten und eine Erhöhung der Umweltinvestitionen.

Im April 2003 werden die Beitrittsverträge mit zehn Ländern unterzeichnet, so dass die EU nach der Ratifizierung der Verträge ihre neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 begrüßen kann. Mit ihrem Beitritt sind all diese Länder auch die rechtliche Verpflichtung eingegangen, das EU-Umweltrecht umzusetzen und durchzusetzen. Bulgarien, Rumänien und die Türkei werden auch in Zukunft als Teil ihrer Beitrittsvorbereitungen ihre Gesetzgebung in Einklang mit dem EU-Recht bringen.

Abgesehen von den Beitrittsländern sind die Länder Südosteuropas ebenfalls aktiv damit befasst, ihre Gesetzgebung mit dem EU-Recht zu harmonisieren. Die Wiederherstellung des Friedens und die politischen Veränderungen in Südosteuropa seit 1998 haben die Aussichten auf eine engere Umweltzusammenarbeit verbessert. Der 1999 ins Leben gerufene Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU hat hierfür die Strukturen vorgegeben und die Angleichung an EU-Standards, auch im Umweltbereich, als Ziel festgelegt.

Nicht nur in den MOEL, sondern auch in den zwischen der EU und den meisten der NUS geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die in dem Zeitraum 1997-99 in Kraft traten, wurde eine Annäherung der Gesetzgebung an die Umweltstandards der EU als Schwerpunkt festgelegt. In diesen Abkommen wurde vereinbart, regelmäßig hochrangige Gespräche über Umweltbelange im Rahmen der PKA-Gipfel zu führen, Kooperationsräte einzuberufen und im Falle von Russland und der Ukraine besondere Unterausschüsse für Umweltfragen einzurichten. Die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und anderen europäischen Nachbarländern wurde zu einem wichtigen Motor bei der Festlegung schärferer Umweltauflagen, beim Ausbau der Zusammenarbeit in Kernfragen wie dem Klimaschutz und bei der Förderung von Umweltinvestitionen.

4. Ziele der EU-Umweltzusammenarbeit innerhalb eines größeren Europas

Die Umweltsituation

Die östlichen Nachbarn der EU sehen sich immer noch mit erheblichen Umweltproblemen konfrontiert. Zu den für diese Länder typischen Problemfeldern gehören Industriezentren mit erheblicher Umweltverschmutzung, eine umweltbelastende und ineffiziente Wärme erzeugung und -verteilung, eine zunehmende Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr, eine schlechte Oberflächen- und Grundwasserqualität, eine unterentwickelte Infra struktur für den Umweltschutz in den Kommunen sowie eine ineffiziente Nutzung natürlicher Ressourcen.

In den Ländern Mittel- und Osteuropas (den MOEL) war die Aussicht auf den Beitritt zur Europäischen Union der Auslöser für viele Umweltinitiativen. Die schnelle Verabschiedung und Umsetzung des EU-Umweltrechts, finanziell gefördert von der EU und anderen Finanzierungsquellen, tragen bereits Früchte und dürften kurz- und mittelfristig zu erheblichen Verbesserungen der Umweltsituation führen.

In den westlichen Balkanländern haben ein Jahrzehnt regionaler Konflikte, eine unzureichende institutionelle Infrastruktur, der Zusammenbruch der Wirtschaftssysteme und Jahre unkontrollierter Umwelt verschmutzung dazu geführt, dass sich die Umwelt in dieser Region in einem desolaten Zustand befindet. Darüber hinaus verfügen die nationalen Regierungen und Kommunalverwaltungen kaum über institutionelle und verwaltungstechnische Kapazitäten für den Umweltschutz. Zu den ,Brennpunkten" der Umweltprobleme, die eine direkte Hinterlassenschaft der Konflikte sind, kommen noch die Probleme mit der Luftverschmutzung, der schlechten Wasserqualität und dem Abfall hinzu. Zusammen genommen stellen diese Faktoren immer noch eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar.

In vielen Ländern der NUS-Region konnte im Laufe der wirtschaftlichen Umstellung ein gewisses Maß an Verringerung der Umweltverschmutzung erzielt werden. Besonders bemerkenswert ist die Eigenreduzierung einiger wichtiger Schadstoffe, die mit dem massiven Einbruch in der Industrieproduktion in den Anfangsjahren des Übergangs einherging. Bei dieser Art von Schadstoffreduzierung kann es sich um ein vorübergehendes Phänomen handeln, sofern ein wiedereinsetzender Wirtschaftsaufschwung nicht von einem entsprechenden Anstieg an Schadstoffausstoß abgekoppelt werden kann.

Einige Umweltprobleme, die sich direkt auf die Gesundheit der Bevölkerung in der NUS auswirken, bestehen noch immer: angesichts des erheblichen Bedarfs an Investition in kommunale Abwasserkläranlagen leistet die EU hier Unterstützung. Viele bekannte Sondermülldeponien sind überfrachtet und unzureichend isoliert - und stellen somit Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Besonderen Anlass zur Sorge gibt die Verfügbarkeit und die Qualität des Trinkwassers, insbesondere unter dem Gesichtspunkt Mikrobiologie und Toxizität. Die Kontaminierung mit Pestiziden ist weit verbreitet. Die Flüsse weisen zahlreiche kritische Stellen auf. Kinder sind durch die wachsenden Umweltbelastungen besonders gefährdet. So scheint die hohe Kindersterblichkeit in direktem Zusammenhang mit der schlechten Qualität und der begrenzten Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und dem Zusammenbruch der öffentlichen Gesundheitssysteme in Verbindung zu stehen.

