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Document 52000DC0257

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Überprüfung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2000

/* KOM/2000/0257 endg. */

52000DC0257

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Überprüfung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2000 /* KOM/2000/0257 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Überprüfung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2000

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Überprüfung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2000

Auf dem Europäischen Rat von Lissabon wurde unterstrichen, wie entscheidend der Binnenmarkt zu den großen Zielen der Union, wie dauerhaftem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, höherer und qualitativ besserer Beschäftigung und stärkerem sozialen Zusammenhalt, beitragen kann. Die Regierungschefs äußerten die Auffassung, daß die in Helsinki angenommene Strategie für den Binnenmarkt [1] einen wirkungsvollen Rahmen für eine laufende Überprüfung und Verbesserung der derzeitigen Politiken bildet [2]. Außerdem hat der Binnenmarkt die Lebensqualität der Bürger, vor allem in ihrer Rolle als Verbraucher, sichtlich verbessert. Und in Zeiten zunehmender Globalisierung ist die Wechselwirkung zwischen der Binnenmarktpolitik und der Außenpolitik der Gemeinschaft, einschließlich ihrer bevorstehenden Erweiterung, nicht zu übersehen.

[1] KOM(99) 624 endg.

[2] SI(2000) 300, Absatz 16

Der Binnenmarkt hat bereits das Gesicht der europäischen Wirtschaft verändert, indem er die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit erleichterte und den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum verstärkte. Um jedoch sein Potential im Hinblick auf Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen bestmöglich zu nutzen, sind weitere Wirtschaftsreformen notwendig. Die führenden Wirtschaftsmächte der Welt zeigen, daß Globalisierung und technischer Wandel die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend verbessern können. Dies gilt jedoch nur, wenn Gesetzgeber und Regulierungsstellen entsprechend reagieren. Ob die Gelegenheit genutzt werden kann, wird im wesentlichen davon abhängen, ob die Union in der Lage ist, neue Gegebenheiten für die Unternehmen zu schaffen und sich auf diese einzustellen. Eine weitere Bedingung ist die Fähigkeit und Bereitschaft der Menschen, neue Fertigkeiten zu erwerben und den Arbeitsplatz zu wechseln. Voraussetzung für beides ist unter anderem ein rechtlicher und institutioneller Rahmen, der Innovationen, Investitionen und wirtschaftlicher Effizienz fördert.

Weitreichende Strukturreformen verursachen unter Umständen kurzfristig Unbequemlichkeiten, die jedoch abgemildert werden können, wenn die Reformen in einem günstigen Wirtschaftsklima stattfinden. Jetzt ist die Zeit zu handeln; makroökonomische Stabilität, solide Staatsfinanzen und neue technologische Impulse schaffen eine Gelegenheit, die es zu nutzen gilt. Wie in den Schlußfolgerungen von Lissabon betont wurde, sind umfassende strukturelle Verbesserungen nötig, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt zu erreichen. Unter anderem mittels dieser ersten jährlichen Überprüfung der Zielvorhaben können die Schlußfolgerungen von Lissabon umgesetzt werden.

Maßnahmenschwerpunkte

Die Überprüfung erfolgt bereits sechs Monate nach dem Anlaufen der Strategie und bietet eine Möglichkeit, aus den neuen und den bereits bestehenden Zielvorhaben diejenigen auszuwählen, die am stärksten und am unmittelbarsten die Funktionsweise des Binnenmarktes verbessern und so seine Vorteile für Unternehmen und Bürger gleichermaßen maximieren können. Der Europäische Rat hat den Rat und die Kommission aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um den Binnenmarkt zu erweitern, zu modernisieren und zu vereinfachen. Weitere Schwerpunkte ergaben sich aus der Analyse des Cardiff-Berichts [3], aus den Daten in der 5. Ausgabe des Binnenmarktanzeigers [4] und als Reaktion auf die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Strategiepapier. Daneben wurden soweit wie möglich die Ansichten von Unternehmen, Verbrauchern und Umweltschutzorganisationen berücksichtigt. Da die Grundzüge der Wirtschaftspolitik eine zentrale Rolle bei der Koordination der Wirtschaftspolitik zwischen den Mitgliedstaaten spielen, sind die dort genannten Empfehlungen [5] hinsichtlich der Reform der Güter- und Kapitalmärkte ein vollständiger Bestandteil der Binnenmarktstrategie. Daher sollten sie automatisch als vorrangige Maßnahmen betrachtet werden, die unverzüglich durch die Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Im Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der zu Beginn jedes Jahres veröffentlicht wird, wird die Einhaltung dieser Empfehlungen überfrüft.

