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Document 52000DC0551

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2000 - Teil I: die Europäische Union - Teil II: die Mitgliedstaaten

/* KOM/2000/0551 Bind I endg. *//* KOM/2000/0551 Bind II endg. */

52000DC0551

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2000 - Teil I: die Europäische Union - Teil II: die Mitgliedstaaten /* KOM/2000/0551 Bind I endg. */ - /* KOM/2000/0551 Bind II endg. */


Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2000 - TEIL I: DIE EUROPÄISCHE UNION - TEIL II: DIE MITGLIEDSTAATEN

(von der Kommission vorgelegt)

Zusammenfassung

Dies ist der dritte Bericht, der gemäß Artikel 128 des Vertrags von Amsterdam vorgelegt wird. Er bietet eine vergleichende Bewertung der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 durchgeführt und die überarbeiteten Leitlinien für 2000 in ihren Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung umgesetzt haben. Er enthält sowohl eine Gesamtanalyse für alle vier Säulen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (Teil I) als auch für jeden Mitgliedstaat eine detaillierte Analyse der politischen Maßnahmen (Teil II), wobei besonders untersucht wird, wie die Empfehlungen des Rates vom 14. Februar berücksichtigt wurden.

1. Der politische Rahmen: die Beschäftigungslage in Europa

Die Beschäftigungssituation in der EU hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert, Ausdruck des positiven gesamtwirtschaftlichen Klimas als auch der Fortschritte bei der Reform der Arbeitsmärkte. Bei langfristigen Problemen wie hoher Arbeitslosigkeit und geringer Erwerbsbeteiligung zeichnen sich wirksame Maßnahmen ab, gleichzeitig treten neue Herausforderungen wie Arbeitskräftemangel und Qualifikationslücken auf. Folgende Schlüsselentwicklungen verdeutlichen die stetige Verbesserung der Beschäftigungssituation:

* Seit 1997 wurden vier Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, hauptsächlich im Dienstleistungssektor. Die Steigerung war am deutlichsten bei hochqualifizierten Management- und Fachtätigkeiten, kam aber auch den allgemeinen Beschäftigungen im Dienstleistungs- und Handelsbereich zugute. Allerdings nahm 1999 die Zahl der Teilzeitstellen und befristeten Beschäftigungen weiter zu, diese machen nun nahezu 30 % der Gesamtzahl an Arbeitsplätzen in der EU aus.

* So stieg die Erwerbstätigenquote in der EU von 61,3 % im Jahre 1998 auf 62,2 % an, der Zuwachs in Vollzeitäquivalenten war jedoch weniger ausgeprägt. Hauptnutznießer des Beschäftigungswachstums waren die Frauen, deren Erwerbstätigenquote von 52,5 % jedoch nach wie vor einen deutlichen geschlechtsspezifischen Unterschied von 18,5 % zur Quote bei den Männern aufweist.

* Die Arbeitslosigkeit ist seit 1994 um vier Millionen gefallen und lag 1999 durchschnittlich bei 9,2 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit hat zwar nach 1997 zu sinken begonnen, trifft aber immer noch 4,2 % der Erwerbsbevölkerung.

* Die Jugendarbeitslosigkeit hat mit 8,5 % in der Altersgruppe 15-24 einen Tiefststand in diesem Jahrzehnt erreicht. Die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmer (über 55) liegt jetzt bei 37 %, einem sehr niedrigen Niveau angesichts der zunehmenden Knappheit auf dem Arbeitsmarkt in einigen Mitgliedstaaten.

* Die meisten Mitgliedstaaten konnten von den verbesserten wirtschaftlichen Bedingungen 1999 profitieren und ihre Erwerbstätigenquote steigern. Einige Mitgliedstaaten übertreffen bereits jetzt die Zielvorgaben des Gipfels von Lissabon für die EU für 2010, einmal in Bezug auf die Gesamterwerbstätigenquote (Dänemark, Schweden, Niederlande und Vereinigtes Königreich), zum anderen in Bezug auf die Erwerbstätigenquote bei Frauen (Dänemark, Schweden, Finnland, Niederlande und Vereinigtes Königreich).

2. Die Einschätzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten 1999

Die Strukturreformen der Arbeitsmärkte machen Fortschritte, begleitet von wachsendem Optimismus:

* Ganz deutlich reformieren die Mitgliedstaaten ihre Arbeitsmärkte heute unter weitaus günstigeren makroökonomischen Bedingungen als 1997 beim Start des Luxemburg-Prozesses. Dies sollte zu weiteren politischen Anstrengungen ermutigen.

* Fortschritte in der Beschäftigungsleistung zeigen, dass ein sich selbst verstärkender Kreislauf in Gang kommt, bei dem stabilitätsorientierte makroökonomische Politik einerseits und laufende Strukturreformen der Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten andererseits die Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zurückdrängen und Arbeitsplätze schaffen.

* Auch ist zu sehen, dass die Elemente eines umfassenden Police-Mix sich an unterschiedlichen Zeithorizonten orientieren müssen: Zinssätze können über Nacht wechseln, Investitionen in Humanressourcen und institutionelle Reformen auf den Arbeitsmärkten wirken sich hingegen erst nach anhaltenden Anstrengungen aus und können sichtbare Ergebnisse erst über längere Zeiträume zeitigen.

* Der Gesamteffekt der Europäischen Beschäftigungsstrategie auf die sich verbessernde Beschäftigungssituation lässt sich nach wie vor schwer einschätzen. Die jüngsten Daten beziehen sich auf 1999, das Jahr in dem die meisten politischen Reformen im Rahmen der NAP erst anliefen. Ein positiver Effekt ist jedoch bei einigen neuen Maßnahmen für bestimmte Gruppen oder Sektoren zu erkennen.

* Die 52 Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten für 2000 haben sich als nützlich erwiesen, indem sie die Bemühungen der Mitgliedstaaten auf Schlüsselprobleme lenkten. Die meisten Mitgliedstaaten haben darauf reagiert, in manchen Bereichen sind jedoch verstärkte Anstrengungen erforderlich. Da bei manchen Maßnahmen die Wirkung Zeit braucht, ist es noch zu früh zu sagen, ob sie ausreichend waren, die Probleme langfristig zu lösen.

* In der Erarbeitung und Präsentation der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zeichnet sich ein Lernprozess ab. Die Durchführungsberichte werden gezielter, allerdings werden in manchen Mitgliedstaaten Einzelinitiativen nach wie vor überbetont, statt eines umfassenden Police-Mix mit sich gegenseitig stützenden Maßnahmen.

* Der Ansatz, messbare Ziele zu definieren, sollte ausgebaut werden. Bei den Leitlinien, die gemeinsame Ziele definieren, ist der politische Fortschritt deutlicher und eine objektive Bewertung der Auswirkungen auf der Grundlage gemeinsamer Indikatoren möglich, was wiederum die Weiterentwicklung der Politik erlaubt.

* Für viele andere Leitlinien gibt es derartige quantifizierbare Ziele nicht oder, soweit die Festlegung der Ziele den Mitgliedstaaten überlassen wurde, ist der Fortschritt nur mäßig; Bemühungen und Auswirkungen lassen sich anhand von Informationen, die sich auf isolierte Einzelmaßnahmen konzentrieren, nur schwer bewerten.

Eine nachdrückliche, aber ungleichmäßige Umsetzung der vier Säulen macht eine stärkere Betonung des Police-Mix erforderlich.

Zwar wurde viel erreicht, aber die Umsetzung ist für die vier Säulen sehr unterschiedlich, zumindest ist dies aus den Berichten der Mitgliedstaaten abzulesen. Dies gilt besonders für die Säulen Anpassungsfähigkeit und - in geringerem Maße - Unternehmergeist. Ein umfassender Police-Mix ist also in den Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend realisiert. Bei den Maßnahmen zu den vier Säulen sind als herausragend zu nennen:

Beschäftigungsfähigkeit - Säule 1

* Deutliche Fortschritte sind bei präventiven und aktiven Maßnahmen zu verzeichnen. Die meisten Länder scheinen nunmehr in der Lage zu sein, die in den Leitlinien 1 und 2 festgelegten Ziele bis 2002 zu erreichen. Belgien, Griechenland und Italien müssen jedoch noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diese Ziele bis 2002 zu erreichen. In Bezug auf Leitlinie 3 ist zu sagen, dass zwölf Mitgliedstaaten bereits die 20-%-Vorgabe für die Beteiligung von Arbeitslosen an aktiven Maßnahmen erfuellen.

* Die Überarbeitung der Steuer- und Leistungssysteme wird nicht konsequent weiterverfolgt (außer in Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden), dies ist beunruhigend angesichts der großen Zahl von Menschen in einigen Mitgliedstaaten langfristig von Leistungen abhängig bleiben, und gerade in den Mitgliedstaaten, in denen sich eine Knappheit auf dem Arbeitsmarkt abzeichnet.

* Die Förderung des lebenslangen Lernens gewinnt in allen Mitgliedstaaten zunehmend an Fahrt, auch wenn ein umfassender Rahmen meistens fehlt und nur wenige Mitgliedstaaten nationale Ziele gemeldet haben, die zu setzen sie verpflichtet sind.

* Gegenüber 1998 bemühen sich alle Mitgliedstaaten stärker, benachteiligten Arbeitslosen bessere Möglichkeiten zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu schaffen. In vielen Mitgliedstaaten ist eine deutliche Verlagerung von Einzelprogrammen hin zu einem stärker integrierten Ansatz zugunsten von Behinderten festzustellen. Eine vergleichende Analyse ist jedoch aufgrund fehlender Grunddaten und unterschiedlicher Definitionen (insbesondere für ethnische Minderheiten) weiterhin schwierig.

Unternehmergeist - Säule II

* Zum Schwerpunkt Unternehmergeist sind weitere Anstrengungen erforderlich, um über die weitere Verbreitung von Einzelinitiativen hinauszukommen und zu einem umfassenden politischen Rahmen und einem positiven Umfeld für eine Unternehmerkultur in Europa zu gelangen.

* Nahezu das gesamte Beschäftigungswachstum 1999 war im Dienstleistungssektor zu verzeichnen, es ist jedoch nicht klar, inwieweit dies auf beschäftigungspolitische oder begleitende Maßnahmen zurückzuführen war (die meisten Mitgliedstaaten haben die Liberalisierung bislang staatlicher Dienstleistungen beschlossen). Die Entwicklung der Sozialwirtschaft mit Waren und Dienstleistungen, die von einer Vielzahl von nicht gewinnorientierten Einheiten bereitgestellt werden, bleibt jedoch enttäuschend.

* Trotz der zahlreichen Maßnahmen, die in den NAP angekündigt waren, entwickelt sich die Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit langsam, und in einigen Mitgliedstaaten ist die durchschnittliche Steuerlast der Arbeit noch überhaupt nicht zurückgegangen.

Anpassungsfähigkeit - Säule III

* Im Bereich Anpassungsfähigkeit tragen die Sozialpartner, zusammen mit den Regierungen, eine wesentliche Verantwortung für die Erfuellung der Verpflichtungen aus den Leitlinien. In den meisten Mitgliedstaaten sind - oft dreiseitige - Partnerschaften entstanden, die sich mit Fragen der Anpassungsfähigkeit und insbesondere dem lebenslangen Lernen beschäftigen. Es gibt jedoch wenig Anzeichen für Fortschritte bei Aspekten im Zusammenhang mit der Modernisierung der Arbeitsorganisation. Einziger nennenswerter Schwerpunkt war der Themenbereich Arbeitszeit, anstelle einer umfassenderen Neugestaltung des Arbeitslebens.

* Fortschritte bei der Einbeziehung flexiblerer Vertragsformen in das Arbeitsrecht der Mitgliedstaaten sind gering geblieben.

Chancengleichheit - Säule IV

* Die Mitgliedstaaten können beim "Gender mainstreaming" bei allen vier Säulen Fortschritte verzeichnen. Viele Mitgliedstaaten haben zudem spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Frauen, der geschlechtsbedingten Benachteiligung und der geschlechtsbedingten Lohnunterschiede gemeldet. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, bis geschlechtsspezifische Aspekte bei allen politischen Maßnahmen berücksichtigt werden.

* Maßnahmen zur Vereinbarung von Arbeits- und Familienleben sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Ein positiver Aspekt ist die zunehmende Tendenz, Ziele für die Kinderbetreuung festzulegen, wie in den Schlussfolgerungen des Gipfels von Lissabon empfohlen.

Die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Im Zusammenhang mit der Reform der Arbeitsmarktinstitutionen sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen als Schlüsselinstanz für die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien - insbesondere der Leitlinien 1, 2 und 3 - anerkannt. Die Entwicklung und/oder Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung ist in einigen Mitgliedstaaten im Gange, jedoch müssen diese Bemühungen noch verstärkt werden, um der Arbeitsverwaltung die Kraft zu verleihen und die Instrumente an die Hand zu geben, die sie für eine wirksame Umsetzung der Strategie benötigen.

Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene

Die Mitgliedstaaten erkennen die Bedeutung lokaler Aktionen für den Gesamterfolg der Europäischen Beschäftigungsstrategie an. Viel bleibt jedoch noch zu tun in den Bereichen Dezentralisierung, Schaffung der Voraussetzungen, Förderung von Partnerschaften zwischen Akteuren vor Ort und Entwicklung umfassender lokaler Beschäftigungsstrategien für die Bereitstellung von mehr und besseren Arbeitsplätzen.

Die Rolle der Strukturfonds

Dem Europäischen Sozialfonds wurde durch Vorschläge für neue Programme eine Schlüsselposition als Instrument zur Stützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen zugewiesen. Dies findet auch in den Nationalen Aktíonsplänen seinen Niederschlag. Schwerpunkt ist die Strategie der Prävention vor allem im Bereich Beschäftigungsfähigkeit, aber auch der Chancengleichheit wird ein eindeutiger Platz in den Programmen zugewiesen. In Ländern mit Programmen von geringerem Umfang konzentrieren sich die Bemühungen stärker auf bestimmte innovative Aspekte der Politik für Arbeitsmarkt und Humanressourcen. Lebenslanges Lernen und die Anforderungen der Informationsgesellschaft finden sich in vielen Programmen wieder, in Übereinstimmung mit den Prioritäten des Europäischen Gipfels von Lissabon.

Die Rolle der anderen Strukturfonds (also mit Ausnahme des ESF) bei der Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird jedoch unzureichend deutlich und nur von wenigen Ländern erwähnt. Auch die Beteiligung der für die Verwaltung der Fonds auf nationaler Ebene Verantwortlichen an der Durchführung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung sollte zudem selbstverständlicher sein. Auch gilt es, die Verpflichtungen in den allgemeinen Programmplanungsdokumenten unter Berücksichtigung der Prioritäten der Nationalen Aktionspläne in die Operationellen Programme umzusetzen.

3. Institutionelle und politische Aspekte

* Wie in der Zwischenbewertung des Luxemburg-Prozesses zum Ausdruck kommt, sind verschiedene institutionelle und politische Faktoren im Spiel, die eine erfolgreiche Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie beeinflussen und von sich aus zur Erreichung der Ziel der Beschäftigungspolitischen Leitlinien beitragen. Dazu gehören:

* die Entstehung neuer Strukturen und Institutionen für Entscheidungen und Bewertung in der Beschäftigungspolitik, die die Beschäftigung in den Mittelpunkt der europäischen und nationalen Politikgestaltung stellen und Synergien und Koordinierung zwischen den verschiedenen Politikbereichen verbessern;

* eine stärkere Beteiligung der verschiedenen Akteure am Prozess;

* eine deutliche Verpflichtung der Regierungen und aller anderen Akteure, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zur Beschäftigungsstrategie beizutragen;

* eine gesteigerte Transparenz bei der Definition von Zielen, Austausch bewährter Verfahren und "Peer-review", für sich genommen schon ein Element der Vertrauensbildung in der Wirtschaftspolitik. Die "Methode der offenen Koordinierung", die mit dem Luxemburg-Prozess eingeführt und vom Europäischen Rat in Lissabon bekräftigt wurde, gewinnt zunehmend an Dynamik.

Die Analyse in diesem Bericht stützt die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die die Kommission in diesem Jahr zum zweiten Mal seit Inkrafttreten des neuen Vertrags am 1. Mai 1999 vorschlägt. Die Kommission war sich der Notwendigkeit bewusst, die Konsistenz zwischen diesen Empfehlungen und den gemäß Artikel 99 Absatz 2 des Vertrags vorgelegten Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zu wahren. Weiter sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Beschäftigungspolitik so zu gestalten, dass sie den Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in Übereinstimmung mit Artikel 126 des Vertrags entspricht.

2000 und 2001 werden die Mitgliedstaaten die Reform ihrer Arbeitsmärkte nicht nur unter weiterhin günstigen wirtschaftlichen Aussichten fortsetzen, sondern auch in einem neuen politischen Rahmen, der durch die Schlussfolgerungen der Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 geschaffen wurde. Hier bildet sich ein neues Paradigma heraus, basierend auf einem stärkeren Engagement für Vollbeschäftigung durch beständige Bemühung um die Förderung von Wissen, Innovation und sozialem Zusammenhalt. Die Förderung des lebenslangen Lernens, der sozialen Integration und des gleichen Zugangs für alle zum Arbeitsmarkt stehen weit oben auf der europäischen Agenda, damit bis zum Ende des Jahrzehnts die wettbewerbsfähigste und dynamischste Wirtschaft entstehen kann. Dieses Engagement ist daher bei der Weiterentwicklung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der individuellen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, um so den Luxemburg-Prozess zu befähigen, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Lissabon zu leisten.

Inhaltsverzeichnis

Teil I : DIE EUROPÄISCHE UNION

1. Einleitung

2. Die Beschäftigungslage

2.1. Makroökonomischer und beschäftigungspolitischer Kontext in der EU

2.2. Überblick über die Beschäftigungsleistung der Mitgliedstaaten

3. Beurteilung der Nationalen Aktionspläne

3.1. Pfeiler I: Beschäftigungsfähigkeit

3.1.1. Überblick über die politische Entwicklung

3.1.2. Prävention und Aktivierung - Verfolgung der gemeinsamen Ziele

3.1.3. Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme (Leitlinie 4)

3.1.4. Allgemeine und berufliche Bildung (Leitlinien 5 bis 8)

3.1.5. Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt (Leitlinie 9)

3.2.1. Überblick über die Entwicklung

3.2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen (Leitlinien 10 und 11)

3.2.3. Arbeitsplatzschaffung in den Dienstleistungen und in der Solidarwirtschaft (Leitlinien 12-13)

3.2.4. Beschäftigung und Steuersysteme (Leitlinie 14)

3.3. Pfeiler III: Anpassungsfähigkeit

3.3.1. Überblick über die Entwicklung

3.3.2. Modernisierung der Arbeitsorganisation, Anpassungsfähigkeit in Unternehmen und innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung

3.3.3. Anpassung des Arbeitsrechts

3.4. Pfeiler IV: Chancengleichheit

3.4.1. Überblick über die Entwicklung

3.4.2. Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede

3.4.3. Familienfreundliche Politik

4. Horizontale Aspekte der Umsetzung der NAP

4.1. Auf dem Weg zu einer auf Wissen und Information beruhenden Gesellschaft

4.2. Die Rolle der Strukturfonds

4.3. Die Rolle der Sozialpartner

4.4. Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

4.5. Durchgehende Verwirklichung der Chancengleichheit in den NAP

5. Halbzeitbewertung des Luxemburg-Prozesses

TEIL II :IE MITGLIEDSTAATEN

BELGIEN 100

DÄNEMARK 107

DEUTSCHLAND 114

GRIECHENLAND 122

SPANIEN 129

FRANKREICH 136

IRLAND 142

ITALIEN 149

LUXEMBURG 157

NIEDERLANDE 163

ÖSTERREICH 170

PORTUGAL 177

FINNLAND 184

SCHWEDEN 191

VEREINIGTES KÖNIGREICH 198

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2000 - Teil I

DIE EUROPÄISCHE UNION

1. Einleitung

In diesem gemäß Artikel 128 des Vertrags von Amsterdam erstellten Bericht legt die Kommission die Schlussfolgerungen vor, die sie aus der Überprüfung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 ergriffenen Maßnahmen gezogen hat. Dieser Bericht stellt die Grundlage für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht dar, den der Rat und die Kommission gemeinsam dem Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 vorlegen werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Schlussfolgerungen bei der Vorbereitung ihrer Vorschläge für einen Beschluss des Rates über die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2001 sowie für Empfehlungen des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Die Kommission war sich der Notwendigkeit bewusst, die Konsistenz zwischen diesen Empfehlungen und den gemäß Artikel 99 Absatz 2 des Vertrags vorgelegten Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zu wahren. Weiter sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Beschäftigungspolitik so zu gestalten, dass sie den Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in Übereinstimmung mit Artikel 126 des Vertrags entspricht.

So wie die vorhergehenden Berichte für die Jahre 1998 und 1999 setzt sich auch der vorliegende Bericht aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil beinhaltet eine vergleichende Bewertung der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien durch die Mitgliedstaaten, wobei in Bezug auf jeden der vier Pfeiler die unterschiedlichen Ausgangssituationen sowie die Fortschritte analysiert werden, die seit 1997 bei der Entwicklung des Arbeitsmarktes gemacht wurden. Im zweiten Teil werden die beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Nationalen Aktionspläne durchgeführt oder angekündigt haben, unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Situation und der jüngsten Entwicklungen auf ihren Arbeitsmärkten einer eingehenden Analyse unterzogen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Empfehlungen der Kommission für das laufende Jahr umgesetzt haben.

Dieser Bericht beruht auf den Informationen aus den NAP, welche die Mitgliedstaaten bis 1. Mai 2000 vorgelegt haben. Diese Informationen beinhalten die statistischen Daten zu den Indikatoren, die herangezogen werden, um die Fortschritte sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene zu überwachen. In einigen Fällen werden ergänzende Informationen berücksichtigt, die im Juni und Juli von den nationalen Behörden in den bilateralen Treffen bereitgestellt wurden, deren Zweck darin bestand, die Richtigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Analyse zu prüfen.

Im Jahr 1997 leitete der Europäische Rat in Luxemburg ein ehrgeiziges Programm zur Koordinierung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen in der EU ein. In Anbetracht der strukturellen Natur der in diesem Bereich einzuleitenden Reformen sollten nicht überall unmittelbare und sichtbare Wirkungen erwartet werden. In diesem Bericht wird die Durchführung der beschäftigungspolitischen Leitlinien über einen Zeitraum von mehreren Jahren bewertet, wobei die Fortschritte an genau definierten Maßstäben gemessen werden. In einigen Fällen gibt es allerdings bereits ausreichende Belege für die vorteilhafte Wirkung umfassender Programme oder Reformen. Diese Fälle werden beleuchtet. Die Kommission beabsichtigt, die Wirkung der europäischen Beschäftigungsstrategie einer umfassenden Analyse zu unterziehen, deren Ergebnisse in die Auseinandersetzung mit der Strategie 2002 einfließen sollen.

Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, unter denen dieser Bericht vorgelegt wird, haben sich in den vergangenen Jahren geändert:

Auf der wirtschaftlichen Seite finden, auch dank verbesserter wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen die Strukturreformen, die sich auf die Arbeitsmärkte auswirken, mittlerweile vor dem Hintergrund einer vorteilhafteren wirtschaftlichen Entwicklung statt, die insbesondere eine größere Nachfrage nach Arbeitskräften bedingt. Diese Entwicklung stellt die politischen Entscheidungsträger vor neue Aufgaben, denn es werden weiter reichende Bemühungen um Strukturreformen erforderlich, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum unter Wahrung der finanziellen und Preisstabilität aufrechtzuerhalten und zu beschleunigen.

Wenn auch seit langem bestehende Strukturprobleme wie beispielsweise hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit endlich in den meisten Ländern zurückgehen, bleibt das Niveau der Arbeitslosigkeit dennoch zu hoch. Strukturprobleme bleiben in den meisten Ländern bestehen, einschließlich einer Unausgewogenheit der Entwicklung zwischen sozialen Gruppen und Regionen, die sich im Phänomen des doppelten Arbeitsmarktes und hartnäckiger regionaler Diskrepanzen äußern. Hinzu kommt, dass einige Mitgliedstaaten (und nicht nur diejenigen mit geringer Arbeitslosigkeit) mit neuen Problemen wie Arbeitskräftemangel und Qualifikationslücken konfrontiert sind..

Auf der politischen Seite ist der Europäische Rat in Lissabon zu dem Schluss gekommen, dass in der sich abzeichnenden neuen Wirtschaft das Ziel der Vollbeschäftigung angestrebt werden muss. Die EU hat sich für das kommende Jahrzehnt ein neues strategisches Ziel gesetzt: Die Europäische Union will der wettbewerbsfähigste und dynamischste Wirtschaftsraum werden, der imstande ist, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt zu erhöhen. Die EU hat eine umfassende Strategie vereinbart, um die mit dem Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft einher gehenden Herausforderungen zu bewältigen, das europäische Sozialmodell durch Investitionen in Menschen und einen aktiven Wohlfahrtsstaat zu modernisieren und zu festigen und weiterhin einen makroökonomische Police-Mix zu verfolgen, der geeignet ist, die Wachstumsaussichten zu verbessern und die Europäische Union in die Lage versetzen, wieder zur Vollbeschäftigung zu gelangen und den regionalen Zusammenhalt zu stärken.

Die Schlussfolgerungen des Gipfels von Lissabon erkennen die zentrale und umfassende Bedeutung der "Lernenden Gesellschaft" für die Erreichung des Ziels der Vollbeschäftigung durch die Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft an und betonen dabei erneut die Prioritäten in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000, nämlich die Entwicklung einer Politik des lebenslangen Lernens und die Förderung der IKT-Qualifikationen.

Wenn Lebenslanges Lernen als Grundelement des Europäischen Sozialmodells entwickelt werden soll, so muss es eine umfassende Strategie darstellen, die alle Aspekte und Phasen der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließt. Das Konzept wurde denn auch von den Mitgliedstaaten und der Kommission definiert als: "alle gezielten Lerntätigkeiten formaler und informeller Art umfassend, die darauf gerichtet sind, Fähigkeiten, Wissen und Kompetenz zu verbessern". Somit ist lebenslanges Lernen umfassend und in alle vier Säulen integriert. Es umfasst die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Arbeitslosen durch eine Verbesserung der Qualität und des Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Erst- und Weiterbildung und durch die Entwicklung einer arbeitsbezogenen Ausbildung. Es schließt im Rahmen der Säule Anpassungsfähigkeit die Entwicklung von Partnerschaften, in den meisten Mitgliedstaaten, zwischen nationalen Behörden und Sozialpartnern ein, um Weiterbildung zu sichern und Qualifikationslücken anzugehen, außerdem Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Unternehmen zur Überwindung der Hemmnisse für Investitionen in die berufliche Bildung. Die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Integration der Vermittlung von Unternehmerqualifikationen in die Bildungspläne ist ein weiterer Aspekt des lebenslangen Lernens, wie auch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen, die in die Ausbildung zurückkehren, im Sinne einer Stärkung der Chancengleichheit.

Bei der Entwicklung der Beschäftigungsstrategien für eine Informationsgesellschaft für alle auf europäischer Ebene sind ein Schlüsselelement für die Mitgliedstaaten Maßnahmen und Programme, die gewährleisten, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Bürger in allen Bereichen umfassend gerüstet für die Teilnahme an der Informationsgesellschaft und vorbereitet auf den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft sind. Die hohe Priorität für die Ermutigung zum lebenslangen Lernen und die Entwicklung von IKT-Kenntnissen ist dabei aus der nachdrücklichen Behandlung des Themas in den Schlussfolgerungen von Lissabon, aus den Beschäftigungspolitischen Leitlinien, dem Aktionsplan eEurope der Kommission und vor allem der eLearning-Initiative der Kommission abzulesen.

Um die Strategie von Lissabon umzusetzen, ist es nicht erforderlich, die mit den Leitlinien für die Wirtschaftspolitik sowie in Luxemburg, Cardiff und Köln eingeleiteten Prozesse durch neue zu ergänzen. Statt dessen wird zur Stärkung der Politik auf Ebene der EU in einer Reihe von Bereichen - Innovation, Wirtschaftsreform, allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz - eine offene Koordinierungsmethode angewandt werden, die auf Leitlinien, Maßstäben und einer systematischen Überwachung beruht. Diese Methode ist bereits fest in der europäischen Beschäftigungsstrategie verankert, und so ist zu erwarten, dass die Analyse dieses Berichts entscheidende Beiträge für den Europäischen Gipfel im Frühjahr in Stockholm liefert, der Wirtschafts- und Sozialfragen und der Überwachung der Fortschritte in Richtung auf die neuen strategischen Ziele gewidmet ist.

Andererseits liegt es auf der Hand, dass die vom Rat in Lissabon und der neuen sozialpolitischen Agenda (die ebenfalls auf dem Gipfel in Nizza verabschiedet werden soll) ausgesandten neuen politischen Botschaften der Strategie neue und ehrgeizigere Ziele setzen werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben unter der Leitung des Beschäftigungsausschusses eine Halbzeitbewertung des Luxemburg-Prozesses vorgenommen, deren Ergebnisse in Kapitel 5 dieses Berichts zusammengefasst sind. Das Ziel besteht darin, die Ergebnisse der Sondertagung in Lissabon in neue Vorschläge zur Bereicherung der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2001 umzusetzen, wobei es vor allem darum geht, konkretere Ziele zu definieren.

2. Die Beschäftigungslage [1]

[1] Zusätzliche Informationen und Analysen sind im Bericht der Kommission "Beschäftigung in Europa 2000" zu finden.

2.1. Makroökonomischer und beschäftigungspolitischer Kontext in der EU

Die guten Aussichten für Wachstum und Beschäftigung sollten entschlossenere Wirtschaftsreformen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation auf den Arbeitsmärkten anregen

Seit Mitte des Jahres 1999 ist in der EU eine kräftige wirtschaftliche Erholung zu beobachten. Nachdem sich das durchschnittliche Wachstum des BIP im Jahr 1999 auf 2,5% belief, wird für das Jahr 2000 ein Zuwachs von 3,4% und für das Jahr 2001 eine Zuwachsrate von 3,1% prognostiziert. Die Erholung ist auf die positive Entwicklung der Ausfuhren zurückzuführen, die ihre Ursache zum Teil in der verbesserten internationalen Lage hat. Allerdings entwickelt sich auch die Binnennachfrage positiv. Es wird erwartet, dass in diesem und im kommenden Jahr dank des kräftigen Wachstums und der fortgesetzten Arbeitsmarktreformen eine beträchtliche Zahl neuer Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, wobei die Arbeitslosenquote von 9,2% im Jahr 1999 auf 8,7% Mitte 2000 gesunken ist und den Prognosen zu Folge im Jahr 2001 auf unter 8% fallen wird. Aber auch dieser Wert ist immer noch zu hoch. Dazu kommt, dass die Arbeitslosigkeit ungleich auf die geographischen Gebiete und sozialen Gruppen verteilt ist. Es darf nicht zugelassen werden, dass die mit einer Phase raschen Wirtschaftswachstums einher gehende Arbeitsplatzschaffung die beträchtlichen Strukturprobleme überdeckt, die weiterhin auf den Arbeitsmärkten vieler Mitgliedstaaten bestehen. Gleichzeitig kommt es in einigen Mitgliedstaaten und Regionen zunehmend zu Engpässen auf den Arbeitsmärkten. Aus einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen und Tätigkeiten werden Qualifikationsdefizite und Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung gemeldet, und in einigen Mitgliedstaaten kommen die Löhne unter Druck. Insgesamt bleibt die Lohnentwicklung allerdings gemäßigt.

Die von der EU geschaffenen günstigen politischen Grundlagen zeitigen erste Ergebnisse. Die Inflation bleibt relativ gering, die Defizite des öffentlichen Sektors konnten deutlich verringert werden, und in einigen Fällen sind Haushaltsüberschüsse an ihre Stelle getreten. Die langfristigen Zinsen sind gesunken, und die Staatsschulden sind gemessen am BIP rückläufig. Realistischen Schätzungen zu Folge darf in den kommenden Jahren mit einem stabilen Wirtschaftswachstum von rund 3% und einem deutlichen Anstieg der Beschäftigungsquote in Richtung des Wertes von 70% gerechnet werden, wenn die vorteilhaften makroökonomischen Bedingungen erhalten bleiben und wenn es gelingt, die Wirtschaftsreformen zu beschleunigen. Um die günstigen wirtschaftlichen Aussichten aufrechterhalten zu können, müssen die Mitgliedstaaten unbedingt die Situation nutzen, um die in Lissabon ins Auge gefassten Reformen durchzuführen und den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und wissensbasierten Wirtschaft vorzubereiten und das soziale Modell Europas zu modernisieren, indem sie in die Menschen investieren und einen aktiven Wohlfahrtsstaat errichten.

Kräftiger Beschäftigungszuwachs dank fortgesetzter wirtschaftlicher Erholung

Im Jahr 1999 wuchs das BIP in der Europäischen Union insgesamt um durchschnittlich 2,3%. Dies entspricht einem Rückgang von 0,4 Prozentpunkten gegenüber 1998. Hingegen stieg die Beschäftigung 1999 etwas mehr als im Jahr davor, nämlich um 1,4% gegenüber 1,3%. Damit stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 1999 um fast 2,1 Millionen und in den beiden Jahren um 4 Millionen (siehe Schaubild 1 im Statistischen Anhang).

Der signifikante Beschäftigungszuwachs in den Jahren 1998 und 1999 hatte zur Folge, dass die Zahl der Erwerbstätigen in der Europäischen Union seit dem Beginn der Erholung im Jahr 1994 in fünf Jahren insgesamt um knapp 7 Millionen oder 4,5% stieg.

Insgesamt stieg die Beschäftigungsquote in der Europäischen Union [2] von 61,3% im Jahr 1998 auf 62,2% im Jahr 1999. Doch diese Verbesserung genügte gerade, um die Rate wieder auf das Niveau zu heben, das sie im Jahr 1990 erreicht hatte, bevor die Rezession im ersten Teil des Jahrzehnts begann.

[2] In diesem Bericht wird die Beschäftigungsquote als Anzahl der Erwerbstätigen bezogen auf die Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren definiert.

Der Anstieg der Vollzeitbeschäftigungsquote fiel sehr viel weniger deutlich aus. Im Jahr 1999 belief sie sich durchschnittlich auf 56,5% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, was einem Anstieg von lediglich etwas mehr als 1 Prozentpunkt gegenüber 1994 entspricht.

Der Beschäftigungszuwachs betrifft sämtliche Arten von Tätigkeiten, wobei jedoch der Anteil von Teilzeitarbeit und Zeitarbeit weiterhin steigt

Zum ersten Mal seit 1990 überstieg die Zahl der neu geschaffenen Vollzeitarbeitsplätze jene der neuen Teilzeitarbeitsplätze. Rund 63% des Beschäftigungszuwachses im Jahr 1999 waren auf die Zunahme der Vollzeitarbeitsplätze zurückzuführen. Dennoch nahm die Teilzeitarbeit im Jahr 1999 weiter zu, nämlich um fast 3% gegenüber dem Vorjahr. Damit war die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze um 19% höher als 5 Jahre zuvor. In den 5 Jahren zwischen 1994 und 1999 entfielen fast 64% der Nettoarbeitsplatzschaffung auf Teilzeitarbeitsplätze.

Die meisten neu geschaffenen Teilzeitarbeitsplätze wurden mit Frauen besetzt, die immer noch 80% aller Teilzeitarbeitskräfte stellen. Über 70% der in den fünf Jahren zwischen 1994 und 1999 netto für Frauen geschaffenen Arbeitsplätze waren Teilzeitarbeitsplätze. Die Zahl der teilzeitbeschäftigten Männer stieg ebenfalls. Zwischen 1994 und 1999 entfiel die Hälfte der Nettoarbeitsplatzschaffung für Männer auf Teilzeitarbeitsplätze. Im Jahr 1999 arbeiteten in der Europäischen Union 33% aller beschäftigten Frauen und 6% aller Männer in Teilzeit, während es zu Beginn des Jahrzehnts noch 28% beziehungsweise 4% gewesen waren (siehe Schaubild 2).

Die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze mit unbefristeten Arbeitsverträgen überstieg 1999 die Zahl der neu geschaffenen befristeten Arbeitsplätze (d.h. solcher mit befristeten Arbeitsverträgen). Im Jahr 1999 entfielen rund 57% der Nettoarbeitsplatzschaffung auf unbefristete Arbeitsverträge. Dieser Wert deckt sich mit der in der Erholungsphase zwischen 1994 und 1999 beobachteten Tendenz. Der Anteil der in befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Personen stieg in diesem Zeitraum von 11% auf 13%. Bei den Männern war eine höhere relative Zunahme der befristeten Erwerbstätigkeit zu beobachten als bei den Frauen (siehe Schaubild 2).

In der Folge stieg der Anteil der Arbeitnehmer, die in Teilzeit oder mit Zeitarbeitsverträgen arbeiten, in den letzten fünf Jahren stetig. Diese Gruppe stellt mittlerweile 28,4% aller Erwerbstätigen in der EU (siehe Schaubild 2). Der entsprechende Anteil bei den weiblichen Arbeitskräften beträgt 45,7%.

Die Mehrzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze wurde mit Frauen besetzt

Ein Großteil der Nettoarbeitsplatzschaffung im Jahr 1999 kam Frauen zugute, auf die 70% des Gesamtbeschäftigungszuwachses entfielen. Dies bedeutete einen Anstieg gegenüber dem 1998 verzeichneten Wert, deckte sich jedoch weitgehend mit dem langfristigen Trend hin zu einer zunehmenden Integration der Frauen in bezahlte Arbeitsverhältnisse. In den fünf Jahren von 1994 bis 1999 wurden fast zwei Drittel der 6,8 Millionen netto geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt.

Dadurch verringerten sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigungsquote im Jahr 1999 weiter. Die Beschäftigungsquote bei den Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren stieg von 51% im Jahr 1998 auf 53% im Jahr 1999, während die Quote bei den Männern in dieser Altersgruppe von 71% auf 71,5%. stieg. Damit verringerte sich die geschlechtsspezifische Differenz, die zu Beginn der neunziger Jahre noch rund 27 Prozentpunkte betragen hatte, auf 18,5 Prozentpunkte (siehe Schaubild 3).

Der Großteil der Nettoarbeitsplatzschaffung in der EU entfällt auf den Dienstleistungssektor, obwohl auch in der Industrie Zuwächse verzeichnet werden

Der Großteil des Beschäftigungszuwachses seit 1997 kann auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor zurückgeführt werden, der den fortgesetzten Beschäftigungsrückgang in der Landwirtschaft mehr als wettgemacht hat. Im Gegensatz zu den ersten drei Jahren der Erholungsphase (1994 bis 1997), als in einigen Mitgliedstaaten, darunter insbesondere in Deutschland, in der Industrie Arbeitsplätze verloren gingen, stieg die Zahl der Arbeitsplätze seit 1997 auch in diesem Sektor.

Die Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor stieg von 1997 bis 1999 in der EU von 40,3% auf 41,6%. Da die entsprechende Quote im Dienstleistungssektor in diesem Zeitraum auch in den USA von 54,5% auf 55,5% stieg, blieb die Lücke von 14 Prozentpunkten zwischen der EU und den USA bestehen. Als Anteil an der Gesamtbeschäftigung waren dies 1998 für die USA 73,8% und für die EU 66,1% [3].

[3] Die Schätzung basiert auf der OECD-Beschäftigungsprognose 2000.

Während der Dienstleistungssektor als ganzer die größten Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bietet, bestehen gewaltige Unterschiede zwischen den einzelnen Teilsektoren des Dienstleistungsbereichs. Die meisten seit Beginn der Erholung geschaffenen neuen Arbeitsplätze entstanden in einigen wenigen Dienstleistungsbereichen - Datenverarbeitung, Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, Reisen und Luftfahrt. Dazu kommen einige "kommunale" Dienstleistungen - im wesentlichen im Gesundheitswesen und in der allgemeinen Bildung, aber auch im Erholungs- und Kulturbereich - sowie persönliche Dienstleistungen. In einer Reihe traditionellerer Dienstleistungen fiel die Zunahme des Arbeitsplatzangebots sehr gering aus oder es gingen sogar Arbeitsplätze verloren: Dies gilt für den Einzelhandel, den Landverkehr und die Schifffahrt, die Postdienste, Banken und Versicherungen, F&E sowie die öffentliche Verwaltung.

Neue Beschäftigungsmöglichkeiten sind sehr ungleich über die Tätigkeiten verteilt

Während die Arbeitsplatzschaffung bei hoch qualifizierten fachlichen, technischen und Managementtätigkeiten sowie im Verkaufs- und Dienstleistungsbereich seit 1994 in der EU mehr als doppelt so hoch ausgefallen ist wie im Durchschnitt (0,9%), ist die Zahl der Arbeitsplätze sowohl in qualifizierten als auch in unqualifizierten manuellen Tätigkeiten im selben Zeitraum gesunken. Die Zahl der Büroarbeitsplätze ging ebenfalls zurück, wenn auch bei weitem nicht so deutlich.

Das geschlechtsspezifischen Wachstumsmuster sind fast identisch, und zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sind kaum Unterschiede festzustellen. Abweichende Entwicklungen sind in Portugal [4] (wo die Zunahme des Arbeitsplatzangebots eher auf gering qualifizierte als auf hoch qualifizierte Tätigkeiten entfiel) sowie in Spanien, Frankreich, Irland und den Niederlanden zu beobachten, wo die Zahl der Arbeitsplätze in manuellen Tätigkeiten weiterhin steigt.

[4] Eine Unterbrechung der statistischen Reihen im Jahr 1998 schränkt die Zuverlässigkeit dieser Daten ein.

Ein ungemein hoher Beschäftigungszuwachs von über 5% im Jahr war in den letzten 5 Jahren in Tätigkeiten zu beobachten, deren Entwicklung mit dem Entstehen der Informationsgesellschaft (Datenverarbeitungsfachleute) zusammenhängt, von der globalen Wirtschaft und den fortschreitenden Veränderungen im Management (Wirtschaftsfachleute, Führungskräfte, Kunstschaffende) vorangetrieben wird oder einen neuen sozialen Bedarf befriedigt (Sozialarbeit, persönliche Betreuung und Gesundheitsfachkräfte).

Arbeitslosigkeit geht weiter zurück

Die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union sank 1999 im dritten Jahr in Folge auf durchschnittlich 9,2%. Im Jahr 1994 hatte sie noch bei 11,1% gelegen (siehe Schaubild 4). Im März 2000 waren in der Europäischen Union 14,9 Millionen Menschen arbeitslos. Die höchste Arbeitslosenzahl war im Februar 1994 mit 18,7 Millionen verzeichnet worden. Seit dem Jahr 1997 hat der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Gleichklang mit dem beschleunigten Beschäftigungszuwachs an Dynamik gewonnen. Dennoch waren 1999 immer noch 2 Millionen Personen mehr als 1991 ohne Arbeit.

Mit 10,8% war die Arbeitslosenquote bei den Frauen im Jahr 1999 immer noch deutlich höher als bei den Männern (7,9%), obwohl die Rate bei den Frauen in diesem Jahr etwas schneller sank als bei den Männern, was auf die höhere Nettoarbeitsplatzschaffung für Frauen im Jahresverlauf zurückzuführen war.

Niedrigste Jugendarbeitslosigkeit seit den achtziger Jahren, wobei die Rate jedoch weiterhin hoch ist

Die Arbeitslosenquote unter den Jugendlichen in der Gruppe der 15- bis 24-jährigen belief sich 1999 in der Europäischen Union auf durchschnittlich 8,5%. Dies bedeutete einen weiteren Rückgang gegenüber den Raten von 9,2% im Jahr 1998 und von 10,7% im Jahr 1994. Damit war die Jugendarbeitslosigkeit etwas geringer als zu Beginn des Jahrzehnts. Im Verlauf des Jahres 1999 ging die Arbeitslosenquote bei männlichen und weiblichen Jugendlichen in gleichem Maß zurück (jeweils um 0,8 Prozentpunkte). Das sollte jedoch nicht den Blick auf den Ernst der Lage für junge Arbeitsuchende verdecken. Die reguläre Jugendarbeitslosigkeit (als Prozentsatz der Erwerbsbevölkerung) lag 1999 bei 17,7%.

Jugendarbeitslosigkeit als Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit ist ebenfalls zurückgegangen, auch wenn dies zum Teil die Verringerung des Anteils der Gruppe der 15- bis 24-jährigen an der Gesamtbevölkerung widerspiegelt. Die Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 24 Jahren nimmt seit Mitte der neunziger Jahre jährlich um 1,5% ab.

Langzeitarbeitslosigkeit sinkt ebenfalls, ist jedoch weiterhin ein gravierendes Problem

Im Einklang mit der allgemeinen Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt ging auch die Langzeitarbeitslosigkeit - also die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung (Langzeitarbeitslosenquote) - im Jahr 1999 in der Europäischen Union auf 4,3% zurück, nachdem sie 1997 noch 5,2% und 1998 4,9% betragen hatte. Über 2,5% der Arbeitskräfte waren zumindest zwei Jahre arbeitslos, was einem Rückgang von einem halben Prozentpunkt gegenüber 1998 entspricht.

Trotz der Verbesserung der Lage bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit in der EU ein gravierendes Problem. Die gegenwärtige Langzeitarbeitslosenquote ist immer noch viel zu hoch und übersteigt das zu Beginn der neunziger Jahre verzeichnete Niveau deutlich. Die Arbeitslosen, die seit mehr als 12 (24) Monaten ununterbrochen ohne Arbeitsplatz sind, stellen immer noch 45% (29%) aller Arbeitslosen. Diese Situation macht eine aktivere Arbeitsmarktpolitik erforderlich. Die Tatsache, dass die Langzeitarbeitslosenquote seit 1997 (als sie bei 49% lag) gesunken ist, zeigt, dass sich das Heer der Langzeitarbeitslosen schneller verringert als die Zahl der Arbeitslosen insgesamt. Dies deutet darauf hin, dass die aktivere Beschäftigungspolitik und die Arbeitsmarktreformen in einigen Mitgliedstaaten sichtbare Wirkungen zu zeitigen beginnen und die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose erhöhen.

2.2. Überblick über die Beschäftigungsleistung der Mitgliedstaaten

In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse beurteilt, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie erzielen. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung der Beschäftigungslage in den Mitgliedstaaten seit 1997 einer vergleichenden Analyse unterzogen. Dieser Überblick stützt sich auf eine Reihe gemeinsamer Leistungsindikatoren, die unter Federführung des Beschäftigungsausschusses von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam entwickelt wurden. Die gemeinsamen Indikatoren dienen dazu, in Anbetracht der bestehenden Beschränkungen die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten zu erhöhen. [5]

[5] Für eine Beschreibung der Quellen und der Methodologie der in diesem Kapitel herangezogenen Indikatoren siehe Anhang.

Beschäftigungszuwachs in allen Mitgliedstaaten, wobei die Fortschritte allerdings unterschiedlich ausfallen

Im Jahr 1999 konnten sämtliche Mitgliedstaaten von den verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren und die Beschäftigung erhöhen. Allerdings entwickelten sich die Arbeitsmärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Während Irland einen kräftigen Beschäftigungszuwachs von über 5% meldete und Luxemburg, Finnland, Spanien und die Niederlande 1999 allesamt Wachstumsraten von mehr als 2% verzeichneten, lagen die Wachstumsraten in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten in der Nähe des EU-Durchschnitts von 1,4%. Deutschland meldete lediglich einen geringen Beschäftigungszuwachs von 0,3% (siehe Schaubild 5).

In der Mehrheit der Mitgliedstaaten entsprach der Beschäftigungszuwachs im Jahr 1999 der im vorangegangenen Jahr beobachteten Beschäftigungsleistung. Eine deutliche Abweichung von diesem Trend meldeten Schweden und Finnland, wo deutlich mehr Arbeitsplätze geschaffen werden konnten als 1998, sowie Dänemark, Griechenland und Portugal, wo sich das Beschäftigungswachstum verlangsamte.

In allen EU-Volkswirtschaften hat sich die Arbeitsplatzschaffung seit 1997 gegenüber dem zwischen 1990 und 1996 beobachteten Wachstum beschleunigt. In der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten ist dies auf eine Kombination von beschleunigtem BIP-Wachstum und Wirkungen der Arbeitsmarktreformen zurückzuführen. In einigen Mitgliedstaaten können sich diese Reformen auf den durchschnittlichen Anstieg der Arbeitsproduktivität pro Arbeitnehmer (sichtbare Produktivität) auswirken, da sie die Zahl der Gesamtarbeitsstunden verringern, zu einer Ausweitung der Teilzeitarbeit führen oder die Entwicklung von Dienstleistungssektoren beschleunigen. Im Fall Dänemarks, Deutschlands, Italiens und des Vereinigten Königreichs kann der Nettobeschäftigungszuwachs in den letzten Jahren weitgehend auf eine Verringerung der Arbeitsproduktivität pro Arbeitnehmer zurückgeführt werden.

Beschäftigungsquoten steigen stetig und überschreiten in einigen Mitgliedstaaten bereits das Ziel von 70% ...

Da die Beschäftigung schneller wuchs als die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, stieg die Beschäftigungsquote im Jahr 1999 in fast allen Mitgliedstaaten. Am höchsten war der Zuwachs in Irland, Spanien, Belgien und Finnland, wo jeweils ein Wachstum von mindestens 2 Prozentpunkten beobachtet wurde. Seit Einleitung der europäischen Beschäftigungsstrategie ist es zwei Gruppen von Mitgliedstaaten gelungen, ihre Beschäftigungsquoten beträchtlich - das heißt um mehr als 4 Prozentpunkte innerhalb von zwei Jahren - zu erhöhen (siehe Schaubild 6):

- Spanien und Irland, die aus einer schwierigen Ausgangslage starteten, konnten die Beschäftigungslage dank einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften verbessern;

- Schweden, Finnland und Portugal konnten die Beschäftigungslage ausgehend von bereits hohen Beschäftigungsniveaus weiter verbessern.

Die höchste Beschäftigungsquote in der Europäischen Union weist Dänemark mit 76,5% auf. Auch in Schweden, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich übersteigt die Beschäftigungsquote bereits das auf der Sondertagung in Lissabon für das Jahr 2010 festgelegte Ziel von 70% für die gesamte Europäische Union. Spanien, Italien und Griechenland müssen die größten Anstrengungen unternehmen, um Fortschritte auf dieses Ziel zu erreichen, da ihre Beschäftigungsquoten unter oder nahe bei 55% liegen. In Griechenland wies die Erwerbstätigenquote 1999 einen leichten Rückgang auf.

Da die Erwerbsbeteiligung der Männer im Haupterwerbsalter weitgehend einheitlich ist, sind die Gründe für die sehr unterschiedlichen Beschäftigungsquoten in den verschiedenen Mitgliedstaaten in erster Linie in der Beschäftigungslage von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitskräften zu suchen. Die Erwerbstätigkeit der Frauen wird unter anderem durch flexible arbeitsrechtliche Bestimmungen begünstigt. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen über Teilzeitarbeit, Elternurlaub, Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsdiensten und einen niedrigen Grenzsteuersatz für Paare mit zwei Einkommen.

Am höchsten ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Dänemark (71,6%), Schweden, dem Vereinigten Königreich, Finnland und den Niederlanden. Diese Mitgliedstaaten übertreffen bereits das Ziel einer Quote von 60%, das sich die Europäische Union für 2010 gesteckt hat. Österreich und Portugal kommen dem Ziel sehr nahe. In Spanien, Italien, Griechenland, Belgien und Luxemburg liegt die Beschäftigungsquote der Frauen unter oder nahe bei 50% (siehe Schaubild 7).

... wobei der Zuwachs in Vollzeitäquivalenten sehr viel weniger deutlich ausfällt

Seit 1997 ist die Beschäftigungsquote ausgedrückt in Vollzeitäquivalent [6] in allen Mitgliedstaaten gestiegen, wenn auch langsamer als die absolute Zahl der Erwerbstätigen. Die geringsten Zuwächse (d.h. weniger als ein Prozentpunkt in zwei Jahren) wurden aus Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und dem Vereinigten Königreich gemeldet, was darauf hindeutet, dass das Arbeitsvolumen in diesen Ländern nur geringfügig gestiegen ist.

[6] Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Man erhält sie, indem man die Gesamtzahl der Arbeitsstunden durch die durchschnittliche Zahl der jährlich in einem Mitgliedstaat je Vollzeitarbeitsplatz gearbeiteten Stunden dividiert. Die Beschäftigungsquote in Vollzeitäquivalenten wird ermittelt, indem man die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit durch die Gesamtbevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe dividiert.

Die höchste vollzeitäquivalente Beschäftigungsquote weist Dänemark auf (68,6%), gefolgt von Portugal, Finnland, Schweden und Österreich, wo zuletzt Raten zwischen 65% und 63% verzeichnet wurden.

Jüngere Menschen drängen zunehmend auf den Arbeitsmarkt ...

Die Beschäftigungsquote unter den Jugendlichen ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich hoch, was auf die Durchschnittsdauer der formalen allgemeinen Bildung sowie auf die Bedeutung der innerbetrieblichen Komponenten der Berufsausbildung zurückzuführen ist. Zum Teil sind die Unterschiede auch mit der Lage auf den Arbeitsmärkten zu erklären, da eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften die Jugendlichen anspornt, ihre Ausbildung schneller abzuschließen.

Am höchsten ist die Beschäftigungsquote bei den Jugendlichen (im Alter zwischen 15 und 24 Jahren) in Dänemark (66%) sowie in den Niederlanden, Österreich und dem Vereinigten Königreich, (jeweils über 55%). In diesen Werten schlägt sich die hohe Zahl Jugendlicher nieder, die eine formale Lehrlingsausbildung absolvieren oder die allgemeine und berufliche Bildung mit einer Teilzeitarbeit verbinden. Am geringsten ist die Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe in Belgien, Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien (jeweils unter 30%).

In den meisten Mitgliedstaaten drängen die Jugendlichen seit 1997 zunehmend auf den Arbeitsmarkt, was aus der (im Gegensatz zum in der ersten Hälfte der neunziger Jahre beobachteten Trend) steigenden Aktivierungsquote [7] in der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen hervorgeht. Besonders hohe Zuwächse werden aus Belgien, Finnland, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Portugal und Schweden gemeldet.

[7] Summe der Jugendarbeitslosenquote und der Beschäftigungsquote für dieselbe Altersgruppe.

... während ältere Arbeitskräfte weiterhin zum frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben neigen

Politische Maßnahmen wie Vorruhestand, Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Arbeitslosengeld, die nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht mit einer aktiven Arbeitsplatzsuche verknüpft sind, fördern den frühen Ausstieg älterer Erwerbspersonen aus dem Arbeitsmarkt. Die Folge ist, dass die Beschäftigungsquote bei den 55- bis 64-jährigen sinkt und mittlerweile in der EU ein sehr niedriges Niveau von nur etwas über 37% (im Jahr 1999) erreicht hat (siehe Schaubild 8).

Diese Politiken erhöhen die Ausgaben für soziale Unterstützungsleistungen beträchtlich und bedrohen in Anbetracht der demographischen Prognosen, die auf eine schrittweise Zunahme des Anteils abhängiger Personen hindeuten, langfristig die Finanzierbarkeit der öffentlichen Rentensysteme. Darüber hinaus verringern sie das Potential an Arbeitskräften, das in Zukunft erforderlich sein muss, um die sinkende Zahl junger Arbeitskräfte auszugleichen.

In den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Beschäftigungsquoten bei den älteren Arbeitskräften sehr unterschiedlich hoch, was mit Unterschieden in der Bevölkerungsstruktur sowie damit zu tun hat, in welchem Umfang die öffentliche Politik den frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt fördert, um in Anbetracht der langsamen Arbeitsplatzschaffung die Umstrukturierung der Industrie voranzutreiben. In Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg ist nicht einmal ein Drittel der Bevölkerung im Alter zwischen 55 und 64 Jahren erwerbstätig, während dieser Anteil in Schweden (64,5%), Dänemark und Portugal über 50% liegt.

Seit 1997 sinkt die Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitskräften in Frankreich und Deutschland stetig und bleibt in Italien unverändert, während in anderen Mitgliedstaaten - insbesondere in Belgien, Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich - Fortschritte zu beobachten sind.

Die Arbeitslosigkeit geht fast überall zurück, und auf einigen Arbeitsmärkten sind Anzeichen für eine Verknappung des Arbeitskräfteangebots zu erkennen.

Seit 1997 sinkt die Arbeitslosigkeit in fast allen Mitgliedstaaten stetig (siehe Schaubild 9). Unter jenen Mitgliedstaaten, die im Jahr 1997 zweistellige Arbeitslosenquoten aufwiesen, verzeichneten Spanien und Irland (mit 5 bzw. 4 Prozentpunkten) die deutlichsten Rückgänge. Eine wesentliche, wenn auch etwas geringere Verbesserung war auch in Finnland und Schweden (jeweils rund 2,5 Prozentpunkte) zu beobachten. Ein geringerer Rückgang der Arbeitslosigkeit wurde aus Deutschland, Frankreich und Italien gemeldet, während sie in Griechenland stieg.

Die höchste Arbeitslosenquote weist weiterhin Spanien mit 15,9% auf, gefolgt von Frankreich, Italien (jeweils 11,3%), Griechenland [8] (10,7%) und Finnland (10,2%).

[8] Daten für 1998.

In einigen Mitgliedstaaten ist mittlerweile eine Situation zu beobachten, die der klassischen Vollbeschäftigung nahe kommt, wobei die meisten Arbeitslosen zeitweilig ohne Arbeitsplatz sind, weil sie zwischen Arbeitsplätzen wechseln (Fluktuationsarbeitslosigkeit). Dies gilt für Österreich, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Irland und Portugal (in all diesen Ländern liegt die Arbeitslosenquote unter oder nahe bei 5%). Zwar ringen diese Länder immer noch mit dem Problem der schwer zu vermittelnden Gruppen, die den Kern des schrumpfenden Heeres der Langzeitarbeitslosen bilden, doch ihre vorrangige Aufgabe besteht nunmehr darin, einem Arbeitskräftemangel und dem damit einher gehenden Anstieg der Lohnkosten zu begegnen. In einigen dieser Länder dürfte die Antwort zum Teil darin bestehen, jene Arbeitskräfte in das Erwerbsleben zu integrieren, die bisher unzureichende Anreize für eine Erwerbsbeteiligung hatten oder aufgrund hoher Lohnnebenkosten oder einer geringen Qualifikation nicht berücksichtigt und nicht als Arbeitslose gezählt wurden, obwohl sie möglicherweise einen Arbeitsplatz annehmen würden, wenn man ihnen eine Tätigkeit anböte - (die sogenannten "entmutigten Arbeitskräfte"). In anderen Ländern kann eine Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte dazu beitragen, Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen.

Trotz jüngster Verbesserungen ist das Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten immer noch Besorgnis erregend hoch ...

Seit 1997 ist in den Mitgliedstaaten ein im Großen und Ganzen gleichmäßiger Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit zu beobachten, wobei die bemerkenswertesten Fortschritte aus Spanien, Irland, Portugal, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden gemeldet werden. Dennoch lag die Langzeitarbeitslosenquote in Belgien, Griechenland, Spanien und Italien im Jahr 1999 immer noch bei 5% oder mehr der Erwerbspersonen. In all diesen Mitgliedstaaten waren Frauen unter den Langzeitarbeitslosen deutlich überrepräsentiert.

... und dasselbe gilt für die Jugendarbeitslosigkeit

Im Jahr 1999 hatten in Italien, Finnland, Spanien und Griechenland mehr als 10% der Jugendlichen (in der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren) keinen Arbeitsplatz. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede sind bei der Jugendarbeitslosigkeit generell sehr viel weniger ausgeprägt als bei den arbeitslosen Erwachsenen.

Aufgrund der Verringerung der Gesamtarbeitslosigkeit verbessern sich die Berufsaussichten der jungen Menschen weiter, und im Jahr 1999 ging die Jugendarbeitslosenquote in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Belgiens und Dänemarks zurück. Besonders deutliche Fortschritte machten Spanien, Irland und Schweden.

Regionale Ungleichgewichte bei der Arbeitslosigkeit

In einigen Mitgliedstaaten schwankt die Arbeitslosenquote von Region zu Region beträchtlich, was auf seit langem bestehenden Unterschieden in der Fähigkeit beruht, Investitionen anzulocken. In einigen Fällen können solche Ungleichgewichte auch mit mangelnder Mobilität der Arbeitskräfte und/oder Diskrepanzen zwischen Entlohnung und Produktivität erklärt werden. Gemessen am Abweichungskoeffizienten [9] der Arbeitslosenquoten in den NUTS-2-Regionen der einzelnen Mitgliedstaaten trat dieses Problem im Jahr 1999 besonders deutlich in Italien zu Tage, gefolgt von Deutschland, Finnland, Belgien und den Niederlanden (siehe Schaubild 10).

[9] Standardabweichung dividiert durch durchschnittliche nationale Arbeitslosenquote.

Beunruhigend ist, dass die regionalen Ungleichgewichte in der Arbeitslosigkeit in der Mehrzahl der Länder seit 1997 weiter zugenommen haben. Dies deutet darauf hin, dass der Rückgang der Arbeitslosigkeit in jenen Regionen, welche die höchsten Arbeitslosenquoten aufweisen, weniger deutlich ausgefallen ist.

3. Beurteilung der Nationalen Aktionspläne

3.1. Pfeiler I: Beschäftigungsfähigkeit

3.1.1. Überblick über die politische Entwicklung

Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1999 wurde festgestellt, dass die Festlegung klarer Ziele und Fristen in den Leitlinien 1 bis 3 dazu beigetragen habe, den Maßnahmen Richtung zu geben und das Bemühen zur Umsetzung eines politischen Ansatzes, der sich mit der europäischen Beschäftigungsstrategie deckt, zu fördern. Es gab Hinweise auf eine aktivere Arbeitsmarktpolitik und darauf, dass sich der präventive Ansatz im Kampf gegen die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit durchsetzt.

Die Analyse der NAP für 2000 zeigt, dass allgemein weitere Fortschritte in dieser Richtung gemacht wurden. Besonders deutliche Erfolge in dem Bemühen, einer Erfuellung der gemeinsamen Zielsetzungen in den Leitlinien 1 und 2 näher zu kommen und den Zugang zur Langzeitarbeitslosigkeit zu bremsen, feiern jene Mitgliedstaaten, die bereits in vollem Umfang die präventiven Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene ergriffen haben (Schweden, Vereinigtes Königreich, Österreich, Finnland, Luxemburg). Fortschritte von unterschiedlicher Tragweite sind in jenen Mitgliedstaaten festzustellen, die den Geltungsbereich und die Intensität neuer Präventivmaßnahmen auf der Grundlage einer auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Unterstützung und frühzeitiger Eingriffe im Rahmen festgelegter Programme ausgeweitet haben (Niederlande, Dänemark, Deutschland, Irland, Portugal, Frankreich, Spanien). In einigen Fällen sind jedoch Verzögerungen oder bestimmte Schwierigkeiten bei der Umsetzung festzustellen.

Die Reaktion jener vier Mitgliedstaaten, denen im vergangenen Jahr diesbezügliche Empfehlungen gegeben wurden, fiel unterschiedlich aus. Deutschland hat die individuellen Maßnahmen zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen ausgeweitet, um allen Personen, die Unterstützung benötigen, effektive Maßnahmen anbieten zu können, bevor sie 12 Monate arbeitslos sind. Belgien hat für das Jahr 2000 neue Initiativen angekündigt, die den in Leitlinie 1 befürworteten präventiven Ansatz besser in den Arbeitsmarktmaßnahmen verankern sollen. Hingegen gibt es zusätzliche Gründe, an der Fähigkeit Griechenlands und Italiens zu zweifeln, innerhalb der vereinbarten Frist bis 2002 die gemeinsamen Ziele zu erreichen, sofern diese beiden Länder ihre Bemühungen nicht beträchtlich erhöhen.

Was die Erfuellung von Leitlinie 3 anbelangt, so haben die meisten Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen erhöht, und 12 Mitgliedstaaten haben bereits das Ziel erreicht, 20% der Arbeitslosen in aktive Maßnahmen einzubinden. Allerdings interpretieren die Mitgliedstaaten den Zweck und den politischen Geltungsbereich dieser Leitlinie weiterhin unterschiedlich, weshalb es einer weiteren Klarstellung bedarf. Im Durchschnitt werden 47% aller Personen, die in aktive Maßnahmen eingebunden werden, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, während die übrigen 53% an sehr heterogenen Maßnahmen teilnehmen, die von öffentlichen Beschäftigungsprogrammen mit sehr geringem Ausbildungsgehalt bis zu subventionierten Arbeitsplätzen und Unterstützung bei der Existenzgründung reichen. Bestätigt wird die gegenwärtige Tendenz zu einer erhöhten Aktivierung auch durch den steigenden Anteil aktiver Maßnahmen an den Gesamtausgaben für die Arbeitsmarktpolitik.

Nur wenige Mitgliedstaaten haben bisher eine umfassende Überprüfung ihrer Steuer- und Sozialleistungssysteme vorgenommen (Dänemark, Vereinigtes Königreich und Niederlande). In den übrigen Mitgliedstaaten sind die Reformanstrengungen bisher gering geblieben. In einer Reihe von Mitgliedstaaten, zu denen auch einige mit niedrigen Arbeitslosenquoten zählen (Dänemark, Niederlande), hängt ein hoher Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter langfristig von sozialen Unterstützungsleistungen ab. Es bedarf unbedingt weiterer Fortschritte bei der Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme, um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu verringern, die Beschäftigungsleistung zu verbessern und die Vollbeschäftigung wieder herzustellen.

Was das lebensbegleitende Lernen anbelangt, so wurden in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 zwar ehrgeizigere Ziele gesteckt, doch die Mehrheit der Mitgliedstaaten müssen die verschiedenen politischen Maßnahmen enger miteinander verknüpfen, so dass die Maßnahmen und Politiken für die allgemeine und berufliche Bildung im Rahmen eines umfassenden Konzepts für das lebensbegleitende Lernen gestaltet und umgesetzt werden können. Es müssen klare, quantifizierte Ziele und Maßstäbe festgelegt und respektiert werden. Bisher entspricht nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten (Niederlande, Dänemark) in vollem Umfang den Zielsetzungen von Leitlinie 6. Jene Mitgliedstaaten, die sich mit Blick auf das durchschnittliche Bildungsniveau in einer schwierigeren Ausgangslage befinden, müssen größere Anstrengungen unternehmen, um die mit dem lebensbegleitenden Lernen einher gehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Hinsichtlich der Umsetzung der Leitlinien 7 und 8 haben die meisten Mitgliedstaaten die Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten ausgeweitet, um den frühzeitigen Schulausstieg zurückzudrängen und die hartnäckig hohen Analphabetismusraten in einzelnen Gruppen und Gebieten zu senken. Es werden auch beträchtliche Anstrengungen unternommen, um den Schülern Zugang zu Computern und zum Internet zu geben und deren Einsatz in der allgemeinen und beruflicher Bildung zu intensivieren. Es gibt nur wenige Anstrengungen, die Qualität der Bildung zu verbessern. Allerdings befinden sich die Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen, und die Fortschritte auf dem Weg zu den in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 festgelegten und durch die Schlussfolgerungen von Lissabon bestätigten gemeinsamen Zielen sollten überwacht werden.

In Bezug auf Leitlinie 9, die auf die Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zielt, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Zielgruppen sowie die politischen Ziele klarer zu definieren. Darüber hinaus muss der Überwachung und Bewertung der Ergebnisse verschiedener Maßnahmen für behinderte Menschen, ethnische Minderheiten und andere benachteiligte Gruppen sehr viel größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies sollte die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die zur Umsetzung der Maßnahmen einzusetzenden Instrumente festzulegen. In den Schlussfolgerungen der Sondertagung in Lissabon wird die Notwendigkeit hervorgehoben, eine wirksame Eingliederung benachteiligter Gruppen in das Erwerbsleben zu fördern.

3.1.2. Prävention und Aktivierung - Verfolgung der gemeinsamen Ziele

Die Fakten:

* Im Jahr 1999 waren trotz der Verbesserung der Beschäftigungslage immer noch mehr als 2 Millionen Jugendliche - das heißt 50% der Arbeitslosen in der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen - 6 Monate oder länger ohne Arbeitsplatz.

* Besonders gravierend war das Problem in Italien, Spanien, Frankreich, Belgien und Griechenland, wo jeweils 10% oder mehr der Jugendlichen mindestens 6 Monate ohne Arbeitsplatz waren. Deutliche Fortschritte waren 1999 in Spanien und Frankreich zu beobachten, wo die Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen von 23,1% auf 17,5% bzw. von 13,2% auf 9,6% verringert werden konnte. Hingegen wurden aus Belgien, Italien und Griechenland nur geringe Fortschritte gemeldet.

* Im Jahr 1999 gab es mehr als 6 Millionen erwachsene Langzeitarbeitslose, von denen mehr als die Hälfte Frauen waren. Am schwierigsten war die Ausgangslage in jenen 6 Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitslosenquote bei den Erwachsenen 1997 nahe bei oder über 5% lag, nämlich in Spanien, Italien, Irland, Deutschland, Belgien und Frankreich. Bis 1999 waren in Spanien und Irland rasche Fortschritte zu beobachten, während die Verbesserung in den übrigen vier Ländern geringer ausfiel.

Gute Leistung:

* Die niedrigsten Zugangsquoten zur Langzeitarbeitslosigkeit (Jugendliche): Österreich, Schweden und Dänemark. Durchschnitt: 5,5%.

* Die niedrigsten Zugangsquoten zur Langzeitarbeitslosigkeit (Erwachsene): Österreich, Dänemark und Finnland. Durchschnitt: 5,2%.

Leitlinien 1 und 2

Zur Beurteilung der Umsetzung des präventiven Ansatzes (Leitlinien 1-2) werden drei Kriterien herangezogen:

- die Übereinstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den politischen Zielsetzungen von individueller Unterstützung und frühzeitigen Eingriffen;

- die Fortschritte bei der Bereitstellung individueller Unterstützungsangebote für alle arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen, bevor die Dauer der Arbeitslosigkeit 3 bzw. 6 Monate erreicht;

- die Verwirklichung der gemeinsamen quantitativen Ziele der EU gemessen an den vereinbarten Inputindikatoren.

Darüber hinaus wird der Beitrag des neuen präventiven Ansatzes zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und insbesondere zur Senkung der Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt.

Was die Bereitstellung von Indikatoren anbelangt, so hat sich die Situation insgesamt wesentlich gebessert. Mittlerweile stellen 13 Mitgliedstaaten (gegenüber 5 im Jahr 1999) sämtliche gemeinsamen politischen Indikatoren zur Verfügung oder melden zumindest Daten, die eine Berechnung der Indikatoren auf der Grundlage der gemeinsamen Definitionen ermöglichen. Mehrere jener Mitgliedstaaten, an die 1999 diesbezügliche Empfehlungen ergangen waren, unternahmen entschlossene Anstrengungen, um Mängel zu beheben und die erforderlichen Daten in ihren NAP für das Jahr 2000 bereitzustellen (Deutschland, Spanien, Niederlande). Allerdings bleiben sowohl Genauigkeit als auch Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten quantitativen Daten in einer Reihe von Fällen fraglich, wie aus Tabelle 1 hervorgeht. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Anpassung der nationalen Überwachungssysteme und zur Umwandlung der nationalen Daten in vereinbarte Definitionen, um bessere Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Anhand der vorhandenen quantitativen und qualitativen Informationen kann ein klares Bild von den Fortschritten bei der Umsetzung der Leitlinien 1 und 2 gezeichnet werden. Auf der Grundlage einer Auswertung der oben erwähnten Kriterien kann zwischen drei Kategorien von Mitgliedstaaten unterschieden werden:

Mitgliedstaaten, die ein System eingerichtet haben, das es ermöglicht, allen arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen individuelle Unterstützungsangebote zu unterbreiten, bevor die Dauer ihrer Arbeitslosigkeit 6 bzw. 12 Monate erreicht, und die die gemeinsamen Ziele der EU fast zur Gänze erreichen: Österreich, Schweden, das Vereinigte Königreich, Luxemburg und Finnland.

Mitgliedstaaten, die in Übereinstimmung mit den Leitlinien die Umsetzung des präventiven Ansatzes intensivieren und anscheinend in der Lage sind, die Leitlinien 1 und 2 bis zum Jahr 2002 oder vorher vollkommen zu erfuellen: Dänemark, Niederlande, Irland, Deutschland, Spanien, Portugal und Frankreich. In den drei zuerst genannten Ländern wurde der präventive Ansatz von Leitlinie 1 bereits zur Gänze umgesetzt, und mittlerweile konzentrieren sich die Bemühungen um die Ausweitung auf die arbeitslosen Erwachsenen.

Mitgliedstaaten, die bisher noch keine Maßnahmen festgelegt haben, um ein umfassendes Angebot individueller Unterstützung und frühzeitige Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene vor Erreichen der Schwelle von 6/12 Monaten zu gewährleisten, oder die bei der Umsetzung im Lauf des Jahres 1999 keine ausreichenden Fortschritte erzielt haben: Belgien, Griechenland und Italien.

Die wesentlichen Veränderungen im Jahr 1998 bestanden darin, dass Finnland und Luxemburg in die erste Gruppe aufrückten und dass Deutschland wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Präventivmaßnahmen gemäß den Leitlinien erzielte.

Kategorie I

Österreich hat die Vorgaben in den Leitlinien 1 und 2 im Jahr 1999 sehr zufrieden stellend erfuellt, die Schulung für die Arbeitsplatzsuche mit der Einleitung neuer Maßnahmen (Job Coaching) intensiviert und den Erwerb von Qualifikationen im Bereich der IKT in den Mittelpunkt der Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose gerückt. Österreich profitiert von einer vorteilhaften Arbeitsmarktlage und ist auf dem besten Weg, bis 2002 sein Ziel zu erreichen, die Neuzugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit sowohl bei jugendlichen als auch bei erwachsenen Arbeitslosen zu halbieren, wobei die entsprechenden Raten von 3,4% bzw. 1% bereits zu den niedrigsten in der EU zählen.

Schweden verfügt über ein stabiles System, das auf frühzeitigen Maßnahmen und auf individueller Unterstützung beruht (die 3 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit einsetzen). Schweden konnte im Jahr 1999 seine guten Ergebnisse im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit aufrechterhalten, während es bei den Erwachsenen eine deutliche Zunahme der Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit (von 5,4% auf 15%) hinnehmen musste. Doch im Jahr 2000 hat die Erhöhung der Effizienz des präventiven Ansatzes bei Erwachsenen Priorität, was zur Umkehrung dieser Entwicklung beitragen sollte.

