EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Monitoring the implementation of instruments concerning admission, clandestine immigration and expulsion
Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte in den Bereichen Zulassung von Drittstaatangehörigen, illegale Einwanderung und Ausweisung
Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte in den Bereichen Zulassung von Drittstaatangehörigen, illegale Einwanderung und Ausweisung
This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.
Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte in den Bereichen Zulassung von Drittstaatangehörigen, illegale Einwanderung und Ausweisung
1) ZIEL
Entsprechend den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union, nach denen diese Fragen als Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse gelten, Einführung eines Mechanismus auf der Ebene der Mitgliedstaaten zur Beobachtung der Durchführung vom Rat bereits erlassener Rechtsakte in den Bereichen Zulassung von Drittstaatangehörigen, illegale Einwanderung, illegale Beschäftigung und Ausweisung.
2) MASSNAHME DER UNION
Beschluß des Rates 96/C 11/01 vom 22. Dezember 1995 zur Beobachtung der Durchführung der im Bereich der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder bereits angenommenen Rechtsakte.
Beschluß des Rates 96/749/JI vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen.
3) INHALT
1. Der Vorsitz übermittelt den Mitgliedstaaten alljährlich einen Fragebogen, anhand dessen sich ermitteln läßt, wie diese die vom Rat bereits angenommenen Rechtsakte über die Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder, die illegale Einwanderung, die Rückübernahme, die illegale Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen durchgeführt haben.
2. Der Fragebogen enthält Fragen zu folgenden Punkten:
3. Die Durchführung der Rechtsakte wird einer Evaluierung unterzogen. Hierzu erstellt das Generalsekretariat des Rates anhand der Antworten der Mitgliedstaaten einen Bericht, der dem Rat gemäß dem von ihm am 30. November 1993 angenommenen vorrangigen Arbeitsprogramm vorzulegen ist.
4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)
6) quellen
Amtsblatt C 11 vom 16.01.1996Amtsblatt L 342 vom 31.12.1996
7) weitere arbeiten
8) durchführungsmassnahmen
Letzte Änderung: 28.07.2005