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Document 52000DC0692

Finanzdienstleistungen - prioritäten und fortschritte - DRITTER BERICHT

52000DC0692




Finanzdienstleistungen - prioritäten und fortschritte - DRITTER BERICHT

(von der Kommission vorgelegt)

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser dritte Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ("Financial Services Action Plan" - FSAP) bestätigt, dass die Lage insgesamt weiterhin zufriedenstellend ist - allerdings mit einigen Einschränkungen. Es müssen noch einige Anstrengungen unternommen werden, um die von den Staats- und Regierungschefs in Lissabon gesetzte Frist bis 2005 einzuhalten. Die Kommission kann sich keine größeren Verzögerungen bei der Vorlage der zahlreichen - legislativen und nicht legislativen - Vorschläge erlauben, die im FSAP angekündigt wurden. Aus diesem Grunde sind rasche Fortschritte bei der Verabschiedung und Umsetzung dieser Vorschläge, vor allem bei den erst kürzlich vorgelegten und in Kürze vorzulegenden Legislativvorschlägen, unerlässlich.

Die Kommission ist der Aufforderung des ECOFIN-Rats nachgekommen und hat den Aktionsplan überprüft, um seine Prioritäten zu konkretisieren. Sie hat für jede Maßnahme den kritischen Pfad bestimmt, den es zu berücksichtigen gilt, wenn die Frist von 2005 eingehalten werden soll. Die Kommission schlägt für jede Institution eine Reihe von Prioritäten für die kommenden sechs Monate vor. Diese könnten in den folgenden Fortschrittsberichten überarbeitet und ergänzt werden, um den jetzigen Schwung bis 2005 beizubehalten. Die Kommission möchte jedoch betonen, dass bei allen Maßnahmen des Aktionsplans parallel Fortschritte erzielt werden müssen, damit gewährleistet ist, dass die Politik der Union in bezug auf die Kapitalmärkte und die Finanzdienstleistungen das gewünschte Resultat erzielt.

Es soll an dieser Stelle auch auf die Gründung der "Group of Wise Men" unter dem Vorsitz von Baron Lamfalussy hingewiesen werden. Der von dieser Gruppe erstellte Zwischenbericht wird (wie der vorliegende Bericht) auf der Tagung des ECOFIN-Rats am 27. November erörtert werden. Um die Tätigkeit der verschiedenen Institutionen besser zu koordinieren, wurde die sog. 2005-Gruppe eingesetzt. Ferner wurde mit der Einführung eines "Benchmarking" begonnen. Nach Ansicht der Kommission können mit diesen Maßnahmen die im Aktionsplan gestellten Aufgaben gemeistert werden.

Einleitung

Der Europäische Rat hat im März in Lissabon auf politischer Ebene einen wichtigen Schritt in Richtung integrierter Finanzdienstleistungs- und Kapitalmärkte in der Europäischen Union getan. Die Staats- und Regierungschefs erkannten die zentrale Rolle effizienter Finanzmärkte für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Entwicklung der "New Economy" an. Das strategische Ziel der Union für das nächste Jahrzehnt ist denn auch "... die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen." Der Europäische Rat hatte daher in Lissabon gefordert, den Aktionsplan bis 2005 vollständig umzusetzen. Er maß ferner den Prioritäten in bezug auf die Firmenkundenmärkte im Finanzgeschäft besonderes Gewicht bei und forderte, die Umsetzung dieser Prioritäten zu beschleunigen. Darin zeigt sich, welchen wichtigen Beitrag sie zum Wirtschaftswachstum leisten können und dass unbedingt mit den raschen Marktentwicklungen Schritt gehalten werden muss. Mit der Einführung des Euro und der Beseitigung einer der Hauptursachen für die Segmentierung der Märkte - die verschiedenen Währungen - hat der potentielle Nutzen eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen zugenommen. Der Euro ist auch einer der Hauptkatalysatoren für die Integration der europäischen Finanzmärkte.

