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Document 32001D0048

2001/48/EG: Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 2000 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft

OJ L 14, 18.1.2001, p. 32–40 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 13 Volume 026 P. 125 - 134
Special edition in Estonian: Chapter 13 Volume 026 P. 125 - 134
Special edition in Latvian: Chapter 13 Volume 026 P. 125 - 134
Special edition in Lithuanian: Chapter 13 Volume 026 P. 125 - 134
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Special edition in Polish: Chapter 13 Volume 026 P. 125 - 134
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Special edition in Slovene: Chapter 13 Volume 026 P. 125 - 134

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 18/01/2005

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/48(1)/oj

32001D0048

2001/48/EG: Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 2000 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft

Amtsblatt Nr. L 014 vom 18/01/2001 S. 0032 - 0040


Entscheidung des Rates

vom 22. Dezember 2000

über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft

(2001/48/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen(4),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft sollte das Leben aller Bürger der Europäischen Union beeinflussen, da sich insbesondere die Zugangsbedingungen zu Wissen sowie die Methoden zur Aneignung von Wissen ändern.

(2) Auf dem Gipfel von Lissabon wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, die digitale Kluft in der aufstrebenden Informationsgesellschaft zu überbrücken und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(3) Digitale Inhalte spielen dabei eine herausragende Rolle. Vier Millionen Europäer sind derzeit im Inhaltssektor beschäftigt. Im Bereich der Inhaltsproduktion wurden in den letzten Jahren und werden auch weiterhin viele Arbeitsplätze geschaffen. Die meisten dieser Arbeitsplätze entstehen in kleinen aufstrebenden Unternehmen. Dies wird die Zugangsbedingungen zu Wissen bzw. die Bedingungen für die Wissensaneignung radikal verändern und stellt damit die Grundvoraussetzung für Wirtschaftswachstum, Unternehmertum und Beschäftigung sowie für die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung und für Kreativität und Innovationskraft der europäischen Bürger jetzt und in Zukunft dar.

(4) Die Sektoren Kultur, Bildung und Ausbildung sowie Freizeit haben am wirtschaftlichen und sozialen Potenzial der Entwicklung der digitalen Inhalte teil.

(5) Die Strukturen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Inhaltsindustrie ändern sich rasch.

(6) Der Schutz des geistigen Eigentums und die Kennzeichnung der Werke sind notwendige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Verbreitung und Nutzung digitaler Inhalte in globalen Netzen.

(7) Der vollen Entfaltung von europäischer Inhaltsindustrie und europäischen Inhaltsmärkten stehen zahlreiche Hindernisse entgegen.

(8) In der Ministererklärung der Bonner Konferenz vom 6. bis 8. Juli 1997 über die Bedeutung globaler Netze für die Informationsgesellschaft wird besonders auf wirtschaftliche Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Internet eingegangen; das Papier bildet damit die Grundlage für die weitere Diskussion über Internetinhalte, die Verwaltung des Internet und den elektronischen Geschäftsverkehr.

(9) Am 8. Dezember 1999 hat die Kommission die Initiative "e-Europe" auf den Weg gebracht, die anschließend auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki vom 10. und 11. Dezember 1999 die Unterstützung der Mitgliedstaaten fand.

(10) Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 1999(5) zu Kulturwirtschaft und Beschäftigung in Europa betont, dass die Zahl der Vertriebskanäle durch die Fortschritte der Kommunikationstechnologie und der Informationsgesellschaft deutlich gestiegen ist, was die Nachfrage nach neuen Programminhalten in die Höhe getrieben hat.

(11) Auf der Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. März 2000 in Lissabon wurde die Rolle der Inhaltsindustrie bei der Mehrwertschaffung durch die Nutzung der kulturellen Vielfalt Europas und deren Zusammenfassung in Netzen eigens anerkannt.

(12) Aktionen der Gemeinschaft, die Informationsinhalte betreffen, sollten der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Union Rechnung tragen und Initiativen befördern, die den Zugang zu digitalen Informationen in den Sprachen der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer erleichtern.

(13) Aus den Zwischenbewertungen des durch die Entscheidung 96/339/EG des Rates(6) geschaffenen Programms (INFO 2000) und der durch die Entscheidung 96/664/EG des Rates(7) geschaffenen Initiative zur Förderung der sprachlichen Vielfalt in der Informationsgesellschaft (MLIS) ergibt sich die Notwendigkeit einer entschiedenen Weiterverfolgung der Maßnahmen im Bereich der digitalen Inhalte und der linguistischen und kulturellen Vielfalt.

(14) Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dazu ermutigen, an den Entwicklungen der Informationsgesellschaft mitzuwirken.