In den NUS werden dringend effizientere Umweltstrategien und eine bessere Umsetzung und Durchsetzung dieser Strategien benötigt und nach und nach auch umgesetzt.

Ziele der EU-Zusammenarbeit

Die Ziele der EU für eine künftige europaweite Zusammenarbeit müssen im Zusammenhang mit den übergeordneten Zielen ihrer internationalen Aktivitäten gesehen werden.

In ihrer Strategie für eine ,Nachhaltige Entwicklung für eine bessere Welt" (2001) stellt die EU fest, dass sie in Europa, aber auch in einem weiteren globalen Zusammenhang, in dem vielfältige internationale Maßnahmen gefordert sind, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung spielt. Sie unterstreicht, dass die EU nach innen wie auch nach außen mit ihrer Politik die Anstrengungen anderer Länder für eine nachhaltigere Entwicklung unterstützen muss.

Deshalb ist die EU entschlossen, mit anderen Ländern und internationalen Organisationen wirksam zusammenzuarbeiten und angesichts dieser Herausforderungen eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

Auf dem jüngsten Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) haben sich die EU und viele andere europäische Länder zu einem Umsetzungsplan verpflichtet, der die für ganz Europa relevanten Ziele, Zeitziele und Partnerschaften umfasst, wie zum Beispiel folgende:

* bis 2015 Halbierung des Anteils der Menschen, die ohne sanitäre Grundversorgung sind, in Ergänzung des Milleniumsziels über den Zugang zu sauberem Trinkwasser;

* bis 2020 Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch die Produktion und Verwendung von Chemikalien;

* Aufhalten des Rückgangs der Fischbestände und Rückführung der Bestände bis 2015 auf einen nachhaltigen Stand;

* bis 2005 Umsetzung nationaler Strategien für eine nachhaltige Entwicklung;

* bis 2010 deutliche Reduzierung des derzeitigen Verlustes der biologischen Vielfalt;

* Sofortmaßnahmen, um die Verwendung erneuerbarer Energiequellen erheblich zu steigern;

* ein 10-Jahresrahmenprogramm für die Nachhaltigkeit von Verbrauch und Produktion;

* Ratifizierung und Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zum frühestmöglichen Zeitpunkt;

* strategische Partnerschaften für Wasser zwischen der EU und den Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens;

* europaweite Ost-West-Partnerschaft für eine Nachhaltige Entwicklung.

Vor dem Hintergrund ihrer bilateralen und regionalen Zusammenarbeit unterstreicht die EU drei weitere wichtige Ziele für den gesamteuropäischen Raum:

* Stärkung der Gesetzgebung und Annäherung an EU-Standards sowohl mit Blick auf den Umweltnutzen als auch zur Erleichterung von Handel und Investitionen;

* maßnahmenorientierte Partnerschaften zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Umwelt in den Grenzregionen der erweiterten EU, insbesondere im Rahmen des Regionalen Programms zur Sanierung der Umwelt für Südosteuropa, der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension, der Taskforce für die Donau-Schwarzmeer-Region sowie die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft.

* Einbeziehung der Entwicklungsagenda von Doha, insbesondere die Verknüpfung von Handel und Umweltschutz.

5. Von den Zielen zur Praxis: Prioritäten für die Umweltzusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern

Bei der Festlegung einer Strategie für die Umweltzusammenarbeit mit ihren europäischen Nachbarn muss die EU zwischen den einzelnen Regionen differenzieren, um so der Tatsache Rechnung zu tragen, dass einige europäische Länder entweder der Union in den nächsten Jahren beitreten oder einen derartigen Beitritt zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt vorbereiten.

Im Sinne eines derart regional differenzierten Ansatzes lassen sich die Länder im Osten der Union für die praktischen Zwecke dieser Mitteilung in vier unterschiedliche Gruppen einteilen:

1. die 13 EU-Bewerberländer;

2. die 5 Länder des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die EJRM und die Bundesrepublik Jugoslawien (BRY);

3 die westlichen NUS und den Kaukasus (Russland, Ukraine, Weißrussland und die Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan, Georgien);

4. die NUS Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan), die als Mitglieder z. B. der UN-Europaregion und der OSZE in die gesamteuropäische Zusammenarbeit einbezogen sind.

Jedes Land und jede Ländergruppe im Osten der gegenwärtigen Union hat ihre eigenen Merkmale und unterschiedlichste Formen der politischen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union entwickelt. Die Union wird die mit jedem Land bestehenden Vereinbarungen für die Zusammenarbeit und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung nutzen. Der im Rahmen dieser bilateralen Vereinbarungen aufgenommene Dialog wird das wichtigste Instrument zur Förderung der nachstehend skizzierten Strategien sein.

5.1. Die 13 EU-Bewerberländer

Betroffene Länder: Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien und die Türkei.

