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Europäisches Kontaktstellennetz zur Korruptionsbekämpfung (EACN)

Europäisches Kontaktstellennetz zur Korruptionsbekämpfung (EACN)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2008/852/JI über ein Kontaktstellennetz zur Korruptionsbekämpfung

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit ihm wird in der gesamten Europäischen Union (EU) ein Kontaktstellennetz zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet, das auf der bereits bestehenden Zusammenarbeit der „European Partners Against Corruption (EPAC)“ aufbaut.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Mit diesem Beschluss wird ein Netz von Kontaktstellen in den EU-Ländern eingerichtet, die die Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung zur Aufgabe haben. Es zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden zu verbessern, um auf EU-Ebene verstärkt gegen Korruption vorzugehen.
  • Das Netz setzt sich aus den zuständigen Behörden und Einrichtungen der EU-Länder zusammen. Jedes EU-Land benennt bis zu drei Stellen als Mitglied. Auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist Mitglied. Die Europäische Kommission nimmt ebenfalls an der Tätigkeit des Netzes teil und benennt ihre eigenen Vertreter. Ebenso können sich Europol und Eurojust an dem Netz beteiligen. Ein aktuelles Kontaktstellenverzeichnis steht auf der Website von EPAC-EACN zur Verfügung.
  • Das Netz hat folgende Aufgaben:
    • Einrichtung eines Forums für den Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen im Hinblick auf Korruptionsprävention und -bekämpfung;
    • Erleichterung der Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zwischen den Mitgliedern.
  • Die Mitglieder des Netzes treffen sich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben mindestens einmal jährlich.
  • Die Einrichtung des Netzes berührt weder die Regelungen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern noch die Rolle der Europäischen Polizeiakademie.
  • Die informelle Zusammenarbeit zwischen den „European Partners against Corruption (EPAC)“ ist die Grundlage für die Organisation des Netzes. Jedes EU-Land, die Europäische Kommission, Europol und Eurojust tragen ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Netz selbst.

HINTERGRUND

Auf der AGIS-Konferenz im November 2004 über die Verstärkung der operationellen Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung in der EU unterstützte die EPAC die Einrichtung eines EU-weiten Netzes zur Korruptionsbekämpfung. Diese Initiative befürwortete sie erneut auf ihrem jährlichen Treffen im November 2006.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2008/852/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 über ein Kontaktstellennetz zur Korruptionsbekämpfung (ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 38–39)

Letzte Aktualisierung: 01.12.2016

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