(15) Der unterschiedliche Entwicklungsstand bei der Bereitstellung und Nutzung von Informationsdiensten sowie von neuen Kommunikationstechniken und ihren Inhalten in den derzeitigen Mitgliedstaaten und in den Bewerberländern verdient besondere Aufmerksamkeit mit Blick auf den inneren Zusammenhalt der Gemeinschaft und die Gefahr einer Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft. Ein mehrsprachiges Inhaltsangebot fördert den gleichen Zugang der Bürger zur Informationsgesellschaft und verringert Diskriminierungen.

(16) Im Januar 1999 hat die Kommission ein Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft vorgelegt und damit eine europaweite Diskussion über dieses Thema angestoßen.

(17) Beim Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors müssen die besonderen Verpflichtungen der öffentlichen Stellen und die Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(8) beachtet werden.

(18) Bei der Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors sind die Bestimmungen der Mitgliedstaaten über die Eigentumsrechte an digitalisiertem Material einzuhalten.

(19) Der Abbau von Beschränkungen des Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors ist zu fördern, unter anderem durch Förderung des Austausches bewährter Praktiken.

(20) Da die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen wegen des grenzüberschreitenden Charakters der in Frage stehenden Sachgebiete von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher besser auf Gemeinschaftsebene verwirklicht werden, kann die Gemeinschaft entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip Maßnahmen treffen. Diese Entscheidung geht entsprechend dem in demselben Artikel niedergelegten Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht über das zur Erreichung dieser Ziele Erforderliche hinaus.

(21) Die gesamte Inhaltspolitik sollte andere laufende Gemeinschaftsinitiativen ergänzen und sollte in Synergie mit den Aktionen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung, des Rahmenprogramms zur Kulturförderung und der Media-Programme, ferner mit den Aktionen der Gemeinschaft im Bereich der Bildung, den KMU-Fördermaßnahmen, dem Strukturfonds, dem e-Europe-Aktionsplan und dem Risikokapital-Aktionsplan ausgeführt werden.

(22) Die Kommission sollte durch geeignete Koordinierungsmechanismen dafür sorgen, dass dieses Programm gleich gelagerte Initiativen und Programme der Gemeinschaft ergänzt und Synergieeffekte erzielt werden.

(23) Das Programm sollte während seiner Laufzeit ständig systematisch überwacht und bei Bedarf an die Entwicklungen des Marktes für digitale Inhalte angepasst werden. Der Fortgang des Programms sollte zu gegebener Zeit einer unabhängigen Bewertung unterzogen werden, sodass Hintergrundinformation für die Festlegung der Ziele anschließender Maßnahmen in diesem Bereich gegeben ist. Diese Zwischenbewertung ist so zeitig vorzulegen, dass in der zweiten Phase des Programms Korrekturen vorgenommen werden können. Bei Auslaufen des Programms sind seine Ergebnisse einer Schlussbewertung zu unterziehen, und dem Europäischen Parlament ist ein Bericht über die künftige Inhaltspolitik und den Erfolg/die Auswirkungen dieses Programms bei der Verwirklichung der in dieser Entscheidung genannten Ziele vorzulegen.

(24) Es ist unter Umständen sinnvoll, bei der Durchführung dieses Programms mit internationalen Organisationen und dritten Ländern zusammenzuarbeiten.

(25) In dieser Entscheidung wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein als finanzieller Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission(9) dienender Betrag eingesetzt, ohne dass dadurch die im Vertrag festgelegten Befugnisse der Haushaltsbehörde berührt werden.

(26) Die zur Durchführung dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(10) erlassen werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Es wird ein mehrjähriges Programm "Europäische digitale Inhalte für globale Netze" (nachstehend als "e-Content" bezeichnet) angenommen.

Das Programm hat folgende Ziele:

a) Förderung der Nutzung des Internet und des Zugangs aller zum Internet durch größere Verfügbarkeit von europäischen digitalen Inhalten in globalen Netzen, damit die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Bürger der Europäischen Union und die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Beitrittsländer in die Informationsgesellschaft gefördert werden;

b) besseren Zugang zum europäischen digitalen Inhaltspotenzial und bessere Nutzung, insbesondere stärkere Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors;

c) Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, insbesondere in den Sprachen der Europäischen Union bei digitalen Inhalten in globalen Netzen und Steigerung der Exportchancen europäischer Inhaltsanbieter, insbesondere von KMU, durch Anpassung an das kulturelle und sprachliche Umfeld;

d) Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine geringere Aufsplitterung des Marktes und für die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und damit Anregung der Wirtschaftstätigkeit und Verbesserung der Beschäftigungsaussichten.