Finnland konnte zum Jahresende 1999 die vollständige Umsetzung seines präventiven Ansatzes melden, der auf individuellen Aktionsplänen beruht. Dies hat sich noch nicht in den politischen Inputindikatoren niedergeschlagen, die bisher gering ausfallen, denn bei 48% der arbeitslosen Jugendlichen und 52% der arbeitslosen Erwachsenen überschreitet die Dauer der Arbeitslosigkeit die Schwelle von 6 bzw. 12 Monaten, ohne dass ihnen eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung angeboten worden wäre (Nichterfuellungsquote). Was die Ergebnisse anbelangt, so schneidet Finnland einigermaßen gut ab, doch mit Blick auf die erreichte Prävention können noch bessere Ergebnisse erwartet werden.

In Luxemburg wurde die Umsetzung des präventiven Ansatzes auf der Grundlage des neuen Konzeptes der individuellen soziopsychologischen Nachbetreuung der Arbeitssuchenden verfolgt. Dieser präventive Ansatz ist ehrgeiziger als die Vorgaben der Leitlinien, da er darauf zielt, arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen individuelle Hilfe anzubieten, bevor sie 3 bzw. 6 Monate arbeitslos sind. Die diesbezüglichen Anstrengungen wurden 1998 und 1999 insbesondere in Bezug auf arbeitslose Erwachsene deutlich erhöht, und die Nichterfuellungsquote ging entsprechend zurück. Dennoch gibt es immer noch Spielraum für Verbesserungen, was den Zugang zur Langzeitarbeitslosigkeit anbelangt.

Das Vereinigte Königreich verfolgt einen präventiven Ansatz mittels der Job-Seekers' Allowance (Beihilfe für Arbeitsplatzsuchende), wobei allen arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen vor dem sechsten bzw. zwölften Monat der Arbeitslosigkeit Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche angeboten wird, die von strikten Bestimmungen über die Kürzung der Leistungen bei Nichteinhaltung der Aktionspläne flankiert wird. Eine spezifischere und intensivere Unterstützung wird später im Rahmen des New Deal-Systems in Form von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Berufserfahrung oder Arbeitsplatzprogrammen angeboten. Bei Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 49 Jahren greift der New Deal eher spät (nach einer Arbeitslosigkeit von 24 Monaten), wobei bestimmte benachteiligte Arbeitslose jedoch früher Zugang zu einer intensiven Unterstützung erhalten können. Obwohl das Vereinigte Königreich die EU-Vorgaben zur Gänze erfuellt und die Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit nach 6 bzw. 12 Monaten gesenkt hat, besteht noch Spielraum für weitere Verbesserungen. Die im Rahmen des NAP 2000 angekündigten Anstrengungen sollten eine stärkere Aktivierung Jugendlicher in der Frühphase des New Deal-Plans (für Juni 2000 vorgesehen) sowie eine Aktivierung Erwachsener bereits nach 18 Monaten ermöglichen (im Jahr 2001).

Kategorie II

Dänemark bietet in Einklang mit dem in den Reformen von 1994 verankerten Prinzip eines Rechts auf und einer Pflicht zur aktiven Arbeitsplatzsuche arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen eine individuelle Unterstützung sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit an. Wie aus den Indikatoren hervorgeht, befand sich die Umsetzung 1999 noch in der Frühphase, doch um die EU-Ziele zu erreichen, wurden Ende 1999 neue Regeln zur verstärkten Aktivierung von Jugendlichen eingeführt, die bis zu 6 Monate arbeitslos sind. Die Ausweitung des Rechts und der Pflicht zur Aktivierung auf arbeitslose Erwachsene war für das Jahr 2000 vorgesehen, wurde jedoch auf den Beginn des Jahres 2001 verschoben. Dänemark weist eine akzeptable Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen (10%) und eine außerordentlich gute Quote bei Erwachsenen auf (4%). In Anbetracht des gegenwärtigen Arbeitskräftemangels wird der Erhöhung der Effizienz und Qualität der Aktivierung sowie dem Bemühen Vorrang eingeräumt, möglicherweise mit der frühzeitigen Aktivierung einher gehende Negativanreize für jene Arbeitslosen zu vermeiden, die gute Aussichten haben, selbst einen Arbeitsplatz zu finden.

Irland hat die Umsetzung des präventiven Ansatzes wie geplant auf die jüngeren Altersgruppen in der Gruppe der arbeitslosen Erwachsenen ausgeweitet. Die Fortschritte sind sowohl bei Jugendlichen als auch bei jungen Erwachsenen bisher gering, denn die Nichterfuellungsquoten liegen bei 58,8% bzw. 52,9%. In Anbetracht der rasch abnehmenden Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit sollte den verwundbarsten Arbeitslosen größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für das Jahr 2000 ist geplant, die Ausweitung des präventiven Ansatzes auf die verbleibende Altersgruppe der über 55-jährigen abzuschließen und den ersten Eingriff vorzuziehen und bereits nach 9 Monaten vorzunehmen. Eine laufende Bewertung der Wirkungen sollte es ermöglichen, die Effizienz zu erhöhen und den Arbeitslosen mit den größten Schwierigkeiten besser zu helfen.

Die Niederlande wenden einen zweiphasigen präventiven Ansatz für arbeitslose Jugendliche an, der einen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Aktionsplan für alle Arbeitslosen und subventionierte Arbeitsplätze für jene beinhaltet, die nicht imstande sind, innerhalb von 12 Monaten einen Arbeitsplatz zu finden. Dennoch bleibt die Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit nach 12 Monaten unter den niederländischen Jugendlichen hoch, was darauf hindeutet, dass unter Umständen die Effizienz der ersten Phase erhöht und mögliche Negativanreize in der zweiten Phase untersucht werden sollten. Die Niederlande haben wie angekündigt mit der Umsetzung des "Ganzheitlichen Ansatzes" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Erwachsenen begonnen und streben im Jahr 2002 die vollständige Umsetzung an. Die zur Verfügung gestellten quantitativen Informationen ermöglichen jedoch keine angemessene Beurteilung der Fortschritte. Das Überwachungssystem sollte ab 2001 vollkommen funktionsfähig sein. Für das Jahr 2000 wurden ehrgeizige Ziele festgelegt, darunter die weitere Umsetzung des präventiven Ansatzes für Erwachsene, seine Ausweitung auf jene, die bereits langzeitarbeitslos sind, sowie verstärkte Bemühungen um die Aktivierung der am schwersten zu vermittelnden Arbeitslosen.

Portugal weitete die neuen präventiven Maßnahmen im Jahr 1999 auf weitere Gebiete aus und konnte auf diese Art die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen, denen geholfen wurde, verdoppeln bzw. verdreifachen. Ergänzt wurde diese Maßnahme durch eine entsprechende politische Anstrengung, die für arbeitslose Jugendliche größere Bedeutung hatte als für arbeitslose Erwachsene (der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen, die die Grenze zur Langzeitarbeitslosigkeit überschritten, ohne dass ihnen ein individueller Aktionsplan angeboten wurde, konnte von 33,4% auf 18,7% verringert werden, während er bei den arbeitslosen Erwachsenen von 11,1% auf 21,2% stieg). Allerdings ist die Zahl der Arbeitslosen, die nicht zu jenem einleitenden Gespräch erscheinen, das der Vorbereitung des individuellen Aktionsplans dient, ebenso wie die Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin hoch. Wie in Irland wird in Portugal eine Wirkungsbewertung durchgeführt werden. Es ist eine Ausweitung des präventiven Ansatzes auf weitere Gebiete geplant, um bis 2000 den gesamten portugiesischen Arbeitsmarkt zu erfassen. Bis 2002 soll schrittweise die individuelle Betreuung für Langzeitarbeitslose umgesetzt werden.

Spanien macht im Rahmen einer umfassenden Politik zur Verstärkung der Aktivierung unter beträchtlichem finanziellen Aufwand Fortschritte im Bemühen um frühzeitige Eingriffe zu Gunsten der beiden in den Leitlinien ins Auge gefassten Gruppen. Im Jahr 1999 wurde die Zielvorgabe in Bezug auf die Gesamtzahl der Maßnahmen für Arbeitslose um 19% übertroffen. Darüber hinaus wurden wie angekündigt weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer besser auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Unterstützung erzielt, darunter die Einführung von individuellen Tutoren- und Integrationsplänen in den Kommunen mit der höchsten Arbeitslosigkeit. Allerdings befinden sich diese Programme noch in der Pilotphase. In den Zielen für das Jahr 2000 ist vorgesehen, die Zahl der Aktionen beizubehalten, wobei besonderes Augenmerk auf die Eingriffe zu Gunsten arbeitsloser Erwachsener gelegt werden soll, bevor die Dauer ihrer Arbeitslosigkeit 12 Monate erreicht. Mit Nichterfuellungsquoten von 79% bei arbeitslosen Jugendlichen und 82% bei arbeitslosen Erwachsenen ist Spanien trotz eines beträchtlichen Rückgangs der Zugangsquoten zur Langzeitarbeitslosigkeit noch weit davon entfernt, das gemeinsame Ziel zu erreichen. [10]

[10] Die Grundlage für die Berechnung der Indikatoren bleibt fraglich, da Spanien erklärt, das neue Informationssystem, das die öffentliche Arbeitsverwaltung zur Verfolgung aller Registrierungen verwenden wird, werde erst im Jahr 2000 oder 2001 in Betrieb genommen.

In Frankreich wurden mit der Umsetzung des "Neustart"-Programms die nationalen Ziele in Bezug auf die Zahl der Begünstigten erreicht, wobei jedoch die Erwartungen bezüglich der beiden Zielgruppen des präventiven Zugangs nicht erfuellt wurden. Langzeitarbeitslose und von Ausgrenzung bedrohte Personen sind die Hauptbegünstigten des Programms, und 79% der arbeitslosen Jugendlichen sowie fast 75% der arbeitslosen Erwachsenen überschreiten die Schwelle von 6 bzw. 12 Monaten, ohne dass ihnen ein Neustart angeboten wurde. Während diese Ergebnisse den Prioritäten der nationalen Arbeitsmarktpolitik entsprechen (Bekämpfung der Ausgrenzung und Konzentration auf jene, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt am schwersten fällt), verfehlen sie die gemeinsamen Präventionsziele der EU. Auch die Verringerung der Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit kommt insbesondere bei arbeitslosen Jugendlichen nur langsam voran. Deutlichere Fortschritte sind im Jahr 2000 zu erwarten, da in den Zielsetzungen ein Gleichgewicht zwischen Prävention und Wiedereingliederung hergestellt wird (arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, deren Arbeitslosigkeit weniger als 6 bzw. 12 Monate dauert, sollten 62% der "Neustart"-Begünstigten stellen, während diese Quote im Jahr 1999 bei 26,5% lag).

Deutschland hat mit der Umsetzung eines Ansatzes begonnen, in dessen Rahmen sowohl jugendlichen als auch erwachsenen Arbeitslosen ein individueller Eingliederungsweg angeboten wird, bevor ihre Arbeitslosigkeit eine Dauer von 6 bzw. 12 Monaten erreicht (nicht registrierte Arbeitsplatzsuchende eingeschlossen). Dieser Ansatz soll innerhalb von zwei Jahren von sämtlichen öffentlichen Arbeitsverwaltungen umgesetzt werden. Die zur Unterstützung früherer Eingriffe zu Gunsten erwachsener Arbeitsloser erforderlichen Maßnahmen wurden wie angekündigt durchgeführt, und es werden weitere Anstrengungen in Erwägung gezogen, um die Effizienz des neuen Ansatzes zu erhöhen. Die vorrangige Maßnahme besteht weiterhin darin, das Angebot an Ausbildungsplätzen, insbesondere für die Lehrlingsausbildung, zu erhöhen, um die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen. Die zur Verfügung gestellten Indikatoren erfassen nur den Beginn der Umsetzungsphase, und es bedarf weiterer Anstrengungen, um das Überwachungssystem zeitgerecht anzupassen. Das Ziel besteht darin, die Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit sowohl bei jugendlichen als auch bei erwachsenen Arbeitslosen spätestens bis 2002 auf 10% zu senken.

Kategorie III

In dieser Kategorie lassen sich aus der Analyse der NAP zwei unterschiedliche Konstellationen ableiten.

In Belgien traten in der Umsetzung Unterschiede zwischen den Regionen (nur Flandern hatte 1999 frühzeitige individuelle Eingriffe eingeführt) und den Zielgruppen zu Tage (die präventiven Maßnahmen waren weiterhin im wesentlichen auf die Schulabbrecher mit der geringsten Qualifikation beschränkt). Bei 50% der Jugendlichen und bei 54% der Erwachsenen dauert die Arbeitslosigkeit 6 bzw. 12 Monate, ohne dass ihnen ein individueller Aktionsplan angeboten worden wäre. Die Folge ist, dass im Bemühen um eine Senkung der Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit nur langsame Fortschritte gemacht werden. Im Jahr 2000 haben die Bundesregierung und die Regionalregierungen eine Ausweitung des präventiven Ansatzes auf jugendliche und erwachsene Arbeitslose (bis zum Alter von 45 Jahren) vereinbart. Bisher wurde nur mit der Ausweitung auf gering qualifizierte Jugendliche begonnen, für die ein "Einstiegsarbeitsplatz für Jugendliche" (convention premier emploi jeunes) eingeführt wurde: Unternehmen aus dem öffentlichen und privaten Sektor werden aufgefordert, für Jugendliche, deren Schulabgang nicht länger als 6 Monate zurückliegt, Arbeitsplätze anzubieten, deren Anteil an der Beschäftigung sich auf 3% beläuft. Ergänzt wird diese Maßnahme durch ein an alle arbeitslosen Jugendlichen gerichtetes Angebot individueller Eingliederungswege ab einer Arbeitslosigkeit von 3 Monaten Dauer.

In den beiden verbleibenden Mitgliedstaaten kommt die Reform langsamer voran als erwartet, und es bestehen begründete Zweifel daran, dass die gemeinsamen Ziele der EU in diesen Ländern bis 2002 erreicht werden können, sofern nicht in den kommenden Jahren entschlossenere Anstrengungen unternommen werden.

In Italien müssen unbedingt die öffentlichen Arbeitsverwaltungen dezentralisiert und ein neues Beschäftigungsinformationssystem eingerichtet werden, wenn die Umsetzung der individuellen und frühzeitigen Hilfsmaßnahmen gelingen soll. Es wurden Fortschritte bei der Durchführung der Reform erzielt, die jedoch nicht genügen und sich nicht schnell genug einstellen, um eine vollständige Umsetzung bis 2003 zu ermöglichen [11]. Die meisten der zur Umsetzung des präventiven Ansatzes geplanten Reformen des Arbeitsmarktes und der Sozialleistungssysteme verzögern sich ebenfalls. Die größten Schwierigkeiten bei der Einrichtung der Beschäftigungszentren sind in Süditalien zu beobachten, wo ein wirksamer präventiver Ansatz besonders dringend benötigt wird.

[11] Nur in der Hälfte der Regionen gibt es mittlerweile neue Beschäftigungszentren. Die für das Jahr 2000 vorgesehene Inbetriebnahme des neuen Informationssystems wurde auf das Jahresende 2000 verschoben. Bisher haben nur 8 Regionen das neue System in Betrieb genommen.

Griechenland hat Fortschritte bei der Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemacht, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des präventiven Ansatzes zu schaffen. [12] Allerdings ist die Umsetzung bisher nur wenig vorangekommen, und es wurden keine entsprechenden Fristen festgelegt. Das neue Überwachungssystem ist noch nicht funktionsfähig. Die Eingriffe zu Gunsten der Arbeitslosen erfolgen weiterhin weitgehend auf Grund des herkömmlichen Zielgruppenansatzes in Form zahlreicher Programme und Maßnahmen, die im Jahr 1999 weitgehend unverändert blieben. Es wurden weitere Reformen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen angekündigt, die jedoch den Abschluss der laufenden Reformen erschweren können. In Anbetracht dieser Komplikationen wird es Griechenland schwer fallen, den präventiven Ansatz bis 2002 wirksam umzusetzen, sofern nicht rasch entschlossene Maßnahmen ergriffen werden.

[12] Im Jahr 1999 wurden 24 neue Zentren zur Beschäftigungsförderung eingerichtet, gegenüber 4 im Jahr 1998. 24 weitere sollen im Jahr 2000 eröffnet werden.

Leitlinien 1 und 2 - Erfuellungstabelle

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Anmerkungen:

(1) Die Erfuellung ist definiert als Übereinstimmung der Maßnahmen mit der in den Leitlinien festgehaltenen Forderung, allen arbeitslosen Jugendlichen (Erwachsenen) eine individuelle Betreuung und frühzeitige Eingriffe anzubieten, bevor sie 6 (12) Monate arbeitslos sind, und Nachweise für die Fortschritte bei der Umsetzung zu erbringen.

(2) Italien hat sich zur vollen Umsetzung der Leitlinien 1 und 2 bis 2003 bekannt.

Leitlinie 3

Erfuellung des gemeinsamen Ziels

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Quote der Arbeitslosen, die an Ausbildungsmaßnahmen und ähnlichen Maßnahmen teilnehmen, auf mindestens 20% zu erhöhen, um ihre Qualifikation zu verbessern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Zieht man die in den diesjährigen NAP bereitgestellten Daten heran (siehe Tabelle 4 im Statistischen Anhang), so haben 12 Mitgliedstaaten das gemeinsame Ziel erreicht. [13] Frankreich, Italien, die Niederlande und Österreich konnten ihre Aktivierungsquoten gegenüber dem Jahr 1998 erhöhen und zum ersten Mal das Ziel erreichen.

[13] Der zur Überwachung von Leitlinie 3 verwendete Inputindikator (Aktivierungsquote) ist definiert als jährliche Durchschnittszahl der zuvor arbeitslosen Teilnehmer an aktiven Maßnahmen, dividiert durch die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen. Die aktiven Maßnahmen umfassen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, systematischen Stellenwechsel und Arbeitsplatzwechsel, Beschäftigungsanreize, Eingliederung Behinderter, direkte Arbeitsplatzschaffung und Starthilfen.

Drei Mitgliedstaaten erreichten den Maßstab 1999 noch nicht:

Portugal hat die Aktivierungsquote erhöht und ist auf dem besten Weg, den Vorgaben dieser Leitlinie wie geplant im Jahr 2002 zu entsprechen.

Griechenland stellt nur nationale Daten zur Verfügung, in denen nicht zwischen gemeldeten Arbeitslosen und Schülern/Beschäftigten unter den Teilnehmern unterschieden wird. Daher kann die Aktivierungsquote nicht auf der Grundlage des vereinbarten Indikators berechnet werden.

Das Vereinigte Königreich bleibt deutlich hinter dem EU-Ziel zurück, wenn man die gegenwärtige Definition des Indikators heranzieht. Der NAP des Vereinigten Königreichs enthält ergänzende Daten über die Teilnahme an Maßnahmen zur "Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche" und an "intensiver Beratung", wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Formen der Unterstützung 100% den gemeldeten Arbeitslosen zu Gute kommen.

Aktivere Arbeitsmarktmaßnahmen ...

Im Jahr 1999 wandten sich die meisten Mitgliedstaaten verstärkt aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu, während die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen sank. Folglich erhöhte sich die Aktivierungsquote in der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten oder blieb stabil [14]. Eine Ausnahme bildete nur Schweden, das mit 87% dennoch weiterhin die höchste Quote in der EU aufweist.

[14] Für Griechenland, Italien, Frankreich (lediglich Quoten) und die Niederlande stehen keine Daten für diese beiden Jahre zur Verfügung.

Die Zahl der Teilnehmer an aktiven Maßnahmen stieg in den 11 Mitgliedstaaten, die absolute Zahlen für beide Jahre zur Verfügung stellten, zwischen 1998 und 1999 um etwas mehr als 10% (siehe Tabelle unten). [15]

[15] Ibidem.

Was die Ausgaben anbelangt, so deuten die vorläufigen Daten für 1999 darauf hin, dass der Anteil der aktiven Maßnahmen an den Gesamtausgaben für die Arbeitsmarktpolitik steigt [16]. In fünf Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Spanien, Italien und Niederlande) stiegen die Ausgaben für aktive Maßnahmen, während sie in drei Ländern (Finnland, Dänemark und Schweden) sanken, wenn auch langsamer als die Ausgaben für passive Maßnahmen. In allen acht Mitgliedstaaten, die Daten für das Jahr 1999 zur Verfügung stellten, gingen die Ausgaben für passive Maßnahmen zurück, was auf einen Rückgang der Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Diese Trends können auch als Hinweis darauf gedeutet werden, dass die Mitgliedstaaten in ihrer Arbeitsmarktpolitik verstärkt einen aktiven und präventiven Ansatz wählen.

[16] OECD Beschäftigungsprognose 2000 (Employment Outlook), Juni 2000.

...während die herkömmliche Entwicklung der Humanressourcen bei Arbeitslosen in den Hintergrund rückt

Die Gesamtzahl der Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ging um 16% zurück (siehe Tabelle). [17] Zurückzuführen ist diese Verringerung auf den scharfen Rückgang der Ausbildungsteilnehmer in Deutschland, Spanien und Schweden. In den anderen neun Mitgliedstaaten, die Daten bereitstellen, die einen Vergleich ermöglichen, blieb die Zahl der Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zwischen 1998 und 1999 stabil oder stieg sogar, wenn auch nicht ganz proportional zum Anstieg der Gesamtaktivierungsquote (einschließlich Ausbildungs- und anderer äquivalenter Maßnahmen). Ausnahmen bildeten lediglich Belgien und Luxemburg.

[17] Ibidem.

Die höchsten Teilnehmerquoten an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wurde 1999 mit durchschnittlich 28,7% aus Schweden, Dänemark und Luxemburg gemeldet.

Die Tatsache, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Teilnahme an einer Vielzahl aktiver Maßnahmen anstatt an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht, deutet auf eine Änderung der Wiedereingliederungspolitik hin. Das Angebot von Unterstützungsmaßnahmen wird vielfältiger, so dass Arbeitslosen Wege zur Wiedereingliederung eröffnet werden, die ihren individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. In Einklang mit der fortschreitenden Umsetzung des präventiven Ansatzes wird die wirksamste Maßnahmenkombination zumeist auf Grund der individuellen Eigenschaften des Arbeitssuchenden ausgewählt werden. Darüber hinaus deuten die in einigen NAP enthaltenen Bewertungsergebnisse darauf hin, dass Maßnahmen, die ausschließlich der Ausbildung dienen, weniger wirksam sind als solche, die Arbeit und Ausbildung miteinander verknüpfen.

Gesamtzahl der Arbeitslosen in allen Maßnahmen und Ausbildungsmaßnahmen 1998 und 1999 (in Tausend)

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(a) Für Griechenland, Italien, Frankreich und die Niederlande sind für beide Jahre keine Daten verfügbar.

Wiedereingliederung

Nur vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Schweden, das Vereinigte Königreich und Finnland) stellen Daten zur Verfügung, anhand deren ein Outputindikator für Leitlinie 3 berechnet werden kann. Dieser Indikator ist als Anteil der Teilnehmer an aktiven Maßnahmen definiert, die sich nach 3 bzw. 6 Monaten wieder arbeitslos melden. Aus diesen Daten kann geschlossen werden, dass sich rund 25% bis 40 % der Teilnehmer an aktiven Maßnahmen drei Monate nach Abschluss der Programme wieder als arbeitslos melden. Hohe Rückkehrquoten in die Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Teilnahme an aktiven Programmen werfen die Frage nach der Qualität der gewährten Unterstützung sowie nach möglichen negativen Auswirkungen der langfristigen Abhängigkeit von der Einkommensförderung auf, die mit der aktiven Arbeitsplatzsuche einher geht.

Es müssen unbedingt mehr vergleichbare Daten über die Ergebnisse aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen gesammelt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, ihre Überwachungssysteme weiterzuentwickeln, um die Erfolgsquote jeder größeren Wiedereingliederungsmaßnahme und ihre Kosteneffizienz einschätzen zu können.

Öffentliche Arbeitsverwaltungen

Mit Blick auf die Tatsache, dass der Erfolg von Maßnahmen zur Vermeidung und Eindämmung der Arbeitslosigkeit nicht zuletzt vom Vorhandensein eines wirksamen Systems zur Bereitstellung solcher Maßnahmen abhängt, werden die Mitgliedstaaten in den Leitlinien 2000 aufgefordert, die Modernisierung ihrer öffentlichen Arbeitsverwaltungen voranzutreiben, um die Strategie von Prävention und Aktivierung so effektiv wie möglich verfolgen zu können.

Alle Mitgliedstaaten unternehmen gegenwärtig ernsthafte Anstrengungen, um ihre Systeme im Bereich der Arbeitsverwaltung den Herausforderungen der europäischen Beschäftigungsstrategie anzupassen. Die NAP enthalten zwar selten eine systematische Beschreibung dieser Reformen, lassen jedoch den Schluss zu, dass in drei Bereichen eine Modernisierung stattfindet:

* Reformen der Organisationsstruktur der öffentlichen Arbeitsverwaltungen einschließlich ihrer Beziehungen zu anderen Akteuren. Diese Reformen sind Ausdruck des Bemühens um eine bessere Koordinierung von passiven und aktiven Maßnahmen (Niederlande, Vereinigtes Königreich), um eine Verbesserung der Infrastruktur für die berufliche Ausbildung (Italien, Portugal), um eine Abstimmung der von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen angebotenen Dienste auf die regionalen und lokalen Bedürfnisse und Chancen (Italien, Spanien, Belgien, Frankreich, Niederlande) und um eine Verbesserung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine landesweite Umsetzung der 'Neustart'-Strategie (Deutschland, Irland, Portugal, Griechenland).

* Erhöhung der Personalressourcen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Dies beinhaltet sowohl eine Erhöhung des Personalstandes (Deutschland, Frankreich, Finnland, Spanien) als auch eine Erhöhung der Qualifikation der Mitarbeiter (Italien, Griechenland). Obwohl in einigen Ländern in Folge des Rückgangs der Arbeitslosigkeit eine Kürzung der Personalressourcen ins Auge gefasst werden dürfte, scheint sich die Zahl der Mitarbeiter pro gemeldetem arbeitslosen Arbeitssuchenden in den meisten Mitgliedstaaten zu erhöhen.

* Verbesserung der Arbeitsmethoden der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Die Arbeitsvermittlung wird mit der Entwicklung computergestützter Selbstbedienungssysteme, über die insbesondere Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich berichten, die jedoch auch in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der meisten anderen Mitgliedstaaten voranschreitet, effizienter. Dies versetzt die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in die Lage, mehr Personal für die intensive Betreuung jener Arbeitssuchenden abzustellen, deren Wiedereingliederung besonders schwierig ist. Die Methodik der Einzelfallbearbeitung wird in vielen öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Deutschland, Irland, Finnland, Schweden, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Niederlande) entwickelt, was auch eine Verbesserung der Diagnoseinstrumente, raschere Eingriffe, häufigere und intensivere Betreuungskontakte und eine Verlagerung des Augenmerks von der Unterbringung in Maßnahmen zur Unterbringung in regulären Arbeitsplätzen beinhaltet. In vielen Ländern (Schweden, Finnland) wird mit Blick auf das wachsende Arbeitsplatzangebot das Verhalten der Sozialleistungsempfänger bei der Arbeitsplatzsuche strikter überwacht.

3.1.3. Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme (Leitlinie 4)

Die Fortschritte bei der Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme sind bisher enttäuschend gewesen. Einige Mitgliedstaaten führen gegenwärtig eine umfassende Überprüfung ihrer Steuer- und Sozialleistungssysteme durch, um deren Anreizstruktur zu verbessern, die Kontrollsysteme zu verstärken und die Unterstützungskriterien enger zu fassen. Mehrere Mitgliedstaaten haben umfassende Kürzungen der Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern vorgenommen, während einige wenige Länder Zuwendungen bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eingeführt haben, die den Anreiz zur Annahme einer Beschäftigung erhöhen sollen. Doch in der Mehrheit der Mitgliedstaaten waren die Reformen bisher beschränkt, bruchstückhaft und auf gezielte Senkungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf Steuergutschriften beschränkt. Die Gestaltung umfassender Reformen, die auf die gemeinsame Anreizwirkung der Steuer- und Sozialleistungssysteme zielen, hat daher in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin Priorität.

Im großen und ganzen differenzieren die NAP in Bezug auf die Steuer- und Sozialleistungssysteme nicht zwischen den Auswirkungen auf Frauen und Männer. Doch diese Systeme können beträchtlichen Einfluss auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Allgemeinen und auf die Bereitschaft von Frauen haben, einen Arbeitsplatz zu suchen.

Reformen der Steuer- und Sozialleistungssysteme wirken sich auf die allgemeine Funktionsweise des Arbeitsmarktes aus, und es kann einige Jahre dauern, bis solche Reformen ihre volle Wirkung entfalten. Daher müssen bei der Beurteilung der Ergebnisse frühere Reformen in Betracht gezogen werden.

Einige wenige Mitgliedstaaten, darunter Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich, haben in den vergangenen Jahren den erfolgreichen Reformansatz weiter ausgebaut, in jüngster Zeit mit gezielten Maßnahmen, um die Arbeit lohnend zu machen. Allerdings muss das Problem in Angriff genommen werden, dass weiterhin zahlreiche Leistungsempfänger in passive Sozialleistungssysteme eingebunden sind. Die Systeme der Arbeitslosenunterstützung müssen in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in Belgien und Deutschland, weiter überarbeitet werden, da dort eine unbegrenzte Dauer der Leistungen für einige Kategorien von Arbeitslosen und eine unzureichende Durchsetzung der Unterstützungskriterien das Risiko einer langfristigen Abhängigkeit von den Sozialleistungen erhöhen. Auf der anderen Seite müssen die Leistungssysteme in Italien und Griechenland möglicherweise verbessert werden, um eine umfassende Arbeitslosenversicherung zu schaffen und die Effizienz aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu erhöhen.

In mehreren Mitgliedstaaten gibt es gezielte Anreize für Arbeitgeber, die bisher arbeitslose Personen einstellen. Zu diesen Anreizen zählen beispielsweise Beihilfen/Steuergutschriften für Arbeitgeber, die gering qualifizierte Arbeitskräfte, Menschen mit Behinderungen oder solche Arbeitslose einstellen, die Arbeitslosengeld beziehen. In anderen Ländern zahlen Arbeitgeber geringere Sozialversicherungsbeiträge, wenn sie Langzeitarbeitslose oder Jugendliche einstellen, die zum ersten Mal einen Arbeitsplatz suchen. Den zahlreichen Maßnahmen, die in den letzten fünf Jahren eingeführt wurden, wurden nur wenige neue hinzugefügt. Dazu kommt, dass die NAP keine ausreichende Bewertung der Effizienz dieser Maßnahmen enthalten.

Fortschritt bei den Reformen der Steuer- und Sozialleistungssysteme 2000

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Maßnahmen, die ältere Menschen ermutigen sollen, länger erwerbstätig zu bleiben, werden in den meisten Mitgliedstaaten derzeit umgesetzt oder sind für die nächste Zukunft geplant. Zu diesem Zweck werden das Rentenalter angehoben oder Regelungen eingeführt, um die Arbeitskräfte davon abzuhalten, in den Vorruhestand zu gehen. Die umfassendsten Reformen werden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Finnland durchgeführt oder ins Auge gefasst. Dänemark hat das System für den freiwilligen Vorruhestand neu gestaltet, indem es Anreize für einen flexiblen Rückzug aus der Erwerbstätigkeit geschaffen hat, und plant eine Überprüfung des Systems der Behindertenrenten. Finnland hat ein Paket von Maßnahmen eingeführt, um die aktive Teilnahme älterer Menschen zu fördern, darunter eine Anhebung des Rentenalters, Maßnahmen zur Eindämmung des Vorruhestands, Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung von Teilzeitarbeit und zur Förderung von Umschulungen. Deutschland erhöht das Rentenalter wie geplant und hat Regelungen eingeführt, um die Teilzeitarbeit statt des Vorruhestands zu fördern. Die Niederlande haben ein noch mit den Sozialpartnern zu diskutierendes Maßnahmenpaket angekündigt, das eine Einschränkung der steuerlichen Begünstigung der Frührenten und eine Wiedereinführung der verpflichtenden Arbeitsplatzsuche für ältere Arbeitslose beinhaltet. Österreich hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der aktiven Teilnahme älterer Menschen umgesetzt, in dessen Mittelpunkt flexible Arbeitsmodelle stehen, und fasst eine Anhebung des Vorruhestandsalters ins Auge.

Die nachfrageorientierten Maßnahmen konzentrieren sich auf Beihilfen für die Anstellung älterer Arbeitsloser. Derartige Maßnahmen wurden oder werden in Griechenland, Portugal und Schweden ergriffen. In Spanien wird die Einkommensunterstützung mit aktiven Maßnahmen für Langzeitarbeitslose im Alter von mehr als 45 Jahren verbunden, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben. Im Vereinigten Königreich zielen der New Deal für Arbeitslose über 50 Jahren und in hohem Maß der New Deal für Behinderte darauf, ältere Menschen zur Teilnahme am Erwerbsleben zu ermutigen.

3.1.4. Allgemeine und berufliche Bildung (Leitlinien 5 bis 8)

Die Fakten:

* In der EU haben über 60% der erwachsenen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (25-64 Jahre) zumindest eine obere Sekundarschulausbildung abgeschlossen. Allerdings bestehen weiterhin beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, da das Bildungsniveau in Spanien, Griechenland, Irland, Italien und Portugal geringer ist. Besonders groß ist die Herausforderung für Portugal (21,2%) und Spanien (34,9%).

* In all diesen Mitgliedstaaten wurden im vergangenen Jahrzehnt große Anstrengungen unternommen, um die Bildungslücke zu schließen. So konnte das Bildungsniveau der jüngeren Generationen gehoben werden. Die Folge ist, dass in all diesen Ländern mit Ausnahme von Portugal bereits über 50% der jungen Erwachsenen (zwischen 25 und 34 Jahren) die obere Sekundarschule absolviert haben, während der EU-Durchschnitt bei knapp über 70% liegt.

* Das Bildungsniveau junger Frauen kommt dem junger Männer mittlerweile nahe oder übertrifft es sogar.

Gute Leistung:

* Das höchste Bildungsniveau (gemessen am Prozentsatz Erwachsener, die eine obere Sekundarschulausbildung oder eine höhere Bildung abgeschlossen haben) weisen Schweden, Deutschland und Dänemark mit durchschnittlich 80% auf.

Europa hat weitgehend gut ausgebildete Arbeitskräfte, und leistungsfähige Systeme für die allgemeine und berufliche Bildung. Aufbauend auf diesen Stärken kann sich Europa den Herausforderungen der Gegenwart stellen: die Qualifikationen - insbesondere einer alternden Erwerbsbevölkerung - müssen aktualisiert werden, und den Unternehmen fällt es zunehmend schwer, eine allgemeine innerbetriebliche Ausbildung anzubieten. Dazu kommt, dass sich der Analphabetismus in einigen Gebieten noch hartnäckig hält. Bleiben angemessene Abhilfemaßnahmen aus, so wird dies dazu führen, dass weniger gut ausgebildete Arbeitskräfte ihr Leben lang beim Zugang zu Informations- und Wissensgesellschaft benachteiligt bleiben.

In den Leitlinien 5 bis 8 werden die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner aufgefordert, die Beschäftigungsfähigkeit und die Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte zu fördern, die in der Lage sind, sich den Erfordernissen der entstehenden wissensbasierten Wirtschaft anzupassen. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten umfassende Strategien für das lebensbegleitende Lernen (insbesondere im IKT-Bereich) entwickeln, die Grundausbildung verbessern, um junge Menschen mit geeigneten Qualifikationen auszustatten und die Schulabbrecherquote zu verringern, sowie Vereinbarungen entwickeln, um das Aus- und Weiterbildungsangebot zu verbessern.

Förderung eines Partnerschaftskonzepts

In Leitlinie 5 werden die Sozialpartner aufgefordert, mittels entsprechender Vereinbarungen die Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung, Praktika und sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Jugendlicher und Erwachsener auszuweiten.

Trotz der in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 enthaltenen Klarstellung bezüglich des Ziels dieser Leitlinie machen weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten Angaben dazu, ob die Sozialpartner Vereinbarungen geschlossen haben, um arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit anzubieten. Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich beschreiben den übergeordneten politischen und institutionellen Rahmen, während sich Dänemark, Finnland, Deutschland und Griechenland auf Vereinbarungen und Projekte für spezifische Wirtschaftsbereiche konzentrieren. Eine bedeutsame politische Entwicklung in einigen Mitgliedstaaten (Finnland, Dänemark, Niederlande und Vereinigtes Königreich) besteht in der zunehmenden Einbindung der Sozialpartner in die Bemühungen der regionalen Gebietskörperschaften und anderer Partner um die allgemeine und berufliche Bildung.

Eine detaillierte Analyse der Rolle des Partnerschaftskonzepts bei der Förderung der Weiterbildung und der Bekämpfung der Qualifikationslücken ist in Abschnitt 3.3.2 zu finden.

Lebensbegleitendes Lernen

Die Fakten:

* Die Beteiligung an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Europäischen Union ist laut Arbeitskräfteerhebung in den letzten vier Wochen weiterhin sehr gering, obwohl sie seit 1997 zunimmt. Die Beteiligungsquote der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren betrug 1999 8%, nachdem sie 1997 bei 6,5% und 1998 bei 7,5% gelegen hatte [18].

[18] Quelle: Arbeitskräfteerhebung 1999; für Griechenland, Irland und Österreich stehen keine Daten für 1999 zur Verfügung.

* Zu gering ist die Beteiligung am lebensbegleitenden Lernen in Portugal, Griechenland, Luxemburg, Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland und Irland, wo die Beteiligung an (neuen) Ausbildungsmaßnahmen bei den Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter 1999 unter 6% lag. Allerdings werden internationale Vergleiche durch eine unzureichende Harmonisierung der Datensammlung in diesem Bereich erschwert. [19]

[19] Für Portugal, Frankreich und die Niederlande werden nur Daten gesammelt, wenn die Ausbildungsbeteiligung zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie dauernd ist (während in den übrigen Mitgliedstaaten die letzten vier Wochen erfasst werden). In Frankreich werden innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen nicht berücksichtigt.

* Es bestehen auch große Unterschiede zwischen den Altersgruppen. In der EU ist die Wahrscheinlichkeit, eine Aus- oder Weiterbildung zu erhalten, bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 25 und 34 Jahren gegenwärtig sieben Mal so hoch wie bei der Altersgruppe der 55- bis 64-jährigen. Hinzu kommt, dass diejenigen mit einem höheren Bildungsniveau als Erwachsene eher an allgemeiner und beruflicher Bildung teilnehmen; insgesamt ist die Chance, dass Menschen mit einem höheren Bildungsabschluss sich an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung beteiligen, fünfmal so hoch wie bei denjenigen mit einem Abschluss bis zur unteren Sekundarstufe.

Gute Leistung:

* Die höchste Beteilung in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei Erwachsenen weisen Schweden, Dänemark und das Vereinigte Königreich auf. Durchschnitt: 20,8%.

Das lebensbegleitende Lernen wurde von den Mitgliedstaaten und der Kommission folgendermaßen definiert: Es umfasst "alle gezielten Lernaktivitäten, seien sie formal oder informell, die laufend mit dem Ziel verfolgt werden, die Qualifikation, das Wissen und die Kompetenz zu erhöhen". Die Werte für die Beteiligung an allgemeiner und beruflicher Bildung als sekundärer Tätigkeit müssen daher - insbesondere bei Erwachsenen - verbessert werden.

Die jüngsten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten haben erneut die Tatsache in den Mittelpunkt gerückt, dass sich das lebensbegleitende Lernen als strategisches Werkzeug eignet, um das Arbeitskräftepotential in der EU zu nutzen. Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht für das Jahr 1999 wurde auf das Auftreten von Qualifikationslücken hingewiesen, die ihre Ursache darin haben, dass die aufgrund der wachsenden Bedeutung von Wissen und Information in der neuen Wirtschaft steigende Nachfrage nach qualifizierteren und besser ausgebildeten Arbeitskräften nicht befriedigt werden kann. Im Jahr 2000 wurde der Arbeitskräftemangel in den Berichten über die Nationalen Aktionspläne Belgiens, Dänemarks, Irlands, der Niederlande, Finnlands und Schwedens sowie im Bericht über Norditalien als ein Faktor benannt, der das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinträchtigt. Es gibt jedoch Sektoren und Branchen, die unter besonderen Qualifikationslücken leiden, und generell werden aus allen Bereichen Schwierigkeiten bei der Personalsuche gemeldet, seien dies Informationstechnologie, Landwirtschaft oder Einzelhandel.

In Leitlinie 6 werden die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner aufgefordert, Möglichkeiten für das lebensbegleitende Lernen zu schaffen und ein Ziel für die Beteiligung an solchen Maßnahmen festzulegen. In Reaktion auf die wachsende Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens, die sich unter anderem in den jüngsten Überarbeitungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien niederschlägt, hat eine größere Zahl von Mitgliedstaaten Schritte in dieser Richtung gesetzt. Dennoch ist der Ansatz in der Mehrzahl der NAP immer noch bruchstückhaft. Eine umfassende Strategie wird nur von den wenigen Ländern verfolgt, die bereits früher Schritte in diese Richtung unternommen haben. Die Fortschritte bei der Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen sind generell gering, insbesondere in jenen Ländern, deren Ausgangslage besonders schlecht ist.

Auf der Grundlage der in den NAP vorgelegten Daten können die Mitgliedstaaten je nach den Fortschritten bei der Umsetzung dieser Leitlinie in Gruppen unterteilt werden. Zu diesem Zweck wurden zwei Kriterien herangezogen:

* Wie umfassend und entschlossen wird das lebensbegleitende Lernen betrieben-

* Werden umfassende nationale Ziele zur Messung der Fortschritte in bezug auf Leitlinie 6 festgelegt-

Die Ergebnisse sind in der folgenden Erfuellungstabelle zusammengefasst:

Leitlinie 6 - Erfuellungstabelle

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Was die Fortschritte bei der Umsetzung von Leitlinie 6 anbelangt, so können die Mitgliedstaaten vier Gruppen zugeteilt werden:

* Ausreichend: Mitgliedstaaten, die einen umfassenden Ansatz gewählt haben, angemessene Fortschritte bei der Umsetzung ihrer strategischen Ziele machen und Zielvorgaben festgelegt haben, um die Fortschritte zu überwachen (Niederlande und Dänemark).

* Ausreichend, jedoch nicht zielgerichtet: Mitgliedstaaten, die einen umfassenden Ansatz gewählt haben und angemessene Fortschritte bei der Umsetzung ihrer strategischen Ziele machen, jedoch keine nationalen Zielvorgaben festgelegt haben, an denen die Ergebnisse gemessen werden können (Finnland, Schweden und Irland).

* Bruchstückhaft: Mitgliedstaaten, deren Umsetzungsprozess langsam ist (Vereinigtes Königreich), die nennenswerte politische Initiativen eingeleitet haben, die sich jedoch noch in einem frühen Stadium befinden oder zu beschränkt sind (Portugal, Österreich, Frankreich und Deutschland), oder denen eine umfassende Strategie fehlt, obwohl sie sich ein nationales Ziel gesteckt haben (Belgien).

* Unzureichend: Mitgliedstaaten, die die Vorgaben der Leitlinie in Bezug auf die Förderung von Maßnahmen für das lebensbegleitende Lernen nicht umfassend umgesetzt haben (Italien, Griechenland, Luxemburg und Spanien).

Diese Unterschiede verdeutlichen die Tatsache, dass die Voraussetzungen für das lebensbegleitende Lernen (insbesondere das Ausbildungsniveau der Erwachsenen) und die Erfordernisse, die zu erfuellen sind, um eine Strategie des lebensbegleitenden Lernens zu ermöglichen, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind. Zwar müssen die Schwierigkeiten, die einige Mitgliedstaaten auf Grund einer schlechteren Ausgangslage zu überwinden haben, berücksichtigt werden, doch es gibt Anlass zur Sorge, dass die Länder mit dem niedrigsten Ausbildungsniveau und/oder der geringsten Beteiligung von Erwachsenen an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Kategorien III und IV zu finden sind.

Wie im Jahr 1999 wurden im Allgemeinen keine nationalen Zielvorgaben für das lebensbegleitende Lernen zur Messung der Fortschritte auf dem Weg zu einem strategischen Ziel herangezogen. Tatsächlich setzen nur sieben Mitgliedstaaten (Belgien, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Österreich, Frankreich, Dänemark und Portugal) Ziele für das lebensbegleitende Lernen. Dazu kommt, dass diese Ziele oft nur bestimmte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt betreffen (in Österreich, Belgien, Portugal, den Niederlanden, Frankreich), regional beschränkt sind (im Vereinigten Königreich) und in einigen Fällen gegenüber dem Vorjahr geändert wurden (in Frankreich und Belgien). Keiner der drei Mitgliedstaaten, die an denselben Zielen wie im vergangenen Jahr festgehalten haben (Portugal, Vereinigtes Königreich, Österreich), berichtet über Fortschritte. Und zwei Mitgliedstaaten, die vergangenes Jahr Ziele setzten (Schweden, Griechenland), erstatteten keinen Bericht darüber.

Leitlinie 6 - Von den Mitgliedstaaten im Jahr 2000 gesteckte Ziele

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Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat bisher noch keine kohärente Strategie für die Koordinierung der verschiedenen Phasen der allgemeinen und beruflichen Bildung (sowohl in Bezug auf die Lehrpläne als auch auf die Anerkennung/Zertifizierung des formalen und nicht formalen Lernens) entwickelt, obwohl in einigen Ländern (Finnland, Irland, Schweden) Elemente einer solchen Strategie zu erkennen sind, was in geringerem Maß auch für Österreich, Dänemark, Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Italien und das Vereinigte Königreich gilt.

Die Mitgliedstaaten beschreiben eine Reihe spezifischer Maßnahmen, die zwar innovativ sind, bisher jedoch nicht in einer kohärenten Strategie miteinander verknüpft werden konnten. Dazu zählen Maßnahmen, die dazu dienen, Personen, die keine Grundausbildung abgeschlossen haben, eine zweite Chance zu eröffnen, Ausbildungsmaßnahmen für Zielgruppen mit besonderen Problemen (z.B. ethnische Minderheiten, Einwanderer, Arbeitskräfte mit geringem Einkommen) sowie Freistellung zu Ausbildungszwecken (Österreich, Schweden) oder systematischer Stellenwechsel (Dänemark, Deutschland). Irland und Portugal bemühen sich gegenwärtig um den Aufbau von Strukturen, die das lebensbegleitende Lernen fördern sollen.

Darüber hinaus führen mehrere Mitgliedstaaten gegenwärtig Pilotprojekte durch, führen individuelle Lernkonten ein (Niederlande, Vereinigtes Königreich), bieten Informations- und Orientierungsdienste an (z.B. Ressourcenzentren, Datenbankverzeichnisse zur Erwachsenenbildung) und schaffen Anreize für Unternehmen (die Niederlande und das Vereinigte Königreich vergeben Auszeichnungen an "Investoren in die Menschen"). Die Validierung und Anerkennung von am Arbeitsplatz oder durch nicht formales Lernen erworbenen Qualifikationen ist von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten zu einer prioritären Maßnahme erklärt worden. Desgleichen werden in einer Reihe von Ländern Möglichkeiten zum Fernstudium geschaffen, um die allgemeine und berufliche Bildung allen zugänglich zu machen. Allerdings befinden sich viele dieser Projekte noch in der Vorbereitungsphase.

In Leitlinie 6 werden die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auch aufgefordert, älteren Arbeitskräften den Zugang zur Aus- und Weiterbildung zu erleichtern. Nur fünf Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Finnland, Österreich und Deutschland) beschreiben spezifische Maßnahmen oder Politiken zur Umsetzung dieser Vorgabe. In Anbetracht der Bedeutung, die eine Aktualisierung der Qualifikationen und Kompetenzen älterer Arbeitskräfte sowohl in Hinblick auf die soziale Integration, die Qualifikationslücke und das Altern der Erwerbsbevölkerung hat, bedarf es in diesem Bereich entschlossenerer Anstrengungen.

Vorbildliche Verfahren

Finnland: Eine Strategie für das lebensbegleitende Lernen

Finnland liefert ein gutes Beispiel für eine umfassende Strategie für das lebensbegleitende Lernen, die bereits im Nationalen Aktionsplan für 1998 einigermaßen eingehend beschrieben wurde. Im Rahmen dieser Strategie wird das lebensbegleitende Lernen anhand von sechs Themen entwickelt, die sowohl die Grundbildung als auch das weiterführende Lernen abdecken und den Unterschied überbrücken, der häufig zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung gemacht wird:

* Solides Fundament für das Lernen

* Umfassendes Lernen

* Öffentliche Anerkennung des Gelernten

* Information und Unterstützung für die Entwicklung von Lernstrategien

* Aktualisierung der Kenntnisse von Lehrern und Ausbildern

Die finnische Strategie kann als vorbildlich betrachtet werden, da sie ein umfassendes Themenspektrum abdeckt. Allerdings sollte deutlicher erklärt werden, wie die verschiedenen Themen in den konkreten Durchführungsmaßnahmen berücksichtigt werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Senkung der Zahl der Schulabbrecher

Die Fakten:

* Im Jahr 1999 hatten in der EU etwas weniger als 20% der 18- bis 24-jährigen frühzeitig das Bildungssystem verlassen, wobei sie entweder die Grundbildung abgeschlossen oder die Schule frühzeitig abgebrochen hatten.

* Besonders gravierend ist das Problem des frühzeitigen Abbruchs der Schulbildung in Portugal, wo 45% der Jugendlichen bei Verlassen der Schule lediglich über ein grundlegendes Bildungsniveau verfügen, sowie in geringerem Ausmaß in Italien, Spanien, Griechenland und Irland (wo der entsprechende Prozentsatz bei rund 20% liegt).

* Schulabbrecher sind mit Ausnahme von Luxemburg und Deutschland häufiger männlichen Geschlechts.

Gute Leistung:

* Am niedrigsten ist der Prozentsatz der Jugendlichen, die bei Verlassen der Schule nur über eine allgemeine Grundbildung verfügen, in Schweden, Finnland und Dänemark mit durchschnittlich 9,6%.

Leitlinie 7 zielt auf die Verringerung der Zahl von Jugendlichen, die das Schulsystem frühzeitig verlassen. Schulabbrecher werden als Jugendliche definiert, die bei Verlassen der Schule lediglich eine allgemeine Grundbildung besitzen, unabhängig davon, ob sie ein Zertifikat über den Abschluss ihrer Schulbildung besitzen oder nicht. In sämtlichen NAP mit Ausnahme des spanischen, der keine spezifischen Maßnahmen enthält, werden Maßnahmen zur Bekämpfung des frühzeitigen Schulabbruchs eingeführt. Dänemark ist das einzige Land, das in diesem Bereich ein Ziel festgelegt hat: Die Zahl der Schulabbrecher soll halbiert werden, wobei jedoch kein Zeitrahmen für die Erreichung dieses Ziels genannt wird.

Aus den NAP geht hervor, dass die Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in den meisten Mitgliedstaaten ausgeweitet wird. Viele Länder haben spezifische Maßnahmen eingeleitet, die auf bestimmte Zielgruppen (Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten, benachteiligte Jugendliche) sowie auf Gebiete mit zahlreichen Schulabbrechern zugeschnitten sind. Frankreich, die Niederlande, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich haben spezielle Zonen für Bildungsmaßnahmen eingerichtet, die dazu dienen, Jugendliche in den allgemeinen und beruflichen Bildungssystemen zu halten, das Bildungsniveau zu erhöhen und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Andere Mitgliedstaaten (Finnland, Griechenland) haben individuelle Unterstützungsmaßnahmen für Schüler mit Lernschwierigkeiten eingeführt.

Vorbildliche Verfahren

Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten (Frankreich)

Im Jahr 1999 hat Frankreich die Zahl der Schulen, die an der "prioritären Bildung" beteiligt sind, um mehr als 40% erhöht. 8.553 Schulen und 1 688 000 Menschen wurden 865 Zonen oder Netzwerken für prioritäre Aktionen zugeteilt. Daneben wurden spezielle Klassen ("classes-relais") eingerichtet, um gezielt und zeitlich begrenzt Schüler zu betreuen, die keine Aufnahme im regulären Schulsystem finden. Die ersten Studienergebnisse zeigen, dass mehr als drei Viertel dieser Schüler ein Jahr nach ihrer Teilnahme an einer "classe-relais" wieder in das System für allgemeine oder berufliche Bildung eingegliedert worden sind oder an speziellen Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Ende 2000 werden in 250 "classes-relais" mehr als 5000 Schüler unterrichtet werden.

Verbesserung der Qualifikation

In Leitlinie 8 ist festgehalten, dass die Fähigkeit junger Menschen zur Anpassung an den technologischen und wirtschaftlichen Wandel erhöht werden sollte. Die Verbesserung der Qualität der allgemeinen Grundbildung und der Berufsausbildung sollte die Kenntnisse und Qualifikationen erhöhen und die Jugendlichen auf eine Arbeitswelt vorbereiten, in der das lebensbegleitende Lernen zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Besonders wichtig ist dies auf Grund des wachsenden Arbeitskräftemangels in einigen Wirtschaftsbereichen.

Art und Umfang der in Angriff zu nehmenden Probleme sind auf Grund der verschiedenartigen Ausgangssituationen unterschiedlich. Einige Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich) verfügen bereits über gut entwickelte Systeme für die Lehrlingsausbildung, die einen reibungslosen Übergang ins Erwerbsleben ermöglichen; hier konzentrieren sich die Bemühungen darauf, diese Systeme den neuen Herausforderungen in der Informationsgesellschaft anzupassen. Die meisten Mitgliedstaaten unternehmen beträchtliche Anstrengungen, um die an die Pflichtschule anschließende Bildung zu verbessern, indem sie Zahl und Vielfalt der Ausbildungsprogramme erhöhen, den Übergang von der Grundbildung zur weiterführenden Bildung erleichtern, finanzielle Anreize für die Teilnahme Jugendlicher schaffen und die Programme (einschließlich jener in der höheren Bildung) attraktiver gestalten.

Mehrere Mitgliedstaaten berichten über eine Weiterentwicklung und Modernisierung der Lehrlingsausbildung und der beruflichen Bildung am Arbeitsplatz. Allerdings sind die von den Mitgliedstaaten zu dieser Leitlinie bereitgestellten Informationen unvollständig und bruchstückhaft, was eine Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung schwierig macht.

Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie für das lebensbegleitende Lernen

Alle Mitgliedstaaten planen, in Übereinstimmung mit Leitlinie 8, die IKT-Ausstattung an den Schulen zu verbessern. Die Schlussfolgerungen von Lissabon verpflichten alle Schulen in der Union darauf, bis Ende 2001 Internet-Zugang zu bieten, setzen jedoch auch neue Ziele in Bezug auf neue IKT-Fertigkeiten und Digitalkompetenz für alle; somit müssen einige Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen noch verstärken.

Aus allen NAP geht hervor, dass sich die Mitgliedstaaten der Notwendigkeit bewusst sind, nicht nur die Jugendlichen, sondern die gesamte gegenwärtige und zukünftige Erwerbsbevölkerung mit Qualifikationen auszustatten, die den neuen technologischen Erfordernissen auf dem Arbeitsmarkt genügen.

Gegenwärtig werden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um Schülern, Studenten und Praktikanten Computer zur Verfügung zu stellen und Zugang zum Internet zu geben. Acht Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Schweden, Finnland und das Vereinigte Königreich) geben genaue und umfassende Informationen über den Prozentsatz von Schulen, die mit Computern ausgestattet sind und/oder über einen Internetanschluss verfügen. Im Allgemeinen sind die Sekundarschulen besser ausgerüstet als die Grundschulen.

Auf Grund der in den NAP sowie von der OECD bereitgestellten Informationen (siehe Tabellen 5 und 6), sind Finnland, Schweden, die Niederlande und Dänemark jene Mitgliedstaaten, die den Grundschülern den umfassendsten Zugang zu Computern bieten: in diesen Ländern steht durchschnittlich für 13 Schüler ein Computer zur Verfügung, während die beste Versorgung für Sekundarschüler in Schweden, Finnland, Irland, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Frankreich (durchschnittlich 8 Schüler pro Computer) zu finden ist.

Das gemeinsame Ziel, sämtliche Schulen an das Internet anzuschließen, wurde bei den Sekundarschulen in Portugal, Luxemburg und Irland zur Gänze erreicht, während die Erfuellungsquote bei den Grundschulen in Irland und Finnland mit durchschnittlich 93% am höchsten ist.

Griechenland, Deutschland, Österreich, Spanien, Luxemburg und Belgien (mit Ausnahme der Region Flandern) sollten genaue und vollständige Daten zur Überwachung der Fortschritte in Bezug auf die Ziele dieser Leitlinie bereitstellen.

Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten berichtet über Maßnahmen zur IKT-Ausbildung von Lehr- und Ausbildungspersonal, wobei sieben Länder (Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Schweden und Finnland) Angaben dazu machen, wie viele Lehrer in der Anwendung der IKT ausgebildet werden. Eine Reihe von Ländern haben spezielle Maßnahmen zur Erhöhung der IKT-Qualifikation gering qualifizierter sowie solcher Arbeitskräfte eingeleitet, die in speziellen Wirtschaftsbereichen tätig sind (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Österreich, Niederlande). Es gibt auch eine Reihe von Beispielen für Bemühungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung zu geben. Besondere Maßnahmen für Frauen haben Österreich und Deutschland ergriffen.

Gemäß Leitlinie 6 haben viele Mitgliedstaaten die Möglichkeiten des offenen Lernens und Fernunterrichts mit Hilfe von IKT ausgebaut, indem sie Kurse und Lehrpläne für Fernunterricht für Erwachsene sowie Methoden zur Unterstützung flexiblen Lernens entwickeln. In diesem Zusammenhang sind einige Mitgliedstaaten dabei, Lernnetze und Qualifikationszentren unter besonderer Betonung von IKT und virtuellen Universitäten zu schaffen.

3.1.5. Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt (Leitlinie 9)

Verglichen mit dem Jahr 1998 ergriffen alle Mitgliedstaaten im Jahr 1999 verstärkte Maßnahmen, um benachteiligten Arbeitslosen die Rückkehr in das Erwerbsleben zu erleichtern. Allerdings enthalten die Beschreibungen der vorhandenen oder ins Auge gefassten Programme in den meisten Fällen keinerlei Spezifikation der Ziele, Indikatoren oder Zeitpläne. Darüber hinaus erschweren der Mangel an grundlegenden Daten in den meisten NAP und die unterschiedlichen Definitionen eine vergleichende Analyse der Beschäftigungslage benachteiligter Gruppen sowie eine Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Menschen mit Behinderungen

Viele Mitgliedstaaten haben die Konzentration auf Programme für Menschen mit Behinderungen zu Gunsten eines Mainstreaming-Ansatzes aufgegeben. So werden Menschen mit Behinderungen ermutigt, an allgemeinen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen (insbesondere an Maßnahmen zur beruflichen Bildung) teilzunehmen, die in den ersten vier Leitlinien beschrieben sind (insbesondere in Frankreich, Irland, Deutschland, Österreich, Dänemark, Schweden und Finnland).

Die erfolgreichsten Ansätze sind in jenen Mitgliedstaaten zu finden, die eigene nationale Ziele für die (Wieder-) Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gesetzt haben. Es wird über eine Reihe positiver Entwicklungen berichtet:

* Frankreich hat das Ziel festgelegt und erreicht, 60 000 Menschen mit Behinderungen in das "Neustart"-Programm einzubinden, das Arbeitslosen eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Unterstützung garantiert. Des weiteren ist das Ziel erreicht worden, 4150 Behinderte in Ausbildungsmaßnahmen unterzubringen;

* Deutschland hat 90 400 Jugendliche mit Behinderungen in Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung eingebunden. Spezifische Programme wie das Sofortprogramm zur Verringerung der Arbeitslosigkeit haben zu diesem Ergebnis beigetragen;

* In Österreich haben 19,8% der Arbeitslosen mit Behinderungen an verschiedenen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen teilgenommen. Diese Aktivierungsquote liegt allerdings unter jener für die Arbeitslosen insgesamt (21,4%);

* Im Vereinigten Königreich hat es der New Deal für Menschen mit Behinderungen ermöglicht, 2500 Behinderte auf Arbeitsplätzen unterzubringen. Im Jahr 2000 wird der Disabled Persons Tax Credit (Steuergutschrift für die Anstellung behinderter Personen) dazu beitragen, das Erwerbseinkommen zu erhöhen, indem er den Ansatz "Arbeit statt sozialer Unterstützung" (welfare to work) fördert.

Darüber hinaus haben andere Mitgliedstaaten (Portugal, Griechenland und Spanien) Ziele für die Beteiligung Behinderter an Ausbildungs- und anderen Beschäftigungsfähigkeitsmaßnahmen festgelegt. Für die Zukunft viel versprechend sind das spanische Programm 2000 zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, das die Anstellung von 16 000 behinderten Arbeitskräften zum Ziel hat, und der Ausbildungs- und Beschäftigungsplan des Spanischen Blindenverbandes, dessen Ziel darin besteht, 40 000 Personen mit Behinderungen auszubilden und 20 000 Arbeitsplätze zu schaffen.

Ethnische Minderheiten und andere benachteiligte Gruppen

Die Mitgliedstaaten definieren ethnische Minderheiten weiterhin sehr unterschiedlich. Einige Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich und Niederlande) beziehen sämtliche "sichtbaren Minderheiten" in die Definition ein. Andere Länder definieren ethnische Minderheiten als Ausländer, als aus Drittländern gebürtige Personen oder Abkömmlinge von Einwanderern (Deutschland, Schweden, Spanien und Italien) oder als Abkömmlinge nationaler Minderheiten (Österreich und Irland).

Die Mischung von Maßnahmen zur Förderung der direkten Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten legt das Hauptaugenmerk auf die Integration, während Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich einen Kompromiss zwischen diesen beiden Zugängen anstreben.

Lediglich das Vereinigte Königreich und die Niederlande sammeln vollständige Daten über die ethnischen Minderheiten, und die Niederlande hat sich das Ziel gesetzt, die Arbeitslosigkeitslücke zwischen ethnischen Minderheiten und gebürtigen Niederländern bis Ende 2002 um die Hälfte zu verringern.

Zu den in den NAP genannten Politiken, die am wirksamsten zur Integration ethnischer Minderheiten beitragen, zählen: Sensibilisierung der Arbeitgeber, eine engere Einbindung der Sozialpartner und eine Ausweitung der Rolle jener Organisationen, die die ethnischen Minderheiten vertreten und sich am Kampf gegen die Diskriminierung beteiligen.

Ein Mainstreaming (d.h. eine durchgängige Berücksichtigung der Bedürfnisse ethnischer Minderheiten in den bezüglich der übrigen Pfeiler geplanten Maßnahmen und Aktivitäten) ziehen Irland, Schweden, Finnland, das Vereinigte Königreich und die Niederlande in Betracht.

3.2. Pfeiler II : Unternehmergeist

3.2.1. Überblick über die Entwicklung

Europa muss ein günstiges Umfeld für die Entfaltung des Unternehmergeistes schaffen, wenn es sich in der wissensbasierten Wirtschaft behaupten will. Es bedarf besserer Rahmenbedingungen für die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und für deren Entwicklung zu großen, erfolgreichen Unternehmen, die in der Lage sind, sämtliche Vorteile des globalen Marktes zu nutzen und Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in der gesamten Volkswirtschaft zu verbreiten.

Am 29. April 1999 befürwortete der Rat den "Aktionsplan zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit". Dieser Aktionsplan stellt eine Folgemaßnahme zu den Berichten der BEST (Task Force "Vereinfachung des Unternehmensumfeldes") dar, die im September 1997 aufgrund eines Auftrags des Europäischen Rates von Amsterdam eingesetzt wurde [20].

[20] Im BEST-Prozess kommen zum ersten Mal alle Aspekte zusammen, die Unternehmergeist und Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer und nationaler Ebene beeinflussen. Der Aktionsplan konzentriert sich auf folgende Prioritäten: Erziehung zur Unternehmergesellschaft, berufliche Bildung, Zugang zu Finanzen, Zugang zu Forschung und Innovation; stärkere Ausrichtung der FuE-Programme in der EU auf die Bedürfnisse der KMU; bessere Nutzung von Patenten durch KMU; größere Öffentlichkeitswirkung von Fördermaßnahmen; Verbesserung der öffentlichen Verwaltung; und Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. Die Annahme eines ersten Berichts über die Durchführung des Aktionsplans zur Förderung der unternehmerischen Initiative und der Wettbewerbsfähigkeit ist für Oktober 2000 geplant.

Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien betonen die Beziehung zwischen unternehmerischer Initiative und Arbeitsplatzschaffung. In Bezug auf den Schwerpunkt Unternehmergeist sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Gründung von Unternehmen und für die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen durch die Unternehmen zu verbessern, indem sie die Verwaltung vereinfachen und die Verwaltungslast verringern, die Besteuerung der Arbeit senken und das Beschäftigungspotential der Dienstleistungen und der Solidarwirtschaft nutzen.

Die Mitgliedstaaten schlagen sehr unterschiedliche Wege ein, um dieses Ziel zu erreichen. Während einige der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen einschließlich niedrigerer Steuern Priorität einräumen, bevorzugen andere individuelle Unterstützungsmaßnahmen, die auf bestimmte Unternehmenskategorien oder Tätigkeitsbereiche zielen. Letztere Maßnahmen können Fragen zum Thema staatliche Beihilfen aufwerfen und sind daher unter Umständen gemäß Artikel 88 des Vertrags der Kommission anzuzeigen.

Hier die wichtigsten Fortschritte in Bezug auf den Schwerpunkt Unternehmergeist:

* Zwischen den Mitgliedstaaten besteht zunehmend Einigkeit darüber, dass die Verwaltungsverfahren für die Unternehmen vereinfacht werden müssen. Die Bewertung der Auswirkungen geplanter und geltender Gesetze, die Einführung effizienterer Vorschriften und die Reduzierung der Verwaltungsschritte, die bei einer Unternehmensgründung zu absolvieren sind, werden sowohl den öffentlichen Verwaltungen als auch den Unternehmen zu Gute kommen. Die politische Unterstützung für die NAP scheint groß zu sein, doch eine verstärkte nachfassende Evaluierung der Ergebnisse würde die Glaubwürdigkeit der bereits durchgeführten Maßnahmen erhöhen.

* Dem erleichterten Zugang zu Finanzierungen für Unternehmensgründungen wird hohe Priorität eingeräumt. Risikokapital, Netze von Unternehmensgeldgebern und andere Formen finanzieller Unterstützung entwickeln sich dynamisch. Die Mitgliedstaaten haben ihre Bemühungen zur Bereitstellung effizienterer Beratungsdienste für kleine Unternehmen fortgesetzt.

* In einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten wurde die Vermittlung von unternehmerischen Fähigkeiten zu einem politischen Ziel erhoben, und es wurden eine Reihe innovativer Projekte durchgeführt. Auch wurden spezifische Programmen zur Förderung des Unternehmergeistes von Frauen eingeleitet.

* Mittlerweile erkennen alle Mitgliedstaaten an, wie wichtig es ist, ein Umfeld zu schaffen, das die Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor und hier insbesondere in Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung begünstigt. Eine zunehmend verfolgte Strategie besteht darin, die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu verbessern. In einigen Mitgliedstaaten werden Fortschritte im Dienstleistungsbereich insbesondere durch die Liberalisierung ehemals öffentlicher Dienste angestrebt.

Die wichtigsten Mängel in der Umsetzung des Schwerpunktes Unternehmergeist sind:

* Die Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit kommt im allgemeinen nur langsam voran und entwickelt sich in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Es wurden zahlreiche Maßnahmen in Bezug auf dieses Ziel angekündigt, die mittelfristig Erfolge zeitigen sollten. Allerdings sinkt die durchschnittliche Steuerbelastung der Arbeit in vielen Mitgliedstaaten, zu denen auch einige mit relativ hohen Steuer- und Abgabenbelastungen zählen, erst seit 1998 (dem letzten Jahr, für das Daten verfügbar sind). Insbesondere von Belgien, Deutschland, Österreich, Griechenland und Schweden werden in diesem Bereich erhöhte Anstrengungen und deutlichere Fortschritte erwartet.

* Der Notwendigkeit, das Arbeitsplatzschaffungspotential der Solidarwirtschaft zu erschließen, wurde im allgemeinen nur mangelhaft Rechnung getragen. Nur einige Mitgliedstaaten - Portugal, Spanien, Belgien, Irland, Schweden, Italien, Griechenland - rücken dieses Ziel in den Mittelpunkt.

3.2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen (Leitlinien 10 und 11)

Verringerung des Verwaltungsaufwands

Eine Verbesserung der Rechtsvorschriften dauert Zeit und kann weitreichende Änderungen an der öffentlichen Verwaltung erforderlich machen. Dafür bedarf es unbedingt nachdrücklicher und beharrlicher politischer Unterstützung. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen unter Einsatz neuer Technologie und Verringerung der Verwaltungsverfahren zeigen, dass die Mitgliedstaaten Potential für Reformen entdeckt haben, die für alle Seiten von Vorteil sind, da sie die Kosten für die öffentlichen Verwaltungen senken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erhöhen.

Leitlinien 10 und 11 - Initiativen zur Förderung des Unternehmergeistes

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One-stop-shops oder ähnliche Initiativen, die Unternehmen eine einzige Anlaufstelle für die Abwicklung sämtlicher Verwaltungsverfahren bieten, sind mittlerweile in den meisten Mitgliedstaaten eingerichtet worden. Allerdings bestehen sowohl in Bezug auf das Konzept an sich - sei es, dass es sich um Betreuungszentren oder Internet-Portale handelt - als auch in Bezug auf den Umfang der vorhandenen oder geplanten Dienstleistungen große Unterschiede. Die Dienste reichen von der Informationsverbreitung bis zu der Möglichkeit, Formblätter herunterzuladen oder Zahlungen direkt abzuwickeln. Mehrere Mitgliedstaaten berichten über die Einrichtung von Unterstützungszentren für Unternehmen (siehe Tabelle). In den meisten Berichten ist von einem verstärkten Einsatz neuer Technologie die Rede.

Viele Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass die Erleichterung des Zugangs zu Informationen über die geltenden Vorschriften das allgemeine Vorhaben ergänzt, die Gesamtbelastung der Unternehmen durch Verwaltungsverfahren zu verringern, einschließlich einer Überprüfung der geltenden und geplanten Rechtsvorschriften und einer Beurteilung ihrer Auswirkungen. Hierin schlägt sich die europäische und internationale Debatte über die Selbstregulierung nieder. Deutschland, Irland, das Vereinigte Königreich, Schweden und mit Einschränkungen auch Spanien berichten über dahingehende Bemühungen. Unternehmen und Sozialpartner leisten Beiträge zu zahlreichen Programmen. Italien berichtet über die für das Jahr 2000 geplante Einführung eines Analysewerkzeugs zur Beurteilung der Auswirkungen und der Konformität aller neuen Rechtsvorschriften.

In vielen Mitgliedstaaten (Finnland, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Portugal, Schweden, Frankreich, Luxemburg) stehen die Hindernisse für Unternehmensgründungen im Mittelpunkt einzelner Aktionen oder Programme zur Verringerung der Verwaltungslast. Portugal meldet, dass die für die Gründung eines Unternehmens erforderliche Zeit beträchtlich verkürzt werden konnte, während sich Finnland auf die Information von Unternehmensgründern konzentriert und Schweden ein Internet-Werkzeug für die Eintragung von Unternehmen einführt. Spanien unterlässt es jedoch, über nachfassende Aktivitäten in Bezug auf das quantitative Ziel und die im letztjährigen Bericht vorgestellte viel versprechende Initiative zur Verbesserung der Vorschriften zu berichten.

Die Verfahren zur Regelung der Sozialversicherungsabgaben stellen die Unternehmen häufig vor beträchtliche Schwierigkeiten. Dies gilt insbesondere für neu gegründete Unternehmen, die ihre ersten Beschäftigten einstellen wollen, und für Personen, die selbständig erwerbstätig werden möchten. Viele Mitgliedstaaten (Luxemburg, Portugal, Frankreich, Spanien, Belgien und Österreich) haben im Rahmen ihrer Programme für 2000 Änderungen an ihren Sozialversicherungssystemen angekündigt und wollen den Zugang zu Informationen verbessern. Die meisten dieser Mitgliedstaaten wollen zur Verbesserung des Zugangs und zur Vereinfachung der Verfahren neue Technologie einsetzen.

Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen

Die meisten Mitgliedstaaten berichten über eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen für Unternehmen. Es werden neue Initiativen angekündigt, die den Zugang zu Risiko- und Wagniskapital sowie zu zinsgünstigen Krediten erleichtern dürften. Im Jahr 1999 stieg die Mitgliederzahl der Schwedischen Wagniskapitalvereinigung um über 50%. In Deutschland wurden spezielle Programme zur Finanzierung neu gegründeter Kleinstunternehmen ins Leben gerufen. Im Vereinigten Königreich haben die Erhöhung der Zahl der Unternehmensgeldgeber sowie ein neues Konzept einer "Wissensbank" für neu gegründete Unternehmen in der wissensbasierten Wirtschaft Priorität.

Besondere Initiativen zur Unterstützung von Arbeitslosen, die ein Unternehmen gründen und führen wollen, werden u.a. von Finnland, Deutschland, Italien, dem Vereinigten Königreich und Schweden erwähnt.

Unterstützung von Kleinunternehmen

Zusätzlich zu den Anstrengungen zur Verbesserung und Vereinfachung der allgemeinen Rahmenbedingungen für KMU, die sämtliche Mitgliedstaaten unternehmen, um das Wachstum anzukurbeln und Unternehmensneugründungen zu fördern, richten einige Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk auf die Klein- und Kleinstunternehmen. Insbesondere Deutschland und Schweden bemühen sich darum, die Vorschriften mit Blick auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen weiter zu vereinfachen.

