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Document 31999D0859

1999/859/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Slowenien

OJ L 335, 28.12.1999, p. 61–66 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/859/oj

31999D0859

1999/859/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Slowenien

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0061 - 0066


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Slowenien

(1999/859/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Slowenien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Slowenien ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Slowenien sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

SLOWENIEN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Sloweniens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Slowenien für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Slowenien in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Slowenien hat am 31. Mai 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Slowenien seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Slowenien wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Slowenien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Slowenien folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Wirtschaftliche Kriterien

- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch marktorientierte Umstrukturierung der Unternehmen, Förderung in- und ausländischer Investitionen, Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsverfahren und Förderung der Klein- und Mittelbetriebe;

- Beginn der Umsetzung des Privatisierungsprogramms im Banken- und im Versicherungssektor und Abschluß der Privatisierung;

- Durchführung eines Programms zur Umstrukturierung des Stahlsektors gemäß den Anforderungen in der EU;

- Fortsetzung der Umstrukturierung der öffentlichen Finanzen einschließlich einer Reform der Rentenversicherung;

- Verbesserung und straffere Umsetzung der Konkursverfahren.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Fortführung der Rechtsangleichung;

- Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum: Verabschiedung eines neuen Gesetzes über gewerbliches Eigentum und Einführung eines ergänzenden Schutzzertifikats; Ausbau des Amtes für geistiges Eigentum, Ausbau der administrativen Kapazität und Bekämpfung von Nachahmungen, insbesondere durch verschärfte Grenzkontrollen;

- Gesellschaftsrecht: Abschluß der Rechtsangleichung einschließlich der Aufhebung der diskriminierenden Sprachenregelung;

- Datenschutz: Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde;

- freier Warenverkehr: Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften; Beginn der Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und Fortführung der Angleichung der technischen Vorschriften; Umstrukturierung des Instituts für Normung und Meßtechnik, um für die erforderliche Trennung zwischen Regelung, Normung, Akkreditierung und Zertifizierung zu sorgen;

- freier Kapitalverkehr: Beschleunigung der Angleichung der Rechtsvorschriften über ausländische Direktinvestitionen in den Sektoren, die bisher noch Beschränkungen unterliegen, insbesondere im Finanz-, Verkehrs-, Telekommunikations- und Mediensektor;

- Wettbewerb: Durchsetzung der Kartellgesetze und Annahme einschlägiger Durchführungsbestimmungen; Stärkung des Kartellamtes; Annahme und Beginn der Durchsetzung der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und Stärkung der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen; Erstellung eines Inventars der staatlichen Beihilfen, Fortsetzung der Veröffentlichung von Jahresberichten über staatliche Beihilfen;

- Telekommunikation: Annahme eines neuen Telekommunikationsgesetzes und Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde;

- audiovisuelle Medien: vollständige Angleichung der Gesetzgebung;

- Steuern: Schließung der Duty-free-Shops an den Landgrenzen; Bestätigung der Akzeptanz der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Gewährleistung der Übereinstimmung neuer steuerrechtlicher Maßnahmen mit diesen Grundsätzen.

Landwirtschaft

- Veterinärmedizin und Pflanzenschutz: weitere Angleichung und Verbesserung der Kontrollregelungen und die Einrichtung und Ausstattung von Grenzkontrollstellen insbesondere an der Landgrenze zu Kroatien, im Hafen von Koper und am Flughafen von Laibach.

Verkehr

- Angleichung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr.

Umwelt

- Verabschiedung eines neuen Wassergesetzes einschließlich des Erlasses von Durchführungsvorschriften;

- Erarbeitung der Endfassungen detaillierter richtlinienspezifischer Angleichungsprogramme und Umsetzungsstrategien (insbesondere für die Bereiche Abfallwirtschaft, Bekämpfung der Luftverschmutzung, integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie, Chemikalien, genetisch veränderte Organismen und Strahlenschutz);

- Aufstellung eines (richtlinienspezifischen) Finanzierungsplans für Investitionen auf der Grundlage der geschätzten Angleichungskosten und der realistischerweise verfügbaren öffentlichen und privaten Mittel auf Jahresbasis;