[3] KOM(2000) 26 endg.

[4] SEK(1999) 2043(http://europa.eu.int./comm/internal_market/)

[5] KOM (2000) 214

Jede der in der vorliegenden Überprüfung genannten Prioritäten hat eine Verbindung zu einem der vier im Strategiepapier formulierten strategischen Ziele.

Die Effizienz der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte stärken

* Innovation und Kreativität belohnen

Wenn Anreize für Investitionen in Forschung und Innovation geschaffen werden sollen, muß das geistige und gewerbliche Eigentum angemessen geschützt und belohnt werden. Derzeit sind die Kosten für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu hoch, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents für 10 Jahre in lediglich 8 EU-Ländern ist heute sechsmal so teuer wie in den Vereinigten Staaten. Auf dem Europäischen Rat in Lissabon wurde darauf hingewiesen, daß eine rasche Einigung über eine Verordnung zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents höchste Priorität [6] habe.

[6] Neues Zielvorhaben unter ,Märkte 4" bis Dezember 2001

* Verkehr und öffentliche Versorgung

Die Öffnung des öffentlichen Versorgungssektors für den Wettbewerb bringt bedeutende wirtschaftliche und soziale Dividenden, und zwar in Form sinkender Preise und in einigen Fällen auch in Form neuer Arbeitsplätze. Frisch liberalisierte Märkte funktionieren nur, wenn die Wettbewerbsregeln konsequent durchgesetzt werden. Auf dem Europäischen Rat von Lissabon wurde darauf gedrängt, die Liberalisierung der Gas- und Strommärkte, der Postdienste und des Verkehrssektors voranzutreiben. Die Mitgliedstaaten müssen die effektive Liberalisierung des Marktes für elektronische Kommunikation sowie der europäischen Energiemärkte vollenden und Verfahren zur Tariffestsetzung für grenzüberschreitende Übertragungen im Stromsektor schaffen. Darüber hinaus müssen sie sich auf die nächsten Schritte bei der Liberalisierung der Postdienste [7] einigen. Im Bereich Verkehr wird die Kommission eine Mitteilung über die überarbeitete Gemeinsame Verkehrspolitik vorlegen, die sich im wesentlichen mit der Erweiterung, dem Umweltschutz, der Effizienz und der Sicherheit befaßt. Weitere Schwerpunkte liegen in der Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums [8] auf der Grundlage des für Juni 2000 erwarteten Berichts der Gruppe Hochrangiger Beamter, die die Kommission eingesetzt hat, und auf der Entwicklung eines europäischen Schienengüterverkehrsnetzes [9]. Die Verabschiedung eines Maßnahmenkatalogs zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Straßengüterverkehrssektor ist geplant. Er umfaßt Rechtsvorschriften über Arbeitszeiten im Straßenverkehr und Kontrollen von Berufskraftfahrern.

[7] Neues Zielvorhaben unter ,Märkte 5" bis Juni 2001

[8] Bestehendes Zielvorhaben unter ,Märkte 5" bis Juni 2001

[9] Bestehendes Zielvorhaben unter ,Märkte 5" bis Dezember 2000

* Die Finanzmärkte vollständig integrieren

Ein integrierter europäischer Wertpapiermarkt und ein dynamischer Finanzsektor liegen in Reichweite. Die Unternehmen sehen die Vorteile einer unionsweiten Kapitalbeschaffung: billigere und flexiblere Finanzierungsvereinbarungen für Unternehmen, einschließlich innovativer Jungunternehmen. Die Investoren sollten höhere Gewinne verbuchen. Die Umsetzung des Aktionsplans für den Finanzmarktrahmen, einschließlich des Risikokapital-Aktionsplans, [10] bleibt daher Grundvoraussetzung für effizientere Finanzmärkte und einen wettbewerbsfähigeren Finanzdienstleistungssektor.