Der Finanzdienstleistungssektor ist einer der Bereiche, in dem Europa über das größte Potential verfügt, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, die Produktivität zu steigern und die Beschäftigung zu verbessern. Die Integration der Finanzmärkte wird für alle Wirtschaftssektoren viele Vorteile bringen und den Verbrauchern eine größere Auswahl, ein besseres Preis-Leistungsverhältnis und eine höhere Kapitalrendite bieten. Effiziente und transparente Finanzmärkte können auch zu einer Optimierung der Kapitalallokation beitragen. Eine Erleichterung des Zugangs zu Aktienfinanzierung und Risikokapital wird es den KMU und Start-ups gestatten, ihr Wachstums- und Beschäftigungspotential voll auszunutzen. Es konnten bereits beträchtliche Fortschritte erzielt werden, auch wenn Europa noch ein ganzes Stück Weg vor sich hat, bevor es die Vorteile des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen voll nutzen kann. Im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) [1] werden die Arbeiten aufgeführt, die notwendig sind, um die Vorteile eines voll integrierten europäischen Finanzdienstleistungs- und Kapitalmarkts nutzen zu können. Der Rat hat die Kommission ersucht, in regelmäßigen Abständen über die erzielten Fortschritte zu berichten. Der vorliegende - dritte - Bericht wird zu einer Zeit vorgelegt, da die Infrastruktur der Wertpapiermärkte der EU einem raschen Wandel unterliegt. Die "Group of Wise Men" unter dem Vorsitz von Baron Lamfalussy, die sich mit den gegenwärtigen Bedingungen für die Umsetzung der für die europäischen Wertpapiermärkte geltenden Rechtsvorschriften befasst, wird ihren ersten Bericht am 9. November vorlegen (der Abschlussbericht ist für Mitte Februar angekündigt).

[1] Finanzdienstleistungen - Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan. Mitteilung der Kommission vom 11.5.1999, KOM(1999)232.

Da die Umsetzung des FSAP drängt, ist die Kommission in diesem Bericht der Aufforderung des ECOFIN-Rats vom 27. Juli nachgekommen und hat die Prioritäten des Aktionsplans überprüft und konkretisiert. Sie hat für jede Maßnahme den kritischen Pfad bestimmt, den es zu berücksichtigen gilt, wenn die Frist von 2005 eingehalten werden soll. Mit den zehn Prioritäten für einen integrierten Firmenkundenmarkt werden das Investitionsklima und die Bedingungen für eine europaweite Kapitalaufnahme verbessert und ein transparentes Umfeld für eine über Ländergrenzen hinausgehende Umstrukturierung geschaffen. Es muss ein Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den die europäischen Verbraucher die notwendigen Informationen und den notwendigen Schutz erhalten, damit europaweit neue Vertriebskanäle und Marketingtechniken eingesetzt werden können. Es werden Prioritäten für solide aufsichtsrechtliche Vorschriften vorgeschlagen, mit denen die Herausforderungen, die die stärkere Konzentration der Unternehmen und die Finanzmarktentwicklungen darstellen, gemeistert und die Stabilität des Finanzsystems in der Union gewahrt werden können. Um die Arbeit von Kommission, Rat und Europäischem Parlament besser zu koordinieren, wurde eine hochrangige Gruppe ("2005-Gruppe") eingesetzt. Die nächsten Monate sind entscheidend. Die Kommission wird viele Rechtstexte vorlegen. Nun muss der politische Wille aufgebracht werden, um ausreichende Fortschritte zu erzielen.

I FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DES AKTIONSPLANS FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN [2]

[2] Erster Bericht, siehe: Aktionsplan für Finanzdienstleistungen - Aktueller Stand auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, November 1999. Zweiter Bericht, siehe: Aktionsplan für Finanzdienstleistungen - Zweiter Bericht über den aktuellen Stand auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, Juni 2000. Die Berichte sind im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market zu finden.

Dieser dritte Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des FSAP wurde erneut mit Hilfe der persönlichen Vertreter der ECOFIN-Minister erstellt, die in der Politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen ("Financial Services Policy Group" - FSPG) zusammentreffen. Die Situation ist insgesamt noch zufriedenstellend, auch wenn ernsthaft befürchtet wird, dass der Aktionsplan ohne zusätzliche Bemühungen in den nächsten Monaten an Schwung verlieren wird und das ehrgeizige Ziel einer vollständigen Umsetzung bis 2005 nicht erreicht wird. Im Anhang werden die Maßnahmen einzeln analysiert und die erzielten Fortschritte bewertet. Sieben Bereiche konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei 29 der 42 Maßnahmen wurden Fortschritte erzielt. Bei sechs Maßnahmen ist die Kommission der Ansicht, dass unzureichende (oder gar keine) Fortschritte zu verzeichnen sind.

Bereiche, die dringendes Handeln erfordern

Trotz wiederholter politischer Initiativen auf höchster Ebene wurden beim Statut der Europäischen Aktiengesellschaft nur geringe Fortschritte erzielt. Dies hatte Auswirkungen auf zwei andere Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts (Zehnte Gesellschaftsrechtsrichtlinie und Vierzehnte Gesellschaftsrechtsrichtlinie). Die Verordnung selbst wirft derzeit keine inhaltlichen Probleme auf. Die Richtlinie ist jedoch blockiert, da sich ein Mitgliedstaat weigert, den Beschäftigten im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses zu gestatten, dann an den Sitzungen der Unternehmensorgane teilzunehmen, wenn mehr als 25% der Beschäftigten eine solche Teilnahme fordern. Dieser Mitgliedstaat akzeptiert eine Teilnahme der Beschäftigten nur, wenn sie von der Mehrheit der Beschäftigten verlangt wird. Auch bei der Mitteilung der Kommission über Betrügereien und Fälschungen in Zahlungssystemen mangelt es an Fortschritten. Die Kommission wird diese Mitteilung vor Jahresende vorlegen. Drei Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Luxemburg) sind mit der Umsetzung der Richtlinie über die Endgültigkeit der Abrechnung in Verzug. Die Kommission hat gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Stetige Fortschritte sind zu verzeichnen .....