Die Gruppe der 10 neuen EU-Mitgliedstaaten 2004

Wichtigstes Ziel: Mit Blick auf die Erweiterung wird die Kommission auch in Zukunft die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts durch die Bewerberländer unterstützen.

Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Bewerberländern sind die in den 90er Jahren geschlossenen bilateralen Europaabkommen sowie die in den 70er Jahren mit Zypern und Malta geschlossenen Assoziierungsabkommen. Am 16. April 2003 werden die zehn Kandidatenländer den Beitrittsvertrag unterzeichnen, der nach der Ratifizierung zum Beitritt am 1. Mai 2004 führt.

Kurzfristig wird die Kommission diesen Ländern auch weiterhin die in Vorbereitung ihres Beitritts gewährte Unterstützung im Umweltbereich gewähren und dabei besonderen Wert auf die praktische Umsetzung und Durchsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft legen. Dabei ist die Stärkung der nationalen, regionalen und kommunalen Verwaltungsstrukturen von ebenso großer Bedeutung wie die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Rolle der Nichtregierungsorganisationen.

Nach dem Beitritt wird die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Rahmen der EU-Institutionen fortgeführt. Bei der Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung wird den Bereichen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, für die mit diesen Ländern Übergangs regelungen vereinbart wurden, die eine stufenweise Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien vorsehen.

Nach dem Beitritt und noch bis ins Jahr 2006 wird die Unterstützung der Gemeinschaft für den Umweltschutz, verglichen mit der Zeit vor dem Beitritt, um mehr als das Dreifache in dem Maße ansteigen, wie die Instrumente für die strukturelle und ländliche Entwicklung sowie die Hilfen für den Ausbau der institutionellen Kapazitäten, an die Stelle der Instrumente aus der Vorbereitungszeit treten (Phare, ISPA und Sapard).

Gegenstand der finanziellen Unterstützung durch die Union werden im Wesentlichen die Umweltinfrastrukturen, die Stärkung der Verwaltungsstrukturen, die Hilfen für die NRO und andere Akteure der Zivilgesellschaft sein.

All diese Länder haben mit der Europäischen Union bilaterale Abkommen über deren Beteiligung an der Europäischen Umweltagentur (EUA) geschlossen.

Bulgarien und Rumänien

Die oben genannten, im Zuge der Vorbereitung auf den Beitritt mit den Bewerberländern entfalteten Aktivitäten werden auch künftig und mit einer ab 2004 aufgestockten finanziellen Hilfe mit Bulgarien und Rumänien fortgeführt.

Der jüngst in Kopenhagen tagende Europäische Rat billigte die Mitteilung der Kommission über detaillierte ,Beitrittsfahrpläne" für Bulgarien und Rumänien. Diese Beitrittsfahrpläne enthalten genau festgelegte Ziele und geben jedem Land die Möglichkeit, die Geschwindigkeit seiner Beitrittsvorbereitungen selbst festzulegen. Der Europäische Rat von Kopenhagen kam zu dem Ergebnis, dass unter der Voraussetzung, dass weitere Fortschritte bei der Erfuellung der Beitrittskriterien erzielt werden, das Jahr 2007 als Zieldatum für den Beitritt von Bulgarien und Rumänien angestrebt wird. Insbesondere was den Umweltschutz anbelangt, werden in dem Fahrplan für jedes Land kurz- und mittelfristige Zielvorgaben für den Übergang, die Erstellung der Umsetzungspläne und die Finanzierungsstrategien sowie für den Ausbau der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen festgelegt, die unter das Umweltkapitel fallen. Ferner wird vorgeschlagen, die finanzielle Hilfe für diese beiden Länder bis 2006 um insgesamt 40% aufzustocken. Die Beitrittspartnerschaften mit Bulgarien und Rumänien werden 2003 überprüft.

Bulgarien und Rumänien beteiligen sich an der Donau-Schwarzmeer-Taskforce (DABLAS) [5], die von der Europäischen Kommission zur besseren Abstimmung zwischen den Ausschüssen für die Donau und das Schwarze Meer und den anderen Partnern in der Region eingesetzt wurde [6]. Die DABLAS-Taskforce arbeitet derzeit ein Investitionsprogramm für die wichtigsten Brennpunkte des Donau-Schwarzmeer-Ökosystems aus, das insbesondere eine Zusammenarbeit mit dem PPC und den Internationalen Finanzinstitutionen vorsieht (Weltbank, EBRD usw.).

[5] http://europa.eu.int/comm/environment/ enlarg/dablas_en.htm

[6] KOM (2001) 615 endg. vom 30.10.2001.

Beide Länder haben bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen und ratifiziert und sind derzeit an der Arbeit der Europäischen Umweltagentur (EUA) beteiligt.

Türkei

Wichtigstes Ziel: Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung wird die Europäische Union auch weiterhin die Umsetzung und Durchführung des Umweltrechts durch die Türkei unterstützen.

Das wichtigste Instrument der Zusammenarbeit mit der Türkei ist die Beitrittspartnerschaft, in der die kurzen und mittelfristigen Ziele für den Beitrittsprozess festgelegt sind. Der Europäische Rat von Kopenhagen forderte die Kommission auf, einen Vorschlag für eine überarbeitete Partnerschaft vorzulegen und die Rechtsvorschriften noch eingehender zu prüfen.

