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Document 32003G1205(04)
Council resolution of 25 November 2003 on common objectives for participation by and information for young people
Entschließung des Rates vom 25. November 2003 über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen
Entschließung des Rates vom 25. November 2003 über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen
OJ C 295, 5.12.2003, p. 6–8
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
Entschließung des Rates vom 25. November 2003 über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen
Amtsblatt Nr. C 295 vom 05/12/2003 S. 0006 - 0008
Entschließung des Rates vom 25. November 2003 über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen (2003/C 295/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In dem am 21. November 2001 vorgelegten Weißbuch der Europäischen Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas" wird ein neuer Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vorgeschlagen. (2) In seinen Schlussfolgerungen vom 14. Februar 2002 hat der Rat (Bildung und Jugend) anerkannt, dass das Weißbuch einen Ausgangspunkt für die Schaffung eines Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa darstellt. (3) Bei der Festlegung eines neuen Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit hat der Rat mit der Entschließung vom 27. Juni 2002 die offene Koordinierungsmethode angenommen; in dieser Entschließung wird der Rat insbesondere aufgefordert, unter Berücksichtigung eines Entwurfs der Kommission die gemeinsamen Ziele und erforderlichenfalls einen Zeitplan für die Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten für jede Priorität festzulegen. Ferner wird darin hervorgehoben, dass die Maßnahmen und Initiativen, die Jugendliche betreffen, auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene Aspekten wie den Bedürfnissen, der Situation, den Lebensbedingungen und den Erwartungen der Jugendlichen Rechnung tragen müssen. (4) Im Anschluss an die anhand der offenen Koordinierungsmethode durchgeführte Konsultation hat die Kommission in ihrer Mitteilung KOM(2003) 184 endg. vom 11. April 2003 eine Reihe gemeinsamer Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen vorgeschlagen - NEHMEN ZUR KENNTNIS, dass der Rat auf seiner Tagung vom 5. Mai 2003 bekräftigt hat, wie wichtig die Prioritäten Partizipation und Information der Jugendlichen sind; VEREINBAREN die folgenden gemeinsamen Ziele im Hinblick auf diese Prioritäten: PARTIZIPATION: Stärkung der Partizipation der Jugendlichen mittels Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die die Rolle der Jugendlichen als aktive Bürger fördern und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft stärken: 1. verstärktes staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen in ihrer Gemeinschaft, 2. stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie und 3. stärkere Unterstützung der verschiedenen Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz; INFORMATION: Verbesserung der Information der Jugendlichen durch Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationen, um sie stärker am öffentlichen Leben zu beteiligen und ihre Entwicklung zu aktiven verantwortungsbewussten Bürgern zu fördern: 1. Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationsdiensten, 2. verstärkte Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen und 3. Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Information der Jugendlichen, zum Beispiel an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen. Eine nicht erschöpfende Auflistung der möglichen Aktionslinien für die vorgenannten gemeinsamen Ziele ist in der Anlage enthalten; DIE UMSETZUNG UND WEITERVERFOLGUNG DER GEMEINSAMEN ZIELE: ERINNERN DARAN, dass die Umsetzung Schritt für Schritt in einer flexiblen, für den Jugendbereich geeigneten Weise unter Achtung der einzelstaatlichen Zuständigkeiten und Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen muss; FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, - je nach ihrer spezifischen nationalen Situation und ihren nationalen