In den meisten Mitgliedstaaten hat das Vorhaben Priorität, für Kleinunternehmen und Einzelunternehmern - auch auf lokaler Ebene - mehr und bessere Unterstützungsdienste bereitzustellen. Frankreich entwickelt das Qualitätskennzeichen für die Bereitstellung von gezielten Unterstützungsdiensten im Lebenszyklus des Unternehmens. Dänemark und Finnland haben eine neue, umfassende Unternehmenspolitik eingeführt mit dem Ziel, bessere Rahmenbedingungen für Unternehmer und kleinere Betriebe zu schaffen, wobei ein Schlüsselelement eine gezieltere Beratung ist. Finnland und Schweden schlagen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsverwaltungen und den lokalen Beratungsstellen für Unternehmen vor, um Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen. Deutschland und Irland werden die Beratungsfunktion der Handelskammern bzw. der Kommunen ausweiten. In Österreich bieten Notare und Steuerberater angehenden Unternehmern im Rahmen der Neustart-Initiative der freien Berufe eine kostenlose Erstberatung an.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Italien, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich) berichten über positive Ergebnisse bei den Unternehmensneugründungen in den letzten beiden Jahren und schlagen Initiativen zur Förderung des Unternehmergeistes bei den Zielgruppen von Unternehmern oder angehenden Unternehmern vor.

Vorbildliche Verfahren

Vereinigtes Königreich: Erleichterung der Neugründung und des Betriebs von Unternehmen durch Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für Unternehmen

Neu gegründete Unternehmen brauchen unbedingt umfassende Unterstützung. Dies gilt insbesondere für innovative Unternehmen oder Einzelpersonen. Eine ausgezeichnete Geschäftsidee ist nur der erste Schritt. Unverzichtbar ist ein unmittelbarer Zugang zu Einrichtungen, die die Verwirklichung der Idee ermöglichen und neuen Unternehmen die Chance geben, sich auf dem Markt zu etablieren. Das Bradford Business und Innovation Centre (BIC) bietet Einzelpersonen und Unternehmen Unterstützungsdienste und Zugang zu Netzwerken an, um ihnen die Erforschung, Gestaltung und Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu erleichtern. Das Zentrum wird vom Bradford Council unterstützt und ist in einem eigens errichteten Komplex untergebracht, der 40 Flächeneinheiten für neue Hochtechnologieunternehmen umfasst. Die Mieter haben Zugang zu vielfältigen Dienstleistungen und zu Fachkenntnissen einschließlich Sekretariatsdiensten, Faxgeräten, Kopiergeräten, Konferenzeinrichtungen, einem Ruheraum, Übersetzungsdiensten sowie Beratung in Fragen der Stellenbesetzung und der Betriebsführung. Jede Flächeneinheit verfügt über einen eigenen Computer, der an ein Netzwerk angeschlossen ist. Darüber hinaus bestehen Verbindungen zu einem Netzwerk von Unternehmens- und Innovationszentren in ganz Europa sowie zu lokalen Universitäten. Das Unternehmens- und Innovationszentrum von Bradford wurde vom Rat und von der Europäischen Gemeinschaft gemeinsam aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und ist Bestandteil des Integrierten Entwicklungsprogramms von Bradford (Integrated Development Operation, IDO). Bei IDO handelt es sich um eine auf fünf Jahre befristete Partnerschaft zwischen Rat, EG, britischer Regierung und Privatsektor.

Selbständige Erwerbstätigkeit

Die Fakten:

* Im Jahr 1999 ging die Zahl der selbständig Erwerbstätigen in der Europäischen Union ebenso wie im Jahr 1998 zurück und sank in diesem Zeitraum von 15% auf 14 % der Erwerbspersonen. Dieser Rückgang ist allerdings zur Gänze auf den fortgesetzten Arbeitsplatzabbau im großen Maßstab in der Landwirtschaft zurückzuführen. Nimmt man die Landwirtschaft aus, so blieb der Anteil der selbständig Erwerbstätigen an der gesamten Erwerbsbevölkerung in diesem Zeitraum unverändert (bei etwas über 12%).

* Die Mitgliedstaaten mit einem höheren Anteil von selbständig Erwerbstätigen sind Griechenland, Portugal, Italien, Spanien und Irland.

Es wird allgemein anerkannt, dass die selbständige Erwerbstätigkeit wesentlich zur Beschäftigung beiträgt. Die wichtigsten Zielgruppen, die zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit ermutigt werden sollten, sind Jugendliche und Arbeitslose im Allgemeinen. Es werden unterschiedliche Mittel eingesetzt, um Menschen zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu ermutigen: Weckung des Unternehmergeistes mittels geänderter Lehrpläne, Knüpfung engerer Bindungen zwischen Unternehmen und Schulen, Kampagnen, Wettbewerbe und spezifische Programme für Frauen, Menschen mit Behinderungen und ethnische Minderheiten/Einwanderer.

In vielen Mitgliedstaaten ist die Unterstützung für eine selbständige Erwerbstätigkeit und für die Gründung von Kleinstunternehmen mit der lokalen Entwicklung/Wiederbelebung verlassener Gebiete verknüpft, an der verschiedene lokale Akteure (Gebietskörperschaften, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Handelskammern, Banken, Nichtregierungsorganisationen [NRO]) beteiligt sind. So wird gleichzeitig für die Revitalisierung städtischer Gebiete und dafür gesorgt, dass die Zielgruppen (bei denen es sich zumeist um zuvor arbeitslose Personen handelt) aktiv an der Entwicklung ihres Heimatgebiets teilnehmen.

Obwohl die selbständige Erwerbstätigkeit ein fester Bestandteil des Unternehmertums ist, sollte darauf hingewiesen werden, dass sie ebenso wie die Arbeit in einem Kleinunternehmen bestimmte Nachteile in Bezug auf die Arbeitsbedingungen mit sich bringen kann (Arbeitszeit, Bezahlung, Ausbildung, Zeitverträge usw.). Dieser Frage wird nur beschränkte Aufmerksamkeit zuteil. Eine Ausnahme stellt Portugal dar, das sich eingehender mit der Frage von unechter selbständiger Erwerbstätigkeit und Arbeitsbedingungen in KMU beschäftigen will. Schweden und Dänemark pochen auf strikte Kriterien zur Beurteilung der Realisierbarkeit in Betracht kommender Projekte durch die Arbeitslosen.

Vorbildliche Verfahren

Italien: Unterstützung auf dem Weg in die selbständige Erwerbstätigkeit

Mit dem Gesetz 608/96 wurde eine als Darlehen auf Ehrenwort [prestito sull'onore] bezeichnete Maßnahme ins Leben gerufen, die sich als wirksames Mittel erweisen hat, um Arbeitslosen den Übergang zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Dieses Programm, das Zuschüsse für Unternehmen beinhaltet, wird von der "Societa Sviluppo Italia" abgewickelt und stützt sich auf einen strengen Auswahlprozess. Bewerber aus den förderungswürdigen Gebieten werden normalerweise in Tätigkeiten von sozialem Nutzen eingebunden.

Der Gesamtzuschuss für ein neu gegründetes Unternehmen kann sich auf über EUR 26 000 belaufen und beinhaltet eine beträchtliche finanzielle Unterstützung ohne Beteiligung von Banken sowie die Übernahme von Ausbildungs- und Betriebskosten. Die Programmziele werden durch Ausbildung, Vernetzung und umfassende Einbindung der lokalen Sozialpartner oder anderer relevanter Vereinigungen verfolgt. Angehende selbständige Unternehmer haben über ein kostenloses Servicetelephon, Interneteinrichtungen und lokale Kontaktstellen Zugang zu einem effizienten Unterstützungsnetzwerk.

Bis Juni 1999 wurden 53 000 Bewerbungen geprüft. 5806 Personen wurde finanzielle Unterstützung gewährt, weitere 20 898 wurden für Ausbildungsmaßnahmen ausgewählt.

Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten

Zahlreiche Mitgliedstaaten (siehe Tabelle) haben Initiativen zur Verankerung des Unternehmertums in den Lehrplänen von höheren Schulen und Universitäten sowie zur Weckung des Unternehmergeistes von Jugendlichen eingeleitet. Finnland wird im Jahr 2000 in alle berufsorientierten und Fachstudienzweigen ein Element zur unternehmerischen Initiative aufnehmen. Die Initiative "Revise the national curriculum" (die nationalen Lehrpläne überarbeiten) im Vereinigten Königreich soll ab September 2000 die Beziehungen zwischen Bildung, Beschäftigung und Geschäftswelt verbessern. Ebenfalls im Vereinigten Königreich soll das Programm "Scholarships for entrepreneurs" (Stipendien für Unternehmer) Unternehmensgründern aus benachteiligten Gebieten Management- und Geschäftskenntnisse vermitteln und ihnen zudem eine Initialfinanzierung bieten. Schweden und die Niederlande haben die Aufgabe, Vorschläge für neue Initiativen zu unterbreiten, an besondere Ausschüsse oder Agenturen übertragen. Im Rahmen einiger dieser Initiativen wurden die Verbindungen zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen verbessert.

Unternehmerinnen

Die meisten Mitgliedstaaten haben es sich zum Ziel gemacht, das Unternehmertum von Frauen zu fördern. Deutschland, Finnland, die Niederlande und Schweden meldeten für 1998 eine deutliche Zunahme der von Frauen geführten neuen Unternehmen. Griechenland konnte die Zahl der von Frauen gegründeten Unternehmen durch das Programm "Stärkung des weiblichen Unternehmergeistes'' im Rahmen des Operationellen Programms für die Industrie erhöhen. Belgien versucht die Frauen zur Gründung von mehr Kleinstunternehmen zu bewegen, indem es ihre Vernetzung fördert und gezielt finanzielle Unterstützung gewährt.

Die in den NAP angeführten Maßnahmen zielen im allgemeinen auf angehende Unternehmer und Unternehmensneugründungen. Es werden keine Programme erwähnt, die darauf zielen, die unternehmerischen Fähigkeiten von Managern und Eigentümern bestehender KMU zu erhöhen.

3.2.3. Arbeitsplatzschaffung in den Dienstleistungen und in der Solidarwirtschaft (Leitlinien 12-13)

Die Fakten:

* Die 1999 in der Europäischen Union verzeichnete Nettoarbeitsplatzschaffung entfiel fast zur Gänze auf die Dienstleistungen, in denen die Zahl der Beschäftigten um mehr als 2% stieg, womit sich der Beschäftigungszuwachs seit 1997 auf etwas mehr als 4% beläuft. Im Dienstleistungssektor werden mittlerweile mehr als 70% des BIP der EU erwirtschaftet.

* Die jüngsten Fortschritte in diesem Bereich sind ungleichmäßig verteilt und genügen nicht, um die Dienstleistungslücke im Vergleich zu den Vereinigten Staaten zu schließen. Im Jahr 1999 waren in der EU 41,5% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den Dienstleistungen beschäftigt, während die entsprechende Quote in den USA bei 55,5% lag. Natürlich ist diese Lücke weitgehend auf die ungleich höhere Arbeitsplatzschaffung in den USA zurückzuführen, andererseits ist, auch gemessen als Anteil an der Gesamtbeschäftigung, die Beschäftigung im Dienstleistungssektor wesentlich höher (73,8% in den USA, 66,1% in der EU im Jahre 1998).

* Unter den Mitgliedstaaten weisen Spanien, Italien, Griechenland, Irland, Portugal und Deutschland das größte Potential zur Erhöhung der Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor auf. Seit 1997 haben diese Länder die Zahl der Arbeitsplätze in den Dienstleistungen erhöht, wobei in Irland und Spanien besonders deutliche, in Portugal, Italien und Deutschland geringere Fortschritte zu beobachten sind.

Gute Leistung:

* Die höchsten Beschäftigungsquoten in den Dienstleistungen weisen Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich auf. Durchschnitt: 51,7%.

Entwicklung des Dienstleistungssektors

Die meisten der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen beruhen auf den allgemeinen Zielen der Unternehmens- und Beschäftigungspolitik. Das Hauptaugenmerk liegt daher auf dem Bemühen, die bestmöglichen horizontalen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen einschließlich jener im Dienstleistungssektor zu schaffen. Wie in den NAP des vergangenen Jahrs besteht eine der vorrangigen Reaktionen auf die Vorgaben der Leitlinie 13 in der weiteren Liberalisierung der öffentlichen Versorgungsunternehmen und in der Beseitigung von Hindernissen für die gewerblichen Dienstleistungen.

Andere Initiativen, darunter einige im Vereinigten Königreich, dienen der Verbesserung der Qualifikationen und der Ausbildung in den Dienstleistungen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, zu denen Spanien und die Niederlande zählen, haben Initiativen eingeleitet, um die Qualität der Dienstleistungen zu erhöhen, darunter Leitlinien zur Qualitätsbewertung, Dienstleistungsnormen und Maßnahmen zur Verbesserung des Kundendienstes und zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit. Irland entwickelt eine Strategie, um eine ausgewogenere Entwicklung des Dienstleistungssektors im ganzen Land zu fördern.

Die NAP enthalten kaum Informationen dazu, wie das Beschäftigungspotential im Umweltsektor erschlossen werden soll. Acht Mitgliedstaaten machen diesbezüglich überhaupt keine Angaben, und die meisten jener Länder, die diesen Punkt in ihren Bericht aufgenommen haben (Österreich, Finnland, Deutschland, Portugal, Spanien, Schweden), liefern nur sehr wenig Information.

Öffentliche Arbeitsverwaltungen

In Leitlinie 12 ist festgehalten, dass die Möglichkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Feststellung lokaler Beschäftigungschancen und zur Verbesserung der Funktion der lokalen Arbeitsmärkte zur Gänze ausgeschöpft werden sollten. Indem sie - beispielsweise in Spanien und Italien - umfassende Dezentralisierungsmaßnahmen ergriffen und den lokalen Arbeitsämtern mehr Autonomie bei der Wahl der Maßnahmen zugestanden haben, haben die öffentlichen Arbeitsverwaltungen ihre Fähigkeit erhöht, den spezifischen Bedürfnissen der lokalen Wirtschaft zu entsprechen. Darüber hinaus geht aus den NAP die Beteiligung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen an den meisten Formen lokaler Partnerschaften hervor, beispielsweise an den regionalen Beschäftigungspakten (in Österreich, den Niederlanden, Portugal), den New Deal-Partnerschaften (im Vereinigten Königreich) oder den lokalen "Arbeitsvermittlungsausschüssen" [arbetsförmedlingsnämnd] (in Schweden). In einigen Fällen haben die öffentlichen Arbeitsverwaltungen auch innovative Initiativen zur Förderung der lokalen Entwicklung eingeleitet. Dazu zählen Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitslose, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten (Schweden, Finnland).

Die Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in die Feststellung des lokalen Beschäftigungsbedarfs zeigen, dass ohne eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren und insbesondere mit dem Privatsektor keine Fortschritte möglich sind.

Entwicklung von Dienstleistungen, die den neu entstandenen sozialen Bedarf befriedigen

Zahlreiche Mitgliedstaaten unterstützen die Schaffung von Arbeitsplätzen in Tätigkeitsfeldern, in denen der Markt den bestehenden Bedarf noch nicht befriedigt. In einigen NAP werden Zweifel an der Qualität und Dauerhaftigkeit der von diesen Programmen geschaffenen Arbeitsplätze geäußert. Das französische Programm "Neue Arbeitsplätze, neue Dienstleistungen" schuf bis Ende 1999 223 000 neue Arbeitsplätze (das Ziel bestand in der Schaffung von 250 000 Arbeitsplätzen), doch seither wird größeres Augenmerk auf Qualität und Anpassung an die lokalen Bedürfnisse gelegt. Österreich hat einen Zugang gewählt, bei dem Nachfragekomponenten (rechtlich und finanziell) und Angebotskomponenten (Lohnkostenzuschüsse) kombiniert werden, um die Entwicklung regulärer Arbeitsplätze im Bereich der Sozial- und Pflegedienste zu fördern. Deutschland und Spanien berichten über erfolgreiche Aktivitäten auf lokaler Ebene.

Solidarwirtschaft

Die Bemühungen, die mit Blick auf Leitlinie 13 unternommen wurden, um das Beschäftigungspotential der Solidarwirtschaft zu erschließen, sind bisher alles in allem enttäuschend. 11 Mitgliedstaaten haben über Maßnahmen berichtet, die darauf zielen, das Potential der Solidarwirtschaft zu nutzen. Allerdings ist der Umfang dieser Maßnahmen sehr unterschiedlich, was auf die verschiedenen nationalen Definitionen und die andersartigen Zugänge zur Solidarwirtschaft zurückzuführen ist. Darüber hinaus werden Indikatoren benötigt, um den Umfang und die Beschäftigungswirkung der Solidarwirtschaft einschätzen zu können. Die meisten jener Mitgliedstaaten, die mit Blick auf diese Leitlinie keine spezifischen Angaben über Maßnahmen machen (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Vereinigtes Königreich), erwähnen an anderer Stelle Aktivitäten, die sich auf die Solidarwirtschaft beziehen.

Die zur Entwicklung der Solidarwirtschaft ergriffenen Maßnahmen reichen von Gesetzesänderungen, welche die Schaffung neuer Kooperativen erleichtern und sie in die Lage versetzen, Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erhalten (Spanien und Italien), über finanzielle Anreize zur Finanzierung von Projekten in der Solidarwirtschaft bis zur Stärkung der zwischengeschalteten Unterstützungsstrukturen (z.B. Irland). Der belgische Bericht ist am umfassendsten und bezieht sich spezifisch auf Regierungsinitiativen, die dazu dienen, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im nicht marktbestimmten Sektor und in der Solidarwirtschaft zu fördern.

3.2.4. Beschäftigung und Steuersysteme (Leitlinie 14)

Die Fakten:

* Nach einer Phase relativer Stabilität in den achtziger Jahren stieg der Anteil der gesamten Steuereinnahmen am BIP in den neunziger Jahren in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten deutlich. Im Jahr 1998 lag die Quote im EU-Durchschnitt bei 42,1% des BIP, und die Schätzung für 1999 deutet nicht auf eine Umkehr dieses Trends hin.

* Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung der Arbeit sank in der Europäischen Union in den Jahren 1997 und 1998, nachdem sie 1996 [21] einen Hoechststand erreicht hatte. Gegenwärtig deuten die Prognosen auf einen Stillstand im Jahr 1999 hin, dem 2000 und 2001 weitere Rückgänge folgen sollen.

[21] Mangels jüngerer Daten konnte die implizite Besteuerung auf abhängige Beschäftigung nicht angewandt werden.

* Die durchschnittliche effektive Steuerquote auf unselbständige Arbeit lag im Jahr 1998 in der EU bei 39,2% und war damit mehr als 15 Prozentpunkte höher als in den USA. Die Mitgliedstaaten mit der höchsten steuerlichen Belastung der Arbeit waren Schweden, Belgien, Finnland, Deutschland und Griechenland, wo die Quote jeweils bei über 45%. lag.

* Die steuerliche Belastung niedrig bezahlter Arbeit ist gleichermaßen hoch. Im Jahr 1998 betrug die durchschnittliche Steuerlast (d.h. die prozentuelle Steuerbelastung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemessen an den Gesamtlohnkosten einschließlich Einkommenssteuer) 35,7% bei einer alleinstehenden Person, die 50% des Durchschnittseinkommens erzielte, und 31,3% bei einem Paar ohne Kinder mit einem Einkommen von 50% des Durchschnittseinkommens [22]. Der wichtigste Bestandteil dieser Steuerlast waren die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Steuern und Abgaben.

[22] Eigene Schätzung auf der Grundlage der OECD-Methodik (siehe Statistischer Anhang).

* Die Besteuerung der Arbeit hat sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht einheitlich entwickelt. Einige Länder bemühten sich um eine Senkung der individuellen Einkommenssteuer und der Lohnnebenkosten. Damit konnten die effektive Steuerquote auf unselbständige Arbeit von 1994 bis 1998 in Dänemark, Irland, Luxemburg, Italien, Finnland, Spanien und den Niederlanden verringert werden.

* Im Gegensatz dazu war in Belgien, Deutschland, Griechenland, Österreich, Portugal und Schweden zwischen 1994 und 1998 ein Anstieg der steuerlichen Belastung unselbständiger Arbeit zu beobachten. Aus den vorläufigen Daten für 1999 geht eine Fortsetzung dieses Trends in Deutschland, Griechenland und Portugal hervor.

* Die höchste Steuerlast niedrig bezahlter Arbeit wiesen im Jahr 1998 Belgien, Deutschland, Italien, Österreich, Finnland, Schweden und Frankreich auf [23].

[23] Ibidem.

* In Dänemark und den Niederlanden wurde der Rückgang der Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit durch eine Erhöhung der Einnahmen aus Umweltsteuern (in Prozent des BIP) wettgemacht.

Gute Leistung:

* Die deutlichste Verringerung der effektiven Steuerquote auf unselbständige Arbeit gelang zwischen 1994 und 1998 Finnland, den Niederlanden und Irland. Durchschnitt: mehr als 4,5 Prozentpunkte in 4 Jahren.

Zahlreiche Mitgliedstaaten bekennen sich zum Ziel einer Verringerung der Gesamtsteuerbelastung. Allerdings ist es der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten zumindest bis 1998 nicht gelungen, mit den in den NAP angekündigten Maßnahmen die Gesamtsteuereinnahmen (gemessen am BIP) zu senken. Nur vier Mitgliedstaaten (Deutschland, die Niederlande, Österreich und Finnland) haben nationale Ziele für die schrittweise Senkung der Gesamtsteuerbelastung festgelegt. Einige Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich) konzentrieren sich auf die Senkung der Unternehmens- und Kapitalsteuern, um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen und so das Wirtschaftswachstum und letzten Endes die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt anzukurbeln. Damit allgemeine Steuersenkungen eine Beschäftigungswirkung erzielen können, müssen sie von einer glaubwürdigen langfristigen Strategie ausgehen, die bei Verbrauchern und Produzenten die Zuversicht weckt, dass die Verringerung des Steuerdrucks von Dauer sein wird.

Leitlinie 14 - Erfuellungstabelle

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(1) Steigender Trend 1994-97, scharfer Rückgang 1998

(2) Rückläufiger Trend 1994-97, Anstieg 1998.

Die meisten Mitgliedstaaten machen Fortschritte in dem Bemühen um eine Verringerung der Steuerbelastung der Arbeit. Obwohl in den NAP zahlreiche Maßnahmen beschrieben sind, blieb die effektive Steuerquote auf Arbeit im Zeitraum von 1994 bis 1999 in vielen Mitgliedstaaten weitgehend unverändert oder stieg sogar. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen. Erstens haben mehrere Mitgliedstaaten gemäß Leitlinie 14 Maßnahmen ergriffen, um die Einkommenssteuer oder die Sozialversicherungsbeiträge niedrig bezahlter Arbeitskräfte zu verringern. Die Wirkung solcher gezielter Senkungen auf die durchschnittliche Steuerquote ist beschränkt. Zweitens stiegen die Steuereinnahmen in einigen wenigen Mitgliedstaaten möglicherweise dank eine wirksameren Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit. Schließlich haben sich eine Reihe der in den NAP angeführten Maßnahmen noch nicht auf die Steuerquote zu Istwerten ausgewirkt, da sie erst im Lauf des Jahres 1999 umgesetzt wurden oder für die kommenden Jahre geplant sind. Ein allgemeines Problem besteht darin, dass die in den NAP gemachten Angaben zu den Steuerreformen verspätet und nicht detailliert genug sind, um die Wirkung dieser Reformen auf die Gesamtsteuerlast sowie auf die steuerliche Belastung der Arbeit umfassend beurteilen zu können.

Mit Blick auf die unselbständige Arbeit hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten Reformen durchgeführt, um die Einkommenssteuern und die Sozialversicherungsbeiträge zu senken, oder plant solche Reformen. In einigen Fällen (z.B. Frankreich, Irland, Luxemburg und Schweden) ist diese Senkung mit einer Erhöhung des steuerfreien Mindesteinkommens verbunden, was den Personen mit den niedrigsten Einkommen zu Gute kommt. Abhängig von der Gestalt der nationalen Einkommenssteuersysteme werden verschiedene Wege eingeschlagen, um die angestrebten Steuersenkungen zu erreichen: die Methoden reichen von einer Senkung der Eingangssteuersätze über eine Anhebung der Mindestlöhne bis zu höheren Steuergutschriften, die in den Niederlanden eingesetzt werden.

In den meisten Fällen zielen die Senkungen zumindest bis zu einem gewissen Grad auf das untere Ende der Lohnskala, um die hohe Steuerlast zu verringern, die in zahlreichen Mitgliedstaaten auf diesem Niveau vorherrscht. Gezielte Steuersenkungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen sind zu fördern, da zu erwarten ist, dass sie einen größeren Beitrag zu Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit insbesondere bei gering qualifizierten Arbeitskräften leisten werden. Und selbstverständlich sind gezielte Steuersenkungen leichter zu finanzieren als umfassende Senkungen. In Anbetracht der Tatsache, dass in diesem Bereich zahlreiche Maßnahmen geplant sind, wird erwartet, dass die Steuerbelastung relativ niedrig qualifizierter und gering entlohnter Arbeit in den nächsten Jahren in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten - wenn auch in unterschiedlichem Maß - sinken wird.

Steuererleichterungen für Arbeitgeber werden häufiger eingesetzt als direkte Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge für den Niedriglohnsektor. Einige Mitgliedstaaten (Portugal, Italien, Griechenland) verknüpfen Senkungen der Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze, senken die Abgabenbelastung von Dauerarbeitsverträgen im Vergleich zu Zeitverträgen (Spanien) oder beschränken geringere Sozialversicherungsbeiträge auf neu gegründete Unternehmen (Österreich). In Belgien wird die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Lauf mehrerer Jahre schrittweise an den Durchschnittssatz der drei wichtigsten Nachbarländer angepasst.

Die in den letzten Jahren durchgeführten Senkungen der direkten Steuerbelastung der Arbeit wurden im wesentlichen durch eine Umschichtung der Belastung auf indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer oder Energie- und Umweltsteuern finanziert. Diesen Zugang wurde (oder wird in Zukunft) von Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Finnland, Schweden und dem Vereinigten Königreich gewählt. Allerdings waren oder sind diese Steuererhöhungen nicht dazu gedacht, die Senkung der steuerlichen Belastung der unselbständigen Arbeit oder der allgemeinen Einkommenssteuern vollkommen zu kompensieren. Die NAP enthalten keine quantitativen Angaben oder Indikatoren dazu, inwieweit die Abgabenbelastung von den Steuern auf Arbeit auf indirekte Steuern oder Umweltsteuern umgeschichtet wurde. Daher ist es schwierig, die Fortschritte in diesem Bereich zu bewerten.

Darüber hinaus wurde im Jahr 1999 eine Vereinbarung über die Möglichkeit geschlossen, die Mehrwertsteuer auf arbeitsintensive Dienstleistungen zu senken. Neun Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, das Vereinigte Königreich - nur für die Isle of Man) wurden mit Beschluss des Rates vom 28. Februar 2000 ermächtigt, die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen wie Fahrrad- und Schuhreparaturen, häusliche Pflege, Instandsetzung älterer Häuser oder Friseurdienste zu senken. Diese Option besteht bis Dezember 2002. Bis zu diesem Datum werden die Mitgliedstaaten, die eine Mehrwertsteuersenkung vornehmen, eine Bewertung der Maßnahme vorlegen.

3.3. Pfeiler III: Anpassungsfähigkeit

3.3.1. Überblick über die Entwicklung

Will Europa in Anbetracht der Globalisierung, des Wandels der Verbrauchernachfrage und der raschen Entwicklung neuer Technologien wettbewerbsfähig bleiben, den Wohlstand erhöhen und neue Arbeitsplätze schaffen, so muss es sich an der Entwicklung einer Wirtschaft beteiligen, in der das Wissen zum wichtigsten Produktionsfaktor wird, und sich ihrem Wandel anpassen. In der wissensbasierten Wirtschaft, in der die Wertschöpfung immer weniger durch Massenproduktion erfolgt, sondern in zunehmendem Maß von der Erhöhung der Produktivität und von der Innovation abhängt, werden neue und flexiblere Formen der Arbeitsorganisation in den Unternehmen sowie eine laufende Erneuerung der Qualifikationen erforderlich. Die Bedingungen für einen erfolgreichen Übergang zur entstehenden wissensbasierten Wirtschaft sind jedoch keinesfalls gegeben, weshalb es eines neuen Rahmenvertrags bedarf, in den Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen eingebunden werden müssen.

In Bezug auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit sind die Regierungen und Sozialpartner aufgefordert, partnerschaftlich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Organisation der Arbeit zu modernisieren und in den Unternehmen die Anpassungsfähigkeit einschließlich des lebensbegleitenden Lernens zu fördern. Darüber hinaus sollten die Regierungen die Investitionen in die Humanressourcen fördern und die Entwicklung anpassungsfähigerer Arbeitsverträge unterstützen.

Da die Anpassung im wesentlichen am Arbeitsplatz selbst stattfindet, kommt den Sozialpartnern in diesem Kontext offenkundig die wichtigste Rolle zu, in der sie von der Regierung unterstützt werden müssen. Allerdings werden die Sozialpartner in unterschiedlichem Umfang in die NAP eingebunden (siehe Abschnitt 4.3.), und die Berichterstattung der Sozialpartner über die Entwicklungen ist unzureichend. Dies ist insbesondere in jenen Mitgliedstaaten ein Problem, in denen die Kollektivverhandlungen dezentralisiert sind. Generell zeichnen die NAP kein umfassendes Bild von den Fortschritten, die in den Kollektivvereinbarungen und in den Arbeitsmarktreformen in Bezug auf die Anpassungsfähigkeit erreicht wurden. Dies erschwert die Bewertung der aktuellen Entwicklung in Bezug auf diesen Pfeiler.

In den meisten Mitgliedstaaten ist ein Trend zur Bildung von Partnerschaften (vielfach mit drei Partnern) zu beobachten, die als Grundlage für längerfristige Zugänge zu breit gestreuten Aufgaben dienen. Dazu zählen moderate Lohnvereinbarungen, die Begünstigung der Beschäftigung durch eine Wiederherstellung des Gleichgewichts bei den Arbeitskosten, die Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation und eine Betonung des lebensbegleitenden Lernens. Jüngste Gesetzgebungsinitiativen in Bezug auf die Arbeitszeit haben den gesellschaftlichen Dialog und Kollektivvereinbarungen angeregt und erleichtern die Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation. Beispiele dafür sind die Verkürzung der Arbeitszeit in Frankreich, die im Rahmen des Bündnisses für Arbeit eingeführten Arbeitszeitkonten in Deutschland, Regelungen für die Teilzeitarbeit und Steuererleichterungen für Zeitarbeit in Italien sowie die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes in den Niederlanden. Allerdings ist in der Mehrheit der Mitgliedstaaten kein integrierter Ansatz zu erkennen.

Bisher enthalten die NAP kaum Belege für Fortschritte bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation. Dazu kommt, dass es nur einige wenige Berichte über Kollektivvereinbarungen gibt, die günstige Rahmenbedingungen für diesen Veränderungsprozess schaffen. Dort, wo Maßnahmen ergriffen werden, sind sie wie im Jahr 1999 häufig auf die Verkürzung und Neugestaltung der Arbeitszeit beschränkt. Nur in einigen Mitgliedstaaten (Finnland, Dänemark, Irland) wurde die Modernisierung der Arbeitsorganisation durch Regierungsprogramme gefördert [24].

[24] Allerdings geht aus einem neueren Bericht hervor, dass derartige Programme mit Unterstützung von Unternehmen auch in anderen Mitgliedstaaten existieren. Europäische Kommission: Government Support Programmes for New Forms of Work Organisation (Nationale Programme zur Unterstützung neuer Formen der Arbeitsorganisation) - OPOCE ISBN 92-828-9326X.

Aus mehreren Mitgliedstaaten/Regionen (Schweden, Dänemark, Irland, Niederlande, Norditalien, Flandern) wird eine Verknappung des Angebots auf dem Arbeitsmarkt gemeldet. Dies hat eine Reihe von Mitgliedstaaten (Deutschland, Dänemark, Schweden, Irland, Vereinigtes Königreich, Finnland) veranlasst, die Einwanderungsbestimmungen für Hochtechnologieexperten zu ändern. Fast alle Mitgliedstaaten reagieren auf diese Herausforderung, indem sie dem lebensbegleitenden Lernen in den Bemühungen zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit größeres Augenmerk widmen. Die ergriffenen Maßnahmen reichen von einer Verknüpfung des Lohnniveaus mit Ausbildungsmaßnahmen in Belgien über die Einführung einer Abgabe in Irland (die in Frankreich bereits eingeführt ist) bis zu direkter Unterstützung für Arbeitskräfte mittels Lernkonten (Vereinigtes Königreich). Spezifische Anstrengungen zur Erhöhung der IKT-Kenntnisse werden in Dänemark, Finnland, Irland, Schweden, Deutschland und Portugal ergriffen. Nur wenige Mitgliedstaaten behandeln die Ausbildung als Investition und ermöglichen es, Ausbildungskosten zur Gänze steuerlich abzusetzen. In Spanien muss noch eine gerechte Lösung für Zeitarbeitsverhältnisse gefunden werden.

Trotz einiger neuer Initiativen sind die Fortschritte bei der Aufnahme flexiblerer Formen von Arbeitsverträgen in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten bisher begrenzt, da die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten lediglich Teilreformen durchführt. Zwar wurden - vielfach unter Einbindung der Sozialpartner - einige Initiativen eingeleitet, um ältere Arbeitskräfte im Erwerbsleben zu halten (vorausgegangen waren spezifische Empfehlungen des Rates an eine Reihe von Mitgliedstaaten), doch bisher sind noch keine positiven Ergebnisse zu erkennen.

Die Fakten

* Das irische "Programme for Prosperity und Fairness" (Programm für Wohlstand und Fairness), (eine nationale Dreiervereinbarung, die für den Zeitraum von 2000 bis 2002 gilt) umfasst die Bereiche Lebensbegleitendes Lernen, Arbeitsmarktpolitik, Ausweitung der Informationsgesellschaft, Chancengleichheit sowie familienfreundliche Politik.

* Das Programm "Dänemark 2005" für Struktur- und Sozialpolitik stellt einen umfassenden und nachhaltigen Zugang zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes und der Unternehmen dar. Partnerschaften führen konkrete Maßnahmen zu zahlreichen Beschäftigungsfragen durch, wobei entweder auf Dreiervereinbarungen wie den Sozial- und Wirtschaftsrat der Niederlande oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Unterstützungsrahmen (z.B. in Schweden) zurückgegriffen wird.

* Die Mehrheit der Mitgliedstaaten beschreibt die Aus- und Weiterbildung als wesentlichen Bestandteil der Vereinbarungen. Die Sozialpartner werden in Belgien, wo eine nationale Rahmenvereinbarung über gezielte Investitionen in die Ausbildung geschlossen wurde, sowie im Vereinigten Königreich (im Union Learning Fund) besonders eng in die Vereinbarungen eingebunden.

* In Finnland wurden sämtliche Aspekte der Arbeitsorganisation einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Positive Initiativen wurden auch in Portugal, Frankreich und den Niederlanden eingeleitet. Allerdings mangelt es den Zugängen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation generell an Transparenz.

3.3.2. Modernisierung der Arbeitsorganisation, Anpassungsfähigkeit in Unternehmen und innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung

In Leitlinie 15 ist festgehalten, wie wichtig starke Partnerschaften sind, um die Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsformen voranzutreiben. Zu den möglichen Themen solcher Partnerschaften zählen die Aus- und Weiterbildung sowie Umschulungen. In Leitlinie 17 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Hemmnisse für Investitionen in die Humanressourcen zu untersuchen und gegebenenfalls zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen die Verringerung der Beschäftigungshemmnisse begünstigen.

Die verschiedenen kulturellen Zugänge zu den Arbeitsbeziehungen haben zur Folge, dass die Mitgliedstaaten die Leitlinien auf unterschiedliche Art und Weise umsetzen. Besonders offenkundig ist dies im Fall der Arbeitszeit und der Teilzeitarbeit: In einigen Mitgliedstaaten haben die Sozialpartner beträchtlichen Handlungsspielraum, während andere Mitgliedstaaten die entsprechenden Maßnahmen genauen Rechtsvorschriften unterwerfen. In einigen Mitgliedstaaten, die traditionell den gesetzlichen Ansatz wählen, wurde der Spielraum für Kollektivverhandlungen vergrößert. Dies gilt zum Beispiel für Spanien, wo das Arbeitsrecht geändert wurde, um eine Ausweitung der Kollektivvereinbarungen durch die Arbeitsbehörden zu ermöglichen. In Frankreich haben die Rechtsvorschriften zur Verkürzung der Arbeitszeit den Kollektivverhandlungen auf Betriebsebene über Fragen der Arbeitszeit hinaus neue Dynamik verliehen. In Deutschland scheint die Entwicklung hin zu Beschäftigungspakten auf Betriebsebene zu gehen.

Partnerschaften

In der Mehrheit der Mitgliedstaaten sind die nationalen Behörden und die Sozialpartner umfassende Partnerschaften eingegangen, die insbesondere auf die Förderung der kontinuierlichen Fortbildung zielen. Diese Partnerschaften sollen das Ausbildungsangebot erweitern oder gezielter auf Qualifikationslücken abstimmen. In einigen Mitgliedstaaten arbeiten die Sozialpartner zunehmend mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie mit weiteren Partnern auf diesen Ebenen zusammen und übertragen diesen Partnern größere Verantwortung für die beruflichen und allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen. Doch obwohl die NAP einzelne Beispiele für solche Partnerschaften enthalten, bleibt das Gesamtbild des durch solche Vereinbarungen geschaffenen Ausbildungsangebots unvollständig.

Das finnische Umschulungsprogramm zielt darauf, Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu beheben. Zu diesem Zweck wird in erster Linie das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften im IKT-Sektor erhöht. In Deutschland arbeiten die Sozialpartner und die Bundesregierung seit 1998 im Rahmen des Bündnisses für Arbeit in Fragen der Beschäftigungspolitik zusammen, etwa an der Bereitstellung von Praktika für neu eingestellte Arbeitskräfte und an der IKT-Ausbildung. In Frankreich beteiligen sich die Sozialpartner an der Verbesserung der Zertifizierung, der Begleitung der Karriereentwicklung und der Sammlung statistischer Daten (ein Bereich, in dem sie wertvolle Beiträge leisten können). Die irische Sozialpartnerschaft gestaltet ein umfassendes Programm zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens in der Erwerbsbevölkerung. Das "Zweite Nationale Programm für Berufsausbildung" in Spanien wird gemeinsam von der Regierung und den Sozialpartnern durchgeführt, um die Ausbildungsbescheinigungen und die Verbesserung von Qualifikationen transparenter zu gestalten.

Leitlinie 5 drängt die Sozialpartner, Vereinbarungen für einen Ausbau der Möglichkeiten für Ausbildung, Praktika, Trainee-Programme oder andere Maßnahmen zu schließen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern können (siehe auch Abschnitt 3.1.4).

Was die direkter auf die Modernisierung der Arbeitsorganisation zielenden Partnerschaften anbelangt, so wurden einige positive Schritte unternommen, insbesondere in mehreren jener Mitgliedstaaten, an die der Rat Empfehlungen gerichtet hatte. In Portugal haben sich Regierung und Sozialpartner auf Maßnahmen zur Überwindung des Stillstands im sozialen Dialog geeinigt. In Zukunft wird der soziale Dialog in den einzelnen Wirtschaftsbereichen stattfinden und um spezifische Themen wie Arbeitsorganisation, Berufsbildungsmaßnahmen und Arbeitsbedingungen kreisen. Im Vereinigten Königreich wurde unter Einbeziehung der Sozialpartner ein Partnerschaftsfonds eingerichtet, um die Entwicklung neuer Formen der Arbeitsorganisation zu fördern. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Einführung des Mindestlohns in einer Mehrheit der betroffenen Unternehmen Veränderungen der Arbeitsorganisation erforderlich machen wird. In Frankreich haben die Sozialpartner Gespräche über eine Reform der Arbeitsbeziehungen aufgenommen. Darüber hinaus wurden auf betrieblicher und Sektorenebene Vereinbarungen zur Verkürzung der Arbeitszeit geschlossen, was zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern in Fragen wie Arbeitsorganisation und Ausbildung geführt hat.

Darüber hinaus haben Regierung und Sozialpartner in Finnland, Irland und Dänemark gemeinsame Programme beschlossen, um die Entwicklung neuer Formen der Arbeitsorganisation zu fördern. In Finnland wurde ein neues Programm (2000-2004) beschlossen, das 600 Projekte und 85 000 Arbeitskräfte umfassen wird. Das dänische Programm 'Management, Organisation und Kompetenz' zielt auf die Entwicklung flexibler Formen der Arbeitsorganisation in 50% der Unternehmen bis Ende 2002, wobei die Umsetzung bisher wie geplant vorankommt. Die Maßnahmen werden auf Ebene der Betriebe oder Arbeitsplätze durchgeführt, weshalb ein partnerschaftliches Vorgehen von Arbeitskräften und Betriebsleitung vorgesehen ist.

Spezifische Beiträge im Rahmen der Leitlinien

Was Leitlinie 15 anbelangt, so wird wie im Jahr 1999 über Maßnahmen im Bereich der Arbeitszeit berichtet. Allerdings gibt es in den NAP insgesamt kaum Hinweise auf Fortschritte in Bezug auf andere Aspekte der Modernisierung der Arbeitsorganisation. Es gibt nur einige wenige Berichte über Kollektivvereinbarungen, die günstige Rahmenbedingungen für diesen Veränderungsprozess schaffen. Es werden einige Initiativen zur Unterbrechung der Berufstätigkeit und zur Prävention von arbeitsbezogenem Stress genannt.

Arbeitszeit

Fragen der Arbeitszeit genießen in mehreren Mitgliedstaaten hohe Priorität. Frankreich, Belgien und Luxemburg konzentrieren sich bei der Arbeitsplatzschaffung auf Vereinbarungen zur Verkürzung der Arbeitszeit. Dem französischen NAP zu Folge konnten durch die gesetzliche Festschreibung der 35-Stunden-Woche schätzungsweise 182 000 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden. Die französische Initiative hat auch einige positive Ergebnisse im Bereich der Arbeitsorganisation gezeitigt, was verdeutlicht, dass die Fragen von Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und lebensbegleitendem Lernen eng zusammenhängen. In anderen Mitgliedstaaten beruhen die Maßnahmen eher auf traditionellen Interessen wie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Flexibilität. So berichtet Portugal über neue Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Nachtarbeit. Andere Mitgliedstaaten, beispielsweise Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und die Niederlande, rücken die Neugestaltung der Arbeitszeit einschließlich der Verringerung der Überstunden und der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Ausweitung des Referenzzeitraums in den Mittelpunkt. In Dänemark sowie in einer Reihe von Wirtschaftsbereichen in Österreich wurde die Flexibilität in der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit erhöht. In den Niederlanden wird es das neue Arbeitszeitgesetz den Beschäftigten erleichtern, die Arbeit mit anderen Aktivitäten zu verknüpfen; darüber hinaus räumt es ihnen einen Rechtsanspruch auf längere oder kürzere Arbeitszeiten ein.

Ältere Arbeitskräfte

Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner suchen insbesondere in Reaktion auf die Empfehlungen des Rates nach flexibleren Formen der Arbeitsorganisation, die den Bedürfnissen älterer Arbeitskräfte [25] gerecht werden. In Österreich wurden Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern in das Gesetzespaket über Maßnahmen für ältere Arbeitskräfte aufgenommen. Zu diesen Vereinbarungen zählen Arbeitszeitmodelle für ältere Arbeitskräfte, flexible Kurzzeitarbeitsmodelle und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf Teilzeitrenten. Ein zweites Maßnahmenpaket ist für das Jahr 2000 geplant. Auch in Deutschland und Belgien bekennen sich die Sozialpartner zur Eingliederung älterer Arbeitskräfte und haben Initiativen für strukturiere Teilzeitarbeit und neue Arbeitsmodelle vereinbart. In den Niederlanden wurden Initiativen eingeleitet, um ältere Arbeitskräfte mit Hilfe vorteilhafter steuerlicher Regelungen im Erwerbsleben zu halten oder wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Das finnische Programm 'Wohlbefinden am Arbeitsplatz', das die Qualität der Arbeitsplätze erhöhen soll, zielt in erster Linie auf ältere Arbeitskräfte.

[25] Der Begriff ältere Arbeitnehmer bezieht sich auf die Altersgruppe 55-64.

Beseitigung von Hemmnissen für Investitionen in die Ausbildung

Was die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für Investitionen in innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen anbelangt (Leitlinie 17), so wird nur über zwei neue Initiativen berichtet (in Österreich und Frankreich), während die NAP des vergangenen Jahres in vier Mitgliedstaaten Beispiele von Steuererleichterungen für Fortbildungsmaßnahmen enthielten. Österreich hat Rechtsvorschriften für die steuerliche Absetzbarkeit arbeitsplatzbezogener Ausbildungskosten eingeführt. In Frankreich werden die bestehenden Steuergutschriften für Investitionen in die Humanressourcen erhöht, wobei die höchsten Gutschriften den KMU eingeräumt werden. Neue nicht steuerbezogene finanzielle Maßnahmen werden von zwei Mitgliedstaaten beschrieben. In Belgien sind die bestehenden Programme zur Einbindung der Unternehmen mittels interprofessioneller Vereinbarungen ausgeweitet worden, um die Modernisierung der Arbeitsorganisation in den Unternehmen zu unterstützen. In Dänemark werden jenen Unternehmen, die an Programmen zur Ausbildungsplanung teilnehmen, bis zu 50% ihrer Kosten ersetzt. Die Niederlande und das Vereinigte Königreich führen individuelle Lernkonten für Arbeitskräfte ein. Ähnliche Programme werden auch von anderen Mitgliedstaaten in Betracht gezogen.

Der Mangel an vergleichbaren Daten und gemeinsamen Indikatoren macht es schwierig, zu beurteilen, inwieweit die neuen Maßnahmen das Angebot von Berufsausbildungsmaßnahmen und innerbetrieblicher Fortbildung sowie die Beteiligung der Arbeitskräfte an solchen Maßnahmen erhöht haben. Allerdings ziehen mehrere Mitgliedstaaten nationale Daten heran, um die Fortschritte in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ausbildungsangeboten zu messen (Spanien, Irland, Vereinigtes Königreich, Finnland, Belgien, Frankreich und Portugal).

Teilzeitarbeit

Im Bereich der Teilzeitarbeit berichtet eine Reihe von Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Italien, Portugal und Irland) über Fortschritte auf Grund der Umsetzung der Richtlinie 97/81/EG über Teilzeitarbeit. Spanien berichtet, dass die Zahl der Teilzeitarbeitsverträge dank der Vereinbarung über den Ausbau einer stabilen Teilzeitbeschäftigung von 147 000 im Jahr 1998 auf 261 000 im Jahr 1999 erhöht werden konnte. In Dänemark haben dank neuer Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern mittlerweile 50% der Arbeitskräfte Zugang zu Teilzeitarbeitsplätzen. In den Niederlanden ist die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze seit 1990 um jährlich 5,2% gestiegen, wobei dieser Anstieg im wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Beschäftigten ihr Recht auf eine persönliche Wahl der Arbeitsform ausüben.

3.3.3. Anpassung des Arbeitsrechts

Die Fortschritte in Bezug auf Leitlinie 16 sind bisher begrenzt. Obwohl in diesem Jahr eine größere Zahl von Initiativen eingeleitet wird als 1999, um anpassungsfähigere Formen von Arbeitsverträgen in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen aufzunehmen, hat die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten bisher lediglich bruchstückhafte oder schrittweise Maßnahmen gesetzt, die auf einen einzigen oder bestenfalls auf einige wenige Aspekte des Arbeitsrechts zielen, anstatt eine umfassende Reform in Angriff zu nehmen. Auf Grund dieses beschränkten Reformansatzes in den meisten Mitgliedstaaten können die Vorgaben der Leitlinien, die sich auf die Anpassung des Arbeitsrechts beziehen, nicht vollkommen umgesetzt werden. Dort, wo weit reichende Reformen in Angriff genommen wurden - insbesondere in Finnland -, zeigt sich, dass der Prozess langwierig sein kann. Es dauerte vier Jahre, bis der Ausschuss, der eine umfassende Reform des Arbeitsvertragsgesetzes vorbereitete, seinen Abschlussbericht vorlegte, auf dessen Grundlage die Regierung nun einen Reformvorschlag ausarbeitet, die dem Parlament vorgelegt werden wird.

In Italien ist die parlamentarische Bewertung des Vorschlags über "Quasi-Mitarbeiter" immer noch nicht abgeschlossen. In Dänemark erwägt die Regierung die Durchführung einer Studie über den Geltungsbereich und die Implikationen der verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen. Was die Telearbeit anbelangt, so plant die irische Regierung, die entsprechenden Steuer- und Umweltstrukturen zu untersuchen, während Schweden die Arbeitsplatzsicherheit der Telearbeiter verbessert hat. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die befristete Beschäftigung wurden in Italien, Portugal, Griechenland und insbesondere in Spanien verändert, wobei wesentliche rechtliche Hemmnisse für diese Form der Arbeit beseitigt wurden. Die neuen Rechtsvorschriften in Spanien zielen darauf, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Flexibilität herzustellen, indem das Prinzip der Gleichbehandlung von fest angestellten und befristet Beschäftigten betont wird. In Schweden hat das Parlament die Regierung aufgefordert, die Rechtsvorschriften für die befristete Beschäftigung zu überprüfen. Die Fragen von Arbeitszeit und Teilzeitarbeit einschließlich der rechtlichen Aspekte wurden in Kapitel 2.3.2 behandelt.

Was die Information und Konsultation der Beschäftigten anbelangt, so vertritt die französische Regierung die Ansicht, dass die Befugnisse der Beschäftigtenvertretungen ausgeweitet werden müssen, um sicherzustellen, dass diese Einrichtungen ausreichend über Entscheidungen informiert werden, die sich auf die Beschäftigungssituation oder die Arbeitsbedingungen auswirken können. Auch Finnland berichtet, dass die Arbeitsmarktorganisationen die Bewertung der Funktionsweise des Vertrauensleutesystems insbesondere in kleinen Unternehmen fortsetzen werden.

Mehrere Mitgliedstaaten beschäftigen sich auch mit der Beendigung von Arbeitsverträgen. In den Niederlanden untersucht ein Ausschuss gegenwärtig die duale Natur des Entlassungsverfahrens, um die Regierung anschließend bezüglich der Abschaffung oder Modifizierung des dualen Entlassungssystems zu beraten. In Portugal wurden die Rechtsvorschriften für Entlassungen geändert, während die französische Regierung diesen Rechtsvorschriften große Aufmerksamkeit widmet und eine Überprüfung in Betracht zieht. Schweden und Finnland beschäftigen sich mit der Möglichkeit gesetzlicher Eingriffe in diesem Bereich.

Neue Aufmerksamkeit scheint dem Recht der Beschäftigten auf Schutz ihrer Privatsphäre einschließlich des Schutzes ihrer persönlichen Daten ('Datenschutz') zuzukommen. Schweden, Finnland und Deutschland beschäftigen sich mit dieser Frage und bereiten diesbezügliche Gesetzesmaßnahmen vor.

Überblick Anpassungsfähigkeit

Die Tabelle beruht auf einer vergleichenden qualitativen Bewertung der Informationen in den NAP des Jahres 2000. Intensive (neue) Maßnahmen, über die in den NAP berichtet wird, sind mit einem X gekennzeichnet.

Bei dieser Tabelle handelt es sich weder um einen umfassenden Überblick noch um eine Einstufung der aktuellen Fortschritte der Mitgliedstaaten.

R = Regierung; SP = Sozialpartner; ( = der NAP 2000 enthält keine Angaben zu diesem Punkt.

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3.4. Pfeiler IV: Chancengleichheit

3.4.1. Überblick über die Entwicklung

Die 1999 vom Rat gegebenen Empfehlungen zu Maßnahmen haben wesentlichen Einfluss auf die NAP für das Jahr 2000 gehabt. Bei der durchgängigen Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern haben die Mitgliedstaaten Fortschritte gemacht. Allerdings müssen diesbezüglich in vielen Ländern noch beträchtliche Anstrengungen unternommen werden, und zu viele Maßnahmen sind immer noch geschlechtsneutral (zur Entwicklung vgl. Abschnitt 3.5).

Im Jahr 1999 erreichten 5 von 15 Ländern (Dänemark, Schweden, das Vereinigte Königreich, Finnland und die Niederlande) das auf der Sondertagung des Rates in Lissabon gesteckte Ziel, die Beschäftigungsquote bei Frauen auf über 60% zu erhöhen. Viele Länder nennen die Erhöhung der Beschäftigungsquote der Frauen bis 2010 als spezifisches Ziel und geben an, eine Reihe entsprechender Maßnahmen zu setzen. Allerdings ist es enttäuschend, dass die beiden Länder mit den größten geschlechtsspezifischen Unterschieden und niedrigen Beschäftigungsquoten (Spanien und Griechenland) nur begrenzte Maßnahmen ergriffen haben, um die Situation zu verbessern.

Die meisten Mitgliedstaaten reagieren auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit im wesentlichen mit der Einführung von Maßnahmen, die auf weibliche Langzeitarbeitslose oder junge Frauen zielen. Darüber hinaus werden Frauen vielfach auf verschiedene Art und Weise ermutigt, an aktiven Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit teilzunehmen.

Viele Mitgliedstaaten haben Pläne zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in bestimmten Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen angekündigt. Finnland, das zu den drei Ländern mit den größten geschlechtsspezifischen Unterschieden auf dem Arbeitsmarkt zählt, wählt den umfassendsten Zugang, während sich Schweden darauf konzentriert, Einfluss auf die Wahl junger Menschen bezüglich ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung zu nehmen. Dänemark hingegen schlägt nur einige wenige Maßnahmen vor, um das Problem in Angriff zu nehmen. Schweden und Finnland setzen sich ernsthaft mit den geschlechtsspezifischen Unterschieden nach Wirtschaftsbereichen auseinander, während in Portugal diesbezüglich weiter auf Fortschritte gewartet werden muss.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Mitgliedstaaten, die die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Entlohnung in Angriff nehmen. Einige Initiativen beinhalten eine Überprüfung der Systeme für die Klassifizierung der Tätigkeiten und für die Bewertung der Arbeit, andere zielen auf Sensibilisierungskampagnen. Jene Länder, in denen die geschlechtsspezifischen Divergenzen besonders groß sind, nehmen das Problem spezifisch in Angriff, wobei die Wirkungen der Maßnahmen jedoch erst noch bewertet werden müssen. Einige Mitgliedstaaten - Griechenland, Frankreich, Italien und Spanien - erwähnen praktisch keine Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Generell fällt auf, dass kaum ein Mitgliedstaat Schritte unternimmt, um die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede zu verringern. Statt dessen beschränken sich die meisten Maßnahmen auf die Arbeitsentgelte.

Die Maßnahmen im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Gestalt an. Zu den verbreiteten Initiativen zählen Arbeitszeitmodelle wie jene für flexible und Teilzeitarbeit sowie atypische Arbeitsverträge und andere flexible Beschäftigungsformen. In vielen Ländern werden partnerschaftliche Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene gefördert. Darüber hinaus bemühen sich alle Mitgliedstaaten um eine Verbesserung der Kinderbetreuung, die als unerlässliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrachtet wird. Zu begrüßen ist, dass die Mitgliedstaaten insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung zunehmend dazu übergehen, quantitative Ziele festzulegen. Dies deckt sich mit dem in Lissabon gefassten Beschluss, Maßstäbe für eine verbesserte Kinderbetreuung zu definieren. Allerdings wird der Pflege älterer Menschen und anderer abhängiger Personen immer noch zu geringe Aufmerksamkeit gewidmet.

Zahlreiche der 1999 gegebenen Empfehlungen für Maßnahmen beziehen sich auf die Gleichstellung der Geschlechter. Diese Empfehlungen sind in fast allen NAP berücksichtigt. Dies gilt vor allem für jene Empfehlungen, die sich ausdrücklich auf die Gleichstellung der Geschlechter beziehen. Auf der anderen Seite werden die eher impliziten Empfehlungen, die sich auf die durchgehende Chancengleichheit beziehen, weniger umfassend umgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Empfehlung, die Negativanreize für die Beschäftigung von Frauen in den Steuer- und Sozialleistungssystemen zu beseitigen. Nur Irland hat diese Empfehlung befolgt und eine Individualisierung der Einkommenssteuer eingeführt.

3.4.2. Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede

Verringerung der Unterschiede bei Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit

Die Fakten:

* In allen Mitgliedstaaten und in der EU insgesamt bestehen weiterhin beträchtliche geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt. Die Beschäftigungsquote der Frauen liegt in der EU bei 53 Prozent und ist damit etwas mehr als 18,5 Prozentpunkte niedriger als die Quote bei den Männern.

* Die größten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote sind in Spanien, Griechenland, Italien, Irland und Luxemburg zu beobachten, wo die Lücke (in absoluten Zahlen) über 20 Prozentpunkte beträgt.

* Einigen Mitgliedstaaten ist es gelungen, die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Erwerbstätigkeit seit 1997 beträchtlich zu verringern (d.h. um mehr als 2 Prozentpunkte). Dies sind: Belgien, Dänemark, Griechenland (-), Luxemburg und die Niederlande.

* In den meisten Mitgliedstaaten ist die Arbeitslosenquote bei den Frauen weiterhin systematisch höher als bei den Männern. Im Durchschnitt liegt die Arbeitslosenquote bei den Frauen gegenwärtig 3 Prozentpunkte über jener der Männer, wobei die Differenz in einigen Mitgliedstaaten jedoch sehr viel höher ist. Dies gilt für Spanien (12 Prozentpunkte), Griechenland (9 Prozentpunkte) und Italien (7 Prozentpunkte).

* Zwischen 1998 und 1999 konnten fast alle Mitgliedstaaten die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit verringern, worin sich die generell guten Aussichten für Frauen auf dem Arbeitsmarkt widerspiegeln.

Gute Leistung:

* Am geringsten sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten in Schweden, Finnland und Dänemark mit durchschnittlich 5,7 Prozentpunkten.

* Die geringsten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten werden aus Irland, Schweden und Finnland gemeldet. Durchschnitt: 0,3 Prozentpunkte.

Die meisten Mitgliedstaaten scheinen sich um eine Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit zu bemühen. Frankreich bietet jungen Frauen eine bessere berufliche Erstausbildung und arbeitslosen Frauen Berufsorientierungsmaßnahmen an. Portugal hat die Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit zum spezifischen Ziel erklärt und konzentriert sich insbesondere auf Jugendliche. Spanien räumt Unternehmen, die über 45-jährige oder langzeitarbeitslose Frauen einstellen, einen zusätzlichen Freibetrag bei den Arbeitgeberbeiträgen ein. Auch die beiden anderen Länder mit den größten geschlechtsspezifischen Unterschieden (Italien und Griechenland) schlagen ganz spezifische Maßnahmen zur Verringerung der Lücken zwischen den Geschlechtern vor.

Mehrere Mitgliedstaaten (Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Finnland, Frankreich und Italien) nennen die Erhöhung der Beschäftigungsquote bei Frauen als spezifisches Ziel. Die meisten Länder kündigen verschiedene Maßnahmen an, um dieses Ziel zu erreichen. Viele fassen eine umfassendere und bessere Pflege pflegebedürftiger Personen, günstigere Arbeitszeiten und bessere Ausbildungskurse ins Auge. Die Niederlande kündigen für 2001 eine Steuerreform an, die günstigere Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen schaffen soll. Irland hat eine Individualisierung der allgemeinen Besteuerung eingeführt, womit die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll. Italien nennt neben anderen Maßnahmen die verbesserten Bestimmungen über Teilzeitarbeit und andere Flexibilisierungsmaßnahmen als wichtige Instrumente zur Erhöhung des Angebots an weiblichen Arbeitsstellen. Es ist ermutigend, dass Länder mit großen geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Beschäftigung wie Italien, Irland und Luxemburg eine Vielzahl von Maßnahmen ankündigen, um die Situation zu korrigieren. Auf der anderen Seite schlagen die beiden Länder mit den größten geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Beschäftigung (Griechenland und Spanien) keine wesentlichen Initiativen zur Überwindung dieses Problems vor.

Maßnahmen zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern in allen Wirtschaftsbereichen und Tätigkeiten

Die Fakten:

* Das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in der Beschäftigung bleibt ein gravierendes Problem, da Frauen und Männer überall in der EU weiterhin in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und Tätigkeiten ungleich vertreten sind. Das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern nach Tätigkeiten entspricht rund einem Viertel aller Erwerbstätigen in der Europäischen Union, während das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht nach Sektoren etwas weniger als 18% beträgt.

* Länder, in denen die Beschäftigungsquote bei Frauen hoch ist, wie Finnland, Schweden und Dänemark, weisen zumeist vergleichsweise große geschlechtsspezifische Unterschiede in den Berufsstrukturen auf, wobei die entsprechende Quote rund 29% erreicht. Dies deutet darauf hin, dass das Bemühen, Frauen den gleichen Zugang zu allen Tätigkeiten zu verschaffen wie den Männern, zu Gunsten des Bemühens, die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften zu erhöhen, zurückgestellt wird.

* Was die Wirtschaftsbereiche anbelangt, so weisen Schweden, Finnland, Portugal, Österreich und Irland größere geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt auf. Der entsprechende Index liegt in diesen Ländern bei über 20% liegt.

Gute Leistung:

* Index des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern nach Tätigkeiten: Italien, Niederlande und Spanien. Durchschnitt: 23,4%.

* Niedrigster Index des Geschlechterungleichgewichts nach Wirtschaftsbereichen: Griechenland, Italien und Frankreich. Durchschnitt: 15,7%.

Einen der umfassendsten Zugänge hat Finnland gewählt, das im Anschluss an die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 1999 eine weit reichende Strategie plant. Es wird ein auf vier Jahre befristetes Projekt zur "Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt" eingeleitet, in dessen Rahmen versucht werden soll, die Mechanismen zu beeinflussen, die zur Unterbringung von Frauen und Männern in verschiedenen Berufen führen. Darüber hinaus wird ein dreijähriges Kooperationsprogramm zwischen Unternehmen und Schulen ins Leben gerufen, um Mädchen und Jungen zu ermutigen, ihren Horizont bei der Berufswahl zu erweitern. Schweden konzentriert sich auf verschiedene Maßnahmen, die darauf zielen, die Wahl des Bildungsweges auf verschiedenen Ebenen zu beeinflussen (verbesserte Berufsberatung, ein neues Technologieprogramm, das insbesondere Mädchen ansprechen soll, usw.).

Es gibt zahlreiche weitere Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede. Deutschland hat klare Maßstäbe für den Informationstechnologiesektor und die Universitäten eingeführt, wobei der Anteil der Frauen bis 2005 steigen sollte. In Griechenland wird gegenwärtig ein Quotensystem geprüft. Das Vereinigte Königreich hat eine neue Strategie zur Herstellung der Chancengleichheit im Berufsberatungsdienst entwickelt, die Jugendlichen eine unvoreingenommene Berufsberatung gewähren sollte. Schweden legt gegenwärtig neue Einstellungsziele für Professorinnen fest. Spanien hat einen zusätzlichen Freibetrag für Arbeitgeber eingeführt, die Frauen dauerhaft in Tätigkeiten beschäftigen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Luxemburg und Österreich haben zahlreiche Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede angekündigt.

Allerdings sind viele der vorgeschlagenen Maßnahmen noch in Planung oder wurden erst vor kurzem eingeführt. Daher ist es besonders wichtig, die weitere Entwicklung dieser Maßnahmen zu verfolgen. Dies gilt insbesondere auf lange Sicht, da viele der Initiativen auf die Wahl der Ausbildung zielen und sich langfristig auf das Gleichgewicht der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt auswirken werden.

Dänemark und Portugal, die große geschlechtsspezifische Unterschiede zwischen den Tätigkeiten bzw. Wirtschaftsbereichen aufweisen, setzen sich in ihren NAP nicht ernsthaft mit diesem Problem auseinander.

Vorbildliche Verfahren

Finnland: Geschlechtsspezifische Unterschiede in Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen

Ein Beispiel für vorbildliche Verfahren ist in Finnland zu finden, wo eine konsistente und kohärente Strategie verfolgt wird. Im Jahr 1998 wurden erstmals mögliche Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter untersucht. Das Bildungsministerium rief ein Projekt zur Auseinandersetzung mit der Frage ins Leben, wie die Bildungseinrichtungen das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht in der Bildung verringern können. Im Jahr 1999 wurden Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an der Ausbildung im Bereich der Informationstechnologie und verwandter Wirtschaftsbereiche eingeführt. Im Jahr 2000 wurde ein auf drei Jahre befristetes Kooperationsprogramm mit Schulen und Unternehmen eingeleitet, in dessen Rahmen untersucht wird, wie Jungen und Mädchen ermutigt werden können, nicht traditionelle Berufe zu wählen.

Förderung der gleichen Entlohnung für gleiche oder gleichwertige Arbeit und Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

Die Fakten

* Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Entlohnung sind in der EU weiterhin beträchtlich. Im EU-Durchschnitt erhalten Frauen lediglich 83% des Stundenlohnes, der Männern bezahlt wird. Diese Lücke ist im Privatsektor (76%) größer als im öffentlichen Sektor (89%). Auch sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede in Landwirtschaft und Industrie größer als in den Dienstleistungen. Was die Art der Arbeit anbelangt, so sind die Unterschiede in manuellen und Managementtätigkeiten größer als bei nicht manuellen Tätigkeiten außerhalb des Managements.

* Obwohl die Ungleichheit der Entlohnung in allen Mitgliedstaaten anzutreffen ist, scheinen die Unterschiede in Deutschland, Irland, Österreich und dem Vereinigten Königreich größer zu sein. Dort erreichte das durchschnittliche Netto-Stundenentgelt von Frauen im Jahr 1996 (das letzte Jahr, für das Daten aus der Europäischen Haushaltserhebung vorliegen) 80% oder weniger des Entgelts von Männern). Groß sind die Differenzen in der Entlohnung auch im portugiesischen und italienischen Privatsektor.

Gute Leistung:

* Am geringsten sind die Einkommensunterschiede in Portugal, Belgien und Spanien, wo Frauen im Durchschnitt 91% der Entlohnung von Männern erhalten (1996).

Viele Mitgliedstaaten berichten über Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede. In Belgien haben sich die Sozialpartner verpflichtet, zu überprüfen, inwieweit die Systeme zur Arbeitsplatzklassifizierung eine Ungleichbehandlung der Geschlechter verursachen. In Finnland ist die Entwicklung ausgewogenerer Entlohnungssysteme sowie eines systematischen Rahmens zur Überwachung von geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Entlohnung geplant. Ähnliche Initiativen haben die Niederlande angekündigt, die gegenwärtig ein praktisches Instrument entwickeln, das es ermöglichen soll, in den Arbeitsplatzevaluierungssystemen geschlechtsbezogene Diskriminierung bei der Entlohnung aufzuspüren. Schweden wird die Lohngestaltung unter dem Aspekt der Geschlechtszugehörigkeit analysieren und Methoden für eine geschlechtsneutrale jährliche Arbeitsplatzbewertung entwickeln. Auch Dänemark hat ein Projekt zur Arbeitsplatzbewertung ins Leben gerufen, um herauszufinden, anhand welcher Kriterien die Entlohnung festgelegt wird. Eine ähnliche Initiative wird in Deutschland durchgeführt. Auch Luxemburg hat neue Maßnahmen zur Förderung der gleichen Entlohnung angekündigt.

Im Vereinigten Königreich hat die Einführung des National Minimum Wage (Nationaler Mindestlohn) die Einkommenssituation der Frauen verbessert und zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede beigetragen. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Maßnahmen ergriffen, um der Diskriminierung in den Entlohnungssystemen entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck werden insbesondere die Möglichkeiten zur gerichtlichen Einforderung des Rechts auf gleiche Entlohnung verbessert und eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt, in der auf die Vorteile einer Beseitigung der Ungleichheit hingewiesen wird. Eine Sensibilisierungskampagne ist auch in Österreich geplant, das darüber hinaus den Arbeitgebern Beratung zu diesem Thema anbieten wird. In Irland ist im Employment Equality Act (Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz) ein Vergleichsinstrument für gleiches Entgelt vorgesehen. Portugal hat einen Leitfaden über "Vorbildliche Wege zur Gleichbehandlung bei der Entlohnung" erstellt.

Obwohl viele der vorgeschlagenen Maßnahmen umfassend und innovativ sind, muss abgewertet werden, was die Beobachtung und Bewertung der Ergebnisse ergibt. Und obwohl die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Entlohnung in sämtlichen Mitgliedstaaten weiterhin beträchtlich sind, enthalten einige NAP überraschenderweise keine Hinweise auf diesbezügliche Maßnahmen. Dies gilt für Griechenland, Frankreich, Italien und Spanien. Dazu kommt, dass nur sehr wenige Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen nennen, um die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Angriff zu nehmen, obwohl Deutschland gegenwärtig an einem Bericht über die berufliche und Einkommenssituation von Frauen arbeitet.

3.4.3. Familienfreundliche Politik

Die Fakten:

* Kinder im Haushalt verringern die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich. In 1998 waren in den 10 EU-Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar waren, 71,6% der 20- bis 50-jährigen Frauen ohne Kinder erwerbstätig, während dies nur für 51,6% der Frauen mit Kindern unter 6 Jahren galt.

* Im Gegensatz dazu steigt die Erwerbsbeteiligung von Männern, wenn ein Kleinkind im Haushalt lebt. 90,8% der Männer im Alter zwischen 20 und 50 Jahren mit Kindern haben einen Arbeitsplatz, während die Quote bei Männern dieser Altersgruppe ohne Kinder bei 85,3% liegt.

* In Deutschland, Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich wirkt sich die Elternschaft nachhaltiger auf die Erwerbstätigkeit aus.

Gute Leistung:

* Unter den 10 Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, meldeten die folgenden für die Altersgruppe zwischen 20 und 50 Jahren die geringste Differenz zwischen den Beschäftigungsquoten bei Frauen mit und ohne Kinder: Belgien, Griechenland, Spanien. Durchschnitt: 5 Prozentpunkte.

Wie 1999 geht auch aus den diesjährigen NAP ein sehr unterschiedlich ausgeprägtes Bekenntnis der Mitgliedstaaten zu einer familienfreundlichen Beschäftigungspolitik hervor. Die Maßnahmen sind oft eng mit jenen verbunden, die mit Blick auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit ergriffen werden. Die wesentlichen politischen Initiativen zielen auf Umfang und Qualität der Kinderbetreuung, doch es gibt auch zahlreiche Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle einschließlich Plänen für eine zeitweilige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus sind zahlreiche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Unternehmen (z.B. in Deutschland, Österreich, Irland, Portugal und dem Vereinigten Königreich), Gesetzgebungsinitiativen (z.B. in Frankreich und Spanien) und Initiativen zur Aufteilung der häuslichen Pflichten (z.B. in den Niederlanden, Irland, Deutschland und Belgien) zu nennen.

Pflege von Kindern und anderen abhängigen Personen

Sämtliche Mitgliedstaaten planen eine Ausweitung der Kinderbetreuung. Die Niederlande haben angekündigt, die Zahl der Kinderbetreuungseinrichtungen in den kommenden drei Jahren deutlich zu erhöhen (nämlich um 70%). Auch Belgien, Griechenland, Spanien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Finnland, das Vereinigte Königreich, Dänemark, Irland, Italien und Frankreich wollen mehr Betreuungsstätten schaffen. Deutschland arbeitet weiter an der Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift, dass für jedes Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden muss. Zusätzlich zur Ankündigung einer Ausweitung der Kinderbetreuung haben viele Länder genaue quantitative Ziele festgelegt; dies gilt insbesondere für das Vereinigte Königreich, Griechenland (in absoluten Zahlen) und die Niederlande (absolut und prozentuell).

Verglichen mit dem letzten Jahr geht der Trend hin zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung, was den Eltern größere Flexibilität ermöglicht. Hier die wichtigsten Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten:

* Belgien (Flandern) und Niederlande - Pilotprojekte für eine auf die persönlichen Bedürfnisse und Umstände abgestimmte Kinderbetreuung;

* Dänemark - flexibler Zugang zu Kinderbetreuungsstätten außerhalb der normalen Öffnungszeiten;

* Italien - Anpassung der Kindergärten an den lokalen Bedarf (Kleinstkindergärten);

* Irland - Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen;

* Vereinigtes Königreich - Verbesserung der Qualität sowie Verbilligung der Kinderbetreuung, Aufwertung der Kinderbetreuungstätigkeit, Erhöhung der Zahl ausgebildeter Fachkräfte und Einleitung einer nationalen Kampagne zur Stellenbesetzung;

* Irland, Finnland und Belgien - Kinderbetreuung für arbeitslose Frauen. Diese Maßnahme wird auch in Schweden und Griechenland eingeführt werden;

* Niederlande - Kinderbetreuungseinrichtungen für allein stehende Eltern, die soziale Unterstützungsleistungen beziehen;

* Frankreich - steuerliche und finanzielle Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungslage von Kindern und pflegebedürftigen Personen;

* Schweden - Pläne zur Einführung eines Grenzbetrags für die Kosten der Kinderbetreuung und Bereitstellung einer Kinderbetreuung für Eltern, die Elternurlaub für jüngere Geschwister genommen haben.

Eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten erwähnt Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen: Belgien, Spanien, Frankreich, Portugal, Griechenland und Schweden. Im deutschen NAP wird darauf hingewiesen, dass es auf Grund der Pflichtversicherung keinen Mangel an Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen gibt. Darüber hinaus wurden 1999 die Versicherungsleistungen für die Tages- und Nachtpflege erhöht. Wie im Jahr 1999 fällt auf, dass in fast allen NAP Angaben zu konkreten Initiativen zur Pflege sonstiger pflegebedürftiger Gruppen (Menschen mit Behinderungen, kranke Verwandte) fehlen (Ausnahmen sind die Niederlande und das Vereinigte Königreich).

Vorbildliche Verfahren

Belgien, Niederlande: Flexible Kinderbetreuungsregelungen

Die Kinderbetreuung wird den Bedürfnissen der Eltern angepasst, um die Flexibilität zu erhöhen.

In Belgien (Flandern) "wird die Kinderbetreuung neu geregelt werden, wobei neuen Bedürfnissen (Pflege kranker Kinder, flexible Pflege, befristeter und dringender Pflegebedarf) besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

In den Niederlanden wurden für den Zeitraum bis 2002 insgesamt 27 Mio. EUR für (von einem Sonderausschuss geleitete) Initiativen zu Gunsten jener Personen bereitgestellt, die berufliche und familiäre Pflichten miteinander in Einklang zu bringen versuchen. Zu den ins Auge gefassten Bereichen zählen die Anpassung der Arbeitszeiten an die persönlichen Umstände, regionale und Stadtplanung und Mobilität, Lockerungen der Beschränkungen der Geschäftszeiten und bessere Koordination von Arbeitszeiten und Geschäftszeiten, persönliche Dienstleistungen und Koordination von Freizeit-, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Es wurden 73 Pilotprojekte eingeleitet.