[10] Bestehendes Zielvorhaben unter ,Märkte 2"

Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern

* Den Wettbewerb fördern

Marktintegration und Liberalisierung haben den Rechtsrahmen verändert; dies erfordert eine nachhaltige und konsequente Wettbewerbspolitik. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Gesamthöhe staatlicher Beihilfen zu senken und gleichzeitig die noch verbleibenden Mittel für horizontale Ziele von allgemeinem Interesse zu verwenden, wie beispielsweise Fortbildung, regionale Entwicklung, Forschung und Entwicklung sowie Umweltschutz, werden durch eine stärkere Transparenz erleichtert. Für diese Transparenz können das geplante Verzeichnis staatlicher Beihilfen und der Binnenmarktanzeiger sorgen.

* Die Integration der Dienstleistungsmärkte verbessern

Ein Hauptgrund für das Beschäftigungsdefizit in Europa ist die sogenannte ,Dienstleistungslücke". Die Zahl der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich ist weitaus niedriger als in den USA. Außerdem hinkt die Integration vieler Dienstleistungsmärkte den Gütermärkten hinterher. Dies ist teilweise damit zu erklären, daß einige Dienstleistungen bislang eine physische Nähe des Dienstleisters zum Kunden erforderlich machten. Wenn das noch ungenutzte ökonomische Potential eines vollständig integrierten Marktes ausgeschöpft wird, hätte dies entscheidende Auswirkungen auf die Beschäftigung. Als Antwort auf die Forderung des Rates ,Binnenmarkt" und des Europäischen Rates in Lissabon wird die Kommission bis Ende diesen Jahres eine neue Strategie zur Beseitigung von Hemmnissen im Dienstleistungsverkehr [11] auf den Weg bringen. Damit soll ein jährliches Wachstum von 3 % in diesem Sektor gesichert werden. Ein Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf der Fertigstellung des Rechtsrahmens für den E-Commerce [12].

[11] Neues Zielvorhaben unter ,Unternehmen 4" bis Dezember 2000

[12] Bestehende und neue Zielvorhaben unter ,Märkte 3"

* Die Belastung der Unternehmen durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften verringern

Die Qualität des Rechtsrahmens - sowohl auf Unions- als auch auf nationaler Ebene - ist für die Unternehmen nach wie vor von entscheidender Bedeutung. In der Unternehmensbefragung von 1999 haben 65 % der Unternehmen angegeben, daß der Binnenmarkt besser funktioniere; über die Hälfte (54 % ) dieser Unternehmen führt dies in erster Linie auf einen geringeren verwaltungstechnischen Aufwand zurück. 35 % der Befragten waren der Ansicht, daß sich die Lage nicht geändert oder sogar verschlechtert habe; ein Drittel von ihnen beklagte, daß die europäischen Vorschriften zu kompliziert und unklar seien und daher nicht ordnungsgemäß angewendet werden könnten. Auch das Europäische Parlament [13] hat betont, wie wichtig ein Rechtsrahmen sei, der bei Unternehmen und Verbrauchern ein Klima des Vertrauens schafft. Es forderte einen unternehmerfreundlichen Binnenmarkt ohne unnötige bürokratische Belastung. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß [14] legt in seiner Stellungnahme besonderen Wert auf eine verbesserte Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften. Und schließlich hat der Rat ,Binnenmarkt" in seinen Schlußfolgerungen zum Cardiff-Bericht die Kommission aufgefordert, eine neue integrierte Initiative zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften [15] auf den Weg zu bringen, die auf dem Europäischen Rat von Lissabon Unterstützung fand. Im Rahmen dieser Initiative sollten unter anderem Alternativen zu Rechtsvorschriften gefunden, ,soft law" in Erwägung gezogen, bessere Rechtsvorschriften geschaffen und die Notwendigkeit einer effizienteren Verwaltung in den Mitgliedstaaten und in der Gemeinschaft berücksichtigt werden. Die Kommission wird dieser Aufforderung bis Ende Juni 2001 nachkommen. Änderungsvorschläge für die Maschinenrichtlinie [16] und die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit [17] sehen eine Vereinfachung der bestehenden Regelungen vor. Die Ausarbeitung harmonisierter technischer Normen, beispielsweise für Bauprodukte, die 5 % des Handels mit Industrieerzeugnissen in der EU ausmachen, ist von entscheidender Bedeutung für die Beseitigung von Handelshemmnissen [18]. Darüber hinaus wird sich die Kommission weiterhin um eine Einigung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft [19] bemühen.