Artikel 2

Zur Verwirklichung der in Artikel 1 genannten Ziele werden unter der Leitung der Kommission folgende Maßnahmen entsprechend den in Anhang I genannten Aktionsbereichen und den Mitteln für die Durchführung des Programms nach Anhang III durchgeführt:

a) Förderung des Zugangs zu den Informationen des öffentlichen Sektors und umfassendere Nutzung dieser Informationen,

b) Förderung der Produktion von Inhalten in einem vielsprachigen und multikulturellen Umfeld,

c) Maßnahmen zur Steigerung der Dynamik des Marktes für digitale Inhalte.

Artikel 3

(1) Das Programm hat eine Laufzeit von vier Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

(2) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung dieses Programms beläuft sich für den in Absatz 1 angegebenen Zeitraum auf 100 Millionen EUR.

Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

Anhang II enthält eine vorläufige Aufgliederung der Ausgaben.

Artikel 4

(1) Für die Durchführung des Programms und seine Koordinierung mit anderen Gemeinschaftsprogrammen ist die Kommission verantwortlich. Sie wird auf der Grundlage dieser Entscheidung im Zweijahresrhythmus Arbeitsprogramme ausarbeiten.

(2) Bei der Durchführung des Programms trägt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Sorge für die Gesamtkohärenz und -komplementarität mit anderen einschlägigen Politiken, Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, die Auswirkungen auf die Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und die Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft haben.

(3) Die Kommission handelt in folgenden Fällen gemäß dem in Artikel 5 Absatz 2 erwähnten Verfahren:

a) Annahme des Arbeitsprogramms,

b) Festlegung der Kriterien und des Inhalts von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den in Artikel 1 dargelegten Zielen,

c) Beurteilung der auf der Grundlage der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für eine Gemeinschaftsförderung vorgeschlagenen Projekte, bei denen sich der geschätzte Gemeinschaftsbeitrag auf mindestens 700000 EUR beläuft,

d) Abweichung von den Regelungen des Anhangs III,

e) Zulassung der Beteiligung von juristischen Personen aus Drittländern und von internationalen Organisationen, die nicht unter Artikel 7 Absätze 1 und 2 fallen, an einem Vorhaben.

(4) Liegt der Betrag für die in Absatz 3 Buchstabe c) genannten Projekte unter 700000 EUR, so unterrichtet die Kommission den durch Artikel 5 Absatz 1 eingesetzten Ausschuss lediglich über die Projekte und das Ergebnis ihrer Beurteilung. Dieser Schwellenbetrag kann entsprechend den Erfahrungen nach Ablauf von zwei Jahren nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung überprüft werden.

Die Kommission unterrichtet den Ausschuss mindestens halbjährlich über die Fortschritte bei der Durchführung des Programms insgesamt.

Artikel 5

(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG.

Der Zeitraum nach Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

Artikel 6

(1) Um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsmittel effizient genutzt werden, sorgt die Kommission dafür, dass die gemäß dieser Entscheidung durchgeführten Aktionen einer vorherigen Beurteilung, einer ständigen Kontrolle und einer abschließenden Bewertung unterzogen werden.

(2) Während der Durchführung der Vorhaben und nach ihrem Abschluss bewertet die Kommission die Art und die Wirkung ihrer Durchführung, um festzustellen, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden.

(3) Die ausgewählten Mittelempfänger legen der Kommission einen jährlichen Bericht vor.

(4) Nach Ablauf von zwei Jahren nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung sowie bei Ablauf des Programms unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet werden, die in den in Artikel 2 genannten Aktionsbereichen erzielt wurden. Die Kommission kann ausgehend von diesen Ergebnissen Anpassungen der Programmausrichtung vorschlagen.

Artikel 7

(1) Juristische Personen mit Sitz in EFTA-Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, können nach den im EWR-Abkommen vorgesehenen Bestimmungen an diesem Programm teilnehmen.

(2) Beitrittsländer können an diesem Programm auf folgender Grundlage teilnehmen:

a) Beitrittsländer aus Mittel- und Osteuropa (MOEL) nach Maßgabe der Europa-Abkommen, ihrer Zusatzprotokolle und der Beschlüsse der jeweiligen Assoziationsräte;

b) Zypern, Malta und die Türkei nach Maßgabe noch abzuschließender bilateraler Abkommen.

(3) Juristische Personen mit Sitz in Drittländern und internationale Organisationen können ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft aus Programmmitteln nach dem Verfahren des Artikels 5 Absatz 2 an dem Programm teilnehmen, wenn diese Teilnahme wirksam zur Durchführung des Programms beiträgt, wobei der Grundsatz des gegenseitigen Nutzens berücksichtigt wird.

Artikel 8

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. Pierret

(1) ABl. C 337 E vom 28.11.2000, S. 31.

(2) Stellungnahme vom 14. Dezember 2000 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3) Stellungnahme vom 29. November 2000 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4) Stellungnahme vom 14. Dezember 2000 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(5) ABl. C 8 vom 12.1.2000, S. 10.

