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Document 32010R0216

Verordnung (EU) Nr. 216/2010 der Kommission vom 15. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz betreffend die Definitionen der Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 66, 16.3.2010, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 16 Volume 003 P. 79 - 80

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/216/oj

16.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 66/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 216/2010 DER KOMMISSION

vom 15. März 2010

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz betreffend die Definitionen der Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um die Vergleichbarkeit der statistischen Daten aus den administrativen Quellen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln in den Mitgliedstaaten sicherzustellen und um zuverlässige Übersichten auf Gemeinschaftsebene erstellen zu können, müssen die Kategorien der Gründe für die Erteilung des Aufenthaltstitels in allen Mitgliedstaaten gleich sein.

(2)

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sollte die Kommission die Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln definieren.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 werden im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. März 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23.


ANHANG

Liste der Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

1.   Gründe im Zusammenhang mit Familiengründung und -zusammenführung

1.1   Nachzug zu einem EU-Bürger/einer EU-Bürgerin als:

1.1.1

Ehepartner(in)/Partner(in)

1.1.2

Kind (minderjährig/erwachsen)

1.1.3

Andere Familienangehörige

1.2   Nachzug zu einem Nicht-EU-Bürger/einer Nicht-EU-Bürgerin als:

1.2.1

Ehepartner(in)/Partner(in)

1.2.2

Kind (minderjährig/erwachsen)

1.2.3

Andere Familienangehörige

2.   Gründe im Zusammenhang mit Ausbildung und Studium

2.1   Student (gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst (1))

2.2   Sonstige bildungsbezogene Gründe

3.   Gründe im Zusammenhang mit vergüteten Tätigkeiten

3.1   Hochqualifizierte Arbeitskräfte

3.2   Forscher (gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe d der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (2))

3.3   Saisonarbeitnehmer

3.4   Sonstige vergütete Tätigkeiten

4.   Sonstige Gründe

4.1   Internationaler Schutzstatus

4.2   Nur Aufenthalt

4.3   Sonstige Gründe


(1)  ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 12.

(2)  ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15.


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