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Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors

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Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors

In der Mitteilung werden vor allem Werkzeuge genannt, die Terroristen am Zugriff auf Finanzmittel hindern sollen. Weitere Aspekte sind die verstärkte Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden und die Verhütung des Missbrauchs gemeinnütziger Organisationen durch Terrororganisationen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 28. November 2005 - Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors [KOM(2005) 620 endgültig - Amtsblatt C 122 vom 23. Mai 2006].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung werden die in den vorhergehenden Rechtsakten genannten Handlungsleitlinien (siehe „Hintergrund") berücksichtigt und die bestehenden Mängel im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung analysiert:

  • auf nationaler Ebene bestehen Probleme bei der Koordination der an diesen Maßnahmen beteiligten Strukturen (d. h. verschiedene Ministerien, Behörden und andere Beteiligte);
  • der gemeinnützige Sektor ist für Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und andere Veruntreuungen zu kriminellen Zwecken anfällig.

Im Anhang der Mitteilung schlägt die Kommission den Entwurf für einen Verhaltenskodex zur Förderung bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken der gemeinnützigen Organisationen sowie zur Eindämmung der Missbrauchsrisiken des gemeinnützigen Sektors vor.

Koordinierungsstrukturen auf nationaler Ebene

Im öffentlichen Bereich sind folgende Stellen an der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beteiligt: Finanz-, Justiz-, Innen- und Außenministerien, Staatskasse, Finanzermittlungsgruppen, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften, Zollbehörden, Finanzämter, Nachrichtendienste, Finanzregulierungsbehörden und Zentralbank.

Ausgehend von Überlegungen zu Erfolg versprechenden Praktiken innerhalb horizontaler Strukturen formuliert die Kommission eine Reihe von Vorschlägen für eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten:

  • auf nationaler Ebene Schaffung von Strukturen zur Einbindung aller Beteiligten, die beauftragt werden, einen gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung sowie Risiko- und Gefährdungsanalysen zu erstellen bzw. Sitzungen zur erneuten Prüfung von Ermittlungsakten durch diese Beteiligten auszurichten;
  • in allen Mitgliedsstaaten Schaffung eines nationalen Netzes, das die Finanzermittlungsgruppen, die berichtspflichtigen Stellen und die beteiligten öffentlichen Akteure miteinander verbindet;
  • Formulierung von Mindeststandards für die Sammlung, Analyse und Verbreitung der Erkenntnisse sowie für den Umgang mit Informationen.

Zur Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten werden in den Schlussfolgerungen mehrere Aufgaben genannt, insbesondere:

  • eine engere Zusammenarbeit dank effizienterer Systeme zur schnellen Informationsübermittlung, Abstellung von Personal zu den Finanzermittlungsgruppen oder die Schaffung einer Spezialeinheit zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung innerhalb der Finanzermittlungsgruppen;
  • Verwendung von Identifikatoren, die eine sofortige Ermittlung von Berichten über Vorgänge, die mutmaßlich mit Terrorismus in Zusammenhang stehen, ermöglichen;
  • Sensibilisierung der Nutzer von Finanzdienstleistungen.

Schließlich wird in der Mitteilung auch vorgeschlagen, die Koordinierung zwischen staatlichen Stellen und Finanzinstituten zu fördern, da letztere oftmals über sensible sachdienliche Daten zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verfügen. Diese Koordinierung kann z. B. durch die Schaffung eines nationalen Bankkontenregisters gewährleistet werden, das die rasche Ermittlung verdächtiger Geldmittel und Konten ermöglicht und das den zuständigen Behörden Informationen darüber bietet, ob eine Person, gegen die ermittelt wird, ein Bankkonto (gehabt) hat und welche Kontobewegungen auf diesem Konto stattgefunden haben.