(6) ABl. L 129 vom 30.5.1996, S. 24.

(7) ABl. L 306 vom 28.11.1996, S. 40.

(8) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

(9) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

(10) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

ANHANG I

AKTIONSBEREICHE

Die Aktionsbereiche sind ein Rahmen für die Umsetzung eines europäischen Ansatzes bei der Entwicklung der Industrie für digitale Inhalte. Sie dienen der Verwirklichung der strategischen Ziele des Programms "eContent", nämlich:

- Förderung des Zugangs aller zum Internet und dessen Nutzung dank größerer Verfügbarkeit von europäischen digitalen Inhalten in globalen Netzen, damit die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Bürger der Europäischen Union und die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Beitrittsländer in die Informationsgesellschaft gefördert werden;

- Verbesserung des Zugangs zum europäischen digitalen Inhaltspotential und dessen Nutzung, insbesondere der effektiveren Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors;

- Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, insbesondere der Sprachen der Europäischen Union, bei digitalen Inhalten in globalen Netzen sowie Steigerung der Exportchancen europäischer Inhalteanbieter, insbesondere von KMU, durch Anpassung an das kulturelle und sprachliche Umfeld;

- Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine geringere Aufsplitterung des Marktes und die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und damit Anregung der Wirtschaftstätigkeit und Verbesserung der Beschäftigungsaussichten, Gewährleistung der kulturellen Vielfalt, Aufwertung des europäischen Erbes und Förderung des Zugangs zu Wissen.

Die drei Aktionsbereiche des neuen Programms sind eng miteinander verwoben. In diesem Zusammenhang kann man sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: Sprachfragen sind von wesentlicher Bedeutung für die grenzübergreifende Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors; die Erleichterung des Kapitalzugangs für Internet-Neugründungen ist äußerst wichtig für die Sprachindustrie; Informationen des öffentlichen Sektors stellen ein Potenzial dar, das Internet-Unternehmen in Zusammenarbeit mit Einrichtungen des öffentlichen Sektors nutzen sollten. Strategische, in enger Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu erarbeitende Konzepte werden die Ermittlung neuer vorrangiger Bereiche erleichtern.

Mit dem Programm "e-Content" sollen Vorhaben unterstützt werden, die die genannten Ziele erfuellen und einige gemeinsame Merkmale aufweisen. Es sollte sich um Vorhaben handeln, die

- zum Abbau von Hindernissen beitragen, welche auf europäischer Ebene der Schaffung und dem Funktionieren des Binnenmarktes in den ins Auge gefassten Bereichen im Wege stehen;

- risiko- und chancenreich sind;

- bereichs- und grenzübergreifend sind;

- dimensionierbar sind und einen Multiplikatoreffekt haben;

- auf die Nutzer ausgerichtet sind.

Bei den Vorhaben muss die bestehende Technologie (neuester Stand der Technik) zum Einsatz gelangen.

1. FÖRDERUNG DES ZUGANGS ZU DEN INFORMATIONEN DES ÖFFENTLICHEN SEKTORS UND UMFASSENDERE NUTZUNG

Mit dem Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft, das im Januar 1999 vorgelegt wurde, ist auf europäischer Ebene eine Diskussion über den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und ihre Nutzung angestoßen worden. Das hat dazu geführt, dass die Frage stärker ins Bewusstsein des öffentlichen Sektors wie auch der Privatwirtschaft gerückt ist, was wiederum ein wichtiger Ausgangspunkt für die Verbesserung der Bedingungen für die europaweite Nutzung von Inhalten mit einem hohen erzieherischen, kulturellen, sozialen und fachlichen Mehrwert sowie für die Entwicklung neuer Multimedia-Produkte und -Dienste sein kann, und somit einen umfassenderen Zugang zu diesen Inhalten gewährleistet. Parallel dazu sollen die im Rahmen des Programms INFO 2000 ins Leben gerufenen Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor forciert und ausgeweitet werden, die auf dem Grundsatz des beiderseitigen Nutzens beruhen. Ferner würde die Teilnahme der Beitrittsländer zur Europäischen Union an den Vorhaben dieses Aktionsbereichs die künftige Integration fördern. Das Informationsmanagement (z. B. im Bereich der Katasterführung, des kulturellen Erbes und hinsichtlich des Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors in mehreren Sprachen) muss in diesen Länder unbedingt verbessert werden, wenn ein transparenter Rechtsrahmen geschaffen werden und der Binnenmarkt nach dem Beitritt dieser Länder reibungslos funktionieren soll.

