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Document 42008X1221(01)
Conclusions of the Council and of the Representatives of the Governments of the Member States, meeting within the Council of 21 November 2008 on youth mobility
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen
OJ C 320, 16.12.2008, p. 6–9
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.12.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 320/6 |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen
(2008/C 320/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
1. |
Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen im März 2000 in Lissabon und im März 2002 in Barcelona als strategisches Ziel vereinbart, die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschafts- und Gesellschaftsraum der Welt zu machen, die System der allgemeinen und beruflichen Bildung der Europäischen Union bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen und einen Europäischen Raum der Forschung und der Innovation zu schaffen. |
2. |
Der Europäische Rat hat sich auf seiner Tagung im März 2008 in Brüssel das Ziel gesetzt, die Hemmnisse zu beseitigen, die dem freien Verkehr von Wissen entgegenstehen, indem eine „fünfte Grundfreiheit“ verwirklicht wird, die unter anderem eine verbesserte grenzüberschreitende Mobilität von Forschern sowie von Studenten, Wissenschaftlern und Hochschullehrern bewirken soll. |
3. |
Die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates über Aktionsprogramme im Bereich der kontinuierlichen Bildung und Ausbildung junger Menschen für den Zeitraum 2007-2013 zielen alle auf eine Förderung der Mobilität ab; dieses Ziel wird auch mit den europäischen Programmen und Maßnahmen im Bereich der Forschung und der Unternehmenspolitik sowie den Strukturfonds verfolgt. |
4. |
In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Europäischen Qualitätscharta für Mobilität (2006) wurden Schlüsselprinzipien vorgeschlagen, um bestmögliche Bedingungen für die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung des Aufenthalts junger Menschen in einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der Mobilität zu garantieren. |
5. |
Durch den Bologna-Prozess für den Hochschulunterricht und den Kopenhagen-Prozess für die berufliche Bildung und Ausbildung soll ein europäischer Raum entstehen, in dem für Studenten und Lehrkräfte bessere Mobilitätsmöglichkeiten bestehen, in dem mehr Transparenz bei der Anerkennung von Abschlüssen sowie Studien- und Ausbildungszeiten herrscht und in dem die Institutionen besser zusammenarbeiten. |
6. |
Mit den verschiedenen bestehenden europäischen Instrumenten, wie beispielsweise dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF), dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) oder Europass, und den künftigen Instrumenten, wie beispielsweise dem europäischen Kreditpunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET), soll es den europäischen Bürgern ermöglicht werden, ihre Qualifikationen und Kompetenzen besser auszuweisen und auszubauen und sich (über die Portale PLOTEUS und „Study in Europe“) über Bildungsmöglichkeiten in ganz Europa zu informieren (1). |
7. |
In seinen Schlussfolgerungen zu interkulturellen Kompetenzen vom Mai 2008 hat der Rat hervorgehoben, welche Bedeutung der Mobilität für den Erwerb dieser Kompetenzen zukommt. |
8. |
In der Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger vom 20. November 2008 geht es speziell um Fragen der Mobilität junger Freiwilliger — |
BEGRÜSST den Bericht des Hochrangigen Experten-Forums zur Mobilität, den die Europäische Kommission im Juni 2008 (2) veröffentlicht hat, nachdem der Rat sie ersucht hatte, die Mobilität außer für Studenten auch für andere junge Menschen zu entwickeln und auszubauen, und er BEGRÜSST den Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. Mai 2008 zu den Modalitäten für die optimale Förderung der Mobilität junger Menschen in Europa;
IST SICH BEWUSST, DASS:
die Mobilität junger Menschen in Europa, ausgehend von dem für jeden europäischen Bürger geltenden Grundsatz der Freizügigkeit im Zentrum der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung — ob formell, informell oder nicht formell — steht, ein wesentlicher Baustein für das Europa des Wissens ist und ein maßgebliches Instrument darstellt, das es ermöglicht:
— |
ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu prägen, |
— |
die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung zu fördern, und |
— |
in einer globalisierten Welt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen. |
TRIFFT DIE FESTSTELLUNG, DASS:
das Erasmus-Programm sich zwar als Erfolg erwiesen hat, dass aber die Mobilität junger Menschen noch zu oft die Ausnahme ist, auch bei Studenten, von denen nur ein geringer Teil in einen anderen Mitgliedstaat geht, um dort zu studieren oder eine Ausbildung in einem Unternehmen zu absolvieren. Es besteht ein anhaltendes Ungleichgewicht der Mobilität je nach Bereich und Art der Ausbildung, Fachrichtung, Land und sozialem Umfeld, insbesondere aufgrund fehlender Informationen, finanzieller Schwierigkeiten und der unzureichenden Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungsphasen; die Mobilität ist nach wie vor nur unzureichend bekannt, weil außerhalb des Rahmens von Gemeinschaftsprogrammen keine qualitativen Daten und keine zuverlässigen und vergleichbaren Statistiken vorliegen.
