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Die Soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung.

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Die Soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung.

Die Umsetzung dieser europäischen Strategie soll den Unternehmen, den Stakeholdern und der nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union (EU) zugutekommen, denn der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt heute nicht mehr allein von kurzfristiger Profitmaximierung ab, sondern auch von der Berücksichtigung sozialer und umweltrelevanter Ziele, einschließlich der Verbraucherinteressen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Europäischen Kommission vom 2. Juli 2002 betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: Ein Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung [KOM(2002) 347 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission legt eine europäische Strategie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) vor. SVU ist die freiwillige Einbeziehung sozialer und umweltrelevanter Ziele in die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen und in deren Beziehungen zu Stakeholdern.

Die Kommission betont, dass die SVU-Programme zur nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union (EU) beitragen. Zudem haben sie eine positive Wirkung auf die Führung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte:

  • die Globalisierung der Wirtschaft führt zur Ausweitung der Unternehmenstätigkeit auf andere Länder - auch Entwicklungsländer – und zu globalen Verantwortlichkeiten;
  • Sensibilisierung der Verbraucher für das Erscheinungsbild und den Ruf der Unternehmen;
  • Berücksichtigung von SVU-Aktivitäten durch Finanzinstitute und Investoren bei der Beurteilung der Risiko- und Erfolgsfaktoren von Unternehmen;
  • Möglichkeit, SVU-Aktivitäten zu nutzen, um die Kompetenzen der Arbeitskräfte weiterzuentwickeln.

Grundsätze der europäischen Strategie

Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie zur Förderung von SVU stützt sich auf eine Reihe von Grundsätzen:

  • Freiwilligkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit der SVU-Aktivitäten;
  • Festlegung von Bereichen, in denen die EU-Maßnahmen einen Mehrwert bedeuten;
  • Ausgewogenheit der Aktionen im ökonomischen, sozialen, umwelt- und verbraucherrelevanten Bereich;
  • Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
  • Achtung internationaler Vereinbarungen und Instrumente (insbesondere die der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)).

Schwerpunkte der europäischen Strategie

Die Kommission unterstützt vor allem die Vertiefung von Kenntnissen über die Auswirkungen der SVU auf die Wirtschaftsleistung der Unternehmen. Sie schlägt deshalb die Durchführung entsprechender Untersuchungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Verbreitung von Informationen vor.

Zudem soll der Austausch bewährter Verfahren zwischen Unternehmen und Mitgliedstaaten mittels einer intensiveren Vernetzung und Koordination verbessert werden.

Die Kompetenzen der Unternehmen sollen unterstützt werden, insbesondere indem Mittel aus europäischen Finanzierungsinstrumenten für die Ausbildung der Arbeitskräfte genutzt werden. Zudem müssen die SVU-Grundsätze in die Ausbildungsprogramme des Fachs Betriebswirtschaft integriert werden.

Die Handlungsfähigkeit der KMU soll gestärkt werden. Dabei soll ihrer besonderen Situation und ihren begrenzten Ressourcen Rechnung getragen werden. Die Kommission unterstützt deshalb den Austausch und die Verbreitung bewährter Praktiken, die KMU-Verbände, die Kooperation zwischen großen und kleinen Unternehmen und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Die Transparenz von SVU-Praktiken und -Instrumentarien soll gewährleistet werden. Die Kommission unterstützt daher die Einführung von:

  • Verhaltenskodices (betreffend Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Umweltschutz usw.);
  • Managementnormen (zur Berücksichtigung von sozialen und umweltrelevanten Aspekten im normalen Geschäftsbetrieb);
  • Instrumenten zur Leistungsmessung (etwa interne Berichterstattung zur Bewertung der Maßnahmen im Bereich SVU);
  • Gütesiegeln und Kennzeichnungen der Produkte;
  • Standards für Sozial Verantwortliche Investitionen (SVI), um Investoren anzuregen, bei ihren Investitionsentscheidungen die SVU-Ergebnisse von Unternehmen zu berücksichtigen.

Die Schaffung eines Forums auf EU-Ebene kann allen an SVU-Aktivitäten beteiligten Parteien nutzen. Das Forum sollte ein Ort des Austauschs von Erfahrungen, der Zusammenarbeit und der Festlegung von Bereichen sein, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Die Kommission bittet das Forum, zunächst folgende Themenbereiche zu behandeln:

  • den Zusammenhang zwischen SVU und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;
  • den Beitrag der SVU zur nachhaltigen Entwicklung, auch in den Entwicklungsländern;
  • die besonderen Problembereiche der KMU;
  • die Wirksamkeit der bestehenden Verhaltenscodices;
  • die gemeinsamen Leitlinien und Kriterien für die Bewertung der Aktivitäten;
  • die Gütesiegel;
  • die Verbreitung von Informationen über sozial verantwortliches Investieren.

Schließlich schlägt die Kommission vor, die Ziele der SVU in alle EU-Politikbereiche zu integrieren. Gemäß ihrer Strategie zur nachhaltigen Entwicklung hat sich die EU dazu verpflichtet, in ihren Politiken und Maßnahmen ökonomische, soziale und umweltrelevante Überlegungen zu berücksichtigen. Die Prinzipien der SVU sind darüber hinaus in folgenden Politikbereichen der EU von besonderer Bedeutung:

  • Beschäftigung und Soziales, insbesondere in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Chancengleichheit und soziale Integration von Behinderten, Antizipation von industriellem Wandel und Umstrukturierungen von Unternehmen;
  • Umwelt, mittels Evaluierung der umweltrelevanten Ergebnisse, der Umwelttechnologien und der Ökobilanz von Produkten (d. h. dem Verhältnis zwischen der Menge der Produkte und ihren Auswirkungen auf die Umwelt);
  • Verbraucher, insbesondere hinsichtlich der Sensibilisierung der Verbraucher für umweltrelevante und soziale Standards;
  • öffentliche Auftragsvergabe, um soziale und umweltrelevante Kriterien in Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen;
  • Außen-, Entwicklungs- und Handelspolitik, auch unter Einbeziehung multinationaler Unternehmen;
  • Öffentliche Verwaltung, denn auch die EU-Institutionen verpflichten sich, die Prinzipien der SVU anzuwenden.

Hintergrund

Diese Mitteilung schließt sich an das 2001 aufgelegte Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen an.

Letzte Änderung: 17.08.2011

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