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Elternurlaub und sonstige Möglichkeiten einer vorübergehenden Arbeitsbefreiung

Sämtliche Mitgliedstaaten haben die Richtlinie über den Elternurlaub umgesetzt. Einige Länder haben Maßnahmen geplant oder angekündigt, um die geltenden Rechtsvorschriften zu verbessern (Schweden: Verlängerung des Elternurlaubs um 30 Tage für Väter und Mütter; Niederlande: neues Arbeits- und Pflegegesetz und Regelung für die Arbeitsbefreiung [Leave-Sving Bill]). Die meisten Mitgliedstaaten, die neue Maßnahmen durchführen oder planen, unterstreichen die Rolle der Väter (Finnland, Portugal, Schweden), streben Regelungen für einen Teilzeitelternurlaub an (Finnland) und bemühen sich um eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung (Deutschland).

Erleichterung der Rückkehr ins Erwerbsleben

Dieser Leitlinie haben die Mitgliedstaaten größere Aufmerksamkeit gewidmet als im Vorjahr. Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um für Frauen, die ins Erwerbsleben zurückkehren möchten, den Zugang zu Programmen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern und ihnen so die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern:

* Belgien - Verbesserung des Zugangs zu Programmen, die der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen, sowie Schaffung von Anreizen für Arbeitgeber, die ins Erwerbsleben zurückkehrende Frauen einstellen;

* Spanien - Erhöhung der Beteiligung von Frauen im Elternurlaub an Aus- und Weiterbildungsprogrammen;

* Frankreich - die für die Teilnahme am "Neustart"-Programm erforderliche Dauer der Arbeitslosigkeit wird gestrichen;

* Griechenland - Verbesserung der Kinderbetreuung, Sensibilisierung für die eigenen Fähigkeiten und Einführung von Praktika;

* Österreich - Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen bieten eine Reihe innovativer Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt an (Hilfe bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung, Bewerbungsschulungen, psychologische Betreuung, Fortbildungsmaßnahmen für Frauen im Mutterschaftsurlaub usw.);

* Irland - Auf Grund des Berichts 1999 über den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt werden die Empfehlungen umgesetzt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen zu erhöhen;

* Spanien und Portugal - z.B. Ausbildungsprogramme für Familien mit einem allein erziehenden Elternteil und Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Rückkehr allein stehender Mütter ins Erwerbsleben.

4. Horizontale Aspekte der Umsetzung der NAP

4.1. Auf dem Weg zu einer auf Wissen und Information beruhenden Gesellschaft

Die NAP für 2000 zeigen in Bezug auf sämtliche Pfeiler und Leitlinien, dass sich die Mitgliedstaaten zusehends der Notwendigkeit bewusst werden, nicht nur junge Menschen, sondern auch die vorhandenen und potentiellen Arbeitskräfte mit grundlegenden, neuen und aktuellen Kenntnissen auszustatten und den weiteren Zugang zu Wissen und Lernen auf lebenslanger Basis zu fördern.

Leitlinie 6 fordert die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten zum lebensbegleitenden Lernen zu entwickeln und nationale Ziele festzusetzen. Dies bedeutet letztlich, dass jeder Mitgliedstaat eine umfassende Strategie für lebensbegleitendes Lernen auf der Grundlage einer umfassenden und allgemein akzeptierten Definition entwickeln muss. Die meisten Mitgliedstaaten verfolgen jedoch einen unkoordinierten Ansatz, etwa mit spezifischen Projekten oder Initiativen, oder definieren lebensbegleitendes Lernen nach wie vor eher restriktiv, insbesondere im Hinblick auf Weiterbildung und Qualifikationsaktualisierung.

Dennoch - die Tatsache, dass sechs Mitgliedstaaten eine umfassende Politik entwickelt haben, die die verschiedenen Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung einbeziehen, bietet Modelle für gute Verfahren, die zeigen, dass lebensbegleitendes Lernen durchaus von einem Konzept, dem nur Lippenbekenntnisse gezollt werden, zu einem Instrument für die Schaffung der Lernenden Gesellschaft gemacht werden kann, das Wachstum fördert und mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen hilft.

Im Kontext von Beschäftigung und Informationsgesellschaft ist der Erwerb und die regelmäßige Aktualisierung von Kenntnissen entscheidend, und ein kritischer Faktor für den Erfolg ist ein allgemeiner und gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen. Eine Einigung auf die "neuen Grundfertigkeiten" und Kernkompetenzen für neue Berufsbilder ist wesentlich dafür, derzeitige und künftige Bildungsmaßnahmen zu entwickeln sowie ihre Validierung und Zertifizierung zu sichern. Die Initiative eLearning wendet sich diesen Fragen auf vier Linien zu, die nicht nur Infrastruktur und Inhalte, sondern auch Netze von Lernzentren und die Ausbildung in einschlägigen IKT-Fertigkeiten umfassen.

Der Erwerb von IKT-Qualifikationen in der Schule und am Arbeitsplatz ist eine wichtige Priorität für alle Mitgliedstaaten, und verschiedene Maßnahmen wurden bereits initiiert und in den NAP verzeichnet, bei denen es darum geht, die in den Initiativen eEurope und eLearning vorgeschlagenen Ziele zu erreichen.

Viele Mitgliedstaaten richten sich in ihren Maßnahmen nach umfassenden nationalen Programmen, die seit vergangenem Jahr schrittweise umgesetzt und erweitert werden (so hat z.B. Irland innerhalb von 2 Jahren die Ziele erreicht, die es sich für sein auf 3 Jahre ausgelegtes "Informationstechnologieprogramm 2000" gesteckt hatte; auch Dänemarks Plan ist bereits fast zur Gänze umgesetzt). Allerdings verfolgen die Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Umfang IKT-Strategien, was deren Vergleichbarkeit beschränkt. [26]

[26] Eine eingehendere Evaluierung dieser Fortschritte erfolgt im folgenden Benchmarking-Bericht auf Grundlage der "Strategien" unter Mitarbeit der hochrangigen Expertengruppe für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (Employment and Social Dimension of the Information Society, ESDIS).

Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, wie die Entwicklung der IKT in den KMU gefördert werden kann. Dazu zählen die Unterstützung von neu gegründeten IT-Unternehmen, insbesondere mit Risikokapital (Deutschland), die Unterstützung der traditionellen Industrie bei der Entwicklung einer Internet-Strategie und die Bereitstellung von Investitionskapital für (kleine) Technologieunternehmen (Deutschland, Portugal, Irland, Spanien, Schweden, Österreich, Belgien). In einigen Fällen wird die Entwicklung der IKT in spezifischen Dienstleistungssektoren in Angriff genommen (Tourismus in Spanien). Die Verbesserung der IT-Infrastrukturen, Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Verwaltung und der online zugänglichen öffentlichen Dienste sind weitere Themen, die in vielen nationalen Programmen zur Entwicklung der Informationsgesellschaft behandelt werden.

In den meisten NAP wird betont, dass den IKT eine wichtige Rolle in dem Bemühen zukommt, die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitskräften zu erhöhen und das lebensbegleitende Lernen zu fördern. Vielversprechend sind die Zunahme von auf die Informationsgesellschaft zielenden Umschulungskursen für Arbeitskräfte außerhalb der Informationstechnologie (Finnland), die Intensivierung der Ausbildung von IKT-Spezialisten (Irland, Dänemark, Finnland), die Erhöhung der IKT-Ausbildungsmöglichkeiten (Schweden oder Deutschland), die Anhebung der diesbezüglichen Beiträge der Sozialpartner (Deutschland), die Steuererleichterungen für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern oder Schulen unentgeltlich Computer zur Verfügung stellen, und zinsenlose Kredite für Schüler der Sekundarstufe, die Computer kaufen möchten (Italien). Einige NAP streben die umfassenderen Ziele einer Informationsgesellschaft für alle und grundlegendere IKT-Kenntnisse für alle an, indem sie sich auf den öffentlichen Zugang zur Informationstechnologie und Lernzentren (Vereinigtes Königreich, Portugal) oder auf den Aufbau der Informationsgesellschaft in benachteiligten Gebieten (Vereinigtes Königreich, Italien, Griechenland) konzentrieren.

In den meisten NAP spielen die Erhöhung der IKT-Kenntnisse von Frauen, ihre Ausbildung für Tätigkeiten im IKT-Bereich oder die Einrichtung von IKT-Kompetenzzentren für Frauen eine zentrale Rolle im Bemühen um Chancengleichheit.

4.2. Die Rolle der Strukturfonds

Die neuen Strukturfondsregeln für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 sehen vor, dass die Mitgliedstaaten das Programm des Strukturfonds mit der Entwicklung der nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien verschmelzen. Sämtliche NAP enthalten Informationen dazu, wie die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) verwendet werden sollen, um die europäische Beschäftigungsstrategie zu unterstützen, während die übrigen Strukturfonds nur in einigen wenigen Fällen erwähnt werden.

In den letzten Jahren des Programmplanungszeitraums 1994-99 gelangen einige erste Anpassungen an die europäische Beschäftigungsstrategie, indem innerhalb der für eine ESF-Unterstützung vorgesehenen Zielgruppen Umschichtungen zu präventiven Maßnahmen und anderen Prioritäten der europäischen Beschäftigungsstrategie vorgenommen wurden. Ermöglicht wurde dies durch die Flexibilität der Programmstruktur in Bezug auf die Ziele 1 und 3. Darüber hinaus dienten die Programme zu Ziel 4, indem sie die Anpassung an und Vorwegnahme von Veränderungen in der Industrie förderten, den Zielen des Schwerpunktes Anpassungsfähigkeit. Diese Verlagerung hin zu Prävention und Aktivierung schlägt sich in den Berichten der Mitgliedstaaten über die Verwendung der Strukturfondsmittel für 1999 sowie in der zunehmenden Auseinandersetzung mit der Chancengleichheit nieder.

Im Zeitraum 2000-2006 werden alle Mitgliedstaaten die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds verwenden, um die europäische Beschäftigungsstrategie voranzutreiben. Die Natur der ESF-Förderung für die europäische Beschäftigungsstrategie hängt bis zu einem gewissen Grad vom Umfang der jeweiligen Programme und vom Gewicht des ESF im Vergleich zu den nationalen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen ab. Größere ESF-Programme dienen zumeist in Ergänzung der entsprechend den Leitlinien ergriffenen nationalen Maßnahmen der Verbesserung von Qualifikationen sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, wobei sich der Großteil der Maßnahmen jedoch auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit konzentriert. Kleinere ESF-Programme sind oft selektiver und innovativer und konzentrieren sich auf bestimmte Themenbereiche im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie.

Erwähnenswert ist insbesondere, dass die ESF-Mittel in den neuen Programmen dort, wo eine solche Beihilfe in Frage kommt, zur Unterstützung jener Umsetzungsmaßnahmen eingesetzt werden, die von den Mitgliedstaaten in Reaktion auf die Empfehlungen des Rates ergriffen werden. Die wichtigsten Zielbereiche für eine ESF-Förderung gemäß den Empfehlungen des Rates sind präventive Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, bevor sie die Schwelle von 6 bzw. 12 Monaten erreichen, Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte, Projekte zur Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor im Kontext der lokalen Entwicklung.

Obwohl die Verhandlungen über die neue Runde von ESF-Programmen in einigen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen sind, sind in allen Ländern folgende Prioritäten für eine ESF-Unterstützung erkennbar:

* Im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit wird folgenden Themen besondere Aufmerksamkeit gewidmet: Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit; Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben; allgemeine und berufliche Bildungsangebote für Erwachsene; Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen; soziale Integration. Es wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um zu gewährleisten, dass der in den Leitlinien 1 und 2 dargelegte präventive Ansatz in den neuen Programmen zur Gänze umgesetzt wird.

* Die Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts Unternehmergeist konzentrieren sich auf: Unterstützung für KMU, wobei die IKT im Mittelpunkt stehen; Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen; selbständige Erwerbstätigkeit; Arbeitsplatzschaffung in der Solidarwirtschaft.

* Die Zahl der Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts Anpassungsfähigkeit ist gesunken, und sie fallen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich aus. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erhöhung der Qualifikation der vorhandenen Arbeitskräfte. Weitere Maßnahmen zielen auf die Entwicklung alternativer und flexibler Formen der Arbeitsorganisation.

* Die durchgängige Verwirklichung der Chancengleichheit hat in Zusammenhang mit der Umsetzung der NAP seit 1998 an Dynamik gewonnen und wird im kommenden Programmplanungszeitraum erneut ausgeweitet werden. Sämtliche ESF-Programme dienen dem übergeordneten Ziel, Frauen zumindest im Verhältnis zu ihrem Anteil an den Arbeitslosen in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen einzubinden. Zudem wird in den meisten zukünftigen, ausschließlich auf Frauen abzielenden Programmen, der Beseitigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung Priorität eingeräumt. Gegenüber dem vorigen Programmplanungszeitraum wurde die Zahl der Maßnahmen zur Eingliederung der Frauen in den Arbeitsmarkt erhöht.

Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften spielen traditionell eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der ESF-Maßnahmen. Ihre Einbindung in die Festlegung der vorrangigen politischen Prioritäten für die ESF-Förderung hat es ermöglicht, in den Programmen im Rahmen der Nationalen Aktionspläne regionale Unterschiede und lokale Bedürfnisse zu berücksichtigen. Zudem hat der Verhandlungsprozess, der der Annahme der ESF-Programme voranging, dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf die wesentlichen politischen Prinzipien zu lenken, die der europäischen Beschäftigungsstrategie zu Grunde liegen.

Allerdings haben die Verhandlungen über die neue Runde von ESF-Programmen gezeigt, dass die gegenseitige Befruchtung zwischen den für die Vorbereitung der NAP zuständigen nationalen Behörden und jenen, die für die Durchführung der ESF-Initiativen verantwortlich sind, in den meisten Mitgliedstaaten gering ist. Der Grund dafür ist wahrscheinlich darin zu suchen, dass die beiden Aufgaben in den meisten Ländern von verschiedenen Teilen der zuständigen Behörde oder sogar von unterschiedlichen Ministerien übernommen werden. Die nationalen Verwaltungen sollten sich bemühen, die Synergien zwischen der Festlegung der Politik auf der einen und den von der EU unterstützten finanziellen Instrumenten auf der anderen Seite vollkommen zu nutzen.

4.3. Die Rolle der Sozialpartner

Die Sozialpartner sind in unterschiedlichem Maß in die Vorbereitung der NAP eingebunden. In einigen Mitgliedstaaten sind sie an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt, während sie in anderen Ländern für die Gestaltung gemeinsamer Beiträge zum Text verantwortlich sind oder an den Arbeitsgruppen teilnehmen, die sich mit der Evaluierung und Organisation der nachfassenden Aktivitäten im Rahmen der NAP beschäftigen. Einige NAP (z.B. der griechische) enthalten keine klaren Informationen über die Einbindung der Sozialpartner in den Aktionsplan.

Auf nationaler Ebene tragen die Sozialpartner zu den verschiedenen Leitlinien bei, wobei die Beiträge im wesentlichen über zwei Kanäle erfolgen: in direkter Kooperation mit Regierungen und anderen Akteuren in den Verwaltungsgremien von Arbeitsmarkteinrichtungen oder -behörden oder in allgemeinen oder auf spezifische Bereiche zielenden Partnerschaften. Eine zweite Art von Beiträgen hat die Form von Kollektivverhandlungen und -vereinbarungen zwischen zwei Partnern. Die belgische nationale Rahmenvereinbarung ist ein Beispiel für ein umfassendes Engagement der Sozialpartner in einer Vielzahl von Bereichen wie Senkung der Arbeitskosten, lebensbegleitendes Lernen und Arbeitsorganisation.

Aus den NAP gehen gewisse Fortschritte im sozialen Dialog über die Themen soziale Integration und Bekämpfung der Diskriminierung hervor. Die Sozialkapitel in vielen dänischen Kollektivvereinbarungen beinhalten besondere Bedingungen für Arbeitszeiten und Entlohnung, was die Integration von Gruppen erleichtert, die andernfalls von Ausgrenzung bedroht wären. In Frankreich lieferte ein runder Tisch, an dem die Regierung und die Sozialpartner beteiligt waren, im Mai 1999 Beiträge zu den Gesetzesvorschlägen zur Modernisierung des Sozialsystems.

Die Sozialpartner werden in den verschiedenen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Umfang in die regionalen Maßnahmen eingebunden. So arbeiten die Sozialpartner in Italien und Spanien auf der Grundlage spezifischer Pakte kontinuierlich mit den Regionalregierungen zusammen. Die schwedischen regionalen Wachstumsvereinbarungen, die dazu dienen, die übergeordneten politischen Maßnahmen auf die regionalen Bedürfnisse der Unternehmen und auf die Bedingungen auf regionaler Ebene abzustimmen, sind ein weiteres Beispiel für derartige umfassende Partnerschaften. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Vereinbarungen zählen die Erhöhung des Wachstums und die Förderung des lebensbegleitenden Lernens.

Im Rahmen ihres sozialen Dialogs auf europäischer Ebene haben die Sozialpartner sowohl auf Branchen übergreifender als auch auf Ebene der Wirtschaftsbereiche Beiträge geleistet.

Die Branchen übergreifende Beteiligung der Sozialpartner am Luxemburg-Prozess fand ihren Ausdruck im Abschluss von zwei Kollektivvereinbarungen über flexiblere Formen der Arbeitsorganisation (Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) unter Wahrung der Rechte der Arbeitskräfte.

In jüngerer Zeit haben die Branchen übergreifenden Organisationen eine gemeinsame Erklärung über die Aufnahme von Verhandlungen über die befristete Erwerbstätigkeit verabschiedet. Zudem suchen sie gemeinsam nach Wegen, um den Zugang zum lebensbegleitenden Lernen und zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten zu erleichtern. Sie werden ihre gemeinsame Auseinandersetzung mit der Telearbeit fortsetzen und arbeiten an einem gemeinsamen Beitrag zu Aufgabenstellungen, Tätigkeitsfeld und Betrieb eines Veränderungsobservatoriums.

Darüber hinaus begannen die Sozialpartner im Jahr 1999 ausgehend von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Köln einen makroökonomischen Dialog mit den für Währung und Geldpolitik zuständigen Stellen. Im selben Jahr trat auch der Ständige Beschäftigungsausschuss zu seinen ersten Sitzungen zusammen, in denen ein Konsens über den europäischen Beschäftigungspakt und das Beschäftigungspaket für den Herbst einschließlich des Entwurfs des gemeinsamen Berichts und der Leitlinien 2000, über die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten sowie über den Entwurf einer Ratsentscheidung über den Beschäftigungsausschuss angestrebt wurde.

Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene wird auch auf Ebene der Wirtschaftsbereiche geführt, und es sind neue Initiativen eingeleitet worden, die teilweise auf der europäischen Beschäftigungsstrategie beruhen: die Vereinbarung über die Arbeitszeit für das mobile Personal in der zivilen Luftfahrt, bei der es sich um die vierte auf Sektorenebene geschlossene Vereinbarung handelt; das Bekenntnis der Sozialpartner im Telekommunikationssektor zu einer Verbesserung des Zugangs zu Berufsausbildung, Zertifizierung der Ausbildung und Telearbeit; laufende Verhandlungen im Handelssektor, die in diesem Jahr abgeschlossen werden; Einleitung von Verhandlungen über die Zertifizierung von Qualifikationen in der Landwirtschaft; die vor kurzem angenommenen Regeln zur Modernisierung von Beschäftigung und Arbeitsorganisation im Gerbereisektor, der diesen Wirtschaftsbereich wettbewerbsfähiger machen soll.

4.4. Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

Die Mitgliedstaaten haben die in den NAP des letzten Jahres beschriebenen Anstrengungen fortgesetzt und die regionale Dimension ihrer beschäftigungspolitischen Maßnahmen weiterentwickelt. Einige Mitgliedstaaten sind der Ansicht, damit nicht nur europäischen oder innenpolitischen Erfordernissen zu entsprechen oder einfach eine Maßnahme zur Erhöhung der Effizienz zu setzen, sondern sehen darin auch eine Chance zur Überwindung der Mängel ihrer Verwaltungsstrukturen und ihrer herkömmlichen Methoden. So erklären Italien und das Vereinigte Königreich, die Tendenz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die Regionen, die unter anderem von der europäischen Beschäftigungsstrategie gefördert wird, leiste einen willkommenen Beitrag zur umfassenden Modernisierung der Verwaltung. Generell bewerten die Mitgliedstaaten die jüngsten Veränderungen positiv. Beispielsweise berichtet Dänemark, dass die Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik in Kombination mit einer Leitung durch Regionalräte ein hohes Maß an Konsens über die Arbeitsmarktpolitik ermöglicht und das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhöht hat. Mit Blick auf Information und Ausbildung treten einige strukturellere Ansätze zu Tage, z.B. in Finnland, wo die Regierung plant, den NAP auf der Grundlage des in der öffentlichen Verwaltung eingeführten Management-by-objectives-Ansatzes zu regionalisieren.

Die Einbindung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung der NAP ist im wesentlichen auf die regionale Ebene beschränkt. Dies gilt insbesondere für jene Mitgliedstaaten, in denen gegenwärtig Zuständigkeiten auf die Regionen übertragen werden oder in denen föderale oder quasi-föderale politische Strukturen existieren. Die lokalen Gebietskörperschaften werden mit Ausnahme sehr spezifischer Maßnahmen kaum eingebunden. In die Umsetzung werden sowohl die regionalen als auch die lokalen Gebietskörperschaften in unterschiedlichem Umfang einbezogen, der in erster Linie von der verfassungsmäßigen Aufteilung der Zuständigkeiten abhängt. In vielen Mitgliedstaaten teilen die nationalen und regionalen Regierungen die Verantwortung für die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, während die lokalen Gebietskörperschaften hauptsächlich für die sozialen Unterstützungsprogramme (im wesentlichen in Hinblick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit) zuständig sind.

Die NAP enthalten Hinweise auf einen Trend zur Regionalisierung der Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union. Die regionalen Gebietskörperschaften gewinnen an Bedeutung für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik, da finanzielle und Humanressourcen von den Zentral- auf die Regionalregierungen übertragen werden (z.B. in Italien und Spanien). Wichtiger ist jedoch, dass auch eine Anpassung der nationalen Politik an die Vielgestaltigkeit der regionalen und lokalen Gegebenheiten zu beobachten ist. In mehreren Mitgliedstaaten werden regionale Beschäftigungspläne entwickelt. In einigen Fällen sind sie Bestandteil einer umfassenden nationalen Strategie, bei der die Zentralregierungen einen Rahmen mit nationalen Zielen und Programmen festlegen und die Regionalregierungen ihre eigenen Ziele wählen und die geeigneten Instrumente auswählen. In anderen Fällen geht die Initiative von den Regionalregierungen aus, die versuchen, die nationalen Maßnahmen zu ergänzen und die Kohärenz zwischen Regionalentwicklung und Beschäftigungspolitik zu erhöhen.

Aufgrund der Verbesserung der allgemeinen Beschäftigungssituation haben sich die Mitgliedstaaten Programmen zugewandt, die den am meisten benachteiligten Gebieten zu Gute kommen, die am schwersten von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Die Folge ist, dass die Grenzen zwischen Sozial- und Beschäftigungspolitik verschwimmen. Dazu kommt, dass die nachhaltige beschäftigungspolitische und soziale Entwicklung auch Bestandteil der Kommunalpolitik ist. Obwohl diese Entwicklungen zu begrüßen sind, enthalten die NAP nur selten integrierte Beschäftigungspläne, die unter Berücksichtigung aller vier Pfeiler von den Lokalregierungen durchgeführt werden. Dennoch könnten die lokalen Gebietskörperschaften einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit der Beschäftigungspolitik leisten, indem sie Partnerschaften knüpfen, die alle Beteiligten rund um die lokalen Beschäftigungspläne versammeln und so die Kohärenz der verschiedenen auf lokaler Ebene durchgeführten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gewährleisten.

Mit Blick auf die genannten Trends müssen mehrere wichtige Fragen in Angriff genommen werden, insbesondere im Rahmen der Debatte über die Mitteilung der Kommission 'Die Beschäftigung vor Ort fördern: Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie'. Die vorrangige Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass sowohl die regionalen als auch die lokalen Gebietskörperschaften ausreichend über die europäische Beschäftigungsstrategie und die Nationalen Aktionspläne informiert sind und die Möglichkeiten zur Gestaltung lokaler Aktionspläne kennen.

4.5. Durchgehende Verwirklichung der Chancengleichheit in den NAP

Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur durchgängigen Verwirklichung der Chancengleichheit wurden in den diesjährigen NAP im Vergleich zu jenen für die Jahre 1998 und 1999 erhöht. Es sind folgende Fortschritte festzustellen:

* Die NAP 2000 enthalten mehr statistische Daten und Indikatoren zur Überwachung der Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter. Es werden Anstrengungen unternommen, um in einer Reihe relevanter Bereiche sämtlicher Schwerpunkte nach Geschlechtszugehörigkeit aufgeschlüsselte Statistiken zu entwickeln. In einer wachsenden Zahl von NAP wird die Wirkung der Maßnahmen für Frauen und Männer getrennt aufgeschlüsselt. Dies ist ein notwendiger erster Schritt zur Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte in der Evaluierung der Programme und Pläne.

* Einige Mitgliedstaaten haben spezifische Methoden zur Evaluierung der geschlechtsspezifischen Wirkung neuer politischer Initiativen eingeführt. Finnland hat ein entsprechendes Pilotprojekt ins Leben gerufen, und Irland wird gemeinsame Leitlinien zur Bewertung der geschlechtsspezifischen Wirkungen aller Maßnahmen im Aktionsplan Beschäftigung einführen.

* In einigen Mitgliedstaaten konnte die Kohärenz im Leitlinien übergreifenden Bemühen um die Verwirklichung der Chancengleichheit seit den NAP 1998 erhöht werden.

Allerdings sind weiterhin viele Mängel festzustellen, und in zahlreichen Bereichen sind Verbesserungen möglich:

* Die meisten Initiativen in Bezug auf die Pfeiler 1 bis 3 werden als geschlechtsneutral betrachtet, und es mangelt an einer systematischen geschlechtsspezifischen Wirkungsanalyse der politischen Initiativen. Zu viele Maßnahmen haben auf Frauen keine andere Wirkung als auf Männer. Das deutet darauf hin, dass der allgemeine Zugang in einem defensiven Mainstreaming besteht; das heißt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich so konzipiert sind, dass sie die Ungleichbehandlung der Geschlechter nicht verschlimmern.

* Eine Reihe von NAP enthält keine sehr spezifischen Angaben zur Höhe der für die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Verwirklichung der Chancengleichheit aufgewandten Mittel sowie zu ihrem Anteil an den für die Beschäftigungspolitik bereitgestellten Mittel.

Nur neun Mitgliedstaaten stellen Daten zur Verfügung, die Aufschluss über die Frage geben, inwieweit das in den Leitlinien festgehaltene Ziel, Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit Zugang zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen zu geben, erreicht wird. Sechs dieser neun Länder stellen Informationen bereit, die den Schluss zulassen, dass dieses Ziel erreicht wurde (Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Schweden und Deutschland). In einigen Fällen ist die Beteiligung der Frauen besonders hoch, so etwa in Dänemark, Österreich, Belgien und Finnland. Hingegen ist die Einbeziehung von Frauen in solche Maßnahmen in Ländern wie Spanien, den Niederlanden und Luxemburg gemessen am Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit gering (die Differenzen betragen zwischen 6 und 14 Prozentpunkten). Besonders gravierend ist das Problem in Anbetracht der hohen Frauenarbeitslosigkeit in Spanien.

Die meisten in Bezug auf Pfeiler 2 genannten Maßnahmen dienen dazu, Frauen zur Gründung eigener Unternehmen zu ermutigen. Zu diesem Zweck werden spezielle Beihilfen oder Kredite gewährt (Italien, Niederlande, Spanien, Griechenland, Frankreich und Finnland), oder es werden andere Methoden angewandt, um den Unternehmergeist von Frauen zu fördern (Dänemark, Belgien, Irland, Österreich, Luxemburg und Schweden). Griechenland fördert die selbständige Erwerbstätigkeit und das Unternehmertum von Frauen insbesondere in ländlichen und Gebirgsregionen und auf den Inseln.

Die durchgängige Verwirklichung der Chancengleichheit im Rahmen des Schwerpunkts Chancengleichheit (Pfeiler 3) konzentriert sich im wesentlichen auf die Erhöhung der Flexibilität im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Frankreich geht davon aus, dass die gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit die Vereinbarkeit erleichtern wird, und Italien rechnet damit, dass neue, flexiblere Arbeitsverträge neben einer vorteilhaften Wirkung auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch das Beschäftigungswachstum bei Frauen erhöhen werden. In Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Frauen insbesondere vom Altersteilzeitgesetz profitieren werden. Einige Mitgliedstaaten weisen spezifisch auf die Einbindung der Sozialpartner in geschlechtsspezifische Initiativen in Bezug auf Pfeiler 3 hin (Dänemark, Vereinigtes Königreich und Irland).

Der auffälligste Mangel bei der durchgängigen Verwirklichung der Chancengleichheit im Bereich der ersten drei Säulen betrifft die Leitlinien 4 (Überprüfung und Neuausrichtung der Steuer- und Sozialleistungssysteme) und 14 (Senkung der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten insbesondere bei gering qualifizierter und niedrig bezahlter Arbeit). Allerdings haben einige Mitgliedstaaten ihre Steuer- und Sozialleistungssysteme angepasst oder schicken sich dazu an, das Kinderbetreuungsangebot zu verbessern (Vereinigtes Königreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Deutschland und Irland). Italien hat zudem Pläne zur Beurteilung der Auswirkungen der Steuer- und Sozialleistungssysteme auf die Erwerbstätigkeit von Frauen angekündigt, und Irland erwartet, dass sich die Individualisierung der allgemeinen Besteuerung positiv auf die Beschäftigungslage der Frauen auswirken wird.

Vorbildliche Verfahren

Frankreich: Fortschritte bei der durchgängigen Verwirklichung der Chancengleichheit

Die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und die Bedeutung, die ihrer durchgängigen Verwirklichung beigemessen wird, haben sich in Frankreich grundlegend geändert: Es wurde eine neue Strategie beschlossen, die insbesondere seit Jahresende 1999 an Dynamik gewonnen hat und in den Vorhaben für 2000-2001 einen zentralen Platz einnimmt. In den NAP für 1999 und 2000 wird den Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit und insbesondere jenen zu ihrer durchgängigen Verwirklichung größere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies gilt sowohl für den methodischen Zugang als auch für die Umsetzung der praktischen Maßnahmen. Es wurde ein neuer interministerieller Ausschuss geschaffen, der für Frauenrechte und für die Gleichstellung zuständig ist und die Koordinierung zwischen sämtlichen relevanten Ministerien verbessern soll. Es wurden zwei wesentliche Maßnahmen in den NAP aufgenommen und im Jahr 2000 umgesetzt: die erste zielt auf die systematische Einführung von geschlechtsspezifischen Indikatoren in Bezug auf sämtliche Leitlinien. Ein Rundschreiben vom 8. März 2000, das den Titel "Anpassung der statistischen Dienste der Regierung zur Verbesserung unseres Verständnisses der gegenwärtigen Situation von Männern und Frauen" trägt und sich mit den statistischen Werkzeugen befasst, sollte dieses Vorhaben erleichtern.

Die zweite Maßnahme dient der Entwicklung quantitativer und qualitativer Ziele für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen beim Zugang zu allen Dienstleistungen und Positionen (Ausbildung, Wiedereingliederungsprogramme, Zugang zu Führungspositionen usw.). Es kann festgestellt werden, dass Frankreich seine Strategie ändert und in einigen Bereichen einen proaktiven Ansatz gewählt hat.

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5. Halbzeitbewertung des Luxemburg-Prozesses

Die Veröffentlichung des vorliegenden Gemeinsamen Beschäftigungsberichts fällt mit der Halbzeit der Umsetzung des gegenwärtigen Fünf-Jahres-Zyklus der Beschäftigungsstrategie zusammen, die im November 1997 vom Europäischen Rat in Luxemburg beschlossen wurde.

Aus diesem Grund forderte der Europäische Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf seiner Sondertagung in Lissabon am 23. und 24. März 2000 auf, eine Halbzeitbewertung der Strategie vorzunehmen. Diese sollte "dem Prozess dadurch einen neuen Impuls geben, dass die Leitlinien weiter ausgestaltet und ihnen konkretere Zielen gegeben werden, indem engere Verknüpfungen mit anderen einschlägigen Politikbereichen geschaffen und effizientere Verfahren für die Einbeziehung der verschiedenen Akteure festgelegt werden".

Die vorliegende Einführung enthält die wesentlichen Bestandteile einer solchen Halbzeitbewertung.

Positive Gesamtbewertung trotz einiger politischer Risiken

Der Beschäftigungstitel des Amsterdamer Vertrags und der folgende Luxemburg-Prozess haben neue Rahmenbedingungen für eine koordinierte Antwort auf die Beschäftigungsprobleme in Europa geschaffen. Dies wiederum hat zu wesentlichen Veränderungen der Politik auf europäischer Ebene sowie in den einzelnen Mitgliedstaaten geführt: Die Strukturreformen der Arbeitsmärkte wurden beschleunigt und gezielt vorangetrieben, und die Qualität der Beschäftigungspolitik wurde erhöht. Dieses positive Ergebnis wird auch durch die Schlussfolgerungen der Sondertagung in Lissabon bestätigt, in denen der Beitrag des Luxemburg-Prozesses zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gewürdigt und die "offene Koordinierungsmethode" - der zentrale Bestandteil des Luxemburg-Prozesses - auf eine Reihe weiterer relevanter Politikbereiche erweitert wird [27], um eine Grundlage für eine EU-weite Politik zu schaffen.

[27] Informationsgesellschaft; Forschung und Innovation; Wirtschaftsumfeld; Binnenmarkt; Finanzmärkte; makroökonomische Politik; allgemeine und berufliche Bildung; Beschäftigung; Sozialschutz; soziale Integration.

Im einzelnen:

* Der Luxemburg-Prozess hat einen gemeinsamen Rahmen für die Strukturreformen geschaffen, der auf den vier Pfeilern Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit ruht. Dieser Rahmen ermöglicht es, in breit gestreuten Politikbereichen, zu denen unter anderem die Steuer- und Sozialleistungssysteme, Bildung, Unternehmenspolitik usw. zählen, dank gleichzeitiger und einander unterstützender Maßnahmen Synergien zu erzielen.

* Dies wiederum hat die Transparenz und Koordination der Politik erhöht und die verstärkte Einbindung zahlreicher Akteure auf europäischer und nationaler Ebene in die europäische Beschäftigungsstrategie ermöglicht. Wichtige Regierungsstellen und in einigen Fällen regionale Gebietskörperschaften wurden in die Vorbereitung und Umsetzung der Nationalen Aktionspläne einbezogen. Auf europäischer Ebene wurden neben der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament auch zahlreiche andere Körperschaften und Gruppen in die Weiterentwicklung der Strategie einbezogen.

* Die Sozialpartner werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in unterschiedlichem Umfang eingebunden und/oder zu Rate gezogen.

* Die Verbesserung der Beschäftigungsleistung zeigt, dass ein sich selbst verstärkender positiver Kreislauf entsteht, in dem eine auf Stabilität zielende makroökonomische Politik einerseits und laufende Strukturreformen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten andrerseits die Arbeitslosigkeit verringern, die soziale Ausgrenzung eindämmen und mehr Arbeitsplätze schaffen.

* Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass für die einzelnen Bestandteile des umfassenden Policy-Mix unterschiedliche Zeithorizonte angesetzt werden müssen. Die Zinsen können über Nacht geändert werden, doch um den Lohn der Investitionen in die Humanressourcen oder der institutionellen Reformen auf den Arbeitsmärkten ernten zu können, bedarf es beharrlicher Anstrengungen, da derartige Eingriffe erst im Lauf der Zeit sichtbare Ergebnisse zeitigen. Das günstigere makroökonomische Klima sollte die Mitgliedstaaten ermutigen, die Reform ihrer Arbeitsmärkte noch entschlossener voranzutreiben.

* Was die Durchführung gezielter Maßnahmen anbelangt, sind erste Ergebnisse erkennbar. Die auffälligsten betreffen den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit, wo entsprechend den Vorgaben der beschäftigungspolitischen Leitlinien eine Hinwendung zu aktiveren und präventiven Maßnahmen festzustellen ist. Dies ist im wesentlichen den Empfehlungen des Rates und den gemeinsamen quantitativen Zielen zu verdanken, die dazu beigetragen haben, Vergleiche zwischen den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ermöglichen und diesen Maßnahmen Richtung zu geben. Die Entwicklung gemeinsamer und vergleichbarer Indikatoren oder die Festlegung nationaler Ziele sollte vorangetrieben werden, um die Strategie auch in Zukunft erfolgreich verfolgen zu können.

Trotz ermutigender Fortschritte sollten auch eine Reihe politischer Risikofaktoren in Angriff genommen werden:

* Die Vorgaben in Bezug auf die vier Pfeiler werden weiterhin uneinheitlich umgesetzt. Die größten Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit erzielt. Dazu trägt neben dem Vorhandensein quantifizierter Ziele die Tatsache bei, dass die präventiven und aktiven Maßnahmen in Bezug auf diesen Schwerpunkt im wesentlichen in die Zuständigkeit der Arbeitsministerien fallen, die bereits über Strukturen für die Umsetzung (wie beispielsweise die öffentlichen Arbeitsverwaltungen) verfügen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, der Luxemburg-Prozess werde lediglich von den Arbeitsministerien vorangetrieben, obwohl es sich um eine integrierte Strategie handelt, in die die gesamte Regierung eingebunden werden muss. Es muss mehr getan werden, um die Anreizstrukturen in den Steuer- und Sozialleistungssystemen zu verbessern und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an die Bedürfnisse des Einzelnen anzupassen. Die zuständigen Ministerien müssen enger in die Auseinandersetzung mit Themenbereichen wie Unternehmergeist, Sozialschutz, Steuersystem und allgemeine und berufliche Bildung eingebunden werden. Eine ausgewogene Umsetzung aller Pfeiler erfordert ein Bekenntnis der gesamten Regierung zu einer umfassenden und koordinierten Politik für Wachstum und Beschäftigung.

* Insbesondere die Umsetzung der in Bezug auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit gesteckten Ziele in praktische Maßnahmen kommt nur schleppend voran. Ein Großteil der entsprechenden Maßnahmen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sozialpartner, denen bei der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen große Verantwortung zukommt und deren Beteiligung erforderlich ist, um die Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten setzen die Sozialpartnerschaft in unterschiedlichem Umfang um, und aus vielen NAP geht auf Grund unzureichender Berichterstattung nicht hervor, welche Aktivitäten und Initiativen tatsächlich stattfinden. Nichtsdestotrotz sind die Sozialpartner zweifellos in der Pflicht, sich bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen und Initiativen zur Anpassung des Arbeitsmarktes um erheblich mehr Aktivität und Transparenz zu bemühen.

* Es ist nicht immer leicht, den Luxemburg-Prozess mit dem Budgetprozess in Einklang zu bringen, denn die ins Auge gefassten Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen müssen in eine (nach Möglichkeit für mehrere Jahre ausgelegte) Zuteilung von Haushaltsmitteln übersetzt werden. Eine solche Vorgehensweise wird gegenwärtig im Rahmen der Gestaltung des Strukturfonds-Programms für die Jahre 2000-2006 gewählt, doch es bedarf nachfassender operationeller Maßnahmen in allen europäischen Strukturfonds, um die Gemeinschaftlichen Förderkonzepte in Aktivitäten zu übersetzen, die der Umsetzung der Prioritäten der europäischen Beschäftigungsstrategie dienen.

* Obwohl es einige Hinweise darauf gibt, dass über die nationale Umsetzung der Beschäftigungsstrategie eine angeregte parlamentarische und öffentliche Debatte geführt wird, ist der Luxemburg-Prozess noch nicht ausreichend im öffentlichen Bewusstsein verankert. Konkrete Maßnahmen der Regierungen und direktere Beiträge der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die schließlich durch gemeinsam mit der Kommission beschlossene Initiativen unterstützt werden sollten, würden dazu beitragen, das Bewusstsein der Bürger für die Bedeutung der Strategie zur Bewältigung konkreter Beschäftigungsprobleme zu wecken.

Die Schlussfolgerungen des Rates von Lissabon und die weitere Entwicklung der beschäftigungspolitischen Leitlinien

Die Ergebnisse der in diesem Bericht vorgelegten Analyse zeigen, dass sich das Wirtschaftsklima ändert, wodurch sich die Beschäftigungsaussichten in Europa wesentlich verbessern. Es besteht ein gewisser Zusammenhang zwischen dieser Verbesserung und der Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft, in der die Fähigkeit, Innovationen herbeizuführen und das Potential der Informationsgesellschaft zu nutzen, Schlüsselvoraussetzungen für den Erfolg sind. Allerdings sind die Bedingungen für einen erfolgreichen Übergang zur Wissensgesellschaft in der Europäischen Union noch keineswegs gegeben, und ein Großteil des potentiellen Nutzens wird den Mitgliedstaaten möglicherweise vorenthalten bleiben, wenn es ihnen nicht gelingt, die Wirtschafts- und Strukturreformen zu beschleunigen.

Es müssen noch eine Reihe von Strukturproblemen auf den Arbeitsmärkten beseitigt werden,. Einige dieser Probleme bestehen seit langer Zeit, so etwa die hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen, die mangelnde Chancengleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt oder die beträchtlichen regionalen Unterschiede in der Beschäftigungsleistung. Andere Probleme rücken mit dem Übergang zur Wissensgesellschaft in den Vordergrund. Dazu zählen die geringe Beteiligung am lebensbegleitenden Lernen, die Wachstumsverzögerungen auf Grund von Arbeitskräftemangel und Qualifikationslücken oder die Schwierigkeiten bei der aktiven Beteiligung älterer Menschen auf Grund rasch veraltender Qualifikationen. Tragfähige Lösungen für diese Probleme sind eine Vorbedingung für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für die Entwicklung einer dynamischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.

Während weiterhin größere Anstrengungen zur Senkung der immer noch hohen Arbeitslosenzahlen gefordert werden, hat der Rat auf seiner Sondertagung in Lissabon die Vollbeschäftigung zum wichtigsten langfristigen Ziel für die neue europäische Wirtschaftspolitik erklärt. Nach Lissabon sollte das Ziel der europäischen Beschäftigungsstrategie darin bestehen, die durchschnittliche Beschäftigungsquote [28] in der EU von heute 61% bis zum Jahr 2010 nach Möglichkeit auf etwa 70% und die Erwerbsbeteiligung bei den Frauen von heute 51% auf über 60% im Jahr 2010 zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich nationale Ziele zu setzen, die diesem gemeinsamen Ziel entsprechen.

[28] id. 5-6 und 30.

Die Schlussfolgerungen des Lissabonner Gipfels legen dar, wie die beschäftigungspolitischen Leitlinien angepasst werden können, um sie in den Dienst einer umfassenden Strategie für Beschäftigung, Wirtschaftsreformen und sozialen Zusammenhalt zur Förderung der Wissensgesellschaft zu stellen.

* Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Verringerung der Qualifikationslücken

Die Schlussfolgerungen von Lissabon lenken die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und die Qualifikationslücken zu verringern. Dies soll erreicht werden, indem für die Arbeitsverwaltungen eine europaweite Datenbank über Arbeitsplätze und Lernangebote eingerichtet und für Arbeitslose spezielle Programme zur Verbesserung ihrer Qualifikation geschaffen werden.

* Soziale Integration

Ausgehend von den Schlussfolgerungen von Lissabon sollte die soziale Integration durchgängig in den beschäftigungspolitischen Maßnahmen, in der allgemeinen und beruflichen Bildung und in anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden.

* Höhere Priorität für das lebensbegleitende Lernen

In den Schlussfolgerungen von Lissabon wird angeregt, dem lebensbegleitenden Lernen höhere Priorität einzuräumen. Unter anderem sollen Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern und eine engere Verknüpfung von lebensbegleitendem Lernen und Anpassungsfähigkeit (flexible Arbeitszeiten usw.) angestrebt werden.

* Erhöhung der Investitionen in die Humanressourcen

In den Schlussfolgerungen von Lissabon werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Pro-Kopf-Investitionen in die Humanressourcen deutlich zu erhöhen.

* Bildungssystem

Die Schlussfolgerungen von Lissabon fordern, dass diese Systeme an den Beschäftigungsbedarf angepasst werden, mit einem neuen Konzept, das sich auf lokale Lernzentren, die Förderung neuer Grundfertigkeiten und verstärkte Nutzung von Qualifikationen stützt.

In den Schlussfolgerungen von Lissabon wird angeregt, die Zahl der 18- bis 24-jährigen, die lediglich über eine Grundbildung verfügen und keine weiterführende allgemeine oder berufliche Bildung erhalten, bis 2010 zu halbieren. Darüber hinaus sollte den Schulen in der Europäischen Union bis Ende 2001 Zugang zum Internet und zu Multimedia-Ressourcen gegeben werden, und das Lehrpersonal sollte bis Ende 2001 eine IKT-Ausbildung erhalten.

* Erhöhung der Beschäftigung im Dienstleistungssektor

In den Schlussfolgerungen von Lissabon wird gefordert, die Beschäftigung in den Dienstleistungen zu erhöhen. Dies schließt die persönlichen Dienstleistungen ein, in denen ein beträchtlicher Arbeitskräftemangel besteht; private oder öffentliche Initiativen oder Initiativen des dritten Sektors können mit geeigneten Lösungen für die am stärksten benachteiligten Kategorien einbezogen werden.

* Verwirklichung der Chancengleichheit

Gemäß den Schlussfolgerungen der Sondertagung in Lissabon sollten sämtliche Aspekte der Chancengleichheit in Angriff genommen werden, wozu insbesondere ein neuer Maßstab für eine verbesserte Kinderbetreuung festzulegen ist.

Es bedarf weiterer Verbesserungen, um die Wirksamkeit des Prozesses zu erhöhen

Im Rahmen der Zwischenprüfung wurde auch festgestellt, wo Möglichkeiten zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit des Prozesses auf Grundlage der bisher gesammelten operationellen Erfahrung bestehen, welche institutionellen Anpassungen seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam erforderlich geworden sind und welche zusätzlichen Mittel eingesetzt werden können, um die verschiedenen Akteure, insbesondere die Sozialpartner gemäß den Empfehlungen in den Schlussfolgerungen von Lissabon und Feira, in den Prozess einzubinden.

* Straffung und Vereinfachung des Berichtssystems

Im Jahr 2000 sind die Berichte über die Umsetzung der Nationalen Aktionspläne (NAP) Beschränkungen des Umfangs unterworfen und konzentrieren sich auf die innovativen Schlüsselmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Pfeiler, auf die Reaktionen auf die Empfehlungen sowie auf die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen. Diese Vereinfachung sollte es der Kommission und dem Rat ermöglichen, in Zukunft zielgerichtete Berichte auszuarbeiten und gleichzeitig den Arbeitsaufwand der Mitgliedstaaten für die Erstellung der Berichte schrittweise zu verringern.

* Beschleunigung der Annahme des "Beschäftigungspakets"

Dank der Vereinfachung des Berichtssystems ermöglicht ein weiterentwickelter Plan für die Ausarbeitung der Entwürfe des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts ab 2000 eingehende Beratungen mit den Mitgliedstaaten, bevor der Bericht von der Kommission angenommen wird.

Die Kommission beabsichtigt, ab dem Jahr 2000 gemeinsam mit einem Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts und einem Entwurf der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten einen Entwurf des Ratsbeschlusses über die beschäftigungspolitischen Leitlinien anzunehmen. Die erforderlichen formalen [29] und informellen Konsultationen werden im Herbst stattfinden, damit die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Empfehlungen des Rates unmittelbar nach dem Europäischen Rat im Dezember endgültig angenommen werden können.

[29] Gemäß Art. 128 2 ist seit 1999 eine Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen erforderlich.

* Einbindung anderer Akteure und Förderung der Rolle der Sozialpartner

- Gemäß den Schlussfolgerungen von Lissabon ist kein neuer Prozess erforderlich, sofern die bestehenden Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Luxemburg-, der Cardiff- und der Köln-Prozess vereinfacht und besser koordiniert werden, insbesondere indem die anderen Ministerräte zur Ausarbeitung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik durch den Rat "Wirtschaft und Finanzen" beitragen. Ferner sollten sich die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zunehmend auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Strukturpolitik und auf Reformen konzentrieren, die das wirtschaftliche Wachstumspotential, Beschäftigung und soziale Kohäsion sowie den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft fördern. Die Themen im einzelnen sollten im Rahmen des Cardiff- und des Luxemburg-Prozesses behandelt werden sollten. [30] Insbesondere der Rat "Bildung" wurde aufgefordert, zum Luxemburg-Prozess und zum Cardiff-Prozess beizutragen [31]. Hierzu soll dem Europäischen Rat im Frühjahr 2001 ein Bericht vorgelegt werden, außerdem sind Beiträge zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgesehen.

[30] Schlussfolgerungen des Lissabonner Gipfels 35

[31] Schlussfolgerungen des Lissabonner Gipfels 27.

- In Anbetracht der Tatsache, dass eine Reihe von Leitlinien unter anderem oder ausschließlich von den Sozialpartnern durchzuführen sind, sollten diese in Zukunft eingeladen werden, direkte Beiträge zu den NAP-Umsetzungsberichten zu leisten und über ihre Rolle bei der Umsetzung der Beschäftigungsstrategie Bericht zu erstatten. Zu diesem Zweck könnten die Sozialpartner einen gemeinsamen Ansatz wählen und sich gemeinsame Ziele setzen, was sie in die Lage versetzen würde, im Kontext der beschäftigungspolitischen Leitlinien einen eigenständigen Prozess zu entwickeln, der Benchmarking-Vergleiche ihrer Beiträge zu allen relevanten Schwerpunkten und insbesondere zum Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit auf verschiedenen Ebenen beinhalten würde.

* Verbesserte Überwachung und Prüfung bewährter Verfahren

Die Entwicklung von Indikatoren sollte fortgesetzt werden, um ein möglichst umfassendes Arsenal von Indikatoren verfügbar zu machen, die eine Evaluierung der Fortschritte und internationale Vergleiche ermöglichen; die bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten sollten Peer-Reviews unterzogen und besser verbreitet werden.

* Gestaltung der Bewertung der Wirkungen der europäischen Beschäftigungsstrategie

Um die Debatte über die Prüfung der Strategie im Jahr 2002 durch präzise Daten über ihre Wirkung auf die Arbeitsplatzschaffung und die Gesamtfortschritte bei den Strukturreformen der Arbeitsmärkte zu bereichern, sollte ein geeigneter methodologischer Rahmen für die Evaluierung entwickelt werden. Dieser Rahmen sollte die Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Bewertung der Maßnahmen sowie makroökonomische Modelle und spezifische statistische Studien beinhalten, die in der gesamten EU einzuleiten sind.

GEMEINSAMER BESCHÄFTIGUNGSBERICHT 2000 - TEIL II

DIE MITGLIEDSTAATEN

BELGIEN

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung Ungeachtet der Fortschritte auf dem belgischen Arbeitsmarkt konnten zahlreiche, seit langem bestehende Herausforderungen nur zum Teil gelöst werden. Hierzu gehören der hohe Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit, die geringe Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben, die ausgeprägte Geschlechterkluft in der Beschäftigung, deutliche regionale Unterschiede und das unzureichend genutzte Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Dienstleistungsbranche.

Policy-Mix Auf diese Herausforderungen antwortet Belgien mit einem Maßnahmenkatalog, der zum einen auf ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt aber auch auf eine Umverteilung der Arbeit abzielt. Im wesentlichen basieren die Maßnahmen auf einer moderate Lohnpolitik, Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge und dem Prinzip des "aktiven Wohlfahrtsstaats". Wenig zufriedenstellend sind bisher jedoch die Auswirkungen präventiver Maßnahmen. So ist der belgische Arbeitsmarkt weiterhin durch einen hohen monatlichen Zustrom Jugendlicher und Erwachsener in die Langzeitarbeitslosigkeit gekennzeichnet.

Reaktionen auf Empfehlungen des Rates für 1999 Belgien hat folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit ergriffen: Durch eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge für Mindestlohnempfänger wurde der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöht. Mit Blick auf die Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben wurde das Mindestalter für den Vorruhestand zwar nicht erhöht, es wurden jedoch Maßnahmen ergriffen, um die weitere Teilnahme am Erwerbsleben attraktiver zu machen. Zu wenig Aufmerksamkeit wird hingegen restriktiven Maßnahmen gewidmet, mit denen ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vermieden wird. Der gut entwickelte Dienstleistungssektor kann zweifellos als Motor des Beschäftigungszuwachses in Belgien angesehen werden. Um die Schaffung von Arbeitsplätzen auch im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft zu fördern, wurde daher die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber beschlossen. Wie die verschiedenen Kooperationsvereinbarungen zeigen, konnten Koordinierung und Kohärenz der von den verschiedenen Behörden ergriffenen Maßnahmen verbessert werden. Die hohe Vielfalt der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat sich jedoch negativ auf ihre Effektivität ausgewirkt und zudem deren Bewertung durch die Akteure erschwert. Ungeachtet der zahlreichen zu berücksichtigenden Aspekte ist eine stärkere Vereinfachung und Homogenität bei gleichzeitiger Verringerung der vorhandenen Instrumente dringend erforderlich.

Herausforderungen für die Zukunft Bei der Reduzierung des Zustroms in die Langzeitarbeitslosigkeit konnten bisher nur mäßige Erfolge erzielt werden. Intensiviert wurde zwar der vorbeugende Ansatz für Jugendliche, die Maßnahmen für Erwachsene in diesem Bereich müssen jedoch dringend verstärkt werden.

Weiter gehören die Sozialabgaben auf Arbeit zu den höchsten in der EU. Bisher konnte trotz der Bemühungen zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für bestimmte Lohngruppen noch kein rückläufiger Trend verzeichnet werden.

Die Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen auf Grund des unausgewogenen Verhältnisses von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt werden in Teilen Belgiens immer offensichtlicher. Sollen die Bedingungen am belgischen Arbeitsmarkt verbessert und Engpässe vermieden werden, so muss insbesondere die Mobilität der Erwerbstätigen erhöht, aber auch ihre Qualifikationen mit Hilfe einer umfassenden Strategie zum lebenslangen Lernen verbessert werden. Vor allem im Informations- und Kommunikationsbereich sind umfangreiche Ausbildungsmaßnahmen dringend erforderlich.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Im Jahr 1999 hat sich das reale BIP-Wachstum auf 2,3% verlangsamt. Für 2000 wird jedoch wieder mit einer Beschleunigung gerechnet (3,6%). Auf Grund des höheren BIP-Wachstums, der höheren Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums seit 1996 und der zunehmenden Verlagerung von einkommenssichernden auf aktive arbeitsmarktpolitische Instrumente hat sich die Lage am Arbeitsmarkt stetig verbessert.

1999 verlangsamte sich der Beschäftigungszuwachs allerdings auf 1,1% und liegt damit unterhalb des EU-Durchschnitts. Von 56,3% im Jahr 1996 stieg die Erwerbstätigenquote im Jahr 1999 auf 59,2% an. Gleichwohl ist sie 3% niedriger als der Gemeinschaftsdurchschnitt, wobei die Quote in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt diesen allerdings um 1,5% übertrifft. Im gleichen Zeitraum konnte die Erwerbsbeteiligung von Frauen um fast 5% erhöht werden. Weiter rückläufig ist der geschlechtsspezifische Unterschied in der Beschäftigung, der mittlerweile unterhalb des EU-Durchschnitts liegt. Aufgeschlüsselt nach Altersgruppen ist die Erwerbstätigenquote insbesondere in der unteren und oberen Alterklasse gering. Sie liegt hier jeweils um 12% unter dem Durchschnitt der Gemeinschaft. Für Arbeitnehmer über 55 Jahre liegt die Erwerbstätigenquote mit 24,7% am unteren Ende in der EU.

Die Arbeitslosenquote ging 1999 auf 9,1% zurück und ist damit unter dem EU-Durchschnitt angekommen. Einen Anstieg gab es 1999 bei der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote für junge Frauen verringerte sich jedoch auf 7,8% und bleibt damit unter dem EU-Durchschnitt. Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit von Frauen geringer als der EU-Durchschnitt, und auch der Abstand zur Arbeitslosigkeit von Männern reduziert sich derzeit. Ein besonders drängendes Problem bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit. Sie ist zwischen 1998 und 1999 zwar um 0,6% gesunken, ihr Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit (56%) gehört jedoch zum höchsten in der EU.

Mit Blick auf die Leistungsfähigkeit des belgischen Arbeitsmarktes gibt es erhebliche regionale Unterschiede (zum Teil auch mit lokalen Abweichungen). Insbesondere in Wallonien und Brüssel ist die Arbeitslosigkeit hoch, während in Teilen Flanderns Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Eckpfeiler der belgischen Beschäftigungspolitik ist die Reduzierung der Lohnkosten durch eine moderate Lohnpolitik und Rückführung der Sozialversicherungsbeiträge (beide sollen sich dem Niveau in den drei Nachbarländern annähern). Hierüber soll die Produktivitätslücke geschlossen und die Nachfrage nach Arbeitskräften erhöht werden.

Das zweite wichtige Element ist die Umverteilung der Arbeit. Da befürchtet wurde, dass eine allgemeine Reduzierung der Arbeitszeit den Stundenlohn nach oben treibt, wurden auf Branchen- und Unternehmensebene flexible Maßnahmen eingeführt. So können sich die Sozialpartner auf Arbeitszeitreduzierungen verständigen und erhalten zudem Steuervergünstigungen, wenn sie zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Kürzlich hat das belgische Arbeitsministerium einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Neuregelung der Arbeitszeit vorgelegt.

Der dritte Eckpfeiler der belgischen Beschäftigungspolitik läuft unter der Bezeichnung "aktiver Wohlfahrtsstaat" und sieht u. a. eine stärkere Fokussierung auf aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung Jugendlicher vor. Zudem wurden spezielle Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt konzipiert. Ziel dieser Initiativen ist die Ausweitung des Arbeitskräfteangebots.

Die Herausforderung dieser Beschäftigungsstrategie besteht für die zuständigen Stellen darin, ein Gleichgewicht zwischen der Nachfrage nach Arbeitskräften (durch Reduzierung der Lohnkosten) und dem entsprechenden Arbeitskräfteangebot (mit Hilfe aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen) zu erreichen. Ein unausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt wird schließlich die Probleme bei der Besetzung offener Stellen weiter verschärfen, die sich bereits heute in einigen Branchen abzeichnen.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Einschätzung

Im NAP 2000 kommen die qualitativen Fortschritte der belgischen NAP seit 1998 klar zum Ausdruck. Zudem ermöglicht er einen guten Überblick darüber, wie die verschiedenen zuständigen Stellen in Belgien den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie definieren. Die Bemühungen für einen kohärenteren NAP wurden intensiviert, die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist jedoch nach wie vor zu hoch.

Ungeachtet des vor kurzem vorgelegten Maßnahmenkatalogs wurde der vorbeugende Ansatz noch nicht vollständig übernommen. So konzentriert sich die belgische Arbeitsmarktpolitik auch weiterhin vorrangig auf Maßnahmen zur Reduzierung statt Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit. Daher liegt die Quote für die Nichteinhaltung der ersten beiden Leitlinien bei über 50%. Angesichts des hohen Zustroms Jugendlicher (41%) und Erwachsener (35%) in die Langzeitarbeitslosigkeit ist eine Intensivierung der Bemühungen dringend geboten.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beim Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit setzt Belgien seine Bemühungen zur Stärkung des vorbeugenden Ansatzes insbesondere für Jugendliche fort. Für Leitlinie 1 konnte die Quote für die Nichteinhaltung von 57,6% im Jahr 1998 auf 50,4% im Jahr 1999 reduziert werden. Dies stellt zwar eine Verbesserung dar, Belgien hat aber noch einen weiten Weg vor sich, bis allen arbeitslosen Jugendlichen vor Ablauf von 6 Monaten Arbeitslosigkeit ein neuer Start angeboten wird. Mit Blick auf Leitlinie 2 ist der Indikator für 1999 sogar noch niedriger als für das Jahr 1998. Damit liegt die Quote für die Nichteinhaltung weiter bei 54,3%.

1999 nahmen 80,8% der Arbeitssuchenden an aktiven Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit teil (Leitlinie 3). Das sind 16% mehr als 1998. Insgesamt 12% der von aktiven Maßnahmen Begünstigten nahmen an Ausbildungsmaßnahmen teil.

Mit Blick auf den Schwerpunkt Unternehmergeist haben die zuständigen Stellen auf Bundes- und Regionalebene Maßnahmen zur Reduzierung der Verwaltungslast von Unternehmen, zur leichteren Gründung und Ausweitung von Unternehmen sowie zur Ausbildung und Begleitung von Jungunternehmern auf den Weg gebracht. Diese Initiativen richten sich in erster Linie an KMU. Ermutigend ist die Zahl der im gemeinnützigen Sektor geschaffenen Arbeitsplätze. Seit 1. April 1999 und zunächst auf einen Zeitraum von sechs Jahren begrenzt ist die weitere Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge geplant. Vorgesehen ist zum einen ein Pauschalbetrag für jeden Arbeitnehmer und zum anderen eine nochmalige Reduzierung für Niedriglohnempfänger. Als Ziel wurde die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge auf den Durchschnitt der drei großen Nachbarländer innerhalb von 6 Jahren genannt.

Zum Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit wurden zahlreiche Initiativen in die Wege geleitet, die vor allem auf die Neuorganisation der Arbeitszeit abzielen. Unternehmen, die auf die Vier-Tage-Woche umgestellt haben, kommen in den Genuss niedrigerer Sozialversicherungsbeiträge für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter. Indikatoren, mit denen die Auswirkungen dieser Initiativen bewertet werden, stehen jedoch nicht zur Verfügung. Die Bemühungen für eine bessere Ausbildung wurden verstärkt. Zudem wurden Maßnahmen zur Unterbrechung der Berufstätigkeit, im Bereich Teilzeit für ältere Menschen und für eingeschobene Ausbildungskurse in Angriff genommen. Verabschiedet wurde ein Gesetz, mit dem Arbeitnehmer am Unternehmensgewinn beteiligt werden können. Im Bereich Weiterbildung haben sich die Sozialpartner zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel verpflichtet, um innerhalb von 6 Jahren den Durchschnitt der drei großen Nachbarländer zu erreichen. Daher sollen die Mittel noch vor Ende 2000 von 1,2% auf 1,4% der gesamten Lohnausgaben angehoben werden und bis 2004 ein Niveau von 1,9% erreichen.

Ganz oben auf der Tagesordnung der Regierung stehen Mainstreaming-Initiativen zum Schwerpunkt Chancengleichheit. Konkretere Maßnahmen stehen jedoch noch aus. Die berufsübergreifende Vereinbarung 1999-2000 verpflichtet die Partner zur Überprüfung ihrer Klassifizierungssysteme. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen sowie Aktionen im Bereich Chancengleichheit von Männern und Frauen sollen im Ausbildungsbereich fortgesetzt werden.

Von besonderer Bedeutung war der Beitrag der Sozialpartner zur Umsetzung des NAP 1999. Die berufsübergreifende Vereinbarung 1999-2000 bildet das Rückgrat zahlreicher Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich die Sozialpartner im Rahmen des NAP 1999 verpflichtet haben. An der Ausarbeitung des NAP 2000 waren die Sozialpartner aktiv beteiligt.

In der Programmphase 2000-2006 sollen die Mittel aus dem ESF zur Umsetzung der NAP-Strategie vor allem für vorbeugende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt werden, die an den Bedürfnissen der einzelnen Regionen ausgerichtet sind.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der belgischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

1) Stärkung des vorbeugenden Ansatzes, indem einzelfallbezogene frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden, um den Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit zu stoppen. So sollte sich Belgien insbesondere bemühen, die Ziele aus den Leitlinien 1 und 2 umzusetzen und jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit anzubieten.

2) Überprüfung des Steuer- und Leistungssystem auf Hindernisse, die einer Beteiligung insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern am Erwerbsleben im Wege stehen. So sollte Belgien vor allem die bestehenden Maßnahmen für eine Frühpensionierung auf den Prüfstand stellen und Initiativen ergreifen, mit denen der vorzeitige Rückzug von Arbeitnehmern aus dem Erwerbsleben erschwert und ihre weitere Teilnahme gefördert wird.

3) Entwicklung und Umsetzung kohärenter Strategien unter Berücksichtigung gesetzgeberischer, steuerlicher und arbeitsmarktpolitischer Instrumente, um das Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors besser auszuschöpfen.

4) Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen an der Umsetzung des nationalen Beschäftigungsaktionsplanes beteiligten Stellen.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die wichtigste Neuerung im NAP 2000 zur Stärkung des Präventionsansatzes ist das Programm "Berufsstart für Jugendliche" (convention de premier emploi jeunes). Dieses Programm sieht vor, dass öffentlicher und privater Sektor ab 1. April 2000 ihre Mitarbeiterzahlen über die Einstellung kurzzeitarbeitsloser Jugendlicher erhöhen müssen. So müssen Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Schule von den Unternehmen Arbeitsplätze in Höhe von 3% ihrer Arbeitskräfte bereitgestellt werden. Zusätzlich profitieren diese Unternehmen von niedrigeren Sozialabgaben, falls die eingestellten Mitarbeiter gering qualifiziert sind. Die Wirkung dieser neuen Maßnahme soll in enger Zusammenarbeit mit den Regionen verstärkt werden, indem Jugendlichen bereits nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit Eingliederungsmöglichkeiten angeboten werden. Insgesamt sollen hierüber 45 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der NAP 2000 enthält kaum inhaltlich neue Maßnahmen mit Blick auf Leitlinie 2. So zielen die im NAP genannten Maßnahmen häufig auf die Vermeidung des Vorruhestandes statt der Langzeitarbeitslosigkeit ab.

Mit Blick auf die Hürden im Besteuerungs- und Leistungssystem wurde die Reduzierung der Sozial- und Steuerabgaben forciert. So hat die Regierung vom 1. April 2000 an die Sozialversicherungsbeiträge weiter gesenkt. Insgesamt sieht der Haushalt 2000 eine Reduzierung der Abgabenlast in Höhe von 2,6 Milliarden EUR vor. Mit gezielter Senkung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge soll die Arbeitslosigkeit reduziert werden. Gleichwohl verzeichnen die Lohnnebenkosten einen steigenden Trend und gehören zu den höchsten in der EU. Dies weist darauf hin, dass die in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen unzureichend sind.

Mit Blick auf die Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben wurde das Altersgrenze für einen Vorruhestand nicht heraufgesetzt. Obwohl das Mindestalter unverändert bleibt, sollen Maßnahmen zur Neuorganisation der Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Alter entwickelt werden, wie bereits im gemeinnützigen Sektor geschehen, um so ältere Arbeitnehmer zur weiteren Teilnahme am Erwerbsleben zu ermuntern. Zudem soll die Einstellung älterer Arbeitnehmer über eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitgeberseite gefördert werden. Zu wenig Aufmerksamkeit wird hingegen restriktiven Maßnahmen gewidmet, mit denen ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erschwert wird. Obwohl die Geschlechterkluft in der Beschäftigung in Belgien seit 1997 erheblich reduziert werden konnte, wurden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben zu erhöhen, insbesondere durch die Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Initiativen zur Verringerung der Abgabenlast auf Arbeit wurden nicht geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt.

Verschiedene Initiativen zielen auf eine Ausweitung der Beschäftigung in der Dienstleistungsbranche ab. Zudem fördert Belgien die Entwicklung spezifischer Beschäftigungsprogramme in der Sozialwirtschaft mit Hilfe der Aktivierung von Arbeitslosenleistungen und des Mindesteinkommens.

In den Programmen auf Bundes-, Regional- und Gemeinschaftsebene wird der verstärkten Zusammenarbeit besondere Bedeutung beigemessen. So kommen die bessere Zusammenarbeit und kohärentere Strategie bereits bei der Vereinbarung zum "Berufsstart für Jugendliche" und der höheren Mittelbindung der Bundesregierung für Beschäftigungsprogramme in den Regionen zum Ausdruck. Und schließlich ist die im Rahmen des ESF-Programms erfolgte Einrichtung der ESF-NAP-Bewertungsstellen (ENIAC), an denen die fünf zuständigen Stellen in Belgien beteiligt sind, klarer Ausdruck für deren Kooperationsbereitschaft.

4.2. Sonstige Initiativen

Mit Blick auf die neuen Akzente in den Leitlinien 2000 sind die jüngsten Initiativen zur Dezentralisierung der Dienstleistungsangebote für Arbeitslose hervorzuheben. Mit Hilfe der Projekte "Lokale Werkwinkels" in Flandern, "Plateformes locales de l'emploi" in Brüssel und "Maisons de l'emploi" in Wallonien dürfte es leichter sein, Arbeitslose zu erreichen und integrierte Dienstleistungen (wie das Konzept der zentralen Anlaufstellen) und/oder lokale Dienste anzubieten.

Der NAP 2000 enthält jedoch keine größeren Ausbildungsinitiativen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (LL6).

Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit markiert die Verpflichtung auf Seiten der Sozialpartner zu mehr Investitionen in das lebenslange Lernen ihrer Mitarbeiter einen großen Schritt nach vorn. Besonderes Augenmerk sollte sich jedoch auf den Aspekt der Chancengleichheit beim Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen richten. Gleiches gilt auch für ältere Arbeitnehmer, deren Anteil an der Erwachsenenbildung deutlich unter dem Durchschnitt angesiedelt ist. Eines der Ziele des "Frühlingsprogramms" besteht darin, innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Empfänger von Mindesteinkommensbeihilfen und Sozialhilfe über Beschäftigungsprogramme um 50% zu senken.

Unter dem Schwerpunkt Unternehmergeist werden derzeit in der Sozialwirtschaft verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um gering qualifizierten und langzeitarbeitslosen Arbeitssuchenden gezielte Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. Mit der Kooperationsvereinbarung für die Sozialwirtschaft haben sich die Regierungen auf Bundes-, Regional- und Gemeinschaftsebene das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich zu verdoppeln. Darüber hinaus sollten aber auch Partnerschaften mit Privatunternehmen sowie vergleichbare Initiativen für den regulären Arbeitsmarkt entwickelt werden. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 6% gilt für Bereiche wie Hausreparatur, die besonders vom Problem der nicht angemeldeten Tätigkeiten betroffen sind.

Um die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen, wurden verschiedene Maßnahmen unter Beteiligung der Sozialpartner ins Leben gerufen. Hierzu zählen Maßnahmen für flexible Arbeitszeiten, für zeitweilige Unterbrechung der Berufstätigkeit, mehr Teilzeitstellen, Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer über 50 und insgesamt reduzierte Lebensarbeitszeit.

Auch unter dem Schwerpunkt Chancengleichheit wurden verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht wie Verbesserung der Kinderbetreuung, zeitweilige Unterbrechung der Berufstätigkeit und Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung in Unternehmen.

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DÄNEMARK

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung: Dänemark weist weiterhin eine günstige Arbeitsmarktlage mit der EU-weit höchsten Gesamtzahl der Erwerbstätigen (Männer und Frauen) auf. Die Arbeitslosenquote verharrt auf gleichbleibend niedrigem Niveau und liegt deutlich unter dem Durchschnitt in der Gemeinschaft. Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitskräfteangebots und zur Aktualisierung der Qualifikationen der vorhandenen Arbeitskräfte, wozu auch die Förderung einer längeren Erwerbstätigkeit und einer Reduzierung der Zahl von Leistungsempfängern gehören, waren die zentralen Herausforderung der dänischen Arbeitsmarktpolitik im Jahr 1999. Fortschritte wurden auch bei der berufs- und sektorbezogenen ausgewogeneren Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben erzielt.

Policy-Mix: Angesichts der Herausforderungen des Arbeitsmarkts setzt Dänemark verstärkt auf eine Ausweitung des Arbeitskräfteangebots und die Aufrechterhaltung bzw. Aktualisierung der beruflichen Qualifikation. Die unternommenen Anstrengungen decken alle vier Schwerpunkte ab, wobei jedoch besonderes Gewicht auf die Beschäftigungsfähigkeit gelegt wurde.

Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates von 1999: Die erste an Dänemark gerichtete Empfehlung mit dem Ziel einer Ausweitung des Arbeitskräfteangebots wurde durch eine Reform des Besteuerungssystems und verbesserte Anreize für eine Beibehaltung bzw. Aufnahme einer Beschäftigung erfuellt. Da sich die Maßnahmen noch in der Einführungsphase befinden oder erst kürzlich ins Leben gerufen wurden, kann ihre Wirksamkeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Die zweite Empfehlung, die auf die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten für erwerbslose Frauen abzielte, führte zur Einführung einer Reihe von Initiativen, die zufriedenstellende Ergebnisse verzeichnen konnten. Der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung in der Beschäftigung wurde durch verschiedene Initiativen entgegengewirkt. Die Schließung der Geschlechterkluft dürfte jedoch eine langfristige Aufgabe sein, da sie neben anderen Faktoren größtenteils anhand von Bildungsmöglichkeiten und individuellen Präferenzen für bestimmte Berufsbilder determiniert wird.

Herausforderungen für die Zukunft: In Anbetracht der notwendigen Ausweitung des Arbeitskräfteangebots sollten die Reformen von Besteuerungssystem, Beurlaubungs- und Vorruhestandsregelungen sorgfältig beobachtet und auf ihre Wirksamkeit hin beurteilt werden. Darüber hinaus sollte die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfeleistungen weiter reduziert werden.

Die voraussichtliche demografischen Entwicklung mit ihren negativen Auswirkungen auf die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte, kombiniert mit einer hohen Erwerbstätigenquote und einer vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenzahl, macht Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitskräfteangebots sowie zur Aktualisierung der Qualifikationen erwerbsfähiger Personen zu zentralen Mitteln im Kampf gegen zukünftige Beschäftigungsengpässe.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Dänemark verzeichnet weiterhin ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum. Die Maßnahmen zur Festigung der Beschäftigungssituation und gleichzeitigen Kontrolle des privaten Verbrauchs haben bisher positive Ergebnisse erzielt. Das BIP-Wachstum verlangsamte sich 1999 auf 1,7% im Vergleich zum Vorjahreswert von 2,5%. Diese Entwicklung ist einerseits auf einen Beschäftigungszuwachs (1,1%), andererseits auf eine effizientere Nutzung der Ressourcen durch die dänische Wirtschaft (0,6%) zurückzuführen.