[13] Entschließung des EP A5-0098/2000

[14] Stellungnahme des WSA CES 367/2000

[15] Neues Zielvorhaben unter ,Unternehmen 5" bis Juni 2001

[16] Neues Zielvorhaben unter ,Unternehmen 5" bis Dezember 2000

[17] Neues Zielvorhaben unter ,Unternehmen 5" bis Juni 2001

[18] Bestehendes Zielvorhaben unter ,Unternehmen 4" bis Dezember 2000

[19] Bestehendes Zielvorhaben unter ,Unternehmen 5" bis Dezember 2000

* Die öffentlichen Beschaffungsmärkte liberalisieren

1998 hat die öffentliche Hand für den Kauf von Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten schätzungsweise mehr als 1 Billion EUR ausgegeben. Obwohl die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Anwendung bestehender Gemeinschaftsvorschriften entscheidend an Transparenz gewonnen hat, lassen spürbare Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Auftragsvergabe noch auf sich warten. Der Grad der Intra-EU-Durchdringung ist im öffentlichen Sektor niedriger als im Handel insgesamt. Die rasche Verabschiedung der neuen strafferen Regelungen, die in dem Legislativpaket für die Vergabe öffentlicher Aufträge [20] enthalten sind, ist daher für die Schaffung eines wirklich liberalisierten Beschaffungsmarktes unerläßlich. Gleichzeitig wird die Kommission erläutern, wie andere politische Maßnahmen in den bestehenden Rechtsrahmen integriert werden können. Eine ähnliche Initiative läuft bereits im Hinblick auf die Umweltpolitik.

[20] Neues Zielvorhaben unter ,Unternehmen 4" bis Juni 2001

* Die Steuerverzerrungen im Binnenmarkt beseitigen

Unlauterer Steuerwettbewerb behindert nach wie vor die Funktionsweise des Binnenmarktes. Eine Einigung über das Steuerpaket - den Verhaltenskodex und die Richtlinienentwürfe über die Besteuerung von Spareinlagen und über Zinsen auf Lizenzgebühren - ist daher von vordringlichem Interesse.

Die Lebensqualität der Bürger verbessern

* Die Binnenmarktrechte durchsetzen

Die Initiative ,Dialog mit Bürgern" hat nachweislich dazu beigetragen, daß die Bürger detaillierte praktische Informationen darüber erhalten, wie sie Rechte im Binnenmarkt wahrnehmen können, und daß diejenigen, die auf Schwierigkeiten stoßen, beraten werden. Das Feedback zeigt, daß viele Unionsbürger den Versuch, ihre Rechte im Binnenmarkt wahrzunehmen, als frustrierend und entmutigend empfinden. Gleichermaßen zeigt auch die Unternehmensbefragung des Jahres 1999, daß Unternehmen, vor allem KMU, die Probleme im grenzüberschreitenden Handel haben, es häufig versäumen, um Rechtshilfe zu bitten und damit auf die Möglichkeit verzichten, ihren Markt auszuweiten, oder sie passen ihre Erzeugnisse und Dienstleistungen an die Vorschriften des Bestimmungslands an. Mit Hilfe des Netzes der Koordinierungs- und Kontaktstellen, das im Rahmen des Binnenmarkt-Aktionsplans für die Lösung von Problemen eingerichtet wurde, müssen effektive, rasche und einfache Antworten für Bürger und KMU gefunden werden. Die Kommission wird den Vorschlag des Europäischen Parlaments aufnehmen und ein Binnenmarkt-Forum [21] einrichten, in dem alle Experten in dieser Frage zusammenkommen, um die Schwierigkeiten der Bürger und Unternehmen zu erörtern; darüber hinaus sollten sie ermitteln, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die bestehenden Verfahren für Rechtsbehelfe gegenüber nationalen Verwaltungen zu verbessern. Dieses Vorhaben ist als Ergänzung zur Entwicklung des Europäischen Netzes für die außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Net) [22] zu sehen, das außergerichtliche Schiedsstellen miteinander verbindet, und den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, in grenzüberschreitenden Streitfällen um Rechtshilfe zu bitten.