Prioritäten Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterverfolgung dieser gemeinsamen Ziele festzulegen; - bis Ende 2005 Berichte über die einzelstaatlichen Beiträge zur Umsetzung der beiden Prioritäten Partizipation und Information vorzulegen, nachdem die Jugendlichen, Jugendorganisationen und gegebenenfalls die nationalen oder regionalen Jugendräte auf den von ihnen als geeignet erachteten Wegen konsultiert wurden; NEHMEN KENNTNIS VON DER ABSICHT DER KOMMISSION, - auf der Grundlage der Berichte über die einzelstaatlichen Beiträge zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele einen für den Rat bestimmten Fortschrittsbericht auszuarbeiten mit dem Ziel, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Zusammenhang mit diesen beiden Prioritäten zu fördern, nachdem das Europäische Jugendforum konsultiert wurde, ohne dabei andere Konsultationsformen auszuschließen, und gegebenenfalls Änderungen der gemeinsamen Ziele für die Partizipation und Information vorzuschlagen, - das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen in angemessener Weise zu unterrichten; FORDERN DIE KOMMISSION AUF, gegebenenfalls Treffen von Vertretern der für Jugendfragen zuständigen einzelstaatlichen Behörden einzuberufen, um den Informationsaustausch über erzielte Fortschritte und bewährte Praktiken zu fördern; NEHMEN KENNTNIS VON FOLGENDER VERFAHRENSWEISE: Auf der Grundlage des Fortschrittsberichts und der geänderten Entwürfe, die die Kommission vorlegt, nehmen der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten Anpassungen oder Änderungen der gemeinsamen Ziele vor; gegebenenfalls ergreifen sie die erforderlichen Initiativen im Rahmen der gemeinsamen Ziele, um deren Umsetzung zu erleichtern. ANLAGE MASSNAHMEN FÜR DIE VERWIRKLICHUNG DER GEMEINSAMEN ZIELE FÜR DIE PARTIZIPATION UND INFORMATION DER JUGENDLICHEN Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Prioritäten der einzelnen Mitgliedstaaten können die in der folgenden, nicht erschöpfenden Liste aufgeführten Aktionslinien verfolgt werden: PARTIZIPATION 1. Staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen a) Förderung der Einbindung von Jugendlichen in bestehende Beteiligungsstrukturen, zum Beispiel NRO, Vereine, Freiwilligendienst, lokale Jugendräte, und Unterstützung der Aktivitäten der NRO, die im Jugendbereich tätig sind, wobei darauf zu achten ist, dass ihre Unabhängigkeit und ihre Autonomie gewahrt bleiben; b) Unterstützung von Aktionen, Initiativen und Vorhaben, bei denen Jugendliche unmittelbar auf regionaler und lokaler Ebene beteiligt sind; c) Bekanntmachung und Aufwertung der Arbeit, die Eltern, Jugendbetreuer und andere Personen bei den Jugendlichen vor Ort leisten ("outreach work"); d) bessere Identifizierung von Hindernissen, die der Beteiligung bestimmter Gruppen und benachteiligter Jugendlicher im Weg stehen, und Unterstützung von Maßnahmen und Mechanismen zur Beseitigung dieser Hindernisse, wobei insbesondere dafür zu sorgen ist, dass die Verschiedenartigkeit und die Prioritäten der Jugendlichen (kultureller und ethnischer Hintergrund, Behinderungen, sozioökonomische Faktoren, Geschlecht usw.) berücksichtigt werden. e) Prüfung von Methoden zur qualitativen Bewertung der Partizipation der Jugendlichen. 2. Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie a) [...] Förderung und Entwicklung - auf allen geeigneten Ebenen - eines regelmäßigen, strukturierten Dialogs zwischen den öffentlichen und/oder staatlichen Gremien auf der einen und den Jugendlichen und ihren Vertretungsstrukturen (nationale, regionale und lokale Jugendräte, Jugendorganisationen, Europäisches Jugendforum usw.) auf der anderen Seite; b) Gewährleistung der Einbeziehung auch von nicht organisierten Jugendlichen in den Dialog und der Berücksichtigung ihrer Anliegen; c) Förderung und Ausbau dieses Dialogs, um die Jugendlichen stärker in das öffentliche Leben einzubinden; d) bessere Identifizierung und Analyse der Hindernisse, die einer Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie im Wege stehen, und Unterstützung von Maßnahmen und Mechanismen, mit denen eine Beteiligung