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Regelung des Waffenhandels

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Regelung des Waffenhandels

Die Europäische Union beabsichtigt, einen Beitrag zur Verbesserung der Regelung des Waffenhandels auf internationaler Ebene zu leisten. Die EU will damit die Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu unterstützen und das Kontrollsystem des Waffenhandels unterstützen.

RECHTSAKT

Beschluss 2010/336/GASP des Rates vom 14. Juni 2010 zu EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie [Amtsblatt L 152 vom 18.6.2010].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Beschluss stellt das von der Europäischen Union (EU) ausgearbeitete Projekt vor, mit dem die Regulierung des Waffenhandels verbessert werden soll. Dieses Projekt soll zu einer besseren Kontrolle der Ein- und Ausfuhr und des Transfers von konventionellen Waffen auf internationaler Ebene führen.

Das Projekt verfolgt zwei Ziele:

  • Es soll zu den vorbereitenden Arbeiten zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Vereinten Nationen (EN) beitragen;
  • es soll die Kontrollsysteme für den Waffenhandel zwischen den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen verbessern.

Das vom Rat vorgestellte Projekt besteht aus der Veranstaltung von internationalen Seminaren, an denen politische Vertreter und Experten aus dem Bereich des Waffenhandels teilnehmen werden. Die Seminare dienen dem Meinungsaustausch und sollen zu konkreten Vorschlägen führen.

Internationale Seminare

Die Seminare finden in verschieden Regionen der Welt statt. Sie sind mehrtägig, und die Teilnehmer setzten sich wie folgt zusammen:

  • diplomatisches, militärisches/Verteidigungspersonal aus den teilnehmenden Ländern;
  • Vertreter der Vereinten Nationen;
  • Vertreter internationaler und regionaler Organisationen sowie von Nichtregierungsorganisationen;
  • Fach- und Strafverfolgungspersonal, die auf Waffenhandel spezialisiert sind, (Ausfuhrkontroll- und Zollbehörden; nationale und internationale Experten; Vertreter der Industrie).

Die Seminare werden vom Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR)) organisiert. UNIDIR wird diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik durchführen. Außerdem wird der Hohe Vertreter den Rat regelmäßig über die Durchführung dieses Beschlusses informieren. Für die Durchführung wurden Mittel in Höhe von 1 520 000 EUR bereitgestellt.

Vertrag über den Waffenhandel

Ziel der Seminare ist die Vorbereitung der Ausarbeitung eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel. Dieser Vertrag wird derzeit bei den Vereinten Nationen ausgearbeitet. Er wird für die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich sein und die internationalen Normen für Einfuhr, Ausfuhr und den Transfer von Waffen festlegen.

Die von der EU organisierten Seminare sollen auch die Verhandlungen zwischen den Staaten voranbringen, die dem Vertrag beitreten möchten. Durch diese Seminare wird es auch möglich sein, die internationale Lage im Hinblick auf den Waffenhandel zu beurteilen. Sie sollen weiterhin die Teilnahme einer möglichst großen Anzahl von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen fördern. Außerdem sollen sie die Möglichkeit für die Formulierung konkreter Vorschläge über den Inhalt des künftigen Vertrags über den Waffenhandel schaffen.

Kontrolle des Waffenhandels auf internationaler Ebene

Die von der EU organisierten Seminare verfolgen auch ein zweites Ziel: sie sollen auch zur Schaffung effizienter und kohärenter Kontrollsysteme zwischen den Teilnehmerländern beitragen.

Folglich sollten die Seminare

  • die Einführung und Durchsetzung von Genehmigungssystemen unterstützen;
  • die Grenzkontrollen und die Überwachung des Waffentransfers verbessern;
  • die Transparenz beim Waffenhandel durch die Beteiligung am Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen (UN ROCA) verbessern;
  • die einzelstaatlichen Bemühungen um die Kennzeichnung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen unterstützen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2010/336/GASP

14.6.2010

-

ABl. L 152 vom 18.6.2010

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2013/269/GASP des Rates vom 27. Mai 2013 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Vertrag über den Waffenhandel zu unterzeichnen.

Mit diesem Beschluss werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Vertrag über den Waffenhandel bei einem offiziellen Festakt in New York am 3. Juni 2013 oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterzeichnen.

Letzte Änderung: 28.02.2014

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