[21] Neues Zielvorhaben unter ,Bürger 3" bis Juni 2001

[22] Neues Zielvorhaben unter ,Bürger 2" bis Juni 2001

* Die Lebensmittelsicherheit erhöhen

An nichts läßt sich die Realität des Binnenmarktes besser demonstrieren als an einer Krise aufgrund verunreinigter oder gesundheitsgefährdender Lebensmittel. Um das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten, muß die Union höchste Sicherheitsstandards bei Lebensmitteln gewährleisten. Die Verbraucher haben das Recht auf diese hohen gemeinsamen Standards, die auch wesentlich zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, daß die in dem Weißbuch über Lebensmittelsicherheit [23] beschriebenen vorrangigen Maßnahmen in den kommenden 18 Monaten erheblich vorangetrieben werden.

[23] Neues Zielvorhaben unter ,Bürger 2" bis Dezember 2000

* Verkehrssicherheit

Das Sinken des Öltankers Erika im Dezember 1999 hob den Bedarf an einer erhöhten Sicherheitskontrolle an Bord der Öltanker auf europäischer Ebene hervor. Die Kommission schlug deshalb eine Reihe von unmittelbaren und längerfristigen Aktionen vor um die Risiken von solchen Unfällen und die Verschmutzung im Interesse aller europäischer Staatsbürger zu verringern [24].

[24] Neue Zielvorhaben unter ,Bürger 1 & 2" bis Dezember 2000

* Den Dialog mit Bürgern und Unternehmen ausbauen

Die Informationstechnologie eignet sich nicht nur für zahlreiche neue Anwendungen in der Wirtschaft, sondern liefert auch die Grundlage für einen offeneren und interaktiven Ansatz zur Politikgestaltung. Der Dialog mit Bürgern und Unternehmen nutzt das Internet nicht nur, um Informationen an die Bürger weiterzugeben, sondern auch um ihre Ansichten und Erfahrungen zu sammeln und so ein umfassenderes Bild über die Funktionsweise (und die Schwächen) des Binnenmarktes zu erhalten, als es früher möglich war. Die Bedeutung des Dialogs in dieser Hinsicht wird von allen Institutionen anerkannt. In den kommenden 12 Monaten wird die Kommission den Dialog ausbauen [25]. Zu diesem Zweck wird sie das Feedback aus dem Dialog mit Unternehmen online verfügbar machen sowie mit den nationalen Kontaktstellen partnerschaftlich zusammenarbeiten, damit der Dialog so gut wie möglich zur Unterstützung und Beratung beitragen kann; sie wird den Dialog und seine Produkte bei den potentiellen Nutzern besser bekannt machen und ihn zu einem Instrument der Politikgestaltung ausbauen.

[25] Neues Zielvorhaben unter ,Bürger 3" und ,Unternehmen 5"

Die Errungenschaften des Binnenmarktes in einer Welt im Wandel nutzen

* Die Erweiterung vorbereiten

Der Binnenmarkt sollte gestrafft und darauf ausgerichtet werden, einer erweiterten Union zu dienen. Die Beitrittsländer sollten in der Lage sein, spätestens zum Zeitpunkt des Beitritts das gesamte Regelwerk des Binnenmarktes zu übernehmen. Sofern in Ausnahmefällen Übergangsregelungen gewährt werden, sollten sie nach Umfang und Dauer begrenzt sein. Die große Herausforderung für die Beitrittsländer, die jetzigen Mitgliedstaaten und die Kommission besteht jedoch darin sicherzustellen, daß die Überwachungs-, Durchsetzungs- und Justizstrukturen, die nötig sind, um die Regeln in der Praxis anzuwenden, vorhanden sind und effizient arbeiten. Die verfügbaren Instrumente auf Seiten der Kommission, insbesondere Partnerschafts-, technische Hilfs- sowie Investitionsprogramme im Rahmen von Phare, sollten schwerpunktmäßig auf die qualitative Verbesserung der administrativen Infrastruktur [26] ausgerichtet werden, beispielsweise im Bereich der Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht.