In Fragen des Verbraucherschutzes und des Privatkundenmarktes hat die Kommission ihre Arbeiten beschleunigt, um das Vertrauen der Verbraucher in einen europäischen Privatkundenmarkt für Finanzdienstleistungen zu erhöhen. Der Legislativvorschlag für Versicherungsvermittler wurde im September vorgelegt. Die Gespräche im Rat und im Europäischen Parlament über den Vorschlag zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen werden weiterhin als Priorität der Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Die Kommissionsmitteilung zu einer Politik für den elektronischen Handel mit Finanzdienstleistungen wird gegen Ende dieses Jahres erwartet.

Die Bemühungen der Kommission und nationaler Instanzen zur Festlegung von Verfahren, die das System einer außergerichtlichen Einigung auf grenzübergreifender Basis in der EU unterstützen, nehmen nun rasch Form an. So werden die nationalen Instanzen, die sich mit Verbraucherbeschwerden befassen, in einem Netz zusammenarbeiten, um Hilfestellung bei Problemen mit dem Ausland zu geben. Die nationalen Instanzen arbeiten derzeit an einem "Memorandum of Understanding" als notwendiger Grundlage für eine gute Zusammenarbeit in diesen Fragen. Grenzübergreifende Zahlungen stehen auch nach der Einführung des Euro im Mittelpunkt des Interesses. Die Kommission und die EZB unterstützen den Bankensektor nachdrücklich darin, seine Vereinbarungen über grenzübergreifende Zahlungen für Dienstleistungen in diesem Bereich zu verbessern. Befriedigenden Fortschritte wurden bei der Standardisierung der Informationen erzielt, die für die kostengünstige Direktabwicklung grenzübergreifender Zahlungen erforderlich sind. Die Kommission und die EZB haben ferner vorgeschlagen, die aus geldpolitischen Gründen für grenzübergreifende Zahlungen bestehende Meldepflicht von Banken abzuschaffen.

Bei den Firmenkundenmärkten konnten akzeptable Fortschritte erzielt werden. Am 17. Juni 2000 wurde beim Vorschlag für eine Richtlinie über Übernahmeangebote eine politische Einigung erzielt. Die parlamentarischen Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die von der Kommission herausgegebene Mitteilung über die künftige Rechnungslegungsstrategie der Union wurde vom ECOFIN-Rat im Juli nachdrücklich unterstützt. Die Kommission wird in Kürze einen Legislativvorschlag vorlegen, demzufolge börsennotierte Unternehmen ihren Abschluss gemäß den International Accounting Standards (IAS) erstellen müssen. Die Kommission hat am 11. Oktober 2000 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Beaufsichtigung von Pensionsfonds für die zusätzliche Altersversorgung vorgelegt. In den kommenden Monaten wird die Kommission Mitteilungen zur Anwendung der Wohlverhaltensregeln gemäß Artikel 11 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und zur Wertpapierdienstleistungsrichtlinie sowie Richtlinienvorschläge zum Thema "Marktmanipulation" und zur grenzübergreifenden Verwendung von Sicherheiten vorlegen. Im ECOFIN-Rat konnte am 17. Oktober 2000 eine politische Einigung über den ersten OGAW-Vorschlag erzielt werden.

Auf dem Gebiet der Aufsichtsregelungen haben der Rat und das Europäische Parlament folgende Texte angenommen: die E-Geld-Richtlinie und die Richtlinie zur Änderung der Versicherungsrichtlinien und der ISD, um den Informationsaustausch mit Drittländern zu gestatten. Eine politische Einigung wurde bei den vorgeschlagenen Richtlinien über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten bzw. von Versicherungsunternehmen erzielt. Dies gilt auch für den Änderungsvorschlag zur Geldwäscherichtlinie. Die Kommission hat eine Richtlinie zur Änderung der Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen vorgeschlagen und eine Empfehlung zur Offenlegung von Finanzinstrumenten verabschiedet. Die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Banken (analog zu den Arbeiten des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht der G-10) läuft noch. Die Arbeiten in bezug auf die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten verlaufen fristgerecht, so dass Anfang nächsten Jahres ein Richtlinienentwurf vorgelegt werden kann. Die Kommission prüft derzeit die Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Rückversicherung, die gegenwärtig noch nicht geregelt ist.