Die Europäische Kommission wird die Rechtsvorschriften im Umweltbereich noch eingehender prüfen und die Übernahme und praktische Umsetzung des EG-Umweltrechts durch die Türkei erleichtern. Angestrebt werden auch eine Stärkung der nationalen, regionalen und kommunalen Verwaltungsstrukturen sowie eine Stärkung der Zivilgesellschaft und der Rolle der Nichtregierungsorganisationen.

Für die Türkei hat die Union eine besondere finanzielle Heranführungshilfe bereitgestellt, die ab 2004 erheblich aufgestockt werden wird. Die finanzielle Hilfe der Union gilt vor allem den Umweltinfrastrukturen, dem Ausbau der Verwaltungsstrukturen, der Hilfe für NRO und andere Akteure der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus beteiligt sich die Türkei an dem LIFE-Drittlandprogramm.

Die Türkei engagiert sich äußerst aktiv im DABLAS-Netz, zumal der Sitz des Sekretariats des Schwarzmeer-Übereinkommens in Istanbul ist.

Über ihre formelle Beteiligung an der Europäischen Umweltagentur hatte die Türkei ein bilaterales Abkommen mit der Europäischen Union geschlossen, dessen Ratifizierung noch aussteht. Ebenso hat die Türkei jüngst die Charta des regionalen Umweltzentrums für Mittel- und Osteuropa unterzeichnet, dass in Kürze ratifiziert werden dürfte.

5.2. Die westlichen Balkanländer

Betroffene Länder: (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM) und die Bundesrepublik Jugoslawien (BRY);

Wichtigstes Ziel: Kernpunkt sind die Harmonisierungsbestrebungen der EU im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Kopenhagen, um die Anstrengungen dieser Länder zu unterstützen, sich der EU anzunähern.

In ihrer Politik für Südosteuropa wird die Europäische Union von dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess geleitet, der der regionalen Zusammenarbeit und insbesondere dem Umweltschutz aufgrund seines regionalen Charakters große Bedeutung beimisst.

Eckpfeiler dieses Konzepts wird eine neue Art vertraglicher Abkommen sein, das für jedes Land maßgeschneidert ist - ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). Damit wird diesen Ländern die Aussicht auf eine Integration in die EU-Strukturen eröffnet und diese an politische und wirtschaftliche Bedingungen geknüpft. In die ersten mit Kroatien und der EJRM ausgehandelten Abkommen wurde die Umwelt als Schlüsselbereich für die Zusammenarbeit aufgenommen.

Die finanzielle und technische Hilfe zur Unterstützung dieses Prozesses wird im Rahmen des CARDS-Programms (Hilfe der Gemeinschaft für den Wiederaufbau, die Demokratisierung und die Stabilisierung) bereitgestellt. Die bis 2004 laufenden CARDS-Finanzierungsstrategien leisten mit über 100 Millionen Euro, die über die nächsten drei Jahre für diese Region eingestellt wurden, einen beachtlichen Beitrag zur Umwelthilfe. In groben Zügen wird die Hilfe für folgende Bereiche bereitgestellt:

- Aufbau von Institutionen

- Unterstützung der Umweltschutzgruppierungen der Zivilgesellschaft

- Reduzierung der umweltbedingten Gesundheitsrisiken

Die gleichen Ziele sind Kernpunkt der regionalen Zusammenarbeit, die im Zuge des Stabilitätspakts für Südosteuropa im Juni 1999 in die Wege geleitet wurde und mit der Frieden, Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in diese Region gebracht werden sollen.

Schon sehr frühzeitig und unter maßgeblichem Einfluss der Kommission wurde der Umweltschutz im Rahmen des regionalen Umweltsanierungsprogramms in den Stabilitätspakt aufgenommen und dient so als Vehikel zur Koordinierung der verschiedenen bilateralen Umweltprogramme, mit denen die Reform der Institutionen und der Zivilgesellschaft umgesetzt werden sollen. Die Zusammenarbeit im Rahmen des regionalen Umweltsanierungsprogramms erstreckt sich auf die drei oben genannten Bereiche (Aufbau der Institutionen, Unterstützung der Umweltgruppen in der Zivilgesellschaft und Reduzierung der umweltbedingten Gesundheits risiken), wurde aber in jüngster Zeit auch dahingehend ausgeweitet, den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess stärker einzubinden, weshalb alle Beteiligten sich jetzt verstärkt auf die Harmonisierung mit der EU konzentrieren. Das Regionale Umweltsanierungsprogramm unter stützt die regionale Zusammenarbeit, die eine Voraussetzung für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ist.

Als Sekretariat für die Koordinierung und Betreuung des Umweltsanierungsprogramms wurde das Regionale Umweltzentrum für die MOEL gewählt. Erleichtert wird die Zusammenarbeit in dieser Region auch durch die Europäische Umweltagentur, die den Zustand der Umwelt in den Balkanländern als Teil ihrer Gesamtbewertung des Zustands der Umwelt in Europa beobachtet.

Die Donau-Anrainerstaaten der Region (FRY, Bosnien Herzegowina, EJRM und Kroatien) beteiligen sich an der Donau-Schwarzmeer-Taskforce (DABLAS).