[26] Bestehende und neue Zielvorhaben unter ,Externe Aspekte 2"

Die Zielvorhaben verfolgen und aktualisieren

Bei der jährlichen Überprüfung sollen unter anderem auch die Fortschritte bei der Durchführung der Zielvorhaben festgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt steht dem jedoch ein strukturelles Problem gegenüber: Die erste Sechsmonatsfrist endet am 30. Juni 2000, also erst in einem Vierteljahr. Bei dieser ersten Überprüfung sind die Umstände noch komplizierter, da seit der Erstellung des Verzeichnisses der Zielvorhaben nicht einmal ein halbes Jahr vergangen ist. Das Problem der mangelnden Abstimmung zwischen dem Termin für die Überprüfung und den Sechsmonatsfristen bleibt jedoch bestehen. Die Kommission bittet daher den Rat und das Parlament zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Sechsmonatsfristen von Juni und Dezember auf März beziehungsweise September zu verschieben. Ein zusätzlicher Vorteil läge darin, daß die Überprüfung direkter die Schwerpunkte berücksichtigen könnte, die jedes Jahr auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates über Wirtschafts- und Sozialfragen [27] gesetzt werden. Die folgende Beurteilung beruht auf realistischen Schätzungen über die bis Ende Juni zu erwartenden Fortschritte.

[27] Vgl. Schlußfolgerungen der Ratspräsidentschaft auf dem Europäischen Rat von Lissabon, Absatz 36

Nach Ansicht der Kommission werden von den 53 in dem Strategiepapier vom November letzten Jahres genannten Zielvorhaben lediglich 26 [28] bis zum 30. Juni abgeschlossen sein. Wenn die Ziele, die die Kommission in ihrer Mitteilung, die von den Regierungschefs in Helsinki befürwortet wurden, gesetzt hat, so deutlich verfehlt werden, ist das enttäuschend. Sicherlich, die Kommission hat bewußt ehrgeizige Termine gesetzt, in der Hoffnung, auf diese Weise Impulse auszulösen. Allerdings sind unter den Zielvorhaben, die voraussichtlich bis Juni abgeschlossen werden, einige wichtige Rechtsvorschläge, wie das Legislativpaket für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Verordnung zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents, die Richtlinie über die Patentfähigkeit von Software und das Paket zur elektronischen Kommunikation. Auf dem Europäischen Rat in Lissabon haben die Mitgliedstaaten erneut betont, daß sie das Steuerpaket bis zu ihrer nächsten Sitzung in Feira festschnüren wollen. Daneben erwartet die Kommission eine baldige Einigung über die Vorschläge zum E-Commerce und zum Zahlungsverzug. Zahlreiche wichtige nichtlegislative Initiativen wurden ergriffen: Das Weißbuch über Lebensmittelsicherheit zeigt die künftigen Maßnahmen in diesem Bereich auf, die für die Verbraucher von großer Bedeutung sind; der Dialog mit Bürgern und Unternehmen wurde weiter verbessert; die Kommission führte eine Überprüfung der SLIM-Initiative (Vereinfachung der Rechtsvorschriften auf dem Binnenmarkt) durch und wird im Mai Leitlinien für die Anwendung der Gruppenfreistellung auf vertikale Wettbewerbsbeschränkungen annehmen.

[28] Vgl. Anhang 1: Die vollständige Liste unterscheidet zwischen Vorhaben, die in alleiniger Verantwortung der Kommission liegen, und Vorhaben, deren Ergebnis vom Europäischen Parlament und vom Rat abhängt. Weitere Einzelheiten über die Fortschritte aller Zielvorhaben, die bis jetzt abgeschlossen sein sollten, enthält die 6. Ausgabe des Binnenmarktanzeigers, der auf dem Rat ,Binnenmarkt" am 25. Mai 2000 vorgelegt wird.

