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Document 31997D0763

97/763/EG: Beschluß des Rates vom 10. November 1997 über den Abschluß des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika

OJ L 313, 15.11.1997, p. 25–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Estonian: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Latvian: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Lithuanian: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Hungarian Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Maltese: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Polish: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Slovak: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Slovene: Chapter 11 Volume 026 P. 316 - 316
Special edition in Bulgarian: Chapter 11 Volume 015 P. 213 - 213
Special edition in Romanian: Chapter 11 Volume 015 P. 213 - 213
Special edition in Croatian: Chapter 11 Volume 113 P. 157 - 157

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1997/763/oj

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31997D0763

97/763/EG: Beschluß des Rates vom 10. November 1997 über den Abschluß des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika

Amtsblatt Nr. L 313 vom 15/11/1997 S. 0025 - 0025


BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 1997 über den Abschluß des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika (97/763/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130 m in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Europäische Gemeinschaft und die Republik Südafrika führen spezifische FTE-Programme auf Gebieten von gemeinsamem Interesse durch.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit haben beide Seiten den Wunsch geäußert, die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zu vertiefen und auszuweiten.

Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit ist Teil der umfaßenden Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits.

Mit dem Beschluß vom 22. Januar 1996 ermächtigte der Rat die Kommission, ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und der Republik Südafrika auszuhandeln.

Mit dem Beschluß vom 5. Dezember 1996 beschloß der Rat, daß das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen ist.

Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika wurde am 5. Dezember 1996 unterzeichnet.

Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika sollte genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates notifiziert nach Artikel 11 des Abkommens, daß die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren seitens der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossen sind.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. HENNICOT-SCHOEPGES

(1) ABl. C 134 vom 29. 4. 1997, S. 7.

(2) ABl. C 304 vom 6. 10. 1997.

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