Steuern - Fortschritte nach Feira

Der Europäische Rat hat in Feira eine Übereinkunft über den schrittweisen Aufbau eines Informations-austausches als Grundlage für die Besteuerung der Zinserträge von Gebietsfremden erzielt. Die Arbeiten im Rat schreiten kontinuierlich voran, so dass eventuell noch vor Ende dieses Jahres eine Einigung über den wesentlichen Inhalt der Richtlinie erzielt werden kann. Ferner werden die Arbeiten der Ratsarbeitsgruppe am Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung fortgesetzt. In der Gruppe "Steuerpolitik" wird die Frage einer Besteuerung der zusätzlichen Altersvorsorge weiterhin vorrangig erörtert.

Der Risikokapital-Aktionsplan macht ebenfalls Fortschritte...

Der Europäische Rat hat in Lissabon der Entwicklung eines europaweiten Risikokapitalmarktes hohe Priorität eingeräumt. Der Rat drängte insbesondere darauf, den Risikokapital-Aktionsplan bis zum Jahre 2003 umzusetzen. Am 18. Oktober 2000 hat die Kommission zwei Mitteilungen angenommen. In der ersten Mitteilung wird die Strategie zur Entwicklung eines europäischen Risikokapitalmarktes auf der Grundlage der Schlussfolgerungen von Lissabon überprüft und über die Fortschritte beim Risikokapital-Aktionsplan berichtet. Im Anhang zu dieser Mitteilung wird ein Beobachtungs- und "Benchmarking"-Mechanismus beschrieben, auf dem der nächste Fortschrittsbericht basieren wird. Bei der zweiten Mitteilung handelt es sich um einen Bericht über die laufende Überprüfung der Finanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds sowie über die Kohärenz der Finanzinstrumente der Gemeinschaft. Die im Risikokapital-Aktionsplan genannten Maßnahmen finanzieller Art wurden in den FSAP aufgenommen und sollten deshalb auch den Bedürfnissen rasch wachsender KMU gerecht werden. Für die Entwicklung des EU-Risikokapitalmarktes wird vor allem die rechtzeitige Annahme folgender Texte von Bedeutung sein: (i) Richtlinie über die Beaufsichtigung von Pensionsfonds für die zusätzliche Altersversorgung; (ii) die beiden OGAW-Richtlinien; (iii) die Änderung der beiden Börsenprospekten-Richtlinien und (iv) die legislativen Folgemaßnahmen zur Mitteilung über die Rechnungslegungsstrategie der EU.

II Die richtigen prioritäten setzen

Der FSAP enthält bereits einen groben Zeitplan und erste Prioritäten. Die Wirtschafts- und Finanzminister haben die Kommission jedoch aufgefordert, die einzelnen Prioritäten zu konkretisieren (und ihre Zahl zu beschränken) und den kritischen Pfad für jede Priorität zu ermitteln. Die Kommission ist dieser Aufforderung nachgekommen, wobei jedoch einige Überlegungen hervorzuheben sind. Erstens muss der FSAP nach Ansicht der Kommission auch weiterhin die Arbeitsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahmen bis 2005 sein. Die Hervorhebung einer Reihe wichtiger Dossiers (durch ein ( im Anhang) sollte von dieser generellen Forderung nicht ablenken. Zweitens sah sich die Kommission außerstande, die relativ große Zahl von Prioritäten einzuschränken, ohne politische Schlüsselbereiche wegzulassen. Drittens wird die große Verantwortung, die gegenwärtig auf der Kommission lastet (Vorlage von zehn Vorschlägen, davon sieben Legislativvorschläge, in den nächsten sechs Monaten), auf den Rat und das Europäische Parlament übergehen. Diese Institutionen müssen alles tun, um Engpässe und Verzögerungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Neue Entwicklungen

Die Einsetzung der "2005-Gruppe" dürfte in dieser Hinsicht eine Hilfe sein. In ihr sind der Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses, Vertreter der derzeitigen und der künftigen Präsidentschaft und das für Finanzdienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied vertreten. Die Kommission hat neue Prioritäten festgelegt, die die Entwicklung im Finanzdienstleistungsbereich seit Erstellung des FSAP widerspiegeln. So liegt der Branche und dem Europäischen Gesetzgeber vor allem daran, Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen zu erlassen, die sich dem raschen Wandel auf den Finanzmärkten leicht anpassen lassen. Häufig wurde gefordert, die Arbeiten im Rahmen des FSAP zu beschleunigen und seine vollständige Umsetzung auf 2004 vorzuverlegen. Sofern alle drei Institutionen einverstanden sind, könnte man sich bei einzelnen Dossiers bemühen, die Annahme der Vorschläge zu beschleunigen.

