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Document 42010Y1204(01)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit

OJ C 327, 4.12.2010, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/1


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit

2010/C 327/01

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND DIESES THEMAS, DER IM ANHANG DARGELEGT IST, INSBESONDERE ABER AUF FOLGENDES:

(1)

Nach dem Vertrag hat die Tätigkeit der Union das Ziel, den Ausbau des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer (im Folgenden „Jugendbetreuer“ und „Jugendleiter“) zu fördern und die Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben zu verstärken.

(2)

Das Europäische Parlament und der Rat haben mit dem Beschluss Nr. 1719/2006/EG (1) das Programm „Jugend in Aktion“ verabschiedet. Dieses Programm, das in sämtlichen Mitgliedstaaten zunehmend erfolgreich ist, beinhaltet eine wichtige Komponente, die auf einen Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich ausgerichtet ist.

(3)

Der Rat hat am 29. November 2009 eine Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018) angenommen. Die Unterstützung und der Ausbau der Jugendarbeit werden innerhalb dieses Rahmens als sektorübergreifende Aspekte betrachtet.

(4)

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2010 (2) erklärt, dass er der Vorlage weiterer Leitinitiativen vor Jahresende erwartungsvoll entgegensieht;

IN ANBETRACHT DES FOLGENDEN UMSTANDS:

Auf dem ersten europäischen Kongress über Jugendarbeit vom 7. bis 10. Juli 2010 in Gent (Belgien) wurde auf die Bedeutung der Jugendarbeit hingewiesen;

UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG FOLGENDER ASPEKTE:

Wie in dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (im Folgenden „erneuerter Rahmen“) dargelegt ist, gelten im Jugendbereich folgende Zielsetzungen:

mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie

Förderung des gesellschaftlichen Engagements, der sozialen Inklusion und der Solidarität aller jungen Menschen.

Im erneuerten Rahmen werden acht Aktionsfelder (3) beschrieben, in denen sektorübergreifende jugendpolitische Initiativen ergriffen werden sollten und in denen die Jugendarbeit einen Beitrag leisten kann. Weitere wichtige Aktionsfelder in diesem Zusammenhang sind Menschenrechte und Demokratie, kulturelle Vielfalt und Mobilität.

Der Rat hat vereinbart, dass der Ausdruck „Jugendarbeit“ in diesem erneuerten Rahmen im weiten Sinne verwendet wird und ein breites Spektrum an Aktivitäten im sozialen, kulturellen, Bildungs- oder politischen Bereich umfasst, die von und mit jungen Menschen und für diese durchgeführt werden. Diese erstrecken sich zunehmend auch auf Sport und Leistungsangebote für junge Menschen.

Bei allen Strategien und Maßnahmen, die die Jugendarbeit betreffen, gilt es, eine Reihe von Leitgrundsätzen zu beachten, nämlich insbesondere die Gleichstellung zu fördern und jedwede Form der Diskriminierung zu bekämpfen sowie die Rechte und Grundsätze zu respektieren, die unter anderem in den Artikeln 21 und 23 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert sind, wobei etwaige — durch vielerlei Faktoren bedingte – Unterschiede in Bezug auf die Lebensumstände, Bedürfnisse, Ambitionen, Interessen und Einstellung junger Menschen zu berücksichtigen und alle jungen Menschen als Gewinn für die Gesellschaft zu betrachten sind.

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist eines der zentralen Anliegen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die soziale Ausgrenzung steht dem Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger entgegen und hindert sie daran, sich zu äußern und an der Gesellschaft teilzuhaben. Armut und soziale Ausgrenzung müssen im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union bekämpft werden —

ERKENNEN FOLGENDES AN:

In allen Mitgliedstaaten nehmen unzählige Kinder und Jugendliche, Jugendbetreuer und Jugendleiter mit unterschiedlichem Hintergrund an einem reichhaltigen und vielfältigen Angebot an Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit teil, profitieren davon oder sind aktiv darin eingebunden. Diese Aktivitäten können in zahlreichen Kontexten stattfinden und auf verschiedene Aspekte ausgerichtet sein, die ihr Leben und ihre Lebenswirklichkeit betreffen.

Jugendarbeit findet im außerschulischen Bereich und im Rahmen besonderer Freizeitaktivitäten statt und beruht auf Prozessen des nicht formalen und informellen Lernens und auf freiwilliger Teilnahme. Diese Aktivitäten und Prozesse werden in Eigenregie oder unter Mitbestimmung der Jugendlichen oder aber unter der pädagogischen Leitung von professionellen oder freiwilligen Jugendbetreuern und Jugendleitern durchgeführt und können weiterentwickelt oder aus unterschiedlichen Beweggründen geändert werden.

