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Impulse für den Aufschwung in Europa

Impulse für den Aufschwung in Europa

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2009) 114 endgültig) - Impulse für den Aufschwung in Europa

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION?

Sie erläutert eine Reihe von Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft in der Europäischen Union (EU), die in Folge der im Sommer 2007 begonnenen und sich Ende 2008 intensivierenden Krise ergriffen werden müssen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Mitteilung enthält ein ehrgeiziges Programm zur:

  • 1.

    Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen Finanzsektors

Dem Bericht der De-Larosière-Gruppe zufolge (pdf) bildet die Aufsicht einen Eckpfeiler für ein stabiles Finanzsystem.

Die Europäische Kommission plant die Schaffung eines Aufsichtsrahmens zur Früherkennung potenzieller Risiken der Finanzmärkte. Dieser umfasst:

  • 2.

    Die Sicherheit musste ebenso Bestandteil künftiger europäischer Regelungen sein. Zu diesem Zweck sah die Kommission Folgendes vor:

    • einen Rechtsakt über gemeinsame Regulierungs- und Aufsichtsnormen für Hedgefonds und Beteiligungskapitalfonds;
    • ein Weißbuch über Instrumente der frühzeitigen Krisenprävention;
    • einen einschlägigen Bericht über Derivate und andere komplexe Finanzprodukte, um mehr Transparenz und finanzielle Stabilität zu gewährleisten;
    • Rechtsakte zur Stärkung von Qualität und Quantität des Eigenkapitals, zur Einschränkung des Liquiditätsrisikos und einer übermäßigen Kreditvergabe.

Um das Vertrauen europäischer Anleger, Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf ihre Ersparnisse, ihren Zugang zu Darlehen und ihre Rechte beim Umgang mit Finanzprodukten zu stärken, hat die Kommission das Ziel, Maßnahmen in den folgenden Bereichen durchzuführen:

Zudem ist die Vergütung von Mitarbeitern und Mitgliedern der Unternehmensleitungen im Finanzsektor Gegenstand einer Reihe von Rechtsakten, durch die die Befugnisse der Aufsichtsorgane auch auf die Vergütung ausgeweitet werden sollen.

Schließlich sollte ein harmonisiertes Sanktionssystem zur Prävention von Marktmissbrauch eingerichtet werden.

  • 3.

    Unterstützung der Realwirtschaft

Der EU-Binnenmarkt muss weiterhin der Motor hinter wirtschaftlichem und sozialem Wohlstand in der EU bleiben. Zu diesem Zweck müssen die EU-Länder die Realwirtschaft verstärkt unterstützen und die folgenden Grundsätze umsetzen:

  • Beseitigung von Hindernissen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr;
  • Umsetzung des Strukturwandels zur Anpassung an die Herausforderungen im Klima- und Energiebereich durch die Förderung einer emissionsarmen Wirtschaft;
  • Förderung des Austauschs bewährter Verfahren und der Schaffung von Synergien im Rahmen der EU-Zusammenarbeit;
  • Offenhaltung des EU-Binnenmarkts für die Handelspartner.
  • 4.

    Hilfe für die Menschen

Die Krise hat sich auch auf den Arbeitsmarkt negativ ausgewirkt. Sie hat die Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung verschärft. Zur Bewältigung dieser Phänomene fordert die Kommission die EU-Länder zu Maßnahmen in den folgenden Bereichen auf:

  • Erhalt bestehender Arbeitsplätze;
  • Stärkere Nutzung und Bereitstellung angemessener Einkommenshilfen;
  • Investitionen in Umschulungsmaßnahmen und Fortbildung;
  • Verhinderung der Überschuldung und Aufrechterhaltung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen;
  • Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer;
  • Durchführung von Hilfsmaßnahmen für Geringqualifizierte;
  • Bekämpfung des Schulabbruchs;
  • Förderung des Flexicurity-Konzepts im Bereich Beschäftigungsschutz.

HINTERGRUND

Ein Teil dieser Mitteilung war zur Vorbereitung des G20-Gipfels in London (April 2009) bestimmt. Mit den folgenden Vorschlägen sollen die durch die Krise hervorgerufenen Schwachstellen der Weltwirtschaft beseitigt werden:

  • Stärkung der globalen Finanzarchitektur;
  • Stärkung des Finanzrahmens.

RECHTSAKT

Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates - Impulse für den Aufschwung in Europa - Teil 1 (COM(2009) 114 endgültig vom 4. März 2009)

Letzte Aktualisierung: 08.05.2016

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