Das "Committee of Wise Men" unter dem Vorsitz von Baron Lamfalussy könnte hierzu beitragen. Dieser Ausschuss geht auf eine gemeinsame Initiative der französischen Präsidentschaft und der Kommission im Rahmen des ECOFIN-Rats vom 17. Juli 2000 zurück. Er wird seinen ersten Bericht am 9. November 2000 und seinen Abschlussbericht gegen Mitte Februar 2001 vorlegen. Der Ausschuss untersucht die aktuellen Bedingungen für die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die EU-Wertpapiermärkte, analysiert die Fähigkeit der Regulierungsinstanzen der Union, mit den derzeitigen Entwicklungen auf den Wertpapiermärkten Schritt zu halten, und prüft, wie die derzeitigen Praktiken angepasst werden können, um eine größere Konvergenz und Zusammenarbeit in der täglichen Praxis zu gewährleisten.

Zustimmung

Die Kommission ersucht die anderen Institutionen, den nachstehenden Prioritäten zuzustimmen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diesen Maßnahmen Top-Priorität eingeräumt wird, ohne dass die anderen FSAP-Maßnahmen vernachlässigt werden.

die zehn prioritäten der kommission in den nächsten sechs monaten

Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt:

( Aktualisierung der beiden Börsenprospekt-Richtlinien

( Legislative Folgemaßnahmen zur Mitteilung über die Rechnungslegungsstrategie der EU

( Richtlinie über die grenzübergreifende Verwendung von Sicherheiten

( Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

( Mitteilung der Kommission zur Anwendung der Wohlverhaltensregeln gemäß Artikel 11 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

( Richtlinie über Marktmanipulation

Offene, sichere Privatkundenmärkte:

( Mitteilung der Kommission zur Politik für den elektronischen Geschäftsverkehr im Finanzdienstleistungsbereich

Solide Aufsichtsregeln: ( Einsetzung eines Wertpapierausschusses

(; Richtlinie über die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

( Richtlinie über den Eigenkapitalrahmen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

die zehn prioritäten der nächsten sechs monate für den rat und das europäische parlament - vorschlag der kommission

Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt:

( Richtlinie über die Beaufsichtigung von Pensionsfonds für die zusätzliche Altersversorgung

( die beiden OGAW-Richtlinien

( Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (seit langem fällig)

( Richtlinie über Übernahmeangebote (seit langem fällig)

Offene, sichere Privatkundenmärkte:

( Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen;

Solide Aufsichtsregeln: ( Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen (seit langem fällig)

( Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (seit langem fällig)

( Änderungen zur Geldwäsche-Richtlinie

Größerer Rahmen: ( Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen

( Umsetzung des Verhaltenkodexes für die Unternehmensbesteuerung vom Dezember 1997 (Rat).

Ein integrierter Firmenkundenmarkt kann großen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Die zehn Maßnahmen, denen Priorität eingeräumt wurde (Richtlinien über Börsenprospekte, Pensionsfonds, OGAW, Marktmanipulation, Statut der Europäischen Aktiengesellschaft, Übernahmeangebote, Einsetzung eines Wertpapierausschusses und Folgemaßnahmen zur Rechnungslegungsmitteilung, Mitteilung zur Aktualisierung und Klärung der ISD), werden das Investitionsklima und die Bedingungen für die Kapitalaufnahme auf europäischer Ebene enorm verbessern. Sie wären ein großer Schritt in Richtung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Wertpapiermärkte und eines einheitlichen Jahresabschlusses für die in der EU notierten Unternehmen. Gleichzeitig dürften die Verbraucher in der EU von dem grenzübergreifenden Wettbewerb profitieren. Dies wird nur der Fall sein, wenn sie ausreichend geschützt sind und Vertrauen in den virtuellen und realen EU-Finanzmarkt haben.

Offene und sichere Privatkundenmärkte sind nötig, damit die Verbraucher in der EU über die erforderlichen Informationen und den notwendigen Schutz verfügen. Es muss ein Rechtsrahmen geschaffen werden, damit europaweit neue Vertriebskanäle und Marketingtechniken eingesetzt werden können. Es bedarf einer klaren und kohärenten Politik, die den bestehenden Regeln und dem technologischen Fortschritt Rechnung trägt. (Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, Grünbuch über den elektronischen Handel und Finanzdienstleistungen).

Moderne Aufsichtsvorschriften und eine zeitgemäße Aufsicht sind Voraussetzung, um die Stabilität des Finanzsystems in der Union aufrechtzuerhalten und die Herausforderungen, die die stärkere Konzentration der Unternehmen und die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt darstellen, meistern zu können. Der Aufrechterhaltung der finanziellen Integrität wird ebenfalls Priorität eingeräumt (Richtlinien über den Eigenkapitalrahmen für Banken und Wertpapierfirmen, über die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten und Änderung der Geldwäsche-Richtlinie). Weitere wichtige Eckpfeiler für die Stabilität des Finanzsystems stellen der Schutz von Versicherungsnehmern und Einlegern sowie Bestimmungen über einen geordneten Marktabgang dar (Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten).