Empfehlung an die Mitgliedsstaaten sowie Rahmen für einen Verhaltenskodex zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für Missbrauch zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung

Der gemeinnützige Sektor erfüllt grundlegende und unverzichtbare Aufgaben zum Nutzen der Bürger. Dennoch ist er nachweislich mehrfach von Terroristen und Terrororganisationen zur Finanzierung ihrer kriminellen Handlungen missbraucht worden. In einigen Fällen wurden sogar administrative Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten verhängt, um so die Veruntreuung und die missbräuchliche Sammlung von Geldmitteln unter dem Deckmantel gemeinnütziger Einrichtungen zu verhindern *.

Nach den Anschlägen in London hat der Rat in seiner Erklärung vom 13. Juli 2005 die Union aufgefordert, einen Verhaltenskodex zur Vermeidung des Missbrauchs von gemeinnützigen Einrichtungen durch Terroristen anzunehmen. Ein solcher Kodex soll die gemeinnützigen Einrichtungen vor jeglicher Form des kriminellen Missbrauchs schützen, ohne dabei jedoch Spender abzuschrecken.

Die Mitteilung stellt auf ein Konzept ab, welches das Missbrauchsrisiko für den gemeinnützigen Sektor mindert, ohne seine Belastungen zu vergrößern. Es darf nichts unternommen werden, was die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der gemeinnützigen Organisationen, die auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene vollkommen rechtmäßig tätig sind, gefährden oder ihren Ruf schädigen könnte.

Die Empfehlung im Anhang enthält den Vorschlag an die Mitgliedstaaten, die gemeinnützigen Organisationen zu mehr Transparenz und einer besseren täglichen Buchführungspraxis anzuregen. Alle Länder werden ermutigt, diese Aufgabe zur Überwachung des gemeinnützigen Sektors einer einzigen neu zu schaffenden öffentlichen Stelle, bereits bestehenden Behörden oder Selbstregulierungsstellen zu übertragen.

Darüber hinaus sollten die mit der Überwachung der gemeinnützigen Organisationen betrauten Stellen:

  • für die Öffentlichkeit zugängliche Registrierungssysteme für die gemeinnützigen Organisationen betreiben, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind und steuerliche Vorteile, das Recht öffentlicher Spendensammlungen oder öffentliche Subventionen in Anspruch nehmen wollen;
  • die gemeinnützigen Organisationen im Hinblick auf finanzielle Transparenz beraten.

Um die Einhaltung dieses Kodexes zu befördern, sollten die Mitgliedsstaaten in Erwägung ziehen, dass eine Registrierung sowie verbesserte Transparenz- und Buchführungsstandards den gemeinnützigen Organisationen einen sichtbaren Status verleihen. Darüber hinaus könnten die privaten Überwachungsstellen oder die Dachverbände der gemeinnützigen Einrichtungen zur Einführung von Gütesiegeln angeregt werden.

Bei Ermittlungen wegen Missbrauchs des gemeinnützigen Sektors sollten sich die Zusammenarbeit und/oder der Informationsaustausch jeweils auf folgende Strukturen stützen:

1. auf nationaler Ebene eine möglichst für die Überwachung der gemeinnützigen Einrichtungen zuständigen Stelle unter Beteiligung der Steuerbehörden, Finanzermittlungsgruppen und Strafverfolgungsbehörden;

2. ein EU-weites und internationales Netzwerk aus Anlaufstellen, die sich aus einschlägigen Spezialisten in den Strafverfolgungsbehörden zusammensetzen.

Die Mitgliedstaaten und die gemeinnützigen Organisationen müssen erschöpfend darüber aufgeklärt sein, wie diese Einrichtungen zu kriminellen Zwecken missbraucht werden können. Die gemeinnützigen Organisationen sollten dazu ermutigt werden, ihre derzeitigen bewährten Praktiken zu überprüfen. Steuervorteile, öffentliche Zuschüsse und das Recht öffentlicher Spendensammlungen könnten allen gemeinnützigen Organisationen gewährt werden, die den Registrierungspflichten nachkommen und die Transparenz- und Buchhaltungsstandards einhalten. Die Mitgliedsstaaten könnten auch überlegen, welchen Nutzen eine Sensibilisierungsmaßnahme für den gemeinnützigen Sektor haben könnte.