UNTERSTREICHT DIE FOLGENDEN GRUNDSÄTZE:
1. |
Die Mobilität gilt für alle jungen Europäer unabhängig davon, ob sie Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige, Lehrer, Nachwuchsforscher, Ausbilder, Jugendleiter, Unternehmer oder junge Berufsanfänger sind. |
2. |
Mobilität ist in erster Linie als physische Mobilität zu verstehen, also als Auslandsaufenthalt zur Aufnahme eines Studiums, eines Praktikums, einer gemeinnützigen Arbeit oder einer zusätzlichen Ausbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens. Doch auch die „virtuelle Mobilität“, d.h. die Nutzung von IKT, um im Rahmen eines strukturierten Bildungs- oder Ausbildungsprojekts Partnerschaften zu entwickeln oder über Entfernungen hinweg den Austausch mit jungen Menschen in anderen Ländern zu ermöglichen, kann einen bedeutenden Beitrag zur Mobilität leisten, insbesondere im Rahmen von Schulen. |
3. |
Mobilität ist nicht als Selbstzweck zu verstehen, sondern als vorzügliches Mittel zur Stärkung der Unionsbürgerschaft und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, zur Erweiterung und Bereicherung der Ausbildung und der Erfahrungen junger Menschen, zur Verstärkung ihrer Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Entwicklung ihres interkulturellen Verständnisses durch die Beherrschung von Sprachen und die Kenntnis anderer Kulturen. |
4. |
Für eine ehrgeizige und sektorenübergreifende Mobilitätspolitik in Europa muss bei den jungen Menschen der Wunsch nach Mobilität geweckt und das Ziel verfolgt werden, dass ein Aufenthalt in einem anderen europäischen Land im Rahmen der Mobilität schrittweise zur allgemeinen Regel wird, und es müssen angemessene Finanzmittel hierfür bereitgestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte Studenten gelten, die in Anbetracht ihres sozioökonomischen Hintergrunds oder ihrer besonderen Bedürfnisse zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen. Eine solche Politik sollte auch Modalitäten zur Vorbereitung und Unterstützung von Mobilitätsphasen und zur Anerkennung der dabei gewonnenen Ausbildungskenntnisse in Aussicht nehmen und eine verstärkte Mobilität von Lehrern und Ausbildern fördern, die in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen. |
5. |
Diese Mobilitätspolitik zielt vor allem auf eine innereuropäische Mobilität ab, kann aber auch dazu beitragen, die Mobilität zwischen Europa und Drittländern zu entwickeln; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:
1. |
sich zum Ziel zu setzen, dass Lernphasen im Ausland für alle jungen Menschen in Europa allmählich die Regel werden und nicht mehr die Ausnahme sind, indem verstärkt Möglichkeiten für eine grenzüberschreitende Mobilität in den verschiedenen Bereichen der allgemeinen und der beruflichen Bildung und — unter gebührender Berücksichtigung der jeweiligen einzelstaatlichen Regelungen und Rechtsvorschriften — auch im Bereich der Freiwilligentätigkeit geschaffen werden; |
2. |
hierzu die in den Programmen der Europäischen Union in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Bürgersinn und Forschung für den Zeitraum 2007-2013 festgelegten Ziele umzusetzen; |
3. |
auf der Grundlage der Arbeit des Hochrangigen Experten-Forums so weit wie möglich folgende Ziele für die Zeit nach 2013 anzustreben:
|
4. |