Dänemark konnte mit 76,5% im Jahr 1999 die höchste Beschäftigungsquote in der Gemeinschaft erzielen und lag damit deutlich über den Quoten für Frauen (71,6%) und Männer (81,2%), die anlässlich des Europäischen Rates in Lissabon als EU-weite Vorgaben für das Jahr 2010 festgesetzt wurden. Eine besonders positive Entwicklung konnte für die Altersgruppe der 55- bis 64-jährigen verzeichnet werden. Hier stieg die Beschäftigungsquote um 3,8% von 50,4% (1998) auf 54,2% (1999) und lag damit weit über dem Gemeinschaftsdurchschnitt von 36,9% im Jahr 1999.

Die Gesamtarbeitslosigkeit stagnierte 1999 bei 5,2%, wobei Frauen in höherem Maße von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitierten. Insgesamt lässt sich eine zunehmende Gleichstellung der Geschlechter bei der Beschäftigung beobachten. Die Arbeitslosenquote von Frauen sank von 6,6% (1998) auf 6,0% (1999), während diejenige der Männer von 4,1% (1998) auf 4,5% (1999) stieg, so dass der Geschlechterunterschied nun nur noch 1,5% beträgt. Der Prozentsatz der Langzeitarbeitslosen fiel von 1,4% im Jahr 1998 auf 1,1% im Folgejahr. Diese Entwicklung lässt sich auf den Rückgang bei langzeitarbeitslosen Frauen zurückführen, im Gegensatz zur stagnierenden Quote der männlichen Langzeitarbeitslosen. Mit einem Wert von 7,1% im Vergleich zu 5,8% im Vorjahr musste Dänemark erstmals seit einigen Jahren wieder eine Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit hinnehmen.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Unter dem Motto "Dänemark 2005" legte die dänische Regierung ein mehrjähriges Struktur- und Sozialleistungsprogramm auf, das die Grundlage für die Wirtschaftspolitik, einschließlich der Beschäftigungsstrategie, bildet. Wichtige Ziele der dänischen Beschäftigungspolitik bis zum Jahr 2005 lauten:

Ausweitung des Arbeitskräfteangebots um circa 80 000 Personen von 1998 bis 2005, was einer Steigerungsrate von nahezu 3 % entspricht.

Stabilisierung der Arbeitslosenquote bei circa 5% der erwerbsfähigen Bevölkerung (nationale Definition) sowie eine gemäßigte Lohn- und Gehaltsentwicklung.

Senkung der Zahl der auf Transferleistungen angewiesenen Personen um rund 60 000 in den Jahren 1998 bis 2005

Reduzierung der steuerlichen Belastung

Abbau der Staatsverschuldung.

Die zentrale Herausforderung für die Beschäftigungsstrategie ist die notwendige Ausweitung des Arbeitskräfteangebots. Wichtigster Faktor ist dabei die demografische Entwicklung der dänischen Gesellschaft, die per se zu einer Abnahme der verfügbaren Erwerbsfähigen führen wird. Dazu kommt, dass die Arbeitslosenquote bereits heute auf niedrigem Niveau liegt. Infolge dieser Situation wurden Anfang des Jahres für bestimmte Branchen der dänischen Wirtschaft Tarifverträge abgeschlossen, in denen die Zahl der Urlaubstage erhöht wurde.Dänemark sieht eine Fortführung und Weiterentwicklung seiner Strukturpolitik vor, die Reformen des Arbeitsmarkts, der Vorruhestandsregelungen und des Besteuerungssystems sowie die Stärkung von Arbeitsmarktmaßnahmen und einen kontinuierlichen Ausbau des gesamten Arbeitsmarktes umfasst.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1 Allgemeine Einschätzung

Der NAP 2000 baut auf die NAP der Vorjahre auf und spiegelt die Fortschritte bei der Umsetzung der Leitlinien deutlich wider. Die dänische Beschäftigungspolitik befindet sich auf einem viel versprechenden Weg und konzentriert sich mehr denn je auf die Steigerung des Angebots an Arbeitskräften und die Notwendigkeit, die Qualifikationen der Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und auszubauen. Dabei werden für alle vier Schwerpunkte, insbesondere jedoch bei der Beschäftigungsfähigkeit, gute Ergebnisse erzielt.

Bei den derzeit implementierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird vermehrt Wert auf Überwachung und Bewertung gelegt. Der NAP beinhaltet eine kohärente Beschreibung der Arbeitsmarktprogramme auf nationaler und regionaler Ebene, angefangen von gesetzgeberischen Maßnahmen bis hin zu Kampagnen, die auf eine Änderung von Einstellungen und Verhalten der Bevölkerung abzielen. Eine positive Entwicklung ist insbesondere bei den Wirtschafts- und Statistikdaten zu verzeichnen, auch wenn hier noch Potenzial für weitere Verbesserungen vorhanden ist.

3.2 Umsetzung des NAP 1999

Im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit wird laut NAP das Gemeinschaftsziel bei der Verhütung von Jugendarbeitslosigkeit bereits heute uneingeschränkt erfuellt; die Zielvorgabe für die Erwachsenenarbeitslosigkeit soll bis Anfang 2001 erreicht sein. Aus den Indikatoren für das Jahr 1998 geht hervor, dass 90% der versicherten jugendlichen Arbeitslosen und 96% der versicherten Erwerbslosen im Erwachsenenalter innerhalb von sechs bzw. 12 Monaten in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten. Bei der geringen Zahl der arbeitslos Versicherten (10 bzw. 14 %), die auch nach sechs bzw. 12 Monaten noch keine Arbeitsstelle oder Beschäftigungsmaßnahme erhalten hatten, betrug die Quote für die Nichteinhaltung dagegen 84% bzw. 76%. Hier sind eindeutig zusätzliche Bemühungen erforderlich. Nach Angaben Dänemarks hat sich die Situation für Jugendliche seit Ende 1999 zum Positiven gewendet. Für langzeitarbeitslose Erwachsene wird mit einer ähnlichen Entwicklung Anfang 2001 gerechnet.

Die Aktivierungsquote für arbeitslos Versicherte lag 1999 (erstes bis drittes Quartal) bei 44%. In der Regel beinhaltet der NAP keine Indikatoren zu nicht sozialversicherten Personen (circa 20% der Arbeitslosen gemäß nationaler Definition).

Bestehende Initiativen, mit denen zusätzliche Anreize für die längere Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben geschaffen werden sollen, werden unvermindert fortgesetzt. Dies ist auch das Ziel einer neuen Vorruhestandsregelung für Arbeitnehmer im Alter von 60 Jahren und darüber, die am 1. Juli 1999 in Kraft trat. Die Maßnahmen zur Förderung eines für alle offen stehenden Arbeitsmarktes wurden weiter ausgebaut und umfassen neben den Grundzügen für eine Überarbeitung der Gesetzgebung zur Invaliditätsrente die Förderung der so genannten Pool Jobs (Stellen mit Sonderbedingungen) sowie eine weitere Senkung der Zahl von Transferleistungsempfängern im Verlauf des Jahres 1999.

Im Bereich lebenslanges Lernen, dem hohe Bedeutung zugemessen wird, hat sich Dänemark Teilziele gesetzt, die weiter entwickelt werden sollten. Ein Aktionsplan für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) wurde nahezu vollständig umgesetzt. Informations- und Kommunikationstechnologie ist nun ein obligatorischer Bestandteil aller berufsbildenden Maßnahmen.

Beim Schwerpunkt Unternehmergeist steht die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Neugründung von Unternehmen ganz oben auf der Tagesordnung; dazu zählen die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, Beratungsangebote für Jungunternehmer vor der Firmengründung und die Förderung innovativer Start-ups. Die anvisierte Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials im Dienstleistungssektor konnte im Rahmen des Home Services-Programms deutlich verbessert werden und stieg von 12% (1998) auf 14,3% (1999), bezogen auf die Gesamtzahl der Privathaushalte.

Im Bereich der Anpassungsfähigkeit kommt das MOC-Projekt (MOC = Management, Organisation and Competence) planmäßig voran. Mit diesem Projekt soll die Fähigkeit von Unternehmen, sich an die Wettbewerbsbedingungen in der Informationsgesellschaft anzupassen, aktiv gefördert werden. Zum Thema Weiterbildung ergab die Auswertung eines Pools, mit dem die Planung entsprechender Maßnahmen unterstützt werden sollte, dass circa 50 000 Arbeitnehmer an Weiterbildungsprogrammen teilnahmen. Die Hälfte der dänischen Unternehmen gab an, dass sich ihr jeweiliges Programm auf alle Mitarbeiter bezogen habe. In einer Reihe von Tarifabschlüssen, die vom Dänischen Arbeitgeberverband (DA) und dem Dänischem Gewerkschaftsverband (LO) unter Dach und Fach gebracht wurden, wurden für die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer deutlich flexiblere durchschnittliche Arbeitszeiten festgeschrieben. Darüber ist in den Tarifvereinbarungen die Förderung der Teilzeitarbeit vorgesehen.

Beim Schwerpunkt Chancengleichheit ist Dänemark weiter bemüht, dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Mainstreaming) bei der Umsetzung sämtlicher Leitlinien Rechnung zu tragen. So wurde eine Vorlage für ein neues Gleichstellungsgesetz eingebracht und vorgeschlagen, eine zentrale Datensammelstelle zum Thema Gleichstellung von Mann und Frau einzurichten. Mit dieser Zentralstelle sollen u.a. bessere Voraussetzungen für eine Überwachung der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktentwicklung in Dänemark geschaffen werden. Im Rahmen familienfreundlicher Maßnahmen konnte das Angebot an Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (für die Altersklassen von 6 Monaten bis 17 Jahren) auf 55% gesteigert werden. Dies entspricht einer Zunahme von 1% zwischen 1998 und 1999.

An der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen waren die Sozialpartner maßgeblich beteiligt. Ihnen kam auch bei Tarifverhandlungen und bei der Kooperation mit Regierung und Behörden eine wichtige Rolle zu. Die Reform des Arbeitsmarkts ist ein positives Beispiel für die gute Zusammenarbeit von Regierung und Sozialpartnern in Dänemark.

Die ESF-Unterstützung für die Programmphase 2000 bis 2006 basiert auf den wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen Dänemarks bis zum Jahr 2005, der Europäischen Beschäftigungsstrategie und den von Dänemark gesetzten Schwerpunkten bei den Beschäftigungsmaßnahmen, die im NAP 1999 und in den Empfehlungen des Rates an Dänemark formuliert wurden.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der dänischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Fortführung der Reform des Besteuerungs- und Leistungssystems mit dem Ziel, die Gesamtsteuerlast auf den Faktor Arbeit und insbesondere die steuerliche Belastung unterer Lohngruppen zu senken sowie weitere Beschäftigungsanreize zu schaffen. Die Neugestaltung der Vorruhestands- und Beurlaubungsregelungen sollte abgeschlossen und mit Blick auf den erhöhten Bedarf an Arbeitskräften sorgfältig beobachtet werden.

(2) Förderung von Weiterbildungs- und Berufschancen für erwerbslose Frauen und Erarbeitung von Maßnahmen, mit denen die aktuelle berufs- und sektorbezogene Ungleichbehandlung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen des Mainstreaming-Ansatzes weiter reduziert werden kann.

4.1 Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die erste Empfehlung zur Ausweitung des Arbeitskräfteangebots wurde in die Praxis umgesetzt. Da sich die Maßnahmen noch in der Einführungsphase befinden oder erst kürzlich ins Leben gerufen wurden, kann ihre Wirksamkeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Senkung der hohen steuerlichen Belastung der Arbeit zu richten.

Die Reform des Besteuerungssystems im Rahmen des "Whitsun Package" verläuft wie geplant und beinhaltet die Schaffung zusätzlicher Anreize zur Aufnahme regulärer Beschäftigungsverhältnisse. Während für 1999 noch eine Gesamtsteuerlast von 50,8% des BIP erwartet wird, soll dieser Wert in den Jahren 2000 und 2001 auf 50% bzw. 49,7% fallen. Mittelfristig soll die steuerliche Belastung bis zum Jahr 2005 auf 47,7 % des BIP gemäß nationaler Definition zurückgeführt werden. Die kürzlich in Angriff genommenen, wichtigen Initiativen zu Verfügbarkeit, Beurlaubung und Vorruhestand stellen zusätzliche Anreize zur Aufnahme bzw. Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit dar. Als Folge der neuen Beurlaubungsregelung sank die Anzahl der beurlaubten Arbeitnehmer 1999 um 10 600 oder 28%, wohingegen die Zahl der in den Vorruhestand gehenden Personen weiter anstieg. Dies dürfte jedoch darauf zurückzuführen sein, dass die neuen Regelungen erst zum Juli 1999 in Kraft traten, so dass sie frühestens im Sommer 2000 Wirkung zeigen werden.

Hinsichtlich der zweiten Empfehlung wurden bei der Förderung von Weiterbildungs- und Berufschancen für erwerbslose Frauen zufriedenstellende Resultate erzielt. Der derzeit bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung in der Beschäftigung wurde durch eine Reihe von Initiativen entgegengewirkt. Dänemark setzt seine Bemühungen zur Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen auf allen Ebenen weiter fort und übt eine intensivere Überwachung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt aus. 1999 konnten Frauen in stärkerem Umfang von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren als Männer, so dass der Unterschied zwischen den Geschlechtern nur noch 1,5% beträgt. Die Aktivierungsquote für Frauen liegt mit 52% weiterhin deutlich über derjenigen für Männer mit 35%. Im Rahmen der Modernisierung des Arbeitsmarktes wurden Pilotprojekte ins Leben gerufen, die den Ansatz einer geschlechtsneutralen Stellenbesetzung verfolgen. Darüber hinaus wurde im dänischen Parlament eine Vorlage für ein neues Gleichstellungsgesetz eingebracht.

4.2 Sonstige Initiativen

Um bei der Beschäftigungsfähigkeit eine wirksamere Eingliederung erwerbsloser Personen in den Arbeitsmarkt zu erzielen, konzentriert sich Dänemark verstärkt auf aktive Beschäftigungspolitik. So wurden mit einer neuen Initiative Kurzzeit-Praktikantenstellen mit einer Dauer von zwei bis vier Wochen eingeführt, während derer ermittelt werden soll, ob die betreffende Person über die erforderlichen Qualifikationen verfügt oder Weiterbildungsmaßnahmen benötigt. Lebenslanges Lernen wird mit der so genannten VEU-Reform weiter vorangetrieben. Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie haben 93% aller Schüler der 7. bis 9. Jahrgangsstufe Zugang zu Computern und 85% Zugang zum Internet. Die Schwerpunktthemen mit Blick auf den Gesamtarbeitsmarkt werden durch neu eingeführte Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2000 unterstrichen. In enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern wurde außerdem ein allgemeiner Aktionsplan erarbeitet, mit dem die Integration ethnischer Minderheiten in den dänischen Arbeitsmarkt verbessert werden soll.

Unter dem Schwerpunkt Unternehmergeist ist die Initiative "Unternehmensstrategie der Regierung für das 21. Jahrhundert" hervorzuheben, die die Einrichtung eines Kreditgarantieprogramms für kleinere Unternehmen vorsieht.

Im Bereich Anpassungsfähigkeit wurden im Jahr 2000 neue Tarifverträge für den privaten Arbeitsmarkt mit einer Laufzeit von vier Jahren ausgehandelt. Die Vereinbarungen decken diverse Aspekte der Beschäftigungsleitlinien wie Arbeitsorganisation, Teilzeitarbeit, lebenslanges Lernen und Beschäftigungsbedingungen für Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit ab.

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DEUTSCHLAND

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung: Obwohl ein leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist, konnte das Wirtschaftswachstum in Deutschland nicht genug Zugkraft für eine signifikante Schaffung neuer Arbeitsplätze entwickeln, so dass der Beschäftigungszuwachs nach wie vor zu dem niedrigsten in der EU gehört. Anhaltend hoch ist auch die Zahl der erwachsenen Langzeitarbeitslosen und hier insbesondere der älteren Arbeitnehmer. Die Teilnahme dieser Altersgruppe am Arbeitsmarkt konnte nicht wesentlich gesteigert werden. Besorgniserregend bleibt die unzureichende Schaffung von Arbeitsplätzen in den Neuen Ländern.

Policy-Mix: Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen sind im Vergleich zu früheren NAP gleichmäßiger auf alle vier Schwerpunkte verteilt. Besonderes Augenmerk wurde auf die Bereiche Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist gerichtet.

Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates: Die Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wurden intensiviert, indem vermehrt Eingliederungsmöglichkeiten für die Betroffenen geschaffen wurden. Um sicherzustellen, dass mit diesen Bemühungen die Leitlinien 1 und 2 bis zum Jahr 2002 erfuellt und die Zielvorgaben, die sich Deutschland hinsichtlich des Zustroms in die Langzeitarbeitslosigkeit gesetzt hat, erreicht werden, ist eine sorgfältige Überwachung von Nöten.

Initiativen zur Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor und hier insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie spezielle Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen werden kontinuierlich ausgebaut und zeigen ermutigende Resultate. Die Gründung neuer Unternehmen wird mit einer Reihe von Maßnahmen unterstützt. Eine stärkere Fokussierung auf das Beschäftigungspotenzial im Dienstleistungssektor wäre jedoch hilfreich, um die strategischen Zielvorgaben des Europäischen Rates in Lissabon zu erreichen.

Obgleich durch haushaltspolitische Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsklimas und der Rahmenbedingungen für die Arbeitsplatzschaffung einige beschäftigungshemmende Einfluesse des deutschen Besteuerungssystems beseitigt werden konnten, sollte auf diesem Gebiet noch mehr geschehen. Wenig ist zur Modernisierung der Leistungssysteme geschehen, allerdings wurde das Ruhestandsalter angehoben.

Die steuerliche Belastung der Arbeit verzeichnete in jüngster Zeit eine Steigerung und nimmt weiter eine Spitzenstellung in der Gemeinschaft ein. Die Steuerreform 2000 dürfte hier jedoch zu einer Trendwende führen. Derzeit werden verschiedene Modellprojekte für Niedriglohnempfänger in Angriff genommen, deren praktische Umsetzung und Auswirkung auf den Arbeitsmarkt sorgfältig beobachtet werden sollte.

Allgemeine Politik- und Beschäftigungsindikatoren wurden zwar zur Verfügung gestellt, müssen jedoch noch weiter aufgeschlüsselt werden. Gegenwärtig wird die Einführung einer vierteljährlichen Arbeitskräfteerhebung erwogen, für die Testerhebungen vorgesehen sind.

Herausforderungen für die Zukunft: Deutschland sieht sich nach wie vor mit erheblichen Beschäftigungsproblemen und Qualifikationslücken insbesondere bei der Informations- und Kommunikationstechnologie konfrontiert. Aus diesem Grund sollten die Weiterbildungsmaßnahmen intensiviert und aktualisiert werden, wobei dem Bündnis für Arbeit besondere Bedeutung zukommt. Die hier unternommenen Anstrengungen dürften durch die Festlegung einer Strategie für das lebenslange Lernen, einschließlich der Festlegung quantitativer Ziele, positiv flankiert werden. Eine kritische Neubewertung der Arbeitsmarktpolitik in den Neuen Ländern ist für eine Stärkung des Beschäftigungswachstums erforderlich. Vorliegende Daten machen deutlich, dass Deutschland insbesondere im Privatsektor geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede aufweist. Zuständige Behörden und andere Akteure im Bereich Chancengleichheit sollten sich darauf konzentrieren, diese Unterschiede zu verringern.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Das reale BIP-Wachstum verlangsamte sich von 2,2% im Jahr 1998 auf 1,5% für das Jahr 1999. Die realen Lohnstückkosten konnten auch 1999 weiter gesenkt werden, allerdings in geringerem Ausmaß als im Vorjahr. Der Beschäftigungszuwachs lag wie 1998 bei 0,3%. Die Erwerbstätigenquote nahm um circa einen Prozentpunkt zu, wobei Frauen stärker von dieser Entwicklung profitieren konnten als Männer. Die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer blieb unverändert. Die Arbeitslosigkeit ging 1999 leicht zurück, wobei die Quote für Frauen weiterhin über der für Männer liegt, auch wenn dieser Unterschied geringfügig verringert werden konnte. Sowohl Jugend- als auch Langzeitarbeitslosigkeit verzeichneten 1999 einen Rückgang, wobei die Entwicklung für Frauen positiver verlief als für männliche Erwerbslose. Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist nach wie zweigeteilt. Die registrierte Arbeitslosigkeit ist in den Neuen Ländern weiterhin fast doppelt so hoch wie im übrigen Land und betrifft insbesondere Frauen.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Zur Senkung der Arbeitslosigkeit und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das Beschäftigungswachstum initiierte die Bundesregierung eine umfassende Steuerreform und ein Programm zur Haushaltskonsolidierung. Die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Regierung setzt auf eine enge Verknüpfung von Strategien in den Bereichen Beschäftigung, Weiterbildung, Forschung und Innovation, mit denen insbesondere Investitionen in Forschung & Entwicklung sowie in Humanressourcen gefördert werden sollen, um so die Investitionsausgaben der Wirtschaft zu steigern und die notwendige Infrastruktur zu schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Liberalisierung überregulierter Märkte, der Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Unterstützung von Hilfsprogrammen für Firmenneugründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Hauptaufgaben der arbeitsmarktpolitischen Strategien liegen in der stärkeren Betonung aktiver Maßnahmen gegenüber passiven Transferleistungen sowie in der Stärkung präventiver Maßnahmen. Die Bemühungen zur Modernisierung des dualen Ausbildungssystems und zur Förderung des lebenslangen Lernens wurden stärker vorangetrieben. Die im Bündnis für Arbeit von den Sozialpartnern erarbeiteten makro-ökonomischen Strategien zielen auf beschäftigungsfördernde Tarifabschlüsse, verbesserte Arbeitsbedingungen und vermehrte leistungsbezogene Bezahlung. Bei der Gleichstellung der Geschlechter konnten innerhalb des Programms "Frauen und Arbeit" Fortschritte erzielt werden.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Einschätzung

1999 sah eine Fortführung der aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen und der damit verbundenen Präventivschritte. Die Einhaltung der Leitlinien 1 und 2 kann durch neue Indikatoren nun besser überwacht werden. Es sind jedoch weitere Anstrengungen von Nöten, um die hohe Langzeitarbeitslosigkeit unter Erwachsenen zu bekämpfen und den Input in den Bereich lebenslanges Lernen zu erhöhen. Die speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologie aufgelegten Programme zeigen erste Wirkung. Die Einbindung der Sozialpartner im Bereich der Anpassungsfähigkeit wurde verstärkt, kann aber noch ausgebaut werden. Die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt wird aktiv vorangetrieben.

Von Seiten der Behörden und Sozialpartner wurden Anstrengungen zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie unternommen. Bei der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit wurden positive Schritte eingeleitet. Negativ ist jedoch die steigende steuerliche Belastung der Arbeit zu vermelden. Diese Situation macht eine kompromisslose Umsetzung der 1999 verabschiedeten Steuerreform erforderlich, die in den kommenden Jahren eine Senkung der Gesamtsteuerlast mit sich bringen soll.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Generell ist festzustellen, dass der Fokus der aktiven Beschäftigungspolitik verstärkt auf Prävention und Eingliederung gelegt wurde. Die entsprechenden Maßnahmen dürften innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig in die Praxis umgesetzt sein.

Sämtliche in den früheren NAP beschriebenen Bemühungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, einschließlich des Sofortprogramms, werden unvermindert fortgesetzt. Deutschland setzt traditionell auf eine breit angelegte Prävention über das duale Ausbildungssystem, das rund 2/3 der betreffenden Altersgruppen abdeckt. Die Input- und Output-Indikatoren zeigen, dass 74,4% der 1998 in die Arbeitslosigkeit entlassenen Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten eine Beschäftigungsmaßnahme im Rahmen eines konkreten Aktionsplans ergriffen. Circa 16% der länger als sechs Monate arbeitslosen Jugendlichen nahmen nicht an einer aktiven Beschäftigungsmaßnahme teil (Quote für die Nichteinhaltung). Im Rahmen des Sofortprogramms wurden zusätzlich zu den regulären Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik Schritte zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit unternommen, mit denen Jugendlichen zusätzliche Ausbildungsstellen angeboten werden. Mit Blick auf die Langzeitarbeitslosigkeit unter Erwachsenen wurden die Anstrengungen durch den Ausbau individueller Eingliederungsmöglichkeiten weiter verstärkt. Um ein frühzeitigeres Eingreifen zu ermöglichen, wurden bestimmte Förderkriterien großzügiger ausgelegt. Aus den betreffenden Indikatoren geht hervor, dass 77% aller Erwachsenen, die 1998 in die Arbeitslosigkeit entlassen wurden, vor Ablauf von 12 Monaten an einer Beschäftigungsmaßnahme im Rahmen eines konkreten Aktionsplans teilnahmen. 21% der Personen, die auch nach 12 Monaten noch keine neue Arbeitsstelle gefunden hatten, hatten nicht an einer Maßnahme innerhalb eines individuellen Aktionsplans teilgenommen. Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass die Leitlinie in naher Zukunft erfuellt werden könnte.

Mit Blick auf die Leitlinie 3 nahmen 1999 durchschnittlich rund 1,5 Millionen Personen (davon 45,2% Frauen) an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen auf Bundesebene teil. Dies sind 240 000 Personen mehr als im Vorjahr. Auf Länderebene betrug die Zahl für 1998 schätzungsweise 385 000 Personen. Von den registrierten Arbeitslosen nahmen 45,8% an aktiven Maßnahmen teil, ein deutlicher Zuwachs gegenüber dem Wert von 37,2% im Jahr 1998. Zusätzlich waren auch die Kommunen an der Eingliederung von Sozialhilfeempfängern in das Erwerbsleben beteiligt.

Auch die Bemühungen zur Erhöhung der Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben wurden intensiviert. Dazu zählen die Heraufsetzung des Rentenalters und die Senkung der Bezüge vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Die im Bündnis für Arbeit zusammengeschlossenen Sozialpartner und die Tarifpartner sind sich jedoch darin einig, dass flexible Vorruhestandsregelungen ein wichtiger Pfeiler der Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bleiben.

Unternehmergeist: Die Zahl der Selbstständigen nimmt insgesamt gesehen zu. Circa 100 000 Personen nutzten das Angebot der Überbrückungshilfe, mit der Arbeitslose auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt werden sollen. Zugang zu Finanzierungsquellen ist dabei generell prioritär: das erfolgreiche neue "Startgeld"-Programm fördert kleine Unternehmensgründungen. Etwa 30% der Nutznießer sind Frauen. 1999 stellte die Bundesregierung im Rahmen eines Spezialprogramms nahezu 0,8 Milliarden Euro an Risikokapital für kleine Technologieunternehmen zur Verfügung. Auch Beratungs-, Risikofinanzierungs- und Weiterbildungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen wurden ausgebaut. Die Maßnahmen zur Schließung der geschätzten Lücke von 75 000 qualifizierten Arbeitnehmern für den Informations- und Kommunikationssektor werden stärker als bisher vorangetrieben. Die gesamte Steuerbelastung der deutschen Wirtschaft und der tatsächliche Steuersatz auf den Faktor Arbeit waren bereits in den Vorjahren hoch und stieg 1999 noch einmal an. Die diversen Maßnahmen des 1999 verabschiedeten Steuerreformpakets, die Auswirkung der Ökosteuer und die geplante Senkung der Unternehmenssteuer dürften sich jedoch in verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten in der nahen Zukunft niederschlagen.

Anpassungsfähigkeit: Mit verschiedenen Aktionen wurden die Voraussetzungen für den schrittweisen Rückzug aus dem Erwerbsleben insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit generell deutlich verbessert. Bei ihren Gesprächen im Rahmen des Bündnisses für Arbeit verpflichteten sich die Sozialpartner zu einer Modernisierung der Arbeitsorganisation, einem Ausbau der Teilzeitarbeit und der weitergehenden Nutzung so genannter Arbeitszeitkonten. In einer Reihe von Tarifabschlüssen wird der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Chancengleichheit: Das im vergangenen NAP angekündigte Programm "Frauen und Arbeit" wurde durch eine Reihe von Maßnahmen in die Praxis umgesetzt, mit denen z.B. der Frauenanteil bei der IKT-Weiterbildung erhöht, die Aufnahme von IT-Studiengängen gefördert und die Zahl der Frauen in Führungspositionen gesteigert werden sollen. Mit Blick auf die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen und die Durchführung spezieller Maßnahmen verfolgt die Bundesanstalt für Arbeit weiterhin einen Doppelansatz. Insbesondere werden verstärkt Anstrengungen unternommen, ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen in Westdeutschland bereitzustellen. Hervorzuheben ist, dass der im Haushaltspanel (ECHP) festgestellte deutliche Einkommensunterschied dringend reduziert werden muss. Merkmale des Besteuerungs- und Sozialleistungssystems, die dazu führen, dass für Frauen wenige Anreize zur Teilnahme am Erwerbsleben bestehen, sollten im für 2001 geplanten Regierungsbericht zur Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen ausführlich angesprochen werden.

Sozialpartner: Die Kapitel des aktuellen NAP, die sich mit Leitlinie 15 beschäftigen, stammen aus der Feder der Sozialpartner. Das Bündnis für Arbeit, bei dem sich führende Vertreter von Bundesregierung und Sozialpartnern zu regelmäßigen Gesprächen treffen, erbrachte eine Reihe von gemeinsamen Erklärungen, die sich überwiegend mit beschäftigungsfreundlichen Arbeitszeitregelungen und Teilzeitmodellen für ältere Arbeitnehmer befassen. Besonders betont werden dabei Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. In einer Reihe zentraler Wirtschaftszweige wurden diese Absichtserklärungen durch stabilitäts- und beschäftigungsfördernde Tarifvereinbarungen mit mittlerer Laufzeit gestützt. Das Bündnis für Arbeit wird durch ähnliche Beschäftigungs- und Bildungsallianzen auf Länderebene erweitert und vertieft.

ESF und Strukturfonds: Zwischen 1994 und 1998 wurden durchschnittlich rund 250 000 Personen pro Jahr durch Mittel des ESF unterstützt. Dabei trägt der ESF 3% zu den aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen des Bundes und 36% zu den betreffenden Maßnahmen der Länder bei. 1994 bis 1999 stellte der ESF rund 7,4 Milliarden Euro bereit; dieser Beitrag wird für den Zeitraum von 2000 bis 2006 auf insgesamt 11,5 Milliarden Euro erhöht. Zwar unterstützt der ESF sämtliche Leitlinien, insbesondere die Präventivstrategien, 10% der ESF-Mittel werden jedoch für Maßnahmen zur Verbesserung der Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt reserviert. Durch die ERFE- und EAGFL-Unterstützung für Programme im Rahmen von Ziel Nr. 1 in Höhe von 9,91 Milliarden Euro (1994 bis 1999) konnten circa 480 000 Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden. Für 2000 bis 2006 werden die ERFE- und EAGFL-Mittel für diese Programme auf insgesamt 14,75 Milliarden Euro aufgestockt.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der deutschen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Stärkung der Präventivmaßnahmen durch eine frühzeitige, individuell ausgerichtete Intervention, mit der ein Abdriften Erwerbsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit verhindert wird. Deutschland sollte sich ehrgeizigere Zielvorgaben für den Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit setzen, die sich an den Werten der EU-Spitzenreiter (unter 10% nach 12 Monaten) orientieren.

(2) Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten Strategie zur Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials im Dienstleistungssektor, einschließlich gesetzgeberischer, haushaltspolitischer und sonstiger Maßnahmen, mit denen die Hemmnisse für die Neugründung von Unternehmen abgebaut werden.

(3) Kritische Überprüfung der Hindernisse im Besteuerungs- und Sozialleistungssystem für eine Teilnahme aller Gruppen, insbesondere aber älterer Arbeitnehmer, am Erwerbsleben. Einer besonderen Prüfung sollten die bestehenden Vorruhestandsregelungen unterzogen werden; außerdem sollten geeignete Strategien entwickelt werden, mit denen sich ein frühzeitiger Rückzug aus dem Erwerbsleben vermeiden und die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fördern lässt.

(4) Durchführung und Überwachung von Anstrengungen zur schrittweisen Senkung der steuerlichen Belastung von Arbeit durch eine Reduzierung von Steuern und Sozialabgaben. Besonderes Augenmerk sollte auf die weitere Senkung der Lohnnebenkosten für Geringverdiener bei gleichzeitiger Berücksichtigung der notwendigen Haushaltskonsolidierung gerichtet werden.

(5) Durchführung der notwendigen Schritte zur Verbesserung und Anpassung des deutschen Statistiksystems, um so bis zum Jahr 2000 Daten bereitstellen zu können, die mit den allgemeinen Beschäftigungsindikatoren kompatibel sind.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die zur Stärkung von Präventivmaßnahmen unternommenen Anstrengungen dürften bis spätestens 2002 zu einer vollständigen Umsetzung der Leitlinien 1 und 2 führen. Der Gesamtzustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit (Jugendliche und alle Altersgruppen) soll im selben Zeitraum von 15% bzw. 17% im Jahr 1999 auf einen Wert von unter 10% gesenkt werden. Da die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland trotz positiver Tendenz unverändert hoch ist, müssen die in diesem Kontext durchgeführten Maßnahmen sorgfältig auf ihren tatsächlichen Einfluss auf den Arbeitsmarkt überwacht werden.

Die Entwicklung einer kohärenten Strategie zur Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials im Dienstleistungssektor lässt sich an einer Fülle von Maßnahmen zum Schwerpunktthema Unternehmergeist ablesen und spiegelt sich auch in der Einführung bzw. Ausweitung verschiedener Programme, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, wider. Obgleich in jüngster Zeit zunehmend mehr Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor beschäftigt sind, werden die positiven Effekte dieser Maßnahmen erst im Laufe der Zeit spürbar werden.

Mit Blick auf die Überprüfung von Hindernissen für die Teilnahme aller Gruppen, insbesondere jedoch der älteren Arbeitnehmer, am Erwerbsleben wurde die Bundesregierung durch die schrittweise Senkung der hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aktiv. Trotz der demografischen Entwicklung, die zu einer geringeren Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte und so zu einem natürlichen Abbau der Arbeitslosigkeit führen wird, sollte die Teilnahme von älteren Arbeitnehmern am Erwerbsleben deutlicher gefördert werden.

Ungeachtet einer gewissen Senkung der Einkommen- und Unternehmenssteuern im Jahr 1999 sowie der Einführung der Ökosteuer stieg der tatsächliche Steuersatz auf den Faktor Arbeit 1999 weiter an und verharrt auf hohem Niveau. Im Rahmen der Steuerreform 2000 werden die Einkommensteuern für Privatpersonen bezogen auf die gesamten Einkommensteuern weiter gesenkt, die Grund- und Familienfreibeträge erhöht und die Besteuerung der Unternehmensgewinne von 40% auf 25% im Jahr 2001 gesenkt. Kombiniert mit der weiteren Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Altersrenten und der Gegenfinanzierung über höhere Steuern auf den Energieverbrauch (die so genannte Ökosteuer), dürfte sowohl die Gesamtsteuerlast als auch die tatsächliche Steuerrate für den Faktor Arbeit sinken und so zu mehr Beschäftigung führen. Im Sommer 2000 wird eine Reihe von Modellprojekten in Angriff genommen, die Anreize für die Teilnahme am Erwerbsleben schaffen sollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen, mit denen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beschäftigungsmöglichkeiten am unteren Rand der Lohnskala attraktiver gemacht werden sollen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen und ihre Auswirkung auf den Arbeitsmarkt sollte sorgfältig beobachtet werden.

Für die Politik- und Beschäftigungsindikatoren hinsichtlich der Leitlinien 1 und 2 wurde eine statistische Erhebung in repräsentativen Arbeitsmarktregionen mit Daten zu den Input-/Outputströmen bei der registrierten Arbeitslosigkeit kombiniert. Eine Aufschlüsselung nach Geschlechtern ist noch nicht enthalten, für das Jahr 2001 jedoch vorgesehen. Die Indikatoren für die Leitlinie 2 beziehen sich noch nicht ausschließlich auf die Erwachsenenarbeitslosigkeit, sondern umfassen sämtliche Altersgruppen. Insgesamt gesehen sollte das statistische System auf eine stabilere Basis gestellt werden. Gegenwärtig wird die Einführung einer mehrmals jährlich stattfindenden Arbeitskräfteerhebung erwogen; Testerhebungen sind für den Herbst 2000 vorgesehen.

4.2. Sonstige Initiativen

Beschäftigungsfähigkeit: Im Jahr 2000 werden voraussichtlich 1,6 Millionen Personen durch aktive beschäftigungspolitische Programme des Bundes unterstützt werden. Bis Ende 2000 werden im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologie rund 40 000 neue Lehrstellen geschaffen. Der Aspekt des lebenslangen Lernens genießt insbesondere bei der IKT-Weiterbildung von Erwerbstätigen und Arbeitslosen stärkere Beachtung. Auch die Unternehmen selbst haben sich zur spürbaren Ausweitung von firmeninternen Weiterbildungsmaßnahmen zu Internet-Technologien verpflichtet. Bis Ende 2001 werden sämtliche Bildungseinrichtungen mit Multimedia-PCs und Internetzugang ausgestattet. Es wird erwartet, dass die Zahl der Studienanfänger in IT-Fächern bis 2005 um 40% ansteigt. Ferner wurde eine Gesetzesvorlage eingebracht, mit der in den kommenden zwei bis drei Jahren circa 50 000 Schwerbehinderten die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll.

Unternehmergeist: Die Regierung hat einen Aktionsplan angekündigt, der bis Ende 2001 umgesetzt sein soll; dabei geht es um die Verringerung verwaltungstechnischer Hindernisse für Unternehmensgründungen und KMU. Die Bemühungen zur Steigerung von Innovationen und zur Förderung der Nutzung der IKT in den KMU werden fortgesetzt. Die schrittweise Umsetzung der Steuerreform 2000 sowie die mittelfristig anvisierte Senkung des Anteils der Sozialversicherungsbeiträge am Bruttoeinkommen von derzeit 42% auf 40% dürfte zu einer weiteren Belebung des Arbeitsmarkts führen. Auch die in Angriff genommenen Modellprojekte für Niedriglohnempfänger und Langzeitarbeitslose werden voraussichtlich erste positive Ergebnisse zeigen.

Chancengleichheit: Der Frauenanteil in zukunftsorientierten Berufen soll bis 2005 auf 40% steigen. Die für 2001 vorgesehene Überarbeitung der Regelungen für den Erziehungsurlaub soll mehr Flexibilität und Teilzeitarbeit ermöglichen. Ein umfassender Bericht zur Beschäftigungs- und Einkommenssituation der Frau wird Ende 2001 vorgelegt werden. Die Gleichstellung der Geschlechter wird außerdem durch neue gesetzgeberische Maßnahmen verbessert.

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GRIECHENLAND

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung: Die griechische Wirtschaft ist im Jahr 1999 mit 3,5% das vierte Jahr in Folge schneller als der EU-Durchschnitt gewachsen. Zudem ist es Griechenland Ende 1999 gelungen, sämtliche Konvergenzkriterien für eine Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion zu erfuellen. Obwohl die Beschäftigung insgesamt gestiegen ist, verharrte die Arbeitslosigkeit weiter deutlich über dem Gemeinschaftsdurchschnitt und spiegelt damit die strukturellen Schwächen des griechischen Arbeitsmarktes wider. Sowohl die Arbeitslosenquoten für Jugendliche und Frauen, als auch die Langzeitarbeitslosenquote liegen weiter markant über den entsprechenden EU-Quoten. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten gehören zu den höchsten in der EU.

Policy-Mix: Die angekündigten beschäftigungspolitischen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, ihre Umsetzung muss jedoch deutlich beschleunigt werden. Der Aspekt Prävention muss stärker betont werden. Um konkrete Ergebnisse in einem absehbaren Zeitraum zu erzielen, müssen die Bemühungen intensiviert und besser koordiniert werden.

Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates: Trotz erster Erfolge kommt die Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung nur schleppend voran und sollte daher als vordringliche Aufgabe behandelt werden. Auch wenn Griechenland erste Fortschritte vorweisen kann, konnten die Präventions- und Aktivierungsziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie bisher noch nicht erreicht werden. Nach wie vor unzureichend ist das vorhandene Statistiksystem. Angaben zu den Präventions- und Aktivierungszielen fehlen ganz.

Maßnahmen zur stärkeren Einbindung des Geschlechteraspekts auf allen Ebenen (Mainstreaming-Initiativen) und zu stärkeren Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben wurden initiiert. Damit die Erwerbsbeteiligung von Frauen jedoch auf EU-Niveau angehoben werden kann, sind konzertiertere Aktionen erforderlich.

Verschiedene Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung ab, die Bemühungen in diese Richtung sollten jedoch fortgesetzt werden. Die Einbindung und Konsultierung der Sozialpartner hat sich deutlich gebessert. Gleichwohl wäre eine aktivere Beteiligung wünschenswert, insbesondere bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Flexibilität des Arbeitsmarktes.

Ungeachtet einer Reihe neuer Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums sind zusätzliche Aktionen erforderlich, um den Verwaltungsaufwand bei Unternehmensneugründung zu reduzieren und das vorhandene Beschäftigungspotenzial in der Dienstleistungsbranche auszuschöpfen.

Herausforderungen für die Zukunft: Die strukturellen Schwächen des Arbeitsmarktes bestehen weiter. Daher muss Griechenland seine Bemühungen zur Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung fortsetzen und intensivieren und vorbeugende sowie aktivierende Maßnahmen entsprechend den Leitlinien 1, 2 und 3 in Angriff nehmen. Zudem sollte die Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen, gefördert und geschlechtsspezifische Maßnahmen auf allen Ebenen berücksichtigt werden. Auch die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung gilt es zu verbessern sowie eine umfassende Strategie für lebenslanges Lernen zu entwickeln. Gleichzeitig sollte Griechenland die Bedingungen für Unternehmensneugründungen verbessern und die Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor aktiv fördern. Insbesondere bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation sollten die Sozialpartner verstärkt eingebunden werden. Dringend notwendig ist zudem die Modernisierung des Statistiksystems.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Ende 1999 hat Griechenland alle Konvergenzkriterien für eine Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion erfuellt. Die makroökonomische Leistungsfähigkeit hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Das vierte Jahr in Folge konnte ein BIP-Wachstum über dem EU-Durchschnitt erzielt werden.

Vorangetrieben durch die bessere konjunkturelle Lage hat sich das Beschäftigungsangebot in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. Parallel dazu stieg auch die Beschäftigung, wenn auch nicht ganz so schnell. Im Jahr 1999 stieg die Beschäftigung lediglich um 1,2% nach 3,4% im Vorjahr. Der Gemeinschaftsdurchschnitt liegt bei 1,4%. 1999 ging die Beschäftigungsquote leicht auf 55,3% zurück und ist damit deutlich niedriger als der Gemeinschaftsdurchschnitt von 61%. Ausschlaggebend für den Unterschied in der Beschäftigungsquote zwischen Griechenland und der EU ist die stark abweichende Beschäftigungsquote der Frauen, da die für Männer nahezu identisch ist.

Die Arbeitslosenquote [32] stieg 1998 auf 10,7% und liegt damit über dem entsprechenden EU-Durchschnitt. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist in erster Linie auf das höhere Arbeitskräfteangebot zurückzuführen, das eine Folge der stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen und Einwanderern ist. Eine weitere Ursache ist der Rückgang der Beschäftigung in der Landwirtschaft. Mehr als zwei Mal so hoch war 1998 die Arbeitslosenquote der Frauen im Vergleich zu Männern und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt. Auch die Jugendarbeitslosigkeit übertraf den Gemeinschaftsdurchschnitt und lag über der Gesamtarbeitslosenquote in Griechenland. Mit einem Anstieg auf 5,9% lag auch die Langzeitarbeitslosenquote über dem entsprechenden EU-Durchschnitt. Erneut war die Langzeitarbeitslosenquote der Frauen signifikant höher als die der Männer.

[32] Eurostat-Daten für 1999 zu den Arbeitslosenquoten stehen noch nicht zur Verfügung.

Um 2,2% konnte die Arbeitsproduktivität im vergangenen Jahr gesteigert werden. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem 0,3%-Anstieg im Jahr 1998 dar und liegt weit über dem EU-Durchschnitt von 0,9%. Unter anderem auf Grund der gestiegenen Arbeitsproduktivität kam es bei den realen Lohnstückkosten zu einem Rückgang um 0,4% im Jahr 1999, womit der in den Jahren 1997 und 1998 zu verzeichnende Aufwärtstrend umgekehrt werden konnte.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Die vorrangigen Ziele der neuen Regierung Griechenlands sind Wachstumsförderung, Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Unterstützung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Strukturreformen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Flexibilität und Anpassung des Arbeitsmarktes dürften die Wettbewerbsfähigkeit des Landes erhöhen und zu nachhaltigem Wachstum und stärkerem gesellschaftlichen Zusammenhalt führen. Weitere Priorität genießen Maßnahmen zur Verringerung der regionalen Ungleichgewichte bei der Arbeitslosigkeit. Daher hat sich die neue Regierung verpflichtet, die Bemühungen zur Verlagerung von passiven auf aktive Beschäftigungsmaßnahmen fortzusetzen und einen stärker einzelfallbezogenen Ansatz zu verfolgen. Gleichzeitig sollen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisiert und umstrukturiert werden. Ein weiteres Ziel ist die Förderung einer Informationsgesellschaft, durch die die Erwerbsbevölkerung mit den Entwicklungen des griechischen und internationalen Arbeitsmarktes Schritt halten kann. Sowohl mit allgemeinen als auch mit speziellen Maßnahmen soll zudem die Chancengleichheit für benachteiligte Gruppen, aber auch für Frauen und Männer gefördert werden. So sollen im Jahr 2000 75 000 neue Arbeitsplätze und 75 000 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Zudem beabsichtigt die griechische Regierung, die Akkreditierungsbestimmungen für Ausbilder zu erweitern, um die Beschäftigungsmöglichkeiten in den neuen Technologiebereichen zu verbessern und, falls erforderlich, in den Arbeitsmarkt eingreifen zu können (z.B. durch Arbeitszeitregelungen). Hierdurch soll die Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze erhöht werden. Durch die stärkere Einbindung der Sozialpartner bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie Unterstützung für positive Initiativen von Seiten der Sozialpartner strebt die griechische Regierung derzeit den größtmöglichen gesellschaftlichen Konsens an. Hierbei wird auch die Notwendigkeit einer Reform des Sozialversicherungssystems zur Gewährleistung des Solidaritätsprinzips hervorgehoben. Für die Programmphase 2000-2006 strebt Griechenland die Stärkung und Umsetzung seiner Beschäftigungsstrategie mit Hilfe eines effizienteren Einsatzes der aus dem Europäischen Sozialfonds sowie aus den Strukturfonds bereitgestellten Mittel an.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1 Allgemeine Einschätzung

Der NAP 2000 stellt die Fortsetzung des vorherigen Plans dar. Ungeachtet der erzielten Fortschritte sind jedoch eine strategischere Herangehensweise sowie ausgewogenere Maßnahmen mit Blick auf die verschiedenen Schwerpunkte erforderlich. Der Schwerpunkt lieg auch weiter auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. In diesem Bereich wurden verschiedene neue Initiativen auf den Weg gebracht. Eine Bewertung der Politiken und Maßnahmen wird allerdings durch unzureichende statistische Angaben, einschließlich fehlender Angaben zur Zu- und Abnahme der Arbeitslosigkeit, erschwert. Zudem wird die Umsetzung der übrigen Aktionen aus dem NAP durch die nur schleppend vorankommende Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung behindert. Trotz erster Erfolge hat Griechenland den vorbeugenden, aktivierenden und einzelfallbezogenen Ansatz noch nicht vollständig übernommen und damit die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie nicht erreicht. Zudem steht die Entwicklung einer umfassenden Strategie für lebenslanges Lernen sowie die Formulierung von Zielen in diesem Bereich weiterhin aus. Um KMU zu unterstützen und ihren Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern, wurden verschiedene neue Initiativen ergriffen. Zudem stellen einige neue Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit einen ersten Versuch dar, das Problem der Geschlechterkluft anzugehen.

3.2 Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Trotz der Bemühungen, die Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltungen voranzubringen, bleibt die Regierung bisher hinter den gesteckten Zielen zurück. In der Zwischenzeit haben 24 neue Beschäftigungszentren den Betrieb aufgenommen. Bis Ende 2000 soll diese Zahl verdoppelt werden. Die wichtigsten Aktionen zur Vermeidung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit sind weiterhin die Programme "Jugendliche ins Erwerbsleben" sowie "Zurück zur Arbeit". Zwar fehlt bisher eine detaillierte Evaluierung der Programme. Die Zahl der Teilnehmer am Programm "Zurück zur Arbeit" liegt für 1999 jedoch über den Zielvorgaben. Zudem waren 60% der neuen Stellen auch nach Beendigung des Programms weiter besetzt. Keine genauen Angaben wurden zur Erreichung der Aktivierungsquote von 20% gemacht. Auch die Entwicklung einer umfassenden Strategie für lebenslanges Lernen sowie die Formulierung von Zielen in diesem Bereich stehen weiterhin aus. Der Beschäftigungs- und Ausbildungsfonds hat unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner seine Aktivitäten ausgeweitet und eine Reihe neuer Initiativen finanziert. Geplant ist zudem die Schaffung neuer Berufsberatungszentren sowie die Einrichtung eines Zentrums für berufliche Weiterbildung.

Unternehmergeist: Umgesetzt wurden in diesem Bereich Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten und des Verwaltungsaufwands von Unternehmen. Allerdings blieb man auch hier hinter den gesteckten Zielen zurück. Vorangetrieben wurde 1999 die Reform des Besteuerungssystems. Werden diese Bemühungen auch im Jahr 2000 fortgesetzt, so dürften sie positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, aber auch auf die Selbständigkeit haben. Zur Reduzierung der Lohnnebenkosten, eine der wichtigsten Initiativen im Rahmen dieses Schwerpunkts für 1999, wurde im November 1999 ein neues Gesetz erlassen, mit dessen Umsetzung Anfang 2000 begonnen wurde. Auch die Umsetzung der Maßnahmen aus den territorialen Beschäftigungspakten wurde nach langer Verzögerung im September 1999 in Angriff genommen. Dies kann zwar nicht als ehrgeizig bezeichnet werden, ist aber doch ein ermutigender Ansatz zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene. Darüber hinaus wurden spezielle kulturelle Beschäftigungsprogramme mit dem Ziel auf den Weg gebracht, das Beschäftigungspotenzial im Dienstleistungssektor zu erschließen. Ähnliche Initiativen in anderen 1999 als Schwerpunktbereiche identifizierten Branchen (z. B. neue Technologien, Umweltschutz) stehen noch aus.

Anpassungsfähigkeit: Das Gesetz über Arbeitsbeziehungen aus dem Jahr 1998, das eine flexiblere Gestaltung der Arbeitsorganisation vorsieht, ist die wichtigste gesetzgeberische Maßnahme zu diesem Schwerpunkt. Bei der Umsetzung konnten Fortschritte erzielt werden. Hervorzuheben ist die Einrichtung privater Stellenvermittlungen, die zunehmende Zahl der Teilzeitstellen sowie die versuchsweise Einführung flexibler Arbeitsformen in den Branchen Banken und Telekommunikation. Auch im öffentlichen Sektor wurde das Angebot von Teilzeitstellen erhöht. Noch in diesem Jahr sollen die Sozialpartner konsultiert werden, um flexible Arbeitsvereinbarungen voranbringen zu können. Die griechische Regierung ist davon überzeugt, dass sich das Privatisierungsprogramm indirekt positiv auf die Anpassungsfähigkeit sowie flexiblere Arbeitsvereinbarungen auswirken wird. Versuchsweise wurden neue Qualifikationen angeboten. So wurden verschiedene unternehmensinterne Fortbildungsprogramme durchgeführt, wenn auch nicht in dem anfangs geplanten Umfang. In diesem Bereich kam den Sozialpartnern auch 1999 eine wichtige Rolle zu, gleichwohl wäre ein aktivere Beteiligung wünschenswert.

Chancengleichheit: Die griechische Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um verstärkt geschlechtsspezifische Maßnahmen auf allen Ebenen zu berücksichtigen. Hierbei soll vor allem sicher gestellt werden, dass Frauen an allen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit teilnehmen. Die Programme "Unterstützungsstrukturen für Unternehmerinnen" und "Förderung von Unternehmerinnen" wurden auf den Weg gebracht. Allerdings wurde nur ein geringer Teil des 99er Haushalts für letzteres Programm ausgegeben. Nahezu abgeschlossen ist die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für 7 500 Kinder. Zudem wurden 191 Gemeinschaftszentren für die Betreuung und Pflege von Senioren in Betrieb genommen. Nach Abschluss der Durchführungsphase 2000-2006 des Strukturfonds soll die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen vollständig befriedigt sein.

Beitrag der Sozialpartner: Die Beteiligung der Sozialpartner zu erhöhen, war das Ziel verschiedener Bemühungen, das jedoch nicht vollständig erreicht werden konnte. Verstärkt wurden die Aktivitäten im Rahmen des Beschäftigungs- und Ausbildungsfonds, der von den Sozialpartnern finanziell unterstützt wird. Die Maßnahmen zielen in erster Linie auf Ausbildungsangebote in kleinen Unternehmen ab. Unter Beteiligung der Ministerien für Arbeit und Bildung sowie der Sozialpartner konnte eine Nationale Stelle für berufliche Bildung eingerichtet werden. Erwähnenswert sind auch die beratenden Dreierausschüsse zur Organisation der beruflichen Bildung und Weiterbildung.

Die Rolle der Strukturfonds: Ein Großteil der umgesetzten aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, hauptsächlich zu den Schwerpunkten Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit, wurde durch Mittel aus den Strukturfonds, insbesondere dem ESF, finanziell unterstützt. Hierbei wurde insbesondere darauf geachtet, dass der GFK 2000-2006 sowie die entsprechenden operationellen Programme auf die Ziele und Schwerpunkte der Beschäftigungsstrategie ausgerichtet sind, die mit Hilfe des griechischen NAP umgesetzt werden sollen. Umfassende und zuverlässige Informationen zu den Zielen und Bewertungsindikatoren würden die positive Rolle des ESF weiter stärken.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der griechischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Durchführung entschiedener, kohärenter und messbarer Aktionen, um ein Abgleiten jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. So sollten insbesondere die Bemühungen verstärkt werden, die Reform der Arbeitsverwaltungen abzuschließen, damit vorbeugende Maßnahmen entsprechend den Leitlinien 1 und 2 ergriffen werden können.

(2) Detaillierte Überprüfung der Besteuerungs- und Leistungssysteme auf Hindernisse, die einer Beteiligung am Erwerbsleben insbesondere von Frauen im Wege stehen. Hierdurch soll die Erwerbstätigenquote der Frauen auf den EU-Durchschnitt von 50% angehoben werden. Indem auf bereits erzielte Erfolge aus dem Schwerpunkt Unternehmergeist aufgebaut wird, kann zudem die Chancengleichheit gefördert werden.

(3) Fortsetzung der Bemühungen zur Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung und Stärkung der Weiterbildung sowie einer aktiveren Einbindung der Sozialpartner .

(4) Entwicklung und Umsetzung kohärenter Strategien, einschließlich gesetzgeberischer, steuerlicher und sonstiger Maßnahmen, um die Verwaltungslast bei Unternehmensneugründungen zu reduzieren und damit den Unternehmergeist zu fördern und das Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors auszuschöpfen.

(5) Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und Verpflichtung der Sozialpartner zu konkreten Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Arbeitsorganisation auf allen relevanten Ebenen mit dem Ziel, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen.

(6) Durchführung angemessener Maßnahmen zur Modernisierung des Statistiksystems, damit bis zum Jahr 2000 Leistungsindikatoren für Vorbeugung und Aktivierung entsprechend den vereinbarten Definitionen und Verfahren zur Verfügung stehen.

4.1 Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Griechenland hat keinerlei zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen ergriffen, um ein Abgleiten jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Allerdings dürfte die Umstrukturierung des OAED (griechische Arbeitsverwaltung) bis Ende 2001 abgeschlossen sein.

Der NAP 2000 macht keine Angaben zu Hindernissen im Besteuerungs- und Leistungssystem im Hinblick auf eine Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben. Für Kinder und Senioren wurden allerdings einige Betreuungseinrichtungen geschaffen. Obwohl einige der Maßnahmen dem Aspekt der Chancengleichheit Rechnung tragen und Schritte zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen eingeleitet wurden, mangelt es an einer umfassenden Strategie sowie weiteren Schritten zur Lösung des Problems. Für die kommende Programmphase des Strukturfonds sind umfangreiche Mittel zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen vorgesehen.

Die griechische Regierung hat die Umsetzung der Bildungsreform aus dem Jahr 1998 weiter vorangetrieben. Eines der zentralen Ziele dieser Reform ist es, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erhöhen. Die Evaluierung der bisherigen Fortschritte sowie die Beteiligung der Sozialpartner sollten in die Reformbemühungen mit einbezogen werden. Auch zur Verbesserung der Weiterbildung wurden Maßnahmen, insbesondere durch Zertifizierungen, eingeleitet. Mit Initiativen wie "Schulen für eine Zweite Chance" und "Allgemeine Erwachsenenbildung" wurden die gesteckten Ziele bisher noch nicht erreicht.

Die anhaltende Reform des Steuersystems schafft derweil ein günstiges Umfeld für Unternehmer. Im NAP werden jedoch keine neuen Maßnahmen genannt, die direkt auf die Verringerung der Verwaltungslast bei Unternehmensneugründung abzielen. Allerdings wurden bereits Maßnahmen eingeleitet oder in Erwägung gezogen, mit denen der Zugang von Unternehmen zu Kapital erleichtert werden soll. Obwohl ein kohärenterer Ansatz insgesamt zu beobachten ist, behindert das Vorhandensein von mehr als einer Entscheidungsinstanz in einigen Bereichen wie KMU die Koordinierung. Als wichtige, in der Planung befindliche gesetzgeberische Maßnahme ist die Schaffung eines Neuen Marktes für dynamische KMU zu werten. Das Beschäftigungspotenzial in der Dienstleistungsbranche soll durch verschiedene im NAP 2000 enthaltene Maßnahmen besser genutzt werden. Untersucht wird zudem derzeit die Einrichtung eines Fonds, mit dem Investitionen in neue Technologien gefördert und Initiativen in der Dienstleistungsbranche unterstützt werden sollen. Ermutigend ist auch die Ausarbeitung eines gesetzgeberischen Rahmens für den E-Commerce.

An der Konzeptionierung und Umsetzung verschiedener Aktionen und Maßnahmen des NAP sind die Sozialpartner direkt beteiligt. Zwar bemüht sich die Regierung , die Sozialpartner stärker einzubinden, genaue Angaben zu ihrer aktiven Beteiligung oder Verpflichtung bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation fehlen jedoch. Der Gesetzesrahmen wird in diesem Bereich durch das Gesetz über Arbeitsbeziehungen von 1998 vorgegeben, mit dessen Umsetzung begonnen wurde. Die griechische Regierung ist insbesondere darum bemüht, einen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz herzustellen.

Zur Verbesserung des NAP-Überwachungssystems wurden ebenfalls verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Nicht ausreichend vorangekommen ist hingegen die Reform und EDV-Ausstattung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Daher ist derzeit die Berechnung der Indikatoren zu den Zielen Vorbeugung und Aktivierung nicht möglich. Fehlende statistische Angaben und Indikatoren sind somit eine der Hauptschwächen des griechischen NAP.

4.2 Sonstige Initiativen

Beschäftigungsfähigkeit: Zur Verbesserung der Bildung und Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt wurden verschiedene neue Maßnahmen lanciert. Obwohl ermutigend, sind sie bei weitem nicht ausreichend, um die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung entscheidend zu verbessern. Daher ist Griechenland bemüht, den Beschlüssen von Lissabon zur Informationsgesellschaft mit Hilfe eines ehrgeizigen Programms Rechnung zu tragen, das in der Programmphase 2000-2006 durch die Strukturfonds kofinanziert wird.

Unternehmergeist: Angesichts des günstigen makroökonomischen Umfelds dürften die bevorstehende Liberalisierung der Telekommunikations- und Strommärkte sowie die geplanten Privatisierungen einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Unternehmertums leisten. Die verbesserte Haushaltslage ermöglicht zudem die Einleitung einiger haushaltspolitischer Maßnahmen wie die Reduzierung der Steuern und steuerliche Anreize für die Schaffung von Risikokapitalgesellschaften. Zudem tragen die rückläufigen Zinsen zu einer Reduzierung der Kapitalkosten bei. Beide Trends dürften zu verstärkten Investitionen und damit mehr Arbeitsplätzen beitragen. Niedrigere Zinsen könnten aber auch dazu führen, dass verstärkt weniger arbeitsintensive Technologien eingeführt werden.

Anpassungsfähigkeit: In der Telekommunikations- und Bankenbranche wurden Pilotprogramme für eine flexiblere Arbeitsorganisation lanciert. Anhand der Ergebnisse der derzeit stattfindenden Auswertung wird es möglich sein, die Flexibilität des Arbeitsmarktes insgesamt zu erhöhen.

Chancengleichheit: Ein erster Schritt für konkretere Initiativen in diesem Bereich könnte die Einrichtung eines eigenständigen interministeriellen Ausschusses sein, der die Arbeiten zur Förderung der Chancengleichheit auf allen Politikebenen voranbringen soll. Zur Förderung der Chancengleichheit sind in den neuen Programmen der Strukturfonds neue Aktionen und ausreichende Finanzmittel vorgesehen.

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SPANIEN

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung Spanien konnte auch 1999 einen Wirtschafts- und Beschäftigungszuwachs verzeichnen, der zu einer spürbaren Reduzierung der Arbeitslosigkeit beigetragen hat. Hierdurch konnten zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen werden, und die entsprechende Vergleichszahl liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt. Trotz des insgesamt positiven Trends bleiben jedoch einige der bereits bekannten Schwächen bestehen. Nach wie vor gering ist die Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen. Und obwohl die Langzeitarbeitslosigkeit zurückgeführt werden konnte, ist sie weiter sehr hoch. Deutlich erhöht werden konnte die Zahl der unbefristeten Stellen, aber der prozentuale Anteil von häufig sehr kurz befristeten Stellen hat sich kaum verringert. Obwohl ihre Erwerbsbeteiligung gestiegen ist, sind Frauen weiterhin am Arbeitsmarkt benachteiligt. Einen Weg aus der Arbeitslosigkeit und in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu finden, ist für sie ungleich schwerer. Die regionalen Unterschiede bleiben deutlich.

Policy-Mix Hauptziel der spanischen Beschäftigungsstrategie ist die Schaffung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Eckpfeiler der Strategie sind Anreize zur Schaffung unbefristeter Arbeitsverträge sowie die Entwicklung aktiver Beschäftigungspolitiken für Arbeitslose, um ein besseres Gegengewicht zu den einkommenssichernden Maßnahmen zu schaffen. Flankiert wird dies durch Gesetzes- und Verwaltungsreformen zur Reduzierung der Steuer- und Verwaltungslast von Unternehmen und Verbesserung der Wirksamkeit der Märkte. Die Umsetzung der Beschäftigungspolitik erfolgt im Rahmen eines weit entwickelten sozialen Dialogs.

Reaktionen auf Empfehlungen des Rates für 1999 Auf zentraler und regionaler Ebene werden derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen, die öffentliche Arbeitsverwaltung zu modernisieren und deren Koordinierung und Datenmanagement zu verbessern. Gleichwohl muss aber auch die Wirksamkeit der Maßnahmen auf der Ebene der Begünstigten erhöht werden. Mit erfolgreichen Initiativen wie den "zentralen Anlaufstellen" konnte seit 1997 auch die Steuer- und Verwaltungslast der Unternehmen reduziert werden. Zu den Maßnahmen im Bereich Chancengleichheit gehörte die Verpflichtung auf Seiten der Regierung, die proportionale Beteiligung von Frauen an aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen, bei gesetzgeberischen Initiativen und Anreizen zur Einstellung von Frauen zu garantieren. Um die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben zu fördern, muss jedoch mehr getan werden.

Herausforderungen für die Zukunft Im Jahr 2000 sollten insbesondere effiziente Aktionen entwickelt werden, mit denen die Probleme besonders benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt angegangen werden können. Auch die Bemühungen zur Koordinierung der Arbeitsverwaltungen und Steigerung ihrer Effizienz sollten vorangetrieben werden. Die Schaffung unbefristeter und qualifizierter Arbeitsplätze ist ein weiterer Bereich, in dem die Bemühungen forciert werden sollten. Im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie für lebenslanges Lernen sollte Spanien seine Anstrengungen zur besseren Qualifizierung der Erwerbsbevölkerung intensivieren. Auch die Qualität der beruflichen Bildung und Ausbildung muss dringend verbessert und die Schulabbrecherquote reduziert werden.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Die spanische Wirtschaft hat auch 1999 ihren günstigen Trend fortgesetzt. Mit 3,7% lag das reale BIP-Wachstum deutlich über dem EU-Durchschnitt. Der Beschäftigungszuwachs betrug 3,4% und bestätigt damit den sich bereits seit 1997 abzeichnenden positiven Trend. So wurden allein 1999 612 000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Entsprechend konnte die Erwerbstätigenquote von 48,2% im Jahr 1997 auf 52,5% im Jahr 1999 erhöht werden. Trotz des höheren Anteils von Erwerbspersonen liegt die Erwerbstätigenquote immer noch unter dem EU-Durchschnitt von 62,2%. Obwohl ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, ist die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben besonders gering (37,6% im Jahr 1999). Die Zunahme der Beschäftigung hat bisher die arbeitslose Bevölkerung nicht absorbieren können, und die Arbeitslosigkeit ist mit 15,9% im Jahr 1999 sehr hoch. Allerdings ist sie stark im Sinken begriffen. Von 9,4% auf 7,3% konnte hingegen die Langzeitarbeitslosenquote drastisch reduziert werden. Insbesondere für Frauen und ältere Arbeitnehmer stellt sie jedoch nach wie vor ein ernstes Problem dar. Die Arbeitslosenquote von Frauen liegt doppelt so hoch wie für Männer (23,1% gegenüber 11,2%). Dies wird noch verstärkt durch die steigende Zahl von Frauen, die auf den Arbeitsmarkt drängen. Einen Rückgang verzeichnet auch die Jugendarbeitslosigkeit (von 14,5% auf 12,5% im Jahr 1999), aber gleichzeitig ist auch ihre Aktivierungsquote leicht rückläufig.

Die regionalen Unterschiede sind in Spanien besonders stark ausgeprägt. So haben einige Regionen eine unter dem EU-Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit, während in anderen die Quote bei über 25% liegt. Die geografische Mobilität reicht nicht aus, die Unterschiede in der Arbeitslosenquote auszugleichen. Ein weiteres Hindernis mag die hohe Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse behindert wird (32,6% aller Arbeitnehmer verfügen nur über zeitlich befristete Arbeitsverträge).

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Hauptziel der spanischen Beschäftigungspolitik, wie im Spanischen Nationalen Aktionsplan formuliert, ist die Schaffung zeitlich unbefristeter Arbeitsplätze und die Verbesserung der Arbeitsmarktmechanismen. Die Beschäftigungspolitik verfolgt einen umfassenden Ansatz, dessen Maßnahmen auf alle Bereiche abzielen: Stabilisierung der Wirtschaft, Liberalisierung der Kapital-, Waren- und Dienstleistungsmärkte und Reform des Arbeitsmarktes. Mittelfristiges Ziel der Regierung ist die Vollbeschäftigung.

Im Rahmen des sozialen Dialogs werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Angriff genommen, die größtenteils mit den Sozialpartnern ausgehandelt wurden. Ein Großteil der Strategie baut weiter auf der 1997 von den Sozialpartnern geschlossenen Vereinbarung für Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse auf. Neben anderen Maßnahmen hat diese Vereinbarung zu einer Reduzierung der Kosten für zeitlich unbefristete Arbeitsverträge für Frauen, Jugendliche und ältere Arbeitnehmer beigetragen. Eine weitere wichtige Maßnahme hat dazu beigetragen, die Bedeutung aktiver Beschäftigungspolitiken auf Seiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung und mit ihr zusammen arbeitender Stellen zu erhöhen. Die für aktive Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bereitgestellten Mittel wurden zwischen 1997 und 2000 um bzw. auf 37% aufgestockt.

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Zeitarbeitsfirmen, zur Regulierung lokaler Genossenschaften, der Einwanderung und Vereinbarkeit von Arbeit und Familie wurden ebenfalls Gesetzesreformen eingeleitet. Auf nationaler Ebene wurde eine bedeutende Initiative auf den Wege gebracht, mit der die Verbreitung der Informationstechnologie in der Gesellschaft vorangetrieben werden soll.

Zudem soll in diesem Jahr eine neue Verhandlungsrunde beginnen, die die Reform des Arbeitsmarktes diskutieren soll.

Die Beschäftigungspolitik ist in ein dynamisches Umfeld eingebettet, das durch die Dezentralisierung der Institutionen geprägt ist. Dies erfordert jedoch fortgesetzte Bemühungen zur stärkeren Koordinierung der Maßnahmen der beteiligten Akteure.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1 Allgemeine Einschätzung

In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der spanischen Beschäftigungspolitik kohärente Nationale Aktionspläne vorgelegt, bei denen die nationalen Besonderheiten berücksichtigt und gleichzeitig eine Konvergenz in Richtung auf die Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie erzielt wurde. Unter dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit wurden erhebliche Anstrengungen zur Erreichung der Aktivierungs- und Präventionsziele unternommen. Hervorzuheben sind auch die Bemühungen zur Reduzierung der Steuer- und Verwaltungslast von Unternehmen unter dem Schwerpunkt Unternehmergeist. Weniger beeindruckend sind jedoch die erzielten Fortschritte zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation oder im Bereich Chancengleichheit. Auch behandelt der NAP das Problem der regionalen Unterschiede nicht angemessen.

3.2 Umsetzung des NAP 1999

Insgesamt wurden die im NAP 1999 angekündigten Maßnahmen zufriedenstellend umgesetzt. So wurden die finanziellen Mittel für aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen zwischen 1998 und 1999 um 15% aufgestockt, wodurch auch die Zahl der bereitgestellten Aktionen erhöht werden konnte. Doch ungeachtet der zufriedenstellenden Umsetzung stehen kaum Angaben zu den tatsächlichen Auswirkungen der verschiedenen Politiken zur Verfügung.

Unter dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit wurden insgesamt 1,8 Millionen Aktionen für 1,1 Millionen Begünstigte durchgeführt. Das ist weit mehr, als im Plan des letzten Jahres prognostiziert worden war. Trotz der Ausweitung präventiver Maßnahmen für Erwachsene kamen nur 45% der jugendlichen und 33% der erwachsenen Arbeitslosen in den Genuss aktivierender Maßnahmen, bevor sie in die Langzeitarbeitslosigkeit abglitten. Um die Ziele der Leitlinien bis Ende 2002 zu erreichen, muss Spanien daher seine Anstrengungen verstärken. Mit Blick auf Leitlinie 3 hat Spanien die allgemeine Zielvorgabe bereits 1999 erreicht. Gleichwohl scheinen hier regionale Unterschiede zu bestehen. Den größten Zuwachs verzeichneten Beratungsdienste. Hier wurden 600 000 zusätzliche Aktionen durchgeführt. Wesentlich schwieriger gestaltete sich hingegen die Umsetzung von Beschäftigungsbeihilfen und insbesondere die Einrichtung von Projekten für lokale Beschäftigungsinitiativen. Der einzelfallbezogene Ansatz ist noch nicht allgegenwärtig und wird derzeit nur versuchsweise angewandt. Für Menschen mit Behinderungen wurden jedoch zahlreiche neue Maßnahmen entwickelt. Um Effizienz und Eignung der Maßnahmen zu steigern, sollen intensive Einzelgespräche den Arbeitslosen den Weg zu den geeignetsten Möglichkeiten zeigen. Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Vielzahl der beteiligten Akteure die Koordinierung und Effektivität der Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Allgemeiner sind mit steigenden Aufwendungen für aktive Arbeitsmarktpolitik größere Anstrengungen erforderlich, die Effizienz dieser Maßnahmen zu sichern und die Ergebnisse zu beobachten. Noch in der Entwicklung befindet sich das Statistiksystem, in dem alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen integriert werden sollen. Keine Verbesserungen hat es im Bildungsbereich gegeben, und auch die Quote der Schulabbrecher ist weiter besorgniserregend hoch. Ernsthafte Anstrengungen wurden unternommen, die Steuerbelastung der Arbeit zu vermindern.

Unter dem Schwerpunkt Unternehmergeist haben Gesetzesänderungen und vereinfachte bürokratische Verfahren zu einer Entlastung der Unternehmen beigetragen. Das Projekt der zentralen Anlaufstellen wurde auf zahlreiche Regionen ausgeweitet. Nicht umgesetzt wurde bisher hingegen das Projekt zur Entwicklung des Beschäftigungspotenzials in der lokalen Wirtschaft. Gleichwohl gibt es Bemühungen, eine umfassendere Strategie zu entwickeln, mit der die Probleme angegangen werden, denen sich diese Initiativen gegenüber sehen.

Unter dem Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit konnte die Quote der zeitlich befristeten Stellen nicht wesentlich reduziert werden, obwohl 528 000 neue unbefristete Stellen geschaffen wurden, die von der Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge als Anreiz zur Schaffung unbefristeter Stellen profitierten. Flankierende Maßnahmen wie die Reform von Zeitarbeitsvermittlungen wurden ergriffen, um die Stabilität und Qualität des Arbeitsplatzangebots zu erhöhen. Im Jahr 1999 wurden aber auch 261 287 neue Teilzeitverträge unterzeichnet, so dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigung von 7,7% im Jahr 1998 auf 8,2% im Jahr 1999 anstieg. Eine konkrete Strategie zum Thema lebenslanges Lernen, mit der die Schaffung unbefristeter Arbeitsverträge vorangetrieben werden soll, steht weiter aus. Insgesamt wurden jedoch die Maßnahmen zum lebenslangen Lernen um 15% ausgeweitet. Gleichzeitig hat die Regierung den Druck verstärkt, den Missbrauch der Vorruhestandsregelung einzudämmen und ältere Menschen dazu zu ermuntern, länger am Erwerbsleben teilzunehmen.

Zur Förderung der Chancengleichheit ist im vergangenen Jahr ein neues Gesetz zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie in Kraft getreten. Zudem wurden besondere Beschäftigungsbeihilfen für Frauen entwickelt. Aber obwohl Frauen in erheblichem Maße von aktiven Beschäftigungspolitiken profitierten, sind sie bei effektiveren und intensiven Maßnahmen weiterhin unterrepräsentiert. Mit Hilfe von Mainstreaming-Initiativen soll die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an allen Maßnahmen garantiert werden. Ein spezieller Mechanismus, der dies sicherstellt, wurde im NAP jedoch nicht beschrieben.