Jugendarbeit wird auf unterschiedliche Art und Weise organisiert und geleistet (von jugendgeführten Organisationen, Organisationen für die Jugend, informellen Gruppen oder im Rahmen von Jugenddiensten und staatlichen Behörden); sie wird auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene konzipiert, wobei u.a. die folgenden Aspekte ausschlaggebend sind:

die Gemeinschaft und der historische, soziale und politische Kontext, in denen die Jugendarbeit stattfindet;

das Ziel, alle — insbesondere benachteiligte — Kinder und Jugendliche einzubeziehen und zu eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen;

die Einbindung von Jugendbetreuern und Jugendleitern;

die Organisationen, Leistungen oder Anbieter, ganz gleich, ob sie staatlich sind oder nicht, ob sie von Jugendlichen geleitet werden oder nicht;

die jeweilige Vorgehensweise oder Methode unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Jugendlichen.

In vielen Mitgliedstaaten fällt auch den kommunalen und regionalen Behörden bei der Förderung und beim Ausbau der lokalen und regionalen Jugendarbeit eine zentrale Rolle zu.

STELLEN FOLGENDES FEST:

Junge Menschen sind ein fester Bestandteil einer zunehmend komplexen Gesellschaft. Sie werden durch vielfältige unterschiedliche Einflüsse und Milieus, das Zuhause, die Schule, den Arbeitsplatz, Gleichaltrige und die Medien geprägt. Vor diesem Hintergrund kann Jugendarbeit eine wichtige Rolle in der Entwicklung junger Menschen spielen.

Jugendarbeit — die formale Bildungseinrichtungen ergänzt — kann Kindern und Jugendlichen erhebliche Vorteile bieten, indem sie ein breites und vielfältiges Spektrum an Möglichkeiten des nicht formalen und informellen Lernens sowie geeignete zielgerichtete Konzepte bietet.

Jugendarbeit ermutigt junge Menschen dazu, Verantwortung zu übernehmen und Rechenschaft für ihr Handeln abzulegen, indem sie ihnen eine aktive Rolle bei ihrer Entwicklung und Umsetzung zuweist. Jugendarbeit kann für ein gedeihliches, sicheres, anregendes und angenehmes Umfeld sorgen, in dem alle Kinder und Jugendlichen — entweder einzeln oder im Rahmen einer Gruppe — sich entfalten, voneinander lernen, einander begegnen, spielen, forschen und experimentieren können.

Darüber hinaus sollte Jugendarbeit jungen Menschen die Gelegenheit bieten, sich von überkommenen Klischees zu befreien und eine breite Palette verschiedener persönlicher und beruflicher Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die sich in der modernen Gesellschaft als nützlich erweisen können. Daher kann sie eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Selbständigkeit, Eigenverantwortung und des Unternehmergeists junger Menschen spielen.

Durch die Vermittlung universeller Werte, wie Menschenrechte, Demokratie, Frieden, Antirassismus, kulturelle Vielfalt, Solidarität, Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung, kann Jugendarbeit außerdem einen zusätzlichen sozialen Nutzen haben, denn sie kann

soziale Teilhabe, Verantwortung, freiwilliges Engagement und aktive Bürgerschaft fördern;

die Gemeinschaftsbildung und die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen (z.B. durch einen Dialog zwischen den Generationen und Kulturen) stärken;

zur Entfaltung von Kreativität, kulturellem und sozialem Bewusstsein, Unternehmergeist und Innovation bei jungen Menschen beitragen;

Chancen für die soziale Inklusion aller Kinder und Jugendlichen bieten;

benachteiligte junge Menschen durch zahlreiche flexible und rasch anpassbare Methoden erreichen.

Jugendarbeit hat daher mehrere Funktionen in der Gesellschaft und kann in den Politikbereichen, die für die Jugend von Belang sind, wie lebenslanges Lernen, soziale Inklusion und Beschäftigung, einen Beitrag leisten.

Jugendarbeit, ob sie nun von Freiwilligen oder von professionellen Betreuern geleistet wird, birgt ein beträchtliches sozioökonomisches Potenzial, denn sie kann die Wirtschaftstätigkeit anregen, Infrastrukturen schaffen, wirtschaftliche Vorteile bringen und die Beschäftigung bei jungen Menschen fördern. Der Arbeitsmarkt kann von den persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch die Teilnahme an Jugendarbeit oder die Tätigkeit als Jugendbetreuer oder Jugendleiter erworben wurden, profitieren. Diese Fähigkeiten und Kompetenzen müssen ausreichend gewürdigt und auch tatsächlich anerkannt werden.