die oben beschriebenen Zielvorgaben auf den verschiedenen Ebenen anzustreben, um den jungen Menschen mehr Möglichkeiten im Rahmen der Mobilität bieten zu können und Partnerschaften für Mobilität in die Wege zu leiten, bei denen alle Beteiligten — Behörden, Unternehmen sowie Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung — und die Zivilgesellschaft einbezogen werden. |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEIT Maßnahmen zu ergreifen, die der Situation und den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder Rechnung tragen, damit die Hindernisse, die der Mobilität in den verschiedenen Bereichen entgegenstehen, ausgeräumt werden können und damit sichergestellt werden kann, dass Studien- und Ausbildungszeiten im Ausland anerkannt werden. Im Zusammenhang mit den verschiedenen Maßnahmen, die im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und auf dem Gebiet von Jugend und Kultur erfolgen, sorgen sie insbesondere für Folgendes:
1. Erweiterung der Mobilitätsmöglichkeiten für alle jungen Menschen
1.1. |
Bessere Handhabung der öffentlichen Unterstützung für die Mobilität durch Erleichterung eines koordinierten Vorgehens der politischen Akteure (Europäische Union, Staat, regionale und lokale Gemeinschaften) und der administrativen Akteure (insbesondere mit der Verwaltung der Programme beauftragte nationale Agenturen); |
1.2. |
umfassende Nutzung aller derzeitigen Mobilitätsmöglichkeiten, die im Rahmen der Programme der Europäischen Union angeboten werden, die virtuelle Mobilität schaffen und sich nicht nur an junge Menschen, sondern auch in breiterem Maße an Bildungs- und Ausbildungspersonal richten; |
1.3. |
Berücksichtigung der Bedürfnisse benachteiligter Studenten, die sonst nicht in den Genuss eines Mobilitätsprogramms kämen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung; |
1.4. |
Förderung der Entwicklung neuer Mobilitätsmöglichkeiten, insbesondere durch:
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2. Bessere Information über sämtliche bestehenden Mobilitätsprogramme
2.1. |
Sensibilisierung der jungen Menschen sowie der Personen, die sie betreuen oder mit ihnen in Kontakt sind, an erster Stelle ihre Familien, ihre Lehrkräfte und das Schulpersonal, aber auch Jugendleiter, für die Vorteile der Mobilität; und Erleichterung des Zugangs dieser Personenkreise zu Informationen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln; |
2.2. |
verstärkte Förderung und Durchführung der Programme der Europäischen Union in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Bürgersinn und Forschung. |
3. Vereinfachung der Verfahren
3.1. |
Weitere Vereinfachung der Durchführungsmodalitäten für die Programme der Europäischen Union, indem insbesondere im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung dafür gesorgt wird, dass Vereinbarungen mit mehrjähriger Laufzeit verstärkt Anwendung finden. Vereinbarungen dieser Art bilden die Voraussetzung für den Aufbau dauerhafter Partnerschaften zwischen Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen; |
3.2. |
Einführung und Förderung einer Strategie finanzieller Anreize für Stellen und Akteure, insbesondere Lehrer, Ausbilder und Jugendleiter, die eine europäische Mobilität der von ihnen betreuten jungen Menschen organisieren; |
3.3. |
bessere Anerkennung der Mobilitäts-Lernleistungen durch eine möglichst verallgemeinerte Validierung der Ausbildungskenntnisse für alle in Europa absolvierten Mobilitätsphasen, was erleichtert wird durch die bis 2010 zu verwirklichende Entsprechung der Qualifikationssysteme der Mitgliedstaten und des Europäischen Qualifikationsrahmens und durch europäische Instrumente wie Europass, Youthpass und die ECTS- und ECVET-Systeme. |
4. Ausbau und Diversifizierung der Quellen zur Finanzierung der Mobilität junger Menschen
4.1. |
Unterstützung der Mobilität junger Menschen durch eine geeignete Gemeinschaftsfinanzierung innerhalb des Finanzrahmens, insbesondere durch die Strukturfonds (und vor allem durch eine bessere Nutzung der Möglichkeiten, die sich im Rahmen des Europäischen Sozialfonds bieten), deren Ausrichtung und Verwaltung im Einklang mit den Prioritäten der Mitgliedstaaten langfristig dem Mobilitätsziel anzupassen sind; |
4.2. |