1.1. Konkrete Versuchsprojekte

Der öffentliche Sektor erfasst und produziert große Datenmengen, von denen ein beträchtlicher Teil für Privatpersonen und Unternehmen von Interesse ist bzw. als Ausgangsmaterial für höherwertige Informationsdienste der Inhalteanbieter dienen kann. Der Umwandlung dieses Potenzials in nutzbare Produkte und Dienstleistungen stehen jedoch zahlreiche Hindernisse entgegen. Diese Hindernisse lassen Ungewissheiten entstehen, was wiederum ein zögerndes Investitionsverhalten des öffentlichen und privaten Sektors und somit eine Minderung der Qualität der den Nutzern gebotenen Dienste zur Folge hat. Vorhaben, die bewährte Praktiken veranschaulichen und bei denen im Rahmen von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor praktische Probleme ermittelt werden, tragen dazu bei, hier Abhilfe zu schaffen. Diese Vorhaben gewährleisten einerseits einen umfassenden vielsprachlichen Zugang zu Informationen in globalen Netzen und fördern andererseits Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor; sie haben somit einen Katalysatoreffekt auf die weitere Entwicklung in diesem Bereich.

Im Rahmen des Programms INFO 2000 wurden vorbereitende Maßnahmen eingeleitet, mit denen eine kleinere Zahl von Pilot- und Demonstrationsprojekten unterstützt wurde. Angesichts des enormen Potenzials dieses Bereichs wird die Erprobung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, die europaweit von Interesse sind, fortgesetzt. In diesem Aktionsbereich wird der Einsatz von Sprachtechnologie durch die Behörden in den Mitgliedstaaten und durch die Organe der Europäischen Union gefördert.

Ziel der Projekte ist es, die größten Hindernisse zu bewältigen, die dem Auf- und Ausbau eines Binnenmarktes im Bereich der Informationen des öffentlichen Sektors entgegenstehen. Eines ihrer Aufgabenfelder wird die notwendige Schaffung etwaiger gemeinsamer Standards (zum Beispiel für Methoden der Datenerhebung) oder einer transparenten Preisgestaltung für den Zugang zu öffentlichen Informationen und deren Nutzung in den verschiedenen Mitgliedstaaten sein, und zwar in Bereichen von öffentlichem Interesse wie das kulturelle Erbe, Anwendungen im Gesundheits- oder Bildungswesen, aber auch mit Blick auf mehr kommerzielle Interessen wie geografische Informationen, den Geschäfts-, Umwelt- und Tourismusbereich.

Der Einsatz unterschiedlicher und zukunftsträchtiger Technologien (z. B. mobile Anwendungen) wird gefördert.

Ferner sieht dieser Aktionsbereich Raum für Projekte zum Aufbau von Verbindungen zwischen Inhalteanbietern und öffentlicher Verwaltung in den Beitrittsländern vor, durch die das Angebot an brauchbaren Informationen des öffentlichen Sektors für Unternehmen und Bürger verbessert wird.

1.2. Aufbau europäischer digitaler Datensammlungen

Mit den unter Nummer 1.1 beschriebenen Pilotprojekten wird in der Regel nur ein begrenzter geografischer Raum in Europa abgedeckt. Die Verfügbarkeit von Informationen in globalen Netzen, deren Inhalte vom öffentlichen Sektor von zahlreichen europäischen Ländern gemeinsam genutzten kohärenten Datensätzen erfasst und verwaltet werden, muss erhöht werden. Das Fehlen vollständiger Datensätze auf europäischer Ebene ist eines der Haupthindernisse für die Nutzung des europäischen Inhaltspotenzials. Deshalb wird ergänzend zu den Versuchsprojekten auch der Aufbau europaweiter Datensammlungen finanziell unterstützt, und zwar für die Erstellung von gesamteuropäischen Metadaten über Informationen des öffentlichen Sektors und im Rahmen von Informationserfassungsprojekten, in die eine signifikante Zahl von Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingebunden ist. Dabei wird den Datenschutzbestimmungen der Union Rechnung getragen.

So wäre zum Beispiel ein Projekt zur Verknüpfung und Harmonisierung der Formate der Archive der nationalen Kartierungsstellen denkbar.

Entscheidende Kriterien für die Auswahl der Art der Daten und der abzudeckenden Bereiche werden das Interesse und das Engagement sowohl des öffentlichen Sektors als auch der privaten Akteure sein, aber auch der Beitrag, den solche Projekte zur Erreichung der Ziele von öffentlichem Interesse - unter anderem im Kultur-, Bildungs- und Sozialbereich - leisten können.