Ermittlung eines "kritischen Pfades" für die Umsetzung der Prioritäten

Der ECOFIN-Rat hat die Kommission ersucht, den "kritischen Pfad" für die Annahme und Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Prioritäten zu bestimmen. Das Schaubild auf der nächsten Seite zeigt daher die Etappen und Fristen einer Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch die Kommission, das Europäische Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten. Die Fristen für die Institutionen und die Mitgliedstaaten wurden dem Aktionsplan entnommen. Sie sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der drei EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten. Durch eine erfolgreiche Umsetzung der in der Analyse des "kritischen Pfads" betrachteten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Finanzmärkte ihren vollen Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung leisten.

TGRAPH

TGRAPH

TGRAPH

Indikatoren für Fortschritte

Der ECOFIN-Rat hat die Kommission aufgefordert, Indikatoren vorzuschlagen, an denen sich ablesen läßt, inwiefern der wirtschaftliche Nutzen durch einen integrierten EU-Finanzdienstleistungsmarkt tatsächlich gestiegen ist. Die Verfügbarkeit eines ständigen Stroms verlässlicher Daten und die Entwicklung verlässlicher ökonometrischer Modelle spielen hier eine Schlüsselrolle. Für den Finanzdienstleistungssektor liegen derartige Daten und Modelle jedoch noch nicht vor. Die Kommission arbeitet daran, Indikatoren für den wirtschaftlichen Nutzen festzulegen. Die persönlichen Vertreter der Finanzminister, die in der Politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen zusammentreffen, sind mittlerweile der Ansicht, dass es möglich ist, die wichtigsten Trends in Richtung einer Integration der europäischen Finanzmärkte zu verfolgen - und gegebenenfalls mit den Vereinigten Staaten zu vergleichen - und so einen nützlichen Einblick in Entwicklungen in zentralen Bereichen zu gewinnen. Die nachfolgende, nicht erschöpfende Liste von Indikatoren könnte hierfür herangezogen werden [3]:

[3] Diese Indikatoren ergänzen die Benchmarks, die die Kommission im Zusammenhang mit dem Risikokapital im Anhang zu ihrer Mitteilung "Fortschrittsbericht über den Risikokapital-Aktionsplan" vom 18. Oktober 2000 (KOM ....) vorgeschlagen hat; der Bericht soll dem ECOFIN-Rat am 7. November 2000 vorgelegt werden.

( Entwicklungen bei der Zulassung und der Kapitalisierung neuer Unternehmen an den EU-Börsen;

( Entwicklungen bei den Auslandsinvestitionen in der EU;

( Entwicklungen bei der Verwendung grenzübergreifender Sicherheiten auf den EU-Finanzmärkten;

( Fusionen und Übernahmen im EU-Finanzdienstleistungssektor und Entwicklungen in Richtung einer stärkeren Konzentration auf dem Markt;

( Entwicklung von kapitalgedeckten Altersversorgungssystemen in den EU-Mitgliedstaaten;

( Entwicklung bei der Verwendung von IAS- und US-GAAP-Rechnungslegungsgrundsätzen durch börsennotierte Unternehmen in der EU;

( Vergleich der Finanzierungskosten (Fremdfinanzierung, Eigenfinanzierung), der Kosten für das Aktivmanangement (Kauf und Verkauf von Aktien) und der Kosten für Standardfinanzprodukte in den verschiedenen Mitgliedstaaten;

( Online-Erbringung, Marktdurchdringung und Transaktionskosten für Finanzdienstleistungen in der EU, insbesondere im Privatkundensektor.

Wenn der Rat einverstanden ist, wird die Kommission auf der Grundlage dieser Liste eine Reihe von Indikatoren vorschlagen.

III andere wichtige fragen

Allgemeine Fragen

Auf einem immer stärker integrierten globalen Finanzdienstleistungsmarkt sind die Aufsichtsregeln von ganz besonderer Bedeutung. Die EU muss hier ihre Rolle spielen und die Festlegung hochrangiger Regulierungsstandards weltweit anspornen. Auch spielt die EU eine wichtige und aktive Rolle bei der Absteckung eines internationalen Konsenses und der weitverbreiteten Umsetzung der Wohlverhaltensregeln auf dem Gebiet der Finanzregulierung. Ihre Unterstützung für die Arbeiten des International Accounting Standards Committee (IASC), der weltweit akzeptierte Rechnungslegungsgrundsätze für Finanzausweise gewährleisten will, die die Finanztransparenz erhöhen und die Aufgaben der Finanzaufsichtsbehörden erleichtern werden, ist hierfür ein gutes Beispiel.