Das Programm „Jugend in Aktion“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Jugendarbeit auf allen Ebenen sowie zur Entwicklung von Kompetenzen bei Jugendbetreuern und Jugendleitern und zur Anerkennung des nicht formalen Lernens in der Jugendarbeit, indem es Jugendbetreuern und Jugendleitern Erfahrungen mit Lernmobilität und Vernetzung bietet;

STELLEN DAHER ÜBEREINSTIMMEND FOLGENDES FEST:

Bei der Umsetzung dieser Entschließung sollten die folgenden Grundsätze berücksichtigt werden:

Junge Menschen, Jugendorganisationen, Jugendbetreuer und Jugendleiter, Jugendforscher, politische Entscheidungsträger und sonstige Experten im Jugendbereich sollten in die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung spezifischer Initiativen der Jugendarbeit auf allen Ebenen einbezogen werden.

Die Rollen und Verantwortlichkeiten aller beteiligten Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigen sollten beachtet werden.

Eine bessere Kenntnis und ein besseres Verständnis von Jugendarbeit müssen erworben und verbreitet werden.

Die in dem erneuerten Rahmen genannten Instrumente sollten umfassend genutzt werden, um die Dimension der Jugendarbeit einzubeziehen und konkrete Initiativen der Jugendarbeit umzusetzen.

Bei der Jugendarbeit sollte ein besonderer Schwerpunkt auf die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, gelegt werden;

ERSUCHEN DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN:

verschiedene Arten der nachhaltigen Unterstützung von Jugendarbeit zu fördern, z. B. ausreichende Finanzmittel, Ressourcen oder Infrastrukturen. Dazu gehört auch, dass Hindernisse für ein Engagement in der Jugendarbeit beseitigt und gegebenenfalls Strategien für die Jugendarbeit entwickelt werden;

die Rolle der Jugendarbeit bei der Umsetzung des erneuerten Rahmens zu unterstützen und auszubauen, insbesondere den Beitrag der Jugendarbeit zu den Zielen der verschiedenen Aktionsfelder;

gegebenenfalls die lokalen und regionalen Behörden und Akteure einzubeziehen, damit sie eine wichtige Rolle bei der Entwicklung, Unterstützung und Durchführung von Jugendarbeit übernehmen können;

ERSUCHEN DIE KOMMISSION:

eine Studie zur Erfassung der Vielfalt, Abdeckung und Auswirkungen der Jugendarbeit in der EU zu erstellen und in dem EU-Jugendbericht Folgemaßnahmen zur Jugendarbeit darzulegen;

europäische NRO im Jugendbereich sowie kleinere Initiativen zu unterstützen, um die Entstehung einer starken europäischen Zivilgesellschaft zu fördern und junge Menschen zur Beteiligung am demokratischen Leben zu bewegen;

die Qualität der Jugendarbeit, den Aufbau von Kapazitäten und Kompetenzen bei Jugendbetreuern und Jugendleitern und die Anerkennung des nicht formalen Lernens in der Jugendarbeit durch die Bereitstellung von Lernmobilität für Jugendbetreuer und Jugendleiter zu verbessern;

benutzerfreundliche europäische Instrumente (z.B. Youthpass) für unabhängige Bewertungen und für Selbstbewertungen sowie Instrumente für die Dokumentation der Kompetenzen von Jugendbetreuern und Jugendleitern, mit deren Hilfe die Qualität der Jugendarbeit in Europa anerkannt und bewertet werden könnte, zu entwickeln bzw. die Entwicklung solcher Instrumente zu unterstützen;

ausreichende und angemessene europäische Plattformen wie Datenbanken, Peer-Learning-Aktivitäten und Konferenzen für den kontinuierlichen Austausch über innovative Forschung, Politik, Ansätze, Praktiken und Methoden bereitzustellen;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

bessere Bedingungen und mehr Möglichkeiten für die Entwicklung, Unterstützung und Durchführung von Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu schaffen;

die Rolle der Jugendarbeit in der Gesellschaft umfassend zu würdigen und zu stärken und das Bewusstsein dafür zu schärfen;

dafür zu sorgen, dass sich die Jugendarbeit noch weiter verbessern kann;

die Entwicklung neuer Strategien für den Ausbau der Kapazitäten von Jugendbetreuern und Jugendleitern zu fördern bzw. bereits bestehende Strategien zu verstärken und die Zivilgesellschaft bei der Einführung geeigneter Formen der Ausbildung von Jugendbetreuern und Jugendleitern zu unterstützen;

verschiedene Formen der Jugendarbeit, Kompetenzen und Methoden zu ermitteln, die Jugendbetreuer und Jugendleiter teilen, um Strategien zur Verbesserung der Qualität und der Anerkennung der Jugendarbeit zu entwickeln;

die Beschäftigungsfähigkeit von Jugendbetreuern und Jugendleitern und ihre Mobilität durch bessere Kenntnis ihrer Qualifikationen und die Anerkennung der aus ihrer Erfahrung gewonnenen Fähigkeiten zu fördern;