2. FÖRDERUNG DER PRODUKTION VON INHALTEN IN EINEM MEHRSPRACHIGEN UND MULTIKULTURELLEN UMFELD

Eine sinnvolle Unterstützung bei der Bereitstellung von mehrsprachigen, kulturenübergreifenden Informationen und der Erschließung dieser Informationen trägt wesentlich zur Entwicklung eines europäischen Massenmarktes für Onlineprodukte und -dienste und zu einer umfassenderen Verbreitung europäischer Inhalte in anderen Regionen bei. Den technologischen Aspekten dieser Unterstützung räumt das Fünfte Rahmenprogramm breiten Raum ein. Die FTE-Tätigkeiten lassen jedoch das grundlegende Erfordernis unberücksichtigt, dass die technischen Fortschritte zu neuen Geschäftsmöglichkeiten, zu einer verstärkten Marktdurchdringung und zu neuen Exportmöglichkeiten führen müssen.

Das Programm wird Aktionen fördern und unterstützen, die Anstöße zur Zusammenarbeit in der Inhalts- und Sprachenindustrie in Europa geben und auf diese Weise zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der beiden Branchen beitragen. Diese Aktionen sind eine logische Fortsetzung der Aktionen des Vorläuferprogramms MLIS in einer zunehmend digitalen und globalen Umgebung. Besondere Aufmerksamkeit wird KMU und Neugründungen, den benutzerbezogenen Aspekten und weniger verbreiteten Sprachen in der Europäischen Union sowie den Sprachen der Beitrittsländer gewidmet.

Die Demonstrations- und Infrastrukturprojekte werden durch gezielte Begleitmaßnahmen ergänzt, mit denen besonders bewährte Praktiken dokumentiert, der Austausch gefördert, das Bewusstsein gestärkt und die Übertragung der industriellen, fachlichen und einzelstaatlichen Tätigkeiten zur gegenseitigen Nutzung erreicht werden sollen.

2.1. Förderung neuer Partnerschaften und von Strategien für Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt

Hauptziel dieses Aktionsbereichs ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die Marktchancen für die europäische Inhalts- und Sprachenwirtschaft - insbesondere für innovative KMU und Neugründungen - zu verbessern und damit die mehrsprachliche und multikulturelle Präsenz Europas in den globalen Netzen zu verstärken. Als Teilnehmer für diese Aktionen kommen in Frage:

- kommerzielle Inhalteanbieter (Kreation, Konzeption, Bündelung und Verbreitung), die eine Erweiterung ihres Angebots (z. B. Portale, mobile Dienste) und die Durchdringung neuer Märkte anstreben;

- inhalteanbietende Unternehmen, die sich im elektronischen Geschäftsverkehr etablieren oder dort ihre Präsenz verstärken möchten (z. B. Web-Marketing und Einzelhandel).

Solche Aktionen sollten beispielsweise umfassen:

- an den Aktionsbereich 1 anknüpfende Projekte zur mehrsprachigen Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors;

- Projekte, die eine Brücke zwischen dem vorhandenen Wissensfundus in den Bereichen kulturelle Schöpfung, Bildung, Marketing und Technologie schlagen.

Die privaten und öffentlichen Inhalteanbieter und -verbreiter werden in allen Phasen - von der Konzeption über die Redaktion bis hin zur Veröffentlichung - dazu ermutigt, ihre Produkte und Dienste in einer breiteren Sprachenpalette anzubieten. IT-Anbieter und Telekom-Betreiber werden dazu angeregt, neue Plattformen und Verbreitungskanäle bereitzustellen, über die der Zugang zu mehrsprachigen Informationen und die Bereitstellung von Inhalten möglich sind, welche den kulturellen Anforderungen der Adressaten entsprechen. Für die Anbieter von sprachbezogenen Diensten wird dies ein Anreiz sein, ihr Angebot an die Bedürfnisse eines wachsenden Kundenkreises in der Inhalteindustrie anzupassen.

Bei den Überlegungen über eine Ausdehnung des geografischen Erfassungsbereichs des Programms in den mittel- und osteuropäischen Ländern kommt der Sprachenfrage besondere Bedeutung zu.

2.2. Ausbau der Sprachinfrastruktur

Eine leistungsfähige Sprachinfrastruktur ist unerlässlich, wenn Inhalte in mehreren Sprachen rechtzeitig kostengünstig bereitgestellt und individuell aufbereitet und genutzt werden sollen. Sie ist der strukturelle Unterbau für jede nachhaltige Internationalisierungs- und Lokalisierungsstrategie, insbesondere bei weniger verbreiteten Sprachen, wo die Marktkräfte häufig keine ausreichenden Anreize bieten. Um die europäische Sprachinfrastruktur zu stärken, muss ein offener Rahmen geschaffen werden, der interoperable mehrsprachige Ressourcen wie Glossare, Enzyklopädien, Übersetzungsspeicher und Terminologiesammlungen sowie die entsprechenden Instrumente wie computergestützte Übersetzung umfasst. Die Ressourcen müssen zu Beständen zusammengeführt werden, die einem breiten Kreis zugänglich sind und dann von Inhalts- und Sprachdienstanbietern genutzt werden können.