- vollständige Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Beschäftigung und Soziales

- Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung, Entwicklung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien;

- Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungspolitik mit Blick auf die künftige Beteiligung an der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Justiz und Inneres

- Umsetzung des neuen Ausländer- und Asylgesetzes, um die uneingeschränkte Teilnahme am Schengener Informationssystem zu ermöglichen;

- Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Geldwäsche, des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption und des OECD-Übereinkommens über Bestechung;

- Verstärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Beschleunigung der Reform der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Verabschiedung eines Gesetzes über den öffentlichen Dienst;

- ISPA(1), Sapard(2) und Phare(3): Weiterentwicklung des Nationalen Entwicklungsplans und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum; Schaffung des rechtlichen, haushaltstechnischen und administrativen Rahmens (Handbuch für die Rechnungsprüfung und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung der Instrumente ISPA und Sapard, einschließlich eines Mechanismus für die Umweltverträglichkeitsprüfung und EU-konformer Beschaffungsregeln für die mit Gemeinschaftsmitteln kofinanzierten Projekte, und Einrichtung einer funktionierenden Zahlstelle für Sapard;

- Vollendung des rechtlichen Rahmens für die interne und externe Finanzkontrolle und Einrichtung von Referaten für interne Revisionen und Kontrolle in den Dienststellen, in denen die Ausgaben anfallen;

- Umsetzung eines effizienten Katastersystems einschließlich einer Reform des Rahmens für die Raumplanung und Umstellung der Grundbuchämter auf EDV.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

- Fortführung der Bemühungen um die Lösung der Grenzprobleme mit Kroatien.

Wirtschaftliche Kriterien

- Abschluß der Umstrukturierung, Kommerzialisierung und Liberalisierung im Bereich der staatlichen Versorgungsbetriebe; gleichzeitig Gewährleistung des Wettbewerbs und Liberalisierung der Preise;

- Fortführung der Reform der Kapitalmärkte einschließlich eines besseren Schutzes von Minderheitsaktionären;

- Einführung eines Verfahrens zur jährlichen Finanzkontrolle, mit dem die Berichterstattung, die Überwachung und die Kontrolle im öffentlichen Finanzwesen, insbesondere hinsichtlich der fiskalischen Positionen, mit den EU-Verfahren in Einklang gebracht werden.

Binnenmarkt

- Öffentliches Beschaffungswesen: Beseitigung des Preisvorteils in Höhe von 10 % für inländische Bieter;

- Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum: vollständige Angleichung;

- freier Warenverkehr: Abschluß der Annahme der sektorspezifischen Rechtsvorschriften und Anpassung an die EN-Normen; Einrichtung angemessener Umsetzungsstrukturen für alle Sektoren; Errichtung eines Marktüberwachungssystems;

- freier Kapitalverkehr: Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen im Bereich der kurzfristigen Kapitalbewegungen und des Immobilienerwerbs durch Ausländer; vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs;

- Freizügigkeit: Abschluß der Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise;

- freier Dienstleistungsverkehr: Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht über die Finanzdienstleistungen;

- Wettbewerb: Stärkung des Kartellamtes und der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen sowie Verbesserung der Aufsichtsverfahren; Verbesserung der Transparenz, des Datenaustausches, der Koordinierung und der Schulung auf allen Verwaltungsebenen;

- Steuern: Ausräumung der noch bestehenden Unterschiede zwischen der slowenischen MwSt. und Verbrauchsteuerregelung und dem Besitzstand der EU, insbesondere durch Umsetzung der MwSt.-Übergangsregelung und Anhebung der Verbrauchsteuersätze für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke; Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften und Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;

- Verbraucherschutz: Fortsetzung der Rechtsangleichung und Stärkung der Marktaufsichts- und Durchsetzungsbehörden;

- Zoll: Abschluß der Rechtsangleichung, auch im Bereich der Freizonen; Verstärkung der Grenzkontrollen, Verstärkung der Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung, Fortführung der Umstellung auf EDV, Fortsetzung der Bekämpfung von Betrügereien und Korruption.