Mit all diesen bilateralen und regionalen Instrumenten versucht die Europäische Union, einige der dringendsten Umweltprobleme, die sich meist aus den jüngsten Balkankonflikten ergeben haben, anzugehen. Diese Anstrengungen werden zwar auch in Zukunft fortgesetzt, die Ausrichtung der Zusammenarbeit der EU mit diesen südosteuropäischen Ländern verlagert sich jetzt aber stärker auf die Angleichung an das EU-Umweltrecht und den Aufbau der notwendigen institutionellen und verwaltungstechnischen Kapazitäten für die Umsetzung dieser Rechtvorschriften.

5.3. Die Westlichen NUS und der Kaukasus

Betroffene Länder: Russland, Ukraine, Republik Moldau, Weißrussland, Armenien, Aserbaidschan und Georgien

Die wichtigsten Ziele: Stärkung der Umweltzusammenarbeit und wirksame Umsetzung der in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen genannten Schwerpunkte mit Blick auf eine Annäherung der Umweltpolitik und des Umweltrechts an den EU-Standard im Umweltbereich. In der Mitteilung über die Umweltzusammenarbeit zwischen der EU und Russland (2001) [7] werden als besondere Schwerpunkte der Klimaschutz, eine effiziente Energienutzung, die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und eine effizientere Nutzung der Ressourcen genannt.

[7] KOM (2001) 772 endg. vom 17.12.2001.

Russland ist bereits jetzt direkter Nachbar der Europäischen Union, wie dies bei der Ukraine, der Republik Moldau und Weißrussland nach der EU-Erweiterung der Fall sein wird. Aufgrund ihrer Nähe zum Schwarzen Meer und zur Türkei können die Länder des Kaukasus ebenfalls zu dieser Gruppe gezählt werden. Für eine engere Zusammenarbeit der Europäischen Union mit all diesen Ländern sprechen unterschiedlichste geographische, ökologische und politische Gründe.

Das wichtigste Instrument der Zusammenarbeit mit diesen Ländern sind die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit der Europäischen Union, die mit allen Ländern außer mit Weißrussland geschlossen wurden. Sie verpflichten beide Seiten, die Umweltzusammenarbeit zu verstärken und legen die Schwerpunkte für die Zusammenarbeit fest. Im Falle von Russland und der Ukraine wurden im Rahmen dieser PKA Unterausschüsse und Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich unter anderem mit Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung befassen. Im Jahr 2000 wurde ein gemeinsames Umweltaktionsprogramm für Russland vereinbart.

In den PKA wird anerkannt, dass die Angleichung der bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften an die der Gemeinschaft eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung der wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den NUS und der Gemeinschaft ist. Abgesehen von dem direkten Nutzen für die Umwelt wird eine derartige Annäherung der Vorschriften dazu beitragen, den freien Handel und die Investitionen innerhalb des gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums weiter zu entwickeln.

Darüber hinaus konzentriert sich die Zusammenarbeit mit diesen Ländern vor allem auf die beiden wichtigsten regional begrenzten Kooperationsmechanismen, die bislang von der Union eingerichtet wurden, der DABLAS-Taskforce und der nördlichen Dimension [8]. Zusätzliche Impulse werden von den in Johannesburg auf den Weg gebrachten folgenden beiden Partnerschaften ausgehen, an denen die NUS beteiligt sind und die von der EU unterstützt werden:

[8] Die Nördliche Dimension ist eine von der Europäischen Union eingebrachte Initiative zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in einem Gebiet, das sich von den nördlichen EU-Mitgliedstaaten, den südöstlichen Anrainerstaaten der Ostsee bis nach Nordwestrussland erstreckt. Mit den finanziellen Mitteln, die von der Kommission, von Russland, Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der EIB, der EBRD, der Weltbank, der Skandinavischen Investitionsbank und NEFCO im Rahmen der Umweltpartnerschaft der nördlichen Dimension bereitgestellt werden, werden Umweltprojekte in Schwerpunktgebieten wie St. Petersburg, Königsberg, Karelien und Murmansk unterstützt.

* Die europaweite Ost-West-Partnerschaft für Nachhaltige Entwicklung: Angleichung an die EU-Standards, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, integriertes Wassermanagement, Versorgung mit sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, Einbeziehung von Umweltfragen in andere Politikbereiche usw.

* Die Strategische Partnerschaft zwischen der EU und den NUS für Wasser für Nachhaltige Entwicklung. Die von der EU in Johannesburg ins Leben gerufene Globale Wasserinitiative beinhaltet auch die Unterstützung dieser Länder bei der Bewältigung ihrer wohl größten umwelt- und gesundheitspolitischen Herausforderung, der Wasserbewirtschaftung und damit der gesicherten Versorgung mit sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen. Hauptanliegen der Partnerschaft ist die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Abkommen über die Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete auf der Grundlage der Konzepte, die die EU im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt hat sowie die Verbesserung der Versorgung mit sauberem Wasser und sanitären Anlagen in den Städten. Leitlinien für die Maßnahmen, die mit Hilfe der Europäischen Union und anderen Geberländern zu entwickeln sind, sind die in Johannesburg festgelegten Ziele zur Wassernutzung, sanitären Grundversorgung und menschlichen Gesundheit. Anfang 2003 wird eine hochrangige Konferenz zu dieser Initiative in den NUS stattfinden. Ein nächster Meilenstein auf diesem Wege wird die Vorstellung dieser Initiative auf dem Dritte-Welt-Wasserforum in Kyoto im März 2003 sein, für das auf der Kiew-Konferenz ein Aktionsplan zur Annahme vorgelegt werden wird.