Diese Aktionsreihe enthält breit angelegte Maßnahmen mit folgenden Zielen:

- Sprachzentren: Vernetzung regionaler und nationaler sowie themen- und disziplinspezifischer Datenzentren, Kopplung mit nutzerfreundlichen Suchhilfen, Onlineauskunft, Vermittlungsdiensten, Anleitungen zu Sprachinstrumenten und Prüfung derselben, Rahmenvereinbarungen und technische Normen, die den Beteiligten des privatwirtschaftlichen und des öffentlichen Sektors die gemeinsame Nutzung bestehender und künftiger Ressourcen ermöglichen;

- Versuche mit IT-Instrumenten: Integration und Feldversuchprüfung internetgestützter Softwareinstrumente der Bereiche Inhaltsortung und Workflow; gemeinsame Erstellung, Nutzung und Pflege verbreiteter linguistischer Bestände; sprachübergreifende Suche und Erfassung digitaler Inhalte;

- neue Ressourcen: Erstellung und internationale Verbreitung neuer Datensätze für Sprachen und Themenbereiche, in denen keine geeigneten Ressourcen bestehen und die Marktkräfte keine ausreichenden Anreize zur Bewirtschaftung dieses Gebiets schaffen.

Die im Rahmen des letzten Punktes durchzuführenden Projekte und anderen Aktionen werden vorwiegend weniger verbreitete Sprachen der Europäischen Union und die Sprachen der Beitrittsländer betreffen. Spezifische Aktionen zu den Sprachen der wichtigsten Handelspartner der Europäischen Union kommen in Frage, soweit ein entsprechendes Gemeinschaftsinteresse und ein ausreichendes Ausfuhrpotenzial besteht. Ferner wird kooperative industrielle Ausbildung angemessen unterstützt werden, um den derzeitigen und für die Zukunft absehbaren Engpass an Spezialisten zu überbrücken.

3. DYNAMISIERUNG DES MARKTES FÜR DIGITALE INHALTE

Die Aufsplitterung des Marktes für digitale Inhalte und die Unsicherheit, die sie für die Marktakteure mit sich bringt, führen potentiell zu Untätigkeit und Investitionsdefiziten. Das wirkt sich negativ auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung aus. Um neue Initiativen und Investitionen zu beschleunigen und das Umfeld für die Akteure auf dem Markt für digitale Inhalte zu verbessern, muss daher die Entwicklung einer gemeinsamen Vision unterstützt, Investitionskapital verfügbar gemacht und ein einheitliches europäisches Konzept für den Onlinehandel von Rechten an Multimediaproduktionen erarbeitet werden.

3.1. Lückenschluss zwischen den Industrien für digitale Inhalte und den Kapitalmärkten

Die Hersteller von Inhalten stoßen bei der Beschaffung des zur Entwicklung neuer Anwendungen für digitale Inhalte und zur Steigerung ihrer Innovationsfähigkeit notwendigen Investitionskapitals auf Schwierigkeiten. Es bedarf korrektiver Maßnahmen, um den Zugang zu Investitionskapital zu verbessern, damit das gesamte Potenzial europäischer Industrien für digitale Inhalte - Valorisierung des europäischen Kulturerbes, Geschäftsmodelle, innovative Anwendungen, mobile Multimedia-Systeme usw. - freigesetzt und deren Marktchancen verbessert werden. Entsprechend dem Subsidiaritätsgrundsatz ergänzen diese Aktionen andere Gemeinschaftsprogramme und Initiativen der Mitgliedstaaten.

Um den Austausch von Informationen und besten Praktiken zu fördern, wird bei diesen Aktionen der Schwerpunkt auf die Verbreitung des in Wirtschaftsuniversitäten, Ausbildungszentren und der neuen Wirtschaft vorhandenen Know-how in Management und Verwaltung sowie auf die Schaffung von Fernunterrichtseinrichtungen gelegt. Die Maßnahmen werden Versuchscharakter haben und auf die Zusammenführung von Ideen und Kapital ausgerichtet sein.

3.2. Handel der Marktakteure mit Rechten an digitalen Inhalten

Der Handel zwischen Inhabern von Rechten, Anbietern neuer digitaler Dienste und Produkte sowie anderen Akteuren der Wertschöpfungskette mit Rechten ist für die Entwicklung der inhalteproduzierenden Industrie von wesentlicher Bedeutung. Die effektive und effiziente Abklärung von Multimedia-Rechten hat eine starke unmittelbare Wirkung auf die Tätigkeit der Inhaltsbranche. Die europaweite Integration und Interaktion spezieller verteilter Clearingdienste wurde im Rahmen des Programms INFO 2000 über Machbarkeitsstudien und die Entwicklung von Prototypen, Normen und Pilotsystemen gefördert. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für das Rechteclearing muss weiter gefördert werden.