Förderung einer breiteren Diversifizierung und einer stärkeren Komplementarität der Finanzierungsarten von Mobilitätsprojekten für junge Menschen unter Inanspruchnahme öffentlicher und privater Finanzierungsquellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten (Staat, regionale und lokale Behörden, Unternehmen, Bankinstitute einschließlich der Europäischen Investitionsbank, Stiftungen, europäische Berufsverbände usw.); |
4.3 |
Berücksichtigung der besonderen finanziellen Bedürfnisse von Studenten mit weniger günstigen sozioökonomischen Ausgangsbedingungen oder besonderen Erfordernissen, um ihnen die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen zu ermöglichen. |
5. Ausweitung der in der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegten Grundsätze auf alle Formen der Mobilität junger Menschen, insbesondere bezüglich der Modalitäten für Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung der Mobilitätsphasen
5.1. |
Förderung des Austauschs bewährter Praktiken, die eine Steigerung der Aufnahmekapazitäten für junge Europäer im Rahmen der Mobilität sowie der Aufnahmequalität ermöglicht haben; |
5.2. |
Aufforderung der Verantwortlichen zur Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen der jungen Europäer im Rahmen der Mobilität, insbesondere auf den Hochschulgeländen; |
5.3. |
Verbesserung der sprachlichen und kulturellen Vorbereitung junger Menschen auf Mobilität. |
6. Umfassendere Kenntnis der Mobilität junger Menschen
6.1. |
Bestandsaufnahme der Mobilitätsströme in Europa durch Konsolidierung und gegebenenfalls Erstellung zuverlässiger und vergleichbarer statistischer Daten; |
6.2. |
effizientere Verbreitung und gemeinsame Nutzung bereits vorliegender Erhebungen; |
6.3. |
gegebenenfalls Durchführung von Folgenabschätzungen, in denen der konkrete Gewinn der Mobilität für die jungen Europäer in kultureller, akademischer und beruflicher Hinsicht bewertet wird; |
ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:
1. |
einen Arbeitsplan für die Einbeziehung von Maßnahmen zugunsten der grenzübergreifenden Mobilität in sämtliche europäische Programme aufzustellen; hierfür sollte die Kommission insbesondere Mechanismen entwickeln, durch die die Programme bei jungen Menschen bekanntgemacht werden können und — gemeinsam mit den zuständigen Behörden — die Einrichtung von Informationsschaltern sowie eines europäischen Mobilitätsportals für junge Menschen fördern, so dass die einschlägigen Informationen besser unter den jungen Menschen und den zuständigen Einrichtungen verbreitet, die Möglichkeiten sämtlicher Programme für virtuelle Mobilität genutzt und Synergien zwischen den verschiedenen Programmen bewirkt werden können; |
2. |
vor Ende 2010 einen Bericht über die mittelfristige Entwicklung der europäischen Mobilität junger Menschen vorzulegen und regelmäßige Berichte über den Stand der Mobilität von jungen Menschen und Lehrkräften in der Europäischen Union zu erstellen, die alle vier Jahre in den gemeinsamen Zwischenbericht aufgenommen werden; |
3. |
einen Leitfaden für die Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie alle anderen Akteure im Bereich der Jugendpolitik zu erstellen, der ihnen einen leichteren Zugang zu anderen europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität, beispielsweise zu den Strukturfonds und den Forschungsmaßnahmen und -programmen, verschaffen soll; |
4. |
die Möglichkeit zu prüfen, neue Mittel zu entwickeln, um junge Menschen in Phasen einer grenzüberschreitenden Ausbildungsmobilität finanziell zu unterstützen, und den Rat über die erzielten Fortschritte zu informieren. |
(1) http://www.ec.europa.eu/ploteus und http://www.study-in-europe.org
(2) http://ec.europa.eu/education/doc/2008/mobilityreport_en.pdf