aller Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit (kultureller oder ethnischer Hintergrund, Behinderungen, Geschlecht, sozioökonomische Faktoren usw.) gefördert wird. 3. Förderung der verschiedenen Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz a) Weiterentwicklung und Verbreitung der Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz innerhalb der formalen Bildungssysteme (in Verbindung mit den Zielen, die im Rahmen der im Bildungsbereich angewandten offenen Koordinierungsmethode verabschiedet wurden); b) Förderung von Maßnahmen, die im nicht-formalen und informellen Bildungsbereich zur Förderung der aktiven Beteiligung von Jugendlichen entwickelt werden; c) stärkere Interaktion zwischen formaler, nicht-formaler und informeller Bildung; d) Aufwertung der Partizipationserfahrungen im unmittelbaren Lebensumfeld der Jugendlichen, insbesondere in der Familie, in der Schule, in Jugendorganisationen, an der Universität, in anderen Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz sowie in Sport und Freizeit; e) Anerkennung der wichtigen Rolle von Personen, die mit Jugendlichen arbeiten und sie beim Erwerb von Partizipationskompetenz unterstützen, sowie Entwicklung von Ausbildungsmaßnahmen in diesem Bereich; f) Förderung und Stärkung der Sensibilisierung für den Nutzen, den eine aktive Beteiligung der Jugendlichen für alle mit sich bringt, und Bekämpfung der Vorurteile, die gegenüber Jugendlichen bestehen und sie an einer effektiven Partizipation hindern; g) Vertiefung der Analyse der Umstände, die zum Ausschluss bestimmter Gruppen vom staatsbürgerlichen Leben führen, und Förderung von präventiven Ansätzen. INFORMATION 1. Zugang der Jugendlichen zu Informationsdiensten a) Förderung - auf den geeigneten Ebenen in den Mitgliedstaaten - der Einrichtung umfassender, kohärenter und koordinierter Informationsdienste, die den spezifischen Bedürfnissen der Jugendlichen Rechnung tragen und die möglichst gut auf die Jugendlichen abgestimmt und möglichst kostengünstig sind; b) Ergreifen von Maßnahmen, die darauf abzielen, dass alle Jugendlichen gleichen Zugang zu Informationen haben, wobei jede Form von Diskriminierung oder Ausschluss aus wirtschaftlichen, sozialen, geschlechtsspezifischen, kulturellen oder geografischen Gründen vermieden wird; c) Förderung der Entwicklung von nationalen, regionalen und lokalen Jugendportalen und Verbindung dieser Einrichtungen mit dem europäischen Jugendportal. 2. Qualitativ hochwertige Informationen a) Überwachung der Qualität der Informationsangebote für Jugendliche unter Berücksichtigung der bestehenden Instrumente (z. B. bewährte Praktiken, Europäische Charta der Jugendinformation des ERYICA-Netzes); b) Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der im Bereich Jugendinformation tätigen Personen; c) Verbesserung der Verbindung zwischen Information und Beratung, um einen Lernprozess anzustoßen, bei dem die Jugendlichen die Fähigkeit zum Auffinden, Auswählen und Bewerten von Informationen entwickeln können, um informierte Nutzer von Informationen zu werden; d) Förderung der Verbreitung von speziell für die Jugendlichen bestimmten Informationen über alle Informationskanäle, und zwar insbesondere diejenigen, die von den Jugendlichen am häufigsten genutzt werden (Internet, Mobiltelefon, Videofilm und Kino). 3. Beteiligung der Jugendlichen an der Information a) Förderung der Einbeziehung der Jugendorganisationen und der im Bereich Jugendinformation tätigen Personen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene in die Entwicklung und Umsetzung der Jugendinformationsstrategien; b) Förderung der Einbeziehung der Jugendlichen in die Erstellung verständlicher, benutzerfreundlicher und gezielter Informationsprodukte, um eine bessere Qualität der Informationen zu erzielen und allen Jugendlichen einen besseren Zugang zu ermöglichen; c) Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Jugendlichen in die Verbreitung von Informations- und Beratungsangeboten (z. B. in Jugendinformationszentren, Schulen, Jugendorganisationen und in den Medien), um allen Jugendlichen beim Zugang zu Informationen zu helfen.