In der Vorbereitungsphase des NAP wurden die Sozialpartner konsultiert. Der Aktionsplan wurde jedoch verabschiedet, ohne dass ein Konsens erzielt worden wäre. Die Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen an der Ausgestaltung der Beschäftigungspolitik hat sich etabliert und verläuft durchweg konstruktiv. Die Sozialpartner sind zudem an der Durchführung verschiedener Politiken wie beispielsweise dem nationalen Aktionsplan für lebenslanges Lernen beteiligt.

Im Jahr 1999 beliefen sich die aus dem ESF bereitgestellten Mittel zur Unterstützung aktiver beschäftigungspolitischer Maßnahmen auf 1,771 Millionen EUR. Bei den Verhandlungen zur Verwendung der Mittel aus den Strukturfonds für die Programmphase 2000-2006 hat man sich darauf geeinigt, den Großteil des ESF-Beitrags in Höhe von 11,317 Millionen EUR zur Entwicklung aktiver Arbeitsmarktpolitiken und Förderung des lebenslangen Lernens aufzuwenden. Besonderes Augenmerk wird der ESF zudem auf die Einbindung des Geschlechteraspekts auf allen Ebenen richten. Mit seinem Beitrag nimmt der ESF weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der im NAP angekündigten Maßnahmen ein.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der spanischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

Fortsetzung der im Jahr 1998 initiierten vorbeugenden Maßnahmen, wobei über die Bedarfsermittlung Arbeitsloser hinaus die Anzahl und Wirksamkeit der einzelfallbezogenen Aktivierungsmaßnahmen verstärkt werden muss, um den Zustrom Jugendlicher und Erwachsener in die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren.

Entwicklung und Umsetzung kohärenter Strategien, um gesetzgeberische, steuerliche und sonstige Maßnahmen zur Beseitigung von Verwaltungshindernissen für Unternehmen voranzutreiben, den Unternehmergeist zu fördern und das Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors für mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse auszuschöpfen.

Intensivierung der Bemühungen, mit denen Maßnahmen zur Chancengleichheit auf allen Ebenen eingebunden werden und die zudem über die bereits angekündigten Maßnahmen zur Anhebung der Erwerbstätigenquote von Frauen auf den EU-Durchschnitt hinausgehen;

Fortsetzung der Modernisierung des Statistiksystems, damit bis zum Jahr 2000 Leistungsindikatoren für Vorbeugung und Aktivierung entsprechend den vereinbarten Definitionen und Methoden zur Verfügung stehen. Angesichts der derzeit stattfindenden Dezentralisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitiken kommt diesem Punkt eine besondere Bedeutung zu.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die Bemühungen zur Ausweitung der intensiven individuell zugeschnittenen Aktivierungsmaßnahmen, die sich insbesondere an schwer vermittelbare Arbeitslose richten, wurden verstärkt. Ein Schwerpunkt der Aktivierungsbemühungen sind vorbeugende Maßnahmen. Wesentliche Fortschritte konnten hierbei insbesondere bei Erwachsenen erzielt werden. Die Ergebnisse der detaillierten Beratungsgespräche sollen dazu genutzt werden, die von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen angebotenen Maßnahmen besser am Bedarf auszurichten. Nicht dokumentiert sind hingegen die Fortschritte, die bei der Generalisierung von Einzelfalllösungen erzielt wurden. Im Haushalt spiegelt sich der besondere Schwerpunkt auf Aktivierungsmaßnahmen wider, die im Jahr 2000 um weitere 32% erhöht wurden. Weiter entwickelt wird derzeit auch das Datenmanagementsystem sowie die Koordinierung der Maßnahmen. Gleichwohl besteht die Gefahr von Überschneidungen und damit einer eingeschränkten Wirksamkeit der Maßnahmen durch die Beteiligung zahlreicher Akteure.

Um die Verwaltungslast der Unternehmen weiter zu reduzieren, sollen bürokratische Verfahren vereinfacht werden. Insbesondere das Projekt der "zentralen Anlaufstellen", die in einigen Provinzen als Versuchsprojekte initiiert wurden, hat zufriedenstellende Ergebnisse gebracht und soll ausgedehnt werden. Zudem werden Unternehmen künftig ihre sozialversicherungstechnischen Abläufe über das Internet abwickeln können. Um das Beschäftigungspotenzial in der Dienstleistungsbranche auszuschöpfen, wurde mit INFO XXI eine nationale Initiative zur Verbreitung der Informationsgesellschaft ins Leben gerufen. Ausgestattet mit 2,524 Millionen EUR zielt die Initiative auf eine verstärkte Internetnutzung von Privatpersonen, Schulen und öffentlichen Verwaltungen ab.

Zur stärkeren Einbindung von Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit sind Aktionen geplant, mit denen die Selbständigkeit und die Ausbildung im IT-Bereich von Frauen unterstützt werden sollen. Pläne existieren zudem für die Entwicklung eines Betreuungssystems für Kinder und Pflegebedürftige. Der Erfolg hängt jedoch wesentlich von der Zusammenarbeit der örtlichen Akteure ab. In diesem Bereich wäre eine stärkere Verpflichtung aller Beteiligten wünschenswert.

Das bestehende Integrierte System der Arbeitsverwaltungen, das Datensammlung und -übertragung beinhaltet, soll weiter entwickelt werden, um die statistische Überwachung vorbeugender und aktiver Beschäftigungspolitiken zu verbessern. Im Verlauf von 2001 soll das System betriebsbereit sein. Was die Überwachungs- und Koordinierungsfunktionen anbelangt, sind die Anforderungen an das Projekt deutlich gestiegen.

4.2. Neue Initiativen

Der NAP für 2000 enthält zahlreiche neue Initiativen. Unter dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit wird derzeit ein neues Programm auf den Weg gebracht, mit dem die Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben entsprechend der neuen Leitlinie erhöht werden soll, die Anreize zur Teilnahme am Erwerbsleben vorsieht. Diese "Aktive Wiedereingliederungsbeihilfe" ist eine Einkommensbeihilfe für Erwachsene über 45 Jahre und beinhaltet einen Vertrag mit der öffentlichen Arbeitsverwaltung, mit dem die Verpflichtung einhergeht, die erforderlichen Schritte für einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt zu ergreifen. Bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen zeichnet sich derzeit ein Trend zur Verlagerung von direkten Beschäftigungsbeihilfen hin zu Einstellungszuschüssen für Arbeitslose ab. Dies wird jedoch zu Maßnahmen führen, die weniger zielgerichtet sind. Um die neue Leitlinie umzusetzen, die den besseren Zugang zur Informationsgesellschaft in Schulen vorsieht, sollen alle Schulen im Rahmen der neuen Initiative INFO XXI bis Ende 2001 mit Computern ausgestattet sein. Zudem wird versuchsweise in einigen technischen Bildungszentren ein neues Qualitätskontrollsystem eingeführt. Zur Lösung der aktuellen Probleme im Bildungssystem wurde jedoch kein umfassender Plan vorgelegt. Maßnahmen fehlen insbesondere im Hinblick auf das Problem der vorzeitigen Schulabgänger. Die Entwicklung von Eingliederungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und Einwanderern schreiten voran und profitieren von einer erhöhten Mittelzuweisung.

Beim Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit konnten Vereinbarungen ausgehandelt werden, die die Einbeziehung zusätzlicher Aspekte der flexiblen Arbeitsorganisation bei Tarifverhandlungen vorsehen. Zudem soll in diesem Jahr eine neue Vereinbarung zur Weiterbildung ausgehandelt werden. Des weiteren soll mit einer umfangreichen Studie als Vorbereitung für einen nationalen Plan begonnen werden, der die bestehenden Hindernisse für die regionale Mobilität abbauen soll.

Die meisten Regionen haben eigene Beschäftigungspläne ausgearbeitet, in denen die beschäftigungspolitischen, von den regionalen Behörden finanzierten Maßnahmen aufgeführt sind. Der spanische NAP würde ein genaueres Bild der spanischen Humanressourcenstrategie vermitteln, wenn die Beschreibung der auf zentraler Ebene ergriffenen Maßnahmen durch Informationen zu den Maßnahmen der Regionalverwaltungen zur Umsetzung der Beschäftigungsleitlinien ergänzt würden.

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FRANKREICH

Schlussfolgerungen

Allgemeine Bewertung. Das 1999 anhaltende und zum Jahresende sogar stark zunehmende Wachstum hat die Entwicklung der Beschäftigung günstig beeinflusst. Trotz einer Verbesserung im Jahre 1999 liegt die Erwerbstätigenquote in Frankreich unter dem EU-Durchschnitt, gemessen an den Vollzeitäquivalenten jedoch leicht darüber. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit hat sich Ende 1999 beschleunigt, die Arbeitslosenquote liegt jedoch noch zwei Prozentpunkte über dem europäischen Durchschnitt. Der Rückgang kam vor allem Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und Frauen zugute. Die Unterschiede zwischen den Erwerbs- und Arbeitslosenquoten bei Männern und Frauen haben sich verringert.

Police-Mix. Diese Ergebnisse entsprechen der französischen Strategie, die auf ein beschäftigungsintensiveres Wachstum abzielt, das allen zugute kommt. Die Strategie hat sich positiv auf die Beschäftigung ausgewirkt; Schwerpunkte waren Maßnahmen zugunsten von Jugendlichen, Frauen und Langzeitarbeitslosen. In diesen Kontext gehören auch das Programm "Nouveaux services, emploi jeunes" (Neue Dienstleistungen, Beschäftigung für Jugendliche), die Vereinbarungen zur Verringerung der Arbeitszeit, das Gesetz zur Bekämpfung der Ausgrenzung und die Aktionen des "nouveau départ" (Neustart) zur Beschäftigung Arbeitsloser. Über die Hälfte der von der öffentlichen Arbeitsvermittlung betreuten Personen waren Frauen.

Antwort auf die Empfehlungen des Rates 1999. Die Maßnahmen mit dem Ziel, ältere Arbeitnehmer zu ermuntern, länger im Berufsleben zu bleiben, scheinen angesichts des Ausmaßes des Problems keine ausreichende Wirkung zu haben.

Um das Beschäftigungspotential des Dienstleistungssektors zu nutzen, wurden zusätzlich zum Beschäftigungsprogramm für Jugendliche im Dienstleistungssektor neue steuerliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung von Risikokapital verabschiedet. Angesichts der Größe des Problems scheint allerdings ihre Reichweite nur gering.

Ein neues System mit geringeren Soziallasten, das diejenigen Unternehmen nutzen können, die Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung unterzeichnet haben, soll die Abgabenbelastung der Arbeit verringern, insbesondere bei Tätigkeiten mit niedriger Qualifikation und geringem Entgelt. Die durchschnittliche steuerliche Belastung der Arbeit bleibt dennoch zu hoch.

Die Verhandlungen über die Verringerung der Arbeitszeit haben in vielen Fällen zu Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern geführt, aufgrund derer die Modernisierung der Arbeitsorganisation beschleunigt werden kann.

Herausforderung für die Zukunft. Die bisherigen Anstrengungen als Reaktion auf die Empfehlungen müssen also noch verstärkt werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Reduzierung der Abgabenbelastung der Arbeit, die nach wie vor über dem europäischen Durchschnitt liegt. Das System der Steuererleichterungen in Verbindung mit der Verringerung der Arbeitszeit wird auch unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen sein.

Im übrigen ist die Priorität, die im Rahmen der Maßnahmen des "nouveau départ" den Langzeitarbeitslosen eingeräumt wurde, durch eine Verstärkung der vorbeugenden Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene mit weniger als 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit ergänzt werden, da hier die gesetzten Ziele 1999 nicht erreicht wurden.

1. Die Beschäftigungslage

Die Steigerung des realen BIP um 2,9 % im Jahre 1999 hat die Entwicklung der Beschäftigung positiv beeinflusst, hier ist eine Zunahme um 1,5 % zu verzeichnen. Die Arbeitsproduktivität hat um 1,4 % zugenommen.

Die Erwerbstätigenquote ist von 59,9 % 1998 auf 60,4 % im Jahre 1999 gestiegen. Sie liegt unter dem europäischen Durchschnitt, allerdings in Vollzeitäquivalenten leicht darüber. Die Verbesserung kam hauptsächlich den Jugendlichen (Steigerung der Erwerbstätigenquote von 25,2 % 1998 auf 26,5 % im Jahre 1999) sowie den Frauen (Steigerung von 52,9 % 1998 auf 53,5 % 1999) zugute. Andererseits ist die Quote bei den Personen über 55 Jahre unverändert auf einem niedrigen Niveau (28,3 % geblieben).

Die Arbeitslosenquote ist zurückgegangen. Sie ist von 11,7% 1998 auf 11,3% im Jahre 1999 gesunken. Dennoch liegt sie nach wie vor über dem EU-Durchschnitt. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit war bei den Frauen (die Arbeitslosenquote sank von 13,8 % auf 13,3 %) ausgeprägter als bei den Männern. Die Differenz zwischen den Quoten hat sich dadurch verringert, ist jedoch nach wie vor hoch (3,7 % Prozentpunkte). Bei den Jugendlichen ist die Arbeitslosenquote deutlich zurückgegangen, von 9,1 % auf 8,5 %. Weibliche Jugendliche haben von diesem Rückgang stärker profitiert als die männlichen Jugendlichen. Die Langzeitarbeitslosenquote ist von 4,9 % auf 4,4 % gesunken.

2. Die Beschäftigungsstrategie

Die französische Beschäftigungsstrategie hat drei Schwerpunkte: stärkeres Wachstum, beschäftigungsintensiveres Wachstum, Wachstum für alle. Ziel ist die Vollbeschäftigung am Ende des Jahrzehnts.

In den Kontext Beschäftigungsintensität des Wachstums gehören die Maßnahmen der "Säulen" Unternehmertum und Anpassungsfähigkeit, und hier insbesondere Arbeitszeitverkürzung, Reduzierung der Abgaben auf niedrige Löhne und Gehälter und die Arbeitsplatzschaffung im Zusammenhang mit neuen Dienstleistungen. Schließlich sollen die Maßnahmen der "Säulen" Beschäftigungsfähigkeit und Chancengleichheit sicherstellen, dass dieses Wachstum allen zugute kommt. Dies gilt insbesondere für die Verhütung und Bekämpfung der Ausgrenzung, für den "nouveau départ" und für die Maßnahmen gegen den Schulabgang ohne qualifizierten Abschluss.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Der französische NAP präsentiert eine präzise Diagnose der Probleme und definiert quantifizierte Ziele für die meisten Leitlinien. Die "Säulen" berufliche Eingliederung und Chancengleichheit sind nach wie vor die wichtigsten. Hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit werden die Neuorganisation der Arbeit und die Verringerung der Arbeitszeit stärker an Gewicht gewinnen, allerdings werden Auswirkungen erst mittelfristig sichtbar werden.

Die bisherigen Ergebnisse entsprechen weitgehend den Vorausschätzungen. Die frühzeitige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Erwachsenen, die weniger als 6 bzw. 12 Monate arbeitslos sind, hat die Erwartungen jedoch nicht erfuellt. Auf der anderen Seite wurden deutliche Fortschritte bei der beruflichen Eingliederung von Frauen, Langzeitarbeitslosen und den von Ausgrenzung Bedrohten erzielt.

3.2. Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 1999

Berufliche Eingliederung. Die Maßnahmen des "nouveau départ" zugunsten von Jugendlichen und Arbeitslosen in den ersten 6 bzw. Monaten der Arbeitslosigkeit haben im Jahre 1999 (69 000 Jugendliche und 154 000 Erwachsene) das Ziel nicht erreicht. Die Fehlquote liegt bei 77,8 % für Jugendliche und bei 74,8 % für Erwachsene. Priorität haben Langzeitarbeitslose und von sozialer Ausgrenzung Bedrohte, die 73 % der Begünstigten (insgesamt 841 000 Personen) im Rahmen des "nouveau départ" ausmachen. Letztere kamen im übrigen in den Genus des Programms "Trace" (43 000 Jugendliche) und des Gesetzes gegen die soziale Ausgrenzung. Die Aktivierungsrate ist von 20,3 % 1998 auf 22,5 % im Jahre 1999 gestiegen. Die Einrichtung von Übergangsklassen" zur Vermeidung des Schulabgangs ohne qualifizierten Abschluss läuft wie geplant weiter. Im Rahmen eines ehrgeizigen Programms zur Einführung von IKT im Bildungswesen war bis Ende 1999 der Internetzugang für alle allgemeinen und technischen Sekundarschulen, für 50 % der Fachschulen und 60 % der Hauptschulen sowie 15 % der Primarschulen gesichert.

Entwicklung des Unternehmergeistes. Im Rahmen des Programms "Nouveaux services, emploi jeunes" stieg die Zahl neuer Arbeitsplätze von 160 000 im Jahre 1998 auf 223 000 1999, etwas unter dem im NAP 1999 angekündigten Ziel von 250 000 Arbeitsplätzen bis Ende 1999. Allerdings stellt sich die Frage nach der Langlebigkeit dieser Arbeitsplätze. Um die Arbeitsplätze über den Förderungszeitraum hinaus zu stabilisieren, wird der Qualität der Projekte im Hinblick auf die Relevanz des Bedarfs Priorität eingeräumt.

Anpassungsfähigkeit. Im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 13. Juni 1998 waren bis Ende März 2000 in Unternehmen 28 400 Vereinbarungen zur Verringerung der Arbeitszeit geschlossen worden, wovon 3,1 Millionen Arbeitnehmer betroffen waren, sowie 132 Branchenvereinbarungen, die 10 Millionen Arbeitnehmer einschließen. Schätzungen für das ganze Land gehen davon aus, dass durch diese Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung 182 000 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden konnten. Die negative Auswirkung auf die Produktivität pro Arbeitnehmer wurde ausgeglichen durch gemäßigte Lohnabschlüsse in dieser Zeit, die Senkung der Arbeitgeberbeiträge und die Neuorganisation der Arbeit. Die Vereinbarungen haben zu einer Dynamisierung des Sozialdialogs beigetragen. Hier ist eine aufmerksame Beobachtung angebracht. 1999 sind die Lohnstückkosten lediglich um 0,2% gestiegen.

Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Maßnahmen zur Durchsetzung der Chancengleichheit wurde in allen "Säulen" systematisch beobachtet. Die im NAP 1999 festgelegten Ziele hinsichtlich der Beteiligung von Frauen an Eingliederungsmaßnahmen wurden insgesamt erreicht (56 % im Rahmen des Programms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Ausgrenzung, 54 % im Rahmen des "Nouveau départ").

Die Rolle der Sozialpartner wurde entscheidend gestärkt. Sie wurden an der Ausarbeitung des NAP in einer Sitzung unter Vorsitz des Premierministers sowie bei fünf Arbeitssitzungen beteiligt. Außerdem tragen sie zur Durchführung der Maßnahmen des NAP insbesondere in den Bereichen berufliche Bildung, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen bei.

Der Beitrag des ESF konzentriert sich auf die erste "Säule". Wichtigste Maßnahmen sind hier die vorbeugende Politik des "nouveau départ", die Maßnahmen zur Eingliederung und gegen Ausgrenzung sowie die Aktionen zur Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben. Im übrigen zielt der Beitrag des ESF auf die Anpassung der Arbeitnehmer und auf die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Durchführung des ESF wurde stark dezentralisiert, was die Stärkung der territorialen Beschäftigungsstrategien ermöglichen sollte.

4. Neue politische Initiativen

Empfehlungen des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik Frankreichs 1999

(1) die bestehenden Leistungssysteme überprüfen, insbesondere zur Erleichterung des Vorruhestands, um zur erreichen, dass ältere Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben;

(2) kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen, festlegen und umsetzen, die den Verwaltungsaufwand der Unternehmen verringern sollen, um das Arbeitsplatzschaffungspotential des Dienstleistungssektors auszuschöpfen; dabei kann u. a. auf den jüngsten Bemühungen zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen aufgebaut werden;

(3) die Maßnahmen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit, vor allem unqualifizierter und geringbezahlter Arbeit, fortsetzen und bewerten;

(4) die soziale Partnerschaft stärken, um ein umfassendes Konzept zur Modernisierung der Arbeitsorganisation zu entwickeln.

4.1. Initiativen als Reaktion auf die Empfehlungen

Um ältere Arbeitnehmer dazu zu bewegen, länger im Erwerbsleben zu bleiben, wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, unter anderem eine Erhöhung (Verdopplung) des Beitrags, den die Unternehmen bei Entlassung von Arbeitnehmern über 50 Jahre zu leisten haben. Es ist jedoch zu prüfen, ob diese Maßnahmen allein eine abschreckende Wirkung im Sinne einer Reduzierung der Vorruhestandszahlen haben können.

Die Maßnahmen zur Nutzung des Beschäftigungspotentials des Dienstleistungssektors (Programm "Nouveaux services, nouveaux emplois", Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten und Förderung von Risikokapital) zeigen eine zu geringe Reichweite angesichts des Ausmaßes des Problems vor allem im privaten Sektor. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf sehr arbeitsintensive Dienstleistungen, Ende Oktober 1999 verabschiedet, ist noch zu neu, um die Auswirkungen messen zu können.

Um die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit, vor allem unqualifizierter und geringbezahlter Arbeit, zu verringern, wurde 2000 eine neue Senkung der Sozialabgaben für die niedrigsten Lohnklassen beschlossen, beschränkt auf die Unternehmen, die eine Vereinbarung über eine 35-Stunden-Woche geschlossen haben. Erwartet wird eine Verringerung der Arbeitskosten um 18,5 % für die Löhne und Gehälter, die auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns liegen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen bleiben abzuwarten; festzustellen ist, dass die durchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit 1999 nicht gesunken ist und zu hoch liegt (64,67 % des Bruttolohns/-gehalts). Gleiches gilt für die Belastung des Mindesteinkommens (48,34 %).

Von staatlicher Seite wurden große Anstrengungen unternommen, die Rolle der Sozialpartnerschaft zu stärken. Ungeachtet der Reaktionen der Arbeitgeberorganisationen auf das Gesetz über die 35-Stunden-Woche haben die Verhandlungen über die Arbeitszeitverkürzung zur Dynamisierung des Sozialdialogs in vielen Unternehmen geführt und in vielen Fällen Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern über die Arbeitsorganisationen hervorgebracht.

4.2. Andere Initiativen

Zu den auffälligsten Aspekten des NAP 2000 gehören besondere Anstrengungen zur Stärkung der ersten beiden Leitlinien und zur Entwicklung der lokalen Dimension der Programme.

Bei der beruflichen Eingliederung schätzt man, dass die Zahl der Nutznießer der Aktionen im Rahmen des "nouveau départ" sich 2000 auf 1 100 000 Personen belaufen wird, davon 240 000 Jugendliche, die weniger als 6 Monate arbeitslos sind, und 440 000 Erwachsene, die weniger als 12 Monate arbeitslos sind, ein ehrgeiziges Ziel angesichts der Ergebnisse 1999. Weitere Maßnahmen innerhalb dieser "Säule" betreffen im wesentlichen die Validierung der Erfahrungen und das System der Zertifizierung sowie den Anschluss aller Sekundarschulen und von 5000 Vor- und Primarschulen ans Internet.

Im Rahmen der Entwicklung des Unternehmergeistes wird die lokale Dimension verstärkt. Die öffentliche Arbeitsverwaltung und die Verantwortlichen des Programms "Nouveaux services, nouveaux emplois" müssen die lokale Partnerschaft dynamischer gestalten und echte territoriale Strategien realisieren. Im übrigen sind Steuererleichterungen bei Unternehmensgründungen sowie der Übertragung der Transfersteuer auf den Geschäftswert vorgesehen.

Zum Thema Anpassungsfähigkeit ist auf das neue Gesetz vom 19. Januar 2000 über die Verringerung der Arbeitszeit hinzuweisen. Das Gesetz legt Regelungen für Überstunden fest, eröffnet neue Möglichkeiten der Organisation der Arbeitszeit (Modulation, Arbeitszeitkonto, Bestimmungen für Managementpersonal, Teilzeit) und führt neue Erleichterungen bei den Arbeitgeberbeiträgen ein. Im übrigen wurde keinerlei Initiative hinsichtlich eines rechtlichen Rahmens für Beschäftigungsschutz und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ergriffen.

Bei der Chancengleichheit wird der Schwerpunkt 2000 auf die Mobilisierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung für einen leichteren Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt gelegt. Eine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit, die für den Zugang zum "nouveau départ" erforderlich ist, gilt nicht mehr für Frauen, die auf den Arbeitsmarkt zurückkehren. Weitere spezifische Maßnahmen: Aufnahme von Maßnahmen gegen Diskriminierung bei der Einstellung in die Unternehmensverträge, als Vorbedingungen für die Gewährung von Erleichterungen bei den Sozialabgaben; Erhöhung der Mittel aus dem Garantiefonds für Unternehmensgründungen durch Frauen; und schließlich quantitative und qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung.

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IRLAND

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung: Auch 1999 setzte sich das außergewöhnlich starke Wachstum der irischen Wirtschaft fort und führte damit zu einem Beschäftigungszuwachs, der zum ersten Mal über dem EU-Durchschnitt lag. Angesichts der weiter rückläufigen Arbeitslosigkeit sind mangelndes Arbeitskräfteangebot und unzureichende Qualifikationen mittlerweile die wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre. Parallel zum Engpass am Arbeitsmarkt ist die Teuerungsrate rasch gestiegen (zum Teil auf den Wechselkurs und die höheren Energiepreise zurückzuführen). Um Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zu garantieren, muss dieser Trend gestoppt werden.

Policy-Mix: Aus den im diesjährigen NAP auf den Weg gebrachten oder geplanten Maßnahmen spricht die Absicht der Regierung, ihre Bemühungen zur Mobilität am Arbeitsmarkt und insbesondere zur Beseitigung von Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefiziten voranzutreiben. Gleichzeitig hat sich die Regierung auch dazu verpflichtet, ihr Engagement im Bereich Chancengleichheit und soziale Eingliederung zu verstärken. Die Unterzeichnung der neuen 3-Jahres-Partnerschaftvereinbarung "Programm für Wohlstand und Fairness" ('Programme for Prosperity and Fairness' (PPF)) zeigt, dass die Sozialpartner erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Politiken genommen haben.

Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates: Irland setzt insbesondere die Empfehlungen für eine leichtere und stärkere Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben in verschiedenen Bereichen um, so im Rahmen eines steuerlichen Individualisierungsprogramms und der Einrichtung breit gefächerter Kinderbetreuungsinitiativen. Die Antwort Irlands auf die Empfehlungen ist sehr viel versprechend. Wenn die große Geschlechterkluft in der Beschäftigung von Männern und Frauen jedoch weiter geschlossen werden soll, bedarf es umfassender und durchgängiger Nachbereitungsmaßnahmen, nicht zuletzt im Steuerbereich.

In den vergangenen 5 Jahren (1994-1999) ist es zu einer erheblichen Ausweitung der Beschäftigung im irischen Dienstleistungssektor gekommen. Die hier zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze machen mittlerweile 63% der Gesamtbeschäftigung aus. Die fortschreitende Senkung der Körperschaftssteuer und der rasante Anstieg der realen Einkommen schafft günstige Voraussetzungen für einen weiteren Beschäftigungszuwachs in dieser Branche.

Im NAP wird eine neue Initiative im Bereich innerbetriebliche Ausbildung angekündigt, die die Einrichtung eines neuen Nationalen Ausbildungsfonds vorsieht, der mit Mitteln aus einer Arbeitgeberabgabe finanziert werden soll. Der Erfolg dieser Initiative wird auch davon abhängen, in welchem Maße die Mittel aus dem Fond zu höheren Investitionen der Unternehmen in Ausbildung und lebenslanges Lernen beitragen.

Herausforderungen für die Zukunft: Die Veränderungen des irischen Arbeitsmarktes erfordern eine Neuausrichtung der Beschäftigungspolitik. Dem stetig steigenden Arbeitskräftebedarf kann nur über eine weitere Ausweitung der Beschäftigungsquote, insbesondere verheirateter Frauen und älterer Arbeitnehmer, Rechnung getragen werden. Zudem muss die Migration innerhalb des Landes erleichtert werden, will man dem Problem des Qualifikationsengpasses begegnen. Mit diesen Maßnahmen dürfte das demografisch bedingt rückläufige Angebot an Arbeitskräften ausgedehnt werden können.

Für nachhaltigen Produktivitätszuwachs sind zudem Strategien für eine stetige Modernisierung der Qualifikationen und Fähigkeiten der irischen Erwerbsbevölkerung insbesondere in den Unternehmen erforderlich. Dies erfordert aber auch eine stärkere Fokussierung auf unternehmensinterne Ausbildung und lebenslanges Lernen sowie die Entwicklung eines operationellen Rahmens für beides.

Die Bemühungen zur Stärkung der Mainstreaming-Initiativen müssen fortgesetzt und weitere Anstrengungen zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Bezahlung unternommen werden.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Auch im Jahr 1999 hat sich das außergewöhnliche Wachstum der irischen Wirtschaft das sechste Jahr in Folge fortgesetzt. Das BIP-Wachstum liegt mit 9,8% beim Vierfachen des Gemeinschaftsdurchschnitts. Weiter rückläufig tendierten die realen Lohnstückkosten und stärken damit einen raschen Beschäftigungszuwachs. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen in den zwölf Monaten bis zum letzten Quartal 1999 um 103 000. Mehr als 70% der gesamten neuen Arbeitsplätze wurden hierbei in der Dienstleistungsbranche geschaffen. Mit 62,5% übertraf zudem die Erwerbstätigenquote zum ersten Mal den Gemeinschaftsdurchschnitt. Zwar steig die Erwerbstätigenquote der Frauen rascher als die für Männer. Mit 51,4% verharrt sie jedoch weiter unter dem entsprechenden EU-Durchschnitt. Über dem EU-Durchschnitt blieben auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung und der Bezahlung. Die Erwerbstätigenquote in der Gruppe der jungen und älteren Arbeitnehmer liegt deutlich über den entsprechenden Durchschnittszahlen in der EU. Unter dem EU-Durchschnitt verharrt jedoch die Erwerbstätigenquote von Arbeitnehmern im Haupterwerbsalter, worin sich die geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen widerspiegelt.

Bei der Arbeitslosigkeit (ILO) setzte sich der Rückwärtstrend fort und erreichte im vergangenen Jahr die Marke von 5,7%. Damit liegt die Quote bei weniger als zwei Drittel der entsprechenden EU-Quote. Für alle Gruppen der Erwerbsbevölkerung (Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Männer und Frauen) liegt die Arbeitslosenquote deutlich unter dem EU-Durchschnitt. So betrug die Langzeitarbeitslosenquote im Jahr 1999 nur 2,3%. Auch im Jahr 2000 hat sich der stark rückläufige Trend bei der Arbeitslosenquote und der Langzeitarbeitslosigkeit fortgesetzt.

Die steigende Erwerbstätigenquote und stark rückläufige Arbeitslosenquote weisen auf einen zunehmenden Engpass am Arbeitsmarkt hin, der sich bereits im letzten Jahr abzeichnete. Zudem sind sämtliche Indikatoren für ein potenzielles Arbeitskräfteangebot stark rückläufig.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Der NAP trägt den veränderten Bedürfnissen der irischen Wirtschaft sowie der Neuausrichtung auf Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsmobilität Rechnung, statt nur wie bisher das Problem der Arbeitslosigkeit anzugehen. Der Aktionsplan erkennt an, dass einem Mangel an Qualifikationen und Arbeitskräften nur mit verschiedenen gezielten Maßnahmen begegnet werden kann. Da die Zahl der neu auf den Arbeitsmarkt drängenden Arbeitnehmer in den kommenden Jahren weiter zurückgehen wird, wird derzeit an einem neuen Ansatz mit Blick auf die Einwanderung gearbeitet, um sicherzustellen, dass die im NAP genannten Wachstumsraten erreicht werden. Der NAP anerkennt zudem den erheblichen Druck auf die verfügbaren Humanressourcen, der sich in höheren Löhnen und einer steigenden Teuerungsrate widerspiegelt und letztlich negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum haben kann. Der NAP unterstreicht aber auch die Notwendigkeit, die Anpassungsfähigkeit der irischen Wirtschaft an die Herausforderungen neuer Technologien und Qualifikationen sowie der Globalisierung der Märkte zu verbessern. Daher wird die im Nationalen Entwicklungsplan sowie im CSF genannte Verpflichtung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern hervorgehoben.

Der Nationale Entwicklungsplan für die Jahre 2000-2006 beinhaltet ein Programm für Beschäftigung und Humanressourcenentwicklung, das auf die vier Schwerpunkte der Europäischen Beschäftigungsstrategie aufbaut und über einen Etat von 14 Milliarden EUR über einen Zeitraum von 7 Jahren verfügt (25% der geplanten Gesamtausgaben).

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Einschätzung

Bis jetzt konzentriert sich der Großteil der Maßnahmen aus dem NAP auf den Schwerpunkt Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und insbesondere auf die Vermeidung der Arbeitslosigkeit. Der aktuelle NAP lässt darauf schließen, dass vorbeugende Maßnahmen nun auf alle Gruppen und zu einem früheren Zeitpunkt als ursprünglich geplant ausgedehnt werden sollen. Klar zum Ausdruck kommt auch die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik, die mit fortgesetzten Anstrengungen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslose gekoppelt ist. Der NAP erkennt zudem an, dass angesichts des erheblichen Engpasses am Arbeitsmarkt verstärkt Maßnahmen für eine höhere Mobilität ergriffen werden müssen. Reformen der Besteuerungs- und Leistungssysteme sollen helfen, den Erlös aus der Arbeit zu steigern und damit das Arbeitskräfteangebot auszuweiten. Im vorliegenden NAP erhalten zudem Maßnahmen zur Chancengleichheit größeres Gewicht. Im Mittelpunkt stehen Aktionen zur stärkeren Teilnahme von Frauen an Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. Eine interessante Entwicklung ist der neue Nationale Ausbildungsfonds im Rahmen des Schwerpunkts Anpassungsfähigkeit, der im Zuge der im Herbst 2000 in Kraft tretenden Gesetzgebung eingerichtet werden soll. Während der NAP für dieses Jahr mit den im Nationalen Entwicklungsplan und dem Programm für Wohlstand und Fairness (2000-2003) genannten Plänen übereinstimmt, muss auf Grund der langfristigen Natur dieser Programme mit Hilfe des in Kraft befindlichen Überprüfungsmechanismus sichergestellt sein, dass rechtzeitig mit ihrer Umsetzung begonnen wird. Auch muss dringend überwacht werden, ob die irische Wirtschaft und ihre Forschungseinrichtungen in der Lage sind, die erheblichen vorgesehenen Mittel aus dem Technologiefonds zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll einzusetzen. Die künftige Entwicklung am Arbeitsmarkt hängt nicht zuletzt von der Stabilität und den Erfolgen der Partnerschaftsvereinbarung ab. Wie hiermit dem steigenden Inflationsdruck begegnet werden soll, bleibt abzuwarten.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Wie im NAP für 1999 vorgesehen, wurde der vorbeugende Ansatz im Mai letzten Jahres auf die Gruppe der 25-34-jährigen und im Februar 2000 auf die Gruppe der 35-54-jährigen ausgedehnt. Die verbleibende Gruppe soll gegen Ende des Jahres berücksichtigt werden, womit der Aktivierungsansatz dann für alle Gruppe bereits nach 9 Monaten greift. Für die Gruppe der Jugendlichen sind verstärkte Bemühungen erkennbar. Da Angaben zu arbeitslosen Erwachsenen aber nur für die letzten 6 Monate verfügbar sind, ist noch kein Vergleich möglich. Gleichwohl ist der Zustrom aus dieser Altersgruppe in die Langzeitarbeitslosigkeit vergleichsweise gering. Für Leitlinie 3 nennt Irland eine Beteiligung von 49,6% der im Register enthaltenen Arbeitslosen an aktiven Arbeitsmarktpolitiken. Im NAP des vergangenen Jahres wird als Teilziel eine Teilnahme von 20% der Langzeitarbeitslosen an FÁS [33]-Ausbildungsprogrammen genannt, das übertroffen werden konnte (22%). Für 2000 wurde die Zielvorgabe auf 25% angehoben. Um die Aktivierung zu fördern, wurden die unteren Lohngruppen von der Einkommensteuer befreit, während der Grenzsteuersatz für verheiratete Frauen reduziert wurde. Auch die Einführung eines neuen Mindestlohnes ab April 2000 dürfte zu einer höheren Erwerbsbeteiligung führen. Die Regierung hat zudem einer Umstrukturierung der Community Employment (40% der Stellen im Rahmen aktiver Arbeitsmarktpolitiken) zugestimmt, um die Bemühungen für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Gruppen zu verstärken und gleichzeitig mehr Gewicht auf die Ausbildungskomponente zu legen.

[33] Nationale Ausbildungsbehörde.

Das Gesetz zur Einrichtung einer Nationalen Qualifikationsbehörde ist im Juli 1999 in Kraft getreten. Derzeit wird an einer Struktur für diese Behörde gearbeitet. Erheblich ausgeweitet wurden die Mittel für Alphabetisierungsprogramme für Erwachsene (angesichts des Ausmaßes dieses Problems jedoch von einer äußerst geringen Basis ausgehend). Zudem wurden verschiedene neue Initiativen auf den Weg gebracht. Es steht zu hoffen, dass das angekündigte Weißbuch zur Erwachsenenbildung eine ganzheitliche Strategie beinhaltet. Gleichwohl ist zu befürchten, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um das Problem adäquat anzugehen. Zum ersten Mal wurden im Rahmen von Youthreach (einem Programm für vorzeitige Schulabgänger) landesweite Zertifikatprüfungen eingeführt, mit denen der Übergang in den Arbeitsmarkt, aber auch die Teilnahme an nachfolgenden Bildungsangeboten verbessert wurden. Gleichwohl ist die Schulabbrecherquote angesichts der hohen Attraktivität des Arbeitsmarktes weiterhin ein Problem. Die 1999 eingebrachte Vorlage für ein Bildungsgesetz ist mittlerweile verabschiedet worden. Sie sieht die Registrierung Jugendlicher unter 18 Jahren vor, die vorzeitig die Schule verlassen, und verbietet die Einstellung besagter Personen ohne einen Registrierungsschein. Im Juni wurde zudem eine spezielle Initiative gestartet, mit der der Schulabgang nach der Primarschulzeit verhindert werden soll (Post-Primary Retention Initiative). Bereits nach 2 Jahren konnten die Ziele des über 3 Jahre laufenden IT-2000-Programms erreicht werden. Zudem wurden das Nationale Zentrum für Technologie in der Bildung und die Scoilnet-Website eingerichtet. Im High-Tech-Bereich wurden 5 400 zusätzliche Stellen in Universitäten und Fachhochschulen für den Zeitraum 2000-2002 geschaffen (entsprechend den Empfehlungen der Expertengruppe zur Ermittlung des künftigen Qualifikationsbedarfs).

Unternehmergeist: Die im NAP 1999 vorgesehene schrittweise Reduzierung der Körperschaftssteuer (von 32% auf 28%) wurde fortgesetzt . Die zentrale Rolle von Enterprise Ireland, den County Enterprise Boards und den lokalen Entwicklungspartnerschaften bei der Wirtschaftsförderung wird im NAP klar hervorgehoben. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes steht Irland international mittlerweile an 7. Stelle (es konnte sich in den verschiedenen Studien von OECD, Weltwirtschaftsforum und dem Institut für Managemententwicklung zwischen 11 und 15 Plätze verbessern). Im Juli 1999 hat die Regierung ein Programm für die Sozialwirtschaft verabschiedet und sich zudem auf einen operationellen Rahmen sowie den Etat für 1999/2000 verständigt.

Anpassungsfähigkeit: Im Oktober 1999 startete Enterprise Ireland eine Initiative, mit der das Bewusstsein über die Bedeutung und Auswirkungen von E-Commerce und E-Business auf Unternehmen geschärft werden soll. Diese Initiative ist Teil der umfassenden Regierungsstrategie zur Informationsgesellschaft. Mit Blick auf die innerbetriebliche Ausbildung nimmt der NAP Bezug auf eine kürzlich vom Arbeitgeberverband (IBEC) veröffentlichte Studie, aus der hervorgeht, dass die Ausgaben der Unternehmen für Ausbildung mittlerweile bei 3% der gesamten Lohnausgaben liegen. Diese Information sollte jedoch noch auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Chancengleichheit: In diesem Bereich sind spürbare Fortschritte erzielt worden. So enthält der NAP und CSF eine äußerst starke Verpflichtung zur Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen auf allen Ebenen, einschließlich Überwachungsstrukturen in allen Bereichen des NAP. Darüber hinaus wurden verschiedene Initiativen gestartet, insbesondere bei der Kinderbetreuung (Zuschüsse, Steuervergünstigungen, Ausbildung sowie eine Erhebung zum Kinderbetreuungsbedarf und eine Datenbank). In einer begrenzten Zahl von Ministerien wurde zudem eine Pilotinitiative unter dem Namen "Term-Time" gestartet, die es Eltern ermöglicht, in den Sommermonaten Urlaub zu nehmen.

Beitrag der Sozialpartner: In den vergangenen 15 Jahren ist die Sozialpartnerschaft in Irland weit gediehen. Die jüngste nationale Partnerschaftsvereinbarung PPF unterstreicht den gemeinsamen Willen der Regierung und der Sozialpartner, die gemeinsamen Anstrengung zur Erreichung von gemeinsamen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielen fortzusetzen. Besonders hervorzuheben ist die im PPF besonders berücksichtigte Dimension der soziale Wiedereingliederung und Chancengleichheit. Bei der Ausarbeitung des NAP wurden die Sozialpartner formal konsultiert.

ESF und Strukturfonds: Im NAP wird die zentrale Rolle des ESF bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie mit Hilfe der neu eingerichteten operationellen Programme für Beschäftigung und Humanressourcen unterstrichen, die auf den vier Schwerpunkten der Europäischen Beschäftigungsstrategie aufbauen. Bei der Aufstellung der Ausgaben wurden im NAP jedoch die erheblichen Mittel aus den Regionalen Operationellen Programmen für Kinderbetreuungseinrichtungen vergessen (Gesamtausgaben in Höhe von 317 Millionen EUR, der höchste Einzelbetrag für Gleichstellungsmaßnahmen. Der Beitrag des ESF in Höhe von 115 Millionen EUR entspricht 11% der budgetierten Gesamtausgaben des ESF im Zeitraum 2000-2006). Einen ebenfalls erheblichen finanziellen Beitrag hat der EFRE zur Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet. Im Rahmen der neuen CSF wird er auch künftig eine wichtige Rolle in den Bereichen Kinderbetreuung, Forschung und Investitionen in neue Technologien spielen.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der irischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Entwicklung einer umfassenden Strategie zur stärkeren Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt, einschließlich der Beseitigung von steuerlichen Hindernissen sowie Ergreifen von Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie ermöglichen. Anstrengungen sind vor allem erforderlich, um die Betreuungsqualität der Kinder- und sonstigen Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Zudem sind flexible Urlaubsregelungen von Nöten;

(2) Fortsetzung der kürzlich ergriffenen Maßnahmen im gesetzgeberischen, bildungs- und fiskalpolitischen Bereich, um das Beschäftigungspotenzial in der Dienstleistungsbranche besser auszuschöpfen;

(3) Intensivierung der Maßnahmen zur Ausweitung und Verbesserung der innerbetrieblichen Ausbildung von Arbeitnehmern.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die Empfehlungen des Rates für eine leichtere und höhere Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben werden von der irischen Regierung in zahlreichen Bereichen aktiv umgesetzt. Hierbei kommen insbesondere zwei Instrumente zum Einsatz. So wurde im Rahmen des diesjährigen Haushalts die erste Stufe des steuerlichen Individualisierungsprogramms eingeleitet, das insbesondere verheirateten Frauen stärkere Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung bietet. Zum zweiten wurden im Rahmen des Haushalts 2000 breit gefächerte Kinderbetreuungsinitiativen in Angriff genommen, angefangen von Zuschüssen zur Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen über Unterstützung für die Ausbildung von Erziehern bis hin zur Entwicklung lokaler Kinderbetreuungsnetze. Zudem sieht die neue Vereinbarung zur Sozialpartnerschaft vor, dass die Verhandlungen über eine Gleichstellungsstrategie, mit der Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützt werden sollen - einschließlich Vorschläge für die Einführung von Kindergeld -, noch vor Ende 2000 abgeschlossen und innerhalb des Vereinbarungszeitraums umgesetzt werden. Die Regierung und die Sozialpartner haben sich zudem auf die Einrichtung eines Nationalen Rahmens zur Förderung und Entwicklung familienfreundlicher Politiken auf Unternehmensebene verständigt.

Da die Beschäftigung in der Dienstleistungsbranche 1999 zum ersten Mal die 1-Million-Marke überschritten hat, haben die jüngsten Maßnahmen offenbar erhebliche Auswirkungen in diesem Bereich gehabt. Vorangetrieben wurde der Beschäftigungszuwachs durch die schnell steigenden realen Einkommen, die insgesamt besseren und international nachgefragten Dienstleistungen und die schrittweise Reduzierung der Körperschaftssteuer, die bis Ende 2002 auf 12,5% zurück geführt werden soll.

Im Bereich der innerbetrieblichen Ausbildung ist als wichtigste neue Initiative die im Haushalt 2000 angekündigte Einrichtung eines neuen Nationalen Ausbildungsfonds zu werten. Dieser soll durch eine Arbeitgeberabgabe in Höhe von 0,7% finanziert werden, die durch eine entsprechende Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber gegenfinanziert wird. Für die Einrichtung des Fonds sind im Haushaltsjahr 2000 keine zusätzlichen Mittel für innerbetriebliche Ausbildung vorgesehen. Die vorhandenen Mittel sollen zur Finanzierung bestehender innerbetrieblicher und externer Ausbildungsbeihilfen eingesetzt werden. Mittelfristig dürften aus dem Fonds jedoch neue Mittel für innerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und Programme zum lebenslangen Lernen zur Verfügung stehen.

4.2. Sonstige Initiativen

Beschäftigungsfähigkeit: Um die Attraktivität der Arbeit zu erhöhen, sind Arbeitnehmer, die weniger als 140 EUR pro Woche verdienen, seit April 2000 von der Einkommensteuer befreit. Gleichzeitig wurden der Eingangs- und Spitzensteuersatz jeweils um 2 Prozentpunkt auf 22% bzw. 44% reduziert. Ebenfalls im April wurde zum ersten Mal landesweit ein Mindeststundenlohn von 5,59 EUR eingeführt. Die Rolle der Nationalen Arbeitsverwaltung innerhalb der FÁS wird durch die Integration der lokalen Arbeitsverwaltungen (LES) und die Übernahme der Zuständigkeit im Bereich Beschäftigung und berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen vom National Rehabilitation Board weiter gestärkt. Die jährlichen Ausgaben für Alphabetisierungsprogramme für Erwachsene sollen in den Jahren 2000 bis 2002 gegenüber den Ausgaben in Höhe von 7,24 Millionen EUR im Jahr 1999 verdoppelt werden. Gleichwohl verharren die Ausgaben absolut gesehen auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Vorgesehen ist auch ein Weißbuch zur Erwachsenenbildung. Neue Zielvorgaben wurden zudem für die Weiterentwicklung des IT-2000-Programms für Schulen formuliert. So sollen alle Schüler Zugang zu einem Computer haben.

Unternehmergeist: Für Investitionen in neue Technologien, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden soll, wurden für den Zeitraum des aktuellen Nationalen Entwicklungsplanes erhebliche Mittel eingestellt. Diese beinhalten nahezu 2,5 Milliarden EUR für Forschungs-, Technologie- und Innovationsprogramme, von denen 1,5 Milliarden EUR für entwicklungsbezogene Wissenschafts- und Technologieprogramme in der Wirtschaft vorgesehen sind. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Technology Foresight Fund zwischen 2000 und 2006 insgesamt 711 Millionen EUR für die Forschung in Nischenbereichen in der Biotechnologie und der Informations- und Kommunikationstechnologie bereitgestellt werden. Allerdings muss die Fähigkeit der irischen Wirtschaft und deren Forschungseinrichtungen zur effektiven Aufnahme dieser Forschungsmittel einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Die Regierung stellt zudem erhebliche Mittel zur Schaffung der wissenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von E-Commerce und digitalen Industrien bereit (in der Zwischenzeit wurde ein im März vorgelegtes Gesetz zur Anerkennung elektronischer Unterschriften und Verträge verabschiedet). Im Haushalt 2000 wurde zudem der Regelsteuersatz für die Körperschaftssteuer von 28% auf 24% gesenkt. Darüber hinaus wurde der Regelsteuersatz von 12,5% bei der Körperschaftssteuer, der ab 2003 für alle Unternehmen gelten soll, bereits ab dem 1. Januar 2000 für KMU eingeführt, die Gewinne von weniger als 63.487 EUR erwirtschaften. Dem eigens für die Sozialwirtschaft eingerichteten Programm stehen im Jahr 2000 12,69 Millionen EUR zur Verfügung. Sobald das Programm vollständig eingerichtet ist, soll dieser Betrag auf 52 Millionen EUR steigen.

Anpassungsfähigkeit: Zum Bereich lebenslanges Lernen wurde eine Task Force eingerichtet, deren Augenmerk sich vor allem auf Anpassungsfähigkeit und höhere Qualifikationen und den Zugang zu Lernmöglichkeiten richten soll, um die genannten Zielvorgaben zu erreichen. Im März 1999 wurde ein neues Arbeitserlaubnissystem eingeführt, um den Qualifikations- und Arbeitskräfteengpass in einigen Berufsfeldern zu entspannen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit konzentrieren sich zudem auf die Entwicklung und Ausschöpfung des Potenzials der Informationsgesellschaft. Die Sozialpartner haben sich zudem auf eine Reihe von Themen im Rahmen der Partnerschaften auf Unternehmensebene verständigt. Hierzu gehören Verbesserung der Arbeitsorganisation, persönliche Entwicklung und familienfreundliche Arbeitszeitregelungen.

Chancengleichheit: Das hohe Engagement im Bereich Chancengleichheit, das im Nationalen Entwicklungsplan und im CSF zum Tragen kommt, spiegelt sich auch im NAP wider. Spezielle Initiativen beinhalten die Einrichtung einer Datenbank zur Sammlung geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten aus allen Bereichen des Nationalen Entwicklungsplans sowie die Durchführung eines Programms zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen mit einem Etat von annähernd 30 Millionen EUR. Im September 2000 plant das ESRI die Veröffentlichung eines Berichts zum Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. Zudem soll ein Beratungsgremiums unter Beteiligung der Sozialpartner anhand der Empfehlungen aus dem Bericht Maßnahmenvorschläge ausarbeiten.

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ITALIEN

Zusammenfassung

Allgemeine Bewertung: 1999 entspannte sich die Situation am Arbeitsmarkt, was vor allem auf die Verabschiedung steuerlicher Anreize und flexibler Arbeitszeitregelungen zurückzuführen ist. Die Einführung dieser Maßnahmen wurde durch den sozialen Dialog wesentlich begünstigt. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Strukturprobleme des italienischen Arbeitsmarktes anzugehen: Zu diesen gehören Probleme Jugendlicher und Langzeitarbeitsloser bei der (Wieder-) Aufnahme einer Beschäftigung, die erhebliche Geschlechterkluft, regionale Ungleichgewichte und die Schwarzarbeit.

Policy-Mix: Insbesondere in den Schwerpunktbereichen Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist sind Verbesserungen festzustellen. Auch andere Maßnahmen weisen in die richtige Richtung, so die mittlerweile zum Abschluss gebrachte Reform des Bildungssystems, die Verringerung der Lohnnebenkosten und die Ausweitung der Ausbildungs- und Lehrlingsausbildungsangebote. Im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit wurde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Der Anwendungsbereich der Reformen sowie administrative Verzögerungen haben die praktische Umsetzung der Maßnahmen jedoch behindert.

Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates: Die Umsetzung des vorbeugenden Ansatzes kommt nur zögerlich voran. Die Umstrukturierung und Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen wird, sobald sie abgeschlossen ist, hierfür jedoch eine bessere Grundlage schaffen. Die Verlagerung der Zuständigkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf die Regionen konnte abgeschlossen und die Aufgaben für die neuen lokalen Beschäftigungszentren formuliert werden. Verzögerungen bei der Umsetzung haben jedoch dazu geführt, dass die zur Überwachung der Maßnahmenfortschritte erforderlichen Daten nicht gemäß der vereinbarte Methodik erhoben werden konnten.

Zur weiteren Reduzierung der Steuer- und Verwaltungslast von Unternehmen wurden ebenfalls Maßnahmen ergriffen.

Die Reform des Arbeitslosenunterstützungssystems wurde hingegen auf 2001 verschoben.

Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit wurden ebenfalls auf den Weg gebracht. Um die Geschlechterkluft spürbar zu verringern, müssen die Bemühungen jedoch verstärkt werden.

Herausforderungen für die Zukunft: Die Empfehlungen des vergangenen Jahres wurden teilweise umgesetzt, aber insbesondere bei aktiven Politiken zur Vermeidung und/oder Reduzierung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Reduzierung der Geschlechterkluft sind zusätzliche und beschleunigte Aktionen erforderlich. Die Reform des Sozialversicherungssystems sollte nicht weiter hinausgeschoben werden; die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Beschäftigung im Dienstleistungssektor könnten verbessert werden; eine Strategie für lebenslanges Lernen sollte formuliert und die Überwachungs- und Evaluierungssysteme modernisiert werden.

1. Konjunktur- und Beschäftigungslage

Mit 1,4% lag das BIP-Wachstum in Italien 1999 unter dem EU-Durchschnitt. Der Beschäftigungszuwachs erreichte lediglich 1%. Die hohe Elastizität der Beschäftigung im Hinblick auf Produktivitätszuwächse ist damit auch eine Folge der Umverteilung von Arbeit unter den bereits Beschäftigten. Vor allem dem Wachstum in der Dienstleistungsbranche ist der Anstieg der Erwerbstätigenquote auf 52,5% zu verdanken. Auf Grund der unzureichenden Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben verharrt die Quote jedoch weiter unter dem EU-Durchschnitt. So macht der Unterschied 4,5 Punkte für Männer und 14,8 Punkte für Frauen aus. Gleichwohl stieg die Erwerbstätigenquote der Frauen schneller als die der Männer (1 bzw. 0,5 Prozentpunkte). Keinen Zuwachs gab es hingegen bei der Beschäftigungsquote von Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern.

Durch die einsetzende Erholung bei der Beschäftigung konnte ein Teil der Arbeitsuchenden vermittelt werden. Die Gesamtarbeitslosenquote fiel auf 11,3%. Die Arbeitslosenquote für Frauen betrug 15,6% und war damit doppelt so hoch wie für Männer (8,7%). Die Jugendarbeitslosigkeit konnte leicht zurückgeführt werden. Allerdings lag die Arbeitslosenquote der 15-24-jährigen immer noch um 4 Prozentpunkte über dem Gemeinschaftsdurchschnitt. Auch die Langzeitarbeitslosenquote, die sich im Betrachtungszeitraum kaum veränderte bzw. in Süditalien leicht anstieg, übertrifft weiterhin den EU-Durchschnitt.

Weiterhin ist das Problem der Arbeitslosigkeit in Italien durch regionale Ungleichgewichte gekennzeichnet. Während in Süditalien nur 35% der Bevölkerung leben, liegt sein Anteil an der Arbeitslosigkeit bei 28,1% und der arbeitsuchender Menschen bei 61,3%. In Mittel- und Norditalien betrug die Arbeitslosenquote 6,5%, während sie in Süditalien 22% erreichte.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Im NAP werden Beschäftigungszuwachsraten ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten von etwas unter 1% für den Zeitraum 2000 bis 2003 prognostiziert. Zudem wird ein Rückgang der durchschnittlichen Arbeitslosenquote auf 9,3% bis 2003 erwartet, wobei dieser im Norden schneller vonstatten gehen soll als im Süden des Landes.

Die Beschäftigungsstrategie untergliedert sich in drei Aktionsschwerpunkte: Mit dem ersten wird ein beschleunigtes Wachstum insbesondere im Süden angestrebt. Zu den hierzu eingesetzten Instrumenten gehören: Anreize zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, höhere Ausgaben der öffentlichen Hand, eine von der Privatwirtschaft finanzierte Ausweitung der öffentlichen Arbeiten und Dienstleistungen, Steuersenkungen, Privatisierungs- und Liberalisierungsprogramme. Der zweite Aktionsschwerpunkt konzentriert sich auf angebotsseitige Maßnahmen wie folgt: (i) Reformen zur Reduzierung des Arbeitslosengefälles zwischen Jugendlichen und Erwachsenen (Umsetzung durch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, neues Lehrlingsausbildungsprogramm usw.), (ii) Maßnahmen für Erwachsene (Reform des Sozialhilfesystems, neue Arbeitsverträge bei Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, lebenslanges Lernen) und (iii) Reformen des Gesellschaftsrechts und der öffentlichen Verwaltung, um die Gründung und Ansiedelung von Unternehmen zu vereinfachen, sowie Förderung der Kapitalmärkte usw. Der dritte Aktionsschwerpunkt beinhaltet vor allem Maßnahmen für Süditalien. Hier sind vor allem zwei Strukturmaßnahmen hervorzuheben: beitragsbezogene Maßnahmen zur Anmeldung von Unternehmen und Arbeitnehmern sowie Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Einige der im Jahr 1999 ergriffenen Maßnahmen scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Dies gilt insbesondere für die Forderung der Unternehmen nach mehr Flexibilität bei den Arbeitszeitregelungen. Die italienische Regierung hat den Versuch unternehmen, ihren Maßnahmenkatalog verstärkt an den Schwerpunkten der Beschäftigungsstrategie auszurichten. Gleichwohl bestehen sind Art und Tempo der Umsetzung für die einzelnen Leitlinien weiter unausgewogen. Fortschritte sind insbesondere bei den Schwerpunkten Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist sichtbar. Fortgesetzt wurde die Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen.

Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit wurden durch verstärkte Ausbildungs- und Lehrstellenangebote Schritte in die richtige Richtung unternommen. Diese Entwicklungen wurden durch den sozialen Dialog weiter gefördert. Die Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitiken zur Förderung eines vorbeugenden Lösungsansatzes beim Problem der Langzeitarbeitslosigkeit wird jedoch durch die nur zögerlich vorankommende Reform der Arbeitsverwaltungen behindert. Auch beim Abschluss von Entwicklungsprojekten für den Süden des Landes kam es trotz der höheren Mittelbindung zu Verzögerungen.

Trotz des hohen Gefälles bei der Arbeitslosigkeit zwischen dem Norden und dem Süden des Landes wurden keine Maßnahmen zur Förderung der regionalen Mobilität vorgeschlagen. Die Maßnahmen zum Schwerpunkt Chancengleichheit waren äußerst begrenzt und sind in den meisten Fällen nicht über ihr Versuchsstadium hinaus gekommen.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Im Jahr 1999 wurden verstärkt aktive Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt. Maßnahmen zur Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen und Erwachsenen, die von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen durchgeführt werden, sollen schrittweise eingeführt und bis 2003 vollständig umgesetzt sein. Abgeschlossen werden konnte die Übertragung der Zuständigkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf die Regionen. Allerdings dauert der Prozess in einigen Regionen noch an (im Norden wurden 234 und im Süden 8 Beschäftigungszentren in Betrieb genommen). Die Frist bis zur Einrichtung des Beschäftigungsinformationssystems wurde derweil von Mitte 2000 auf Ende des Jahres verschoben. Auch die allgemeine Reform des Sozialleistungssystems sowie der Beschäftigungsanreize wurde auf März 2001 verschoben. Mehr als 20% der bei den Arbeitsverwaltungen als arbeitslos Gemeldeten hatten an Ausbildungsprogrammen und/oder bezuschussten Praktika teilgenommen. Auch verschiedene Maßnahmen zur Beschäftigung benachteiligter Personen wurden initiiert.

Ausgeweitet wurde zudem die Zahl der weiterführenden Ausbildungskurse mit anschließenden Praktika in Unternehmen. Die Reform des Bildungssystems wurde im Betrachtungszeitraum abgeschlossen. Im Rahmen dieser Reform wurden den Schulen und Universitäten mehr Eigenständigkeit eingeräumt. Zudem kamen effektivere Maßnahmen zur Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs in Süditalien zum Einsatz. Die Zulassung von Ausbildungseinrichtungen und die Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems für die berufliche Bildung schreitet voran. Finanziert wurden 21 000 Projekte zur Anschaffung multimediafähiger Arbeitsplätze in den Schulen. Insgesamt wurden 487 dauerhafte Ausbildungszentren eingerichtet, und 200 000 Erwachsene haben an Erwachsenenbildungsprogrammen teilgenommen.

Unternehmergeist: Die wichtigsten Maßnahmen zielen auf die Reduzierung der Arbeitskosten ab. So konnte die Beitragslast insgesamt um 0,82% gesenkt werden. Im Süden sind nach wie vor Beitragserleichterungen für Unternehmen in Kraft und das System für Beschäftigungsanreize und Beitragserleichterungen für Industrieunternehmen wurde auf den gemeinnützigen Sektor ausgeweitet. Erfolge erzielten auch die Maßnahmen zur Förderung von Jungunternehmern sowie von Unternehmensneugründungen. Durch die Initiative "Geplante Programmphase" konnten höhere Mittelbindungen für die territorialen Pakte in Bereichen mit hoher Arbeitslosigkeit erwirkt werden, in denen der soziale Dialog besonders ausgeprägt ist. Durch die zentralen Anlaufstellen für Unternehmen konnten die Verwaltungsverfahren für Unternehmen vereinfacht werden, die Umsetzung geht derzeit im Norden mit 45% und im Süden mit 33% etwa gleich schnell voran. Die Förderung des Unternehmertums unter Jugendlichen und Frauen sowie die "Kredite für besondere Leistung" schreiten zusammen mit Programmen zur Förderung der Unternehmenskultur in Schulen planmäßig voran.

Anpassungsfähigkeit: In diesem Bereich wurden Fortschritte vor allem durch eine neue Verordnung sowie Anreize zur Schaffung von Teilzeitstellen (das Ziel von 100 000 neuen Stellen wurde um 40 000 übertroffen), aber auch durch befristete Arbeitsverträge (Lehrlingsausbildung, zeitlich befristete Beschäftigung) vor allem für Frauen und Jugendliche erzielt. In der Teilzeitverordnung wurde neben dem Gleichstellungsgrundsatz auch die Arbeitnehmermitbestimmung verankert, um insbesondere negative Auswirkungen auf Frauen zu vermeiden. Der soziale Dialog förderte die weitere Verbreitung und Regulierung der Arbeitsflexibilität. Auch die Gesetzesinitiative mit Blick auf Verträge, in denen Arbeitszeit gegen Ausbildungszeit getauscht werden kann, sowie für eine Verordnung zu koordinierten und dauerhaften Kooperationsprogrammen, kam weiter voran. Von der Entwicklung bei befristeten Arbeitsverträgen profitierten insgesamt 200 000 Personen.

Chancengleichheit: Die Initiativen zur Förderung von Unternehmerinnen (insbesondere Unternehmensgründungen) wurden fortgesetzt. Erziehungsgeld wird kinderreichen Familien und Frauen gewährt, die keine Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen. In Angriff genommen wurde zudem eine Reform der Betreuungseinrichtungen und der Kindergärten. Ausgeweitet wurden außerdem die Möglichkeiten für Erziehungs- und Ausbildungsurlaub.

Sozialpartner: Im NAP kommt eindeutig die umfassende Konsultierung der Sozialpartner zu allen wichtigen Entscheidungen der Regierung zum Ausdruck. Die Formalisierung des sozialen Dialogs erfolgte durch den 1998 geschlossenen Weihnachtspakt. Insgesamt stimmten die Sozialpartner der Strategie aus dem NAP zu. Gleichwohl forderten sie die Regierung zu effektiveren und rascheren Maßnahmen im Hinblick auf die Einrichtung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die Verringerung der Steuerlast auf Arbeit und die Vereinfachung der administrativen Verfahren auf. Eine weitere Forderung bezog sich auf die Überarbeitung der Gesetzgebung zu Sozialleistungen und Teilzeitverordnung. Insbesondere zum Thema Flexibilität der Arbeitsorganisation wird jedoch weiterhin kontrovers diskutiert, so dass die Verhandlungen hierzu noch andauern.

ESF und Strukturfonds: Im Vergleich zu 1998 wurde mit den Mitteln aus dem ESF eine breitere Palette an Maßnahmen unterstützt. Mehr als 20% des Gesamtetats entfielen auf den Schwerpunkt 3, d.h. auf Weiterbildungsinitiativen, mit besonderem Augenmerk auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen im Erwerbsalter. Für vorbeugende Maßnahmen, insbesondere für Jugendliche auf der Suche nach einer ersten Arbeitsstelle, für erwachsene Arbeitslose und benachteiligte Personen wurden 1,395 Milliarden EUR (ca. 70% der Gesamtmittel) aufgewendet. Auch Initiativen zur Verbesserung der Chancengleichheit wurden erheblich unterstützt.

In der ESF-Programmphase 2000-2006 sowie im Rahmen anderer nationaler und regionaler Maßnahmen sollen insbesondere die Reform der Arbeitsverwaltungen, die Umsetzung des präventiven Ansatzes und die Weiterentwicklung des Ausbildungssystems vorangetrieben werden. Für den Schwerpunkt Chancengleichheit (für Mainstreaming- und spezielle Aktionen) sind insgesamt 10% der gesamten Mittel vorgesehen.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der italienischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Durchführung entschiedener, kohärente und messbare Aktionen, um ein Abgleiten jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. So sollten insbesondere die Bemühungen zum Abschluss der Reform der Arbeitsverwaltungen verstärkt werden, damit vorbeugende Maßnahmen entsprechend den Leitlinien 1 und 2 ergriffen und die Qualität der beruflichen Bildung verbessert werden kann. Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung des Statistiksystems, damit bis 2000 Leistungsindikatoren für Vorbeugung und Aktivierung entsprechend den vereinbarten Definitionen und Methoden zur Verfügung stehen.

(2) Entwicklung und Umsetzung kohärenter Strategien einschließlich gesetzgeberischer, steuerlicher und sonstiger Maßnahmen, um die Verwaltungslast der Unternehmen zu reduzieren, den Unternehmergeist zu fördern und das Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors auszuschöpfen.

(3) Fortsetzung der aktuellen Reformbemühungen, mit denen die steuerliche Belastung der Arbeit verringert und auf eine andere Besteuerungsgrundlage umgestellt werden soll;

(4) Fortsetzung der Bemühungen zur Reform zur Renten- und Sozialversicherungssysteme, um den Abstrom von Arbeitskräften in Renten- und sonstige Leistungspläne zur verhindern;

(5) Durchführung umfassender Maßnahmen zur Reduzierung der ausgeprägten Geschlechterkluft in der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, indem unter anderem auf bestehende Initiativen aufgebaut wird. Geschlechtsspezifische Maßnahmen sollten zudem in alle Schwerpunkte des Nationalen Beschäftigungsaktionsplanes eingebunden werden.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Zwar wurden die Reform der Arbeitsverwaltungen und die Einrichtung des Beschäftigungsinformationssystems weiter vorangetrieben, die Bemühungen waren jedoch unzureichend. Leistungsindikatoren zur effektiven Überwachung der vorbeugenden Maßnahmen wurden nicht entsprechend der vereinbarten Methodik zur Verfügung gestellt. Der NAP 2000 formuliert Aufgaben und Mindeststandards für die neuen Beschäftigungszentren und räumt ein, dass ungeachtet der weiteren Fortschritte mit der vollständigen Umsetzung der Präventivmaßnahmen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose sowie der öffentlichen Arbeitsverwaltungen erst im Jahr 2003 zu rechnen ist. Daher wurde die 1. Empfehlung des Rates nur zum Teil umgesetzt.

Auch die Empfehlung zur Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen und Förderung des Unternehmertums und insbesondere des Dienstleistungsbereichs wurde nur zum Teil berücksichtigt. Durch die Einführung zentraler Anlaufstellen wurden die Verwaltungsabläufe für Unternehmen vereinfacht, diese Stellen stehen jedoch noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Kultur- und Umweltbereich wurden Maßnahmen ergriffen.

Die Empfehlung zur Verringerung der steuerlichen Belastung von Arbeit wurde durch weitere, wenn auch geringer als geplante Senkungen der Steuern und Abgaben fortgesetzt, mit denen 1998-99 begonnen wurde. Das Haushaltsgesetz 2000 sieht eine geringfügige Reduzierung der Lohnnebenkosten vor (0,2% weniger für Leistungen bei Schwangerschaft und 0,5% weniger für Beiträge zur nationalen Versicherung gegen Unfälle am Arbeitsplatz). Möglichkeiten zur Ausweitung der Doppelbesteuerung von Unternehmen und Überprüfung der regional erhobenen Gewerbesteuer zu Gunsten kleiner Unternehmen wurden zwar im NAP genannt, genaue Angaben hierzu fehlen jedoch. Die genannten positiven Aktionen sollten weiter verfolgt werden.

Die Reform des Arbeitslosenhilfesystems, die bereits 1999 abgeschlossen sein sollte, wurde auf 2001 verschoben. Mit einer weiteren Überprüfung des Rentensystems wird bis zum Jahr 2001 gerechnet. In der Zwischenzeit werden die bereits verabschiedeten Reformen zu den Rentenplänen weiter umgesetzt.

Maßnahmen zur Einbindung des geschlechtsspezifischen Aspekts bei allen Schwerpunkten wurden ebenfalls in die Wege geleitet. Gleichwohl befindet sich die Bekämpfung der Geschlechterkluft über Mainstreaming-Initiativen erst in der Vorbereitungsphase. Über den verstärkten Einsatz von Teilzeit- und flexiblen Arbeitsverträgen dürfte die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter steigen. Besonderes Augenmerk lag auf einer Ausweitung des Betreuungs-, Kindertagesstätten- und ergänzenden Angebots sowie auf der Einführung des Erziehungsurlaubs. Wie jedoch im NAP selbst eingeräumt wird, sind weitere konkrete Maßnahmen erforderlich, um die ausgeprägte Geschlechterkluft zu schließen.

4.2. Sonstige Initiativen

Einige neue Aspekte der Leitlinie 2000 wurden berücksichtigt. So sind im Haushaltsgesetz 2000 gemäß den Beschlüssen von Lissabon zusätzliche Mittel für die Bereitstellung von Computern in Schulen sowie für Computerschulungsprogramme für Jugendliche und Lehrer eingestellt. Im Bereich Unternehmergeist wurden für IKT- und E-Commerce-Initiativen für den Zeitraum 2000-2002 weitere 330 Milliarden £ zugesagt. Zudem soll ein Plan zur Förderung wissenschaftlicher und technologischer Forschung finanziert werden, der eine Ausweitung der Beschäftigung neu qualifizierter Forscher um 30 000 Stellen in drei Jahren abzielt. Die ergriffenen Maßnahmen sind Teil eines Plans zur Förderung der Informationsgesellschaft und einer auf Wissen basierenden Wirtschaft. Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für einen (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt, insbesondere für Jugendliche und Landzeitarbeitslose, fehlten aber ebenso wie Initiativen für einen leichteren Zugang zu Risikokapitalmärkten.

Beschäftigungsfähigkeit: Die Mittel für gemeinnützige Jobs sollen zu Gunsten von Arbeitgebern neu verteilt werden, die Arbeitnehmer in diesem Bereich einstellen, sowie für sonstige Aktionen zur Stellenvermittlung einer Behörde im Arbeitsministerium. Bis 2002 sollen alle Jugendlichen im Alter von 15-18 Jahren, die vorzeitig von der Schule abgehen, an Projekten zur beruflichen Bildung teilnehmen, oder falls sie im Rahmen von Lehrlingsausbildungsverträgen eingestellt werden, sollen sie mindestens 120 Stunden Unterricht zur Verbesserung ihrer Allgemeinbildung erhalten. Verabschiedet wurden die Richtlinien zur Ausweitung des Erwachsenenbildungssystems, genaue Angaben und quantitative Zielvorgaben wurden jedoch nicht bereitgestellt. Zum Bereich lebenslanges Lernen wurden keine spezifischen Aktionen vorgeschlagen.

Unternehmergeist: Für die "Ausbildungsentwicklung" gibt es Initiativen wie Ausbildungsprogramme für Entwicklungsspezialisten. Zudem wurden im die Mehrwertsteuer auf Sanierungsarbeiten an Privatgebäuden reduziert. Derzeit arbeitet ISTAT (das italienische Statistikamt) an der ersten Erhebung zum gemeinnützigen Sektor. Unter Berücksichtigung des weit verbreiteten Problems nicht angemeldeter Tätigkeiten sollen die Verträge zur "Neuausrichtung" und "Anmeldung von Schwarzarbeit" neu überarbeitet werden.

Anpassungsfähigkeit: In Kraft getreten ist zudem der Anreiz zur Schaffung von Teilzeitstellen über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge wurde auf die Bauindustrie und die Landwirtschaft ausgeweitet. Finanziert wurden zudem Maßnahmen zur Regulierung der Arbeitszeit. Außerdem wurde das Gesetz zur Reduzierung von Überstunden neu formuliert. Im Haushaltsgesetz 2000 wurde die ungleiche Beitragsbehandlung für Arbeiten im Rahmen verschiedener Arbeitsverträge verringert.

Chancengleichheit: Eine Überwachungsstelle für die Beschäftigung von Frauen wurde mit dem Ziel eingerichtet, die Auswirkungen der Maßnahmen bewerten und die Informationsweitergabe fördern zu können. Eine Flexibilitätsstelle beobachtet zudem die Auswirkungen flexibler Arbeitsformvereinbarungen auf die Chancengleichheit. Mit Hilfe eines Erlasses wurden die Aktivitäten der Frauenbeauftragten reguliert. Zudem wurde das Gesetz zur Förderung von Unternehmerinnen ausgedehnt.

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LUXEMBURG

Schlussfolgerungen

Allgemeine Bewertung. Die luxemburgische Wirtschaft ist seit vielen Jahren sehr dynamisch, Luxemburg verzeichnet ein starkes Beschäftigungswachstum, die interne Erwerbstätigenquote erreicht den Durchschnitt der EU. Trotz dieser positiven Entwicklung sieht sich Luxemburg mit einer sehr niedrigen Erwerbstätigenquote bei den Arbeitnehmern über 55 Jahren sowie bei den Frauen konfrontiert, außerdem mit einer geringen Beteiligung an der Weiterbildung. Die "scheinbare" Erwerbstätigenquote ist sehr hoch, der luxemburgische Einzugsbereich für Arbeitskräfte geht weit über die nationalen Grenzen hinaus. Grenzgänger machen mehr als ein Drittel der im Lande abhängig Beschäftigten aus, woraus sich erklärt, dass trotz Fehlens einer qualifizierten Arbeitskräftereserve im Land die Beschäftigung nachhaltig steigt.

