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Document 22016X0128(01)
Information on the date of entry into force of the Protocol to the Euro Mediterranean Agreement establishing an association between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republic of Tunisia, of the other part, on a Framework Agreement between the European Union and the Republic of Tunisia on the general principles for the participation of the Republic of Tunisia in Union programs
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union
ABl. L 21 vom 28.1.2016, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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28.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 21/1 |
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union
Am 26. Oktober 2015 bzw. am 11. Januar 2016 haben die Europäische Union und die Regierung der Tunesischen Republik einander den Abschluss der Verfahren notifiziert, die für das Inkrafttreten des obengenannten Protokolls (1) erforderlich sind.
Das am 17. März 2015 in Brüssel unterzeichnete Protokoll wird somit gemäß Artikel 10 Absatz 2 am 1. Februar 2016 in Kraft treten.