Die gemeinnützigen Organisationen ihrerseits sollten:

  • ihre Aufgabe unter Einsatz der dafür vorgesehenen Geldmittel erfüllen;
  • ein Dokument mit den zur Identifizierung der Organisation nötigen Informationen ausstellen, das am Sitz der gemeinnützigen Organisation bereitgehalten, an die für die Registrierung zuständige Behörde übermittelt und regelmäßig aktualisiert wird;
  • eine ordnungsgemäße Buchführung einschließlich Jahresbilanzen und Haushaltsbericht durchführen. Alle Dokumente sollten mindestens fünf Jahre am Geschäftssitz aufbewahrt werden. Für kleinere gemeinnützige Organisationen sollten vereinfachte Buchführungs- und Meldepflichten gelten;
  • sofern eine zumutbare Möglichkeit zur Nutzung des offiziellen Finanzsystems besteht, Finanztransaktionen stets über offizielle Kanäle abwickeln und für Geldmittel, die in Bereiche außerhalb der für sie zuständigen Gerichtsbarkeit bzw. ins Ausland überwiesen werden, vollständige Prüfpfade erstellen;
  • die Identität und Glaubwürdigkeit ihrer Begünstigten sowie der anderen gemeinnützigen Organisationen prüfen, mit denen sie direkte Verbindungen unterhalten.

Hintergrund: Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

In seinem Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung vom 15. Juni 2004 hat der Rat der Europäischen Union den Schwerpunkt auf die Ergreifung von Maßnahmen gelegt, die auf die Unterbindung des Phänomens der Terrorismusfinanzierung abzielen. Am 25. März 2004 rief der Europäische Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden, der Finanzermittlungsgruppen und der privaten Finanzinstitute zu verstärken, um einen reibungsloseren Austausch von Informationen über die Finanzierung des Terrorismus zu ermöglichen.

In dieser Erklärung hat der Rat auch die Kommission aufgefordert, über verbesserte Regulierungspraktiken und eine erhöhte Transparenz der gemeinnützigen Organisationen nachzudenken, um zu verhindern, dass diese durch Terrororganisationen zur Beschaffung oder zur Bewegung von Geldmitteln missbraucht werden können.

Die Kommission ihrerseits hat im Oktober 2004 eine Mitteilung zur Verhütung der Terrorismusfinanzierung und im Dezember 2004 die EU-Strategie zur Bekämpfung dieses Phänomens herausgegeben. In dieser auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschläge von EU-Kommission und Generalsekretär/Hohem Vertreter des Rats entwickelten Strategie wird eine Bilanz der in diesem Bereich bislang umgesetzten Maßnahmen gezogen, außerdem werden Empfehlungen zur Verstärkung der EU-Maßnahmen abgegeben.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Gemeinnützige Organisationen = Organisationen, juristische Personen oder andere Rechtspersonen, deren vorrangiges Ziel es ist, „an der Sammlung oder Verteilung von Geldmitteln zu mildtätigen, religiösen, kulturellen, erzieherischen, sozialen, anderen guten Zwecken oder zur Förderung gemeinsamer Interessen mitzuwirken."

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

KOM (2005) 620 endgültig

30.9.2005

-

ABl. C 122 vom 23.5.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2004 an den Rat und das Europäische Parlament: Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mithilfe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen [KOM(2004) 700 - Amtsblatt C 14 vom 20. Januar 2005].

Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus, Ratsdokument 10586/04 vom 15. Juni 2004.

See also

Für ergänzende Informationen:

Website „Freiheit, Sicherheit und Recht" der Generaldirektion JFS de Europäischen Kommission:

  • Terrorismusfinanzierung - Europäische Kommission (EN)

Website „Raum der Sicherheit, Freiheit und des Rechts" des Europäischen Parlaments:

  • Themenblatt: Terrorismusbekämpfung (EN) (FR)

Website des Rats der Europäischen Union:

Letzte Änderung: 28.07.2006

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