Die beiden genannten Partnerschaften, an denen auch die NUS beteiligt sind, dürften die beiden wichtigsten Abkommen sein, die auf der Kiew-Konferenz im Mai 2003 formalisiert werden. In der weiteren Ausgestaltung seiner Hilfsprogramme für die Zeit nach Kiew sollte das EU-Tacis-Programm die Arbeitsprogramme der beiden Partnerschaftsabkommen berücksichtigen.

Russland, Ukraine, Weißrussland, die Republik Moldau und Georgien beteiligen sich an der DABLAS-Taskforce.

Die neuen Regionalen Umweltzentren dürften sich zu einem wichtigen Wegbereiter für die Zusammenarbeit im NUS-Raum entwickeln. Im Zuge des ,Umwelt für Europa"-Prozesses wurden sie in Moskau, Kiew, Chisinau, Tbilisi (Kaukasusregion) und Almaty (Region Zentralasien) eingerichtet. Die REC haben damit begonnen, in ihren jeweiligen Regionen Kooperationsprogramme mit den NRO, den kommunalen Behörden und den Unternehmen aufzulegen, um die Zivilgesellschaft und den Umweltschutz zu fördern. Ihr zusätzlicher Nutzen besteht darin, dass es ihnen mit Hilfe ihres dichten Netzes an interessierten Kreisen möglich ist, diesen Prozess lokal zu verankern.

5.4. Die NUS-Länder und Zentralasien

Betroffene Länder: Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan

Wichtigste Ziele: Förderung der Demokratie, der Sicherheit und der Konfliktvermeidung durch Umweltzusammenarbeit. Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere durch eine verbesserte Wasser- und Energiewirtschaft. Umsetzung der internationalen Umweltabkommen.

Die Zusammenarbeit stützt sich auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die im Falle von Kasachstan, Kirgistan und Usbekistan bereits in Kraft getreten sind und mit Turkmenistan unterzeichnet wurden, sowie auf das Handels- und Kooperationsabkommen mit Tadschikistan. Kasachstan hat in seinem nationalen Tacis-Programm die Umwelt als ein zentrales Thema genannt.

Besonders wichtig für diese Länder, die mit großen Problemen der Wassernutzung und -bewirtschaftung konfrontiert sind, ist die Umsetzung der Wasserpartnerschaft zwischen der EU und den NUS. Einen zusätzlichen Nutzen für ihre gesamte Umweltsituation erwarten diese Länder von der Umsetzung der Gesamteuropäischen Ost-West-Partnerschaft für Nachhaltige Entwicklung.

In ihrem neuen Strategiepapier für Zentralasien 2002 bis 2006 nennt die Kommission die gemeinsame Nutzung der natürlichen Ressourcen, vor allem von Wasser und Energie, durch die Länder in dieser Region als eine der größten Herausforderungen, die sich zu einem immer heikleren Thema entwickelt, wo riesige und oft miteinander in Konflikt stehende nationale Interessen im Hinblick auf Energieerzeugung, Landwirtschaft und Umwelt auf dem Spiel stehen. Die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ist eindeutig als ein Bereich der Zusammenarbeit für die Tacis-Hilfe für die Länder dieser Region ausgewiesen.

6. Künftige Zusammenarbeit der Kommission mit dem Prozess ,Umwelt für Europa"

Die Wegbereiter von ,Umwelt für Europa" verfolgten Anfang der 90er Jahre die Vorstellung, politische Rahmenbedingungen für einen ganz Europa einbindenden Prozess zu schaffen, der eine Vorreiterrolle für ein langfristiges europaweites Umweltprogramm spielen und den politischen Zeitplan hierfür vorgeben könnte. Wie die anhaltende Diskussion über ein gesamteuropäisches Umweltmanagement zeigt, hat dieser Prozess, wenn er auch seiner ursprünglichen Vision nicht gerecht werden konnte, manche Erfolge bei der Verknüpfung der zahlreichen Akteure und Initiativen erzielt. Er erwies sich äußerst hilfreich als Plattform für den Informations austausch, die Vernetzung sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der regionalen Aktivitäten und Prozesse. Die EU hat bei vielen dieser Aktivitäten eine führende Rolle gespielt.

6.1. Verlagerung auf die NUS

Wie bereits auf der Aarhus-Konferenz 1998 in Bezug auf die Bewerberländer festgestellt, wurde die Rolle des Prozesses ,Umwelt für Europa" bei der Mobilisierung und Bündelung der Anstrengungen der Geber, Partnerländer, internationalen Organisationen und Finanzinstitute vom Beitrittsprozess überholt. Die Tätigkeiten der EAP-Taskforce und des Projektvorbereitungsausschusses haben sich seither auf die MOEL und NUS konzentriert, die keinen Beitritt anstreben. Seit 1998 hat die EAP-Taskforce die Grundlagen für Umweltschutzmaßnahmen in Südosteuropa geschaffen sowie ein Modell für die Einrichtung regionaler Umweltsanierungsprogramme bereitgestellt.