Schlüsselelemente der in der EU geltenden Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute werden derzeit überprüft, um sie den aktuellen Aufsichtspraktiken und Entwicklungen im Bankwesen anzupassen. Dieser Prozess findet parallel zu ähnlichen Gesprächen im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht statt, in dem die Regulierungsbehörden unserer Hauptkonkurrenten im Bankensektor zusammenarbeiten [4]. Die EU setzt ihre Bemühungen fort, bei der Inangriffnahme von Fragen eine führende Rolle zu spielen, die die Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen betreffen (unter Berücksichtigung der heterogenen Struktur des EU-Bankensektors).

[4] Im Basler Ausschuss sind acht Mitgliedstaaten vertreten: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und das VK. Die Kommission und die EZB stellen jeweils einen Beobachter.

Erweiterung

Die Union befasst sich weiter mit der bevorstehenden Erweiterung und den Heranführungsstrategien für die mittel- und osteuropäischen Länder, Zypern, Malta und die Türkei. Klare aufsichtsrechtliche Vorschriften, die den EU-Standards entsprechen, dürften eine geeignete Basis für den nach der Erweiterung noch größeren Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen sein. Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen wird großer Wert auf den Verwaltungsaufbau und die Unterstützung der Aufsichtsbehörden gelegt. Die Kommission arbeitet zusammen mit nationalen Sachverständigen an der Vorlage von Vorschlägen für ein "Peer review"-Verfahren, das Anfang 2001 in Gang gesetzt werden soll.

Aufkommende Besorgnisse in Bezug auf den Handel

Da sich die EU immer stärker auf ihr Ziel eines vollständig integrierten Finanzdienstleistungsmarkts hinbewegt, ist es von Bedeutung, dass die europäischen Finanzorganisationen ihren eigenen ungehemmten Zugang zu den Märkten der wichtigsten Konkurrenten haben, so wie diese auch Zugang zu den EU-Märkten haben. Auf jenen Märkten - u. a. in den USA - verbleiben jedoch zahlreiche Hemmnisse. Deshalb wächst die Sorge, dass die jüngsten Vorhaben im Bereich des Bildschirmhandels den unbeabsichtigten Nebeneffekt einer Abschottung des US-Finanzdienstleistungsmarkts für Wettbewerber aus der EU haben könnten. Regeln, die Anlagen in den USA im Rahmen des Bildschirmhandels verhindern und auch für OGAW gelten, verzerren nach wie vor die Kapitalfluesse. Europäische Börsen, die Aktien handeln, dürfen in den Vereinigten Staaten keinen Bildschirmhandel aufbauen, obwohl die wichtigsten Grundsätze für den Anlegerschutz und die Gewährleistung von Fairness und Transparenz in beiden Rechtsgebieten ähnlich sind. Und obwohl die US-amerikanischen Investmentfonds in der EU frei vermarktet werden können, müssen europäische Fonds, für die weitgehend ähnliche Vorschriften gelten, in den Vereinigten Staaten sog. "Mirror Funds" errichten, bevor sie ihre Produkte den US-amerikanischen Anlegern anbieten dürfen. Ähnliche Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Bankvorschriften (Gramm-Leach-Bliley-Gesetz), da es sein könnte, dass EU-Finanzinstitute von den jüngsten Änderungen im US-Bankenrecht nicht im selben Maße profitieren wie US-Institute. Die Kommission setzt die bilateralen Gespräche mit den US-Behörden fort, um in diesen Fragen Fortschritte zu erzielen. Die betroffenen Ausschüsse (Beratender Bankenausschuss, Versicherungsausschuss, Hochrangiger Ausschuss der Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörden) werden über die Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.

Seit langem bestehen Besorgnisse über bestimmte Elemente der US-staatlichen Regulierung der Versicherungsmärkte (auf Bundesstaatsebene), die als Hemmnisse für den Zugang zu wichtigen Teilen des Versicherungsmarktes agieren (Privatversicherungen, Trust-Fonds-Anforderungen für Rückversicherungsunternehmen). Derzeit werden im Rahmen der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft ("Trans Atlantic Economic Partnership"/TEP) Bemühungen unternommen, um einen Durchbruch in diesen Versicherungsbereichen zu erzielen.

Die EU muss nun ihre Bemühungen koordinieren, um eine genaue Liste externer Handelshemmnisse aufzustellen, die in der nächsten Handelsrunde beseitigt werden sollten.