Police-Mix. Die luxemburgische Beschäftigungsstrategie konzentriert sich auf ein starkes und beschäftigungswirksames Wachstum, ein Wachstum für alle. Diese Politik stützt sich auf intensive Aktivierungsmaßnahmen, ein stark präventives Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Schaffung eines günstigen Klimas für Unternehmensgründungen sowie ein starkes soziales Netz, woraus eine sehr niedrige Armutsquote resultiert.

Antwort auf die Empfehlungen des Rates im Jahre 1999. In Luxemburg spielen die Sozialpartner eine zentrale Rolle. Die NAP für 1998 und 1999 stützten sich jeweils auf paritätische Vereinbarungen, die in nationales Recht umgesetzt wurden. Dies erklärt auch die Verzögerung bei der Durchführung der vorgesehenen Reformen. Die luxemburgische Regierung konnte mangels einer paritätischen Vereinbarung keinen NAP 2000 vorlegen, der die wichtigsten geplanten Reformen, insbesondere als Antwort auf die Empfehlungen des Rates, darstellt. Das vorgelegte Dokument beschränkt sich auf einen Durchführungsbericht für 1999, ein Jahr, in dem Luxemburg Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt (Elternurlaub, Kinderbetreuung) getroffen und ein Rahmengesetz zur beruflichen Weiterbildung erlassen hat.

Herausforderung für die Zukunft. Im Kontext der Vollbeschäftigung in Luxemburg und angesichts des Erfolgs der präventiven Politik, die bereits über die Leitlinien 1 und 2 hinausgeht, sollten die Arbeitnehmer über 55 dazu ermuntert werden, im Erwerbsleben zu bleiben, beispielsweise durch eine Änderung der Abgaben- und Leistungssysteme, um die Beschäftigten nicht von einer Weiterführung ihrer Tätigkeit abzuschrecken.

Das Rahmengesetz zur beruflichen Weiterbildung stellt einen wesentlichen Schritt zur qualitatíven Anpassung der Arbeitnehmer dar. Dennoch bleibt dies eine der großen Herausforderungen für die Zukunft, und es ist auf die richtige Umsetzung zu achten, um das Niveau der beruflichen Weiterbildung spürbar zu verbessern.

Die allgemeine Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit zeigt erste Auswirkungen auf die Situation der Frauen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt. Die Einführung der positiven Diskriminierung sollte ihre Chancen auf berufliche Eingliederung noch weiter verbessern.

Die Schwierigkeiten, die im paritätischen Ausschuss aufgetreten sind, sollten die Sozialpartner dazu bringen, auf den Weg des konstruktiven Dialogs zurückzukehren, der unentbehrlich für den Erfolg der im Rahmen des Beschäftigungsplans eingegangenen Verpflichtungen ist.

Luxemburg, das im Mittelpunkt einer grenzübergreifenden Region mit rund 500 000 Menschen ohne Beschäftigung liegt, sollte seine Bemühungen zur Vereinfachung der bestehenden Bestimmungen fortsetzen und so ein günstiges Klima für die Entwicklung der Unternehmen schaffen, um das Beschäftigungspotenzial noch besser zu nutzen, das durch die solide Wirtschaftslage Luxemburgs gegeben ist - zum Nutzen der gesamten Arbeitsmarktregion.

1. Die Beschäftigungslage

Die luxemburgische Wirtschaft verzeichnet seit 1985 ein stetiges Wachstum. Das BIP ist 1999 um 7,5 % gestiegen, weit über dem europäischen Durchschnitt (2,4 %). Dieses Wachstum bringt eine Nettoarbeitsplatzschaffung von 4,9 % - das zweitbeste Ergebnis in der EU - sowie eine sehr niedrige Arbeitslosenquote (2,3 %) mit sich.

Die interne Erwerbstätigenquote (61,6 %) liegt etwas unter dem Durchschnitt der EU (62,2 %), während die "scheinbare" Erwerbstätigenquote angesichts des großen Anteils der Grenzgänger 91 % beträgt. Das luxemburgische Einzugsgebiet für Arbeitskräfte geht weit über die nationalen Grenzen hinaus. Grenzgänger machen 34 % der abhängig Beschäftigten aus, woraus sich erklärt, dass trotz Fehlens einer qualifizierten Arbeitskräftereserve im Land die Gesamtbeschäftigung nachhaltig und ohne starke Konflikte bei Löhnen und Gehältern steigt. Die Erwerbstätigenquote bei den Personen über 55 Jahre (26,3 %) gehört zu den niedrigsten in der EU, und trotz eines Anstiegs der Quote bei den Frauen in der letzten Zeit weist Luxemburg eine starke Diskrepanz zwischen den Werten für Männer und Frauen sowie eine Erwerbsbeteiligung (48,5 %) unter dem EU-Durchschnitt auf.

Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ist die Situation nach wie vor positiv: Luxemburg verzeichnet niedrige Quoten für Arbeitslosigkeit insgesamt (2,3 % bzw. 5 351 Personen 1999) und Langzeitarbeitslosigkeit (0,8 %) sowie bei der Jugendarbeitslosigkeit (2,3 %), Ergebnis einer seit 1995 laufenden Aktivierungspolitik, verstärkt durch die NAP. Allgemein ist in Luxemburg das Problem nicht die Arbeitslosigkeit im üblichen Sinn (also die Zahl der Arbeitsuchenden), sondern der frühzeitige Ausschluss eines nennenswerten Teils der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter vom Arbeitsmarkt, der dann in passiven Systemen "in Reserve" gehalten wird. Dies führt zur Nichterwerbstätigkeit im weiteren Sinne in einem Umfang von 13 % der erwerbsfähigen Bevölkerung, das sind 25 000 Personen bei einer internen Erwerbsbevölkerung von 183 000, Arbeitsuchende, Nutznießer aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und Empfänger passiver Leistungen (Vorruhestand, Arbeitsunfähigkeitsrente) eingerechnet.

2. Die Beschäftigungsstrategie

Die luxemburgische Beschäftigungsstrategie konzentriert sich auf ein starkes und beschäftigungswirksames Wachstum, ein Wachstum für alle. Es ist jedoch anzumerken, dass Grenzgänger 75 % der neugeschaffenen Arbeitsplätze besetzen.

Die Steigerung der internen Erwerbstätigenquote ist das Ziel der Maßnahmen der "Säulen" Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit: Reform der beruflichen Weiterbildung, Verringerung der administrativen Belastung bei Unternehmensgründungen, Elternurlaub und Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze, Förderung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit Nachbarschaftsdiensten. Schließlich sollen die Maßnahmen der "Säulen" Beschäftigungsfähigkeit und Chancengleichheit sicherstellen, dass dieses Wachstum allen zugute kommt. Dies gilt insbesondere für die Verhütung und Bekämpfung der Ausgrenzung, für den "nouveau départ" und für die Maßnahmen gegen den Schulabgang ohne qualifizierten Abschluss.

Die Rolle der Sozialpartner ist von entscheidender Bedeutung. Sie sind an der Umsetzung des Plans unmittelbar beteiligt.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Luxemburg hat eine relativ dynamische Beschäftigungspolitik entwickelt, die durch die NAP verstärkt wurde, was zum Teil die niedrige Arbeitslosenquote im Land erklärt. Diese Politik basiert auf: intensiven Aktivierungsmaßnahmen (über 2200 Personen kommen in den Genus dieser Maßnahmen, bei insgesamt 5351 Arbeitslosen); einem präventiven Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mit frühzeitiger Ermittlung der Eignung und individueller Begleitung bei der Arbeitsuche; der Schaffung eines günstigen Klimas für Unternehmensgründungen; und einem tragfähigen Sozialnetz, was zu einer sehr niedrigen Armutsrate führt.

Die NAP für 1998 und 1999 stützten sich auf die paritätische Vereinbarung vom 18. April 1998, die in das Gesetz vom 12. Februar 1999 umgesetzt wurde. Dies erklärt auch die Verzögerung bei der Durchführung der vorgesehenen Reformen. So wurde ein wichtiges Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Juni 1999 verabschiedet, trat aber erst im Januar 2000 in Kraft. Die Reichweite dieser NAP geht über den Rahmen eines einfachen Jahresprogramms hinaus, die Bemühungen sind also fortzusetzen. Für alle Maßnahmen im Rahmen der NAP ist für 2003 eine Bewertung vorgesehen.

3.2. Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 1999

Fähigkeit zur beruflichen Eingliederung. Luxemburg konsolidiert seine aktive Politik der Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit (1999 rückläufig). Zu beachten ist hierbei, dass Luxemburg beschlossen hat, über die Schwellenwerte der Leitlinien 1 und 2 hinauszugehen, und sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, alle Jugendlichen innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung und alle Erwachsenen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu erreichen. Priorität haben die Jugendlichen, die ins Erwerbsleben eintreten, und die Erwachsenen, die vorübergehend ohne Arbeit sind. Hier ist im Laufe der Zeit eine Verbesserung zu vermerken; die Rate der "Nichterfuellung" (non-compliance) ging von 29,9 % 1998 auf 13,8 % 1999 bei den Jugendlichen zurück (bei insgesamt 6500 Personen pro Jahr), auch die Rate bei den Erwachsenen zeigte eine durchaus positive Entwicklung, von 63,1 % 199 auf 41,4 % 1999 (bei insgesamt 11 000 Personen im Jahr 1999). Das Gesamtangebot aktiver Maßnahmen hat leicht zugenommen (+ 2 % von 1998 auf 1999); der NAP sah Anstrengungen bei der beruflichen Bildung der Einwohner vor, das geringe Ergebnis ist letztlich auf einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und eine Zunahme der inländischen Erwerbstätigenquote zurückzuführen.

Sozioökonomische Studien führen die Einstellung von Grenzgängern zum Teil auf ihre Ausbildung, Flexibilität, geographische Mobilität und Anpassungsfähigkeit zurück. Um das Niveau der inländischen Beschäftigung (1999 steigend) zu verbessern, sieht der NAP Anstrengungen bei der beruflichen Bildung der einheimischen Arbeitnehmer und Arbeitslosen vor. Das neue Rahmengesetz stellt hierbei einen wesentlichen Fortschritt dar, mit dem ein System der lebenslangen Ausbildung möglich wird.

Zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs wurden in jüngster Zeit Maßnahmen in der Sekundarbildung getroffen. Der Zugang zur Lehrlingsausbildung wird durch ein modulares Konzept der Ausbildung in Kursen und durch finanzielle Hilfen für die Auszubildenden erleichtert. Die Arbeitgeber haben ihr Angebot an Ausbildungsplätzen deutlich erhöht, wobei ein großer Teil (350 Stellen) mangels einheimischer Bewerber nicht besetzt ist.

Angesichts der hohen Quote der Nichterwerbstätigkeit insbesondere bei Personen über 50 Jahre wurden Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um die Betroffenen von Arbeitsunfähigkeitsrente und Vorruhestand abzuhalten. Auch bemühte man sich darum, die Beschäftigungschancen geringqualifizierter oder behinderter Menschen zu verbessern.

Unternehmergeist. Um den Unternehmergeist zu fördern, hat Luxemburg verschiedene Maßnahmen eingeführt, die den Zugang zur Beschäftigung, Unternehmensgründungen und die Entwicklung der Risikokapitalmärkte, die notwendige Koordinierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Unternehmen und die Anpassung der Rechtsvorschriften für Unternehmensgründungen erleichtern sollen. Zentrale Anlaufstellen (one-stop shops) sowie Betreuungsmaßnahmen und die Bereitstellung von Startkapital für KMU (start-up) gibt es ebenfalls. Die indirekten Kosten der Arbeit haben sich im Vergleich mit den Nachbarländern günstig entwickelt. Auch bei allgemeiner Besteuerung und Mehrwertsteuer sind die luxemburgischen Bestimmungen relativ vorteilhaft. Bei der Politik zur Begünstigung von Unternehmensgründungen liegen bereits vorzeigbare Ergebnisse vor, die sich jedoch noch nicht quantifizieren lassen.

Die Arbeitsplatzschaffung (+/- 300) in gemeinwirtschaftlichen Unternehmen oder Nachbarschaftsdiensten macht Fortschritte, insbesondere nach Einführung einer Pflegeversicherung (seit Januar 1999), einer früheren "Einschulung" (Schuljahresbeginn 1998/99) und von Maßnahmen im Rahmen der territorialen Beschäftigungspakte.

Fähigkeit zur beruflichen Eingliederung. Hier spielen in Luxemburg die Sozialpartner eine zentrale Rolle. So fallen Fragen der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation in den Zuständigkeitsbereich der Sozialpartner. Auch bei der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer oder bei Praktika für Jugendliche oder Erwachsene spielen sie eine wichtige Rolle.

Das neue Rahmengesetz zur beruflichen Weiterbildung (22. Juni 1999) stellt einen wesentlichen Schritt zur qualitatíven Anpassung der Unternehmen und der Arbeitnehmer dar. Das Gesetz sieht steuerliche Erleichterungen für die Ausbildung im Unternehmen vor. Quantitative Ergebnisse lassen sich noch nicht präsentieren, da das Rahmengesetz noch zu neu ist.

Im übrigen ist derzeit eine Reform der Lehrlingsausbildung im Gange, für neun Branchen ist ab dem Ausbildungsjahr 2000/2001 ein modulares Konzept der Lehrlingsausbildung verfügbar. Einige Gruppen von Auszubildenden werden ein Entgelt erhalten, das dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Die Reform ist um so bedeutsamer, als eine große Zahl Jugendlicher das Bildungssystem ohne Abschluss verlassen und die Diskrepanz zwischen den Erfordernissen der Wirtschaft und dem Bildungsniveau der Einheimischen das Niveau der internen Beschäftigung drückt.

Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die allgemeine Anwendung dieses Grundsatzes beginnt, sich positiv auf die Situation der Frauen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt auszuwirken (Anstieg der Erwerbstätigenquote um einen Prozentpunkt in den letzten zwei Jahren), es bleibt jedoch noch viel zu tun. Maßnahmen wie Elternurlaub oder Kinderbetreuung (55 % mehr Plätze in drei Jahren) erleichtern es allgemein den Frauen, Familien- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren. Diese Maßnahmen sind struktureller Art und tragen gleichzeitig zur Arbeitsplatzschaffung bei. Der Elternurlaub ist eine echte Erfolgsgeschichte (1443 Nutznießer). Das Ziel einer Rotation von Arbeitnehmern auf den so "freigewordenen" Arbeitsplatz wurde noch nicht erreicht (auf 65 % der Arbeitsplätze kommt eine Vertretung). Der Grundsatz der positiven Diskriminierung wurde verwirklicht. Die Modalitäten dieser im Gesetz vorgesehenen Diskriminierung zugunsten des in einem Wirtschaftszweig unterrepräsentierten Geschlechts werden von den Sozialpartnern ausgehandelt; sicher wird dies mithelfen, die Chancen der Frauen auf Eingliederung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und so die Diskrepanz zu verringern.

ESF: Im Rahmen von Ziel 3 wird der Europäische Sozialfonds die Beschäftigungsstrategie unterstützen, die Fähigkeit zur beruflichen Eingliederung verbessern, zur Verhütung von Arbeitslosigkeit beitragen und einen verfrühten Übergang der älteren Arbeitnehmer in den Ruhestand vermeiden helfen.

4. Neue Politik (NAP 2000)

Mangels einer Vereinbarung zum Gesamtpaket der Maßnahmen im paritätischen Ausschuss konnte die luxemburgische Regierung der Kommission ihren Entwurf des NAP 2000 noch nicht vorlegen. Das vorgelegte Dokument beschränkt sich auf einen Bericht der Durchführung 1999.

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NIEDERLANDE

Zusammenfassung

1 Allgemeine Einschätzung Seit Mitte der 90er Jahre vollzieht sich ein Aufschwung in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt in den Niederlanden. Gleichwohl sieht sich der niederländische Arbeitsmarkt weiterhin mit einigen großen Herausforderungen konfrontiert. Eine der größten Herausforderung ist das nach wie vor ungenutzte Arbeitskräfteangebot, das am besten durch die mehr als 740 000 Personen illustriert wird, die derzeit Invaliditätsleistungen beziehen. Das aktuelle Konjunkturklima bietet die einzigartige Chance, die Erwerbstätigenquote von Frauen und Menschen über 55 Jahre zur erhöhen. Dies dürfte helfen, dem in Zukunft anstehenden Problem der Überalterung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Weitere Herausforderungen sind die zunehmenden Engpässe am Arbeitsmarkt auf Grund des Wirtschaftswachstums und die Notwendigkeit, die zahlreichen neuen Bürger, ethnischen Minderheiten angehören, harmonisch in die Gesellschaft einzugliedern.

2. Policy-Mix Die Niederlande haben mit ihrem Maßnahmenkatalog zu Beschäftigung und Arbeitsmarkt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den vier Schwerpunkten der Europäischen Beschäftigungsstrategie erzielt. Der Schwerpunkt liegt auf einer Ausweitung des Arbeitskräfteangebots mit Hilfe von Aktivierungs- und Präventionsmaßnahmen sowie mit Initiativen zur Schaffung eines beschäftigungsfördernden Steuer- und Leistungssystems. Gleichzeitig setzt die Regierung ihre Bemühung für moderate Lohnabschlüsse, flexible Arbeitsbeziehungen und Modernisierung der Arbeitsorganisation fort.

3. Reaktion auf die Empfehlungen des Rates für 1999 Die umfangreiche Steuerreform ist ein wichtiger Schritt, die erste Empfehlung des Rates für 1999 umzusetzen, mit der die niederländische Regierung dazu aufgefordert wurde, ihr Steuer- und Leistungssystem beschäftigungsfreundlicher zu gestalten. Zudem trägt die Steuerreform zu einer Reduzierung der Armutsfalle bei.

Auch mit Blick auf die zweite Empfehlung zur Überwachung des ganzheitlichen Ansatzes scheint es Fortschritte gegeben zu haben. So wurde ein neues Datenverarbeitungssystem eingerichtet. Solange allerdings die Daten der verschiedenen Akteure nicht in einer Datenbank zusammengeführt werden, bleibt die Überprüfung der Leitlinien 1, 2 und 3 schwierig.

Die Niederlande hat die Initiative ergriffen, den ganzheitlichen Ansatz auf die Gruppen der am Arbeitsmarkt besonders schwer Vermittelbaren auszudehnen. Der Erfolg dieser Strategie scheint jedoch im wesentlichen davon abzuhängen, ob es gelingt, das aktuelle rigide Sozialversicherungssystem in ein integriertes und gut funktionierendes, dezentrales Zentrum für Arbeit und Einkommen umzuwandeln.

4. Herausforderungen für die Zukunft Die im NAP vorgestellten Maßnahmen zur Lösung des Problems der stetig wachsenden Zahl von Empfängern von Invaliditätsleistungen sind dem Umfang des Problems möglicherweise nicht angemessen und sollten daher genauestens überwacht werden. Kurzfristig müssen die Bemühungen verstärkt werden, dem Problem der Qualifikationsdefizite und der zunehmend schwer zu besetzenden offenen Stellen zu begegnen.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Eine Abkühlung der Konjunktur in den Niederlanden zeichnet sich derzeit nicht ab. So stieg das reale BIP im Jahr 1999 um 3,6%. Für dieses Jahr wird mit einem Anstieg von 4% gerechnet. Abgesehen von einem Einbruch im Jahr 1993 hat sich die Lage am Arbeitsmarkt kontinuierlich verbessert. Die Niederlande erleben derzeit die längste Phase mit anhaltendem Wirtschaftswachstum seit dem 2. Weltkrieg.

So stieg die Erwerbstätigenquote von 65,4% im Jahr 1996 auf 70,9% im Jahr 1999 und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt. Für Arbeitnehmer über 55 Jahre liegt die Erwerbstätigenquote mit 35,5% jedoch leicht unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt. Die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt ist 1999 auf 56,3% angestiegen. Dieser weniger beeindruckende Anstieg ist vor allem auf die weit verbreiteten Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen. Die Erwerbstätigenquote der Männer in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt liegt um 3,5 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, während die Vergleichszahl für Frauen um 4,5% unter dem EU-Durchschnitt angesiedelt ist. Die Geschlechterkluft in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt liegt bei 33,5% im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 25,5%.

Auch 1999 war die Arbeitslosenquote weiter rückläufig und beträgt derzeit 3,3%. Die Arbeitslosigkeit ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer sowie Angehöriger ethnischer Minderheiten. Die Arbeitslosenquote für Angehörige ethnischer Minderheiten lag 1998 bei 16% im Vergleich zu 4% für Niederländer. Mit 4,8% im Jahr 1999 lag die Jugendarbeitslosigkeit unter dem EU-Durchschnitt. Auch die Arbeitslosigkeit unter Frauen (4,7%) ist deutlich geringer als der Gemeinschaftsdurchschnitt, allerdings etwa doppelt so hoch wie die Quote von Männern (2,3%). Mit nur 1,3% ist die Langzeitarbeitslosigkeit extrem niedrig. Allerdings muss das aus den offiziellen Statistiken hervorgehende äußerst günstige Bild der Arbeitslosigkeit etwas relativiert werden. So ist die Arbeitslosigkeit insgesamt doch recht hoch, da sich viele Leistungsempfänger nicht aktiv um Arbeit bemühen. Zudem ist die verdeckte Arbeitslosigkeit unter den 744 000 Empfängern von Invaliditätsleistungen sehr hoch.

Eines der Hauptprobleme ist der aktuelle Arbeitskräftemangel auf Grund von Qualifikationsdefiziten. Daher haben alle Branchen derzeit Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Während 1996 noch eine offene Stelle auf hundert Arbeitnehmer kam, hat sich diese Zahl mittlerweile verdoppelt.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Seit der Übereinkunft von Wassenaar im Jahr 1982 waren Lohnmäßigung und Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion des Arbeitsmarktes Eckpfeiler der niederländischen Beschäftigungspolitik. Umgesetzt wird sie durch moderate Lohnsteigerungen sowie Senkung der Einkommensteuer und sofern möglich der Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitgeberseite. Unterstützt durch gesetzgeberische Initiativen haben die Sozialpartner in den vergangenen Jahren zahlreiche Vereinbarungen über Ausbildung und Flexibilität des Arbeitsmarktes geschlossen, die zunächst die Förderung der Teilzeitarbeit sowie die Verbreitung von Zeitarbeitsfirmen vorsehen.

Als Maßnahmenschwerpunkte für die kommenden Jahren nennt der niederländische NAP für 2000 drei Bereiche: i) Eine allgemeine Politik zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität und Strukturreformen, mit denen der Arbeitsmarkt mit den wirtschaftlichen Entwicklungen Schritt halten soll; 2) Ausweitung eines effektiven Arbeitskräfteangebots, um die Lohnentwicklung zu kontrollieren und den aktuellen Arbeitskräftebedarf zu decken und ii) Begrenzung der aktuellen Zunahme und Reduzierung der Zahl der Empfänger von Invaliditätsleistungen.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Einschätzung

Der NAP 2000 legt kohärent und umfassend dar, wie mit Hilfe des niederländischen Maßnahmenkatalogs ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den vier Schwerpunkten erreicht wird. Das Hauptaugenmerk liegt klar auf einer Ausweitung und Aufrechterhaltung des erforderlichen Arbeitskräfteangebots über Aktivierungs- und Präventionsmaßnahmen. Auch beim ganzheitlichen Lösungsansatz aus dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit scheinen Fortschritte erzielt worden zu sein. Auf Grund des noch nicht vollständig eingerichteten quantitativen Monitoringsystems ist eine Bewertung der Situation für Leitlinie 2 nur schwer möglich. Fraglich ist zudem, ob die Maßnahmen aus dem NAP kurzfristig die angemessene Antwort auf die jüngste Zunahme des Arbeitskräftemangels ist. Längst überfällig ist die geplante Reform des Sozialversicherungssystems. Ihr Erfolg wird im wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, die verschiedenen Durchführungsstellen mit jeweils eigenen Zielsetzungen unter dem Dach eines Zentrums für Arbeit und Einkommen zu integrieren.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Der Rat hat bereits 1999 mitgeteilt, dass die Niederlande die Zielsetzung aus Leitlinie 1 umgesetzt haben. Per Gesetz soll die Quote für die Nichteinhaltung auf Null reduziert werden. Der NAP enthält jedoch keine empirischen Daten, die dies belegen würden. Im Falle von Leitlinie 2 wird der Indikator für die Nichteinhaltung überraschenderweise mit 63% angegeben. Dem Ergebnis liegen jedoch lückenhafte Angaben zugrunde, die nur auf den Daten der Arbeitsverwaltungen basieren und die Daten der LISV (Arbeitslosenunterstützungsstelle) oder der Kommunen unberücksichtigt lassen. Gleichwohl sind die Niederlande bestrebt, die Zielvorgabe bis Ende 2002 vollständig zu erreichen. Der Indikator für die Aktivierungsbemühungen aus Leitlinie 3 wird für 1999 auf 34% geschätzt.

Zusammen mit den Sozialpartnern hat die Regierung eine Zielvorgabe für den Bereich lebenslanges Lernen formuliert, die sich an dem bisher Erreichten der beiden Spitzenreiter unter den Mitgliedstaaten orientiert. Der Lehrlingsausbildungsplan soll in ein System "Ausbildung am Arbeitsplatz" umgewandelt werden. Die Beschäftigungsfähigkeit soll durch einen Qualitätspreis für Investitionen in Humanressourcen, durch ein Qualifikationsprüfungs-system und ein Pilotsystem der individuellen Lernkonten in Anlehnung an das britische Modell erhöht werden. Die durchschnittliche Klassengröße soll reduziert werden, und gleichzeitig wurde eine Kampagne ins Leben gerufen, mit der der Lehrberuf attraktiver gemacht werden soll. Über das Gesetz zum Regionalen Registrierungssystem wird dem Problem der vorzeitigen Schulabgänger begegnet, für das zudem ein Etat von 27 Millionen Euro zur Verfügung steht.

Insgesamt 82 000 Menschen mit Behinderungen kamen in den Genuss spezieller Wiedereingliederungsmaßnahmen. Bis heute konnten 10 700 von ihnen in feste Stellen vermittelt werden. Eine Task Force soll die Auswirkungen des neuen Gesetzes zur Förderung der Teilnahme ethnischer Minderheiten am Erwerbsleben (SAMEN) bewerten. Gemeinsam mit der Regierung und den Arbeitsverwaltungen haben KMU überdies ein Programm zur Vermittlung von 20 000 Arbeitnehmern aus ethnischen Minderheiten ins Leben gerufen.

Unternehmergeist: Eine externe Stelle überprüft derzeit alle Verfahren und Verordnungen mit dem Ziel, die Verwaltungskosten für die Führung eines Unternehmens bis zum Jahr 2000 um 15% zu reduzieren. Hindernisse für Unternehmensgründungen will die Regierung durch die Abschaffung überfluessiger Anforderungen, den besseren Zugang von KMU zu Risikokapital, die Änderung des Konkursgesetzes und die Einführung eines Unternehmensausbildungsprogramms für junge Menschen beseitigen. Zudem soll das äußerst erfolgreiche Projekt ""Marktkräfte, Deregulierung und Gesetzgeberische Qualität (MDW)" fortgesetzt werden. Im Rahmen des neuen Steuersystems für das 21. Jahrhundert sollen die Steuern auf Arbeit reduziert werden. Die Pläne sehen eine Reduzierung von 0,6 Prozentpunkten für die 1. Steuerklasse und bis zu 8 Prozentpunkte für die dritte und vierte Steuerklasse vor. Für erwerbstätige Eltern sowie für den Umweltschutz soll es besondere Steuervorteile geben. Das vor wenigen Jahren begonnene VLM/SPAK-Programm (Zuschuss zu den Lohnkosten) sieht Steuervergünstigen für Unternehmer vor, die Langzeitarbeitslose oder Arbeitnehmer einstellen, die maximal 115% des Mindestlohnes verdienen. Mit diesem Programm sind Schätzungen zufolge bereits 60 000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft geschaffen worden. Die durchschnittliche Besteuerung auf den Mindestlohn wurde von 29% im Jahr 1990 auf 15% im Jahr 1999 reduziert. Zusätzliche steuerliche Anreize in Höhe von 4 436 Euro werden Arbeitgebern zur Förderung der Ausbildung von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsplatz gewährt. Zudem hat die Niederlande in einigen arbeitsintensiven Branchen versuchsweise niedrigere Mehrwertsteuersätze eingeführt.

Anpassungsfähigkeit: Das im Juli in Kraft getretene Arbeitszeiten-(Anpassungs-)gesetz gibt Arbeitnehmern zusätzliche gesetzlich verankerte Rechte, so dass Teilzeit-Arbeitnehmer auf eine volle Stelle oder umgekehrt Anspruch haben. Auf dem Prüfstand befindet sich derzeit der Kündigungsschutz mit dem Ziel, Arbeitgebern entgegen zu kommen, ohne die Rechte der Arbeitnehmer zu beschneiden.

Chancengleichheit: Um die Geschlechterkluft zu verringern hat sich die niederländische Regierung das Ziel gesetzt, die Erwerbstätigenquote von Frauen bis 2010 so nah wie möglich an 70% heranzuführen. 1999 wurde zudem eine Überwachungsstelle gegen ungleiche Bezahlung eingerichtet, mit der geschlechtsspezifische Diskriminierungen aufgedeckt werden sollen. Die Regierung hat zudem ein neues Arbeits- und Betreuungsgesetz im Parlament eingebracht, das verschiedene Beurlaubungsregelungen kombiniert. Das neue Gesetz sieht vor, dass jedes Elternteil Anspruch auf drei Wochen Erziehungsurlaub und bis zu 10 Tage Pflegeurlaub hat, die zu 70% bezahlt werden, wobei die Hälfte der Arbeitnehmerkosten rückerstattet werden. Mit dem neuen "Beurlaubungssparen" können bis zu 10% des Einkommens für eine längere Beurlaubung angespart werden.

Die Zahl der Kinderbetreuungsplätze konnte nahezu verdoppelt werden. Die 1998 vorhandenen 89 000 Plätze werden derzeit um weitere 71 000 aufgestockt. Zur Erhöhung der Kinderfreibeträge hat die Regierung 68 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für Alleinerziehende wurden zusätzliche Mittel für Kinderbetreuung in Höhe von 56 Millionen Euro eingestellt. Bis jetzt wurden insgesamt 2 700 neue subventionierte Arbeitsstellen zur Kinderbetreuung geschaffen. In 55% aller Tarifverträge wurden spezielle Kinderbetreuungsregelungen berücksichtigt. Als Teil eines Wiedereingliederungsprojekts können die Kinderbetreuungskosten zurück erstattet werden.

In der Vorbereitungsphase des NAP wurden die Sozialpartner konsultiert. Über die Branchenausbildungsfonds obliegt den Sozialpartnern die Hauptverantwortung für den Bereich lebenslanges Lernen. Sie beteiligen sich zudem an der Beseitigung der Engpässe am Arbeitsmarkt, die auf Grund fehlender Qualifikationen entstanden sind.

Der ESF-Beitrag für die neue Programmphase wird vollständig für die beschleunigte Umsetzung des NAP verwendet. Besondere Anstrengungen werden unternommen, Leitlinie 2 sowie den ganzheitlichen Lösungsansatz zu stärken.

4 Neue Initiativen (NAP 2000)

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der niederländischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Fortsetzung der Bemühungen zur Verbesserung des Steuer- und Leistungssystems, unter besonderer Berücksichtigung der Beseitigung von Hindernissen für eine Teilnahme insbesondere älterer Arbeitnehmer und Frauen am Erwerbsleben. Resolute Maßnahmen sind zudem erforderlich, um die hohe Zahl der Personen zu reduzieren, die außerhalb des Arbeitsmarktes stehen und passive Einkommensbeihilfen erhalten;

2) Fortsetzung der Maßnahmen zur Modernisierung des Statistiksystems, damit bis 2000 Leistungsindikatoren für Vorbeugung und Aktivierung entsprechend den vereinbarten Definitionen und Methoden zur Verfügung stehen.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Mit Blick auf die Bemühungen, Hindernisse im Steuer- und Leistungssystem abzuschaffen, verfolgt die niederländische Regierung eine viergleisige Reform, die einen wesentlichen Schritt in Richtung auf die Umsetzung der Ratsempfehlung darstellt. Zum einen ist hier die Steuerreform zu nennen, mit der unter anderem die Armutsfalle durch Steuerrückerstattungen vermieden werden soll, mit denen das Nettoeinkommen der unteren Einkommensgruppen um 2-3% erhöht werden soll. Gleichzeitig wird der Steuerfreibetrag für nicht erwerbstätige Personen abgeschafft, wodurch der Abstand der unteren Einkommen zu Arbeitslosenleistungen um 540 Euro erhöht wird. Als zweites ist die vor kurzem vom Parlament verabschiedete Reform des Sozialversicherungssystems zu nennen. Struktur und Durchführung sollen gemäß dem Ansatz der zentralen Anlaufstellen stärker integriert und transparenter gemacht werden. Öffentliche Mittel sollen einem speziellen privatwirtschaftlichen Markt für Wiedereingliederung zufließen, um die Effektivität und Effizienz zu erhöhen. Dritter Schwerpunkt ist die Förderung der Teilnahme älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben, indem das Arbeiten auch für ältere Menschen wieder möglich und attraktiv gemacht wird. Die zwangsweise Entlassung in den Vorruhestand soll erschwert und durch freiwillige Vorruhestandsregelungen mit Einkommenseinbußen für den Einzelnen ersetzt werden. Der Abstrom aus der Beschäftigung wird durch die Abschaffung der derzeit noch steuerbegünstigten Behandlung von Vorruhestandsplänen reduziert. Gleichzeitig wird der Zustrom durch Steuererleichterungen gefördert. Zudem erwägt die Regierung die Abschaffung von Freibeträgen für ältere Arbeitslose, die sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Vierter Schwerpunkt ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen, die durch eine Verdopplung der Kinderbetreuungsplätze, über das Arbeits- und Betreuungsgesetz und das Arbeitszeiten-(Anpassungs-)gesetz sowie über die Steuerreform erhöht werden soll. Zudem überprüft die Regierung derzeit eine bevorzugte Behandlung von Familienernährern im Rahmen des Steuer- und Sozialversicherungssystems.

Angesichts der hohen Zahl der Empfänger von Invaliditätsleistungen scheint das Hauptproblem in zu laschen Vorraussetzungen für einen Bezug der Leistung zu liegen. Zwar werden im NAP verschiedene Abhilfemaßnahmen genannt, ihre Wirksamkeit lässt sich aber erst in einigen Jahren bewerten. Ihr Erfolg wird im wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, striktere Kriterien für den Bezug von Leistungen anzuwenden.

Mit Blick auf die zweite Empfehlung des Rates, die sich auf die bessere Überwachung des ganzheitlichen Lösungsansatzes bezog, müssen die Anstrengungen verstärkt werden, von den drei verschiedenen Durchführungsstellen (Kommunen, LISV und Arbeitsverwaltung) harmonisierte Informationen bereitgestellt zu bekommen. Besagte Stellen sind für die Bereitstellung von Daten zum Zustrom in die Arbeitslosigkeit und den Ergebnissen der Wiedereingliederungsmaßnahmen zuständig. Bisher verfügt lediglich die Arbeitsverwaltung über ein funktionierendes Überwachsungssystem. 500 Gemeinden waren überdies nicht in der Lage, Angaben zu diesem Bereich zu machen. Vor kurzem hat die Regierung zusammen mit dem VNG (Städtebund) ein Pilotprojekt mit dem Ziel gestartet, in den 25 größten Städten (G25) ein gemeinsames System einzurichten. Die ersten Daten aus diesem System dürften im ersten Quartal 2002 verfügbar sein. Mit Blick auf die Arbeitslosenunterstützungsstelle (LISV) wird mit ersten Ergebnissen im dritten Quartal 2001 gerechnet.

4.2. Sonstige Initiativen

Hinsichtlich der Umsetzung der Leitlinien 2000 hat das Parlament in der Zwischenzeit das Gesetz über die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Arbeit und Einkommen (SUWI) verabschiedet, das sich an die Reform der Arbeitsverwaltungen richtet. Die fünf vorhandenen Leistungsstellen sollen zu einer öffentlichen Stelle zusammengefasst werden, die für die Umsetzung des Versicherungssystems für Arbeitnehmer zuständig ist. Die bisher den Arbeitsverwaltungen obliegende Beratungsfunktion soll dann von den lokalen Zentren für Arbeit und Einkommen übernommen werden. Die Sozialpartner und die kommunalen Behörden sind im nationalen Rat für Arbeit und Einkommen vertreten. Unter dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit zielt die wichtigste neue Initiative auf eine Ausweitung des ganzheitlichen Ansatzes mit Blick auf die aktuelle Zahl der Arbeitslosen ab, ohne die Umsetzung von Leitlinie 2 zu gefährden. Zusätzliche Mittel werden bereitgestellt, um so viele Eingliederungsangebote wie nötig bereitstellen zu können. Nahezu alle Tarifverträge beinhalten mittlerweile spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Arbeitslosen und Arbeitnehmern in bezuschussten Arbeitsverhältnissen werden praktische Ausbildungsangebote gemacht. Versuche im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ermöglichen Ausbildungsmaßnahmen ohne Einbußen bei den Arbeitslosenleistungen. Im April wurde dem Parlament ein Aktionsplan zu Arbeitsunfähigkeitsleistungen vorgelegt, um den Zustrom in diesem Bereich zu stoppen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Gipfels von Lissabon hat die Regierung sich dazu verpflichtet, bis 2001 alle Schulen ans Netz zu bringen. Das wäre ein Jahr früher als 1999 geplant. Im Rahmen des Schwerpunkts Unternehmergeist wird die Entwicklung in den Gemeinden durch die Einrichtung eines speziellen Etats in den Arbeitsverwaltungen gestärkt, den diese für Projekte zur Reduzierung des Ungleichgewichts von Angebot und Nachfrage am lokalen Arbeitsmarkt einsetzen können. Verbesserungen im Bereich Anpassungsfähigkeit werden durch die steigende Zahl von Tarifverträgen erzielt, die Ausbildungsangebote für Arbeitnehmer vorsehen. Über die neue ,Gleichstellungsstelle" wurden die Maßnahmen im Bereich Chancengleichheit verstärkt. Diese Stelle fördert Mainstreaming-Initiativen und richtet sein Augenmerk auch auf Menschen mit ethnischem Hintergrund.

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ÖSTERREICH

Zusammenfassung

Allgemeine Bewertung Im Vergleich zu den meisten Mitgliedstaaten sind die Ergebnisse auf dem österreichischen Arbeitsmarkt durchaus zufriedenstellend. Die Lage hat sich 1999 verbessert. Die günstige wirtschaftliche Situation und auch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bewirkten einen Beschäftigungszuwachs und Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Hauptherausforderungen des Arbeitsmarktes - niedrige Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte, geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Beschäftigung sowie überdurchschnittliche steuerliche Belastung der Arbeit - bestehen weiterhin.

Policy-Mix: Die mittelfristige Strategie zu Gunsten der Beschäftigungsfähigkeit wird mit einigen Veränderungen fortgeführt. Aktivierungs- und Präventivmaßnahmen wurden erheblich ausgeweitet, das Sicherheitsnetz für Lehrstellen Suchende bewirkte positive Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit benachteiligter Jugendlicher und der Ansatz zur Aufhebung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Schlüsselbereich Beschäftigungsfähigkeit weist nun klarere Zielsetzungen auf.

Reaktionen auf Empfehlungen des Rates Die Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates waren verhalten. Maßnahmen, die ältere Menschen länger im Erwerbsleben halten sollten, zeigten nicht den gewünschten Erfolg. Unter den über 54-jährigen Arbeitskräften ist die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch. Die Verringerung des geschlechtsspezifischen Unterschieds sowie die Erreichung der Lissabonner Zielsetzungen zur Erhöhung der weiblichen Beschäftigungsquote bedarf weiterer Anstrengungen, insbesondere bei der Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen (unter 3 Jahren) sowie für ältere Menschen. Auch das Problem der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Bezahlung verdient besonderes Augenmerk. Die angekündigte schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten von ca. 0,4% des BIP im Jahr 2003 kann als ein erster Schritt zur Senkung der hohen steuerlichen Belastung der Arbeit angesehen werden.

Herausforderungen für die Zukunft: Durch Nutzung des Potenzials der neuen Technologien sollten zukünftige Engpässe und Qualifikationslücken am Arbeitsmarkt vermieden werden. Maßnahmen für lebenslanges Lernen sollten weiter durch gemeinsame Anstrengungen in Forschung und Ausbildung und unter Einbindung der Sozialpartner gefördert werden, um für die zukünftige Arbeitskräftenachfrage gerüstet zu sein. Neue Maßnahmen gegen die Benachteiligung von Gastarbeitern müssen gefördert werden. Die saisonal bedingte Arbeitslosigkeit ließe sich u.a. durch Anreize im Arbeitslosenversicherungssystem oder flexible Arbeitszeitmodelle mindern.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

1999 lag das BIP-Wachstum in Österreich bei 2,1%. Nachdem die Konjunktur im Zuge der wirtschaftlichen Krisen im asiatischen Raum eine Zeit lang erlahmt war, hat sich die Wirtschaft nun erholt und im Laufe dieses Jahres entscheidende Impulse erhalten. Der Produktivitätszuwachs verringerte sich auf 0,7%.

Die Leistung des österreichischen Arbeitsmarktes hat sich im letzten Jahr verbessert. Die Beschäftigung wuchs im Jahr 1999 um 1%, und die Erwerbstätigenquote erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 67,4% auf 68,2%. In Vollzeitäquivalenten ausgedrückt lag die Erwerbstätigenquote für Männer bei 75,4% und für Frauen bei 50,8%. Der Beschäftigungszuwachs schlug sich in einer sinkenden Arbeitslosenquote nieder, die sich von 4,7% (1998) auf 3,8% (1999) verringerte. Die registrierte Arbeitslosenquote in Wien lag ein Fünftel über dem österreichischen Durchschnitt und nahezu die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen sind in Wien gemeldet. Im Gegensatz hierzu war in Oberösterreich und Salzburg nahezu Vollbeschäftigung zu verzeichnen.

Abgesehen von der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung (erheblicher Zuwachs an Stellenangeboten) trug auch eine signifikante Ausweitung der für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bereitgestellten Mittel zu diesem positiven Ergebnis bei. Zwar ist die Arbeitslosigkeit von Frauen im Vergleich zu Männern immer noch höher (4,5% verglichen mit 3,3%), der diesbezügliche geschlechtsspezifische Unterschied verringerte sich jedoch leicht. Nach Luxemburg wies Österreich die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit auf (2,9%). Mit 1,2% gehörte die Langzeitarbeitslosenquote weiterhin zu den niedrigsten in der EU und ist weiter im Sinken begriffen. Im Vergleich zur Arbeitssituation für Jugendliche hat sich die Lager der Arbeitskräfte über 54 Jahre kaum verbessert erholen.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Auf Grund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung konnte Österreich schon 1999 die ursprünglich für das Jahr 2002 gesetzten nationalen Ziele erreichen, d.h. Erhöhung der Teilnehmerquote an aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen um mindestens 20% und Schaffung von 100 000 neuen Arbeitsplätzen im Jahr 2000. Das Hauptaugenmerk der Beschäftigungspolitik Österreichs liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung unternehmerischen Potenzials, Aktivierung innovativer Beschäftigungsressourcen und Chancengleichheit für Frauen und Männer. Diese Zielsetzungen sollen mit Hilfe einer umfassenden und koordinierten Beschäftigungspolitik erreicht werden. Durch eine Harmonisierung des Konzeptes der Territorialen Beschäftigungspakte in allen Bundesländern wird die Verankerung von Vorbildlichen Verfahren bei der Schaffung von Arbeitsplätzen auf regionaler und lokaler Ebene verbessert.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Im Jahr 1999 trug der NAP durch eine ausgewogene Mischung beschäftigungspolitischer Strategien erheblich zur Verbesserung der Lage am österreichischen Arbeitsmarkt bei. Die stärkere Fokussierung auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen hat zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit und insbesondere des Zustroms in die Langzeitarbeitslosigkeit beigetragen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit war bis zu einem gewissen Grad erfolgreich. Als wichtige Maßnahme erwies sich hierbei das Sicherheitsnetz für junge Arbeitskräfte, das Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche vermittelte und damit sein Hauptaugenmerk auf diese Zielgruppe richtete. Im Rahmen des NAP für 1999 wurde ein Maßnahmenpaket für ältere Arbeitskräfte ausgearbeitet, das ab 1.1.2000 mit dem Ziel umgesetzt wird, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte zu erhöhen. Beim Schwerpunkt Unternehmergeist hat es Fortschritte bei den Verwaltungsreformen gegeben. Der NAP-Prozess war Auslöser für eine ausführliche Diskussion zu den Hindernissen für unternehmerische Aktivitäten. Wie schon in den beiden vergangenen Jahren konnten die Sozialpartner keine großen Fortschritte bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation verzeichnen. Einige der Anstrengungen richteten sich auf die Stärkung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern durch Maßnahmen für eine leichtere Rückkehr ins Erwerbsleben.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Die Umsetzung von präventiven und aktiven Maßnahmen verläuft in Österreich sehr zufriedenstellend. Der Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit gehört EU-weit zu den niedrigsten. Die Teilnahme an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen wurde um 5,6% deutlich erhöht. Damit erreicht Österreich zum ersten Mal die EU-Vorgabe von 20%. Fast die Hälfte des Zuwachses ist auf eine erhebliche Ausweitung eines Ausbildungsprogramms zur Arbeitsplatzsuche zurückzuführen (soll im Jahr 2000 wieder gekürzt werden). Die regionalen Unterschiede bei den Aktivierungsmaßnahmen sind jedoch nach wie vor beträchtlich und liegen zwischen 15,9% in Wien (trotz Ausweitung der Aktivierungsmaßnahmen in dieser Region) und 33,1% in Oberösterreich.

Ältere Arbeitskräfte wurden zur Hauptzielgruppe der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Es mangelt jedoch nach wie vor an wirkungsvollen Alternativen für ältere (gering qualifizierte) Arbeitskräfte, die bereits die Altersgrenze für den Vorruhestand erreicht haben. Ein Programm von 62 Mio. EUR diente zur Kofinanzierung von Stellen für über 15 000 Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitskräfte. Für junge Arbeitskräfte erwies sich das Sicherheitsnetz als hilfreich, da es zu einer kurzfristigen Entlastung des Lehrstellenmarktes führte.

1999 wurden zwei innovative Qualifizierungsmaßnahmen umgesetzt, die sich auf Engpässe bei den Informations- und Kommunikationstechnologien konzentrierten. Insgesamt wurden 6 300 Teilnehmer geschult, erste Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben. Daher wurde die Maßnahme verbessert und weiterentwickelt.

Im Rahmen des lebenslangen Lernens wurden für Schulabbrecher Möglichkeiten geschaffen, die Pflichtschulausbildung zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Insgesamt kamen 600 Personen in den Genuss dieser Maßnahme (3,6 Mio. EUR). Die Anstrengungen zur Bereitstellung einer zweiten Chance müssen verstärkt werden, um mittelfristig den nationalen Zielwert bei der Senkung der Quote gering qualifizierter Jugendlicher zu erreichen.

Die Lage von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbesserte sich 1999, wobei diese Bevölkerungsgruppe nicht im gleichen Maße wie andere Gruppen vom wirtschaftlichen Aufschwung profitierte. Die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen wurden im letzten Jahr erheblich ausgeweitet, es müssen jedoch weitere Anstrengungen für eine effektive Integration dieser Bevölkerungsgruppe in all diesen Maßnahmen unternommen werden.

Für ethnische Minderheiten und Einwanderer stellte der NAP 1999 keine zusätzlichen Maßnahmen bereit.

Unternehmergeist: Österreich hat eine Steuerreform (Steuerreform 2000) durchgeführt, die die Besteuerung für Kleinunternehmen vereinfacht, Unternehmensübergänge erleichtert und verschiedene Verwaltungsgebühren für Unternehmen abschafft. Die Reform befasst sich insbesondere mit KMU und Unternehmensgründungen. Sie sieht besonders günstige Bedingungen für Existenzgründungen vor, die in den Genuss einer Verringerung der Lohnnebenkosten kommen. Neben dem Programm NEUER START wurden Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Sozial- und Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht.

Anpassungsfähigkeit: Im Bausektor haben neue Arbeitszeitmodelle zur Senkung der saisonal bedingten Arbeitslosigkeit geführt. Nicht gelöst ist dieses Problem jedoch in anderen saisonabhängigen Branchen wie Tourismus oder den betroffenen Regionen. Die Resonanz auf andere flexible Arbeitszeitmodelle, wie das Bildungskarenz- oder das Solidaritätsbonusmodell, das flexible Arbeitszeiten mit der Einstellung Arbeitsloser verknüpft, war 1999 eher verhalten.

Nur begrenzte Fortschritte gab es bei der Verbreitung neuer Berufsbilder und bei neuen Zertifizierungsverordnungen. So haben einige Bundesländer neue Berufsbilder und Fortbildungsprogramme für die Heimpflege älterer Menschen entwickelt, die Zertifikate werden von anderen Bundesländern jedoch nicht anerkannt. Für diesen schnell wachsenden Sektor ist die Entwicklung gemeinsamer Vereinbarungen erforderlich, um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und die hohen Qualitätsstandards der Dienstleistungen zu sichern.

Chancengleichheit: Im Jahr 1999 wurden die Ziele der Leitlinien 1-3 in speziell auf Chancengleichheit abzielende Leistungsziele umdefiniert. Im Rahmen eines im Frühjahr 2000 abgeschlossenen Programms wurden 10 000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Dies bedeutet aber nur einen mäßigen Fortschritt bei der Bereitstellung von mehr und besseren Betreuungsplätzen. Die diesbezüglichen Anstrengungen sollten fortgesetzt werden. Nach einem Anstieg im Jahr 1998 ist der Anteil arbeitsloser Frauen mit Mobilitätseinschränkung (i.d.R. auf Grund von Kinderbetreuung) 1999 wieder auf das Niveau von 1997 gefallen. Das Konzept der Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen auf allen Ebenen (Mainstreaming) wurde unter Schwerpunkt I zufriedenstellend umgesetzt, zu anderen Schwerpunkten wurden jedoch keine neuen Initiativen auf den Weg gebracht.

Sozialpartner: Im Vergleich zu den Vorjahren nahm die Beteiligung der Sozialpartner ab. Sie wurden in diesem Jahr lediglich zum NAP-Entwurf konsultiert. Gleiches gilt für die anderen Bundes- und Regionalbehörden.

ESF und Strukturfonds: Der NAP-Strategie lagen die Hauptziele der ESF-Programme zugrunde, insbesondere bezogen auf die Leitlinien 1-3, 6, 9, 12 sowie den Schwerpunkt IV. 1999 wurden ESF-Mittel in Höhe von 124 Mio. EUR sowie 262 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem ESF-Programm eingesetzt. Die Schwerpunkte der Europäischen Beschäftigungsstrategie stimmten 1999 mit den Zielgruppen der österreichischen ESF-Programme überein: Zu den besonders beachteten Zielgruppen des NAP sowie des ESF gehören folgende Gruppen: Jugendliche, ältere Arbeitskräfte, Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose. Im Rahmen von Ziel 4 soll eine Senkung der Arbeitslosigkeit über qualifizierende Maßnahmen erreicht werden. Nach den Daten für die erste Hälfte des Jahres 1999 waren 48% der Teilnehmer Frauen. Die Ziele von NAP und ESF wurden auch für die neue Programmperiode 2000-2006 aufeinander abgestimmt. Der ESF wird dabei sein Hauptaugenmerk auf präventive Maßnahmen zu Gunsten arbeitsloser Jugendlicher und Erwachsener sowie auf Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen richten. Das neue Ziel 3 widmet sich verstärkt dem Aspekt des lebenslangen Lernens und forciert auch den Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der österreichischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Überprüfung der Anreize für den Vorruhestand und Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle, um ältere Menschen länger im Erwerbsleben zu halten.

(2) Verfolgung einer umfassenden Strategie zur Verringerung geschlechtsspezifischer Unterschiede, u.a. durch die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind.

(3) Fortsetzung der Bemühungen zur steuerlichen Entlastung der Arbeit mit besonderem Augenmerk auf Problemgruppen am Arbeitsmarkt.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die Empfehlung zur stärkeren Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben führte zur Ausarbeitung eines "Maßnahmenkatalogs für ältere Arbeitskräfte" mit Schwerpunkt auf flexibler Arbeitszeitregelung. Der Maßnahmenkatalog umfasst Teilzeitregelungen sowie Anreize im Bereich der Arbeitslosenversicherung. An ersten Zahlen aus dem Jahr 2000 lässt sich ablesen, dass die Akzeptanz dieser Teilzeitmodelle gering ist. Eine höhere Beschäftigungsrate älterer Menschen zeichnet sich in naher Zukunft nicht ab. Um ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten, bedarf es neuer Initiativen.

Die Empfehlung zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung und besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde im Rahmen größtenteils motivierender und ,sanfter" Maßnahmen aufgegriffen. Für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten für Eltern mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten und für Kinder unter 3 Jahren sowie zur weiteren Unterstützung für Menschen mit pflegerischen Aufgaben müssen quantifizierbare Zielvorgaben formuliert werden.

Die Empfehlung zur steuerlichen Entlastung der Arbeit mit besonderem Augenmerk auf Problemgruppen im Arbeitsmarkt wurde von der Steuerreform 2000 teilweise aufgegriffen. Diesbezügliche Maßnahmen richten sich auf die Beschäftigung von Auszubildenden, besondere Unterstützung junger Existenzgründer und Förderung von unternehmensinternen Fortbildungsmaßnahmen. Nur für Auszubildende wurden die Arbeitskosten gesenkt. Bis zum Jahr 2003 ist eine Senkung der Lohnnebenkosten um 0,9 Mrd. EUR (0,4% des BIP) vorgesehen. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Steuerlast von Arbeitnehmern muss die Wirkung solcher Reformen genauestens überwacht werden.

4.2. Sonstige Initiativen

Mit Blick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit zielen die Maßnahmen der Regierung darauf ab, den Anteil gering qualifizierter Arbeitskräfte an Qualifikationsmaßnahmen dem für Teilnehmer mit mittlerem Qualifikationsniveau anzugleichen. Für das Jahr 2000 sind allerdings keine zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielvorgabe vorgesehen. Maßnahmen mit dem Ziel, die Pflichtschulausbildung zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen, wurden bereits 1998 in Angriff genommen und im Jahr 1999 geringfügig ausgeweitet. Mit Unterstützung des neuen ESF-Programms zu Ziel 3 kommt diesem wichtigen Ziel im Jahr 2000 verstärkte Aufmerksamkeit zu, wobei ca. 850 Teilnehmer von diesen Maßnahmen profitieren sollen. Bis zum Jahr 2002 sollen sämtliche Schulen Österreichs über einen Internetanschluss verfügen. Auf Grund der aktuellen Haushaltslage wurden die Mittel für diese Initiative jedoch noch nicht eingestellt.

Zur Verbesserung der Arbeitssituation von Einwanderern wurden unter Leitlinie 9 keine neuen Maßnahmen ergriffen. Einwanderer gehören zu den am stärksten benachteiligten Gruppen des österreichischen Arbeitsmarktes. Österreich sollte Qualifikationsmaßnahmen auf den Weg bringen, die sich an den Bedürfnissen dieser Gruppe orientieren, und dabei sein Augenmerk besonders auf Frauen sowie die zweite und dritte Generation der Einwanderer richten.

Der NAP 2000 sieht Maßnahmen zur Unterstützung des Risikokapitalsektors, zur Reformierung des Sozialversicherungs- und Verwaltungssystems und zur Verbesserung von Marktbedingungen für E-Commerce vor. Darunter befinden sich auch bereits seit Jahren diskutierte Maßnahmen (zentrale Anlaufstellen, Liberalisierung von Märkten). Als neue Schwerpunkte werden die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie der Einsatz Territorialer Beschäftigungspakte und Initiativen unter dem neuen ESF-Ziel 3 hervorgehoben. Keine weiteren Schritte sind im Bereich neue Berufsbilder geplant. Zudem wurde das Beschäftigungspotenzial im Rahmen der österreichischen Pflegeverordnung nicht voll ausgeschöpft. Verwaltungshindernisse, z.B. die länderübergreifende Anerkennung von Zertifikaten, machen deutlich, dass in diesem Bereich noch erhöhter Handlungsbedarf besteht. Außerdem sollten die Entwicklung gemeinsamer Vereinbarungen sowie eine weitergehende Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials in den sich entwickelnden neuen Dienstleistungsbereichen, besonders dem Pflegebereich, ins Auge gefasst werden. Diese neuen Herausforderungen bedürfen eines innovativen Ansatzes von Seiten der Sozialpartner.

Als wichtigen Aspekt hebt der NAP 2000 die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie die Senkung der Frauenarbeitslosigkeit hervor, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Parallel dazu werden auf Regierungsebene neue Maßnahmen zur Einführung längerer Erziehungszeiten und höherer Erziehungsbeihilfen diskutiert, die durchaus eine Rückkehr zur traditionellen Arbeitsteilung bewirken können. Langfristig könnten solche Maßnahmen die Zielsetzung einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen konterkarieren.

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PORTUGAL

Zusammenfassung

Allgemeine Bewertung Im Jahr 1999 zeigte Portugal ein weiterhin über dem EU-Durchschnitt liegendes Wirtschaftswachstum, wovon vor allem Frauen und Langzeitarbeitslose profitierten. Sowohl die Beschäftigungs- als auch die Arbeitslosenquote lagen unter dem EU-Durchschnitt. Negativ auf das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung wirken sich jedoch nach wie vor die hohe Abbruchrate bei der Sekundarschulausbildung, das insgesamt niedrige Qualifikationsniveau des Bildungssystems und die geringe Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen aus. Dazu kommen eine niedrige Produktivität sowie überholte Arbeitsorganisationsstrukturen. Der Dienstleistungssektor ist unterentwickelt und verfügt über ein erhebliches Potenzial zur Schaffung und Aufwertung von Arbeitsplätzen.

Policy-Mix Die Hauptherausforderung für Portugal besteht darin, mit dem strukturellen Wandel und der wirtschaftlichen Modernisierung weiter Schritt zu halten und gleichzeitig die gute Beschäftigungsleistung fortzusetzen. Die nationale Strategie für das Jahr 2000 baut im wesentlichen auf den Maßnahmen aus dem NAP des Vorjahres auf. Dabei richtet sich nun verstärktes Augenmerk auf das lebenslange Lernen, was vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Erwerbsbevölkerung ein sinnvoller Ansatz ist.

Reaktionen auf Empfehlungen des Rates für 1999 Der NAP greift die Empfehlungen für das Jahr 1999 auf, wobei der Schwerpunkt stärker auf die Bereiche Aus- und Fortbildung sowie neue Technologien gelegt wurde. Den Hauptschwächen des Bildungssystems wird Rechnung getragen, ein umfassender Ansatz zu Gunsten des lebenslangen Lernens wird jedoch nicht formuliert. Zudem fehlt auch weiterhin eine klare Entwicklungsstrategie für den Dienstleistungsbereich. Angesichts der Schwierigkeiten beim sozialen Dialog haben sich Regierung und Sozialpartner mit Blick auf die Partnerschaft zum Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit auf einen neuen und pragmatischen Ansatz verständigt.

Herausforderungen für die Zukunft Die Anstrengungen sollten als Teil einer Langzeitstrategie zu Gunsten von Strukturreformen fortgesetzt werden, wobei das Hauptaugenmerk auf der qualitativen Verbesserung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage liegen sollte. Dies erfordert die Entwicklung von Strategien zum lebenslangen Lernen sowie den Ausbau des Bildungssystems in einem Zug mit der Entwicklung hin zu einem höher qualifizierten Produktionssystem.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Im Jahr 1999 zeigte Portugal ein weiterhin über dem EU-Durchschnitt liegendes Wirtschaftswachstum, wobei die Wachstumsrate gleichwohl unter dem Wert für 1998 lag (2,9% gegenüber 3,5%). Sowohl bei der Erwerbstätigen- als auch der Arbeitslosenquote konnte eine stetige Verbesserung verzeichnet werden.

Die Erwerbstätigenquote ist insgesamt gestiegen (von 66,5% im Jahr 1998 auf 67,4% im Jahr 1999), wobei der Anstieg bei Frauen (von 57,9% auf 59,4%) und Arbeitnehmern mit befristeten Beschäftigungsverträgen besonders stark ausfiel. Der geschlechtsspezifische Unterschied verringerte sich auch hinsichtlich der Arbeitslosenquote; die positive Leistung (von 4,9% auf 4,5%) ist hier ausschließlich auf die bessere Situation der Frauen (von 6,1% auf 5,2%) zurückzuführen. Die Langzeitarbeitslosenquote hat sich verringert (von 2,3% auf 1,7%) und sank damit schneller als die Gesamtarbeitslosenquote. Für alle Gruppen mit Ausnahme ältere Männer verbesserte sich die Lage spürbar.

Hinter dieser guten Beschäftigungsentwicklung verbergen sich jedoch strukturelle Schwächen wie unzureichendes Bildungsniveau der Erwerbsbevölkerung, niedrige Produktivität und unausgewogene sektorielle Verteilung der Beschäftigung. Auf Grund der Zunahme gering qualifizierter Arbeitsplätze (besonders in den Bereichen Handel, Gesundheit, Sozial- und Personaldienste) und, in geringerem Maße, hoch qualifizierter Arbeitsplätze erhöhte sich auch der Anteil der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Die nationale Strategie zielt auf eine Stabilisierung der aktuellen Beschäftigungsmaßnahmen ab. Dies bedeutet eine kontinuierliche Weiterführung der NAP-Vorgaben für 1999 vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die Beschäftigungsquote auf über 70% und die Arbeitslosenquote auf unter 5% zu halten. Diese Zielwerte müssen im Kontext der nationalen Indikatoren betrachtet werden, die für 1999 bei 71,5% bzw. 4,5% lagen. Die allgemeine Strategie zielt daher nicht auf eine Erhöhung, sondern vielmehr eine Erhaltung der Beschäftigungsquote bei gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft ab.

Maßnahmen gibt es zu sämtlichen Schwerpunkten, und wie im vorherigen NAP liegt das Hauptaugenmerk auf dem ersten Schwerpunkt. Für den Bereich Beschäftigungsfähigkeit konzentrieren sich die Maßnahmen auf Prävention, frühzeitige Intervention und effektive Integration der von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer. Das lebenslange Lernen wird weiter vorangetrieben, besonders im Bereich neue Technologien, was vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Erwerbsbevölkerung ein sinnvoller Ansatz ist.

Einer weiteren Förderung bedarf der Schwerpunkt Unternehmergeist, insbesondere im Dienstleistungsbereich und auf lokaler Ebene. Über die Einbindung von Maßnahmen zur Aufhebung geschlechtsspezifischer Unterschiede auf allen Ebenen (Mainstreaming) soll die Chancengleichheit gefördert werden.

Die allgemeine Strategie muss unter Berücksichtung allgemein schwieriger Tarifverhandlungen bewertet werden.

Verglichen mit dem Vorjahresetat weist der NAP für das Jahr 2000 eine konsistente und deutliche Ressourcenverlagerung von aktiven Maßnahmen zu Gunsten Arbeitsloser (besonders Leitlinie 1) und des lebenslangen Lernens (Leitlinie 6) auf. Maßnahmen für eine frühzeitige Intervention werden auf regionaler Ebene entwickelt.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Die im NAP 1998 dargelegte portugiesische Beschäftigungsstrategie wurde im Jahr 1999 weiter fortgesetzt. Die Anstrengungen richteten sich hauptsächlich auf die Schwerpunkte I und besonders auf Maßnahmen zu Gunsten Arbeitsloser. Die Beschäftigungsnetzwerke haben wie geplant 75% der Bevölkerung erreicht. Ein Großteil der quantitativen Ziele wurde erfuellt bzw. übertroffen. Insgesamt kann eine beachtliche Verbesserung bei den Indikatoren festgestellt werden. Angesichts der positiven Entwicklung der Wirtschafts- und Beschäftigungssituation sowie der quantitativ erfolgreichen Aktivierungsmaßnahmen sollten sich die Anstrengungen nun auf qualitative Zielsetzungen richten.

Gleichwohl sind folgende Schwächen festzustellen: Die Zahl der bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registrierten Arbeitslosen ist niedrig und der Zugang zur Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin hoch. Die für 1999 eingestellten Mittel wurden nicht ausgeschöpft (noch keine endgültigen Daten verfügbar), und weder zu haushaltspolitischen Maßnahmen noch zu ihrer Effektivität sind Informationen verfügbar. Beim sozialen Dialog wurden kaum Fortschritte erzielt.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit weisen die Programme zu Gunsten arbeitsloser Jugendlicher (INSERJOVEM - Leitlinie 1) und erwachsener Arbeitsloser (REAGE - Leitlinie 2) weiterhin erfreuliche Fortschritte auf. Die geografische Abdeckung beider Initiativen wurde ausgeweitet. So erhielten nur 18,7% der Jugendlichen und 21,2% der Erwachsenen kein Angebot zur Teilnahme an einer aktiven Maßnahme vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit. Bei der Bewertung dieser relativ niedrigen Werte (die EU-weit zu den besten gehören) sollte beachtet werden, dass viele Arbeitslose nicht auf die Aufforderung der Arbeitsverwaltung reagieren. Die Teilnahmequoten sind immer noch besorgniserregend niedrig. So nehmen 52% der Jugendlichen und 43% der Erwachsenen die von der Arbeitsverwaltung angebotenen Gesprächstermine nicht wahr. Eine diesbezüglich Studie ist derzeit in Arbeit. Auch mangelt es an Informationen darüber, welche Maßnahmen zu Gunsten einer möglichst effizienten Integration angeboten werden. 1999 nahmen insgesamt 18,8% der registrierten Arbeitslosen an aktiven Maßnahmen (Leitlinie 3) teil. Einige Maßnahmen werden jedoch offensichtlich unterschätzt. Der Zielwert von 20% soll bis 2002 erreicht sein.

Auf nationaler Ebene wurde eine Stelle für Erwachsenenbildung eingerichtet, die sich aber noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befindet. Die Anzahl der Beschäftigten, die eine Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Pessoa-Programms wahrnahmen, nahm verglichen mit 1998 um 60% zu (Leitlinie 6). Auch die Quote der Auszubildenden (31%) erhöhte sich beträchtlich und übertraf damit die Erwartungen (Leitlinie 8).

Unternehmergeist Dank der Weiterentwicklung des Netzes der Zentren für Unternehmensformalitäten konnte die Vorlaufzeit für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit von bisher 5-6 Monaten auf durchschnittlich 14-26 Tage verkürzt werden. Dabei sind jedoch die Eintragung und Zulassung eines Unternehmens nicht eingeschlossen. Hinzu kamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (Auftreten von Arbeitskräften als Subunternehmer) und informeller Beschäftigungsverhältnisse, die ein Sinken der Selbständigenquote bewirkten.

Zur Förderung der Anpassungsfähigkeit wurden gesetzgeberische Initiativen in den Bereichen Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigung und Nachtarbeit ergriffen und Gesetze verabschiedet. Die Gesetzgebung für Arbeitnehmer (Löhne, Entlassungen) wurde erweitert. Im Jahr 1999 kamen ca. 140 000 Beschäftigte in den Genuss von Weiterbildungsmaßnahmen, die durch den ESF kofinanziert wurden .

Dem Bereich Chancengleichheit wird durch Mainstreaming-Initiativen Rechnung getragen. Zur Überwachung dieser Maßnahmen wurden Indikatoren entwickelt, die jedoch erst im Jahr 2000 angewandt werden. Die Teilnahme an der Vorschulerziehung (3 bis 5 Jahre) stieg auf 65% (von 62,6% im Jahr 1998) und erreichte 323 000 Kinder.

Die Sozialpartner beteiligten sich an der Bewertung und Überprüfung des NAP, die Tarifverhandlungen erwiesen sich jedoch allgemein als schwierig.

Der größte Teil der im NAP von 1999 realisierten Maßnahmen wurde vom ESF kofinanziert. Die Leitlinien 1, 2 und 6, auf die über 90% des eingestellten Mittel entfielen (mit Ausnahme von Steuernachlässen), wurden durchschnittlich zu 63% durch den ESF kofinanziert. Auch in der neuen Programmperiode 2000-2006 soll die enge Verbindung zwischen NAP und ESF erhalten bleiben. Es wird erwartet, dass sich der Beitrag des ESF im Jahr 2000 zu diesen drei Leitlinien auf durchschnittlich 73% der veranschlagten Mittel belaufen wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Weiterbildung liegen soll.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der portugiesischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Fortsetzung der Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems und Stärkung der Weiterbildung, insbesondere durch die aktivere Einbindung der Sozialpartner.

(2) Entwicklung und Umsetzung kohärenter Strategien, einschließlich gesetzgeberischer, steuerlicher und sonstiger Maßnahmen, zur Reduzierung der Verwaltungslast für Unternehmen und Förderung des Unternehmergeists sowie zum Ausschöpfen des Beschäftigungspotenzials im Dienstleistungssektor.

(3) Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und Verpflichtung der Sozialpartner zu konkreten Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Arbeitsorganisation auf allen relevanten Ebenen mit dem Ziel, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern und gleichzeitig eine Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Zur Verbesserung der Qualität des Bildungssystems legt der Plan verschiedene Maßnahmen vor, deren Schwerpunkt auf der Verringerung der Schulabbrecherquote und verstärkten Förderung von Lehrinhalten zu neuen Technologien liegt. So sollen insbesondere die Aktionszonen in der Sonderschulbildung entwickelt und Alternativlehrpläne für Schüler mit Lernschwierigkeiten angeboten werden. Außerdem wird es kombinierte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Schulabbrecher geben, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Zahl der Berufsschüler sollte sich verglichen mit 1997 um 10% erhöhen. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung um bis zu 40% bei Auszubildenden im Bereich neue Technologien, wobei besonderes Augenmerk auf den Aspekt der Chancengleichheit gelegt werden soll. Den Angaben zufolge soll die Reform der Sekundarschulbildung bis zum Jahr 2002 abgeschlossen sein. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Schulabbrecherquote 1999 bei 45% lag, müssen diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effizienz genauestens beobachtet werden.

Die nationale Zielvorgabe für eine Teilnahme von 10% der Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen wurde noch nicht erreicht. Durch Hinzufügen einer neuen Zielvorgabe, der zufolge bei der Hälfte der betreffenden Aktivitäten IKT-Inhalte berücksichtigt werden sollen, wurde dieses Ziel jedoch weiter aufgewertet. Zudem sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Angebote auf die Nachfrage und den Bedarf am Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Mit den Sozialpartnern wird derzeit eine mittelfristige Vereinbarung zu Beschäftigung, Arbeitsmarkt und Ausbildung ausgehandelt.

Hierdurch dürften die Mittel für Leitlinie 6 beträchtlich aufgestockt werden.

Das Initiativenpaket ist die Antwort auf einige der Hauptdefizite im portugiesischen System, es sollte jedoch in eine längerfristige Strategie für lebenslanges Lernen eingebunden werden.

Die Initiativen zur Senkung der Verwaltungslast von Unternehmen werden, besonders im Bereich soziale Sicherheit, fortgeführt. Die Angaben zur aktuellen Situation sind jedoch unvollständig. Informationsmangel behindert auch die Bewertung der für Existenzgründungen bereitgestellten finanziellen Unterstützung (Finanzierungsmodelle, steuerliche Maßnahmen). Im Dienstleistungssektor wurde eine Reihe von Initiativen angekündigt (besonders in den Bereichen neue Technologien, Tourismus und Umweltschutz), ein klare Strategie ist jedoch nicht erkennbar.

Um den sozialen Dialog wieder in Gang zu bringen, legte die Regierung den Sozialpartnern einen neuen Arbeitsansatz vor mit dem Ziel, mittelfristige Vereinbarungen für die Bereiche Ausbildung, Arbeitsorganisation, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen zu treffen. Alle Partner wurden auf die Verfolgung dieses Ansatzes verpflichtet; erste Berichte sollen in diesem Jahr veröffentlicht werden.

4.2. Sonstige Initiativen

Aus den übrigen im NAP 2000 enthaltenen Initiativen spricht der Wille der portugiesischen Regierung, die Effizienz bei der Beschäftigungsstrategie zu steigern, indem die Bemühungen, wie in den Richtlinien 2000 empfohlen, stärker auf lebenslanges Lernen und lokale Entwicklung konzentriert werden. Besondere Aufmerksamkeit wird den neuen Technologien in der allgemeinen und beruflichen Bildung gewidmet, was im Einklang mit den Lissabonner Beschlüssen steht.

Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit werden die Regionalen Beschäftigungsnetzwerke im Jahr 2000 überall im Land zur Verfügung stehen. Mit neuen quantitativen, gleichwohl nicht qualitativen Zielen (Leitlinie 8) wird der Bereich Bildung noch stärker fokussiert.

Mit neuen Lehrplänen und Multimediaprodukten soll der Erwerb von Computerkenntnissen stärker gefördert werden. Gemäß dem Programm Internet in Schulen sollen bis zum Jahr 2002 alle portugiesischen Schulen (Grund- und weiterführende Schulen) an das Internet angeschlossen sein. Diese Maßnahme wird von den Strukturfonds besonders gefördert. Umgesetzt wird das Programm durch das Netzwerk für Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft, das auch für den Anschluss der Schulen an öffentliche Bibliotheken, Lehrerfortbildungszentren und kulturelle Träger sorgt.

Zur Förderung des Unternehmergeistes auf lokaler Ebene sollen die Territorialen Pakte weiter ausgedehnt und Partnerschaften auf lokaler Ebene gefördert werden. Mit Hilfe von Kleinstinitiativen soll die Zielvorgabe von 5 000 neuen Stellen pro Jahr auf lokaler Ebene erreicht werden.

Im Bereich Chancengleichheit hat Portugal seine Schwächen erkannt, besonders im Hinblick auf die horizontale geschlechtsspezifische Aufspaltung des Arbeitsmarktes. Es sind jedoch vereinzelte neue Aktionen geplant, deren bedeutendste die Entwicklung eines Netzwerks zur vorschulischen Betreuung ist, das bis zum Jahr 2006 flächendeckend eingeführt sein soll.