In diesen Ländern konkurrieren die Bedürfnisse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und die des Umweltschutzes um Ressourcen. Minister aus den NUS haben erst jüngst Maßnahmen zur Forcierung der Umweltreformen gefordert, um eine weitere Verschlechterung der Umwelt zu vermeiden und darauf hingewiesen, dass der Zustand der Umwelt weiterhin sehr kritisch ist und dass es kaum Fortschritte bei der Verlagerung der Anstrengungen auf die NUS gegeben hat [9].

[9] Verlautbarung der Umweltminister von 12 Ländern (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Kirgisische Republik, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan) über die Entwicklung der Umweltstrategie, Den Haag 16. April 2002.

Für die Europäische Kommission ist es keine Frage, dass die NUS in den nächsten Jahren auch weiterhin einen Schwerpunkt der europaweiten Umweltzusammenarbeit bilden müssen. Die zu bewältigenden Aufgaben sind enorm, weshalb die Anstrengungen noch verstärkt und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden müssen, um einen wirklichen Fortschritt zu erzielen.

Für den Aufbau eines substanziellen, strategischen Dialogs mit den NUS-Regierungen sollte die bilaterale Zusammenarbeit der EU im Rahmen der PKA-Mechanismen eine wachsende Rolle spielen. Allerdings, und dies steht bereits in den Schlussfolgerungen über die Umwelt zusammenarbeit zwischen der EU und Russland (2001), müssen die Partner eine größere politische Entschlossenheit zeigen, damit das gesamte Potenzial dieser Mechanismen auch voll ausgeschöpft werden kann.

Bei der Verlagerung seiner Aktivitäten auf strategische Initiativen innerhalb der NUS sollte der ,Umwelt für Europa"-Prozess sich besonders solchen Bereichen zuwenden, in denen die Erfahrungen und Erkenntnisse der EAP-Taskforce und der regionalen Umweltzentren einen zusätzlichen Nutzen in die bilaterale Zusammenarbeit einzelner Geberländer oder der EU einbringen würden. Es sollte gewährleistet sein, dass in den beteiligten Ländern ein echtes Verständnis für die Notwendigkeit von Reformen sowie der Wille, diese auch umzusetzen, vorhanden sind. Vor allem in den Kommunen sollte auch weiterhin alles daran gesetzt werden, die Investitionsbereitschaft zu erhöhen.

Im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel wird die Europäische Kommission die Ost-West-Partnerschaft für Nachhaltige Entwicklung und die damit zusammenhängende Wasserpartnerschaft zwischen der EU und den NUS unterstützen.

Darüber hinaus fließt in die Umweltzusammenarbeit mit den NUS auch die Arbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf dem Gebiet der Umweltsicherheit ein.

6.2. Die Auswirkungen auf die Rechtsinstrumente

Der Prozess ,Umwelt für Europa" hat dazu beigetragen, dass die Verabschiedung europaweit geltender Rechtsinstrumente, insbesondere des Aarhus-Übereinkommens über die Partizipation der Öffentlichkeit und die Protokolle, die auf der Kiew-Konferenz unterzeichnet werden sollen, politische Unterstützung finden. Der Prozess spielte auch bei der Übernahme der Standards im UNECE-Raum eine Rolle. Dieser Aspekt verliert jedoch an Bedeutung, da es jetzt weniger um die Aushandlung neuer Übereinkommen geht, als vielmehr um die Umsetzung der bestehenden. Internationale Übereinkommen, auch weltweit geltende, mögen weiterhin eine wichtige Rolle bei der Stärkung des Umweltschutzes spielen, es kommt jedoch darauf an, dass diese unterzeichnet, ratifiziert und von den teilnehmenden Ländern auch umgesetzt werden. Bislang war dies nicht immer der Fall, weshalb Geber bestrebt sein sollten, ihre Hilfe auf die Umsetzung der internationalen Übereinkommen zu lenken.

Darüber hinaus werden mit der anstehenden Erweiterung der EU und den Anstrengungen anderer Nachbarländer, EU-Umweltstandards zu verabschieden oder sich diesen anzunähern, das EU-Recht für die meisten Länder dieser Region zum wichtigsten und wirkungsvollsten Impuls für die Anpassung ihrer Gesetze an internationales Recht.

Die erweiterte EU entwickelt sich in Zusammenarbeit mit ihren Partnern immer mehr zur wichtigsten treibenden und koordinierenden Kraft, die die Standards für den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung in Europa setzt. Deshalb wird der Prozess ,Umwelt für Europa" in diesem Punkt wohl an Bedeutung verlieren, wenngleich es auch in Zukunft weiterhin notwendig sein wird, die Aktivitäten innerhalb des UN-gesteuerten Systems in Europa zu koordinieren und diese mit den Aktivitäten anderer Akteure zu verknüpfen. Die Europäische Kommission wird auch in Zukunft diese Anstrengungen unterstützen. Zum Beispiel wurde die UNECE von der Europäischen Union ersucht, weitere Maßnahmen zu unterstützen, die die Umsetzung der Ergebnisse von Johannesburg in ganz Europa fördern [10]. Die Europäische Kommission wird auch in Zukunft besondere Initiativen, wie zum Beispiel die Bewertungen des gesamteuropäischen Zustands der Umwelt und die damit in Zusammenhang stehende Arbeitsgruppe zum Umweltmonitoring unterstützen.