Landwirtschaft

- Stärkung der Verwaltungsmechanismen und -strukturen der gemeinsamen Agrarpolitik (Uberwachung der Agrarmärkte und Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Strukturpolitik und der ländlichen Entwicklung, Schaffung der erforderlichen Gremien und Kontrollmechanismen);

- Abschluß der Rechtsangleichung und Anwendung der Rechtsvorschriften im Bereich des Veterinärwesens und Pflanzenschutzes, insbesondere Vollendung des Systems für die Kennzeichnung von Tieren; effektive Anwendung des Qualitätssicherungssystems (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte), Behandlung tierischer Abfälle, Modernisierung der Programme der milch- und fleischerzeugenden Betriebe für die Kontrolle auf Rückstände und Zoonosen; Vollendung der Kontrollsysteme an der zukünftigen Außengrenze;

- Modernisierung der Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe und Abschluß der Umstrukturierung des Agrar- und Nahrungsmittelsektors.

Fischerei

- Schaffung der Voraussetzungen für die Übernahme und effektive Anwendung der gemeinsamen Fischereipolitik einschließlich geeigneter und angemessen ausgestatteter Inspektions- und Kontrolleinrichtungen auf zentraler und regionaler Ebene.

Energie

- Weitere Anstrengungen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für das Kernkraftwerk von Krsko (unter Berücksichtigung der Erdbebenrisikobewertung);

- Fortführung der Bemühungen um Verbesserung der Energieeffizienz und Anlage der vorgeschriebenen Mineralölvorräte;

- Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere Umsetzung der Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie (Einführung kostendeckender Energiepreise und Einrichtung einer Regulierungsbehörde);

- Verstärkung der Aufsicht im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Verkehr

- Rechtsangleichung im Lufverkehr (insbesondere im Bereich der Sicherheit im Luftverkehr und des Flugverkehrsmanagements), im Straßenverkehr (Marktzugang, Straßenverkehrssicherheit, Beförderung gefährlicher Güter und Steuern) und im Seeverkehr.

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, öffentliche Gesundheit; Verstärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen (insbesondere Stärkung der Arbeitsaufsichtsbehörde und des Amtes für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sowie derjenigen, die für die Koordinierung der sozialen Sicherheit notwendig sind.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Ausarbeitung einer nationalen Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; Vorbereitung auf die Umsetzung eines regionalen Entwicklungsprogramms und von Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der Verwaltungsstrukturen, Organisation des Haushaltssystems und der entsprechenden Verfahren im Einklang mit dem Strukturfondsstandards, einschließlich Bewertung und Evaluierung.

Umwelt

- Umsetzung der Rechtsvorschriften über Abfallwirtschaft, Bekämpfung der Luftverschmutzung und der industriellen Umweltverschmutzung, Risikomanagement, Chemikalien, genetisch veränderte Organismen und Strahlenschutz;

- Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen;

- Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der Politik auch in allen anderen Bereichen.

Justiz und Inneres

- Weitere Stärkung der Vollzugsbehörden (im Hinblick auf Personal, Ausbildung und Ausstattung) und Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption; bessere Koordinierung der Arbeit der Vollzugsbehörden;

- weitere fortschreitende Angleichung der Visagesetzgebung und Praxis mit der der EU.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz einschließlich der Besetzung freier Stellen, der Schulung des Justizpersonals im Bereich des Gemeinschaftsrechts und der Annahme von Rechtsvorschriften zur Schaffung alternativer Instrumente zur Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten; Übertragung bestimmter Aufgaben von den Gerichten auf die Notare;

- Annahme von Rechtsvorschriften über öffentliche Einrichtungen;

- Verbesserung der öffentlichen Finanzkontrolle durch angemessene Personalausstattung, Fortbildung und Ausrüstung;

- Verstärkung der Leistungsfähigkeit im Bereich der Statistik.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Slowenien im Rahmen von Phare insgesamt 126 Mio. EUR bereitgestellt. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung der Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür die spezifischen Instrumente Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Slowenien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Slowenien Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen wie der EBWE und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß Slowenien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt der Überwachung im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, daß die Institutionen des Europa-Abkommens auch weiterhin der Rahmen sind, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).

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