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Document 42005X1124(03)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns

OJ C 292, 24.11.2005, p. 5–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/5


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns

(2005/C 292/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

VERWEISEN AUF

das Weißbuch der Europäischen Kommission vom November 2001 „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (1), das der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Februar 2002 (2) und in seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 (3) zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa gebilligt hat,

den Europäischen Pakt für die Jugend, den der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung vom 22./23. März 2005 als eines der Instrumente angenommen hat, die zur Erreichung der Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon beitragen. Dieser Pakt ist auf drei Schwerpunktziele ausgerichtet: Beschäftigung, Integration und sozialer Aufstieg, allgemeine und berufliche Bildung sowie Mobilität, Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben (4);

BEGRÜSSEN die Mitteilung der Kommission über europäische Jugendpolitik mit dem Titel „Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft“ (5);

HEBEN FOLGENDES HERVOR:

1.

Dem aktiven Bürgersinn junger Menschen kommt beim Aufbau demokratischer und integrativer Gesellschaften auf allen Ebenen wesentliche Bedeutung zu.

2.

Jugendliche und ihre Organisationen sollen an der Entwicklung der Europäischen Union teilhaben und unter anderem dazu beitragen, dass die Lissabonner Ziele — Förderung von Beschäftigung und Wachstum — erreicht werden.

3.

Damit Jugendliche diesen Beitrag im Hinblick auf die Beschäftigungsziele von Lissabon leisten können, müssen sie voll in die Gesellschaft integriert und daher:

beim Eintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt und ermutigt werden, Kreativität und unternehmerische Fähigkeiten zu entwickeln,

durch eine hochwertige und realitätsnahe allgemeine und berufliche Bildung und Mobilitätserfahrungen im formalen und im nicht formalen Bereich mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden,

in die Lage versetzt werden, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren.

4.

Die Gemeinschaftsinstrumente zur Unterstützung der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und die Strategien für Beschäftigung und soziale Integration, können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Ziele des Europäischen Pakts für die Jugend erreicht werden.

5.

Die politisch Verantwortlichen auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sollten den besonderen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung tragen, so dass die jugendpolitische Dimension in allen einschlägigen Bereichen der Politik gestärkt wird.

6.

Jugendliche und ihre Organisationen sollten bei der Ausarbeitung und Umsetzung jugendpolitischer Maßnahmen sowie bei der Erfolgskontrolle gehört und in diesem Prozess eingebunden werden, was auch dazu beiträgt, dass Jugendliche stärker einen aktiven Bürgersinn entwickeln.

7.

Die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen müssen über eine ausreichende Ausbildung und Qualifikation verfügen, damit sie die Jugendlichen wirksam unterstützen können;

STELLEN FEST, DASS der Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nunmehr drei Aktionsbereiche umfasst, nämlich:

die Förderung des aktiven Bürgersinns Jugendlicher durch die offene Koordinierungsmethode,

den Europäischen Pakt für die Jugend, in dem die die Jugend betreffenden Fragen in Kernbereichen der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung hervorgehoben werden,

die Aufnahme einer jugendpolitischen Dimension in andere einschlägige Politikbereiche.

Das Programm „Jugend“ und das geplante Programm „Jugend in Aktion“ ergänzen diesen Rahmen;

SIND ÜBEREINGEKOMMEN,

1.

die Bemühungen um die Förderung eines aktiven Bürgersinns fortzusetzen, und zwar mit den folgenden, nach der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich abgestimmten Schwerpunkten: Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit und Verbesserung der Kenntnisse über die Jugend, unter anderem in den Fragen, die im Rahmen des Europäischen Pakts für die Jugend angesprochen werden;

2.

die Ziele des Europäischen Pakts für die Jugend im Rahmen der Lissabonner Partnerschaft für Beschäftigung und Wachstum weiterzuverfolgen;

3.

bei der Entwicklung einer jugendpolitischen Dimension in den anderen einschlägigen Bereichen der europäischen Politik den Schwerpunkt auf die Bereiche Bekämpfung von Diskriminierungen, gesunde Lebensführung, einschließlich Sport, sowie Forschung zu Jugendfragen zu legen;

4.

bei der Umsetzung des Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit

Komplementarität und Kohärenz zwischen den drei Aktionsbereichen zu gewährleisten,

Jugendliche und ihre Organisationen im Rahmen des Europäischen Jugendforums, der nationalen Jugendräte und ähnlicher Gremien zu hören und auch den Dialog mit den keiner Organisation angehörenden Jugendlichen auszubauen,

die Mechanismen und die bestehenden Zeitpläne für die Aktionsbereiche einzuhalten;

jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

die nach der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich vereinbarten gemeinsamen Ziele weiter umzusetzen,

2.

sicherzustellen, dass bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie der Europäische Pakt für die Jugend in konkrete Maßnahmen mündet, beispielsweise durch Festlegung messbarer Ziele,

3.

den strukturierten Dialog mit Jugendlichen und ihren Organisationen über die sie betreffenden politischen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene unter Einbeziehung der im Bereich Jugendfragen tätigen Forscher auszubauen;

ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

1.

auf europäischer Ebene einen strukturierten Dialog mit jungen Menschen über die sie betreffenden politischen Maßnahmen zu entwickeln, beispielsweise durch innovative Nutzung der Informationstechnologie und regelmäßige Veranstaltung von Konferenzen mit Jugendlichen, ihren Organisationen, im Bereich Jugendfragen tätigen Forschern und den politisch Verantwortlichen,

2.

den Zugang zum Europäischen Jugendportal, zu EURES, PLOTEUS und EURODESK auszubauen, zu fördern und zu erleichtern, um jungen Menschen zu helfen, die Möglichkeiten, im Ausland zu arbeiten, Freiwilligendienste zu leisten oder zu studieren, optimal zu nutzen,

3.

sicherzustellen, dass der Europäische Pakt für die Jugend bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie in konkrete Maßnahmen mündet;

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF,

1.

die Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens bei Jugendlichen und in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen zu fördern, indem beispielsweise ein „Jugendpass“ entwickelt und dessen Aufnahme in den Europass geprüft wird und die Validierung dieser Formen des Lernens zu erwägen, wobei die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt und die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingehalten werden,

2.

zu ermitteln, welche Hindernisse der Mobilität junger Menschen entgegenstehen und in diesem Bereich bewährte Verfahren auszutauschen, weiter zu entwickeln und anzuwenden, damit junge Menschen leichter in der gesamten Europäischen Union und außerhalb arbeiten, Freiwilligendienste leisten, eine Ausbildung absolvieren oder studieren können,

3.

die Möglichkeiten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche, Programme und anderen Instrumente der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zur Förderung des aktiven Bürgersinns, der sozialen Integration, der Vermittelbarkeit und des Bildungs- und Ausbildungsniveaus junger Menschen optimal zu nutzen,

4.

den Rahmen für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa im Jahr 2009 einer Überprüfung zu unterziehen.


(1)  Dok. 14441/01 — KOM(2001) 681 endg.

(2)  ABl. C 119 vom 22.5.2002, S. 6.

(3)  ABl. C 168 vom 13.7.2002, S. 2-5.

(4)  Dok. 7619/1/05, Schlussfolgerung 37.

(5)  Dok. 9679/05 — KOM(2005) 206 endg.


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