[10] Schlussfolgerungen des Rates über den ,Weltgipfel zur Nachhaltigen Entwicklung", Rat für Allgemeine Angelegenheiten vom 30. September 2002.

6.3. Die Rolle der Regionalen Umweltzentren

Im Zuge der EU-Erweiterung wird sich die Rolle der Regionalen Umweltzentren für Mittel- und Osteuropa erheblich verändern. Da die neuen Mitgliedstaaten Vollmitglieder aller Gemeinschaftsprogramme, Ausschüsse, Arbeitsgruppen und sonstiger informeller Netzwerke werden, müssen die Regionalen Umweltzentren mit anderen Dienstleistungserbringern konkurrieren, wenn sie den neuen Mitgliedstaaten auch weiterhin ihre Dienste anbieten wollen.

Die Regionalen Umweltzentren könnten z. B. in der Umweltzusammenarbeit mit Südosteuropa und der Türkei, vor allem beim Aufbau der Kapazitäten, einem Schwerpunktbereich der EU, eine wichtige Rolle spielen. Kurzfristig werden insbesondere Bulgarien und Rumänien mit Blick auf den Beitritt auch weiterhin erhebliche Unterstützung für den Aufbau ihrer Kapazitäten benötigen. Hingegen ist die Zusammenarbeit mit den Balkanländern und der Türkei eher mittelfristig angelegt, gilt aber auch als Schwerpunktbereich.

Die fünf Regionalen Umweltzentren in den NUS werden von der EU massiv gefördert und erhalten Finanzmittel im Rahmen des Tacis-Programms. Nach den ersten, für einige Zentren durchaus schwierigen Anläufen dürften sie bis zum Zeitpunkt der Kiew-Konferenz eine gewisse Routine erlangt haben und in der Lage sein, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Den Regionalen Umweltzentren in den NUS kommt nach Kiew die besondere Aufgabe zu, den Umweltschutz und die Nachhaltige Entwicklung in der Region in die Zivilgesellschaft der NUS einzubinden. Für den Erfolg dieser Zentren ist allerdings ein größerer politischer Wille seitens der Regierungen der NUS unabdingbar. Das Regionale Umweltzentrum in Budapest kann sich dabei als nützlich erweisen, indem es seine Erfahrungen mit den Beitrittskandidaten weitergibt.

7. Schlussfolgerungen

Mit der Erweiterung der EU und der raschen Weiterentwicklung seiner Partnerschaften mit den Ländern Südosteuropas und den NUS tritt die Europäische Umweltzusammenarbeit in eine neue Phase. Die Anfang der 90er Jahre für die Zusammenarbeit entwickelten Strukturen müssen weiter entwickelt werden, um den neuen Möglichkeiten Rechnung zu tragen, die sich für Fortschritte im Umweltschutz eröffnen.

Die Europäische Kommission wird die bestehenden bilateralen Mechanismen mit den Bewerberländern, den westlichen Balkanländern und den NUS nutzen, um ihre künftige Zusammenarbeit zu kanalisieren. Sie wird auch weiterhin im Rahmen ihrer Beteiligung an regional begrenzten Kooperationsnetzen wie z.B. der nördlichen Dimension, der Donau-Schwarzmeer-Taskforce und den Regionalen Umweltsanierungsprogrammen Maßnahmen in den Grenzregionen der erweiterten EU unterstützen.

Die Europäische Kommission wird sich auch in Zukunft in der europaweiten Zusammenarbeit engagieren und einbringen, sofern diese Mechanismen von Partnerländern und Organisationen in der Region unterstützt werden und einen zusätzlichen Nutzen für die bilaterale Zusammenarbeit der EU erwarten lassen. Die Mitwirkung der Kommission an den genannten Kooperationsmechanismen unterliegt allerdings den Beschränkungen, die durch die gegenwärtige bis 2006 laufende finanzielle Vorausschau der EU vorgegeben sind.

Zusammenfassend wird die Europäische Kommission:

* sich auf die übergeordneten Ziele für die nachhaltige Entwicklung und Einbeziehung von Umweltbelangen konzentrieren, wie sie in der EU-Strategie ,Nachhaltige Entwicklung für eine Bessere Welt" und in den Vereinbarungen, die jüngst auf dem Weltgipfel in Johannesburg erzielt wurden, festgelegt sind;

* gemeinsam mit Anrainerstaaten und vor allem im Wege bilateraler Partnerschaften und des zwischen diesen Nachbarstaaten geführten Dialogs konkrete und differenzierte Umweltziele verfolgen;

* das Wissen über den Zustand der Umwelt in Europa weiter verbessern und hierfür in die europaweite Berichterstattung der Europäischen Umweltagentur die Partnerländer einbeziehen;

* die Zivilgesellschaft in den NUS mit Hilfe der Regionalen Umweltzentren für Umweltfragen sensibilisieren.

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