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Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen

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Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen

Die Kommission möchte das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen, das ein wirksames Mittel zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen sowie zur Förderung der Öko-Innovation darstellt, ankurbeln und so zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 16. Juli 2008 Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen [KOM(2008) 400 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung soll Orientierungen dazu geben, wie die Auswirkungen des Verbrauchs des öffentlichen Sektors auf die Umwelt reduziert werden können und wie das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (GPP) * für mehr Innovationen in Umwelttechnologien und in umweltgerechten Produkten und Dienstleistungen genutzt werden kann.

Insbesondere schlägt diese Mitteilung Instrumente vor, die die Haupthindernisse bei der erweiterten Umsetzung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens ausräumen können. Die Kommission empfiehlt daher:

  • gemeinsame GPP-Kriterien aufzustellen;
  • die Veröffentlichung von Informationen über Lebenszykluskosten von Gütern zu fördern;
  • die Sicherheit über die rechtlichen Möglichkeiten, Umweltkriterien in Ausschreibungen einzubinden, zu verstärken;
  • die Förderung und Umsetzung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens mittels einer politischen Zielvorgabe, zusammen mit Indikatoren und Überwachung, politisch zu unterstützen.

Anwendungsbereich

Die Mitteilung bezieht sich auf sämtliche Verfahren der öffentlichen Beschaffung, wobei die in den EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe enthaltenen Schwellenwerte unter- und überschritten werden können. Die Kommission hat zehn Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung festgelegt:

  • Bauwesen;
  • Verpflegungs- und Cateringdienstleistungen;
  • Verkehr;
  • Energie;
  • Büromaschinen und Computer;
  • Bekleidung und andere Textilwaren;
  • Papier und Druckereileistungen;
  • Möbel;
  • Reinigungsprodukte und -dienstleistungen;
  • Ausstattungen für das Gesundheitswesen.

Gemeinsame GPP-Kriterien

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, gemeinsame Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen festzulegen. Im Rahmen eines „Schulungs-Toolkits“ (EN) wurde bereits ein Satz vorläufiger gemeinsamer Kriterien für die Produkte und Dienstleistungen der zehn Schwerpunktbereiche aufgestellt. Die Kriterien basieren insbesondere auf den bestehenden Kriterien für die Erteilung des europäischen Umweltzeichens oder, falls es kein europäisches Umweltzeichen gibt, des nationalen Umweltzeichens und sind Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und einer Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten.

Die GPP-Kriterien sind in zwei Kategorien unterteilt:

  • die „Kernkriterien“, die die leichte Anwendung des umweltorientierten Beschaffungswesens ermöglichen sollen und hauptsächlich auf den oder die Schlüsselbereich(e) der Umweltleistung eines Produkts abzielen. Sie sollen die Verwaltungskosten der Unternehmen, die die Kriterien einhalten müssen und für die Behörden, die die Einhaltung der Kriterien überprüfen müssen, auf ein Minimum beschränken. Die Kommission schlägt vor, dass 50 % aller öffentlichen Ausschreibungsverfahren bis 2010 diese Kriterien erfüllen;
  • Die „umfassenden” Kriterien, bei denen weitere Aspekte bzw. höhere Umweltleistungsniveaus berücksichtigt werden, richten sich an Behörden, die noch ehrgeizigere ökologische Ziele erreichen wollen.

Bewertung und Überwachung

Zur Überwachung des öffentlichen umweltorientierten Beschaffungswesens schlägt die Kommission die Heranziehung von zwei Arten von Indikatoren vor: quantitative Indikatoren, um den Fortschritt der Politik und die Auswirkung auf die Lieferseite zu bewerten und auswirkungsorientierte Indikatoren, die die Ermittlung der realisierten ökologischen und finanziellen Gewinne ermöglichen. 2010 wird die Kommission die Situation überprüfen, wobei die Ergebnisse die Grundlage für künftige Zielvorgaben bilden.

Hintergrund

Innerhalb der EU wurde zum ersten Mal in der Mitteilung der Kommission über die Integrierte Produktpolitik (IPP) von 2003 auf das Potenzial des umweltorientierten Beschaffungswesens hingewiesen. Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG von 2004, die den europäischen Rahmen für das öffentliche Auftragswesen bilden, enthalten klare Vorgaben dafür, wie öffentliche Auftraggeber Umweltbelange in ihre Ausschreibungsverfahren einbinden können. Das Handbuch der Kommission „Umweltfreundlich einkaufen!“ wurde im August 2004 angenommen und soll noch genauer darlegen, wie diese neuen Vorschriften im umweltorientierten Beschaffungswesen genutzt werden können.

Die neue Strategie der Europäischen Union zur nachhaltigen Entwicklung wurde vom Rat im Juni 2006 angenommen und hat das politische Ziel gesetzt, bis 2010 das Niveau der umweltorientierten Beschaffung im EU-Durchschnitt auf das höchste 2006 in einem Mitgliedstaat erreichte Niveau in diesem Bereich zu bringen.

Diese Mitteilung ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und nachhaltige Industriepolitik (SCP/SIP), der einen Rahmen für die Durchführung von Instrumenten absteckt, mit denen die Umweltleistung von Produkten verbessert werden soll.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Umweltorientierte Beschaffung: ein Prozess, in dessen Rahmen die staatlichen Stellen versuchen, Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit der gleichen Hauptfunktion.

See also

Weitere Informationen finden Sie:

  • auf der Website der Kommission zum umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen (EN) und,
  • im Handbuch der Kommission „Umweltfreundlich einkaufen!“.

Letzte Änderung: 16.09.2008

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