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Ein europäischer Seeverkehrsraum ohne Grenzen

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Ein europäischer Seeverkehrsraum ohne Grenzen

Diese Mitteilung schlägt die Schaffung eines Seeverkehrsraums ohne Grenzen in der Europäischen Union (EU) vor, um die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit des innergemeinschaftlichen Seeverkehrs zu verbessern und die Verfahren so einfach zu gestalten wie für die übrigen Verkehrsträger.

RECHTSAKT

Mitteilung und Aktionsplan vom 21. Januar 2009 zur Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen [KOM(2009) 10 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Beim Seeverkehr finden sehr komplizierte Verwaltungsverfahren Anwendung, selbst wenn es sich um den innergemeinschaftlichen Seeverkehr handelt (Verkehr zwischen den Häfen der Europäischen Union) und die Fracht ausschließlich aus Waren besteht, die sich im zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union befinden. Diese Verfahren verursachen höhere Kosten und Verspätungen, die wiederum bewirken, dass der Seeverkehr im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern, die stärker vom Binnenmarkt profitieren, wenig wettbewerbsfähig ist.

Unter den verschiedenen Arten des Frachtverkehrs hat der Kurzstreckenseeverkehr wirtschaftliche, aber auch ökologische Vorteile. Die langen Küsten Europas sind eine günstige Voraussetzung für den Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs. Dieser muss daher gefördert werden, um auf eine wachsende Nachfrage zu reagieren und so einen nachhaltigen und sicheren Frachtverkehr zu ermöglichen.

In ihrer Mitteilung „Für ein mobiles Europa – nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent“ wies die Kommission bereits darauf hin, dass die Hindernisse für einen reibungslosen innergemeinschaftlichen Seeverkehr beseitigt werden müssen. Die vorliegende Mitteilung schlägt daher einen Aktionsplan vor, der dazu beitragen soll, einen Binnenmarkt für den innergemeinschaftlichen Seeverkehr zu schaffen.

Aktionsplan

Um die administrativen Formalitäten für den innergemeinschaftlichen Seeverkehr zu vereinfachen, schlägt die Mitteilung vor:

  • die Zollförmlichkeiten für Schiffe, die ausschließlich zwischen europäischen Häfen verkehren, zu vereinfachen. Zwischen Gemeinschaftshäfen beförderte Waren sollen dabei zollrechtlich als Gemeinschaftswaren betrachtet werden. Zu diesem Zweck soll die Verordnung mit den Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften geändert werden.
  • Leitlinien unter Einbeziehung bewährter Verfahren bestimmter Häfen zu erarbeiten, um die Kontrollen tierischer Erzeugnisse effizienter zu gestalten und zu beschleunigen, ohne dass dadurch die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt wird.
  • die Richtlinie 2002/6/EG über Meldeformalitäten für Schiffe durch eine Richtlinie zu ersetzen, in der die Verwendung der harmonisierten FAL-Formulare der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) geklärt werden soll. Nach diesem Vorschlag soll ab 2013 der Einsatz elektronischer Datenübermittlungssysteme vorgeschrieben werden.
  • die Verwaltungsformalitäten für Schiffe, die zwischen EU-Häfen verkehren, aber einen Zwischenhafen in einem Drittland oder in einer Freizone anlaufen, zu vereinfachen.
  • die elektronische Datenübermittlung durch die Einführung elektronischer Systeme für den Seeverkehr, die von der Kommission in ihrem Verkehrsweißbuch angekündigt wurden, zu verbessern. Diese Systeme sollten mit den E-Zoll-Systemen kompatibel sein, die durch die Entscheidung Nr. 70/2008/EG eingeführt wurden, und die Verwaltungs- und Zollverfahren in den Häfen vereinfachen. Die verschiedenen Netze, über die die Mitgliedstaaten Informationen über den Schiffsverkehr austauschen, müssen europaweit integriert werden.
  • eine einzige nationale Anlaufstelle („Ein-Schalter“-Konzept) einzurichten, um die Zahl der beteiligten Hafenstellen zu verringern und so einen effizienteren und kostengünstigeren Güterumschlag zu gewährleisten und die Verlässlichkeit des Systems insgesamt zu verbessern.
  • die Vorschriften für die intermodale Beförderung gefährlicher Güter zu vereinfachen, zumal sich in diesem Bereich die Vorschriften für den See- und den Straßenverkehr überlagern.

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die administrativen Inspektionen an Bord der Schiffe zu koordinieren und den Verkehrsfluss und das Platzangebot in den Häfen zu rationalisieren. Auf diese Weise könnten die Umlaufzeiten der Schiffe verkürzt werden, ohne dass die Qualität der Kontrollen darunter leidet. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen, ob eine gemeinsame Sprache oder Englisch verwendet werden könnte, um die Kommunikation zwischen dem im Hafen tätigen Personal und den Schiffsbesatzungen zu verbessern. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Ausstellung von Bescheinigungen über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht auf der Grundlage der bestehenden bewährten Verfahren ermöglichen.

Hintergrund

Die Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen ist Teil der Gemeinschaftsstrategie mit dem Ziel der Schaffung von Meeresautobahnen und neuer Dienste im Kurzstreckenseeverkehr. Diese Strategie umfasst unter anderem auch das Programm Marco Polo II und die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V).

Letzte Änderung: 09.09.2009

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