Bei künftigen Aktionen wird man sich auf den Ausbau von Pilotsystemen für die Abklärung von Multimedia-Rechten und gezielte flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Beitrittsländer, weniger fortgeschrittener Branchen und spezifischer Anwendungen für den öffentlichen Sektor konzentrieren.

3.3. Entwicklung einer gemeinsamen Vision

Eine klare Vorstellung von den künftigen Entwicklungen, die privaten und öffentlichen Akteuren gemein ist, wird Unsicherheiten verringern und konkrete Initiativen und Investitionen beschleunigen. Ein kontinuierliches Zusammenwirken von Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor wird immer wichtiger dafür werden, dass wirklich Visionen entwickelt werden. Die konsequente Beobachtung der Entwicklungen auf den konvergierenden Inhalte- und Sprachenmärkten in enger Zusammenarbeit mit den Marktakteuren wird die Informationsgrundlage für die ständige Weiterentwicklung der Vorstellungen bilden.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen wird auf der Definition und Erfassung relevanter statistischer Daten, der Ermittlung und Förderung bester europäischer Praktiken sowie der Entwicklung und Aktualisierung eines fortlaufenden Benchmarkings mit dritten Ländern liegen.

Die Durchführung des Programms wird unterstützt durch Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse (wie z. B. Veröffentlichungen, weltweite Websites, Konferenzen zur Vorstellung von Projekten) und durch strategische Studien, in denen neue Marktphänomene herausgestellt werden.

ANHANG II

VORLÄUFIGE AUFGLIEDERUNG DER AUSGABEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG III

MITTEL FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

1. Die Kommission führt das Programm entsprechend dem technischen Inhalt des Anhangs I durch.

2. Die Ausführung erfolgt über indirekte Aktionen und nach Möglichkeit auf Kostenteilungsbasis.

3. Die Auswahl der Projekte auf Kostenteilungsbasis erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Der Inhalt der Aufrufe wird in enger Zusammenarbeit mit den Sachverständigen gemäß dem in Artikel 5 der Entscheidung festgelegten Verfahren festgelegt. Hauptkriterium für die Förderung von Projekten im Rahmen von Aufrufen zu Vorschlägen ist der Beitrag, den sie zur Erreichung der Programmziele leisten können.

4. Anträge auf Förderung durch die Gemeinschaft müssen gegebenenfalls einen Finanzierungsplan umfassen, in dem alle Elemente der Projektfinanzierung aufgeführt sind; dabei sind unter anderem Angaben zur Höhe der bei der Gemeinschaft beantragten Fördermittel sowie zu sonstigen Förderanträgen oder Beihilfen aus anderen Quellen zu machen.

5. Die Kommission kann außerdem flexiblere Fördermodelle als die Aufrufe zu Vorschlägen anwenden, um Anreize zu schaffen für Partnerschaften, vor allem mit KMU und Einrichtungen aus den strukturschwachen Regionen, oder für Sondierungsarbeiten in verschiedenen Segmenten des Markts für digitale Inhalte. Dabei kann es sich um ein Modell mit unbegrenzter Laufzeit handeln.

6. Die Einzelheiten der unter Nummer 3 genannten Verfahren werden nach Anhörung des Ausschusses nach Artikel 4 dieser Entscheidung gemäß Artikel 5 dieser Entscheidung sowie im Einklang mit der Haushaltsordnung festgelegt. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

7. Vorhaben, die die Kommission im Rahmen von Studien- und Dienstleistungsverträgen vollständig finanziert, werden auf der Grundlage von Ausschreibungen im Einklang mit der Haushaltsordnung durchgeführt. Transparenz wird hierbei durch die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms und seine Weiterleitung an die betroffenen Stellen erzielt.

8. Zur Programmdurchführung wird die Kommission außerdem vorbereitende, begleitende und unterstützende Tätigkeiten ausführen, die den allgemeinen Programmzielen und den spezifischen Zielen der einzelnen Aktionsbereiche dienen. Dazu zählen: Studien und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm; vorbereitende Maßnahmen für künftige Tätigkeiten; Maßnahmen zur Erleichterung der Mitwirkung am Programm und des Zugangs zu den Programmergebnissen; Veröffentlichungen und Maßnahmen zur Verbreitung, Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse in Form von Broschüren, elektronischen Veröffentlichungen (CD-ROM, DVD, Websites usw.), Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Ausarbeitung von Presseunterlagen usw.; Analysen der möglichen sozioökonomischen Auswirkungen des Programms; Begleitmaßnahmen wie die Förderung der Anwendung von Normen für digitale Inhalte und die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene.

9. Alle Projektträger, die Fördermittel unter diesem Programm erhalten, müssen auf den jeweiligen Produkten einen Förderungshinweis anbringen.

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