Doch alle diese Vorschläge können die kümmerlichen Fortschritte, die bis jetzt erzielt wurden, nicht verhehlen. Eine größere Disziplin und konzentriertere Bemühungen aller Institutionen sind gefordert, wenn der ehrgeizige Zeitplan, der in Lissabon aufgestellt wurde, eingehalten werden soll. Die Mehrzahl der Maßnahmen, die bis Ende Juni wahrscheinlich nicht abgeschlossen sein werden, dürften in der zweiten Jahreshälfte beendet werden. In einigen Fällen ist die Verzögerung auf mangelnde Fortschritte im Rat und im Parlament zurückzuführen; dies gilt unter anderem für die Richtlinie über Tabakerzeugnisse, die Verordnungen über soziale Sicherheit zur Änderung der Verordnung 1408/71 und die Richtlinie über Flughafengebühren. In anderen Bereichen haben die Neufestlegung der Prioritäten und das darauf aufbauende Arbeitsprogramm für das Jahr 2000 zu einigen Verschiebungen geführt. Andere Maßnahmen wurden zurückgestellt, um der Notwendigkeit weiterer Beratungen mit anderen Institutionen und betroffenen Kreisen Rechnung zu tragen, wie beispielsweise bei der geplanten Änderung der Insolvenzrichtlinie und der Mitteilung über kommerzielle Kommunikation. Sobald sich das Europäische Parlament zum Grünbuch der Kommission über Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie geäußert hat, wird die entsprechende Kommissionsmitteilung erstellt.

Zu den im Strategiepapier genannten Zielvorhaben sind neue Zielvorhaben dazugekommen, teilweise um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß der ursprünglich vorgesehene Zeitraum Januar 2000 - Juni 2001 nun auf Juli 2000 - Dezember 2001 verschoben wurde. Einige der neuen Zielvorhaben resultieren aus Maßnahmen, die zwar abgeschlossen sind, aber jetzt ein Tätigwerden anderer Gemeinschaftsinstitutionen erfordern, wie die Verordnung über das Gemeinschaftspatent oder die Richtlinien zur elektronischen Kommunikation. Wieder andere sind ganz neu dazugekommen. Darunter fallen Vorschläge zur Änderung der Rechtsvorschriften über die gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren für Arzneimittel. Weitere Aspekte der Binnenmarktagenda für diesen Bereich werden zwischen den Beteiligten (Mitgliedstaaten, Industrie und Kommission) erörtert. Darüber hinaus bereitet die Kommission eine neue Strategie im Bereich Chemikalien vor, die sie in einem Weißbuch im Laufe des Jahres 2000 vorstellen wird. Damit sollen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bewirtschaftung von Chemikalien gestärkt, der Industrie mehr Verantwortung übertragen, ein kohärenter und einfacher Rechtsrahmen geschaffen sowie ein umfassender Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet werden. Die geänderten Fristen sowie die neuen Maßnahmen (insgesamt 50) sind in der aktualisierten konsolidierten Liste der Zielvorhaben in Anhang 2 deutlich gekennzeichnet.

Schlussfolgerung

Der Binnenmarkt hat entscheidend zum Aufschwung von Handel, Wirtschaft und Beschäftigung in Europa beigetragen und kann dies auch in der Cyberwirtschaft tun, in der der physische Standort an Bedeutung verloren hat. Die Anwendung der Binnenmarktprinzipien sollte Innovation und Forschung fördern, und mit dem Einsatz der neuen Technologien kann die Union den Bürgern und Unternehmen, vor allem kleineren Unternehmen, helfen, den größten Nutzen aus dem Markt zu ziehen. Nach Auffassung der Kommission werden die oben genannten Schwerpunkte am ehesten entscheidende Verbesserungen in der Funktionsweise des Binnenmarktes bewirken können. Der Rat und das Parlament sind daher aufgefordert:

- die in diesem Bericht beschriebenen Prioritäten anzunehmen,

- sich selbst in die Pflicht zu nehmen, um die Zielvorhaben, für die sie zuständig sind, insbesondere für die Schwerpunktmaßnahmen, rasch voranzubringen,

- dem Vorschlag der Kommission zuzustimmen, den Kreislauf zu ändern, um die Sechsmonatsfristen der Zielvorhaben an den Zeitplan für die jährliche Überprüfung anzupassen.