Forschung über Jugendarbeit und Jugendpolitik, einschließlich ihrer historischen Dimension sowie ihrer Bedeutung für die aktuelle Politik im Bereich der Jugendarbeit, zu fördern und zu unterstützen;

im Rahmen von Mechanismen wie z. B. europäischen und nationalen Kampagnen über Jugendarbeit ausreichend Informationen über Jugendarbeit verfügbar und zugänglich zu machen, und die Synergien und die Komplementarität zwischen Initiativen der Europäischen Union, des Europarates und anderer Akteure auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu verbessern;

Möglichkeiten zum Austausch, zur Zusammenarbeit und zur Vernetzung von Jugendbetreuern und Jugendleitern, politischen Entscheidungsträgern und Forschern auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu fördern;

im Rahmen der Jugendarbeit gegebenenfalls die Entwicklung einer systematischen Bewertung der Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern, die bei jedweder Ausbildung, welche dem Erwerb von Kenntnissen und der Weiterqualifizierung dient, vorausgesetzt werden;

RUFEN DIE IM JUGENDBEREICH TÄTIGE ZIVILGESELLSCHAFT AUF,

die Zugänglichkeit von Jugendarbeit für alle — insbesondere benachteiligte — Kinder und Jugendliche zu verstärken;

verschiedene Formen von Ausbildung für Jugendbetreuer und Jugendleiter, die in der Zivilgesellschaft im Jugendbereich tätig sind, zu fördern, um die Qualität der Jugendarbeit zu gewährleisten;

bestehende Konzepte, Praktiken und Methoden der Jugendarbeit zu bewerten und stetige Investitionen in deren innovative Entwicklung durch neue Initiativen und Aktivitäten zu tätigen, die auf den tatsächlichen Lebenserfahrungen von Kindern und Jugendlichen sowie Jugendbetreuern und Jugendleitern beruhen;

Informationen und bewährten Praktiken auszutauschen, zusammenzuarbeiten sowie Netze auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu bilden;

HEBEN HERVOR, WIE WICHTIG ES IST:

im Kontext der Umsetzung einer wettbewerbsfähigen, integrativen und nachhaltigen Strategie „Europa 2020“

die zentrale Rolle der Jugendarbeit als Anbieter von nicht formalem Lernen für alle jungen Menschen anzuerkennen;

zu gewährleisten, dass Jugendarbeit uneingeschränkt in die Initiative „Jugend in Bewegung“ sowie in andere Programme/Politiken einbezogen wird, die alle — insbesondere die benachteiligten — jungen Menschen mit den einschlägigen Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen ausstatten, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft im Jahr 2020 und darüber hinaus erforderlich sind.


(1)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.

(2)  Dok. EUCO 13/10.

(3)  Dabei handelt es sich um die folgenden acht Aktionsfelder: Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Unternehmergeist, Gesundheit und Wohlbefinden, Teilhabe, Freiwilligentätigkeit, soziale Inklusion, Jugend in der Welt, Kreativität und Kultur.


ANHANG

Politischer Hintergrund

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur sozialen Integration der Jugendlichen (1).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Februar 2002 zum Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet (2).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Mai 2004 über soziale Integration und Jugendliche (3).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich (4).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 über die Beteiligung junger Menschen mit geringeren Möglichkeiten.

Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (5).

Beschluss Nr. 1098/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) (6).

Entscheidung 2010/37/EG des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) (7).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur aktiven Eingliederung von jungen Menschen: Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut (8).

Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zu den Fähigkeiten für das lebenslange Lernen und der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“ (9).

Mitteilung der Kommission: „EUROPA 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (10).

Entschließung des Europarates über die Jugendpolitik (11).


(1)  ABl. C 374 vom 28.12.2000, S. 5.

(2)  ABl. C 50 vom 23.2.2002, S. 3.

(3)  Dok. 9601/04.

(4)  ABl. C 168 vom 20.7.2006, S. 1

(5)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8.

(6)  ABl. L 298 vom 7.11.2008, S. 20.

(7)  ABl. L 17 vom 22.1.2010, S. 43.

(8)  ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 1.

(9)  ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 8.

(10)  KOM(2010) 2020 endg.

(11)  Entschließung CM/Res (2008)23. Angenommen vom Ministerkomitee am 25. November 2008 auf der 1042. Sitzung der Ministerstellvertreter.


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