ANHANG

Fortschritte beim Aktionsplan für finanzdienstleistungen

Dieser Anhang gibt einen dritten Überblick über die Fortschritte bei den Maßnahmen, die im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (KOM (1999) 232 endg.) aufgelistet sind. So werden die Entwicklungen während der ersten achtzehn Monate seit der Annahme des Aktionsplans nachvollzogen. Der Berichtszeitpunkt ist Oktober/ November 2000. In der Tabelle wird die derzeitige Situation dargestellt und eine Bewertung seitens der Kommission vorgenommen, in welchem Umfang die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die im Aktionsplan gesetzten Ziele erreichen (der in der Tabelle angegebene Zeitrahmen kann in einigen Fällen vom Aktionsplan für Finanzdienstleistungen abweichen, da Anhang und Kommissionsentscheidungen (häufig nach Diskussion in der politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen) kontinuierlich angepasst werden, um die Verabschiedung bestimmter Maßnahmen zu beschleunigen bzw. zu verzögern, sollten neue Entwicklungen eingetreten sein, die weitere Beratungen erfordern. Der optimale Zeitrahmen bleibt jedoch unverändert). Erforderlichenfalls wurde in der letzten Spalte ein Kommentar angefügt, der vor allem auf die nächsten zu ergreifenden Maßnahmen eingeht. Der vierte Fortschrittsbericht wird dem Ecofin-Rat und dem Europäischen Parlament Mitte 2001 vorgelegt werden.

( Der Stern steht für eine Maßnahme, die erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde.

( Das Kreuz zeigt an, dass bei der Erreichung der im Aktionsplan gesetzten Ziele Fortschritte erzielt wurden.

- Das Minus-Zeichen bedeutet: keine Fortschritte.

( Die Glocke verweist auf die vorgeschlagenen prioritären Maßnahmen des FSAP, die regulatorische Schlüsselbereiche für einen integrierten Finanzdienstleistungssektor darstellen und für die eine kritische Vorgehensweise festgelegt wurden.

Mechanismen & Verfahren

Die Mechanismen für die Umsetzung des Aktionsplans sind für seine Realisierung von ausschlaggebender Bedeutung. In den letzten sechs Monaten und gemäß den Vorschlägen des Aktionsplans hat sich die Kommission auf die folgenden Mechanismen gestützt:

* Die "Politische Gruppe für Finanzdienstleistungen" ("Financial Services Policy Group" (FSPG)), in der die persönlichen Vertreter der Wirtschafts- und Finanzminister vertreten sind, setzt ihre Arbeiten als ein Forum fort, in dem ein Konsens zwischen den an der Regulierung der Finanzdienstleistungen beteiligten nationalen Ministerien angestrebt wird. Die FSPG ist seit der Annahme des Aktionsplans viermal zusammengetreten und hat der Kommission bei der Überwachung der Fortschritte und bei der Erstellung dieses Berichts zur Seite gestanden.

* Es gibt informelle Gespräche zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, der derzeitigen Ratspräsidentschaft (Frankreich), der folgenden Ratspräsidentschaft (Schweden) sowie der Europäischen Kommission. Ziel dieser informellen "2005-Gruppe" ist es, die Arbeitsschemata einander anzupassen, um Verzögerungen bei den FSAP-Maßnahmen zu vermeiden, Meinungen zu politischen Schlüsselfragen betreffend die FSAP-Maßnahmen auszutauschen und sich über den aktuellen Stand der Fortschritte zu informieren.

* Zur Erörterung der praktischen und technischen Aspekte des FSAP-Maßnahmen wurden sechs aus Marktsachverständigen bestehende "Forum-Gruppen" eingesetzt. Einige dieser Gruppen (Marktmanipulation, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, Besicherung und Markthindernisse) haben ihre Mission inzwischen erfuellt und ihre Arbeiten eingestellt. In den Gruppen, die sich mit den Themen Kundeninformationen und grenzüberschreitende Liquiditätsbündelung befassen, gehen die Arbeiten dagegen weiter.

STRATEGIsches Ziel Nr. 1: ein eu-grosskundenbinnenmarkt

EU-weite Kapitalbeschaffung

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Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für integrierte Wertpapier- und Derivatemärkte:

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Einheitliche Abschlüsse für börsennotierte Gesellschaften:

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Eindämmung des Systemrisikos bei der Wertpapierabrechnung:

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Sicheres und transparentes Umfeld für grenzübergreifende Umstrukturierungen:

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Binnenmarkt für Anleger:

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STRATEGISCHES ZIEL NR. 2: OFFENE UND SICHERE PRIVATKUNDENMÄRKTE

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StrategiSCHES ZIEL NR. 3: MODERNE AUFSICHTSREGELN UND ÜBERWACHUNG

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ALLGEMEINES ZIEL: UMFASSENDERE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN OPTIMALEN BINNENMARKT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN

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