ANHANG 1

A. ZIELVORHABEN DER KOMMISSION;DIE BIS JUNI 2000 [29] ABGESCHLOSSEN SEIN SOLLEN

[29] Zielvorhaben in Kursivschrift werden voraussichtlich bis Ende des in Klammern stehenden Monats abgeschlossen.

Die Lebensqualität der Bürger verbessern

- Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit

- Mitteilung der Kommission über den Schutz von Fluggästen im Luftverkehr (Mai/Juni)

- Mitteilung der Kommission über Rechtshilfe in Zivilsachen

- Mitteilung der Kommission über Schwerpunkte der Sicherheit im Straßenverkehr in der EU

- Paket von Verordnungen der Kommission über eine einheitliche Aufmachung des EU-Passes, des Personalausweises und der Aufenthaltsgenehmigung (Juni)

- Beginn der Werbekampagne für den ,Dialog mit Bürgern und Unternehmen" (Mai)

- Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 92/95 über die allgemeine Produktsicherheit

Die Effizienz der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte stärken

- Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Patentfähigkeit von Software (Juni)

- Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über das Gemeinschaftspatent (Juni)

- Vorschläge der Kommission für eine Rahmenrichtlinie zur elektronischen Kommunikation und für vier spezifische Richtlinien (Juni)

- Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen über Konzessionen (April)

- Mitteilung der Kommission über die Wirtschaftsreform - Bericht über die Funktionsweise der Güter- und Kapitalmärkte in der EU (Cardiff-Bericht)

- Umsetzung durch die Mitgliedstaaten der länderspezifischen Empfehlungen über die Reform der Güter- und Kapitalmärkte, die in den Grundzügen für die Wirtschaftspolitik [30] enthalten sind

[30] KOM(2000) 143 endg., Bericht der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge für die Wirtschaftspolitik für 1999

- Unterstützung von Initiativen für die Bereitstellung außergerichtlicher Rechtsbehelfe im Internet [31]

[31] Hierbei handelt es sich um ein fortlaufendes Vorhaben.

Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern

- Leitlinien der Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Handelsbeschränkungen (Mai)

- Pilotprojekt der Kommission zur gemeinschaftlichen Unterstützung einzelstaatlicher Initiativen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

- Vorschlag der Kommission für ein Legislativpaket zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Mai)

- Berichte der Kommission über die Bewertung von SLIM und die Unternehmenstestpanels

- ,Dialog mit Bürgern und Unternehmen" - Mechanismus für das Feedback der Unternehmen (März/April)

- Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen über Patentanwälte, die eine Tätigkeit als Vertreter vor den Patentämtern der Mitgliedstaaten ausüben (Mai)

Die Errungenschaften des Binnenmarktes in einer Welt im Wandel nutzen

- Annahme eines Ratsbeschlusses über die Ratifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft des Urheberrechtsvertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und des WIPO-Vertrages über Darbietungen und Tonträger

B. WEITERE ZIELVORHABEN, DIE VORAUSSICHTLICH BIS JUNI 2000 ABGESCHLOSSEN SIND

Die Effizienz der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte stärken

- Annahme der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr durch das Europäische Parlament und den Rat

Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern

- Annahme der Richtlinie über die Besteuerung von Spareinlagen durch den Rat

- Annahme der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren durch den Rat

- Verhaltenskodex für den unlauteren Steuerwettbewerb: Einigung über die Rücknahme oder Änderungen schädlicher Steuermaßnahmen, die unter den Kodex fallen

- Annahme einer Richtlinie über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr durch das Europäische Parlament und den Rat

ANHANG 2

Konsolidierte Liste der Zielvorhaben bis Dezember 2001

Neue Zielvorhaben sind kursiv gedruckt und wie nebenstehend gekennzeichnet. //

Zielvorhaben mit Priorität sind fett gedruckt und wie nebenstehend gekennzeichnet. //

Zielvorhaben, die verschoben wurden, sind wie nebenstehend gekennzeichnet. //

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