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FINNLAND

Zusammenfassung

Allgemeine Bewertung Der finnische Arbeitsmarkt ist durch ein über dem EU-Durchschnitt liegendes Wachstum der Wirtschaft und Beschäftigung gekennzeichnet. Auch die Arbeitslosenquote liegt über dem Durchschnitt. Finnland zeichnet sich außerdem durch eine hohe steuerliche Belastung der Arbeit aus. Die Beschäftigung liegt zwar über dem EU-Durchschnitt, die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer ist jedoch gering und der Arbeitsmarkt ist stark geschlechtsspezifisch aufgespalten. Die strukturell bedingte Arbeitslosigkeit hat sich zu einem dauerhaften Problem entwickelt, das die Gefahr einer Ausgrenzung von Langzeitarbeitslosen birgt.

Policy-Mix Ziel der nationalen Beschäftigungsstrategie ist die Anhebung der Erwerbstätigenquote bis zum Jahr 2003 auf 70%. Bei anhaltend günstiger Wirtschaftslage und fortgesetzter Unterstützung durch die Sozialpartner ist dies eine realistische Vorgabe. Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherung des Arbeitsangebots sowie eines effizienten Arbeitsmarktes; dies soll durch Investitionen in höher qualifizierende Maßnahmen und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen erreicht werden. Eng mit dieser stark qualifikationsorientierten Wachstumsstrategie verbunden sind Maßnahmen zur Stärkung des Unternehmergeistes, Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Maßnahmen gegen die geschlechtsspezifische Aufspaltung des Arbeitsmarktes.

Reaktionen auf Empfehlungen des Rates für 1999 Finnland reagierte auf die Empfehlungen mit Anreizen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die einer Steigerung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer dienen sollen. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die u.a. eine Anhebung der Altersgrenze für den Vorruhestand bei gleichzeitiger Herabsetzung der Altersgrenze für den Antritt des Teilzeitruhestandes vorsehen. Zur steuerlichen Entlastung der Arbeit wurden 1999 kleine Schritte unternommen, wobei die Bemühungen zur Erreichung der Ziele erheblich verstärkt werden müssen. Um die geschlechtsspezifische Aufspaltung des Arbeitsmarktes aufzuheben, führt der NAP eine Initiative "Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt" ein, bei der die Sozialpartner eine zentrale Rolle spielen. Die geschlechtsspezifische Aufspaltung des Arbeitsmarktes stellt jedoch ein großes Problem mit weitreichenden sozialen und arbeitsmarktbezogenen Implikationen dar.

Herausforderungen für die Zukunft Werden keine wirkungsvollen Maßnahmen zur Sicherung des qualifizierten Arbeitskräfteangebots ergriffen, so könnte Finnland in 10 Jahren mit ernsten Problemen beim Arbeitskräfteangebot konfrontiert werden, die nicht nur den Bereich Informationstechnologie, sondern auch den öffentlichen, sozialen und Gesundheitsbereich betreffen könnten. Die Gruppe der Langzeitarbeitslosen weist ein beträchtliches Mobilisierungspotenzial auf, schließlich sind auch in weniger qualifizierten Arbeitsmarktbereichen Personalengpässe spürbar.

Aufmerksamkeit sollte auch dem Abschluss von Partnerschaften in diesem Bereich gewidmet werden, vor allem mit dem privaten Sektor, den Kommunen, Bürgervereinigungen sowie dem tertiären Sektor. Sollen konkrete Ergebnisse erzielt werden, müssen besonders die regionalen und lokalen Akteure stärker einbezogen werden.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Finnland konnte sein starkes Wirtschaftswachstum der vergangenen fünf Jahre fortsetzen. Zwar wuchs das BIP im Jahr 1999 verhaltener. Auf Grund der niedrigen Inflation und Zinsen im Zusammenspiel mit einem erheblichen Anstieg der Industrieexporte sind die Aussichten insgesamt jedoch sehr günstig.

1999 lag der Gesamtbeschäftigungszuwachs bei 2,2%, und die Erwerbstätigenquote erreichte 66,3% (69,1% für Männer und 63,4% für Frauen), wobei diese Werte altersspezifisch starke Abweichungen aufweisen. In der Altersgruppe der 25- bis 54-jährigen waren über 80% erwerbstätig, verglichen mit der Gruppe der älteren Arbeitnehmer (über 55 Jahre), bei denen dieser Wert nur 38,8% betrug.

Bedingt durch das starke Wirtschaftswachstum konnten zwar schnell neue Arbeitsplätze geschaffen werden, das gleichzeitig steigende Arbeitskräfteangebot führte jedoch zu einer Gesamtarbeitslosenquote von 10,2% im Jahr 1999 (10,7% für Frauen und 9,8% für Männer), mit großen regionalen Unterschieden. Die Jugendarbeitslosigkeit in Finnland ist weiterhin hoch (10,8%). Ein Großteil der neuen Arbeitsplätze wurde im Privatsektor geschaffen, wo seit kurzem Personalengpässe zu beobachten sind. Dies betrifft insbesondere die schnell wachsenden Branchen. Gesucht werden vor allem junge qualifizierte Arbeitnehmer mit Kenntnissen im Bereich Informationstechnologie. Arbeitsuchende über 50 Jahre mit überholten Qualifikationen werden hingegen tendenziell weniger eingestellt.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Im NAP 2000 spiegelt sich die Absicht der finnischen Regierung wider, die Gesamtbeschäftigung durch Investitionen in wissensbasiertes Wachstum zu steigern. In Übereinstimmung mit den Lissabonner Beschlüssen will die Regierung bis zum Jahr 2003 eine Erwerbstätigenquote von ca. 70% erreichen. Ziel ist es, mit Hilfe von stringenten steuerlichen und anderen Maßnahmen ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum zu fördern, um Engpässen beim Arbeitskräfteangebot vorzubeugen. Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherung des Arbeitsangebots sowie eines effizienten Arbeitsmarktes; dies soll durch Investitionen in Qualifikationsmaßnahmen und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen erreicht werden. Zur Steigerung der Effizienz soll der Schwerpunkt von Maßnahmen für Kurzzeitarbeitslose auf Initiativen für von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer verlagert werden.

Der finnischen Beschäftigungspolitik liegt eine genaue Analyse der Bedürfnisse und Probleme des Arbeitsmarktes zugrunde. Im NAP 2000 wird ein strategischer Ansatz vorgelegt, der in 8 Aktionsprogramme unterteilt ist. Alle wirken sektorübergreifend und wurden mit entsprechenden Zielen und Zeitplänen ausgestattet (d.h. qualifizierende Maßnahmen für KMU, Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte, Neuer Start, Vermeidung von Ausgrenzungen, Stärkung der Informationsgesellschaft, Unternehmergeist, Modernisierung der Arbeitsorganisation und Anpassungsfähigkeit in Unternehmen, Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt).

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Um langfristig spürbare Verbesserungen am Arbeitsmarkt zu erreichen, hat Finnland die Strategien der vergangenen NAP neu definiert und ausgewertet. Dabei wurde der Schwerpunkt weg von einer Vielfalt der Arbeitsmarktmaßnahmen hin zu einer qualitativen Verbesserung der Aktionen verlagert. Die Bereiche individuelle Dienstleistungen und enge Zusammenarbeit mit Unternehmen rückten in den Vordergrund.

In den zentralen Bereichen wurden Fortschritte erzielt, und den Empfehlungen wurde in ausreichender Weise Rechnung getragen. Auf Grund der größtenteils hoch gesteckten Ziele des NAP für 1999 ist mit konkreten Ergebnissen noch nicht zu rechnen, jedoch wurden bereits positive Schritte getan, besonders im Bereich Beschäftigungsfähigkeit. Im Bereich Unternehmergeist formulierte der NAP Ziele für weitere Steuerentlastungen, besonders für die unteren Einkommensgruppen. Diese müssen nun in Übereinstimmungen mit der Empfehlung des Rates in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Im Bereich Anpassungsfähigkeit wurden sämtliche Aspekte der Arbeitsorganisation umfassend überprüft, und gute Fortschritte waren auch bei der Verbesserung der Gleichstellungsmaßnahmen zu verzeichnen.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Die finnische Reform der Arbeitsmarktpolitik hatte zum Ziel, allen Arbeitsuchenden einen Aktionsplan zur erfolgreichen Stellensuche im offenen Arbeitsmarkt vorzulegen. Zwar wurden beachtliche Fortschritte erzielt, die für die Leitlinien 1 und 2 gesetzten Ziele wurden jedoch 1999 nicht vollständig erfuellt. 95% der arbeitslosen Arbeitsuchenden erhielten vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Aktionsplan. Fast die Hälfte der danach in die Langzeitarbeitslosigkeit (6/12 Monate) abgleitenden Arbeitslosen kam jedoch nicht in den Genuss eines individuellen Aktionsplans. Ungeachtet der durchaus wichtigen Präventionsbemühungen ist der Output-Indikator nach wie vor hoch: Ca. 10% der arbeitssuchenden Jugendlichen und Erwachsenen glitten in die Langzeitarbeitslosigkeit ab. Besonders von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind ältere Arbeitskräfte (32% für die Altersgruppe 55-59 und 61% für die Altersgruppe 60-64).

30% der arbeitslos gemeldeten Arbeitssuchenden wurden 1999 von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erreicht. Aus den Folgedaten geht hervor, dass zwar nach Abschluss von ABM- oder Fortbildungsmaßnahmen nahezu 30% zügig im offenen Arbeitsmarkt unterkamen, jedoch 44% der Betroffenen nach drei Monaten erneut arbeitslos wurden. Die Anstrengungen zur Verbesserung dieser Maßnahmen sollten also verstärkt werden, mit besonderem Augenmerk auf schwer vermittelbare Personengruppen.

Dem lebenslangen Lernen wird schon seit langem ein wichtiger Stellenwert im Rahmen der Wachstums-, Wettbewerbs- und Beschäftigungsstrategie in Finnland eingeräumt. Abgesehen von dem Ziel, allen Jugendlichen eine Lehrstelle anzubieten, sollen auch Erwachsene mit den in der Informationsgesellschaft benötigten Qualifikationen ausgestattet werden. Die Maßnahmen zur Erwachsenen- und Weiterbildung wurden ausgeweitet und weiter entwickelt, da im NAP 1999 jedoch keine konkreten Ziele für lebenslanges Lernen benannt wurden, lässt sich der Erfolg der Aktivitäten nicht messen. Um den Übergang von der Ausbildung in die Arbeit zu erleichtern, schlossen 1999 die meisten Berufsausbildungen (70%) Praktika ein. Anfang 1999 wurden 80-90% der Grundschulen, 90-95% der weiterführenden Schulen sowie sämtliche berufsbildenden Einrichtungen mit Internetanschluss ausgestattet.

Weitreichende Anstrengungen wurden zur Vermeidung von Engpässen und Sicherung des Arbeitskräfteangebots unternommen (nationale Leitlinie). Universitäten und polytechnische Schulen, regionale sowie Arbeitsbehörden initiierten gemeinsam mit den Sozialpartnern Projekte, um für den sich ändernden Arbeitskräftebedarf gerüstet zu sein, und boten ausgedehnte Fortbildungsmaßnahmen, besonders im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, an.

Unternehmergeist: Ende der 90er Jahre nahmen Existenzgründungen stark zu, die Anzahl von KMU stieg in allen Sektoren, vornehmlich jedoch im Dienstleistungssektor. Um die Konkursrate zu verringern und die Verbindungen der Unternehmen zur Hochtechnologie zu fördern, erhöhte die Regierung die Investitionen im Bereich Forschung, Entwicklung und Technologie weiter (3,1% des BIP 1999, staatliche und private Investitionen zusammengenommen). Die Umsetzung der unter Leitlinie 10-13 geplanten Aktionen kam allerdings nur schleppend voran.

Anpassungsfähigkeit: Besondere Aufmerksamkeit wurde der Entwicklung der Arbeitsorganisation, sowohl in gesetzgeberischer Hinsicht als auch durch Einführung neuer Arbeitsformen, geschenkt. Zusammen mit den Sozialpartnern hat die Regierung ihre Anstrengungen hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitsgesetze fortgesetzt, um die Sicherheit der Arbeitnehmer und die Flexibilität der Unternehmen garantieren zu können. Nun wird im Parlament nach vierjähriger Vorbereitungszeit eine Gesetzesvorlage zum Arbeitsvertragsgesetz eingebracht. Sie enthält verbesserte Regelungen zur Arbeitssicherheit bei atypischen Beschäftigungen, zur Probezeit und zu Rechten und Pflichten bei Stellenangeboten. Die Sozialpartner wurden auch am Start des Programms "Gesundheit am Arbeitsplatz" beteiligt, mit dem in der ersten Jahreshälfte 2000 begonnen wurde.

Chancengleichheit: Die gesetzliche Verankerung der Chancengleichheit ist einen Schritt weiter gekommen, der Status quo bleibt jedoch bis zum Jahr 2000 erhalten. Dann wird das neue Arbeitsvertragsgesetz mit Blick auf seine Auswirkung auf die Geschlechtergleichstellung bewertet und anschließend als Pilotprojekt verwendet, um die Einbindung des geschlechtsspezifischen Aspekts in anderen Gesetzesvorlagen bewerten zu können. Um die geschlechtsspezifische Teilung des Arbeitsmarktes aufzuheben, wurden die regionalen Arbeitsbehörden verpflichtet, diesbezügliche Programme aufzustellen. Der NAP erläutert nicht, welche Schritte konkret zur Lösung dieser Herausforderung eingeleitet wurden. Die Sozialpartner wurden bei der Entwicklung gerechterer Entlohnungssysteme beteiligt und setzten ihr Projekt zur Verbesserung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz fort.

Sozialpartner: Wie zuvor wurden die Sozialpartner in die Umsetzung und Überwachung des NAP einbezogen. Sie wirkten aktiv am NAP 2000 mit und verpflichteten sich zur Ausführung der geplanten Initiativen. In Finnland werden die Sozialpartner grundsätzlich bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen und beschäftigungspolitischen Entscheidungen beteiligt. Diese Einbindung erleichtert die Zusammenarbeit und bewirkt eine stärkere Verpflichtung auf die festgelegten Ziele.

Strukturfonds: Die Rolle des Strukturfonds kommt im Fortschrittsbericht für 1999 nur schwer zum Ausdruck. Für die Programmphase 2000-2006 wird der ESF gemeinsam mit den anderen Strukturfonds einen Beitrag zur Erreichung der Ziel leisten, die für Finnland vorsehen, die Beschäftigungsquote zu steigern, ältere Menschen länger im Arbeitsleben zu halten und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern, und damit die Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu unterstützen. Der ESF spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Methoden zur Umsetzung arbeitsmarktspezifischer Strategien.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der finnischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

1) Weitere Überprüfung bestehender Leistungen, insbesondere solche zu Gunsten des Vorruhestands, um ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten.

2) Verfolgung der aktuellen Strategien zur steuerlichen Entlastung der Arbeit.

3) Erschließung von Wegen zur Aufhebung der derzeitigen berufs- und sektorbezogenen Aufspaltung des Arbeitsmarktes, insbesondere vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der Geschlechter.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Zur Überprüfung des bestehenden Leistungssystems haben sich die finnische Regierung und die Sozialpartner auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket verständigt. Dabei geht es insbesondere um die Überprüfung von Vorruhestandsleistungen mit dem Ziel, ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Die Maßnahmen, die größtenteils zu Beginn des Jahres 2000 initiiert wurden, enthalten Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So wurde z.B. der Rentenanteil der Arbeitgeber erhöht, die Altersgrenze für den Vorruhestand angehoben und gleichzeitig die Altersgrenze für den Antritt des Teilzeitruhestandes herabgesetzt. Unterstützt werden die Präventivmaßnahmen auch durch Pläne zur frühzeitigen Wiedereingliederung und für verbesserte Arbeitsbedingungen. Das durchschnittliche Rentenalter ist bereits um ein Jahr gestiegen, wobei nicht klar ist, ob ein Zusammenhang zwischen dem Maßnahmenpaket und diesem Ergebnis besteht.

Um die steuerliche Entlastung der Arbeit weiter voranzutreiben, wird die Regierung dem NAP 1999 zufolge weitere Senkungen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben vornehmen, mit Schwerpunkt auf den unteren Lohngruppen. Geplant ist eine schrittweise Senkung der Steuerlast auf Arbeit um 1,8 Mrd. EUR (1,5% des BIP). Konkrete Beschlüsse werden jedoch jährlich getroffen und berücksichtigen die aktuelle Lage der Wirtschaft und des öffentlichen Haushalts. 1999 beliefen sich die Steuersenkungen auf 350 Mio. EUR, ca. 260 Mio. EUR davon zu Gunsten von Arbeitnehmern. Weitere deutliche Senkungen sind für 2001 angekündigt. Hinsichtlich der Steuerbelastung der Arbeit liegt Finnland jedoch weiter über dem EU-Durchschnitt.

Um die berufs- und sektorbezogene Teilung des Arbeitsmarktes aufzuheben, insbesondere vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der Geschlechter, hat Finnland die neue Initiative "Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt" eingeführt. Die Sozialpartner werden bei der Umsetzung dieses Projektes, mit dem im Jahr 2000 begonnen wird, eine zentrale Funktion übernehmen. Die Initiative schließt eine Machbarkeitsstudie ein, mit der die zentralen Erfolgsfaktoren für eine Aufhebung der Teilung des Arbeitsmarktes untersucht und Vorbildliche Verfahren ermittelt werden sollen. Außerdem soll die regelmäßige Überwachung von Einkommensunterschieden eingeführt werden. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu konkreten Ergebnissen führen wird.

4.2. Sonstige Initiativen

Der NAP 2000 widmet sich schwerpunktmäßig strukturellen Arbeitsmarktproblemen, insbesondere dem Arbeitskräfteangebot, der hohen Arbeitslosenquote, der Gefahr der Ausgrenzung sowie der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes.

Die lokalen Beschäftigungsinitiativen werden nicht gesondert aufgeführt. Stattdessen gibt es Bestrebungen, die Umsetzung des NAP zu regionalisieren. Dann wären die regionalen und lokalen Akteure in der Lage, den Plan entsprechend ihren Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Da es sich hierbei um einen entscheidenden Aspekt des NAP handelt, wird der Dialog zwischen den zuständigen Stellen auf Zentral- und Regionalebene von größter Wichtigkeit sein. Zudem müssen ausreichend Ressourcen für die Umsetzung bereitgestellt werden.

Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit wird besonderes Augenmerk auf die langfristige Entwicklung der Humanressourcen in KMU und die Qualifikationsentwicklung der Gesamtbevölkerung gelegt, um einem Arbeitskräftemangel vorzubeugen und sicherzustellen, dass Arbeitskräfteangebot und Qualifikationsnachfrage übereinstimmen. Zur Unterstützung einer regional ausgewogenen Entwicklung werden Aktivitäten angestoßen, die sich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abseits der Wachstumszentren konzentrieren. Unter dem Namen "Neuer Start" soll eine Initiative auf den Weg gebracht werden, mit der ein Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden soll. Mit den Maßnahmen im Rahmen der individuellen Aktionspläne muss vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit begonnen und die Pläne qualitativ verbessert werden.

Zur Stärkung der Informationsgesellschaft werden IKT-Aktivitäten in Unternehmen gefördert, insbesondere mit Blick auf neue Geschäftsmethoden und Vernetzung. Um die Qualität der Fortbildungsmaßnahmen zu steigern, sollen sämtliche Bildungseinrichtungen bis 2002 einen IKT-Lehrplan vorlegen. Dadurch soll die Zielvorgabe erreicht werden, der zufolge die Qualifikationen der Gesamtbevölkerung im Informationstechnologiebereich verbessert werden sollen.

Ein spezielles Projekt zum Unternehmergeist wird 2000 und 2001 durchgeführt, bei dem verschiedene Regierungsstellen zusammenarbeiten, um die Verfahren bei Existenzgründungen zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Schwerpunkt dabei sind die kritischen Existenzgründungsphasen bei KMU. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Mitarbeiterbeteiligung bei der Planung von Fortbildungsmaßnahmen, berufliche Entwicklung und Gesundheit am Arbeitsplatz. Zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit wird das Nationale Arbeitsplatzprogramm neu aufgelegt, das sich auf die gesamte Erwerbsbevölkerung konzentriert und seine Schwerpunkte auf ältere Arbeitnehmer und Förderung von gleichberechtigten Arbeitsgemeinschaften legt. Das neue Programm wird voraussichtlich 600 Entwicklungsprojekte umfassen und 85 000 Arbeitnehmer (3,3% der gesamten Erwerbsbevölkerung) erreichen. Im Bereich Chancengleichheit konzentrieren sich die Initiativen hauptsächlich auf Leitlinie 19, die durch die Einführung konkreter Maßnahmen die geschlechtsspezifische Aufspaltung des Arbeitsmarktes beseitigen soll. So sollen z.B. die zentralen Faktoren, die eine Aufspaltung des Arbeitsmarktes begünstigen. lokalisiert und eliminiert und Mädchen und Jungen zur Ergreifung von atypischen Berufen motiviert werden.

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SCHWEDEN

Zusammenfassung

1. Allgemeine Bewertung Der Arbeitsmarkt wies im Laufe des Jahres 1999 entscheidende Verbesserungen auf. Mit einer Erwerbstätigenquote von 72,2% gehört Schweden EU-weit weiterhin zu den Spitzenreitern. Im Jahr 1999 lag die Hauptherausforderung für die schwedische Wirtschaft in der Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit, dem Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt und der steuerlichen Entlastung, insbesondere der Niedriglohnempfänger.

2. Policy-Mix Die allgemeine arbeitspolitische Zielsetzung besteht in der Halbierung der Arbeitslosenquote bis zum Ende dieses Jahres auf 4% (nationale Vorgabe) und der Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 80% bis zum Jahr 2004. Diese Ziele beinhalten auch eine Verringerung der von verschiedenen Leistungen und Zuwendungen Begünstigten. Zur Steigerung der Erwerbstätigenquote sind stärkere Bemühungen bei den Aktivierungs- und Qualifikationsmaßnahmen von großer Bedeutung. Hierbei muss die Arbeitsmarktpolitik einerseits auf die am stärksten benachteiligten Gruppen und andererseits auf Wachstumsimpulse ausgerichtet sein.

3. Reaktionen auf Empfehlungen des Rates für 1999 Durch die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und die Senkung der Steuern für die Finanzierung einkommensbezogener und zusätzlicher Renten bei Arbeitnehmern der mittleren und unteren Lohngruppen wurden erste Schritte zur steuerlichen Entlastung der Arbeit unternommen. Beide Schritte verstehen sich als einleitende Maßnahmen einer umfassenden Steuerreform. Es bleibt abzuwarten, wie diese Steuerreform umgesetzt und welche Wirkung sie entfalten wird. Schweden beabsichtigt, die geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt bereits in einem frühen Stadium auf allen Bildungsebenen anzugehen und plant die Durchführung einer diesbezüglichen Aufklärungskampagne zur Verbesserung der Situation beider Geschlechter.

4. Herausforderungen für die Zukunft Das Hauptziel für die kommenden Jahre wird darin bestehen, die Effizienz des Arbeitsmarktes zu sichern, Engpässe am Arbeitsmarkt und damit inflationäre Lohnkostensteigerungen zu vermeiden und ein stabiles Beschäftigungs- und BIP-Wachstum zu erzielen. Schweden hat EU-weit die höchste steuerliche Belastung auf Arbeit vorzuweisen und es bedarf weiterer Anstrengungen zu ihrer Senkung. Die schwedische Regierung sollte die geografische und berufliche Mobilität fördern, um regionale Unterschiede und Mängel an bestimmten Qualifikationen auszugleichen. Anstrengungen zur Integration von benachteiligten Gruppen wie Einwanderer im Arbeitsmarkt sollten weiter verfolgt werden.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Die schwedische Wirtschaft verzeichnete auch im Jahr 1999 einen weiteren Anstieg, und das BIP-Wachstum lag bei 3,8%. Dies hatte einen starken Beschäftigungszuwachs von 2,2% zur Folge, dem höchsten Zuwachs seit 10 Jahren. Der Beschäftigungszuwachs im Jahr 1999 war bei Frauen und Männern gleich stark, die Gesamterwerbstätigenquote lag bei 72,2%, (70,3% für Frauen und 74,0% für Männer) und damit bereits über den Lissabonner Vorgaben für die EU insgesamt. Der Beschäftigungszuwachs ist größtenteils dem privaten Dienstleistungssektor zu verdanken.

Die Arbeitslosenquote sank 1999 für beide Geschlechter weiter und beläuft sich nun auf 7,1% für Frauen und 7,2% für Männer. Die Jugendarbeitslosigkeit sank ebenfalls (auf 6,2%). Die Arbeitslosenquote für Ausländer verbesserte sich während der letzten beiden Jahre, ist jedoch immer noch mehr als doppelt so hoch wie die Quote für die Gesamtbevölkerung.

Die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitskräfte ist, verglichen mit anderen Mitgliedsstaaten, sehr hoch und liegt bei 64% für die Altersgruppe 55-64 Jahre. Der stärkste Zuwachs war im Jahr 1999 bei Jugendlichen zu verzeichnen, während die Erwerbstätigenquote der erwachsenen Arbeitnehmer stagnierte.

Regionale Unterschiede bestehen weiterhin und haben sich in den letzten Jahren verstärkt, wobei die Entwicklung im Süden des Landes günstiger als im Norden verlief.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Die allgemeine arbeitspolitische Zielsetzung besteht in der Halbierung der Arbeitslosenquote bis zum Ende dieses Jahres auf 4% (nationale Vorgabe) und der Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 80% bis zum Jahr 2004. Diese Ziele beinhalten auch eine Verringerung der Empfänger verschiedener Leistungen und Beihilfen. Zur Steigerung der Erwerbstätigenquote ist eine Ausweitung der Aktivierungs- und Qualifikationsmaßnahmen von großer Wichtigkeit. Daher müssen sich die arbeitsmarktpolitischen Bestrebungen zum einen auf die am stärksten benachteiligten Gruppen und zum anderen auf Wachstumsimpulse konzentrieren. Während der letzten Jahre verzeichnete die Teilnahme an den verschiedenen Arbeitsmarktprogrammen einen rückläufigen Trend; mittlerweile wurde der Schwerpunkt jedoch auf Ausbildungsmaßnahmen als wachstumsförderndes Instrument gelegt.

Die schwedische Unternehmenspolitik zielt auf die Schaffung eines guten Geschäftsklimas und das Ausschöpfen des Beschäftigungspotenzials in der Informationsgesellschaft ab. Dies soll u.a. durch Qualifikationsmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung im Bereich Informationstechnologie sowie den Abbau möglicher Hemmnisse für eine volle Nutzung des in diesem Sektor vorhandenen Potenzials erreicht werden.

Schwedens Beschäftigungspolitik richtet ihr Augenmerk besonders auf gute Zusammenarbeit zwischen Regierung und Sozialpartnern, um für Beschäftigungsfähigkeit, Flexibilität und lebenslanges Lernen günstige Bedingungen zu schaffen. Entsprechende Initiativen sollen gemeinsam auf den Weg gebracht werden.

Die Chancengleichheit für Frauen und Männer ist ein Eckpfeiler der Regierungspolitik bei den Bemühungen um eine gleichmäßigere Verteilung von Wachstum und Wohlstand. Wichtige Grundlagen zur Erreichung dieses Ziels sind gut entwickelte Kinder- und Seniorenbetreuungsmöglichkeiten sowie der Anspruch auf Erziehungsurlaub. Gleichfalls wichtig für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist das individualisierte Steuer- und Leistungssystem.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Bewertung

Der NAP legt den Schwerpunkt hauptsächlich auf die Höherqualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten. Erreicht werden soll dies einerseits mit traditionellen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und andererseits mit neuen Pilotprojekten für lebenslanges Lernen. Ein internetgestütztes Informationssystem soll eingerichtet werden, um kleinen und neu gegründeten Unternehmen den Informationszugang zu erleichtern. Der politische Rahmen zur Sicherung der Chancengleichheit ist in Schweden gut entwickelt, und im NAP werden außerdem Initiativen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschrieben.

Mit seiner ehrgeizigen Beschäftigungspolitik und klar formulierten Zielen stimmt der schwedische NAP mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie überein. Der Maßnahmenkatalog ist jedoch etwas unausgewogen und tendiert in Richtung Beschäftigungsfähigkeit und Chancengleichheit. Der Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit weist zwar bei der Umsetzung gewisse Schwächen auf, insbesondere im Bereich Kompetenzentwicklung wurden jedoch verstärkte Anstrengungen unternommen. Verbessert wurden zudem die Rahmenbedingungen für Unternehmer, insbesondere durch die Reduzierung der Verwaltungslast für Unternehmen.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Für die Zielgruppe der Jugendlichen wurde der präventive Ansatz erfolgreich umgesetzt. Ca. 90% aller erstmals arbeitslos gemeldeten Jugendlichen konnten vor Ablauf von 6 Monaten mit einen individuellen Plan beginnen. Nur 3% dieser Zielgruppe gingen in die Langzeitarbeitslosigkeit über. 93% der erwachsenen Arbeitslosen nahmen ihren Individualplan vor Ende der 12-Monats-Frist auf. Allerdings liegt die Quote der in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleitenden Personen mit 15% viel höher als bei den Jugendlichen und hat auch gegenüber 1998 zugenommen. Der Unterschied zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erklärt sich aus dem klarer formulierten nationalen Ziel für die Zielgruppe Jugendliche, dessen Vorgabe es ist, jedem arbeitslosen Jugendlichen vor Ablauf einer Frist von 100 Tagen die Aufnahme eines Individualplans zu ermöglichen. Der Beitrag des schwedischen Bildungssystems zu einer langfristigen Beschäftigungsfähigkeit wird durch die Verlagerung des arbeitspolitischen Schwerpunkts von Arbeitsplänen auf Fortbildungsmaßnahmen flankiert. Da letztere kostspieliger sind, fällt die Zahl der mit dem gleichen Budget erreichten Personen geringer aus. Hierdurch steigt aber auch das Risiko eines Abgleitens Erwachsener in die Langzeitarbeitslosigkeit. Die schwedische Aktivierungsquote liegt bei 86% und damit über dem EU-Zielwert.

Die allgemeine Maßnahme "Anreize zur Einstellung" wurde mit Erfolg umgesetzt und erreichte im Jahr 1999 monatlich ca. 10 000 Personen. 63% der Zielgruppe erhielten eine Beschäftigung. Im Oktober 1999 wurden weiterte Anreize für eine Einstellung geschaffen, die höhere Steuerentlastung für Unternehmer vorsehen, die seit mehr als 24 Monaten arbeitslos gemeldete Personen einstellen. Bis zum März 2000 wurden mit dieser Maßnahmen monatlich ca. 2 600 Personen erreicht. Die Initiative zur Höherqualifizierung von Lehrkräften im Informationstechnologiebereich wird derzeit umgesetzt.

Unternehmergeist: Zur Senkung der Verwaltungslast von Unternehmen wurden zahlreiche Initiativen ergriffen, deren wichtigste die von der Nationalen Steuerbehörde und dem Patent- und Registeramt auf den Weg gebrachte Maßnahme zur Vereinfachung der Unternehmenseintragung war. Um kleinen und neu gegründeten Unternehmen den Informationszugang zu erleichtern, soll ein internetgestütztes Informationssystem eingerichtet werden. Im Laufe des Jahres 1999 hat jeder Bezirk zur Unterstützung regionaler und lokaler Bedürfnisse einen Regionalen Entwicklungsplan mit Schwerpunkt auf Höherqualifizierung und Förderung des lebenslangen Lernens ausgearbeitet.

Anpassungsfähigkeit: Die schwedische Arbeitsgesetzgebung ist in weiten Teilen fakultativ und wird durch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern ergänzt. Hieraus resultieren beträchtliche sektorielle Unterschiede in der praktischen Umsetzung. Teilzeitbeschäftigungen sind in Schweden verbreitet, besonders bei Frauen. Ca. ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten äußert jedoch den Wunsch, die Arbeitszeit auszuweiten. Die Fortschritte im Bereich Anpassungsfähigkeit sind allerdings begrenzt, was eine Bewertung der Umsetzung der im NAP 1999 enthaltenen Vorgaben erschwert.

Chancengleichheit: Die Quote der Männer, die Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, hat sich 1999 auf 33% erhöht. Die Einführung des "Papamonats" hatte positive Auswirkungen auf die Zahl der Väter, die von der Möglichkeit des Erziehungsurlaubs Gebrauch machten. Ca. 70% der Väter, der in den Jahren 1995 und 1996 geborenen Kinder, nahmen während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes Erziehungsurlaub in Anspruch. Der Vergleichswert für 1993 geborene Kinder liegt bei 60%.

Sozialpartner: Der Dialog zwischen der Regierung und den Sozialpartnern wird fortgesetzt und konnte im Zuge der Vorbereitung des NAP intensiviert werden. So wurde ein Dreierabkommen geschlossen, das sich besonders auf die Bereiche Bildung und Höherqualifizierung im Arbeitsleben konzentriert. Die Partner betonten hierbei den Bedarf an differenzierteren und individuell angepassten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Eckpfeiler einer stabilen und gesunden Wirtschaft ist der Konsens auf zentraler Ebene, der wiederum den Konsens auf lokaler Ebene erleichtert.

ESF: Aus dem diesjährigen NAP geht die Bedeutung des ESF als Instrument zur Umsetzung der Beschäftigungsstrategie stärker hervor. Hauptaufgabe des ESF während der Programmphase 2000-2006 wird die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitslosen und Erwerbstätigen sein.

4. Neue Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der schwedischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Durchführung von Maßnahmen zur Senkung der hohen Steuerlast der Beschäftigten, besonders für die unteren Lohngruppen.

(2) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Aufhebung der derzeitigen berufs- und sektorbezogenen Aufspaltung des Arbeitsmarktes, insbesondere vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der Geschlechter.

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Schweden sollte Maßnahmen zur Senkung der hohen Steuerlast der Beschäftigten ergreifen, insbesondere für die unteren Lohngruppen. Als erster Schritt der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen umfassenden Steuerreform wurde die Steuerlast für untere und mittlere Lohngruppen gesenkt. Zudem wurden erste Schritte zur steuerlichen Entlastung von Niedriglohnempfängern unternommen. Diese sehen die Senkung des Einkommensteuersatzes und Anhebung des steuerfreien Existenzminimums vor. Außerdem wurde das steuerfreie Existenzminimum angehoben mit dem Ziel, dass lediglich 15% statt wie bisher 18% dieser Steuerzahlergruppe (19% im Jahr 1999) Steuern zahlen.

Schweden sollte nach Möglichkeiten suchen, wie die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den verschiedenen Branchen und Berufsgruppen abgebaut werden können. Der schwedische Arbeitsmarkt leidet unter einer starken geschlechtsspezifischen Aufspaltung. Der Plan hebt auch die Vorteile hervor, die eine Entwicklung des öffentlichen Dienstleistungssektors (z.B. Kinderbetreuung etc.) auf die Beschäftigungsquote von Frauen hat. Der Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede wurde insbesondere im Bildungssystem angegangen, indem Schüler verstärkt zu einer höher qualifizierenden Ausbildung angeregt werden. Zusätzlich zu diesen konkreten Schritten wird auch über aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf die stereotypische Berufswahl von Frauen und Männern eingewirkt. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen sollten in einem langfristigen Rahmen betrachtet und diesbezügliche Anstrengungen fortgesetzt werden.

4.2. Sonstige Initiativen

Regionale Wachstumsinitiativen sollen im Laufe des Jahres 2000 umgesetzt werden. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren auf regionaler und lokaler Ebene fördern und wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen eruieren. Die meisten Schulen verfügen mittlerweile über Internetanschluss (85% der Grundschulen und 88% der weiterführenden Schulen).

Durch stärkere Einstellungsanreize soll im Bereich Beschäftigungsfähigkeit besonderes Augenmerk auf die im Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen gelegt werden. Dauer sowie die mit den Anreizen verknüpfte steuerliche Entlastung hängen davon ab, wie lange die betreffende Person bereits arbeitslos gemeldet ist, d.h. die steuerliche Entlastung steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit. Außerdem wird eine "Aktivierungsgarantie" eingeführt mit dem Ziel, den Teufelskreis bei denjenigen zu durchbrechen, die seit mehr als 24 Monaten arbeitslos sind. Sie kommen in den Genuss einer stabilen Vollzeitmaßnahme, bis sie eine Vollzeitbeschäftigung finden. Dadurch wird erreicht, dass niemand länger als zwei Jahre arbeitslos ist. Des Weiteren wird derzeit die Arbeitslosenversicherung reformiert, um ihre Rolle als Notversicherung zu stärken. Demnach soll klarer definiert werden, welche Anstrengungen der Einzelne bei der Arbeitssuche unternehmen muss. Zudem sollen die Anforderungen an die geografische und berufliche Mobilität verschärft werden. Um die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte zu fördern, wird die Regierung bis zum Ende dieses Jahres die Möglichkeit in Aussicht stellen, bis zum 67. Lebensjahr erwerbstätig zu sein.

Im Bereich Unternehmergeist wurden die Bemühungen zur Reduzierung der Verwaltungslast und zur Vereinfachung der Regeln sowohl für Existenzgründungen als auch für bestehende Unternehmen fortgesetzt. Die Regierung plant die Schaffung einer neuen Behörde für Unternehmensentwicklung, die aus der Zusammenlegung von Teilen bestehender Behörden hervorgehen und die Dienstleistungen für Unternehmer und potenzielle Unternehmer verbessern soll. Außerdem sind steuerliche Entlastungen für die unteren und mittleren Lohngruppen vorgesehen. Im Bereich Ökosteuern hat Schweden mit der Anhebung der Steuern auf Dieseltreibstoff, Elektrizität und Kernenergie weitere Schritte unternommen und geht damit über die Empfehlungen hinaus. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer sollen Steuererleichterungen und Individualmaßnahmen zur Höherqualifizierung gegenfinanziert werden.

Im Vergleich zum vorhergehenden NAP erfuhr der Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit verstärkte Beachtung. So plant die Regierung auf Antrag des schwedischen Parlaments die Vorlage eines Entwurfs im Frühjahr 2000, der Arbeitgebern das Recht einräumt, zwei Angestellte pro Arbeitsplatz von den Sonderregelungen des Arbeitsschutzgesetzes auszunehmen. Auch wurde das Ziel formuliert, die Anzahl "unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigter", d.h. Personen mit dem Wunsch nach Ausweitung ihrer Arbeitszeit, zu senken. Die Vereinbarung zwischen der Regierung und den zuständigen Sozialpartnern sieht vor, die Zahl von derzeitig 30 000 auf 15 000 Personen zu verringern. Die schwedische Regierung hat über 117 Mio. EUR als Anreiz für Sparmaßnahmen bereitgestellt, mit denen höhere Qualifikationen erworben werden sollen. Der Anreiz ist in Form von Steuererleichterungen geplant.

Im Bereich Chancengleichheit wird der Schwerpunkt auf die Verringerung der geschlechtsspezifischen Trennung am Arbeitsmarkt gelegt. Zudem soll der Mainstreaming-Ansatz in allen politischen Bereichen auf staatlicher, regionaler und lokaler Ebene gestärkt werden. Auch die Familienpolitik wurde weiter verstärkt. So wird unter anderem bis zum Ende des Jahres ein zusätzlicher "Papamonat" eingeführt, mit dem Ziel, mehr Väter für die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs zu gewinnen. Des Weiteren werden am 1. Januar 2003 in einem ersten Schritt zum lebenslangen Lernen eine allgemeine Vorschule für 4- und 5-jährige sowie eine Hoechstgrenze für Kinderbetreuungskosten eingeführt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage soll im Frühjahr 2000 im Parlament eingebracht werden.

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VEREINIGTES KÖNIGREICH

Zusammenfassung

Allgemeine Einschätzung: Der positive Trend beim Beschäftigungszuwachs im Vereinigten Königreich setzt sich weiter fort, gleichwohl bleiben einige strukturelle Herausforderungen bestehen. So zeichnen sich am Arbeitsmarkt zunehmende Engpässe bei den Qualifikationen in einer ganzen Reihe von Branchen ab, wobei insbesondere bei IT-bezogenen Tätigkeiten wie auch in grundlegenden und allgemeinen Fertigkeiten Lücken bestehen. Die Langzeitarbeitslosigkeit verzeichnet zwar insgesamt einen rückläufigen Trend, sie konzentriert sich jedoch weiterhin auf Haushalte ohne Arbeit, auf benachteiligte Gruppen und einige strukturschwache Gegenden. Hiermit einher gehen zudem Probleme der sozialen Ausgrenzung. Das Vereinigte Königreich hat die niedrigste Quote für die Erwerbsbeteiligung Alleinerziehender in der EU. Der Zustrom Jugendlicher und Erwachsener (17% bzw. 11%) in die Langzeitarbeitslosigkeit gehört weiter zu den höchsten in der EU.

Policy-Mix: Der NAP für dieses Jahr nennt ambitioniertere Ziele mit Blick auf eine Vollbeschäftigung. Zudem sind die für die verschiedenen Schwerpunkte genannten Maßnahmenkataloge ausgewogener. Besonderes Augenmerk richtet sich jedoch auf Initiativen zur Verhinderung der sozialen Ausgrenzung und zur Wiedereingliederung nicht erwerbstätiger Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.

Reaktionen auf die Empfehlungen des Rates: Insbesondere gering bezahlte Frauen profitieren vom Mindestlohn, mit dem überdies eine der ausgeprägtesten Geschlechterkluften in der EU verringert wird. So zeigen die Zahlen für 1999, dass sich die Kluft bei den Stundenlöhnen für Vollzeitstellen im Vereinigten Königreich um einen Prozentpunkt auf 19% verringert hat. Eine breitere Palette an Maßnahmen gegen die stereotypische geschlechtsspezifische Zuordnung von Berufen könnte diesen positiven Trend weiter befluegeln.

Im Beitrag der beiden großen britischen Sozialpartner zum NAP spiegelt sich die bessere Zusammenarbeit mit der Regierung wider. So gibt es klare Anzeichen für spezifische Aktionen auf allen Ebenen der Wirtschaft, insbesondere jedoch auf kommunaler Ebene. Auf die Fortschritte aus der landesweiten Beteiligung der Sozialpartner sollte aufgebaut werden.

Die vorhandenen Statistiksysteme haben die Bereitstellung nahezu aller Leistungsindikatoren ermöglicht. Zum Aktivierungsziel stellt das Vereinigte Königreich zwei Indikatoren bereit. Einem liegt die allgemeine Definition zugrunde und hieraus geht hervor, dass das Vereinigte Königreich deutlich hinter der 20%-Zielvorgabe zurück bleibt. Dem zweiten Indikator liegt eine weiter gefasste Definition zugrunde. Er berücksichtigt auch intensive Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Arbeitsuche. Gemäß dieser Definition liegt die Aktivierungsquote für das Vereinigte Königreich bei 100%.

Reformen richten sich auch an die unzureichend vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der laufenden Initiativen konnte die Zahl der öffentlich finanzierten Kinderbetreuungsplätze um 170 000 erhöht werden. Dies wird einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Geschlechterkluft in der Beschäftigung leisten, die derzeit noch bei mehr als 3 Millionen Arbeitsplätzen liegt.

Herausforderungen für die Zukunft: Das Vereinigte Königreich sieht sich verschiedenen Herausforderungen am Arbeitsmarkt gegenüber. Wesentlicher Schwachpunkt bei der Bereitstellung aktiver Unterstützung zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit unter Erwachsenen ist die zu einseitige Ausrichtung auf intensive Arbeitsplatzsuche im Rahmen des "Job Seekers Allowance regime (JSA)" (Beihilfenregelung für Arbeitssuchende). Für den Großteil der Erwachsenen wird intensive Unterstützung erst nach Überschreiten der 24-Monats-Grenze gewährt, wenn sie unter den New Deal fallen. Zentrale Maßnahmen im Bereich lebenslanges Lernen sind auch drei Jahre nachdem sie angekündigt wurden, noch nicht vollständig umgesetzt. Nur wenige Angaben werden zu den Fortschritten bei den nationalen Zielvorgaben gemacht. Verstärkte Bemühungen sind für Menschen mit unzureichender allgemeiner Qualifikation erforderlich. Aus den Maßnahmen sollte zudem hervorgehen, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Berufschancen für diese Gruppen verbessert werden können. Insbesondere für ältere Arbeitnehmer stellt dies ein Problem dar. Den Sozialpartnern kommt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Ausbildungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz zu, mit denen das Problem der unzureichenden grundlegenden Qualifikationen angegangen und die niedrige Arbeitsproduktivität erhöht werden können.

1. Konjunktur und Beschäftigungslage

Im Jahr 1999 setzte sich das reale BIP-Wachstum sowie der Beschäftigungszuwachs fort, so dass die Erwerbstätigenquote auf 70,4% anstieg. Für Frauen konnte ein Anstieg verzeichnet werden, während die Quote für Männer stagnierte. Dieses Wachstum ist zum größten Teil auf eine Zunahme der Vollzeitbeschäftigung zurückzuführen. Weiterhin besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Erwerbstätigenquoten für Frauen und der Quote für das Vollzeitäquivalent. Gleichwohl ist dieser Indikator für das Vereinigte Königreich weniger aussagekräftig. Auf Grund der Arbeitsstrukturen verschwindet die klare Trennlinie zwischen Voll- und Teilzeit zunehmend. Die Erwerbstätigenquote der 15-24-jährigen ist auf Grund ihrer wachsenden Teilnahme an Bildungsmöglichkeiten rückläufig. Die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer liegt über dem EU-Durchschnitt. Am Arbeitsmarkt zeichnen sich zunehmende Engpässe bei den vorhandenen Qualifikationen ab, insbesondere im Informationstechnologiebereich. Im Jahr 1999 stieg die Arbeitsproduktivität etwas weniger als im EU-Durchschnitt und weiterhin langsamer als in den Hauptwettbewerberländern.

Auf 6,1% konnte die Arbeitslosenquote im vergangenen Jahr zurückgeführt werden, wobei die Quote von Frauen weiter unter der von Männern liegt. Die Arbeitslosigkeit junger Männer liegt über dem Gemeinschaftsdurchschnitt. Einen weiter rückläufigen Trend verzeichnet die Langzeitarbeitslosenquote, die mittlerweile nur noch halb so hoch ist wie der EU-Durchschnitt. Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit konzentrieren sich zunehmend auf ältere männliche Arbeitnehmer, auf benachteiligte Gruppen sowie auf einige strukturschwache Gemeinden, in denen die Zahl der Familien ohne Arbeit hoch ist. Regionale Unterschiede in der Arbeitslosigkeit bleiben erheblich, aber auch innerhalb der Regionen bestehen zum Teil größere Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit.

2. Allgemeine Beschäftigungsstrategie

Der vorliegende NAP beinhaltet eine ambitionierte Strategie zum Erreichen der Vollbeschäftigung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für alle. Da die Arbeitslosigkeit den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht hat, besteht das Problem für das Vereinigte Königreich zunehmend darin, das Arbeitskräfteangebot auszudehnen. Unter dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit findet sich eine Strategie, mit der sich "Arbeit lohnen" soll. Mit Hilfe von Reformen des Besteuerungs- und Leistungssystems sollen finanzielle Anreize für eine Rückkehr in das Erwerbsleben geschaffen und das Problem der sozialen Ausgrenzung angegangen werden. Das Vereinigte Königreiche hat für 2002 konkrete Ziele zur stärkeren Teilnahme an lebenslangen Lernangeboten, zur Verbesserung des Qualifikationsniveau, zur Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher um ein Drittel und für den Anschluss aller Schulen ans Internet formuliert. Beschäftigungsinitiativen auf lokaler Ebene stehen im Mittelpunkt der Bemühungen von Regierung und zuständigen Verwaltungen zur Beseitigung der regionalen Unterschiede bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten. Die Maßnahmen im Bereich Anpassungsfähigkeit konzentrieren sich auf den Erhalt einer flexiblen Erwerbsbevölkerung. Hiermit einher gehen Maßnahmen zur Gewährleistung einer Mindestfairness am Arbeitsplatz. Zahlreiche Initiativen zielen zudem auf eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben ab und fördern damit die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben.

3. Bewertung der Fortschritte

3.1. Allgemeine Einschätzung

Der NAP bietet einen guten und umfassenden Einblick in den Policy-Mix der britischen Regierung, mit dem die drängendsten Probleme am Arbeitsmarkt angegangen werden sollen. Da jedoch nicht zwischen vorhandenen und neuen Maßnahmen unterschieden wird, fällt es häufig schwer, neue Trends auszumachen. Zudem ist eine Reihe neuer Maßnahmen, insbesondere im Bereich soziale Eingliederung, nicht im NAP aufgeführt. Trotz dieser Schwächen beinhaltet der NAP einen ausgewogeneren Policy-Mix, vor allem hinsichtlich der ersten beiden Schwerpunkte. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen weiter Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, aber auch dem Unternehmergeist wird im diesjährigen NAP mehr Aufmerksamkeit zuteil. Unter dem Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit werden die Anstrengungen für ein ausgewogeneres Verhältnis von Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz fortgesetzt, und auch die Sozialpartner unterstreichen deren Bedeutung. Gleichwohl gibt es kaum neue Initiativen in diesem Bereich. Kaum Angaben macht der NAP zudem zur Frage, wie das Vereinigte Königreich das Problem der geringen Arbeitsproduktivität angehen will.

Insgesamt ist jedoch eine stärkere Ausrichtung auf aktive und präventive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit Beginn der Europäischen Beschäftigungsstrategie festzustellen. Weitere Bemühungen zum Erreichen der Zielvorgabe sind unter den Schwerpunkten Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist und Chancengleichheit ersichtlich. Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit hat es hingegen kaum Fortschritte gegeben. Einige in vorangegangenen NAP angekündigte Maßnahmen wie der Mindestlohn und der New Deal machen sich nun bei der Lösung der Arbeitsmarktprobleme bemerkbar. Insgesamt wären detailliertere Angaben zu den Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen im NAP wünschenswert.

3.2. Umsetzung des NAP 1999

Beschäftigungsfähigkeit: Im NAP werden sämtliche Input- und Output-Indikatoren bereitgestellt, allerdings fehlt die Aufschlüsselung nach Geschlechtern. Bei Leitlinie 1 und 2 bedeutet der aktive Ansatz des JSA, dass alle arbeitslos Gemeldeten vor Ablauf von 6 oder 12 Monaten Arbeitslosigkeit einen neuen Start angeboten bekommen. Die Empfänger müssen den Plan zu 100% einhalten, da sonst die Kürzung der Leistungen droht. In Kapitel 4.1 wird näher auf den Input-Indikator für Leitlinie 3 eingegangen. Die Maßnahmen aus dem New Deal sind weiterhin Eckpfeiler des Aktivierungsansatzes. Die Ergebnisse der Evaluierung lassen darauf schließen, dass sich der New Deal für Jugendliche positiv auf die Reduzierung der Arbeitslosigkeit für diese Gruppe auswirkt. Von der Steuerreform zur Unterstützung von Geringverdienern mit Hilfe des Working Families Tax Credit (WFTC) (Steuerermäßigung für Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind) profitieren mittlerweile 1,4 Millionen Arbeitnehmer. 1,5 Millionen Niedriglohnempfänger, größtenteils Frauen, erhalten mittlerweile den Mindestlohn. Zusammen mit einem niedrigeren Eingangssteuersatz werden hierdurch finanzielle Hindernisse für eine Rückkehr ins Erwerbsleben abgebaut. Vom New Deal für über 50-jährige und dem New Deal für Menschen mit Behinderungen profitieren ältere nicht erwerbstätige oder arbeitslose Arbeitnehmer.

Um das Problem der unzureichenden Grundqualifikationen anzugehen, fördert die britische Regierung Maßnahmen im Bereich lebenslanges Lernen. Hier wurden ehrgeizige nationale Ziele formuliert. Aus dem NAP geht klar die wichtige Rolle der Partnerschaft bei der Umsetzung der Strategie hervor. Welchen Stellenwert die Regierung diesem Bereich zumisst, ist jedoch nicht ersichtlich. Kaum Angaben macht der NAP dazu, wie das Problem der niedrigen Grundqualifikation angegangen und wie der Zugang zu Maßnahmen für jene Gruppen sichergestellt werden soll, die sich auf der falschen Seite des "Bildungsgrabens" befinden. Insbesondere für ältere Arbeitnehmer stellt dies ein Problem dar. Auch drei Jahre nach ihrer Ankündigung sind die wichtigen Initiativen in diesem Bereich noch nicht vollständig umgesetzt. Die Industriefachhochschule wird frühestens im Herbst 2000 ihre Pforten öffnen und die IT-Lernzentren frühestens 2002 landesweit zur Verfügung stehen.

Unternehmergeist: Das Vereinigte Königreich gehört bei der Beschäftigung im Dienstleistungsbereich zu den Spitzenreitern in der EU. Zudem kann das Land mit die kürzeste Zeit für Unternehmensneugründungen und die zweitniedrigste Quote bei den Lohnnebenkosten in der EU vorweisen. Mit der Steuerreform sollen die Hindernisse für Gründung und Führung kleiner und mittlerer Unternehmen ausgeräumt werden. Die Übertragung der Befugnisse auf Schottland, Wales, Nordirland und die englischen Regionen hat bereits erhebliche Auswirkungen auf diesen Schwerpunkt gehabt. Den englischen Regionalen Entwicklungsämtern und den bevollmächtigten Verwaltungen wurde die Verantwortung übertragen, Strategien zur Verbesserung der Qualifikationen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen auszuarbeiten. Die Arbeit der lokalen Behörden ist von zentraler Bedeutung für Unternehmensgründungen sowie im Kampf gegen die soziale Ausgrenzung.

Anpassungsfähigkeit: Die Sozialpartner haben erneut die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses von Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstrichen. Das Gesetz über Arbeitsbeziehungen von 1999 hat dies begünstigt. Im NAP wird die anhaltend niedrige Arbeitsproduktivität im Vereinigten Königreich eingeräumt, eine Würdigung der ersten Auswirkungen von Maßnahmen in diesem Bereich fehlt jedoch. Im diesjährigen NAP werden zum ersten Mal Maßnahmen der Regierung und der Sozialpartner zur Förderung von Lernmöglichkeiten am Arbeitsplatz mit Hilfe von Initiativen wie dem Gewerkschaftslernfonds und dem Partnerschaftsfonds genannt. Nicht erwähnt wird hingegen die wichtige Rolle der National Skills Task Force in diesem Bereich.

Chancengleichheit: In Kapitel 4.1 werden Maßnahmen im Bereich Kinderbetreuung und zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen erörtert. Mit der Einführung der Beschäftigungsbeihilfen aus dem WFTC werden Eltern unterstützt, die zurück ins Erwerbsleben wollen. Der NAP macht zudem Angaben zum New Deal für Alleinerziehende, mit dem die Erwerbsbeteiligung Alleinerziehender gefördert werden soll. Gleichwohl wird nur mäßig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Frauenreferat (Women's Unit) innerhalb der britischen Regierung ist für die Überwachung aller neuen Maßnahmen zuständig, um sicherzustellen, dass die geschlechtsspezifischen Aspekte ausreichend beachtet werden. Zudem wird von der Regierung und den bevollmächtigten Verwaltungen verlangt, dass alle neuen Gesetzesinitiativen den Aspekt der Chancengleichheit berücksichtigen.

Die Vereinbarungen mit den Sozialpartnern werden unter Kapitel 4.1 diskutiert.

ESF und Strukturfonds: Im NAP kommt die aktuelle und künftige Rolle der Strukturfonds bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungspolitik klar zum Ausdruck. ESF und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung haben bereits einen Beitrag zu sämtlichen Zielvorgaben des NAP geleistet. Zudem wird im einzelnen aufgeführt, wie die Mittel aus den Strukturfonds, insbesondere aus dem ESF, zur Umsetzung des NAP im Programmzeitraum 2000-2006 eingesetzt werden sollen. Dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wird eine wichtige Rolle bei der Beseitigung der regionalen Unterschiede in der Arbeitsplatzschaffung sowie bei der Förderung des Unternehmertums und der Anpassungsfähigkeit zukommen. Der ESF hingegen wird einen wichtigen Beitrag zu allen Schwerpunkten unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates leisten. Gestärkt wird diese Strategie durch die Verpflichtung der Regierung, Interventionen im Rahmen der Strukturfonds zu kofinanzieren, mit denen die Ziele aus dem NAP unterstützt werden sollen.

4. Neue Initiativen

4.1. Auf Empfehlung des Rates hin ergriffene Initiativen

Die Empfehlungen des Rates zur Umsetzung der britischen Beschäftigungsstrategie für das Jahr 1999 lauten wie folgt:

(1) Fokussierung auf Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Unterschieds bei der Bezahlung und Entwicklung von Maßnahmen in diesem Bereich, wobei auf die zu erwartenden positiven Auswirkungen aus der Einführung des Mindestlohns aus dem Jahr 1998 aufgebaut werden sollte.

(2) Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und Verpflichtung der Sozialpartner zu konkreten Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Arbeitsorganisation auf allen Ebenen mit dem Ziel, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erreichen.

(3) Modernisierung des Statistiksystems, damit bis 2000 Leistungsindikatoren für Vorbeugung und Aktivierung entsprechend den vereinbarten Definitionen und Methoden zur Verfügung stehen.

4) Fortsetzung und Forcierung der Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots, um insbesondere die Teilnahme von Frauen an Teilzeit- und Vollzeitstellen entsprechend ihren Präferenzen zu ermöglichen.

Von der Einführung des Mindestlohns profitieren insbesondere Frauen, die in der Gruppe der Niedriglohnempfänger überrepräsentiert sind. Obwohl ein rückläufiger Trend zu beobachten ist, gehört die Geschlechterkluft in der Bezahlung im Vereinigten Königreich zur ausgeprägtesten in der EU. Eine weitere Reduzierung könnte durch Maßnahmen erreicht werden, die sich dem Problem der stereotypen geschlechtsspezifischen Zuordnung von Berufen annehmen. Im Hinblick auf diese Empfehlung wird die Richtlinie zur Teilzeitarbeit nicht erwähnt. Sie soll angemessenere Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte im Vereinigten Königreich gewährleisten, von denen 80% Frauen sind.

Im NAP kommt ein transparenterer Partnerschaftsansatz zum Ausdruck. Die beiden Sozialpartner haben einen gemeinsamen Text für ihren Beitrag im NAP vorgelegt. Da sich die soziale Partnerschaft im Vereinigten Königreich grundlegend von der in den anderen EU-Ländern unterscheidet, greift der vorliegende NAP auf vorbildliche Verfahren zurück, um Arbeitsvereinbarungen auf lokaler und unternehmensinterner Ebene zu veranschaulichen. Dies erschwert in vielen Fällen jedoch die Bewertung. Für die Bewältigung von Problemen wie soziale Ausgrenzung sind die Sozialpartner vor Ort von zentraler Bedeutung. Auf nationaler Ebene sollte die Beteiligung jedoch ausgebaut werden. Die Sozialpartner begrüßen die Einrichtung des Partnerschaftsfonds, der Projekte am Arbeitsplatz unterstützt, mit denen Partnerschaft, Ausbildung und, angesichts der eher zerklüfteten Partnerschaftskultur im Vereinigten Königreich besonders wichtig, vorbildliche Verfahren verbreitet werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Verbesserungen bei der Konsultation der bevollmächtigten Verwaltungen und der englischen Regionen verzeichnet werden.

Die vorhandenen Statistiksysteme haben die Bereitstellung nahezu aller Leistungsindikatoren zu Prävention und Aktivierung ermöglicht. Mit Blick auf Leitlinie 3 nehmen gemäß der allgemeinen Definition der Leistungsindikatoren 8,7% der Arbeitslosen an aktiven Ausbildungsmaßnahmen teil. Obwohl dies ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet, liegt die Zahl weit unter der 20%-Zielvorgabe. Im NAP wird argumentiert, dass die Zahl für sich genommen die vorhandene Unterstützung anhand von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unter Leitlinie 3 nicht angemessen widerspiegelt. Legt man die weiter gefasste Definition der britischen Regierung, die auch Beratung sowie Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche berücksichtigt, zugrunde, so können auch das JSA-Programm sowie diverse andere Initiativen mit einbezogen werden. Gemäß dieser Definition liegt die Quote für das Vereinigte Königreich bei 100%.

Im diesjährigen NAP werden verstärkt Maßnahmen zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen lanciert. In diesem Bereich gibt es einen Trend hin zu einer klaren Strategie, bei der offen eingeräumt wird, dass das Vereinigte Königreich bisher kaum gute, bezahlbare und leicht zugängliche Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen hat. Im Rahmen aktueller Initiativen werden daher die staatlich finanzierten Kinderbetreuungsplätze um 170 000 aufgestockt. Der WFTC sieht Beihilfen zur Mitfinanzierung der Kinderbetreuungskosten vor. Die Umsetzung der Kinderbetreuungsstrategie vor Ort sieht die stärkere Ausrichtung des Angebots auf die Nachfrage vor Ort vor. Will das Vereinigte Königreich die Zahl der erwerbstätigen Frauen erhöhen, um einen weiteren Beschäftigungszuwachs zu erzielen, so müssen die Fortschritte in diesem Bereich ausgebaut werden. Ungeachtet der hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen ist angesichts einer Geschlechterkluft in der Beschäftigung von mehr als 3 Millionen Arbeitsplätzen weiteres ungenutztes Potenzial vorhanden.

4.2. Sonstige Initiativen

Beschäftigungsfähigkeit: Die Initiativen aus dem New Deal wurden erweitert, um einer größeren Zahl von Arbeitslosen Unterstützung bieten zu können. Nicht erwerbstätige oder Arbeitslose über 50 können nun am New Deal 50 plus teilnehmen. Ab April 2001 haben erwachsene Arbeitslose nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit Anspruch auf intensivere Unterstützung aus dem New Deal für über 25-jährige. Der jüngste Maßnahmenkatalog baut auf die Reform des Besteuerungs- und Leistungssystems auf. Hierbei ist die Zahl der Maßnahmen zur Beseitigung finanzieller Hindernisse und zur Gewährleistung, dass sich "Arbeit lohnt", beeindruckend. Der Übergang ins Erwerbsleben soll durch Einkommensbeihilfen, zusätzliches Wohngeld und einen Zuschuss zur Beschäftigung erleichtert werden. Im Jahr 2003 soll das Prinzip des WFTC mit Hilfe von Steuererleichterungen auch auf Arbeitnehmer ohne Kinder ausgedehnt werden. Ab 2001 sollen die Zuständigkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Sozialämter zusammengelegt werden. Die Regierung investiert derzeit in Informationstechnologie zur Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Hierunter fällt auch die Modernisierung des Telefonservices, die Einrichtung eines Call Centers und einer Website "Learning and Workbank", über die der Online-Zugang zu allen öffentlichen Arbeitsverwaltungen und zahlreichen offenen Stellen möglich ist.

Das Netzwerk der Lern- und Qualifikationsräte soll im April seine Arbeit aufnehmen und einen wichtigen Beitrag zur stärkeren Teilnahme am lebenslangen Lernen leisten. Darüber hinaus sollen sie gewährleisten, dass Qualifikationsdefizite vor Ort ausgeräumt werden. Nicht erwähnt werden verschiedene wichtige Neuentwicklungen im Bereich lebenslanges Lernen wie die neue "Adult Basic Skills Strategy Unit ", die als Reaktion der Regierung auf den Moser-Bericht eingerichtet wurde. Ganz oben auf der Tagesordnung steht auch die Anhebung des Bildungsniveaus. Bis 2002 will die Regierung das unentschuldigte Fehlen sowie die unregelmäßige Teilnahme am Unterricht und den Ausschluss aus der Schule um ein Drittel reduzieren. Der überarbeitete Lehrplan für England soll gewährleisten, dass Schulabgängern über die für eine moderne Erwerbsbevölkerung notwendigen Qualifikationen verfügen. 1999 waren bereits 62% der Primar- und 93% der Sekundarschulen ans Internet angeschlossen. Bis 2002 sollen sämtliche Schulen des Landes über einen Internetzugang verfügen.

Unternehmergeist: Die Regierung will das Vereinigte Königreich "bis zum Jahr 2002 zum besten Standort der Welt für E-Commerce entwickeln". Die Strategie zur Beschäftigungsausweitung im Informationstechnologiebereich konzentriert sich auf die Beseitigung von Hindernissen für E-Commerce und Investitionsförderung mit Hilfe von Steuerfreijahren. Im Haushalt 2000 wurde ein 100%-Freibetrag für kleine Unternehmen eingeführt, die IKT-Ausrüstung anschaffen. Die Bandbreite der Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen in den Gemeinden zur Vermeidung der sozialen Ausgrenzung ist beeindruckend, sie spiegelt sich im NAP jedoch nicht vollständig wider. Sowohl der New Deal für Gemeinden als auch die Beschäftigungszonen, die im April in 15 neuen Gebieten die Arbeit aufgenommen haben, sollen sich auf Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit konzentrieren. Neue Initiativen wie die Beschäftigungsaktionsteams sowie der Schwerpunkt Arbeitsplatz und Qualifikation aus der Nationalen Strategie zur Erneuerung der Nachbarschaften finden hingegen kaum Erwähnung.

Anpassungsfähigkeit: Die Richtlinie zur Teilzeitarbeit, die im Juli 2000 in Kraft treten wird, soll die bestehende Gesetzgebung ergänzen und eine fairere Behandlung der hohen Zahl an Teilzeitbeschäftigten im Vereinigten Königreich garantieren. Gleichzeitig stellt die Regulatory Impact Unit sicher, dass neue Verordnungen transparent und zielgerichtet sind. Ansonsten enthält der NAP keine wesentlich neuen Maßnahmen zur Förderung von Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Chancengleichheit: Die jüngsten Initiativen konzentrieren sich auf die Verringerung der Geschlechterkluft und die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben, damit Frauen verstärkt am Erwerbsleben teilnehmen können. Besonderes Augenmerk sollte sich auf Alleinerziehende richten. Das Vereinigte Königreich hat die geringste Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden in der EU und sollte daher auf einer Reihe bedeutender Aktionen und Veränderungen im NDLP aufbauen, um die Maßnahmen in diesem Bereich zu verstärken. Kohärenz und Konsistenz der Mainstreaming-Initiativen aus dem NAP könnten verbessert werden, indem die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Politiken besser demonstriert würden.

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Anhang

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht - STATISTIscher ANhang - Definitionen, Tabellen und Schaubilder

(von der Kommission vorgelegt)

definitionen der indikatoren

Grundlegende Leistungsindikatoren

Beschäftigungsindikatoren

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* Die Indikatoren 2, 3 und 4 müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden

Arbeitslosigkeitsindikatoren [alle Indikatoren sind nach Geschlecht a>PLATZ FÜR EINE TABELLE>ufgeschlüsselt]

Beschäftigungsrelevante Wirtschaftsindikatoren

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Politikindikatoren für die Leitlinien 1 bis 3

Leitlinien 1-2

Variablen

A: Zahl der Jugendlichen (Erwachsenen), die in Monat X arbeitslos wurden

B: Zahl der Jugendlichen (Erwachsenen), die am Ende des Monats X+6 (12) immer noch arbeitslos sind, ohne dass ihre Arbeitslosigkeit mindestens einmal unterbrochen wurde

C: Zahl der Jugendlichen (Erwachsenen), die in Monat X arbeitslos wurden und vor Ablauf des Monats X+6 (12) mit einem konkreten individuellen Aktionsplan begonnen haben

D: Zahl der Jugendlichen (Erwachsenen), die in Monat X arbeitslos wurden und nach Ablauf des Monats X+6 (12) immer noch arbeitslos sind, ohne mit einem individuellen Aktionsplan begonnen zu haben

Indikatoren

Input

Politik-Input-Indikator: Anteil der jugendlichen/erwachsenen Arbeitslosen, die in Monat X arbeitslos wurden und mit einem individuellen Aktionsplan beginnen, bevor ihre Arbeitslosigkeit 6/12 Monate dauert C/A

Nichterfuellungsquote: Anteil der Jugendlichen/Erwachsenen, die in Monat X arbeitslos wurden und nach Ablauf des Monats X+6/12 immer noch arbeitslos sind, ohne mit einem individuellen Aktionsplan begonnen zu haben D/B

Output

Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit: Anteil der Jugendlichen (Erwachsenen), die nach Ablauf des Monats X+6 (12) noch immer arbeitslos sind, ohne dass ihre Arbeitslosigkeit mindestens einmal unterbrochen wurde B/A

Leitlinie 3

Variablen

E: Zahl der Teilnehmer an Ausbildungs- und ähnlichen Maßnahmen, die zuvor arbeitslos waren (Jahresdurchschnitt) (1)

F: Zahl der gemeldeten Arbeitslosen (Jahresdurchschnitt) (1)

Indikatoren

Input

Aktivierungsquote (E)/(F): Zahl der Teilnehmer an Ausbildungs- und ähnlichen Maßnahmen, die zuvor arbeitslos gemeldet waren, gemessen an der Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen (Jahresdurchschnitte). Aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahmen.

Output

Rückkehrquote in die Arbeitslosigkeit (nach Teilnahme an einer Maßnahme). Aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahmen.

Optional:

Rückkehrquote in die Erwerbstätigkeit (nach Teilnahme an einer Maßnahme). Aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahmen.

(1) Jahresdurchschnitte auf Grund monatlicher Messungen sind vorzuziehen.

Strukturelle Leistungsindikatoren

Indikatoren zu allgemeiner und beruflicher Bildung

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*Die beiden Indikatoren LLL4 und LLL5 werden miteinander verknüpft werden, um der Zielsetzung der Leitlinie zu entsprechen, die in der "Ausrüstung der Schulen mit Computern und der Erleichterung des Internet-Zugangs für Schüler und Studenten" besteht.

Indikatoren zum Unternehmergeist

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Indikatoren für die Besteuerung - Leitlinie 14

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Indikatoren zur Chancengleichheit

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Tabelle 1 - Bereitstellung von Indikatoren in den NAP zur Überwachung der Leitlinien 1-2 und 3

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Quelle: NAP 2000. Analyse vorgenommen von GD Beschäftigung

Tabelle 2 - Output-Indikator (Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit)

Arbeitslose Jugendliche

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Arbeitslose Erwachsene

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* Beobachtungszeitraum 3 Monate.

(1) Daten nicht mit anderen Mitgliedstaaten vergleichbar, da Austritte, die weniger als 3 Monate zurückliegen, die Arbeitslosigkeit nicht unterbrechen.

(2) Zuverlässigkeit der Daten fraglich.

(3) Daten auf Grund geänderter Berechnungsgrundlage nicht vergleichbar.

(4) Schätzung auf Grundlage des nationalen Indikators.

(5) Daten beinhalten nur versicherte Arbeitslose.

Tabelle 3 - Politik-Input-Indikatoren

Arbeitslose Jugendliche

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Arbeitslose Erwachsene

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* Überarbeitete Daten im Bericht 2000

** Schätzung auf der Grundlage nationaler Daten

(1) Zuverlässigkeit der Daten fraglich

(2) Berechnung von den nationalen Indikatoren abgeleitet

(3) Beobachtungszeitraum 3 Monate

(4) Nichterfuellungsrate nicht über längeren Zeitraum vergleichbar (Änderung der Berechnungsgrundlage)

(5) Indikator umfasst nur versicherte Arbeitslose

Tabelle 4: Aktivierungsquote 1999

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(a) Erste drei Quartale 1999. (b) Für die Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen stehen keine Daten von Ländern und lokalen Gebietskörperschaften zur Verfügung. (c) gemeldete Arbeitslose einschließlich Personen, die eine Lehrstelle suchen. (d) Die meisten Maßnahmen im Vereinigten Königreich betreffen die Aus- oder Weiterbildung. (..) Zahlen für 1998, Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 1999, Seite 37. Zahl für 1998 für Dänemark aus dem NAP2000.

Tabelle 5: Zahl der Schüler pro Computer

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Tabelle 6: Anteil der an das Internet angeschlossenen Schulen (in %)

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Quellen für Tabellen 5 und 6: OECD, Education Policy Analysis

Belgien = Flandern

Referenzjahre: 97, 98

*Daten aus den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung

TGRAPH

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Legenden Schaubilder 1 bis 10:

Schaubild 1: Wachstum von Beschäftigung und Arbeitsproduktivität 1980-1999 Quelle: GD Wirtschaft und Finanzen, Jährliche Veränderung in %

Employment growth // Beschäftigungswachstum

Labour productivity // Arbeitsproduktivität

Schaubild 2: Befristete und Teilzeitbeschäftigung gemessen an der Gesamtbeschäftigung, EUR 1992-1999, Quelle: Arbeitskräfteerhebung (LFS)

Temporary // Befristet

Part time // Teilzeit

Total PT+Temp // Gesamt Teilzeit + Befristet

Schaubild 2a: Befristete und Teilzeitbeschäftigung bei Männern gemessen an der Gesamtbeschäftigung, EUR 1992-1999, Quelle: Arbeitskräfteerhebung (LFS)

Temporary // Befristet

Part time // Teilzeit

Total PT+Temp // Gesamt Teilzeit + Befristet

Schaubild 2b: Befristete und Teilzeitbeschäftigung bei Frauen gemessen an der Gesamtbeschäftigung, EUR 1992-1999, Quelle: Arbeitskräfteerhebung (LFS)

Temporary // Befristet

Part time // Teilzeit

Total PT+Temp // Gesamt Teilzeit + Befristet

Schaubild 3: Geschlechtsspezifische Beschäftigungsquoten 1990-1999 Quelle: Eurostat ELFS, EUR12 1990-1994

T // T (Gesamt)

M // M (Männer)

F // F (Frauen)

Schaubild 4: Geschlechtsspezifische Arbeitslosenquoten 1999-2000 Quelle: Eurostat Harmonisierte Zeitreihe zur Arbeitslosigkeit

Total // Gesamt

Males // Männer

Females // Frauen

Schaubild 5: Beschäftigungswachstum 1997/1999

Quelle: GD Wirtschaft und Finanzen

Schaubild 6: Beschäftigungsquoten 1997/1999

Quelle: Eurostat LFS

EU target 70% // EU-Ziel 70%

Schaubild 7: Beschäftigungsquote der Frauen, 1997-1999

Quelle: Eurostat Arbeitskräfteerhebung (LFS), GR 1998-1999

EU target 60% // EU-Ziel 60%

Schaubild 8: Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte (Altersgruppe 55-64), 1997-1999

Quelle: Eurostat Arbeitskräfteerhebung (LFS)

Schaubild 9: Arbeitslosenquote, 1997-1999

Quelle: Eurostat, Harmonisierte Zeitreihe zur Arbeitslosigkeit, GR 1998

Schaubild 10: Variationskoeffizient der Arbeitslosenquoten nach NUTS2-Regionen - 1997, 1999

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